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Partnerschaft mit Indien (Antwort zu Drs. 21/2491)

dip / drucksache 27.11.2025 · WP 21 · 21/2981 · Antwort · Original ↗

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Partnerschaft mit Indien (Antwort zu Drs. 21/2491) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2981 21. Wahlperiode 27.11.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Deborah Düring, Agnieszka Brugger, Schahina Gambir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/2491 – Partnerschaft mit Indien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Indien und Deutschland verbindet seit 25 Jahren eine strategische Partnerschaft. In den letzten Jahren hat Indien aufgrund geopolitischer Entwicklungen und seiner wachsenden wirtschaftlichen Stärke als mittlerweile viertgrößte Volkswirtschaft der Welt zunehmend an Bedeutung in der Außenpolitik Deutschlands und Europas gewonnen. Diese neue geopolitische Relevanz hat die Bundesregierung in den im Jahr 2020 veröffentlichten Leitlinien zum Indo-Pazifik anerkannt und seitdem die Zusammenarbeit vertieft. Im Jahr 2022 unterzeichneten die beiden Staaten das deutsch-indische Migrations- und Mobilitätspartnerschaftsabkommen, die deutsch-indische Wasserstoffkooperation, die Partnerschaft für grüne und nachhaltige Entwicklung und das Abkommen zur Dreieckskooperation. Zwei Jahre später beschloss die Bundesregierung das Grundsatzdokument „Fokus auf Indien“, das die weitere Ausgestaltung der bilateralen Beziehungen beleuchtet und die strategische Partnerschaft, auf eine neue Ebene heben soll. Im selben Jahr beteiligten sich deutsche Verbände erstmals an einem multinationalen Militärmanöver in Indien, was auf Indiens langjährigen Wunsch nach einer engeren sicherheitspolitischen Zusammenarbeit zurückzuführen ist (www.swp-berlin.org/publications/products/studien/ 2024S23_IndienPartnerDeutschlands_Web.pdf). Indien ist ein kontrastreiches Land: Einerseits verfügt es über eine boomende Digitalwirtschaft, ein ambitioniertes Weltraumprogramm, einen wachsenden Ausbau erneuerbarer Energien sowie zukunftsweisende Modelle für eine klimaangepasste Agrarökologie. Andererseits findet man im Land veraltete Industrieanlagen, den dritthöchsten Ausstoß von Treibhausgas sowie eine ressourcenzehrende industrialisierte Landwirtschaft vor (www.bmz.de/de/laende r/indien). Das Land ist jedoch von großer Ungleichheit gekennzeichnet, sodass nur ein Teil der Bevölkerung von diesem wirtschaftlichen Fortschritt profitiert. Neben seiner wirtschaftlichen Bedeutung ist Indien auch als größte Demokratie der Welt für Deutschland und Europa potenziell ein wichtiger Wertepartner in einer Welt, in der die Stärke des Rechts von immer mehr Staaten infrage gestellt wird. Seit dem Wahlsieg der Bharatiya Janata Party (BJP) und dem Amtsantritt von Premierminister Narendra Modi im Jahr 2014 haben sich der Zustand der indischen Demokratie auf nationaler Ebene sowie die Menschen- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 27. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. rechtslage in vielen Regionen deutlich verschlechtert (www.swp-berlin.org/pu blications/products/studien/2024S23_IndienPartnerDeutschlands_Web.pdf). Nach Einschätzung zivilgesellschaftlicher Organisationen und des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte untergräbt die regierende BJP zunehmend rechtsstaatliche Prinzipien, umgeht demokratische Verfahren zur parlamentarischen Entscheidungsfindung und geht nicht entschieden gegen Hetze und Diskriminierung von Minderheiten – insbesondere gegenüber den muslimischen Bevölkerungsteilen sowie ethnischen und religiösen Minderheiten, Dalits und Adivasi – vor (www.hrw.org/asia/india). Immer wieder schlägt die von der Regierung Modis vorangetriebene Hassrede gegen diese Gruppen in physische Gewalt um (https://freedomhouse.org/country/indi a/freedom-world/2025; Human rights in India Amnesty International www.am nesty.org/en/location/asia-and-the-pacific/south-asia/india/report-india/; www. ohchr.org/en/press-releases/2025/06/india-must-halt-arbitrary-demolitions-tar geting-minorities-and-marginalised). Auch die indische Zivilgesellschaft sieht sich zunehmend mit Einschränkungen konfrontiert, darunter die restriktive Auslegung von Gesetzen, die die Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) erschweren sowie staatliche Maßnahmen, die die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit einschränken (www.deutschlandfunkkultur.de/indien-ngo-modi-zivilg esellschaft-100.html). Dies betrifft auch deutsche Entwicklungsorganisationen, politische Stiftungen und ihre indischen Partnerorganisationen. Die hindu-nationalistische Regierung hat zudem diskriminierende Gesetze gegen religiöse Minderheiten beschlossen und setzt führende Oppositionspolitiker und Oppositionspolitikerinnen, Journalisten und Journalistinnen, Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsverteidigerinnen sowie andere Regierungskritiker und Regierungskritikerinnen unter Druck (www.bpb.de/themen/kriege-k onflikte/dossier-kriege-konflikte/215390/indien/ ; https://rsf.org/en/country/i ndia). Als bevölkerungsreichster Staat der Welt ist Indien, das laut Welthunger- Index 2025 das Land mit den meisten unterernährten Menschen weltweit ist, zugleich Partner und globaler Akteur in der Bekämpfung von Hunger, Armut, Ungleichheit und der Klimakrise. Vor diesem Hintergrund kommt der deutschindischen Entwicklungszusammenarbeit besondere Bedeutung zu. Deutschland zählt zu den größten bilateralen Partnern Indiens in den Bereichen Klima, Energie und nachhaltige Stadtentwicklung. Die Kooperation ist auf eine sozial-ökologische Transformation ausgerichtet, die nachhaltiges Wachstum mit Armutsbekämpfung und Klimaschutz verbindet (www.bmz.de/de/laender/indi en#anc=id_10356_10356). Im Bereich WASH (Water, Sanitation and Hygiene) hat Indien in den vergangenen Jahren zwar Fortschritte erzielt – etwa durch Programme wie „Swachh Bharat Abhiyan“ (Clean India Mission). Doch der Zugang zu sauberem Wasser und sanitärer Grundversorgung bleibt insbesondere in ländlichen Regionen unzureichend. Zudem bestehen weiterhin erhebliche geschlechterspezifische Ungleichheiten. Frauen und Mädchen sind überproportional von Armut, Gewalt und eingeschränktem Bildungszugang betroffen. Indien selbst hat in den vergangenen Jahren seine eigene Entwicklungszusammenarbeit erheblich ausgeweitet und ist zu einem zentralen Akteur der Süd- Süd-Kooperation geworden. Das Land tritt zunehmend als Alternativmodell zu westlicher Entwicklungszusammenarbeit auf. Die Programme dienen neben entwicklungspolitischen Zielen auch der geopolitischen Einflussnahme, etwa im Wettbewerb mit der chinesischen „Belt and Road Initiative“. Indiens außenpolitische Maxime der strategischen Autonomie führt zudem zu einer anderen Einschätzung bezüglich des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine. Indien pflegt historisch und geopolitisch begründet enge Beziehungen zu Russland, auch militärisch, und importiert weiterhin Öl, Dünger und Rüstungsgüter. Im September 2025 beteiligten sich 65 indische Soldaten am russisch-belarussischen Militärmanöver „Sapad“. Das hat in Europa zu Recht zu großen Irritationen geführt, da „Sapad“ explizit als Angriffsmanöver gegen Europa verstanden wurde. