Beitrag der Bundesregierung zur Minderung der humanitären Krise und zur Unterstützung von UNMISS im Südsudan (Antwort zu Drs. 21/6495)
Text
Beitrag der Bundesregierung zur Minderung der humanitären Krise und zur Unterstützung von UNMISS im Südsudan (Antwort zu Drs. 21/6495)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7232
21. Wahlperiode 21.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Vinzenz Glaser, Desiree Becker,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/6495 –
Beitrag der Bundesregierung zur Minderung der humanitären Krise und zur
Unterstützung von UNMISS im Südsudan
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die humanitäre und sicherheitspolitische Lage im Südsudan verschärft sich
erneut dramatisch. Seit der Unabhängigkeit im Jahr 2011 ist das Land von
wiederkehrenden gewaltsamen Konflikten geprägt, die staatliche Strukturen
schwächen und die Zivilbevölkerung massiv gefährden. Nun hat sich die
Situation jedoch besonders zugespitzt: Beobachter warnen vor einer weiteren
militärischen Eskalation und gezielten Angriffen auf die Zivilbevölkerung
(https://taz.de/Neuer-Krieg-in-Suedsudan/!6149433/ & https://taz.de/Krieg-i
m-Suedsudan/!6159353/).
Besonders alarmierend sind zudem Aufrufe zu Gewalt durch militärische
Akteure, die die Gefahr von Verbrechen gegen die Menschlichkeit weiter
erhöhen. So warnte der Menschenrechtsaktivist Edmond Yakani vor einem
möglichen Genozid und verwies auf hetzerische Befehle des Vize-Armeechefs
Johnson Olony („verschont niemanden!“ und „zeigt keine Gnade“ – auch
nicht gegenüber Zivilisten), die eine Grundlage für entsprechende Verbrechen
schaffen könnten (https://taz.de/Neuer-Krieg-in-Suedsudan/!6149433/ und
www.dw.com/de/wie-kann-der-südsudan-einen-neuen-bürgergerkrieg-vermei
den/a-75764401).
Im Südsudan herrscht akute Ernährungsunsicherheit (www.ipcinfo.org/ipc-co
untry-analysis/details-map/en/c/1163302/?iso3=SSD) und etwa zwei Drittel
der Bevölkerung sind auf humanitäre Hilfe angewiesen (www.unocha.org/sout
h-sudan). Die Ernährungslage verschlechtert sich rapide. Schätzungsweise
2,2 Millionen Kinder im Alter von sechs Monaten bis fünf Jahren benötigen
eine Behandlung wegen akuter Unterernährung. Auch schwangere und
stillende Frauen sind einem besonderen Risiko ausgesetzt (www.ipcinfo.org/ipc-cou
ntry-analysis/details-map/en/c/1163302/?iso3=SSD). Die Situation wird
zusätzlich durch den anhaltenden Krieg im benachbarten Sudan verschärft, der
sowohl den Export von Öl, eine wichtige Einnahmequelle des Landes,
unterbricht als auch zu einem massiven Zustrom von Geflüchteten führt (www.unh
cr.org/where-we-work/countries/south-sudan). Internationale Organisationen
warnen davor, dass bei fehlender umfassender Reaktion auf den Ebola-
Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo sich dieser auch nach Südsudan
ausbreiten könnte, wo das Gesundheitssystem keineswegs auf einen größeren
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 20. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Ausbruch vorbereitet ist (www.rescue.org/sites/default/files/2026-05/IRC_Wa
tchlist%20Alert%20-%20Ebola%20Outbreak%20in%20the%20DRC_Fina
l.pdf).
Die humanitäre Hilfe selbst gerät zunehmend unter Druck: Allein im Jahr
2025 wurden rund 350 Angriffe auf humanitäres Personal und humanitäre
Einrichtungen registriert (www.tagesschau.de/ausland/afrika/suedsudan-gewal
t-100.html). Zudem wird der Zugang zu humanitärer Hilfe in den von der
Opposition kontrollierten Gebieten laut „Ärzte ohne Grenzen“ durch staatliche
Stellen behindert (www.aerzte-ohne-grenzen.de/presse/suedsudan-regierung-v
erhindert-humanitaere-hilfe). Die international 5 Prozenterung von
Hilfsmaßnahmen ist unzureichend. Der Finanzierungsbedarf für humanitäre Hilfe im
Südsudan liegt im Jahr 2025 bei 1,46 Mrd. US-Dollar, ist jedoch Stand Mai
2026 nur zu 25 Prozent finanziert (https://fts.unocha.org/plans/1512/sum
mary).
Parallel dazu häufen sich Berichte über schwerwiegende
Menschenrechtsverletzungen. Dazu zählen gezielte Angriffe auf die Zivilbevölkerung,
Luftangriffe auf nichtmilitärische Ziele, Zwangsrekrutierungen sowie weitverbreitete
Straflosigkeit (https://amnesty-zentral-ostafrika.de/2026/03/newsletter-sudan-s
uedsudan-februar-2026/). Amnesty International berichtet über Verstößen
gegen das seit 2015 bestehende UN-Waffenembargo (UN= United Nations)
für Südsudan unter anderem durch den Nachbarstaat Uganda (www.amnesty.o
rg/en/latest/news/2025/05/south-sudan-renewal-of-un-arms-embargo-a-welco
me-move-to-protect-civilians/).
Die UN-Mission im Südsudan (UNMISS) ist mit 20 000 Soldatinnen und
Soldaten eine der größten weltweit. Dennoch ist UNMISS im Vergleich zu der
Regierung und der Opposition schwach (www.dw.com/de/wie-kann-der-s%C
3 ProzentBCdsudan-einen-neuen-b%C3 ProzentBCrgerkrieg-vermeiden/a-757
64401). Die Beteiligung der Bundeswehr mit bis zu 50 deutschen Soldatinnen
und Soldaten wurde zuletzt durch einen Antrag der Bundesregierung am
16. Oktober 2025 durch den Deutschen Bundestag mit den Stimmen der
Fraktionen von CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bis Ende
Oktober 2026 verlängert (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw4
2-de-bundeswehr-unmiss-1114104). Trotz ihres umfassenden Mandats,
darunter der Schutz der Zivilbevölkerung, die Sicherung humanitärer Zugänge
sowie die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen (www.bundesweh
r.de/de/auftrag/einsaetze/missionen/die-bundeswehr-im-suedsudan), stellt sich
angesichts der sich dramatisch verschlechternden Lage im Südsudan, wie sie
auch im Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen (VN) vom
13. April 2026 festgestellt wird (https://unmiss.unmissions.org/sites/default/fil
es/2026-05/Secretary-General%27s%20Report%20on%20the%20situation%2
0in%20South%20Sudan%20 Prozent2813 Prozent20April%202026 Prozent2
9.pdf), sowie erheblicher operativer und finanzieller Einschränkungen, die
Frage nach der tatsächlichen Wirksamkeit der Mission.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle humanitäre,
sicherheitspolitische und wirtschaftliche Lage im Südsudan?
