polradar

Beitrag der Bundesregierung zur Minderung der humanitären Krise und zur Unterstützung von UNMISS im Südsudan (Antwort zu Drs. 21/6495)

dip / drucksache 21.07.2026 · WP 21 · 21/7232 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Beitrag der Bundesregierung zur Minderung der humanitären Krise und zur Unterstützung von UNMISS im Südsudan (Antwort zu Drs. 21/6495) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7232 21. Wahlperiode 21.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Vinzenz Glaser, Desiree Becker, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/6495 – Beitrag der Bundesregierung zur Minderung der humanitären Krise und zur Unterstützung von UNMISS im Südsudan V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die humanitäre und sicherheitspolitische Lage im Südsudan verschärft sich erneut dramatisch. Seit der Unabhängigkeit im Jahr 2011 ist das Land von wiederkehrenden gewaltsamen Konflikten geprägt, die staatliche Strukturen schwächen und die Zivilbevölkerung massiv gefährden. Nun hat sich die Situation jedoch besonders zugespitzt: Beobachter warnen vor einer weiteren militärischen Eskalation und gezielten Angriffen auf die Zivilbevölkerung (https://taz.de/Neuer-Krieg-in-Suedsudan/!6149433/ & https://taz.de/Krieg-i m-Suedsudan/!6159353/). Besonders alarmierend sind zudem Aufrufe zu Gewalt durch militärische Akteure, die die Gefahr von Verbrechen gegen die Menschlichkeit weiter erhöhen. So warnte der Menschenrechtsaktivist Edmond Yakani vor einem möglichen Genozid und verwies auf hetzerische Befehle des Vize-Armeechefs Johnson Olony („verschont niemanden!“ und „zeigt keine Gnade“ – auch nicht gegenüber Zivilisten), die eine Grundlage für entsprechende Verbrechen schaffen könnten (https://taz.de/Neuer-Krieg-in-Suedsudan/!6149433/ und www.dw.com/de/wie-kann-der-südsudan-einen-neuen-bürgergerkrieg-vermei den/a-75764401). Im Südsudan herrscht akute Ernährungsunsicherheit (www.ipcinfo.org/ipc-co untry-analysis/details-map/en/c/1163302/?iso3=SSD) und etwa zwei Drittel der Bevölkerung sind auf humanitäre Hilfe angewiesen (www.unocha.org/sout h-sudan). Die Ernährungslage verschlechtert sich rapide. Schätzungsweise 2,2 Millionen Kinder im Alter von sechs Monaten bis fünf Jahren benötigen eine Behandlung wegen akuter Unterernährung. Auch schwangere und stillende Frauen sind einem besonderen Risiko ausgesetzt (www.ipcinfo.org/ipc-cou ntry-analysis/details-map/en/c/1163302/?iso3=SSD). Die Situation wird zusätzlich durch den anhaltenden Krieg im benachbarten Sudan verschärft, der sowohl den Export von Öl, eine wichtige Einnahmequelle des Landes, unterbricht als auch zu einem massiven Zustrom von Geflüchteten führt (www.unh cr.org/where-we-work/countries/south-sudan). Internationale Organisationen warnen davor, dass bei fehlender umfassender Reaktion auf den Ebola- Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo sich dieser auch nach Südsudan ausbreiten könnte, wo das Gesundheitssystem keineswegs auf einen größeren Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 20. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Ausbruch vorbereitet ist (www.rescue.org/sites/default/files/2026-05/IRC_Wa tchlist%20Alert%20-%20Ebola%20Outbreak%20in%20the%20DRC_Fina l.pdf). Die humanitäre Hilfe selbst gerät zunehmend unter Druck: Allein im Jahr 2025 wurden rund 350 Angriffe auf humanitäres Personal und humanitäre Einrichtungen registriert (www.tagesschau.de/ausland/afrika/suedsudan-gewal t-100.html). Zudem wird der Zugang zu humanitärer Hilfe in den von der Opposition kontrollierten Gebieten laut „Ärzte ohne Grenzen“ durch staatliche Stellen behindert (www.aerzte-ohne-grenzen.de/presse/suedsudan-regierung-v erhindert-humanitaere-hilfe). Die international 5 Prozenterung von Hilfsmaßnahmen ist unzureichend. Der Finanzierungsbedarf für humanitäre Hilfe im Südsudan liegt im Jahr 2025 bei 1,46 Mrd. US-Dollar, ist jedoch Stand Mai 2026 nur zu 25 Prozent finanziert (https://fts.unocha.org/plans/1512/sum mary). Parallel dazu häufen sich Berichte über schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen. Dazu zählen gezielte Angriffe auf die Zivilbevölkerung, Luftangriffe auf nichtmilitärische Ziele, Zwangsrekrutierungen sowie weitverbreitete Straflosigkeit (https://amnesty-zentral-ostafrika.de/2026/03/newsletter-sudan-s uedsudan-februar-2026/). Amnesty International berichtet über Verstößen gegen das seit 2015 bestehende UN-Waffenembargo (UN= United Nations) für Südsudan unter anderem durch den Nachbarstaat Uganda (www.amnesty.o rg/en/latest/news/2025/05/south-sudan-renewal-of-un-arms-embargo-a-welco me-move-to-protect-civilians/). Die UN-Mission im Südsudan (UNMISS) ist mit 20 000 Soldatinnen und Soldaten eine der größten weltweit. Dennoch ist UNMISS im Vergleich zu der Regierung und der Opposition schwach (www.dw.com/de/wie-kann-der-s%C 3 ProzentBCdsudan-einen-neuen-b%C3 ProzentBCrgerkrieg-vermeiden/a-757 64401). Die Beteiligung der Bundeswehr mit bis zu 50 deutschen Soldatinnen und Soldaten wurde zuletzt durch einen Antrag der Bundesregierung am 16. Oktober 2025 durch den Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bis Ende Oktober 2026 verlängert (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw4 2-de-bundeswehr-unmiss-1114104). Trotz ihres umfassenden Mandats, darunter der Schutz der Zivilbevölkerung, die Sicherung humanitärer Zugänge sowie die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen (www.bundesweh r.de/de/auftrag/einsaetze/missionen/die-bundeswehr-im-suedsudan), stellt sich angesichts der sich dramatisch verschlechternden Lage im Südsudan, wie sie auch im Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen (VN) vom 13. April 2026 festgestellt wird (https://unmiss.unmissions.org/sites/default/fil es/2026-05/Secretary-General%27s%20Report%20on%20the%20situation%2 0in%20South%20Sudan%20 Prozent2813 Prozent20April%202026 Prozent2 9.pdf), sowie erheblicher operativer und finanzieller Einschränkungen, die Frage nach der tatsächlichen Wirksamkeit der Mission.  1. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle humanitäre, sicherheitspolitische und wirtschaftliche Lage im Südsudan? Südsudan leidet seit Jahren unter einer der drängendsten humanitären Krisen weltweit, bedingt durch bewaffnete Auseinandersetzungen, schlechte Regierungsführung und Extremwetterereignisse. Zum Jahreswechsel 2025/2026 kam es zu einer erneuten Gewalteskalation in Südsudan, insbesondere im Bundestaat Jonglei, die zu einer massiven Vertreibung der Zivilbevölkerung führte. In den Bundestaaten Upper Nile und Unity, Western und Central Equatoria sowie in der Grenzregion zu Uganda in Eastern und Central Equatoria finden bewaffnete Auseinandersetzungen statt. Laut den Vereinten Nationen (VN) sind rund 10 Millionen Menschen bzw. drei Viertel der Bevölkerung auf humanitäre Hilfe angewiesen. Verschärft wird die humanitäre Krise durch eine steigende Anzahl Rückkehrender und Flüchtlinge aus dem Sudan infolge des dortigen Kriegs (insgesamt 1,1 Millionen Menschen).  2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur aktuellen humanitären Versorgungslage vor, insbesondere hinsichtlich der Ernährungssicherheit sowie der medizinischen Versorgung der Bevölkerung vor dem Hintergrund des Ebola-Risikos sowie der anhaltenden bewaffneten Konflikte im Land? Die humanitäre Lage in Südsudan ist weiterhin katastrophal. Gemäß Welternährungsprogramm (WFP) sind aktuell 7,8 Millionen Menschen von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen. In einigen konfliktbetroffenen Bezirken, wie Teilen von Akobo/Bundesstaat Jonglei, besteht die Gefahr einer Hungersnot. Beide Konfliktparteien behindern die Arbeit humanitärer Akteure. Der humanitäre Zugang ist in weiten Landesteilen eingeschränkt und erschwert die Versorgung der auf Hilfe angewiesenen Menschen. Die Strukturen des Gesundheitssystems in Südsudan sind rudimentär bzw. in der Fläche vielerorts nicht vorhanden und können eine angemessene Versorgung der Bevölkerung nicht gewährleisten. Es gibt aktuell keine gemeldeten Ebola-Fälle in Südsudan. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat mit Blick auf die Fähigkeiten Südsudans, einen Ebola-Ausbruch zu bewältigen, die Funktionalität der medizinischen Einrichtungen im Grenzgebiet zu den Nachbarstaaten Demokratische Republik Kongo und Uganda bewertet. Das Risiko einer Ausweitung des Infektionsgeschehens von der Demokratischen Republik Kongo nach Südsudan durch grenzüberschreitenden Personenverkehr ist derzeit laut WHO erhöht und kann mit einer weiteren Ausbreitung in nördlicher Richtung steigen. In Reaktion auf den Ebola-Ausbruch in der benachbarten Demokratischen Republik Kongo haben die WHO und die Regionalorganisation East African Community (EAC) – mit Unterstützung der Bundesregierung – bereits Vorkehrungen getroffen, um schnell auf mögliche Ebolafälle reagieren zu können. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  3. Welche konkreten Frühwarnindikatoren für drohende Massenverbrechen (z. B. ethnische Mobilisierung, Gewaltaufrufe) beobachtet die Bundesregierung derzeit, liegen ihr Erkenntnisse zu ethnisch aufgeladenen Gewaltaufrufen durch militärische Akteure vor, und wenn ja, welche? Die Bundesregierung beobachtet die Lage in Südsudan fortlaufend. Der Bundesregierung sind Gewaltaufrufe durch militärische Akteure bekannt, u. a. im Januar 2026 durch den stellvertretenden Armeechef General Johnson Olony. Die Bundesregierung hat diese öffentlich und in Gesprächen mit der südsudanesischen Seite verurteilt.  4. Welche konkreten diplomatischen Initiativen (bilateral, mit der Intergovernmental Authority on Development sowie im Rahmen von EU und VN) plant oder ergreift die Bundesregierung aktuell, um Friedensverhandlungen zu fördern und eine weitere Eskalation zu verhindern? Die Bundesregierung unterstützt die Vermittlungsbemühungen der Regionalorganisation Intergovernmental Authority on Development (IGAD), der Afrikanischen Union (AU) und deren Sondergesandten Jakaya Kikwete sowie der VN- Friedensmission in Sudan (UNMISS). Als Mitglied des sogenannten IGAD Partners Forum im Überwachungsmechanismus des Friedensabkommens Reconstituted Joint Monitoring and Evaluation Commission (RJMEC) unterstützt Deutschland die laufenden Bemühungen, die Konfliktparteien zur Rückkehr zum Friedensabkommen zu bewegen. Konkret hat die südsudanesische Übergangsregierung auf diplomatischen Druck hin angekündigt, unilaterale – von RJMEC und der internationalen Gemeinschaft als problematisch gewertete – Änderungen am Friedensabkommen wieder zurückzuziehen. Darüber hinaus fordert die Bundesregierung die Übergangsregierung in bilateralen Gesprächen und öffentlich nachdrücklich dazu auf, zum friedlichen Dialog zurückzukehren, politische Gefangene freizulassen, das Friedensabkommen von 2018 umzusetzen und die sichere und ungehinderte Bereitstellung humanitärer Hilfe zu ermöglichen (vgl. https://x.com/GERinSSD). Auf deutsche Initiative hin fand in Dschuba ein Treffen zwischen Botschafterinnen und Botschaftern westlicher Staaten und IGAD-Mitgliedstaaten mit einem gemeinsamen Friedensaufruf statt.  