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurden für die Bundesregierung verschiedene Kooperationsfelder mit Indien besonders hervorgehoben. Sie unterstützt die laufenden EU-Freihandelsverhandlungen mit Indien, plant, Indien als sicheres Herkunftsland einzustufen, und strebt eine Vertiefung der strategischen Beziehungen insbesondere bei der globalen Energiewende und bei der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit an. Wie diese Kooperationen trotz der aktuellen Herausforderungen und Spannungsfelder im deutsch-indischen Verhältnis vorangetrieben werden sollen, ist Gegenstand dieser Kleinen Anfrage. 1. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die vielfältige deutsch-indische Partnerschaft zu gestalten, und welchen Fokus plant sie bei der Ausgestaltung der Partnerschaft? Die Bundesregierung wird die deutsch-indische Partnerschaft im Rahmen der Ressortabstimmung sowie in Zusammenarbeit mit den Bundesländern umsetzen. Sie strebt eine enge Koordinierung mit den indischen Partnern an, u. a. durch gemeinsame Arbeitsgruppen und Dialogformate. Schlüsselthemen sind Außen- und Sicherheitspolitik, Wirtschaft, Handel und Investitionen, die globale Energiewende, Wissenschaft und Technologie sowie Fachkräfte. Zu letzterem ist insbesondere das deutsch-indische Migrations- und Mobilitätspartnerschaftsabkommen (MMPA) von Bedeutung, welches im März 2023 in Kraft trat und Regelungen zur Erwerbsmigration und Rückkehrzusammenarbeit enthält. Die im Abkommen vereinbarte gemeinsame Arbeitsgruppe tagt einmal jährlich und dient der Ausgestaltung der Migrationspartnerschaft. 2. Wird die Bundesregierung die Beziehungen zu Indien weiterhin im Sinne des Grundsatzdokuments „Fokus auf Indien“ gestalten? a) Wenn ja, inwieweit plant die Bundesregierung, das Grundsatzdokument weiterzuentwickeln und zu ergänzen? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 2 bis 2b werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung wird sich in ihrer Zusammenarbeit mit Indien weiterhin an dem Strategiepapier „Fokus auf Indien“ orientieren und dessen Elemente umsetzen. Eine Überarbeitung des Papiers ist derzeit nicht geplant, da es hinreichend flexibel formuliert ist, um aktuelle Entwicklungen in allen Themenbereichen abbilden zu können. 3. Plant die Bundesregierung, die Fachkräftestrategie Indien weiterhin umzusetzen? a) Wenn ja, inwieweit plant die Bundesregierung, die Strategie weiterzuentwickeln und zu ergänzen? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 3 bis 3b werden zusammen beantwortet. Die im Oktober 2024 im Kabinett verabschiedete und bei den deutsch- indischen Regierungskonsultationen 2024 vorgestellte Fachkräftestrategie Indien befindet sich in der Umsetzung mit den indischen Partnern. Dazu wurde eine Arbeitsgruppe mit deutschen und indischen Behörden eingerichtet, in der die in der Fachkräftestrategie genannten Vorhaben in den Bereichen Matching (Arbeitsvermittlung), Visa, Spracherwerb, Anerkennung von Abschlüssen und Global Skills Partnership (Ausbildungspartnerschaft) besprochen und umgesetzt werden. Ein Entwicklungsprozess im Sinne der Fragestellung findet fortlaufend statt. 4. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die im in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verankerte Vertiefung der strategischen Beziehungen mit Indien auf allen Ebenen, insbesondere im Bereich der globalen Energiewende und der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit, umzusetzen? Eine Vertiefung der strategischen Beziehungen mit Indien wird kontinuierlich von der Bundesregierung verfolgt. Wichtiger Antrieb dafür sind die alle zwei Jahre stattfindenden deutsch-indischen Regierungskonsultationen. Ein Kernergebnis der Regierungskonsultationen im Mai 2022 war die Vereinbarung der deutsch-indischen Partnerschaft für Grüne und Nachhaltige Entwicklung. In diesem Rahmen konzentrieren sich die Maßnahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit bzw. der Internationalen Klimaschutzinitiative mit Indien vor allem auf das Indo-German Energy Forum. Im Jahr 2024 wurde zudem die India-Germany Platform for Investments in Renewable Energy Worldwide für eine engere Kooperation von deutschen und indischen Unternehmen und Mobilisierung von Privatkapital beim Ausbau innovativer erneuerbarer Energien in Indien und weltweit gegründet. Neben Unterstützung der indischen Energie- und Mobilitätswende, Modernisierung der Energiesysteme, Dekarbonisierung der Wirtschaft sowie Umgang mit Klima- und Umweltrisiken, Artenverlust und Degradierung von Ökosystemen werden in der Partnerschaft mit Indien zukünftig auch die Bereiche Berufsbildung mit besonderem Fokus auf Zukunftstechnologien und Fachkräftemigration sowie resiliente Lieferketten für erneuerbare Energien stärker verfolgt. Im Bereich der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit auf bilateraler Ebene sind insbesondere hervorzuheben: • Das Bestreben zum Abschluss eines Abkommens über die gegenseitige logistische Unterstützung der Streitkräfte zur Erleichterung der Präsenz der Bundeswehr im indopazifischen Raum und die Entsendung eines Verbindungsoffiziers in das Zentrum zur Zusammenführung von Informationen für die Region Indischer Ozean („Information Fusion Center Indian Ocean Region“ IFC-IOR, in Neu-Delhi). • Die Verstetigung der Kooperation der Streitkräfte durch regelmäßige Entsendungen in die Region Indischer Ozean einschließlich gemeinsamer Übungen mit den indischen Streitkräften. Dazu gehörten etwa der Hafenbesuch einer Bundeswehrfregatte in Goa und die Teilnahme der Luftwaffe an der Übung „Tarang Shakti“ im Rahmen des Indo-Pacific Deployments 2024. Die Bundesregierung setzt sich für eine weitere Intensivierung der militärischen Ausbildungskooperation mit Indien ein. • Der Ausbau der rüstungspolitischen Zusammenarbeit, einschließlich verlässlicher Rüstungsexportkontrollverfahren und der Förderung der Kooperation zwischen deutschen und indischen Unternehmen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5, 8, 31, 36, 37, 39, 47 und 48 verwiesen. 