Südsudan leidet seit Jahren unter einer der drängendsten humanitären Krisen
weltweit, bedingt durch bewaffnete Auseinandersetzungen, schlechte
Regierungsführung und Extremwetterereignisse. Zum Jahreswechsel 2025/2026 kam
es zu einer erneuten Gewalteskalation in Südsudan, insbesondere im
Bundestaat Jonglei, die zu einer massiven Vertreibung der Zivilbevölkerung führte. In
den Bundestaaten Upper Nile und Unity, Western und Central Equatoria sowie
in der Grenzregion zu Uganda in Eastern und Central Equatoria finden
bewaffnete Auseinandersetzungen statt. Laut den Vereinten Nationen (VN) sind rund
10 Millionen Menschen bzw. drei Viertel der Bevölkerung auf humanitäre Hilfe
angewiesen. Verschärft wird die humanitäre Krise durch eine steigende Anzahl
Rückkehrender und Flüchtlinge aus dem Sudan infolge des dortigen Kriegs
(insgesamt 1,1 Millionen Menschen).
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur aktuellen
humanitären Versorgungslage vor, insbesondere hinsichtlich der
Ernährungssicherheit sowie der medizinischen Versorgung der Bevölkerung vor dem
Hintergrund des Ebola-Risikos sowie der anhaltenden bewaffneten
Konflikte im Land?
Die humanitäre Lage in Südsudan ist weiterhin katastrophal. Gemäß
Welternährungsprogramm (WFP) sind aktuell 7,8 Millionen Menschen von akuter
Ernährungsunsicherheit betroffen. In einigen konfliktbetroffenen Bezirken, wie
Teilen von Akobo/Bundesstaat Jonglei, besteht die Gefahr einer Hungersnot.
Beide Konfliktparteien behindern die Arbeit humanitärer Akteure. Der
humanitäre Zugang ist in weiten Landesteilen eingeschränkt und erschwert die
Versorgung der auf Hilfe angewiesenen Menschen.
Die Strukturen des Gesundheitssystems in Südsudan sind rudimentär bzw. in
der Fläche vielerorts nicht vorhanden und können eine angemessene
Versorgung der Bevölkerung nicht gewährleisten. Es gibt aktuell keine gemeldeten
Ebola-Fälle in Südsudan. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat mit
Blick auf die Fähigkeiten Südsudans, einen Ebola-Ausbruch zu bewältigen, die
Funktionalität der medizinischen Einrichtungen im Grenzgebiet zu den
Nachbarstaaten Demokratische Republik Kongo und Uganda bewertet. Das Risiko
einer Ausweitung des Infektionsgeschehens von der Demokratischen Republik
Kongo nach Südsudan durch grenzüberschreitenden Personenverkehr ist derzeit
laut WHO erhöht und kann mit einer weiteren Ausbreitung in nördlicher
Richtung steigen.
In Reaktion auf den Ebola-Ausbruch in der benachbarten Demokratischen
Republik Kongo haben die WHO und die Regionalorganisation East African
Community (EAC) – mit Unterstützung der Bundesregierung – bereits
Vorkehrungen getroffen, um schnell auf mögliche Ebolafälle reagieren zu können. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Welche konkreten Frühwarnindikatoren für drohende Massenverbrechen
(z. B. ethnische Mobilisierung, Gewaltaufrufe) beobachtet die
Bundesregierung derzeit, liegen ihr Erkenntnisse zu ethnisch aufgeladenen
Gewaltaufrufen durch militärische Akteure vor, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung beobachtet die Lage in Südsudan fortlaufend. Der
Bundesregierung sind Gewaltaufrufe durch militärische Akteure bekannt, u. a. im
Januar 2026 durch den stellvertretenden Armeechef General Johnson Olony.
Die Bundesregierung hat diese öffentlich und in Gesprächen mit der
südsudanesischen Seite verurteilt.
4. Welche konkreten diplomatischen Initiativen (bilateral, mit der
Intergovernmental Authority on Development sowie im Rahmen von EU und
VN) plant oder ergreift die Bundesregierung aktuell, um
Friedensverhandlungen zu fördern und eine weitere Eskalation zu verhindern?
Die Bundesregierung unterstützt die Vermittlungsbemühungen der
Regionalorganisation Intergovernmental Authority on Development (IGAD), der
Afrikanischen Union (AU) und deren Sondergesandten Jakaya Kikwete sowie der VN-
Friedensmission in Sudan (UNMISS). Als Mitglied des sogenannten IGAD
Partners Forum im Überwachungsmechanismus des Friedensabkommens
Reconstituted Joint Monitoring and Evaluation Commission (RJMEC) unterstützt
Deutschland die laufenden Bemühungen, die Konfliktparteien zur Rückkehr
zum Friedensabkommen zu bewegen. Konkret hat die südsudanesische
Übergangsregierung auf diplomatischen Druck hin angekündigt, unilaterale – von
RJMEC und der internationalen Gemeinschaft als problematisch gewertete –
Änderungen am Friedensabkommen wieder zurückzuziehen. Darüber hinaus
fordert die Bundesregierung die Übergangsregierung in bilateralen Gesprächen
und öffentlich nachdrücklich dazu auf, zum friedlichen Dialog zurückzukehren,
politische Gefangene freizulassen, das Friedensabkommen von 2018
umzusetzen und die sichere und ungehinderte Bereitstellung humanitärer Hilfe zu
ermöglichen (vgl. https://x.com/GERinSSD). Auf deutsche Initiative hin fand in
Dschuba ein Treffen zwischen Botschafterinnen und Botschaftern westlicher
Staaten und IGAD-Mitgliedstaaten mit einem gemeinsamen Friedensaufruf
statt.
5. Welche Mittel hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2022 im Rahmen
der humanitären Hilfe für den Südsudan an
Nichtregierungsorganisationen gezahlt (bitte getrennt nach Jahren – einschließlich der Planung für
2027 – aufschlüsseln sowie jeweils unter Nennung der Ressorts, der
relevanten Haushaltstitel, der Höhe der Förderung, der namentlichen
Nennung der jeweils geförderten Nichtregierungsorganisationen sowie von
Mitteln für den humanitären Länderfonds [Country-Based Pooled Funds]
darstellen)?