5. Welche Mittel hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2022 im Rahmen der humanitären Hilfe für den Südsudan an Nichtregierungsorganisationen gezahlt (bitte getrennt nach Jahren – einschließlich der Planung für 2027 – aufschlüsseln sowie jeweils unter Nennung der Ressorts, der relevanten Haushaltstitel, der Höhe der Förderung, der namentlichen Nennung der jeweils geförderten Nichtregierungsorganisationen sowie von Mitteln für den humanitären Länderfonds [Country-Based Pooled Funds] darstellen)? Für die Jahre 2022 bis 2026 hat die Bundesregierung Nichtregierungsorganisationen aus Mitteln der humanitären Hilfe rund 84,52 Mio. Euro für humanitäre Projekte in Südsudan zur Verfügung gestellt. In den humanitären Länderfonds Südsudan wurden aus Mitteln der humanitären Hilfe im Zeitraum 2022 bis 2026 39,3 Mio. Euro eingezahlt. Eine Aussage zu den Planungen für das Jahr 2027 ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich, da dies von den verfügbaren Haushaltsmitteln abhängen wird. Mittel für humanitäre Hilfe werden ausschließlich aus dem Haushaltstitel 0501-687 32 des Auswärtigen Amts zur Verfügung gestellt. Auf die weiteren Angaben in Anlage 1 wird verwiesen.*  6. Welche Mittel stellt die Bundesregierung seit 2022 für südsudanesische Flüchtlinge in Uganda, Äthiopien und Kenia bereit (bitte jeweils nach Ländern und Jahren sowie nach Art der Finanzierung, insbesondere bilaterale Projekte, VN-Organisationen, Internationale Organisationen sowie weitere humanitäre Partner, aufschlüsseln)? Die Bundesregierung unterstützt die genannten Länder bei der Versorgung von Flüchtlingen aus Südsudan und anderen Ländern. Die Hilfe erfolgt bedarfsorientiert und nicht differenziert nach Herkunft der Flüchtlinge, so dass eine Aussage zum Anteil der Unterstützung südsudanesischer Flüchtlinge nicht möglich ist. Aus Mitteln der humanitären Hilfe der Bundesregierung wurden in den genannten Ländern Projekte zur Versorgung von Flüchtlingen, Binnenvertriebenen und Gastgemeinden im folgenden Umfang finanziert (Angaben in Millionen Euro): Jahr Uganda Äthiopien Kenia 2022 21,40 89,83 28,83 2023 18,83 74,77 22,37 2024 12,31 81,70 19,01 * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7232 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Jahr Uganda Äthiopien Kenia 2025 6,07 31,64 7,28 2026 4,23 26,10 3,18 Aus bilateralen Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit wurden Vorhaben in folgendem Umfang finanziert (Angaben in Millionen Euro). Jahr der Zusage/Bewilligung Uganda 2022 37 2023 10,3 2024 8,5 Aus den Titeln zur Förderung von zivilgesellschaftlichen Organisationen wurden folgende Mittel bereitgestellt (Angaben in Millionen Euro). Jahr der Zusage/Bewilligung Uganda Äthiopien 2022 0,2 0 2023 0 0,4 Aus dem Titel der Sonderinitiative Geflüchtete und Aufnahmeländer wurden folgende Mittel bereitgestellt (Angaben in Millionen Euro). Jahr der Zusage/Bewilligung Uganda Äthiopien Kenia 2022 7,8 2 0,4 2023 0 8,1 3,2 2024 4,15 5,3 2,5 2025 1,1 0,3 12 Aus dem Titel Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur wurden folgende Mittel bereitgestellt (Angaben in Millionen Euro). Jahr der Zusage/Bewilligung Uganda Äthiopien Kenia 2022 13,2 1,2 1 2024 0,3 0 2 2025 2,5 0 0 Zusätzlich wurden über mehrere Haushaltstitel der Entwicklungszusammenarbeit regionale Vorhaben finanziert, die ebenfalls in den genannten Ländern für die Unterstützung Geflüchteter, u. a. aus dem Südsudan, aktiv sind. Eine genaue Aufschlüsselung dieser Vorhaben nach einzelnen Ländern ist nicht möglich.  7. Nach welchen Kriterien priorisiert die Bundesregierung internationale Krisen bei der Vergabe humanitärer Mittel, und welche Rolle nimmt der Südsudan dabei konkret ein? Die Bundesregierung setzt ihre verfügbaren Mittel im Bereich der humanitären Hilfe auf Basis von Bedarfsermittlungen der VN und Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften ein. Übergeordnetes Ziel ist es dabei, betroffenen Menschen ein Überleben in Würde und Sicherheit zu ermöglichen, ihnen eine Lebensperspektive zu geben und Leid zu lindern. Humanitäre Hilfe soll stets so geleistet werden, dass sie die dringendsten Bedarfe zuerst deckt und die vulnerabelsten Gruppen erreicht. Angesichts der die verfügbaren Mittel weit überschreitenden Bedarfe orientiert sich die Bundesregierung in ihrer eigenen Prioritätensetzung in weiten Teilen an der durch die VN im Global Humanitarian Overview vorgenommenen Priorisierung. Der Südsudan gehört danach zu den priorisierten Ländern mit den dringendsten humanitären Bedarfen. Laut dem Humanitarian Response Plan der VN für Südsudan bestehen für 9,9 Millionen Menschen humanitäre Bedarfe, davon für 4,1 Millionen Menschen dringendste lebensrettende Bedarfe.  8. In welchem Umfang werden lokale Organisationen im Südsudan seit 2022 direkt finanziert (bitte nach Organisation, Höhe der Mittel, Jahr und unter Angabe des Haushaltstitels einschließlich des Einzelplans aufschlüsseln)? Eine direkte Förderung lokaler Organisationen in den Bereichen der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit ist zuwendungsrechtlich nicht möglich. Lokale Organisationen spielen jedoch eine zentrale Rolle als Umsetzungspartner internationaler humanitärer und entwicklungspolitischer Nichtregierungsorganisationen und von VN-Agenturen. Im Bereich Stabilisierung ist eine direkte Förderung lokaler Organisationen grundsätzlich möglich, wurde im Zeitraum seit 2022 jedoch nicht umgesetzt. Alle Förderungen in diesem Zeitraum gingen an nichtlokale Organisationen und VN-Agenturen. Lokale Organisationen wurden auch hier lediglich indirekt als Umsetzungspartner einbezogen.  