5. Inwiefern erfolgt die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit Indien im Rahmen gemeinsamer europäischer Strategien und Initiativen, und wie gestaltet sich die Koordination der Bundesregierung mit anderen EU- Mitgliedstaaten in Bezug auf Rüstungskooperationen und sicherheitspolitische Partnerschaften mit Indien? Die deutsche Indienpolitik ist eng auf die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Handelspolitik der Europäischen Union (EU) abgestimmt. Die Bundesregierung setzt sich für eine regelmäßige Befassung der Gremien der EU mit Indien ein. Den Rahmen der Bemühungen auf europäischer Ebene bildet dabei die „Neue Strategische Agenda“ der EU, die mit Ratsschlussfolgerungen vom 20. Oktober 2025 beschlossen wurde. Die Bundesregierung unterstützt den Abschluss einer Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft der EU mit Indien. Deutschland wirkt überdies an sicherheitspolitischen Instrumenten der EU in der Region Indischer Ozean mit, etwa an der Koordinierten Maritimen Präsenz. 6. Wie bewertet die Bundesregierung angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine die engen Beziehungen Indiens zu Russland, und welchen Einfluss haben diese auf die deutsch-indischen Beziehungen? 7. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um Indien von einer Reduktion der Energieimporte aus Russland zu überzeugen, und wurden dabei Fortschritte erzielt? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung wirkt ebenso wie die EU darauf hin, dass die indische Regierung die Umgehung von gegen Russland gerichteten Sanktionen durch indische Unternehmen unterbindet sowie die Energieimporte aus Russland nach Indien reduziert werden. Die Bundesregierung führt dazu auf verschiedenen Ebenen Gespräche mit indischen Partnern. Darüber hinaus wird auf das Strategiepapier „Fokus auf Indien“ verwiesen. Zuletzt haben sich die EU-Staaten am 23. Oktober 2025 auf ein 19. Sanktionspaket gegen Russland geeinigt. Ziel ist es, den Druck auf Russland weiter zu erhöhen und die russische Wirtschaft zu schwächen. Dazu ergreift die EU auch Maßnahmen gegen wichtige Wirtschaftsbeteiligte aus Drittländern, auch aus Indien, die die russischen Einnahmeströme ermöglichen oder an der Umgehung von Sanktionen beteiligt sind. Damit setzt die EU ihren Fokus aus dem 18. Sanktionspaket gegen Russland fort, in dem auch die Listung der zweitgrößten Raffinerie Indiens, die zu 49,13 Prozent Rosneft Russland gehört, beschlossen wurde. 8. Plant die Bundesregierung im Kontext ihrer Äußerung, dass Indien ein Schlüsselpartner für Deutschland ist, auch eine Vertiefung der kulturpolitischen deutsch-indischen Zusammenarbeit, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen, und in welchen Feldern? Indien und Deutschland haben eine enge und intensive Zusammenarbeit in unterschiedlichsten Bereichen der Kultur- und Gesellschaftspolitik. Die Bundesregierung fördert auf allen Ebenen eine stetige Vertiefung der kulturpolitischen Zusammenarbeit. Mit Blick auf die Gewinnung von Fachkräften aus Indien und deren Vorbereitung auf den deutschen Arbeitsmarkt kommt dem Goethe-Institut, insbesondere bei der Zertifizierung von deutschen Sprachkenntnissen, eine wichtige Rolle zu. Deshalb ist ein weiterer Ausbau des Prüfungsangebots des Goethe-Instituts in Indien geplant. Die Nachfrage nach Deutsch als Fremdsprache steigt auch im Schulbereich in Indien. Derzeit kann an neun Schulen das Deutsche Sprachdiplom abgelegt werden. Eine Breitenförderung von grundständigem Deutschunterricht erfolgt an landesweit 48 „Fit-Schulen“. Bei diesen handelt es sich um Schulen, die der Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ des Auswärtigen Amts (AA) angehören und vom Goethe-Institut betreut werden. Das schulische Angebot soll zukünftig weiter gestärkt werden; die Gewinnung qualifizierter Deutsch- Lehrkräfte bleibt dabei eine zentrale Herausforderung. 9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Zustand der indischen Demokratie und der Menschenrechtslage in Indien vor, und welche Auswirkungen haben diese auf die bilateralen Beziehungen zu diesem strategisch wichtigen Partner? Die Demokratie in Indien ist gekennzeichnet durch eine funktionierende Gewaltenteilung und Wahlen im Fünfjahresrhythmus, bei denen seit Gründung der Indischen Republik auf Zentralstaats- und auf Bundesstaatsebene immer wieder Machtwechsel stattfanden. Bei den Parlamentswahlen im Jahr 2024 wurde die Opposition gestärkt. Die Bundesregierung beobachtet fortwährend die Menschenrechtslage in Indien. Hierzu ist sie im Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der indischen Zivilgesellschaft und bringt sich in den EU-Indien-Menschenrechtsdialog ein. Im Übrigen wird auf die Empfehlungen der Bundesregierung zum universellen Staatenüberprüfungsverfahren (Universal Periodic Review) Indiens im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen verwiesen (zuletzt im November 2022), u. a. zur Regulierung von Nichtregierungsorganisationen und zur Stärkung der nationalen Menschenrechtskommission, sowie auf die Antwort zu den Fragen 11, 12, 13, 18 und 19. 10. Inwiefern thematisiert die Bundesregierung Demokratiedefizite und die Menschenrechtslage in Indien bei bilateralen Gesprächen, insbesondere den deutsch-indischen Regierungskonsultationen? Bei den Gesprächen der Bundesregierung mit der Regierung Indiens werden regelmäßig auch menschenrechtliche Themen angesprochen. Darüber hinaus äußert sich die Bundesregierung zu den Inhalten vertraulicher Gespräche mit Indien und anderen Staaten grundsätzlich nicht. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland. 11. a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über geschlechterbezogene Diskriminierung und geschlechtsspezifische Gewalt in Indien vor (einschließlich der strukturellen Benachteiligung von Frauen, trans* und non-binären Personen), und welche Auswirkungen haben diese auf die bilateralen Beziehungen? Geschlechterbezogene Diskriminierung und geschlechtsspezifische Gewalt sind durch die indische Verfassung verboten. Eine Vielzahl entsprechender Gesetze wurde zu diesem Thema verabschiedet und es gibt eine breite öffentliche Debatte. Dennoch bleibt die soziale Wirklichkeit vieler Frauen in Indien von Benachteiligung und Diskriminierung gekennzeichnet. Die indische Regierung steuert hier unter anderem durch Sensibilisierungskampagnen und Gesetzesvorhaben entgegen. Im Strategiepapier „Fokus auf Indien“ bekennt sich die Bundesregierung zur weiteren Unterstützung der Rechte und Grundfreiheiten insbesondere von Frauen, Kindern und marginalisierten Gesellschaftsgruppen. b) Adressierte die Bundesregierung Frauenrechte und die Empfehlungen der VN (Vereinte Nationen)-Frauenrechtskonvention während den letzten deutsch-indischen Regierungskonsultationen, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Pressefreiheit und zur Meinungsfreiheit in Indien vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihre Zusammenarbeit mit Indien? Die Presse- und Meinungsfreiheit ist in Indien verfassungsrechtlich geschützt und garantiert, was sich in der Vielstimmigkeit der öffentlichen Debatte und der lebendigen indischen Medienlandschaft widerspiegelt. Sie unterliegt gesetzlichen Einschränkungen, etwa durch den „Unlawful Activities Prevention Act“ und den „National Security Act“. Maßnahmen im Rahmen dieser gesetzlichen Einschränkung sind gerichtlich überprüfbar. 13. Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus dem EU-Indien- Menschenrechtsdialog, der im Januar 2025 stattfand? Die Bundesregierung bringt Menschenrechtsthemen auch in den Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Indien ein. Zu den Inhalten dieser vertraulichen Gespräche äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. In der gemeinsamen Pressemitteilung des Europäischen Auswärtigen Dienstes und der indischen Regierung wurde die Fortsetzung des Dialogs 2026 angekündigt (www.eeas.europa.eu/delegations/india/11th-india-%E2%80%93-eu-human-rig hts-dialogue_en). 14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Menschenrechtslage in Indien im Hinblick auf die geplante Einstufung Indiens als sicheren Herkunftsstaat gemäß § 29a des Asylgesetzes (AsylG)? Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, Indien als sicheren Herkunftsstaat einzustufen. Die diesbezügliche Prüfung dauert an. 15. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung bedrohte indische Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Menschenrechtsaktivisten und Menschenrechtsaktivistinnen teilweise für ihr Engagement durch staatliche Institutionen in Indien kriminalisiert werden? Es liegen Berichte aus der indischen Zivilgesellschaft vor, die eine Anwendung von Sicherheitsgesetzen auf Arbeitsbereiche von Menschenrechtsaktivisten kritisieren. Die Bundesregierung unterstützt Menschenrechtsverteidiger sowie andere zivilgesellschaftliche Akteure, die sich aktiv für den Schutz und die Förderung von Menschenrechten einsetzen, durch eine Reihe von Maßnahmen; etwa durch die Aufnahme in Schutzprogramme, die Bereitstellung von Fördermitteln für Projektarbeit deutscher wie lokaler Organisationen oder die Wahrnehmung öffentlicher und nicht-öffentlicher Veranstaltungen und Austauschformate. 16. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Organisationen in Indien, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die Arbeit von NGOs, die mit internationalen Mitteln finanziert werden, erschwert werden? 17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass diese Einschränkungen auch Partnerorganisationen deutscher Stiftungen und NGOs betreffen, und was tut sie zu deren Unterstützung? Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert deutsche nicht-staatliche Träger und deutsche Stiftungen, die mit zivilgesellschaftlichen Organisationen in Indien zusammenarbeiten. Die laufenden Vorhaben können im Transparenzportal des BMZ (www.bmz.de/de/ ministerium/zahlen-fakten/bmz-transparenzportal) eingesehen werden. Mit Blick auf Projekte des AA in den Bereichen Abrüstung, humanitäre Hilfe, Stabilisierung und Kleinstmaßnahmen der Auslandsvertretungen wird darauf hingewiesen, dass dem Haushaltsausschuss des Bundestages regelmäßig im Frühjahr eine Übersicht geförderter Projekte des Vorjahres zugeht. Auf den entsprechenden Bericht wird verwiesen. Weitere Projektförderungen bestehen im Bereich der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Verschärfungen des „Foreign Contribution Regulation Act“ aus dem Jahr 2022 die Arbeit einiger deutscher und internationaler Nichtregierungsorganisationen und ihrer Partnerorganisationen in Indien einschränkt und dazu geführt haben, dass Kooperationen nicht fortgesetzt werden konnten, weil die notwendigen Lizenzen zur Finanzierung mit Mitteln aus dem Ausland seitens der indischen Regierung den indischen Partnerorganisationen nicht erteilt wurden. Zum anderen gibt es in Einzelfällen Probleme im Visa-Erteilungsprozess für Mitarbeiter von deutschen Trägerorganisationen. Die Bundesregierung thematisiert diese Problematik im Rahmen von Gesprächen auf allen Ebenen mit Vertretern der indischen Regierung sowie bei entwicklungspolitischen Regierungsverhandlungen. Darüber hinaus wurde ein konsularischer Dialog zwischen der Bundesregierung und der indischen Botschaft in Berlin ins Leben gerufen. Dieser fand zum ersten Mal im Mai 2025 statt. 18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die staatliche Diskriminierung von Dalits, Adivasi und anderen Minderheiten, und fördert sie Initiativen oder Programme zum Schutz ihrer Rechte, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? 19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die staatliche Diskriminierung von religiösen Minderheiten, insbesondere von Musliminnen und Muslimen, und fördert sie Initiativen oder Programme zum Schutz ihrer Rechte, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet. Die indische Verfassung verbietet ausdrücklich Diskriminierung aufgrund von Kaste, Religion, Geschlecht oder Herkunft. Dalits, Adivasi und andere, auch religiöse Minderheiten wie Muslime, sowie Frauen und Kinder sind dennoch häufig Benachteiligungen ausgesetzt. Sie werden überproportional häufig Opfer von Menschenrechtsverletzungen. Dies wird in der öffentlichen indischen Berichterstattung breit und kritisch reflektiert. Die Bundesregierung unterstützt die in der Frage genannten Gruppen durch diverse Initiativen und Programme. Die laufenden Vorhaben können im Transparenzportal des BMZ eingesehen werden. 20. Unterstützt die Bundesregierung Programme der politischen Bildung oder der Zivilgesellschaft in Indien, die auf interreligiösen Dialog und den Schutz religiöser Minderheiten abzielen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung unterstützt zahlreiche Projekte von zivilgesellschaftlichen Partnerorganisationen, die zur politischen Bildungsarbeit, dem interreligiösen Dialog oder dem Schutz religiöser Minderheiten beitragen. Die laufenden Vorhaben können im Transparenzportal des BMZ eingesehen werden. 21. Inwiefern thematisiert die Bundesregierung gegenüber der indischen Regierung den weiterhin unklaren Staatsangehörigkeitsstatus von ca. 1,9 Mio. Bürgerinnen und Bürgern in Assam, die mehrheitlich muslimisch sind (India: Freedom in the World 2025 Country Report | Freedom House https://freedomhouse.org/country/india/freedom-world/2025)? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 22. Wie bewertet die Bundesregierung die Wahl Indiens in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen vor dem Hintergrund des Stands der Umsetzung der internationalen Empfehlungen an die indische Regierung im Rahmen des Allgemeinen Länderprüfverfahrens? Die Mitglieder des Menschenrechtsrats sind in besonderer Weise dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte verpflichtet. Indien wurde bereits zum siebten Mal in den Menschenrechtsrat gewählt. Das spiegelt die herausgehobene Rolle Indiens in diesem Gremium wider. Die Bundesregierung unterstützt die Arbeit des Menschenrechtsrates. 23. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die indische Regierung darin zu unterstützen, Empfehlungen der Vereinten Nationen (und ein entsprechendes Monitoring) umzusetzen, insbesondere in Bezug auf die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women (CEDAW)), den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights (ICESCR)), den Internationalen Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte (International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR)), das Allgemeine Länderprüfverfahren des Menschenrechtsrates (Universal Periodic Review (UPR)) sowie weitere relevante Instrumente, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung setzt sich für die Stärkung der internationalen Ordnung u. a. auf Grundlage der Charta der Vereinten Nationen und der Menschenrechte ein. Dazu gehört die entsprechende Unterstützung der Menschenrechtsinstrumente und Mechanismen und ihrer Umsetzung sowohl in bilateralen als auch multilateralen Austauschformaten, auch mit Indien, etwa im Rahmen von Gesprächen mit der Nationalen Menschenrechtskommission Indiens (NHRC). Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 9 und 10 verwiesen. 24. Welche Schritte plant die Bundesregierung, um die Zusammenarbeit mit Indien in der G4-Gruppe weiter zu intensivieren und die angestrebte Reform der Vereinten Nationen voranzutreiben? Die Bundesregierung setzt die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Brasilien, Indien und Japan im Rahmen der G4 fort. Zuletzt fand am 25. September 2025 ein Treffen der G4-Außenminister während der High-Level-Week der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York statt. Die G4- Außenminister bekräftigten, gemeinsam und in Partnerschaft mit anderen Gruppen zusammenzuarbeiten, um ein Modell zu entwickeln, das zu textbasierten Verhandlungen zur Sicherheitsratsreform führen soll. 25. a) Inwiefern hat die menschenrechtliche Lage in Indien Einfluss auf die Entscheidungen der Bundesregierung zu Rüstungsexporten? b) Inwiefern beeinflusst der Konflikt mit Pakistan die Entscheidungen der Bundesregierung zu Rüstungsexporten? Die Fragen 25 a und 25b werden zusammen beantwortet. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Berücksichtigung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Die Prüfung erfolgt im Hinblick auf die Art des Rüstungsgutes und seinen vorgesehenen Verwendungszweck im jeweiligen Empfängerland. Grundlage dafür sind internationale und nationale rechtliche Vorgaben. Zu den internationalen Vorgaben, denen sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat, gehören der Vertrag über den Waffenhandel sowie der Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 14. April 2025. Zu den nationalen Rechtsgrundlagen gehören das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, das Außenwirtschaftsgesetz, die Außenwirtschaftsverordnung sowie die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern aus dem Jahr 2000 in der Fassung vom 26. Juni 2019. Diese Vorgaben gewährleisten, dass die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland sowie bestehende Spannungen oder bewaffnete Konflikte wichtige Aspekte in der Prüfung von Exportentscheidungen sind. 26. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob aus Deutschland exportierte Waffen gegebenen, wenn in Fällen von Menschenrechtsverletzungen seitens der indischen Sicherheitskräfte oder seitens bewaffneter Gruppen in Indien wie unter anderem in Manipur eingesetzt werden? Der Bundesregierung liegen keine derartigen Erkenntnisse vor. 27. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko des Transfers sensibler Technologien an Dritte im Kontext deutsch-indischer Rüstungskooperationen, und welche konkreten Maßnahmen leitet die Bundesregierung daraus ab? Die Bundesregierung trifft ihre Entscheidungen auf Grundlage der geltenden nationalen und europäischen Vorgaben. Diese setzen auch den Rahmen für die Ausfuhr sensibler Technologien bei Rüstungsexporten. Im Einzelfall können Sicherheitsvereinbarungen getroffen werden, um den Schutz sensibler Technologien zu gewährleisten. 28. Inwiefern fördert die Bundesregierung dezentrale Maßnahmen im Klima- und Energiebereich, von denen auch die lokale Bevölkerung profitiert, wie zum Beispiel Energiegenossenschaften im Bereich Wind und Solar? Alle Maßnahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit bzw. der Internationalen Klimaschutzinitiative mit Indien tragen zu den Zielen der Partnerschaft für Grüne und Nachhaltige Entwicklung im Klima- bzw. Energiebereich bei und zielen darauf ab, die Lebensgrundlagen der lokalen Bevölkerung in Städten bzw. dem ländlichen Raum zu verbessern. Die laufenden Vorhaben können im Transparenzportal des BMZ eingesehen werden. 29. Inwiefern finanziert die Bundesregierung direkt oder indirekt, zum Beispiel über die Beteiligung an Entwicklungsbanken, Vorhaben im Bereich fossiler oder nuklearer Energien (wenn ja, bitte auflisten und begründen)? Über Beteiligung an der Asian Development Bank (ADB) finanziert Deutschland in Indien indirekt das Vorhaben „Tripura Distribution Strengthening and Generation Efficiency Improvement Project“. Der Fokus des Vorhabens liegt auf der Stärkung des Stromnetzes und der Verbesserung der Energieeffizienz. Eine Komponente dient der Effizienzsteigerung eines Gaskraftwerks. Über Beteiligung an der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank (AIIB) finanziert Deutschland in Indien indirekt das India City Gas Distribution Financing Projekt zum Aufbau einer städtischen Gasverteilungsinfrastruktur. Beide Vorhaben entsprechen den jeweiligen Energiestrategien der ADB bzw. der AI- IB, wonach Gasprojekte im Midstream- und Downstream-Bereich unter bestimmten Bedingungen lediglich als Übergangslösung förderungswürdig sind. 30. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Programme bzw. zivilgesellschaftliche Initiativen in Indien, die die rechtliche Gleichstellung, den Schutz vor Gewalt und die wirtschaftliche Teilhabe von Frauen und marginalisierten Geschlechtern stärken, und welche Programme zur wirtschaftlichen Stärkung von Frauen werden derzeit gemeinsam mit indischen Partnern umgesetzt? Rund 90 Prozent der Neuzusagen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Indien seit 2022 haben die Gleichstellung der Geschlechter als eine Hauptzielsetzung oder als explizit genannte Nebenzielsetzung. Die laufenden Vorhaben können im Transparenzportal des BMZ eingesehen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. 