Für die Jahre 2022 bis 2026 hat die Bundesregierung
Nichtregierungsorganisationen aus Mitteln der humanitären Hilfe rund 84,52 Mio. Euro für humanitäre
Projekte in Südsudan zur Verfügung gestellt. In den humanitären Länderfonds
Südsudan wurden aus Mitteln der humanitären Hilfe im Zeitraum 2022 bis
2026 39,3 Mio. Euro eingezahlt. Eine Aussage zu den Planungen für das Jahr
2027 ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich, da dies von den verfügbaren
Haushaltsmitteln abhängen wird. Mittel für humanitäre Hilfe werden
ausschließlich aus dem Haushaltstitel 0501-687 32 des Auswärtigen Amts zur
Verfügung gestellt. Auf die weiteren Angaben in Anlage 1 wird verwiesen.*
6. Welche Mittel stellt die Bundesregierung seit 2022 für südsudanesische
Flüchtlinge in Uganda, Äthiopien und Kenia bereit (bitte jeweils nach
Ländern und Jahren sowie nach Art der Finanzierung, insbesondere
bilaterale Projekte, VN-Organisationen, Internationale Organisationen sowie
weitere humanitäre Partner, aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung unterstützt die genannten Länder bei der Versorgung von
Flüchtlingen aus Südsudan und anderen Ländern. Die Hilfe erfolgt
bedarfsorientiert und nicht differenziert nach Herkunft der Flüchtlinge, so dass eine
Aussage zum Anteil der Unterstützung südsudanesischer Flüchtlinge nicht möglich
ist. Aus Mitteln der humanitären Hilfe der Bundesregierung wurden in den
genannten Ländern Projekte zur Versorgung von Flüchtlingen,
Binnenvertriebenen und Gastgemeinden im folgenden Umfang finanziert (Angaben in
Millionen Euro):
Jahr Uganda Äthiopien Kenia
2022 21,40 89,83 28,83
2023 18,83 74,77 22,37
2024 12,31 81,70 19,01
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7232 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Jahr Uganda Äthiopien Kenia
2025 6,07 31,64 7,28
2026 4,23 26,10 3,18
Aus bilateralen Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit wurden Vorhaben
in folgendem Umfang finanziert (Angaben in Millionen Euro).
Jahr der Zusage/Bewilligung Uganda
2022 37
2023 10,3
2024 8,5
Aus den Titeln zur Förderung von zivilgesellschaftlichen Organisationen
wurden folgende Mittel bereitgestellt (Angaben in Millionen Euro).
Jahr der Zusage/Bewilligung Uganda Äthiopien
2022 0,2 0
2023 0 0,4
Aus dem Titel der Sonderinitiative Geflüchtete und Aufnahmeländer wurden
folgende Mittel bereitgestellt (Angaben in Millionen Euro).
Jahr der Zusage/Bewilligung Uganda Äthiopien Kenia
2022 7,8 2 0,4
2023 0 8,1 3,2
2024 4,15 5,3 2,5
2025 1,1 0,3 12
Aus dem Titel Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur wurden
folgende Mittel bereitgestellt (Angaben in Millionen Euro).
Jahr der Zusage/Bewilligung Uganda Äthiopien Kenia
2022 13,2 1,2 1
2024 0,3 0 2
2025 2,5 0 0
Zusätzlich wurden über mehrere Haushaltstitel der
Entwicklungszusammenarbeit regionale Vorhaben finanziert, die ebenfalls in den genannten Ländern für
die Unterstützung Geflüchteter, u. a. aus dem Südsudan, aktiv sind. Eine
genaue Aufschlüsselung dieser Vorhaben nach einzelnen Ländern ist nicht
möglich.
7. Nach welchen Kriterien priorisiert die Bundesregierung internationale
Krisen bei der Vergabe humanitärer Mittel, und welche Rolle nimmt der
Südsudan dabei konkret ein?
Die Bundesregierung setzt ihre verfügbaren Mittel im Bereich der humanitären
Hilfe auf Basis von Bedarfsermittlungen der VN und Rotkreuz- und
Rothalbmondgesellschaften ein. Übergeordnetes Ziel ist es dabei, betroffenen
Menschen ein Überleben in Würde und Sicherheit zu ermöglichen, ihnen eine
Lebensperspektive zu geben und Leid zu lindern. Humanitäre Hilfe soll stets so
geleistet werden, dass sie die dringendsten Bedarfe zuerst deckt und die
vulnerabelsten Gruppen erreicht. Angesichts der die verfügbaren Mittel weit
überschreitenden Bedarfe orientiert sich die Bundesregierung in ihrer eigenen
Prioritätensetzung in weiten Teilen an der durch die VN im Global Humanitarian
Overview vorgenommenen Priorisierung. Der Südsudan gehört danach zu den
priorisierten Ländern mit den dringendsten humanitären Bedarfen. Laut dem
Humanitarian Response Plan der VN für Südsudan bestehen für 9,9 Millionen
Menschen humanitäre Bedarfe, davon für 4,1 Millionen Menschen dringendste
lebensrettende Bedarfe.
8. In welchem Umfang werden lokale Organisationen im Südsudan seit
2022 direkt finanziert (bitte nach Organisation, Höhe der Mittel, Jahr und
unter Angabe des Haushaltstitels einschließlich des Einzelplans
aufschlüsseln)?
Eine direkte Förderung lokaler Organisationen in den Bereichen der
humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit ist zuwendungsrechtlich nicht
möglich. Lokale Organisationen spielen jedoch eine zentrale Rolle als
Umsetzungspartner internationaler humanitärer und entwicklungspolitischer
Nichtregierungsorganisationen und von VN-Agenturen.
Im Bereich Stabilisierung ist eine direkte Förderung lokaler Organisationen
grundsätzlich möglich, wurde im Zeitraum seit 2022 jedoch nicht umgesetzt.
Alle Förderungen in diesem Zeitraum gingen an nichtlokale Organisationen
und VN-Agenturen. Lokale Organisationen wurden auch hier lediglich indirekt
als Umsetzungspartner einbezogen.
9. Welche Programme unterstützt die Bundesregierung zur Versorgung von
Frauen und Mädchen mit Gewalterfahrungen seit 2022 im Südsudan, und
in welchem Umfang (bitte nach Programm, Höhe der Mittel, Jahr und
unter Angabe des Haushaltstitels einschließlich des Einzelplans
aufschlüsseln)?
Der Bereich Schutz, einschließlich dem Schutz vor geschlechterspezifischer
Gewalt, ist ein Schwerpunkt- und Querschnittsthema der humanitären Hilfe in
Südsudan. Schutzkomponenten sind Bestandteil fast aller Projekte von
Nichtregierungsorganisationen, der humanitären Organisationen der VN und des
Internationalen Komitees des Roten Kreuzes.