9. Welche Programme unterstützt die Bundesregierung zur Versorgung von Frauen und Mädchen mit Gewalterfahrungen seit 2022 im Südsudan, und in welchem Umfang (bitte nach Programm, Höhe der Mittel, Jahr und unter Angabe des Haushaltstitels einschließlich des Einzelplans aufschlüsseln)? Der Bereich Schutz, einschließlich dem Schutz vor geschlechterspezifischer Gewalt, ist ein Schwerpunkt- und Querschnittsthema der humanitären Hilfe in Südsudan. Schutzkomponenten sind Bestandteil fast aller Projekte von Nichtregierungsorganisationen, der humanitären Organisationen der VN und des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes. Der Schutz vor geschlechterspezifischer Gewalt ist ebenfalls in vielen Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit als Querschnittsthema integriert. Aus der Sonderinitiative Geflüchtete und Aufnahmeländer (Einzelplan 23, Kapitel 2310, Titel 896 32) werden zwei Vorhaben finanziert, die sich explizit mit dem Thema Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt und Unterstützung bei der Bewältigung von Folgen von geschlechtsspezifischer Gewalt befassen: • Prävention von sexualisierter und geschlechterspezifischer Gewalt in Südsudan (Laufzeit 12/2022 bis 12/2026, 10,5 Mio. Euro; 5,5 Mio. Euro aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und 5 Mio. Euro Kombifinanzierung der Europäischen Union); • Verbesserte Lebensumstände und psychosoziale Unterstützung im Kontext von Flucht und Vertreibung in Südsudan (Laufzeit 10/2021 bis 12/2026, 9,5 Mio. Euro). Aus dem Haushalttitel Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung (Einzelplan 05, Kapitel 0501 Titel 687 34) wird ein Vorhaben zur Bekämpfung von Ursachen sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt (SGBV) finanziert, das den Einfluss von Frauen auf die Gesetzgebung und Justizreformen stärkt (Laufzeit: 11/2023 bis 12/2026; 2023: 0,08 Mio. Euro; 2024: 1,02 Mio. Euro; 2025: 1,18 Mio. Euro; 2026: 1,33 Mio. Euro). Zudem werden über den von der Sonderinitiative Geflüchtete und Aufnahmeländer geförderten Zivilen Friedensdienst und über den Haushaltstitel der strukturbildenden Übergangshilfe (Einzelplan 23, Kapitel 2301, Titel 687 06 – Krisenbewältigung, Wiederaufbau und Infrastruktur) Vorhaben von Nichtregierungsorganisation finanziert, die den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt zum Ziel haben (Ziviler Friedensdienst: 2022: 0,7 Mio. Euro; 2023 und 2024: 0,3 Mio. Euro; 2025: 0,6 Mio. Euro; 2026: 0,2 Mio. Euro; 2027: 0,6 Mio. Euro; 2028: 0,2 Mio. Euro. Übergangshilfe/Krisenbewältigung, Wiederaufbau und Infrastruktur: 2022: 2,4 Mio. Euro; 2023: 2,5 Mio. Euro; 2024: 2,3 Mio. Euro; 2025: 1,6 Mio. Euro; 2026: 1,25 Mio. Euro; 2027: 0,75 Mio. Euro). 10. Hat sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine Aufstockung der Mittel für die humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit für Südsudan eingesetzt, und wenn ja, in welcher Form? Die Bundesregierung ist in ständigem Austausch mit der EU (Generaldirektionen ECHO, INTPA) zu humanitären Krisen, humanitärer Finanzierung und Entwicklungszusammenarbeit weltweit, u. a. im Rahmen der Ratsarbeitsgruppe Humanitäre Hilfe und Nahrungsmittelhilfe (COHAFA) und des Humanitarian Aid Committee (HAC). Die Generaldirektion ECHO hatte für Südsudan für 2026 ursprünglich 41,5 Mio. Euro vorgesehen. Im März 2026 wurde dieses Budget um 28,5 Mio. Euro erhöht, im Juni 2026 um weitere 1,5 Mio. Euro. 11. Wie verteilen sich die von der Bundesregierung im Rahmen der Sudan- Konferenz am 15. April 2026 zugesagten 232 Mio. Euro für humanitäre Hilfe für den Sudan sowie die betroffenen Nachbarländer im Einzelnen auf die jeweiligen Empfängerländer, insbesondere Südsudan (bitte getrennt nach Ländern, Jahr, Höhe der Summe sowie unter Angabe des Haushaltstitels einschließlich Einzelplan aufschlüsseln)? Die aus den Mitteln der humanitären Hilfe im Rahmen der Sudan-Konferenz zugesagten Mittel befinden sich momentan in der Umsetzung. Aktuell wurden den humanitären Organisationen bereits 174,13 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Aufteilung ist der untenstehenden Liste zu entnehmen. Die noch ausstehenden Mittel werden im Laufe des Haushaltsjahres ausgezahlt. Einzelplan 0501, Titel 687 32; Angaben in Millionen Euro Jahr Sudan Ägypten Libyen Tschad Zentralafrikanische Republik Südsudan Äthiopien 2026 42,29 2,57 0,70 9,15 8,86 25,86 26,10 2027 23,20 0,14 0,10 4,18 0,28 8,09 6,89 2028 9,33 0,12 – 0,81 – 2,19 3,27 Aus dem Titel Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur des BMZ wurden 20 Mio. Euro angekündigt, deren Umsetzung in Sudan geplant ist. 12. Plant die Bundesregierung, die finanziellen Mittel für Südsudan über die Zusagen im Rahmen der Sudan-Konferenz hinaus aufzustocken, wenn nein, warum nicht, und welche spezifischen haushaltspolitischen oder operativen Erwägungen stehen einer Ausweitung der humanitären Hilfsmittel für den Südsudan derzeit entgegen? Ja, weitere Aufstockungen von Mitteln über die im Rahmen der Sudan- Konferenz hinaus getätigten Zusagen sind unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit der Mittel geplant. 13. Wie evaluiert die Bundesregierung ihr aktuelles Engagement im Südsudan im Hinblick auf die in der Nationalen Sicherheitsstrategie und in den Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ formulierten Ansprüche? Die Bundesregierung evaluiert ihr Engagement in Südsudan fortlaufend und umfassend. Die Nationale Sicherheitsstrategie und die Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ bilden dafür einen wichtigen Rahmen. Die Bundesregierung legt entsprechend in Südsudan ihre Schwerpunkte auf die Förderung von Frieden, Unterstützung der Friedensmission der Vereinten Nationen, Stärkung der Resilienz von besonders von der Krise betroffenen Menschen und Gemeinden und humanitäre Hilfe. Die Bundesregierung legt besonderen Wert darauf, dass ihr Engagement kontextspezifisch und konfliktsensibel eingebettet und international anschlussfähig ist. Die projektbasierte Arbeit in Südsudan erfolgt auf Grundlage des „Konzepts zur besseren gemeinsamen Analyse und abgestimmten Planung (GAAP)“ zwischen dem Auswärtigen Amt (AA) und dem BMZ. Die letzte GAAP-Sitzung im erweiterten Ressortkreis fand Mitte März 2026 statt. Das BMZ unterstützt zudem die Nutzung von Evaluierungsergebnissen in der strukturbildenden Übergangshilfe, u. a. in Kooperation mit dem VN-Kinderhilfswerk (UNICEF) und WFP, im Rahmen eines gemeinsamen multisektoralen VN- Resilienzprogramms in Südsudan. 