31. Inwieweit fördert die Bundesregierung landwirtschaftliche Vorhaben in Indien, die agrarökologische Ansätze verfolgen? Ziel der Maßnahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit und der Internationalen Klimaschutzinitiative, die im ländlichen Raum Indiens umgesetzt werden, ist ein nachhaltiger und inklusiver Umgang mit Umwelt- und Klimarisiken, auch über Anpassungsplanung, adaptive soziale Sicherung, finanzielle Absicherung, zivilgesellschaftliche Projekte und Mobilisierung privater Klimafinanzierung. Bei der Landwirtschaftszusammenarbeit werden im Rahmen des Bilateralen Kooperationsprogramms (BKP) klimaresiliente Landwirtschaft durch innovative, datengesteuerte agrarökologische Testzentren sowie mit dem Innovations- und Transformationsfonds ein reduzierter und gezielter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gefördert. Bei diesen Maßnahmen werden agrarökologische Prinzipien verstärkt berücksichtigt – mit Fokus auf den Ausbau natürlicher Kohlenstoffsenken und klimaresilienter Lebensgrundlagen. Die laufenden Vorhaben können im Transparenzportal des BMZ und auf der Webseite des Bilateralen Kooperationsprogramms des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) eingesehen werden. 32. Welche Programme im Bereich WASH werden derzeit durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) oder im Rahmen multilateraler Kooperationen in Indien gefördert, und inwiefern unterstützt die Bundesregierung Maßnahmen, um den Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung in den ländlichen Regionen Indiens zu verbessern? Die von BMZ geförderten laufenden Vorhaben zu WASH können im Transparenzportal eingesehen werden. 33. Inwiefern werden in der deutsch-indischen Entwicklungszusammenarbeit geschlechtersensible Ansätze – etwa in den Bereichen Klima, WASH und Bildung – systematisch berücksichtigt? Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen. 34. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Verletzung von Minderheitenrechten bei der Umsetzung von Projekten der Infrastruktur und der Stadtentwicklung mit Enteignungen bis hin zu Vertreibungen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Verletzung von Minderheitenrechten bei der laufenden Umsetzung ihrer Kooperationsprojekte der Infrastruktur und der Stadtentwicklung vor. 35. a) Wie bewertet die Bundesregierung die Leuchtturmprojekte der „Global-Gateway-Initiative“ in Indien hinsichtlich ihrer Wirkung auf nachhaltige Entwicklung, Infrastrukturverbesserung und europäisch-indische Zusammenarbeit? b) Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass Minderheiten und benachteiligte Bevölkerungsgruppen von diesen Projekten profitieren? Die Fragen 35a und 35b werden gemeinsam beantwortet. Die Leuchtturmprojekte der Global Gateway Initiative zielen auf die Förderung klimafreundlicher urbaner Mobilität, den Ausbau der Netzinfrastruktur für erneuerbare Energien und die Entwicklung einer nachhaltigen, klimaresistenten städtischen Infrastruktur in Indien ab. Es handelt sich dabei um laufende Vorhaben, deren Wirkung erst nach Projektende abschließend bewertet werden kann. Die Bereitstellung neuer oder verbesserter Infrastruktur in diesen Bereichen unterliegt dem Nachhaltigkeitskonzept der Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Bei der Konzeption von Vorhaben werden gendersensible Aspekte und die Bedürfnisse marginalisierter Gruppen systematisch analysiert und berücksichtigt. 36. Wie bewertet die Bundesregierung die konkrete Ausgestaltung der im Rahmen des EU-Indien Handels- und Technologierats (TTC) vorgesehenen Zusammenarbeit im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit, insbesondere im Hinblick auf Lieferkettensicherheit, kritische Rohstoffe, Resilienz strategischer Industrien und den Schutz vor wirtschaftlicher Zwangsausübung („Anti-Coercion-Instrument“), und inwiefern bringt sich die Bundesregierung aktiv in die entsprechenden Arbeitsgruppen oder Dialogformate ein? Der am 6. Februar 2023 zwischen der Europäischen Kommission und der Regierung der Republik Indien eingerichtete Handels- und Technologierat (EU- India Trade and Technology Council, TTC) trägt als Koordinierungsplattform dazu bei, einen Dialog über strategische Herausforderungen an der Schnittstelle von Handel, vertrauenswürdiger Technologie und Sicherheit zu führen, diese gemeinsam zu bewältigen und die bilaterale Zusammenarbeit zwischen der EU und Indien in diesen Bereichen zu vertiefen. Indien ist ein wichtiger Partner, um angesichts der gegenwärtigen geopolitischen Herausforderungen die Wirtschaftssicherheit zu stärken und Lieferketten zu diversifizieren. Die Bundesregierung bringt sich in den zuständigen Gremien des Rates der EU in die Vorbereitung der TTC-Sitzungen ein. Die Bundesregierung begrüßt die Arbeit des TTC und sieht in der Plattform eine wichtige Ergänzung der strategischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Republik Indien. 37. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand der Verhandlungen zum EU-Indien-Freihandelsabkommen (FTA) insbesondere in Bezug auf das Kapitel Landwirtschaft sowie weitere noch offene Kapitel (z. B. zu Automobil, Wein und Spirituosen, technische Handelshemmnisse und Qualitätskontrollmechanismen), und welche Positionen vertritt sie innerhalb des Rates, um Fortschritte in diesen Bereichen zu unterstützen, bzw. wo sieht die Bundesregierung selbst potenziell problematische Auswirkungen für deutsche Wirtschaftszweige (in den genannten Bereichen oder darüber hinaus)? Die Europäische Kommission und die Regierung der Republik Indien verhandeln seit 2007 (mit Unterbrechung zwischen den Jahren 2013 und 2022) über ein umfassendes Freihandelsabkommen. Ein erfolgreicher und zügiger Verhandlungsabschluss liegt im zentralen Interesse der Bundesregierung, da ein solches Abkommen die strategische Partnerschaft zwischen der EU und Indien an zentraler Stelle stärken und so einen wichtigen Beitrag zum Marktzugang für deutsche Unternehmen, zur Diversifizierung der deutschen und europäischen Außenwirtschaft und zur Steigerung der Resilienz europäischer Lieferketten leisten würde. Zu Details laufender Verhandlungen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. 38. Wie bewertet die Bundesregierung eine potenzielle Annäherung zwischen der Volksrepublik (VR) China und Indien, und welchen Einfluss hat diese auf die deutsch-indischen Beziehungen? Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu hypothetischen Fragestellungen. 