Der Schutz vor geschlechterspezifischer Gewalt ist ebenfalls in vielen
Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit als Querschnittsthema integriert. Aus
der Sonderinitiative Geflüchtete und Aufnahmeländer (Einzelplan 23,
Kapitel 2310, Titel 896 32) werden zwei Vorhaben finanziert, die sich explizit mit
dem Thema Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt und Unterstützung
bei der Bewältigung von Folgen von geschlechtsspezifischer Gewalt befassen:
• Prävention von sexualisierter und geschlechterspezifischer Gewalt in
Südsudan (Laufzeit 12/2022 bis 12/2026, 10,5 Mio. Euro; 5,5 Mio. Euro aus
dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) und 5 Mio. Euro Kombifinanzierung der Europäischen Union);
• Verbesserte Lebensumstände und psychosoziale Unterstützung im Kontext
von Flucht und Vertreibung in Südsudan (Laufzeit 10/2021 bis 12/2026,
9,5 Mio. Euro).
Aus dem Haushalttitel Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung
(Einzelplan 05, Kapitel 0501 Titel 687 34) wird ein Vorhaben zur Bekämpfung
von Ursachen sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt (SGBV)
finanziert, das den Einfluss von Frauen auf die Gesetzgebung und Justizreformen
stärkt (Laufzeit: 11/2023 bis 12/2026; 2023: 0,08 Mio. Euro; 2024: 1,02 Mio.
Euro; 2025: 1,18 Mio. Euro; 2026: 1,33 Mio. Euro).
Zudem werden über den von der Sonderinitiative Geflüchtete und
Aufnahmeländer geförderten Zivilen Friedensdienst und über den Haushaltstitel der
strukturbildenden Übergangshilfe (Einzelplan 23, Kapitel 2301, Titel 687 06 –
Krisenbewältigung, Wiederaufbau und Infrastruktur) Vorhaben von
Nichtregierungsorganisation finanziert, die den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt
zum Ziel haben (Ziviler Friedensdienst: 2022: 0,7 Mio. Euro; 2023 und 2024:
0,3 Mio. Euro; 2025: 0,6 Mio. Euro; 2026: 0,2 Mio. Euro; 2027: 0,6 Mio. Euro;
2028: 0,2 Mio. Euro. Übergangshilfe/Krisenbewältigung, Wiederaufbau und
Infrastruktur: 2022: 2,4 Mio. Euro; 2023: 2,5 Mio. Euro; 2024: 2,3 Mio. Euro;
2025: 1,6 Mio. Euro; 2026: 1,25 Mio. Euro; 2027: 0,75 Mio. Euro).
10. Hat sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine Aufstockung der
Mittel für die humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit für
Südsudan eingesetzt, und wenn ja, in welcher Form?
Die Bundesregierung ist in ständigem Austausch mit der EU
(Generaldirektionen ECHO, INTPA) zu humanitären Krisen, humanitärer Finanzierung und
Entwicklungszusammenarbeit weltweit, u. a. im Rahmen der Ratsarbeitsgruppe
Humanitäre Hilfe und Nahrungsmittelhilfe (COHAFA) und des Humanitarian
Aid Committee (HAC). Die Generaldirektion ECHO hatte für Südsudan für
2026 ursprünglich 41,5 Mio. Euro vorgesehen. Im März 2026 wurde dieses
Budget um 28,5 Mio. Euro erhöht, im Juni 2026 um weitere 1,5 Mio. Euro.
11. Wie verteilen sich die von der Bundesregierung im Rahmen der Sudan-
Konferenz am 15. April 2026 zugesagten 232 Mio. Euro für humanitäre
Hilfe für den Sudan sowie die betroffenen Nachbarländer im Einzelnen
auf die jeweiligen Empfängerländer, insbesondere Südsudan (bitte
getrennt nach Ländern, Jahr, Höhe der Summe sowie unter Angabe des
Haushaltstitels einschließlich Einzelplan aufschlüsseln)?
Die aus den Mitteln der humanitären Hilfe im Rahmen der Sudan-Konferenz
zugesagten Mittel befinden sich momentan in der Umsetzung. Aktuell wurden
den humanitären Organisationen bereits 174,13 Mio. Euro zur Verfügung
gestellt. Die Aufteilung ist der untenstehenden Liste zu entnehmen. Die noch
ausstehenden Mittel werden im Laufe des Haushaltsjahres ausgezahlt.
Einzelplan 0501, Titel 687 32; Angaben in Millionen Euro
Jahr Sudan Ägypten Libyen Tschad Zentralafrikanische
Republik
Südsudan Äthiopien
2026 42,29 2,57 0,70 9,15 8,86 25,86 26,10
2027 23,20 0,14 0,10 4,18 0,28 8,09 6,89
2028 9,33 0,12 – 0,81 – 2,19 3,27
Aus dem Titel Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur des BMZ
wurden 20 Mio. Euro angekündigt, deren Umsetzung in Sudan geplant ist.
12. Plant die Bundesregierung, die finanziellen Mittel für Südsudan über die
Zusagen im Rahmen der Sudan-Konferenz hinaus aufzustocken, wenn
nein, warum nicht, und welche spezifischen haushaltspolitischen oder
operativen Erwägungen stehen einer Ausweitung der humanitären
Hilfsmittel für den Südsudan derzeit entgegen?
Ja, weitere Aufstockungen von Mitteln über die im Rahmen der Sudan-
Konferenz hinaus getätigten Zusagen sind unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit
der Mittel geplant.
13. Wie evaluiert die Bundesregierung ihr aktuelles Engagement im
Südsudan im Hinblick auf die in der Nationalen Sicherheitsstrategie und in den
Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“
formulierten Ansprüche?
Die Bundesregierung evaluiert ihr Engagement in Südsudan fortlaufend und
umfassend. Die Nationale Sicherheitsstrategie und die Leitlinien „Krisen
verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ bilden dafür einen wichtigen
Rahmen. Die Bundesregierung legt entsprechend in Südsudan ihre
Schwerpunkte auf die Förderung von Frieden, Unterstützung der Friedensmission der
Vereinten Nationen, Stärkung der Resilienz von besonders von der Krise
betroffenen Menschen und Gemeinden und humanitäre Hilfe. Die
Bundesregierung legt besonderen Wert darauf, dass ihr Engagement kontextspezifisch und
konfliktsensibel eingebettet und international anschlussfähig ist.
Die projektbasierte Arbeit in Südsudan erfolgt auf Grundlage des „Konzepts
zur besseren gemeinsamen Analyse und abgestimmten Planung (GAAP)“
zwischen dem Auswärtigen Amt (AA) und dem BMZ. Die letzte GAAP-Sitzung
im erweiterten Ressortkreis fand Mitte März 2026 statt. Das BMZ unterstützt
zudem die Nutzung von Evaluierungsergebnissen in der strukturbildenden
Übergangshilfe, u. a. in Kooperation mit dem VN-Kinderhilfswerk (UNICEF)
und WFP, im Rahmen eines gemeinsamen multisektoralen VN-
Resilienzprogramms in Südsudan.