14. Hat die Bundesregierung seit 2023 diplomatische Bemühungen unternommen, um den humanitären Zugang, die sichere Passage für Zivilistinnen und Zivilisten, die grenzüberschreitende und konfliktlinienübergreifende humanitäre Hilfe (cross-border und cross-line) sowie die Einreise und Tätigkeit humanitären Personals zu verbessern oder zu erleichtern, und wenn ja, welche? Die Bundesregierung hat sich fortlaufend in bilateralen Gesprächen mit der südsudanesischen Übergangsregierung für humanitäre Zugänge, den Schutz humanitärer Helfer und von Zivilistinnen und Zivilisten eingesetzt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 15. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht im Südsudan vor, und wenn ja, welche? Die Bundesregierung ist äußerst besorgt aufgrund zahlreicher Berichte über Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht durch alle Konfliktparteien. Zivilistinnen und Zivilisten werden Opfer von Kampfhandlungen und gezielt vertrieben, sexualisierte Gewalt wird systematisch als Waffe eingesetzt. Auch humanitäre Organisationen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Einrichtungen sind immer wieder Angriffen und Plünderungen ausgesetzt. In den letzten drei Jahren wurden laut Nothilfekoordinator der VN (UN OCHA) 60 humanitäre Helferinnen und Helfer getötet. Die VN und humanitäre Organisationen beklagen zudem weitgehende Zugangsbeschränkungen zu den von Kämpfen betroffenen Gebieten. 16. Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für gezielte Sanktionen gegen für Kriegsverbrechen Verantwortliche ein, und wenn ja, mit welchem Stand? Die Bundesregierung stimmt sich zu Südsudan eng mit ihren EU-Partnern ab. Auch die Nutzung von Sanktionen ist ein Mittel, welches die Bundesregierung fortlaufend und in Abstimmung auf EU-Ebene prüft. Für Südsudan wurden auf VN- und auf EU-Ebene 2015 Sanktionen wegen interner Repression verhängt. Derzeit sind neun Individuen in diesem Kontext mit Sanktionen belegt. Rechtsfolgen umfassen ein Waffenembargo, Vermögenseinfrierungen und ein Einreiseverbot. 17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Verstöße gegen das UN-Waffenembargo im Südsudan? Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse zu Verstößen gegen das Waffenembargo der VN in Südsudan vor, u. a. aus den Berichten des VN- Generalsekretärs und des Expertenpanels zu Südsudan der VN. Diese umfassen illegale Waffenlieferungen an staatliche und nichtstaatliche Akteure sowie die Bereitstellung von militärischer Ausbildung und Logistik. 18. Thematisiert die Bundesregierung Berichte über die Umgehung des Waffenembargos gegenüber dem Südsudan in ihren diplomatischen Gesprächen mit Regionalstaaten (insbesondere Uganda), und wenn ja, zu welchen konkreten Anlässen fand dies zuletzt statt? Die Bundesregierung thematisiert Berichte über die Umgehung des Waffenembargos regelmäßig und auch hochrangig in Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern internationaler Partner und Regionalstaaten. Darüber hinaus äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu den Details vertraulicher Gespräche. 19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die im Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen über die Situation im Südsudan (S/ 2025/211 vom 7. April 2025) erwähnte Präsenz von Angehörigen der ugandischen Streitkräfte (Uganda People’s Defence Forces)? Der Bundesregierung sind die Berichte des VN-Generalsekretärs bekannt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 20. Welche konkreten personellen, finanziellen und logistisch-materiellen Beiträge leistet Deutschland seit 2022 zur UN-Mission UNMISS im Südsudan (bitte jeweils getrennt nach Jahren sowie nach Art der Beiträge – personell, finanziell und logistisch-materiell – unter Angabe des Umfangs und der eingesetzten Haushaltsmittel aufschlüsseln)? Die deutsche militärische Beteiligung beruht auf dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 8. Juli 2011, zuletzt verlängert am 16. Oktober 2025. In den Jahren 2022 bis 2026 hat Deutschland in der Mission insgesamt 14 militärische Dienstposten in den Bereichen Führungsstäbe und Militärbeobachtung besetzt. In den Jahren 2023 und 2024 hat zudem jeweils ein achtköpfiges In-Mission- Training-Team der Bundeswehr die Mission unterstützt. Die mit Stand vom 17. Juni 2026 bisher geleisteten einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an UNMISS gliedern sich wie folgt auf: Ausgaben in Euro Haushaltsjahr Personalausgaben Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 2022 600.000 300.000 2023 600.000 300.000 2024 600.000 400.000 2025 600.000 200.000 2026 200.000 100.000 Im Jahr 2024 waren auf Grundlage eines Beschlusses der Bundesregierung vom 6. Dezember 2023 insgesamt neun Polizeibeamtinnen und -beamte, 2025 insgesamt zwölf Beamtinnen und Beamte und im Jahr 2026 bislang sieben Beamtinnen und Beamte in Südsudan im Einsatz. Seit August 2025 stellt Deutschland zudem den Leiter der Polizeikomponente von UNMISS. Für den Einsatz der Polizeibeamtinnen und -beamten sind missionsspezifische Kosten in folgender Höhe angefallen: 2024: 116.030,31 Euro, 2025: 299.508,06 Euro sowie 2026 bislang 114.989,44 Euro (Stand: Mai 2026). Im Rahmen des durch die Bundesregierung geförderten Nachwuchsförderprogramms zum Einsatz bei den VN war vom 1. November 2020 bis 31. Oktober 2022 ein deutscher Junior Professional Officer (JPO) bei UNMISS in Dschuba tätig. Auch vom 31. August 2024 bis zum 30. August 2025 war bei UNMISS eine deutsche JPO eingesetzt. Die Beiträge für die Teilnahme Deutschlands an dem JPO-Programm des VN-Sekretariats werden aus dem Haushalt des