Frage von Deborah Düring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245)
Teil von Protokoll der 82. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Deborah Düring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245)
Wie bewertet die Bundesregierung die vom Management der Asiatischen Infrastrukturinvestmentbank (AIIB) bereitgestellten Informationen über die im Juli 2025 stattgefundene Räumung im Rahmen des Mandalika-Projekts in einem Teil des als „Mandalika Urban and Tourism Infrastructure Project“ bezeichneten Gebiets in Bezug auf Zeitpunkt, Vollständigkeit und Verlässlichkeit, insbesondere vor dem Hintergrund von Berichten über Zwangsräumungen, Einschüchterungen, anhaltende Landenteignungen, Repressalien und den Einsatz von Sicherheitskräften, von denen indigene Sasak-Gemeinschaften betroffen sind (www.ohchr.org/en/press-releases/2025/08/indonesia-must-stop-forced-evictions-mandalika-un-experts), und hat die Bundesregierung seit dem Treffen des Bundesministeriums der Finanzen mit Vertretern und Vertreterinnen von Nichtregierungsorganisationen, die von den vom Mandalika-Projekt betroffenen Personen beauftragt wurden, im April 2026 die Geschäftsführung der AIIB um detaillierte und aktuelle Informationen zur Umsetzung des Umsiedlungsaktionsplans (RAP) für das Mandalika-Projekt gebeten, und, wenn ja, hat sie Informationen zu vorherigen Konsultationen, Entschädigungen, Landerwerb, Landüberprüfung, Wiederherstellung der Lebensgrundlagen, Zwangsräumungen, Wiederansiedlung und sicherheitsrelevanten Maßnahmen angefragt?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dennis Rohde:
Die Bundesregierung hat die Asiatische Infrastrukturinvestmentbank (AIIB) regelmäßig in den vergangenen Jahren zum sogenannten Mandalika Urban and Tourism Infrastructure Project (MUTIP) im Feriengebiet Mandalika auf der indonesischen Insel Lombok befragt und um Unterrichtungen gebeten. Unmittelbar nach Ankündigung der in der Fragestellung genannten Räumungen im Juli 2025 hat die Bundesregierung die AIIB um Sachverhaltsaufklärung und Stellungnahme gebeten.
Die Stellungnahme der Bank bestätigte zwar, dass die Räumungen in Mandalika auf einem Gebiet unter Verwaltung des Projektverantwortlichen und Kreditnehmers, der Indonesian Tourism Development Corporation (ITDC), vorgenommen wurden. Sie ergab aber auch, dass dieses Gebiet außerhalb des Projektumfangs des MUTIP liegt, an dem die AIIB beteiligt ist. Die Bank hat keinerlei Hinweise darauf, dass es innerhalb des MUTIP zu Verstößen gegen die Umwelt- und Sozialstandards und zu Zwangsräumungen zulasten der indigenen Sasak-Gemeinschaften gekommen ist. Außerhalb des MUTIP hat die Bank jedoch keine rechtliche Handhabe gegenüber ITDC, um die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards sicherzustellen bzw. Akteneinsicht einzufordern.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass auch Aktivitäten im Projektumfeld eine proaktive und vollständige Berichterstattung erfordern, wenn diese Risiken für betroffene Gemeinschaften bergen. Daher steht sie in regelmäßigem Austausch mit der AIIB zu den im Zusammenhang mit dem Bau der Motorradrennstrecke in Mandalika vorgenommenen Umsiedlungen, auf die in der Fragestellung im Zusammenhang mit dem Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der Nichtregierungsorganisationen im April 2026 Bezug genommen wird. Auch hierbei handelt es sich um Maßnahmen im Projektumfeld von MUTIP, die in der Verantwortung des ITDC und jenseits der direkten Einflusssphäre der AIIB liegen. Im Sinne ihrer Gesamtverantwortung nutzt die AIIB ihre koordinierende Rolle, um einen Dialogprozess zwischen der ITDC und den durch den Bau der Motorradrennstrecke betroffenen Gemeinschaften anzustoßen und um die Erstellung eines Aktionsplans zur Bewältigung von Umwelt- und Sozialrisiken zu unterstützen. Dies schließt auch Klarstellungen zu den Sicherheitsrichtlinien und Bekräftigungen des AIIB-Grundsatzes zum Ausschluss von Repressalien ein. Die Bundesregierung empfindet die Berichterstattung der Geschäftsführung der AIIB als angemessen und fordert kontinuierlich ein, dass die Bank die Kommunikation mit der ITDC, Menschenrechtsorganisationen sowie der Zivilgesellschaft lösungsorientiert fortführt.
Der deutsche Exekutivdirektor in der AIIB und die durch ihn repräsentierte europäische Stimmrechtsgruppe sowie das Bundesministerium der Finanzen sind regelmäßig im Austausch mit europäischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und weiteren Vertretern der Zivilgesellschaft. Auch diesen Dialog werden die Fachkolleginnen und -kollegen fortführen.
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