14. Hat die Bundesregierung seit 2023 diplomatische Bemühungen
unternommen, um den humanitären Zugang, die sichere Passage für
Zivilistinnen und Zivilisten, die grenzüberschreitende und
konfliktlinienübergreifende humanitäre Hilfe (cross-border und cross-line) sowie die Einreise
und Tätigkeit humanitären Personals zu verbessern oder zu erleichtern,
und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung hat sich fortlaufend in bilateralen Gesprächen mit der
südsudanesischen Übergangsregierung für humanitäre Zugänge, den Schutz
humanitärer Helfer und von Zivilistinnen und Zivilisten eingesetzt. Darüber
hinaus wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
15. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu Verstößen gegen das
humanitäre Völkerrecht im Südsudan vor, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung ist äußerst besorgt aufgrund zahlreicher Berichte über
Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht durch alle Konfliktparteien.
Zivilistinnen und Zivilisten werden Opfer von Kampfhandlungen und gezielt vertrieben,
sexualisierte Gewalt wird systematisch als Waffe eingesetzt. Auch humanitäre
Organisationen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Einrichtungen
sind immer wieder Angriffen und Plünderungen ausgesetzt. In den letzten drei
Jahren wurden laut Nothilfekoordinator der VN (UN OCHA) 60 humanitäre
Helferinnen und Helfer getötet. Die VN und humanitäre Organisationen
beklagen zudem weitgehende Zugangsbeschränkungen zu den von Kämpfen
betroffenen Gebieten.
16. Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für gezielte Sanktionen
gegen für Kriegsverbrechen Verantwortliche ein, und wenn ja, mit
welchem Stand?
Die Bundesregierung stimmt sich zu Südsudan eng mit ihren EU-Partnern ab.
Auch die Nutzung von Sanktionen ist ein Mittel, welches die Bundesregierung
fortlaufend und in Abstimmung auf EU-Ebene prüft. Für Südsudan wurden auf
VN- und auf EU-Ebene 2015 Sanktionen wegen interner Repression verhängt.
Derzeit sind neun Individuen in diesem Kontext mit Sanktionen belegt.
Rechtsfolgen umfassen ein Waffenembargo, Vermögenseinfrierungen und ein
Einreiseverbot.
17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Verstöße
gegen das UN-Waffenembargo im Südsudan?
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse zu Verstößen gegen das
Waffenembargo der VN in Südsudan vor, u. a. aus den Berichten des VN-
Generalsekretärs und des Expertenpanels zu Südsudan der VN. Diese umfassen illegale
Waffenlieferungen an staatliche und nichtstaatliche Akteure sowie die
Bereitstellung von militärischer Ausbildung und Logistik.
18. Thematisiert die Bundesregierung Berichte über die Umgehung des
Waffenembargos gegenüber dem Südsudan in ihren diplomatischen
Gesprächen mit Regionalstaaten (insbesondere Uganda), und wenn ja, zu
welchen konkreten Anlässen fand dies zuletzt statt?
Die Bundesregierung thematisiert Berichte über die Umgehung des
Waffenembargos regelmäßig und auch hochrangig in Gesprächen mit Vertreterinnen und
Vertretern internationaler Partner und Regionalstaaten. Darüber hinaus äußert
sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu den Details vertraulicher
Gespräche.
19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die im Bericht des
Generalsekretärs der Vereinten Nationen über die Situation im Südsudan (S/
2025/211 vom 7. April 2025) erwähnte Präsenz von Angehörigen der
ugandischen Streitkräfte (Uganda People’s Defence Forces)?
Der Bundesregierung sind die Berichte des VN-Generalsekretärs bekannt.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
20. Welche konkreten personellen, finanziellen und logistisch-materiellen
Beiträge leistet Deutschland seit 2022 zur UN-Mission UNMISS im
Südsudan (bitte jeweils getrennt nach Jahren sowie nach Art der Beiträge –
personell, finanziell und logistisch-materiell – unter Angabe des
Umfangs und der eingesetzten Haushaltsmittel aufschlüsseln)?
Die deutsche militärische Beteiligung beruht auf dem Beschluss des Deutschen
Bundestages vom 8. Juli 2011, zuletzt verlängert am 16. Oktober 2025. In den
Jahren 2022 bis 2026 hat Deutschland in der Mission insgesamt 14 militärische
Dienstposten in den Bereichen Führungsstäbe und Militärbeobachtung besetzt.
In den Jahren 2023 und 2024 hat zudem jeweils ein achtköpfiges In-Mission-
Training-Team der Bundeswehr die Mission unterstützt.
Die mit Stand vom 17. Juni 2026 bisher geleisteten einsatzbedingten
Zusatzausgaben für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an UNMISS
gliedern sich wie folgt auf:
Ausgaben in Euro
Haushaltsjahr Personalausgaben Nicht aufteilbare sächliche
Verwaltungsausgaben
2022 600.000 300.000
2023 600.000 300.000
2024 600.000 400.000
2025 600.000 200.000
2026 200.000 100.000
Im Jahr 2024 waren auf Grundlage eines Beschlusses der Bundesregierung
vom 6. Dezember 2023 insgesamt neun Polizeibeamtinnen und -beamte, 2025
insgesamt zwölf Beamtinnen und Beamte und im Jahr 2026 bislang sieben
Beamtinnen und Beamte in Südsudan im Einsatz. Seit August 2025 stellt
Deutschland zudem den Leiter der Polizeikomponente von UNMISS. Für den Einsatz
der Polizeibeamtinnen und -beamten sind missionsspezifische Kosten in
folgender Höhe angefallen: 2024: 116.030,31 Euro, 2025: 299.508,06 Euro sowie
2026 bislang 114.989,44 Euro (Stand: Mai 2026).
Im Rahmen des durch die Bundesregierung geförderten
Nachwuchsförderprogramms zum Einsatz bei den VN war vom 1. November 2020 bis 31. Oktober
2022 ein deutscher Junior Professional Officer (JPO) bei UNMISS in Dschuba
tätig. Auch vom 31. August 2024 bis zum 30. August 2025 war bei UNMISS
eine deutsche JPO eingesetzt. Die Beiträge für die Teilnahme Deutschlands an
dem JPO-Programm des VN-Sekretariats werden aus dem Haushalt des BMZ
zur Verfügung gestellt. Die Kosten für ein JPO-Jahr belaufen sich im
Gesamtdurchschnitt auf 170.000 bis 180.000 Euro.