39. Welche konkreten Maßnahmen treibt die Bundesregierung in der Zusammenarbeit mit Indien voran, um im Kontext der China-Strategie gezielt zum De-Risking gegenüber der VR China beizutragen? Die Bundesregierung verfolgt in der Zusammenarbeit mit Indien eine Reihe strategisch wichtiger Initiativen, die darauf abzielen, die Partnerschaft mit Indien langfristig zu vertiefen und zugleich die Resilienz globaler Lieferketten und Märkte zu erhöhen. Mit Blick auf die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien wird auf die Antwort auf Frage 37 verwiesen. Die Bundesregierung unterstützt zudem den India-Middle-East-Europe Economic Corridor, der Indien, den Nahen Osten und Europa stärker miteinander verbinden soll, indem er den Handel und Transport von Gütern, Daten, erneuerbarem Strom und grünem Wasserstoff fördert und so die geopolitische und wirtschaftliche Integration der beteiligten Regionen vertieft. Die deutsch-indische Roadmap für eine Partnerschaft zu Innovation und Technologie, die bei den 7. Deutsch-Indischen Regierungskonsultationen im Oktober 2024 vereinbart wurde, dient darüber hinaus der Intensivierung der Zusammenarbeit in den Bereichen Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und nachhaltige Technologien. Die verstärkte Zusammenarbeit in den genannten Bereichen trägt zur Diversifizierung und Stabilisierung von Lieferketten und damit auch zur Umsetzung der China-Strategie bei. Indien wird dabei zunehmend als wichtiger wirtschaftlicher Partner und Technologielieferant in den internationalen Fokus gerückt. 40. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um nach dem militärischen Konflikt im Mai 2025, ausgelöst durch einen Terrorangriff in der Region Kaschmir, zwischen Indien und Pakistan zu deeskalieren, und welche Initiativen der Bundesregierung oder der Europäischen Union bestehen derzeit, um vertrauensbildende Maßnahmen zwischen Indien und Pakistan zu fördern? Die Bundesregierung hat den Terrorangriff von Pahalgam klar und öffentlich verurteilt. Sie stand während der darauffolgenden militärischen Auseinandersetzungen mit den Regierungen Indiens und Pakistans in Verbindung, rief zu Verhandlungen auf und begrüßte den Waffenstillstand. Darüber hinaus rief die Bundesregierung gemeinsam mit den Mitgliedern der Europäischen Union und im G7-Kreis zu De-Eskalation und direktem Dialog auf. 41. Welche diplomatischen Initiativen hat die Bundesregierung seit der Aussetzung des Indus-Wasservertrags unterstützt, um dessen Wiederinkraftsetzung zu fördern? Im Rahmen ihrer Gespräche mit indischen und pakistanischen Regierungsvertretern hat die Bundesregierung sich für friedliche Streitbeilegung eingesetzt, was auch den Indus-Wasservertrag einschließt. 42. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Lage und die Friedensgespräche in Manipur, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus auf ihr Engagement in diesem Bundesstaat, insbesondere auf die Durchführung von Projekten in Manipur bzw. im Nordosten Indiens etwa im Forstbereich, der Solarenergie oder der Konstruktion von Stromleitungen? In Manipur sind im Mai 2023 lange schwelende ethnische Rivalitäten zu einem gewalttätigen Konflikt entbrannt. Im Februar 2025 hat die Zentralregierung die Regierungsgewalt übernommen, nachdem Chief Minister Singh (BJP) zurückgetreten war. Es leben weiterhin zehntausende Binnenflüchtlinge in Manipur. Seit dem Besuch von PM Modi im September hat sich die Sicherheitslage stabilisiert und die humanitäre Lage teilweise etwas verbessert. Die KfW setzt in Manipur seit 2017 ein Projekt über ein zinsverbilligtes Darlehen um mit dem Ziel, die Klimaresilienz der Waldökosysteme und der vom Wald abhängigen Gemeinschaften durch nachhaltiges Waldmanagement und den Schutz von Wasserressourcen zu verbessern. Da Projektgebiete im Distrikt Kangpokpi vom Konflikt besonders betroffen sind, wurde die Feldimplementierung hier vorläufig gestoppt. Die Bundesregierung ist mit Indien im Gespräch, um die Aktivitäten konfliktsensibel zum Abschluss zu bringen. In Manipur werden derzeit keine weiteren Projekte durchgeführt. 43. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die humanitäre Situation der ca. 65 000 Binnenvertriebenen und Geflüchteten aus Myanmar in Manipur, die Auswirkungen der wachsenden Drogenökonomie und die Politik der Zentralregierung im Gewaltkonflikt in Manipur, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Aktuell suchen insbesondere Menschen aus Myanmar Zuflucht im Nordosten Indiens, darunter sowohl Rohingya als auch andere Geflüchtete. UNHCR übernimmt in Indien die Registrierung von Flüchtlingen. Mitte des Jahres 2025 waren 46.000 Personen registriert, davon u. a. 30.000 aus Myanmar (davon 22.000 Rohingya), 11.000 aus Afghanistan, 1.000 aus dem Sudan. Die Gesamtzahl der Geflüchteten in Indien dürfte vielfach höher sein. Der Flüchtlingsstatus von UNHCR ist weiterhin nur durch Vorsprache in Neu-Delhi zu beantragen. Der UNHCR ist im Nordosten nicht selbst präsent, sondern greift dort auf Partnerorganisationen zurück. Teils leben Geflüchtete in Lagern und haben dort nur unzureichend Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung und Nahrung. Die Zentralregierung erklärte, dass sie sich auf die Bereitstellung von Hilfe konzentriere, jedoch mit Sicherheitsbedenken und logistischen Schwierigkeiten konfrontiert sei. Sie hat Sicherheitskräfte eingesetzt, erkennt jedoch an, dass militärische Maßnahmen allein den Konflikt nicht lösen können. Der Drogenhandel aus Myanmar schürt die Gewalt und untergräbt die Friedensbemühungen. Es bedarf eines umfassenden Ansatzes, der Sicherheit, verstärkte Grenzkontrollen, Strafverfolgung, humanitäre Hilfe, Drogenbekämpfung und grenzüberschreitenden Handel sowie politische Lösungen miteinander verbindet. 44. Wie viele Menschen mit indischer Staatsangehörigkeit und mit indischem Migrationshintergrund leben in Deutschland, und wie bezieht die Bundesregierung sie im Hinblick auf ihre Potenziale als Brückenbauerinnen und Brückenbauer in die vertiefte Zusammenarbeit mit Indien ein? Ausweislich des Ausländerzentralregisters lebten zum Stichtag 30. September 2025 300.177 indische Staatsangehörige in Deutschland. Bezüglich der Frage nach Personen mit Migrationshintergrund wird auf den öffentlich zugänglichen Bericht des Statistischen Bundesamts „Mikrozensus – Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte – Erstergebnisse 2024“ verwiesen, der unter dem folgenden Link abgerufen werden kann: www.destatis.de/DE/Themen/Ges ellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/Publikationen/Downloa ds-Migration/statistischer-bericht-einwanderungsgeschichte-erst-51221262470 05.html. Das AA steht in Kontakt mit Organisationen der indischen Diaspora in Deutschland. Aus Sicht der Bundesregierung ist es vor allem Sache der Kommunen vor Ort, in ihrer Zuständigkeit für die Verfolgung einer aktiven Stadt- und Standortpolitik zu entscheiden, wie Beiträge von Menschen mit indischer Staatsangehörigkeit oder Migrationshintergrund zur praktischen Weiterentwicklung und Vertiefung der deutsch-indischen Beziehungen genutzt werden können. 