BMZ zur Verfügung gestellt. Die Kosten für ein JPO-Jahr belaufen sich im Gesamtdurchschnitt auf 170.000 bis 180.000 Euro. Seit 2022 hat das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) im Auftrag des AA insgesamt sechs zivile Expertinnen und Experten an die VN‑Mission in Südsudan entsandt. Die Gesamtkosten für den Zeitraum 2022 bis Ende Mai 2026 hierfür belaufen sich auf 1.591.430,53 Euro. Der überwiegende Teil entfällt mit 1.558.146,55 Euro (98 Prozent) auf Personalausgaben, der Rest auf Verwaltungskosten im ZIF. Deutschlands VN-Pflichtbeitrag für UNMISS betrug 2022 rund 100,35 Mio. Euro; 2023 rund 66,73 Mio. Euro; 2024 rund 35,7 Mio. Euro und 2025 rund 95,97 Mio. Euro. 21. Wie bewertet die Bundesregierung die im Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen über die Situation im Südsudan und die Tätigkeit von UNMISS (S/2026/316 vom 15. April 2026) dargestellte Verschlechterung der politischen und sicherheitspolitischen Lage, insbesondere die zunehmende militärische Eskalation in Jonglei, Upper Nile und Unity State, sowie die Einschätzung des Generalsekretärs, das Land befinde sich „am Rand eines erneuten Konflikts“, und inwieweit hält die Bundesregierung UNMISS unter diesen Bedingungen weiterhin für in der Lage, ihr Mandat zum Schutz der Zivilbevölkerung wirksam zu erfüllen? 22. Wie bewertet die Bundesregierung die im Bericht S/2026/316 dokumentierten Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von UNMISS, insbesondere die 66 registrierten Bewegungsrestriktionen durch staatliche Stellen, die Aufforderungen zum Rückzug der Mission aus Akobo sowie dokumentierte Fälle von Einschüchterung und Gewalt gegen UNMISS- Personal, und welche Auswirkungen ergeben sich daraus nach Auffassung der Bundesregierung für die Einsatzfähigkeit, das Schutzmandat und die Glaubwürdigkeit der Mission? Die Fragen 21 und 22 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung verurteilt die im VN-Bericht S/2026/316 dokumentierten Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von UNMISS durch staatliche Stellen, die die Mission darin beeinträchtigen, ihr Mandat in der Fläche zu erfüllen. Sie fordert die südsudanesische Regierung in Gesprächen nachdrücklich dazu auf, die Vorgaben des mit den Vereinten Nationen geschlossenen Stationierungsabkommens einzuhalten und die Handlungsfähigkeit der Mission zur Ausübung ihres Mandates zu ermöglichen. Im Lichte der prekären sicherheitspolitischen Lage leistet die Mission weiterhin einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Zivilbevölkerung in einer der größten humanitären Krisen der Welt und bietet, im Rahmen ihres Mandates und ihres Einsatzgebietes, Schutz für humanitäre Helferinnen und Helfer in Südsudan. 23. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die im Bericht S/ 2026/316 dargestellten Folgen der Umsetzung des 15-prozentigen Ausgabenreduktionsplans für UNMISS vor, insbesondere hinsichtlich der Schließung von Standorten in Aweil, Torit, Yei, Tambura und Pariang, der geplanten weiteren Reduzierung der Missionspräsenz sowie der im Bericht beschriebenen Einschränkungen bei Frühwarnung, schneller Reaktionsfähigkeit, Menschenrechtsbeobachtung und humanitärer Schutzunterstützung, die insgesamt zu Kürzungen von etwa 25 bis 30 Prozent geführt haben, und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklungen im Hinblick auf die Erfüllung des Schutzmandats der Mission? 24. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die aktuelle Schutzsituation von Binnenvertriebenen im Südsudan vor, insbesondere in den Gebieten Aweil, Torit, Yei, Tambura und Pariang, in denen die UNMISS-Präsenz reduziert oder Basisstationen geschlossen wurden und Zivilpersonen Schutz bei VN-Einrichtungen suchen? Die Fragen 23 und 24 werden zusammen beantwortet. Das Schutzumfeld für Binnenvertriebene (IDP) im Südsudan bleibt fragil und stark abhängig von der Präsenz der Sicherheitsakteure, einschließlich UNMISS. In mehreren Regionen haben anhaltende bewaffnete Konflikte, interkommunale Gewalt, Kriminalität und Auswirkungen des Sudan-Kriegs zu Vertreibungen und erhöhten Schutzrisiken geführt. In Tambura sind beispielsweise viele vertriebene Zivilistinnen und Zivilisten weiterhin auf UNMISS- Patrouillen und deren Präsenz rund um Vertreibungsorte angewiesen, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Die Mission ist im ständigen Austausch mit lokalen Behörden und Führungskräften, um auch in Regionen mit reduzierter VN-Präsenz den Schutz von Zivilpersonen zu verbessern. Aufgrund der Kürzung im Haushalt der Mission, die im Kontext der Kürzungen der Haushalte aller Friedensmissionen angesichts der angespannten Liquiditätssituation der VN erfolgte, wurden Standorte von UNMISS geschlossen, militärisches sowie ziviles Personal reduziert und weitere Sparmaßnahmen umgesetzt, sodass sich die Präsenz der Mission in der Fläche reduziert hat. Die militärische Missionsführung hat angekündigt, dies im Rahmen der personellen Möglichkeiten durch sog. Long Range Patrols auszugleichen. Aktuell befindet sich die Mission in einem Evaluierungsprozess, wie die Erfüllung aller Mandatsbestandteile, inklusive des Schutzmandates für Zivilpersonen, künftig ausgestaltet wird. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 21 und 22 verwiesen. 