Seit 2022 hat das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) im Auftrag
des AA insgesamt sechs zivile Expertinnen und Experten an die VN‑Mission in
Südsudan entsandt. Die Gesamtkosten für den Zeitraum 2022 bis Ende Mai
2026 hierfür belaufen sich auf 1.591.430,53 Euro. Der überwiegende Teil
entfällt mit 1.558.146,55 Euro (98 Prozent) auf Personalausgaben, der Rest auf
Verwaltungskosten im ZIF.
Deutschlands VN-Pflichtbeitrag für UNMISS betrug 2022 rund 100,35 Mio.
Euro; 2023 rund 66,73 Mio. Euro; 2024 rund 35,7 Mio. Euro und 2025 rund
95,97 Mio. Euro.
21. Wie bewertet die Bundesregierung die im Bericht des Generalsekretärs
der Vereinten Nationen über die Situation im Südsudan und die Tätigkeit
von UNMISS (S/2026/316 vom 15. April 2026) dargestellte
Verschlechterung der politischen und sicherheitspolitischen Lage, insbesondere die
zunehmende militärische Eskalation in Jonglei, Upper Nile und Unity
State, sowie die Einschätzung des Generalsekretärs, das Land befinde
sich „am Rand eines erneuten Konflikts“, und inwieweit hält die
Bundesregierung UNMISS unter diesen Bedingungen weiterhin für in der Lage,
ihr Mandat zum Schutz der Zivilbevölkerung wirksam zu erfüllen?
22. Wie bewertet die Bundesregierung die im Bericht S/2026/316
dokumentierten Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von UNMISS,
insbesondere die 66 registrierten Bewegungsrestriktionen durch staatliche Stellen,
die Aufforderungen zum Rückzug der Mission aus Akobo sowie
dokumentierte Fälle von Einschüchterung und Gewalt gegen UNMISS-
Personal, und welche Auswirkungen ergeben sich daraus nach Auffassung der
Bundesregierung für die Einsatzfähigkeit, das Schutzmandat und die
Glaubwürdigkeit der Mission?
Die Fragen 21 und 22 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung verurteilt die im VN-Bericht S/2026/316 dokumentierten
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von UNMISS durch staatliche Stellen,
die die Mission darin beeinträchtigen, ihr Mandat in der Fläche zu erfüllen. Sie
fordert die südsudanesische Regierung in Gesprächen nachdrücklich dazu auf,
die Vorgaben des mit den Vereinten Nationen geschlossenen
Stationierungsabkommens einzuhalten und die Handlungsfähigkeit der Mission zur Ausübung
ihres Mandates zu ermöglichen. Im Lichte der prekären sicherheitspolitischen
Lage leistet die Mission weiterhin einen wichtigen Beitrag zum Schutz der
Zivilbevölkerung in einer der größten humanitären Krisen der Welt und bietet,
im Rahmen ihres Mandates und ihres Einsatzgebietes, Schutz für humanitäre
Helferinnen und Helfer in Südsudan.
23. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die im Bericht S/
2026/316 dargestellten Folgen der Umsetzung des 15-prozentigen
Ausgabenreduktionsplans für UNMISS vor, insbesondere hinsichtlich der
Schließung von Standorten in Aweil, Torit, Yei, Tambura und Pariang,
der geplanten weiteren Reduzierung der Missionspräsenz sowie der im
Bericht beschriebenen Einschränkungen bei Frühwarnung, schneller
Reaktionsfähigkeit, Menschenrechtsbeobachtung und humanitärer
Schutzunterstützung, die insgesamt zu Kürzungen von etwa 25 bis 30 Prozent
geführt haben, und wie bewertet die Bundesregierung diese
Entwicklungen im Hinblick auf die Erfüllung des Schutzmandats der Mission?
24. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die aktuelle
Schutzsituation von Binnenvertriebenen im Südsudan vor, insbesondere
in den Gebieten Aweil, Torit, Yei, Tambura und Pariang, in denen die
UNMISS-Präsenz reduziert oder Basisstationen geschlossen wurden und
Zivilpersonen Schutz bei VN-Einrichtungen suchen?
Die Fragen 23 und 24 werden zusammen beantwortet.
Das Schutzumfeld für Binnenvertriebene (IDP) im Südsudan bleibt fragil und
stark abhängig von der Präsenz der Sicherheitsakteure, einschließlich
UNMISS. In mehreren Regionen haben anhaltende bewaffnete Konflikte,
interkommunale Gewalt, Kriminalität und Auswirkungen des Sudan-Kriegs zu
Vertreibungen und erhöhten Schutzrisiken geführt. In Tambura sind beispielsweise
viele vertriebene Zivilistinnen und Zivilisten weiterhin auf UNMISS-
Patrouillen und deren Präsenz rund um Vertreibungsorte angewiesen, um ihre
Sicherheit zu gewährleisten. Die Mission ist im ständigen Austausch mit lokalen
Behörden und Führungskräften, um auch in Regionen mit reduzierter VN-Präsenz
den Schutz von Zivilpersonen zu verbessern.
Aufgrund der Kürzung im Haushalt der Mission, die im Kontext der
Kürzungen der Haushalte aller Friedensmissionen angesichts der angespannten
Liquiditätssituation der VN erfolgte, wurden Standorte von UNMISS geschlossen,
militärisches sowie ziviles Personal reduziert und weitere Sparmaßnahmen
umgesetzt, sodass sich die Präsenz der Mission in der Fläche reduziert hat. Die
militärische Missionsführung hat angekündigt, dies im Rahmen der personellen
Möglichkeiten durch sog. Long Range Patrols auszugleichen. Aktuell befindet
sich die Mission in einem Evaluierungsprozess, wie die Erfüllung aller
Mandatsbestandteile, inklusive des Schutzmandates für Zivilpersonen, künftig
ausgestaltet wird.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 21 und 22 verwiesen.
25. Wie bewertet die Bundesregierung unter Berücksichtigung der aktuellen
politischen und sicherheitspolitischen Lage die Voraussetzungen für die
Durchführung freier, fairer und friedlicher Wahlen im Südsudan im
Dezember 2026, insbesondere hinsichtlich Sicherheitslage, Rechtsrahmen,
Finanzierung und politischer Teilhabe aller Akteure, und welche
konkreten bilateralen sowie multilateralen Maßnahmen (insbesondere im
Rahmen der Europäischen Union, der Vereinten Nationen, der Afrikanischen
Union und der Intergovernmental Authority on Development [IGAD])
ergreift die Bundesregierung zur Unterstützung des Friedensprozesses
sowie der Wahlvorbereitung und Wahldurchführung in Südsudan?
Die Bundesregierung betrachtet die Durchführung von Wahlen in Südsudan als
integralen Bestandteil des Friedensabkommens von 2018. Die Parteien haben
sich verpflichtet, die notwendigen Voraussetzungen zur Durchführung von
freien, fairen und glaubwürdigen Wahlen, welche dem Willen der Wählerinnen und
Wähler entsprechen, zu schaffen. Aufgrund der aktuellen Sicherheitslage, einer
fortlaufenden Unterminierung des Friedensabkommens u. a. durch Ausschluss
der Oppositionskräfte, unklarem Rechtsrahmen und unzureichender
Mittelzuweisungen aus dem nationalen Budget ist derzeit fraglich, ob die für den
22. Dezember 2026 angekündigten Wahlen im Einklang mit dem
Friedensabkommen durchgeführt werden können. Ebenfalls ist unklar, wie die vielen
aufgrund der Sicherheitslage (Binnen-)Vertriebenen ohne Wohnsitz und Papiere an
Wahlen teilnehmen können.
Die Bundesregierung ist mit Stabilisierungsmitteln bei der Schaffung eines
zivilgesellschaftlichen Rahmens für politische Partizipation sowie über EU-
Projekte bei der Herbeiführung eines förderlichen Umfelds für die Wahlen
engagiert. Zentraler Baustein für die friedliche und partizipative Durchführung von
Wahlen bleiben Fortschritte beim Friedensprozess. Diesbezüglich wird auf die
Antwort zu Frage 3 verwiesen.
26. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der bisherigen
Maßnahmen der UNMISS sowie internationaler Partner zur Reduzierung von
Gewalt gegen humanitäre Organisationen, und anhand welcher Kriterien
bewertet sie diese Wirksamkeit im Hinblick auf die Zielerreichung des
UNMISS-Mandats im Bereich Schutz humanitärer Akteure und
Sicherung humanitärer Zugänge?
Die Hauptverantwortung für den Schutz humanitärer Akteure und die
Sicherung humanitärer Zugänge liegen bei der südsudanesischen
Übergangsregierung und den Konfliktparteien. UNMISS führt im Rahmen ihres
Schutzmandates insbesondere Schutzpatrouillen durch, interagiert mit politischen und
gesellschaftlichen Führungsfiguren, moderiert Friedensdialoge, stärkt
gemeinschaftsbasierte Frühwarnnetzwerke und unterstützt dadurch die Bedingungen für
humanitären Zugang. Während die Anzahl der festgestellten Gewaltvorfälle
gegen humanitäres Personal in den Jahren 2025/2026 im Vergleich zum Vorjahr
insgesamt zunahm, wurden bei humanitären Operationen unter dem Schutz der
UNMISS-Truppen keine Vorfälle registriert.
27. Welche Anpassungen hält die Bundesregierung gegebenenfalls für
erforderlich, um die Effektivität der Schutz- und Zugangsmechanismen zu
erhöhen und die Zielerreichung der Mission nachhaltig zu verbessern?
Der VN-Sicherheitsrat hat im Rahmen der letzten Mandatsverlängerung durch
Resolution 2820 (2026) den VN-Generalsekretär beauftragt, eine Studie zur
Mandatsimplementierung zu erstellen, unter anderem im Hinblick auf die
Angemessenheit der derzeitigen Truppenstärke, die Zusammensetzung der
Aufstellung der Mission, die Mobilität der Kräfte, die Fähigkeit zu schneller
Reaktion, die operative Reichweite sowie Unterstützungsfähigkeiten. Anschließende
Folgerungen im Hinblick auf die Mandatsausgestaltung zu ziehen ist Aufgabe
des VN-Sicherheitsrats.
28. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Einsatz
mobiler Gerichte im Rahmen von UNMISS im Südsudan vor, insbesondere
hinsichtlich Reichweite, bearbeiteter Fallzahlen (u. a. schwere Gewalt-
und Sexualdelikte) sowie der Auswirkungen auf den Zugang zur Justiz in
abgelegenen Regionen?
Gemäß dem Quartalsbericht des VN-Generalsekretärs an den VN-
Sicherheitsrat vom 13. April 2026 waren Anfang 2026 mobile Gerichte in den
Bundesstaaten Warrap, Western Equatoria und Central Equatoria tätig, jeweils mit einem
Fokus auf sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt. Laut Informationen von
UNMISS haben in den Jahren 2024 und 2025 alleine im Bundesstaat Unity
sechs mobile Gerichte insgesamt 449 Fälle abgeurteilt. Auf die
quartalsmäßigen Berichte des VN-Generalsekretärs an den VN-Sicherheitsrat sowie die
Information Notes von UNMISS vom 23. März 2026 und 27. April 2026 zu
mobilen Gerichten wird für weitere Informationen verwiesen (abrufbar unter:
https://unmiss.unmissions.org/en/press-releases/information-note-unmiss-suppo
rted-mobile-justice-interventions-expand-rule und https://unmiss.unmissions.or
g/en/document-library/information-note-unmiss-supported-southern-unity-mob
ile-court-concludes-in).
29. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die finanzielle
Ausstattung und aktuelle Unterfinanzierung von Rule-of-Law- und
Justizprogrammen der VN im Südsudan vor, insbesondere im Hinblick auf
mobile Gerichte und vergleichbare Mechanismen der
Rechtsdurchsetzung?
Hierzu verfügt die Bundesregierung über keine eigenen Erkenntnisse. Aus
Sicht der Bundesregierung ist es wichtig, dass die Mission über die
erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, um ihr Mandat umfänglich ausüben zu
können. Im Übrigen wird auf Antwort zu Frage 28 verwiesen.
30. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Wirkung
ziviler Krisenprävention und rechtsstaatlicher Maßnahmen im Rahmen von
UNMISS auf lokale Gewaltreduktion, Vertrauen in staatliche
Institutionen und Prävention von Selbstjustiz im Südsudan vor?
Das Mandat der Mission umfasst unter anderem die Beobachtung und
Untersuchung von behaupteten Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht und
Menschenrechtsverletzungen und -übergriffen sowie Berichterstattung darüber
(vgl. S/RES/2820 (2026), Abschnitt d). Hinsichtlich der konkreten Wirkung
verweist die Bundesregierung auf die Quartalsberichte des VN-
Generalsekretärs zu UNMISS (abrufbar unter: https://documents.un.org/doc/undoc/gen/n26/
081/75/pdf/n2608175.pdf).
31. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die seit 2022 im
Südsudan durch den United Nations Peacebuilding Fund (PBF) sowie die
United Nations Peacebuilding Commission (PBC) unterstützten
Friedens- und Staatsbildungsmaßnahmen vor, insbesondere hinsichtlich ihrer
thematischen Schwerpunkte (u. a. Demokratisierung, Justizreform,
Versöhnung, Beteiligung von Frauen und Jugendlichen sowie
Konfliktprävention), ihres Umfangs sowie der bislang erzielten Wirkungen im
Hinblick auf die Umsetzung des Revitalized Agreement on the Resolution of
the Conflict in South Sudan und die Stabilisierung des politischen
Übergangsprozesses, und wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit
dieser Instrumente insgesamt?
Über den VN Peacebuilding Fund (PBF) wurden in Südsudan seit 2022
friedensfördernde und stabilisierende Maßnahmen in einem Gesamtumfang von
rund 58 Mio. Euro umgesetzt, unterteilt auf 20 Einzelprojekte. Davon laufen
zum aktuellen Zeitpunkt (Juni 2026) noch zehn Projekte in einem Umfang von
27 Mio. Euro. Der Schwerpunkt dieser Fördermaßnahmen liegt auf
Gewaltprävention und -reduzierung auf lokaler Ebene (insbesondere in Grenzregionen zu
Sudan), Kapazitätsstärkung des nationalen Sicherheitssektors, sozio-
ökonomischer Unterstützung geflüchteter und binnenvertriebener Menschen sowie
Einbindung der lokalen Zivilgesellschaft wie auch vulnerabler Gruppen in lokale
Peacebuilding-Maßnahmen und Stärkung deren politischer Partizipation. Im
Zuge der verstärkten militärischen Auseinandersetzungen seit März 2025 hat
das PBF-Sekretariat in Südsudan eine Kontextanalyse in Zusammenarbeit mit
einem unabhängigen Institut durchgeführt, welche die fortlaufende Relevanz
der Projekte unterstrich, insbesondere in der interkommunalen
Konfliktprävention und der Beteiligung von Frauen und Jugendlichen an Friedensprozessen.
32. Welche finanziellen und politischen Beiträge leistet die Bundesregierung
seit 2022 zum United Nations Peacebuilding Fund (PBF) sowie zur
Peacebuilding Commission), und wie hoch sind die entsprechenden
finanziellen Beiträge zum PBF jeweils jährlich (bitte seit 2022 getrennt
ausweisen)?
Die Bundesregierung hat seit 2022 freiwillige finanzielle Beiträge in einer
Gesamthöhe von 127 Mio. Euro an den PBF geleistet. Diese unterteilen sich wie
folgt: 45 Mio. Euro 2022; 20 Mio. Euro 2023; 20 Mio. Euro 2024; 20 Mio.
Euro 2025; 20 Mio. Euro 2026 und bislang 2 Mio. für Euro 2027. Eine direkte
Finanzierung der Peacebuilding Commission (PBC) ist nicht möglich, da es
sich bei der PBC um ein Mitgliedstaatengremium handelt. Hier hat sich die
Bundesregierung politisch seit 2022 als Vorsitz der PBC im Jahr 2025 und
jeweils als Vize-Vorsitz der PBC in den Jahren 2023 und 2026 engagiert. Darüber
hinaus fungiert die Bundesregierung zurzeit als informeller Koordinator
zwischen PBC und der VN-Generalversammlung und hat 2025 zuletzt den
Strategischen Dialog der Top‑12-Geber des PBF in Berlin ausgerichtet.
Anlage 1
Die erbetenen Informationen knnen nachstehender Tabelle entnommen werden.
Jahr Träger Hhe der Frderung in Euro
2022 Aktion gegen den Hunger 803.013,75
CARE Deutschland 262.500,00
Deutsche Welthungerhilfe 1.098.949,85
Diakonie Deutschland 2.436.419,11
Geneva Call 472.909,00
Handicap International 129.449,16
HELP e.V. 1.200.000,00
IRC 890.015,00
Johanniter Unfallhilfe 2.067.827,49
MAG - Mines Advisory Group 905.969,00
Malteser Hilfsdienst 2.314.000,00
Plan International 1.159.140,12
Tierärzte ohne Grenzen (ToG) 500.000,00
World Vision Deutschland e.V. 587.450,85
UN OCHA (humanitärer Länderfonds) 15.000.000,00
2023 Aktion gegen den Hunger 1.000.000,00
CARE Deutschland 699.239,07
Danish Refugee Council (DRC) 876.943,11
Deutsche Welthungerhilfe 1.443.592,90
Deutscher Caritasverband 1.737.500,00
Diakonie Deutschland 1.763.580,89
Geneva Call 551.265,00
Handicap International 237.865,46
HELP e.V. 1.100.000,00
IRC 691.740,00
Johanniter 1.779.017,59
MAG - Mines Advisory Group 1.407.385,00
Malteser Hilfsdienst 1.445.023,00
OXFAM Deutschland 785.000,00
Plan International 4.050.394,56
Tierärzte ohne Grenzen 548.624,83
World Vision Deutschland e.V. 1.683.790,08
UN OCHA (humanitärer Länderfonds) 8.000.000,00
2024 Aktion gegen den Hunger 1.500.140,94
CARE Deutschland 730.125,09
Anlage 1
Danish Refugee Council 1.250.000,00
Deutsche Welthungerhilfe 1.661.404,95
Deutscher Caritasverband 3.307.850,00
Geneva Call 464.190,00
HELP e.V. 1.700.000,00
Humedica 317.643,00
IRC 381.000,00
Johanniter 296.058,52
MAG - Mines Advisory Group 2.412.444,00
Malteser Hilfsdienst 1.397.949,00
Norwegian Refugees Council 498.250,00
OXFAM Deutschland 1.084.018,50
Plan International 1.847.721,18
Sign of Hope – Hoffnungszeichen e.V. 456.501,00
Tierärzte ohne Grenzen 20.000,00
World Vision 1.868.647,52
UN OCHA (humanitärer Länderfonds) 8.800.000,00
2025 Aktion gegen den Hunger 953.121,44
CARE Deutschland 650.000,00
Danish Refugee Council 550.000,00
Deutsche Welthungerhilfe 461.283,75
Deutscher Caritasverband 2.835.300,00
Geneva Call 473.286,39
Handicap International 209.423,32
HELP e.V. 1.600.000,00
Humedica 910.607,00
INSO 320.155,00
IRC 407.279,84
MAG - Mines Advisory Group 1.881.561,00
Malteser Hilfsdienst 2.373.220,00
OXFAM Deutschland 824.250,00
Plan International 1.149.437,12
World Vision 1.492.440,81
UN OCHA (humanitärer Länderfonds) 5.000.000,00
2026 CARE Deutschland 779.396,00
Deutscher Caritasverband 945.100,00
Geneva Call 448.833,51
Handicap International 552.155,49
HELP e.V. 375.000,00
Humedica 390.000,00
Malteser Hilfsdienst 2.000.000,00
MAG - Mines Advisory Group 392.641,00
OXFAM Deutschland 450.000,00
Plan International 1.001.587,41
World Vision 1.657.180,80
Anlage 1
UN OCHA (humanitärer Länderfonds) 2.500.000,00
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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