45. Unterstützt die Bundesregierung indische Diaspora-Organisationen in Deutschland, wenn ja, welche, und in welcher Form, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung unterstützt keine Organisationen im Sinne der Fragestellung. 46. Zu welcher Einschätzung kommt die Bundesregierung bezüglich des Risikos der transnationalen Repression durch die indische Regierung gegenüber Angehörigen der indischen Diaspora in Deutschland, und inwiefern unternimmt die Bundesregierung präventive Schritte, um transnationale Repression gegenüber Angehörigen der indischen Diaspora, insbesondere Angehörigen religiöser Minderheiten, Aktivistinnen und Aktivisten in Deutschland zu verhindern? Zur Bekämpfung strafbarer Aktivitäten ausländischer Staaten zum Nachteil in Deutschland lebender deutscher und ausländischer Staatsangehöriger werden durch die Strafverfolgungsbehörden bzw. Polizeien des Bundes und der Länder im Rahmen der bestehenden Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbefugnisse und der jeweiligen örtlichen und sachlichen Zuständigkeit alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergriffen. Straftaten (allgemeinkriminell als auch politisch motiviert) werden dem Bundeskriminalamt (BKA) über festgelegte Meldewege übermittelt. Darüber hinaus arbeitet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) laufend und unter Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden nachrichtendienstlichen Mittel an der Aufklärung und Abwehr von Repressionsaktivitäten fremdstaatlicher Akteure. Betroffene von transnationaler Repression können sich über den Hinweiskanal des BfV direkt an das BfV wenden, wenn sie staatliche Stellen oder gar nachrichtendienstliche Akteure hinter dem Vorgehen vermuten (www. verfassungsschutz.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2024/2024-05-29-hinwei stelefon.html). Das AA spricht Fälle transnationaler Repression regelmäßig auf verschiedenen Ebenen bei den ausübenden Staaten an, um diesen den Einfluss ihres Handelns auf die bilateralen Beziehungen deutlich zu machen. Indien steht dabei im Vergleich zu anderen Staaten nicht im Vordergrund. Die Bundesregierung steht zudem mit internationalen Partnern zum verbesserten Schutz vor und Reaktionsmöglichkeiten auf transnationale Repression im Austausch. 47. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den wissenschaftlichen Austausch mit Indien zu verbessern und insbesondere den Aufenthalt deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Indien zu fördern, angesichts der Tatsache, dass mit rund 60 000 Studierenden Menschen aus Indien die größte Gruppe unter den ausländischen Studierenden in Deutschland stellen, während im Verhältnis zur Bevölkerung deutlich weniger deutsche Studierende oder Akademikerinnen und Akademiker in Indien tätig sind? Die Bundesregierung fördert allgemeine Maßnahmen (insb. Stipendienprogramme und Förderprogramme für Hochschulen) zur Internationalisierung der deutschen Hochschulen, zur Gewinnung und Integration internationaler Studierender sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in das deutsche Hochschul- und Wissenschaftssystem, sowie Mobilitätsmaßnahmen für Studierende und Forschende, die in Deutschland ansässig sind. Diese sind nicht regionalspezifisch ausgerichtet. In diesem Rahmen werden auch deutsche Studierende und Forschende gefördert, die im Rahmen einer entsprechenden Maßnahme in Indien studieren/forschen. 48. Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der Einwanderungsgesetze für indische Fachkräfte? Die Fachkräfteeinwanderung aus Indien nach Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. Über 175.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftige aus Indien tragen zum wirtschaftlichen Erfolg in Deutschland bei. Die Bundesregierung begrüßt, dass die Vielzahl an Möglichkeiten zur Zuwanderung in berufliche Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, aber auch zur Arbeitssuche (Chancenkarte) von Inderinnen und Indern intensiv genutzt werden. Die Kapazitäten für die Annahme und Bearbeitung von Visaanträgen an den Auslandsvertretungen in Indien sind entsprechend umfassend verstärkt worden. Die Fachkräftestrategie Indien trägt darüber hinaus dazu bei, die Rahmenbedingungen und operativen Maßnahmen vor Ort zur Verstetigung und zum Ausbau der Fachkräftegewinnung aus Indien weiter zu verbessern. Diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. An der Deutschen Botschaft Neu-Delhi wurde hierfür eigens eine Referentenstelle eingerichtet, die insbesondere der Koordinierung und Vernetzung relevanter Akteure vor Ort dient. Die Strukturen zur Umsetzung des deutsch-indischen Migrations- und Mobilitätspartnerschaftsabkommens sind ein bewährter Rahmen für den engen indisch-deutschen Austausch zur Fachkräftegewinnung. 49. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für die deutschindische Zusammenarbeit aus den Bedenken, die von indischen Kulturschaffenden in Bezug auf die zunehmend hindu-nationalistische Ausrichtung der indischen Regierung gegenüber der deutschen Bundesregierung (laut Aussage von Staatsministerin Serap Güler in ihrer Rede am 16. September 2025 beim Goethe Institut) während ihrer Reise nach Indien Anfang September 2025 geäußert wurden? Die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Serap Güler, war zur genannten Zeit nicht in Indien und hat das Thema in ihrer besagten Rede nicht angesprochen. 50. Welche Unternehmen und wie viele Vertreterinnen und Vertreter der deutschen Wirtschaft haben den Bundesminister des Auswärtigen, Johann Wadephul, bei seiner Reise Anfang September 2025 nach Indien begleitet? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 38 der Abgeordneten Cansu Özdemir auf Bundestagsdrucksache 21/1948 wird verwiesen. 51. Waren bei der Reise von Bundesaußenminister Johann Wadephul nach Indien neben Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft auch Vertreterinnen und Vertreter anderer Sektoren, wie zum Beispiel zivilgesellschaftlicher Organisationen, der Forschung oder dem Kulturbereich, anwesend, um eine breitere Perspektive in die deutsch-indische Zusammenarbeit einzubringen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Der Bundesaußenminister, Dr. Johann David Wadephul, wurde bei seiner Reise nach Indien von Abgeordneten des Deutschen Bundestages, der Präsidentin des Goethe-Instituts, dem ehemaligen deutschen Hockeyspieler Moritz Fürste und von Journalistinnen und Journalisten begleitet. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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