25. Wie bewertet die Bundesregierung unter Berücksichtigung der aktuellen politischen und sicherheitspolitischen Lage die Voraussetzungen für die Durchführung freier, fairer und friedlicher Wahlen im Südsudan im Dezember 2026, insbesondere hinsichtlich Sicherheitslage, Rechtsrahmen, Finanzierung und politischer Teilhabe aller Akteure, und welche konkreten bilateralen sowie multilateralen Maßnahmen (insbesondere im Rahmen der Europäischen Union, der Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union und der Intergovernmental Authority on Development [IGAD]) ergreift die Bundesregierung zur Unterstützung des Friedensprozesses sowie der Wahlvorbereitung und Wahldurchführung in Südsudan? Die Bundesregierung betrachtet die Durchführung von Wahlen in Südsudan als integralen Bestandteil des Friedensabkommens von 2018. Die Parteien haben sich verpflichtet, die notwendigen Voraussetzungen zur Durchführung von freien, fairen und glaubwürdigen Wahlen, welche dem Willen der Wählerinnen und Wähler entsprechen, zu schaffen. Aufgrund der aktuellen Sicherheitslage, einer fortlaufenden Unterminierung des Friedensabkommens u. a. durch Ausschluss der Oppositionskräfte, unklarem Rechtsrahmen und unzureichender Mittelzuweisungen aus dem nationalen Budget ist derzeit fraglich, ob die für den 22. Dezember 2026 angekündigten Wahlen im Einklang mit dem Friedensabkommen durchgeführt werden können. Ebenfalls ist unklar, wie die vielen aufgrund der Sicherheitslage (Binnen-)Vertriebenen ohne Wohnsitz und Papiere an Wahlen teilnehmen können. Die Bundesregierung ist mit Stabilisierungsmitteln bei der Schaffung eines zivilgesellschaftlichen Rahmens für politische Partizipation sowie über EU- Projekte bei der Herbeiführung eines förderlichen Umfelds für die Wahlen engagiert. Zentraler Baustein für die friedliche und partizipative Durchführung von Wahlen bleiben Fortschritte beim Friedensprozess. Diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 26. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen der UNMISS sowie internationaler Partner zur Reduzierung von Gewalt gegen humanitäre Organisationen, und anhand welcher Kriterien bewertet sie diese Wirksamkeit im Hinblick auf die Zielerreichung des UNMISS-Mandats im Bereich Schutz humanitärer Akteure und Sicherung humanitärer Zugänge? Die Hauptverantwortung für den Schutz humanitärer Akteure und die Sicherung humanitärer Zugänge liegen bei der südsudanesischen Übergangsregierung und den Konfliktparteien. UNMISS führt im Rahmen ihres Schutzmandates insbesondere Schutzpatrouillen durch, interagiert mit politischen und gesellschaftlichen Führungsfiguren, moderiert Friedensdialoge, stärkt gemeinschaftsbasierte Frühwarnnetzwerke und unterstützt dadurch die Bedingungen für humanitären Zugang. Während die Anzahl der festgestellten Gewaltvorfälle gegen humanitäres Personal in den Jahren 2025/2026 im Vergleich zum Vorjahr insgesamt zunahm, wurden bei humanitären Operationen unter dem Schutz der UNMISS-Truppen keine Vorfälle registriert. 27. Welche Anpassungen hält die Bundesregierung gegebenenfalls für erforderlich, um die Effektivität der Schutz- und Zugangsmechanismen zu erhöhen und die Zielerreichung der Mission nachhaltig zu verbessern? Der VN-Sicherheitsrat hat im Rahmen der letzten Mandatsverlängerung durch Resolution 2820 (2026) den VN-Generalsekretär beauftragt, eine Studie zur Mandatsimplementierung zu erstellen, unter anderem im Hinblick auf die Angemessenheit der derzeitigen Truppenstärke, die Zusammensetzung der Aufstellung der Mission, die Mobilität der Kräfte, die Fähigkeit zu schneller Reaktion, die operative Reichweite sowie Unterstützungsfähigkeiten. Anschließende Folgerungen im Hinblick auf die Mandatsausgestaltung zu ziehen ist Aufgabe des VN-Sicherheitsrats. 28. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Einsatz mobiler Gerichte im Rahmen von UNMISS im Südsudan vor, insbesondere hinsichtlich Reichweite, bearbeiteter Fallzahlen (u. a. schwere Gewalt- und Sexualdelikte) sowie der Auswirkungen auf den Zugang zur Justiz in abgelegenen Regionen? Gemäß dem Quartalsbericht des VN-Generalsekretärs an den VN- Sicherheitsrat vom 13. April 2026 waren Anfang 2026 mobile Gerichte in den Bundesstaaten Warrap, Western Equatoria und Central Equatoria tätig, jeweils mit einem Fokus auf sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt. Laut Informationen von UNMISS haben in den Jahren 2024 und 2025 alleine im Bundesstaat Unity sechs mobile Gerichte insgesamt 449 Fälle abgeurteilt. Auf die quartalsmäßigen Berichte des VN-Generalsekretärs an den VN-Sicherheitsrat sowie die Information Notes von UNMISS vom 23. März 2026 und 27. April 2026 zu mobilen Gerichten wird für weitere Informationen verwiesen (abrufbar unter: https://unmiss.unmissions.org/en/press-releases/information-note-unmiss-suppo rted-mobile-justice-interventions-expand-rule und https://unmiss.unmissions.or g/en/document-library/information-note-unmiss-supported-southern-unity-mob ile-court-concludes-in). 29. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die finanzielle Ausstattung und aktuelle Unterfinanzierung von Rule-of-Law- und Justizprogrammen der VN im Südsudan vor, insbesondere im Hinblick auf mobile Gerichte und vergleichbare Mechanismen der Rechtsdurchsetzung? Hierzu verfügt die Bundesregierung über keine eigenen Erkenntnisse. Aus Sicht der Bundesregierung ist es wichtig, dass die Mission über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, um ihr Mandat umfänglich ausüben zu können. Im Übrigen wird auf Antwort zu Frage 28 verwiesen. 30. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Wirkung ziviler Krisenprävention und rechtsstaatlicher Maßnahmen im Rahmen von UNMISS auf lokale Gewaltreduktion, Vertrauen in staatliche Institutionen und Prävention von Selbstjustiz im Südsudan vor? Das Mandat der Mission umfasst unter anderem die Beobachtung und Untersuchung von behaupteten Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht und Menschenrechtsverletzungen und -übergriffen sowie Berichterstattung darüber (vgl. S/RES/2820 (2026), Abschnitt d). Hinsichtlich der konkreten Wirkung verweist die Bundesregierung auf die Quartalsberichte des VN- Generalsekretärs zu UNMISS (abrufbar unter: https://documents.un.org/doc/undoc/gen/n26/ 081/75/pdf/n2608175.pdf). 31. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die seit 2022 im Südsudan durch den United Nations Peacebuilding Fund (PBF) sowie die United Nations Peacebuilding Commission (PBC) unterstützten Friedens- und Staatsbildungsmaßnahmen vor, insbesondere hinsichtlich ihrer thematischen Schwerpunkte (u. a. Demokratisierung, Justizreform, Versöhnung, Beteiligung von Frauen und Jugendlichen sowie Konfliktprävention), ihres Umfangs sowie der bislang erzielten Wirkungen im Hinblick auf die Umsetzung des Revitalized Agreement on the Resolution of the Conflict in South Sudan und die Stabilisierung des politischen Übergangsprozesses, und wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit dieser Instrumente insgesamt? Über den VN Peacebuilding Fund (PBF) wurden in Südsudan seit 2022 friedensfördernde und stabilisierende Maßnahmen in einem Gesamtumfang von rund 58 Mio. Euro umgesetzt, unterteilt auf 20 Einzelprojekte. Davon laufen zum aktuellen Zeitpunkt (Juni 2026) noch zehn Projekte in einem Umfang von 27 Mio. Euro. Der Schwerpunkt dieser Fördermaßnahmen liegt auf Gewaltprävention und -reduzierung auf lokaler Ebene (insbesondere in Grenzregionen zu Sudan), Kapazitätsstärkung des nationalen Sicherheitssektors, sozio- ökonomischer Unterstützung geflüchteter und binnenvertriebener Menschen sowie Einbindung der lokalen Zivilgesellschaft wie auch vulnerabler Gruppen in lokale Peacebuilding-Maßnahmen und Stärkung deren politischer Partizipation. Im Zuge der verstärkten militärischen Auseinandersetzungen seit März 2025 hat das PBF-Sekretariat in Südsudan eine Kontextanalyse in Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Institut durchgeführt, welche die fortlaufende Relevanz der Projekte unterstrich, insbesondere in der interkommunalen Konfliktprävention und der Beteiligung von Frauen und Jugendlichen an Friedensprozessen. 32. Welche finanziellen und politischen Beiträge leistet die Bundesregierung seit 2022 zum United Nations Peacebuilding Fund (PBF) sowie zur Peacebuilding Commission), und wie hoch sind die entsprechenden finanziellen Beiträge zum PBF jeweils jährlich (bitte seit 2022 getrennt ausweisen)? Die Bundesregierung hat seit 2022 freiwillige finanzielle Beiträge in einer Gesamthöhe von 127 Mio. Euro an den PBF geleistet. Diese unterteilen sich wie folgt: 45 Mio. Euro 2022; 20 Mio. Euro 2023; 20 Mio. Euro 2024; 20 Mio. Euro 2025; 20 Mio. Euro 2026 und bislang 2 Mio. für Euro 2027. Eine direkte Finanzierung der Peacebuilding Commission (PBC) ist nicht möglich, da es sich bei der PBC um ein Mitgliedstaatengremium handelt. Hier hat sich die Bundesregierung politisch seit 2022 als Vorsitz der PBC im Jahr 2025 und jeweils als Vize-Vorsitz der PBC in den Jahren 2023 und 2026 engagiert. Darüber hinaus fungiert die Bundesregierung zurzeit als informeller Koordinator zwischen PBC und der VN-Generalversammlung und hat 2025 zuletzt den Strategischen Dialog der Top‑12-Geber des PBF in Berlin ausgerichtet. Anlage 1 Die erbetenen Informationen knnen nachstehender Tabelle entnommen werden. Jahr Träger Hhe der Frderung in Euro 2022 Aktion gegen den Hunger 803.013,75 CARE Deutschland 262.500,00 Deutsche Welthungerhilfe 1.098.949,85 Diakonie Deutschland 2.436.419,11 Geneva Call 472.909,00 Handicap International 129.449,16 HELP e.V. 1.200.000,00 IRC 890.015,00 Johanniter Unfallhilfe 2.067.827,49 MAG - Mines Advisory Group 905.969,00 Malteser Hilfsdienst 2.314.000,00 Plan International 1.159.140,12 Tierärzte ohne Grenzen (ToG) 500.000,00 World Vision Deutschland e.V. 587.450,85 UN OCHA (humanitärer Länderfonds) 15.000.000,00 2023 Aktion gegen den Hunger 1.000.000,00 CARE Deutschland 699.239,07 Danish Refugee Council (DRC) 876.943,11 Deutsche Welthungerhilfe 1.443.592,90 Deutscher Caritasverband 1.737.500,00 Diakonie Deutschland 1.763.580,89 Geneva Call 551.265,00 Handicap International 237.865,46 HELP e.V. 1.100.000,00 IRC 691.740,00 Johanniter 1.779.017,59 MAG - Mines Advisory Group 1.407.385,00 Malteser Hilfsdienst 1.445.023,00 OXFAM Deutschland 785.000,00 Plan International 4.050.394,56 Tierärzte ohne Grenzen 548.624,83 World Vision Deutschland e.V. 1.683.790,08 UN OCHA (humanitärer Länderfonds) 8.000.000,00 2024 Aktion gegen den Hunger 1.500.140,94 CARE Deutschland 730.125,09 Anlage 1 Danish Refugee Council 1.250.000,00 Deutsche Welthungerhilfe 1.661.404,95 Deutscher Caritasverband 3.307.850,00 Geneva Call 464.190,00 HELP e.V. 1.700.000,00 Humedica 317.643,00 IRC 381.000,00 Johanniter 296.058,52 MAG - Mines Advisory Group 2.412.444,00 Malteser Hilfsdienst 1.397.949,00 Norwegian Refugees Council 498.250,00 OXFAM Deutschland 1.084.018,50 Plan International 1.847.721,18 Sign of Hope – Hoffnungszeichen e.V. 456.501,00 Tierärzte ohne Grenzen 20.000,00 World Vision 1.868.647,52 UN OCHA (humanitärer Länderfonds) 8.800.000,00 2025 Aktion gegen den Hunger 953.121,44 CARE Deutschland 650.000,00 Danish Refugee Council 550.000,00 Deutsche Welthungerhilfe 461.283,75 Deutscher Caritasverband 2.835.300,00 Geneva Call 473.286,39 Handicap International 209.423,32 HELP e.V. 1.600.000,00 Humedica 910.607,00 INSO 320.155,00 IRC 407.279,84 MAG - Mines Advisory Group 1.881.561,00 Malteser Hilfsdienst 2.373.220,00 OXFAM Deutschland 824.250,00 Plan International 1.149.437,12 World Vision 1.492.440,81 UN OCHA (humanitärer Länderfonds) 5.000.000,00 2026 CARE Deutschland 779.396,00 Deutscher Caritasverband 945.100,00 Geneva Call 448.833,51 Handicap International 552.155,49 HELP e.V. 375.000,00 Humedica 390.000,00 Malteser Hilfsdienst 2.000.000,00 MAG - Mines Advisory Group 392.641,00 OXFAM Deutschland 450.000,00 Plan International 1.001.587,41 World Vision 1.657.180,80 Anlage 1 UN OCHA (humanitärer Länderfonds) 2.500.000,00 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen