Partnerschaft mit Indien (Antwort zu Drs. 21/2491)
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Partnerschaft mit Indien (Antwort zu Drs. 21/2491)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2981
21. Wahlperiode 27.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Deborah Düring, Agnieszka Brugger,
Schahina Gambir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
– Drucksache 21/2491 –
Partnerschaft mit Indien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Indien und Deutschland verbindet seit 25 Jahren eine strategische
Partnerschaft. In den letzten Jahren hat Indien aufgrund geopolitischer
Entwicklungen und seiner wachsenden wirtschaftlichen Stärke als mittlerweile viertgrößte
Volkswirtschaft der Welt zunehmend an Bedeutung in der Außenpolitik
Deutschlands und Europas gewonnen. Diese neue geopolitische Relevanz hat
die Bundesregierung in den im Jahr 2020 veröffentlichten Leitlinien zum
Indo-Pazifik anerkannt und seitdem die Zusammenarbeit vertieft. Im Jahr 2022
unterzeichneten die beiden Staaten das deutsch-indische Migrations- und
Mobilitätspartnerschaftsabkommen, die deutsch-indische Wasserstoffkooperation,
die Partnerschaft für grüne und nachhaltige Entwicklung und das Abkommen
zur Dreieckskooperation. Zwei Jahre später beschloss die Bundesregierung
das Grundsatzdokument „Fokus auf Indien“, das die weitere Ausgestaltung
der bilateralen Beziehungen beleuchtet und die strategische Partnerschaft, auf
eine neue Ebene heben soll. Im selben Jahr beteiligten sich deutsche Verbände
erstmals an einem multinationalen Militärmanöver in Indien, was auf Indiens
langjährigen Wunsch nach einer engeren sicherheitspolitischen
Zusammenarbeit zurückzuführen ist (www.swp-berlin.org/publications/products/studien/
2024S23_IndienPartnerDeutschlands_Web.pdf).
Indien ist ein kontrastreiches Land: Einerseits verfügt es über eine boomende
Digitalwirtschaft, ein ambitioniertes Weltraumprogramm, einen wachsenden
Ausbau erneuerbarer Energien sowie zukunftsweisende Modelle für eine
klimaangepasste Agrarökologie. Andererseits findet man im Land veraltete
Industrieanlagen, den dritthöchsten Ausstoß von Treibhausgas sowie eine
ressourcenzehrende industrialisierte Landwirtschaft vor (www.bmz.de/de/laende
r/indien). Das Land ist jedoch von großer Ungleichheit gekennzeichnet, sodass
nur ein Teil der Bevölkerung von diesem wirtschaftlichen Fortschritt profitiert.
Neben seiner wirtschaftlichen Bedeutung ist Indien auch als größte
Demokratie der Welt für Deutschland und Europa potenziell ein wichtiger Wertepartner
in einer Welt, in der die Stärke des Rechts von immer mehr Staaten infrage
gestellt wird. Seit dem Wahlsieg der Bharatiya Janata Party (BJP) und dem
Amtsantritt von Premierminister Narendra Modi im Jahr 2014 haben sich der
Zustand der indischen Demokratie auf nationaler Ebene sowie die Menschen-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 27. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
rechtslage in vielen Regionen deutlich verschlechtert (www.swp-berlin.org/pu
blications/products/studien/2024S23_IndienPartnerDeutschlands_Web.pdf).
Nach Einschätzung zivilgesellschaftlicher Organisationen und des Hohen
Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte untergräbt die
regierende BJP zunehmend rechtsstaatliche Prinzipien, umgeht demokratische
Verfahren zur parlamentarischen Entscheidungsfindung und geht nicht
entschieden gegen Hetze und Diskriminierung von Minderheiten – insbesondere
gegenüber den muslimischen Bevölkerungsteilen sowie ethnischen und
religiösen Minderheiten, Dalits und Adivasi – vor (www.hrw.org/asia/india). Immer
wieder schlägt die von der Regierung Modis vorangetriebene Hassrede gegen
diese Gruppen in physische Gewalt um (https://freedomhouse.org/country/indi
a/freedom-world/2025; Human rights in India Amnesty International www.am
nesty.org/en/location/asia-and-the-pacific/south-asia/india/report-india/; www.
ohchr.org/en/press-releases/2025/06/india-must-halt-arbitrary-demolitions-tar
geting-minorities-and-marginalised).
Auch die indische Zivilgesellschaft sieht sich zunehmend mit
Einschränkungen konfrontiert, darunter die restriktive Auslegung von Gesetzen, die die
Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) erschweren sowie
staatliche Maßnahmen, die die Meinungs-, Versammlungs- und
Vereinigungsfreiheit einschränken (www.deutschlandfunkkultur.de/indien-ngo-modi-zivilg
esellschaft-100.html). Dies betrifft auch deutsche
Entwicklungsorganisationen, politische Stiftungen und ihre indischen Partnerorganisationen. Die
hindu-nationalistische Regierung hat zudem diskriminierende Gesetze gegen
religiöse Minderheiten beschlossen und setzt führende Oppositionspolitiker und
Oppositionspolitikerinnen, Journalisten und Journalistinnen,
Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsverteidigerinnen sowie andere
Regierungskritiker und Regierungskritikerinnen unter Druck (www.bpb.de/themen/kriege-k
onflikte/dossier-kriege-konflikte/215390/indien/ ; https://rsf.org/en/country/i
ndia).
Als bevölkerungsreichster Staat der Welt ist Indien, das laut Welthunger-
Index 2025 das Land mit den meisten unterernährten Menschen weltweit ist,
zugleich Partner und globaler Akteur in der Bekämpfung von Hunger, Armut,
Ungleichheit und der Klimakrise. Vor diesem Hintergrund kommt der
deutschindischen Entwicklungszusammenarbeit besondere Bedeutung zu.
Deutschland zählt zu den größten bilateralen Partnern Indiens in den Bereichen Klima,
Energie und nachhaltige Stadtentwicklung. Die Kooperation ist auf eine
sozial-ökologische Transformation ausgerichtet, die nachhaltiges Wachstum mit
Armutsbekämpfung und Klimaschutz verbindet (www.bmz.de/de/laender/indi
en#anc=id_10356_10356). Im Bereich WASH (Water, Sanitation and
Hygiene) hat Indien in den vergangenen Jahren zwar Fortschritte erzielt – etwa
durch Programme wie „Swachh Bharat Abhiyan“ (Clean India Mission). Doch
der Zugang zu sauberem Wasser und sanitärer Grundversorgung bleibt
insbesondere in ländlichen Regionen unzureichend. Zudem bestehen weiterhin
erhebliche geschlechterspezifische Ungleichheiten. Frauen und Mädchen sind
überproportional von Armut, Gewalt und eingeschränktem Bildungszugang
betroffen.
Indien selbst hat in den vergangenen Jahren seine eigene
Entwicklungszusammenarbeit erheblich ausgeweitet und ist zu einem zentralen Akteur der Süd-
Süd-Kooperation geworden. Das Land tritt zunehmend als Alternativmodell
zu westlicher Entwicklungszusammenarbeit auf. Die Programme dienen
neben entwicklungspolitischen Zielen auch der geopolitischen Einflussnahme,
etwa im Wettbewerb mit der chinesischen „Belt and Road Initiative“.
Indiens außenpolitische Maxime der strategischen Autonomie führt zudem zu
einer anderen Einschätzung bezüglich des Angriffskriegs Russlands gegen die
Ukraine. Indien pflegt historisch und geopolitisch begründet enge
Beziehungen zu Russland, auch militärisch, und importiert weiterhin Öl, Dünger und
Rüstungsgüter. Im September 2025 beteiligten sich 65 indische Soldaten am
russisch-belarussischen Militärmanöver „Sapad“. Das hat in Europa zu Recht
zu großen Irritationen geführt, da „Sapad“ explizit als Angriffsmanöver gegen
Europa verstanden wurde.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurden für die
Bundesregierung verschiedene Kooperationsfelder mit Indien besonders
hervorgehoben. Sie unterstützt die laufenden EU-Freihandelsverhandlungen mit Indien,
plant, Indien als sicheres Herkunftsland einzustufen, und strebt eine
Vertiefung der strategischen Beziehungen insbesondere bei der globalen
Energiewende und bei der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit an. Wie diese
Kooperationen trotz der aktuellen Herausforderungen und Spannungsfelder im
deutsch-indischen Verhältnis vorangetrieben werden sollen, ist Gegenstand
dieser Kleinen Anfrage.
1. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die vielfältige deutsch-indische
Partnerschaft zu gestalten, und welchen Fokus plant sie bei der
Ausgestaltung der Partnerschaft?
Die Bundesregierung wird die deutsch-indische Partnerschaft im Rahmen der
Ressortabstimmung sowie in Zusammenarbeit mit den Bundesländern
umsetzen. Sie strebt eine enge Koordinierung mit den indischen Partnern an, u. a.
durch gemeinsame Arbeitsgruppen und Dialogformate. Schlüsselthemen sind
Außen- und Sicherheitspolitik, Wirtschaft, Handel und Investitionen, die
globale Energiewende, Wissenschaft und Technologie sowie Fachkräfte. Zu
letzterem ist insbesondere das deutsch-indische Migrations- und
Mobilitätspartnerschaftsabkommen (MMPA) von Bedeutung, welches im März 2023 in Kraft
trat und Regelungen zur Erwerbsmigration und Rückkehrzusammenarbeit
enthält. Die im Abkommen vereinbarte gemeinsame Arbeitsgruppe tagt einmal
jährlich und dient der Ausgestaltung der Migrationspartnerschaft.
2. Wird die Bundesregierung die Beziehungen zu Indien weiterhin im Sinne
des Grundsatzdokuments „Fokus auf Indien“ gestalten?
a) Wenn ja, inwieweit plant die Bundesregierung, das
Grundsatzdokument weiterzuentwickeln und zu ergänzen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 2 bis 2b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung wird sich in ihrer Zusammenarbeit mit Indien weiterhin
an dem Strategiepapier „Fokus auf Indien“ orientieren und dessen Elemente
umsetzen. Eine Überarbeitung des Papiers ist derzeit nicht geplant, da es
hinreichend flexibel formuliert ist, um aktuelle Entwicklungen in allen
Themenbereichen abbilden zu können.
3. Plant die Bundesregierung, die Fachkräftestrategie Indien weiterhin
umzusetzen?
a) Wenn ja, inwieweit plant die Bundesregierung, die Strategie
weiterzuentwickeln und zu ergänzen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 3 bis 3b werden zusammen beantwortet.
Die im Oktober 2024 im Kabinett verabschiedete und bei den deutsch-
indischen Regierungskonsultationen 2024 vorgestellte Fachkräftestrategie Indien
befindet sich in der Umsetzung mit den indischen Partnern. Dazu wurde eine
Arbeitsgruppe mit deutschen und indischen Behörden eingerichtet, in der die in
der Fachkräftestrategie genannten Vorhaben in den Bereichen Matching
(Arbeitsvermittlung), Visa, Spracherwerb, Anerkennung von Abschlüssen und
Global Skills Partnership (Ausbildungspartnerschaft) besprochen und
umgesetzt werden. Ein Entwicklungsprozess im Sinne der Fragestellung findet
fortlaufend statt.
4. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die im in
der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD verankerte Vertiefung der strategischen
Beziehungen mit Indien auf allen Ebenen, insbesondere im Bereich der
globalen Energiewende und der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit,
umzusetzen?
Eine Vertiefung der strategischen Beziehungen mit Indien wird kontinuierlich
von der Bundesregierung verfolgt. Wichtiger Antrieb dafür sind die alle zwei
Jahre stattfindenden deutsch-indischen Regierungskonsultationen. Ein
Kernergebnis der Regierungskonsultationen im Mai 2022 war die Vereinbarung der
deutsch-indischen Partnerschaft für Grüne und Nachhaltige Entwicklung. In
diesem Rahmen konzentrieren sich die Maßnahmen der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit bzw. der Internationalen Klimaschutzinitiative mit Indien
vor allem auf das Indo-German Energy Forum. Im Jahr 2024 wurde zudem die
India-Germany Platform for Investments in Renewable Energy Worldwide für
eine engere Kooperation von deutschen und indischen Unternehmen und
Mobilisierung von Privatkapital beim Ausbau innovativer erneuerbarer Energien in
Indien und weltweit gegründet. Neben Unterstützung der indischen Energie-
und Mobilitätswende, Modernisierung der Energiesysteme, Dekarbonisierung
der Wirtschaft sowie Umgang mit Klima- und Umweltrisiken, Artenverlust und
Degradierung von Ökosystemen werden in der Partnerschaft mit Indien
zukünftig auch die Bereiche Berufsbildung mit besonderem Fokus auf
Zukunftstechnologien und Fachkräftemigration sowie resiliente Lieferketten für erneuerbare
Energien stärker verfolgt.
Im Bereich der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit auf bilateraler Ebene
sind insbesondere hervorzuheben:
• Das Bestreben zum Abschluss eines Abkommens über die gegenseitige
logistische Unterstützung der Streitkräfte zur Erleichterung der Präsenz der
Bundeswehr im indopazifischen Raum und die Entsendung eines
Verbindungsoffiziers in das Zentrum zur Zusammenführung von Informationen für
die Region Indischer Ozean („Information Fusion Center Indian Ocean
Region“ IFC-IOR, in Neu-Delhi).
• Die Verstetigung der Kooperation der Streitkräfte durch regelmäßige
Entsendungen in die Region Indischer Ozean einschließlich gemeinsamer
Übungen mit den indischen Streitkräften. Dazu gehörten etwa der
Hafenbesuch einer Bundeswehrfregatte in Goa und die Teilnahme der Luftwaffe an
der Übung „Tarang Shakti“ im Rahmen des Indo-Pacific Deployments
2024. Die Bundesregierung setzt sich für eine weitere Intensivierung der
militärischen Ausbildungskooperation mit Indien ein.
• Der Ausbau der rüstungspolitischen Zusammenarbeit, einschließlich
verlässlicher Rüstungsexportkontrollverfahren und der Förderung der
Kooperation zwischen deutschen und indischen Unternehmen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5, 8, 31, 36, 37, 39, 47 und 48
verwiesen.
5. Inwiefern erfolgt die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit Indien im
Rahmen gemeinsamer europäischer Strategien und Initiativen, und wie
gestaltet sich die Koordination der Bundesregierung mit anderen EU-
Mitgliedstaaten in Bezug auf Rüstungskooperationen und
sicherheitspolitische Partnerschaften mit Indien?
Die deutsche Indienpolitik ist eng auf die Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik und die Handelspolitik der Europäischen Union (EU) abgestimmt.
Die Bundesregierung setzt sich für eine regelmäßige Befassung der Gremien
der EU mit Indien ein. Den Rahmen der Bemühungen auf europäischer Ebene
bildet dabei die „Neue Strategische Agenda“ der EU, die mit
Ratsschlussfolgerungen vom 20. Oktober 2025 beschlossen wurde.
Die Bundesregierung unterstützt den Abschluss einer Sicherheits- und
Verteidigungspartnerschaft der EU mit Indien. Deutschland wirkt überdies an
sicherheitspolitischen Instrumenten der EU in der Region Indischer Ozean mit, etwa
an der Koordinierten Maritimen Präsenz.
6. Wie bewertet die Bundesregierung angesichts des russischen
Angriffskrieges gegen die Ukraine die engen Beziehungen Indiens zu Russland,
und welchen Einfluss haben diese auf die deutsch-indischen
Beziehungen?
7. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um Indien von
einer Reduktion der Energieimporte aus Russland zu überzeugen, und
wurden dabei Fortschritte erzielt?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung wirkt ebenso wie die EU darauf hin, dass die indische
Regierung die Umgehung von gegen Russland gerichteten Sanktionen durch
indische Unternehmen unterbindet sowie die Energieimporte aus Russland nach
Indien reduziert werden. Die Bundesregierung führt dazu auf verschiedenen
Ebenen Gespräche mit indischen Partnern. Darüber hinaus wird auf das
Strategiepapier „Fokus auf Indien“ verwiesen.
Zuletzt haben sich die EU-Staaten am 23. Oktober 2025 auf ein 19.
Sanktionspaket gegen Russland geeinigt. Ziel ist es, den Druck auf Russland weiter zu
erhöhen und die russische Wirtschaft zu schwächen. Dazu ergreift die EU auch
Maßnahmen gegen wichtige Wirtschaftsbeteiligte aus Drittländern, auch aus
Indien, die die russischen Einnahmeströme ermöglichen oder an der Umgehung
von Sanktionen beteiligt sind. Damit setzt die EU ihren Fokus aus dem
18. Sanktionspaket gegen Russland fort, in dem auch die Listung der
zweitgrößten Raffinerie Indiens, die zu 49,13 Prozent Rosneft Russland gehört,
beschlossen wurde.
8. Plant die Bundesregierung im Kontext ihrer Äußerung, dass Indien ein
Schlüsselpartner für Deutschland ist, auch eine Vertiefung der
kulturpolitischen deutsch-indischen Zusammenarbeit, und wenn ja, mit welchen
Maßnahmen, und in welchen Feldern?
Indien und Deutschland haben eine enge und intensive Zusammenarbeit in
unterschiedlichsten Bereichen der Kultur- und Gesellschaftspolitik. Die
Bundesregierung fördert auf allen Ebenen eine stetige Vertiefung der kulturpolitischen
Zusammenarbeit.
Mit Blick auf die Gewinnung von Fachkräften aus Indien und deren
Vorbereitung auf den deutschen Arbeitsmarkt kommt dem Goethe-Institut, insbesondere
bei der Zertifizierung von deutschen Sprachkenntnissen, eine wichtige Rolle
zu. Deshalb ist ein weiterer Ausbau des Prüfungsangebots des Goethe-Instituts
in Indien geplant.
Die Nachfrage nach Deutsch als Fremdsprache steigt auch im Schulbereich in
Indien. Derzeit kann an neun Schulen das Deutsche Sprachdiplom abgelegt
werden. Eine Breitenförderung von grundständigem Deutschunterricht erfolgt
an landesweit 48 „Fit-Schulen“. Bei diesen handelt es sich um Schulen, die der
Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ des Auswärtigen Amts (AA)
angehören und vom Goethe-Institut betreut werden. Das schulische Angebot soll
zukünftig weiter gestärkt werden; die Gewinnung qualifizierter Deutsch-
Lehrkräfte bleibt dabei eine zentrale Herausforderung.
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Zustand der
indischen Demokratie und der Menschenrechtslage in Indien vor, und
welche Auswirkungen haben diese auf die bilateralen Beziehungen zu
diesem strategisch wichtigen Partner?
Die Demokratie in Indien ist gekennzeichnet durch eine funktionierende
Gewaltenteilung und Wahlen im Fünfjahresrhythmus, bei denen seit Gründung der
Indischen Republik auf Zentralstaats- und auf Bundesstaatsebene immer wieder
Machtwechsel stattfanden. Bei den Parlamentswahlen im Jahr 2024 wurde die
Opposition gestärkt.
Die Bundesregierung beobachtet fortwährend die Menschenrechtslage in
Indien. Hierzu ist sie im Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der
indischen Zivilgesellschaft und bringt sich in den EU-Indien-Menschenrechtsdialog
ein. Im Übrigen wird auf die Empfehlungen der Bundesregierung zum
universellen Staatenüberprüfungsverfahren (Universal Periodic Review) Indiens im
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen verwiesen (zuletzt im November
2022), u. a. zur Regulierung von Nichtregierungsorganisationen und zur
Stärkung der nationalen Menschenrechtskommission, sowie auf die Antwort zu den
Fragen 11, 12, 13, 18 und 19.
10. Inwiefern thematisiert die Bundesregierung Demokratiedefizite und die
Menschenrechtslage in Indien bei bilateralen Gesprächen, insbesondere
den deutsch-indischen Regierungskonsultationen?
Bei den Gesprächen der Bundesregierung mit der Regierung Indiens werden
regelmäßig auch menschenrechtliche Themen angesprochen. Darüber hinaus
äußert sich die Bundesregierung zu den Inhalten vertraulicher Gespräche mit
Indien und anderen Staaten grundsätzlich nicht. Die Vertraulichkeit der
Beratungen auf hoher politischer Ebene ist entscheidend für den Schutz der
auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland.
11. a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über
geschlechterbezogene Diskriminierung und geschlechtsspezifische Gewalt in
Indien vor (einschließlich der strukturellen Benachteiligung von
Frauen, trans* und non-binären Personen), und welche
Auswirkungen haben diese auf die bilateralen Beziehungen?
Geschlechterbezogene Diskriminierung und geschlechtsspezifische Gewalt sind
durch die indische Verfassung verboten. Eine Vielzahl entsprechender Gesetze
wurde zu diesem Thema verabschiedet und es gibt eine breite öffentliche
Debatte. Dennoch bleibt die soziale Wirklichkeit vieler Frauen in Indien von
Benachteiligung und Diskriminierung gekennzeichnet. Die indische Regierung
steuert hier unter anderem durch Sensibilisierungskampagnen und
Gesetzesvorhaben entgegen.
Im Strategiepapier „Fokus auf Indien“ bekennt sich die Bundesregierung zur
weiteren Unterstützung der Rechte und Grundfreiheiten insbesondere von
Frauen, Kindern und marginalisierten Gesellschaftsgruppen.
b) Adressierte die Bundesregierung Frauenrechte und die Empfehlungen
der VN (Vereinte Nationen)-Frauenrechtskonvention während den
letzten deutsch-indischen Regierungskonsultationen, wenn ja, mit
welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Pressefreiheit und
zur Meinungsfreiheit in Indien vor, und welche Schlussfolgerungen zieht
sie daraus für ihre Zusammenarbeit mit Indien?
Die Presse- und Meinungsfreiheit ist in Indien verfassungsrechtlich geschützt
und garantiert, was sich in der Vielstimmigkeit der öffentlichen Debatte und der
lebendigen indischen Medienlandschaft widerspiegelt. Sie unterliegt
gesetzlichen Einschränkungen, etwa durch den „Unlawful Activities Prevention Act“
und den „National Security Act“. Maßnahmen im Rahmen dieser gesetzlichen
Einschränkung sind gerichtlich überprüfbar.
13. Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus dem EU-Indien-
Menschenrechtsdialog, der im Januar 2025 stattfand?
Die Bundesregierung bringt Menschenrechtsthemen auch in den
Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Indien ein. Zu den Inhalten dieser
vertraulichen Gespräche äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. In der
gemeinsamen Pressemitteilung des Europäischen Auswärtigen Dienstes und
der indischen Regierung wurde die Fortsetzung des Dialogs 2026 angekündigt
(www.eeas.europa.eu/delegations/india/11th-india-%E2%80%93-eu-human-rig
hts-dialogue_en).
14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Menschenrechtslage in Indien im Hinblick auf die geplante Einstufung
Indiens als sicheren Herkunftsstaat gemäß § 29a des Asylgesetzes (AsylG)?
Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben in ihrem Koalitionsvertrag
vereinbart, Indien als sicheren Herkunftsstaat einzustufen. Die diesbezügliche
Prüfung dauert an.
15. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung bedrohte indische
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, und welche
Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass
Menschenrechtsaktivisten und Menschenrechtsaktivistinnen teilweise für ihr Engagement
durch staatliche Institutionen in Indien kriminalisiert werden?
Es liegen Berichte aus der indischen Zivilgesellschaft vor, die eine Anwendung
von Sicherheitsgesetzen auf Arbeitsbereiche von Menschenrechtsaktivisten
kritisieren. Die Bundesregierung unterstützt Menschenrechtsverteidiger sowie
andere zivilgesellschaftliche Akteure, die sich aktiv für den Schutz und die
Förderung von Menschenrechten einsetzen, durch eine Reihe von Maßnahmen; etwa
durch die Aufnahme in Schutzprogramme, die Bereitstellung von Fördermitteln
für Projektarbeit deutscher wie lokaler Organisationen oder die Wahrnehmung
öffentlicher und nicht-öffentlicher Veranstaltungen und Austauschformate.
16. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung zivilgesellschaftliche
Organisationen in Indien, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung
darüber, dass die Arbeit von NGOs, die mit internationalen Mitteln
finanziert werden, erschwert werden?
17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass diese
Einschränkungen auch Partnerorganisationen deutscher Stiftungen und
NGOs betreffen, und was tut sie zu deren Unterstützung?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) fördert deutsche nicht-staatliche Träger und deutsche Stiftungen, die
mit zivilgesellschaftlichen Organisationen in Indien zusammenarbeiten. Die
laufenden Vorhaben können im Transparenzportal des BMZ (www.bmz.de/de/
ministerium/zahlen-fakten/bmz-transparenzportal) eingesehen werden. Mit
Blick auf Projekte des AA in den Bereichen Abrüstung, humanitäre Hilfe,
Stabilisierung und Kleinstmaßnahmen der Auslandsvertretungen wird darauf
hingewiesen, dass dem Haushaltsausschuss des Bundestages regelmäßig im
Frühjahr eine Übersicht geförderter Projekte des Vorjahres zugeht. Auf den
entsprechenden Bericht wird verwiesen. Weitere Projektförderungen bestehen im
Bereich der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Darüber hinaus wird auf die
Antwort zu Frage 15 verwiesen.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Verschärfungen des „Foreign
Contribution Regulation Act“ aus dem Jahr 2022 die Arbeit einiger deutscher und
internationaler Nichtregierungsorganisationen und ihrer Partnerorganisationen in
Indien einschränkt und dazu geführt haben, dass Kooperationen nicht
fortgesetzt werden konnten, weil die notwendigen Lizenzen zur Finanzierung mit
Mitteln aus dem Ausland seitens der indischen Regierung den indischen
Partnerorganisationen nicht erteilt wurden. Zum anderen gibt es in Einzelfällen
Probleme im Visa-Erteilungsprozess für Mitarbeiter von deutschen
Trägerorganisationen. Die Bundesregierung thematisiert diese Problematik im Rahmen
von Gesprächen auf allen Ebenen mit Vertretern der indischen Regierung sowie
bei entwicklungspolitischen Regierungsverhandlungen. Darüber hinaus wurde
ein konsularischer Dialog zwischen der Bundesregierung und der indischen
Botschaft in Berlin ins Leben gerufen. Dieser fand zum ersten Mal im Mai
2025 statt.
18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die staatliche
Diskriminierung von Dalits, Adivasi und anderen Minderheiten, und fördert sie
Initiativen oder Programme zum Schutz ihrer Rechte, wenn ja, welche,
und wenn nein, warum nicht?
19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die staatliche
Diskriminierung von religiösen Minderheiten, insbesondere von Musliminnen
und Muslimen, und fördert sie Initiativen oder Programme zum Schutz
ihrer Rechte, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Die indische Verfassung verbietet ausdrücklich Diskriminierung aufgrund von
Kaste, Religion, Geschlecht oder Herkunft.
Dalits, Adivasi und andere, auch religiöse Minderheiten wie Muslime, sowie
Frauen und Kinder sind dennoch häufig Benachteiligungen ausgesetzt. Sie
werden überproportional häufig Opfer von Menschenrechtsverletzungen. Dies wird
in der öffentlichen indischen Berichterstattung breit und kritisch reflektiert. Die
Bundesregierung unterstützt die in der Frage genannten Gruppen durch diverse
Initiativen und Programme. Die laufenden Vorhaben können im
Transparenzportal des BMZ eingesehen werden.
20. Unterstützt die Bundesregierung Programme der politischen Bildung
oder der Zivilgesellschaft in Indien, die auf interreligiösen Dialog und
den Schutz religiöser Minderheiten abzielen, wenn ja, welche, und wenn
nein, warum nicht?
Die Bundesregierung unterstützt zahlreiche Projekte von zivilgesellschaftlichen
Partnerorganisationen, die zur politischen Bildungsarbeit, dem interreligiösen
Dialog oder dem Schutz religiöser Minderheiten beitragen. Die laufenden
Vorhaben können im Transparenzportal des BMZ eingesehen werden.
21. Inwiefern thematisiert die Bundesregierung gegenüber der indischen
Regierung den weiterhin unklaren Staatsangehörigkeitsstatus von ca.
1,9 Mio. Bürgerinnen und Bürgern in Assam, die mehrheitlich
muslimisch sind (India: Freedom in the World 2025 Country Report | Freedom
House https://freedomhouse.org/country/india/freedom-world/2025)?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
22. Wie bewertet die Bundesregierung die Wahl Indiens in den
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen vor dem Hintergrund des Stands der
Umsetzung der internationalen Empfehlungen an die indische Regierung
im Rahmen des Allgemeinen Länderprüfverfahrens?
Die Mitglieder des Menschenrechtsrats sind in besonderer Weise dem Schutz
und der Förderung der Menschenrechte verpflichtet. Indien wurde bereits zum
siebten Mal in den Menschenrechtsrat gewählt. Das spiegelt die
herausgehobene Rolle Indiens in diesem Gremium wider. Die Bundesregierung unterstützt
die Arbeit des Menschenrechtsrates.
23. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die indische
Regierung darin zu unterstützen, Empfehlungen der Vereinten Nationen (und
ein entsprechendes Monitoring) umzusetzen, insbesondere in Bezug auf
die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der
Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination
Against Women (CEDAW)), den Internationalen Pakt über
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (International Covenant on Economic,
Social and Cultural Rights (ICESCR)), den Internationalen Pakt über die
bürgerlichen und politischen Rechte (International Covenant on Civil and
Political Rights (ICCPR)), das Allgemeine Länderprüfverfahren des
Menschenrechtsrates (Universal Periodic Review (UPR)) sowie weitere
relevante Instrumente, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung setzt sich für die Stärkung der internationalen Ordnung
u. a. auf Grundlage der Charta der Vereinten Nationen und der Menschenrechte
ein. Dazu gehört die entsprechende Unterstützung der
Menschenrechtsinstrumente und Mechanismen und ihrer Umsetzung sowohl in bilateralen als auch
multilateralen Austauschformaten, auch mit Indien, etwa im Rahmen von
Gesprächen mit der Nationalen Menschenrechtskommission Indiens (NHRC). Im
Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 9 und 10 verwiesen.
24. Welche Schritte plant die Bundesregierung, um die Zusammenarbeit mit
Indien in der G4-Gruppe weiter zu intensivieren und die angestrebte
Reform der Vereinten Nationen voranzutreiben?
Die Bundesregierung setzt die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit
Brasilien, Indien und Japan im Rahmen der G4 fort. Zuletzt fand am 25.
September 2025 ein Treffen der G4-Außenminister während der High-Level-Week
der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York statt. Die G4-
Außenminister bekräftigten, gemeinsam und in Partnerschaft mit anderen
Gruppen zusammenzuarbeiten, um ein Modell zu entwickeln, das zu
textbasierten Verhandlungen zur Sicherheitsratsreform führen soll.
25. a) Inwiefern hat die menschenrechtliche Lage in Indien Einfluss auf
die Entscheidungen der Bundesregierung zu Rüstungsexporten?
b) Inwiefern beeinflusst der Konflikt mit Pakistan die Entscheidungen
der Bundesregierung zu Rüstungsexporten?
Die Fragen 25 a und 25b werden zusammen beantwortet.
Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die
Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach
sorgfältiger Prüfung unter Berücksichtigung außen- und sicherheitspolitischer
Erwägungen. Die Prüfung erfolgt im Hinblick auf die Art des Rüstungsgutes
und seinen vorgesehenen Verwendungszweck im jeweiligen Empfängerland.
Grundlage dafür sind internationale und nationale rechtliche Vorgaben. Zu den
internationalen Vorgaben, denen sich die Bundesrepublik Deutschland
verpflichtet hat, gehören der Vertrag über den Waffenhandel sowie der
Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008
betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von
Militärtechnologie und Militärgütern in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 14. April
2025. Zu den nationalen Rechtsgrundlagen gehören das Gesetz über die
Kontrolle von Kriegswaffen, das Außenwirtschaftsgesetz, die
Außenwirtschaftsverordnung sowie die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export
von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern aus dem Jahr 2000 in der
Fassung vom 26. Juni 2019.
Diese Vorgaben gewährleisten, dass die Beachtung der Menschenrechte im
Empfängerland sowie bestehende Spannungen oder bewaffnete Konflikte
wichtige Aspekte in der Prüfung von Exportentscheidungen sind.
26. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob aus
Deutschland exportierte Waffen gegebenen, wenn in Fällen von
Menschenrechtsverletzungen seitens der indischen Sicherheitskräfte oder seitens
bewaffneter Gruppen in Indien wie unter anderem in Manipur eingesetzt
werden?
Der Bundesregierung liegen keine derartigen Erkenntnisse vor.
27. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko des Transfers sensibler
Technologien an Dritte im Kontext deutsch-indischer
Rüstungskooperationen, und welche konkreten Maßnahmen leitet die Bundesregierung
daraus ab?
Die Bundesregierung trifft ihre Entscheidungen auf Grundlage der geltenden
nationalen und europäischen Vorgaben. Diese setzen auch den Rahmen für die
Ausfuhr sensibler Technologien bei Rüstungsexporten. Im Einzelfall können
Sicherheitsvereinbarungen getroffen werden, um den Schutz sensibler
Technologien zu gewährleisten.
28. Inwiefern fördert die Bundesregierung dezentrale Maßnahmen im Klima-
und Energiebereich, von denen auch die lokale Bevölkerung profitiert,
wie zum Beispiel Energiegenossenschaften im Bereich Wind und Solar?
Alle Maßnahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit bzw. der
Internationalen Klimaschutzinitiative mit Indien tragen zu den Zielen der
Partnerschaft für Grüne und Nachhaltige Entwicklung im Klima- bzw. Energiebereich
bei und zielen darauf ab, die Lebensgrundlagen der lokalen Bevölkerung in
Städten bzw. dem ländlichen Raum zu verbessern. Die laufenden Vorhaben
können im Transparenzportal des BMZ eingesehen werden.
29. Inwiefern finanziert die Bundesregierung direkt oder indirekt, zum
Beispiel über die Beteiligung an Entwicklungsbanken, Vorhaben im Bereich
fossiler oder nuklearer Energien (wenn ja, bitte auflisten und
begründen)?
Über Beteiligung an der Asian Development Bank (ADB) finanziert
Deutschland in Indien indirekt das Vorhaben „Tripura Distribution Strengthening and
Generation Efficiency Improvement Project“. Der Fokus des Vorhabens liegt
auf der Stärkung des Stromnetzes und der Verbesserung der Energieeffizienz.
Eine Komponente dient der Effizienzsteigerung eines Gaskraftwerks.
Über Beteiligung an der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank (AIIB)
finanziert Deutschland in Indien indirekt das India City Gas Distribution
Financing Projekt zum Aufbau einer städtischen Gasverteilungsinfrastruktur. Beide
Vorhaben entsprechen den jeweiligen Energiestrategien der ADB bzw. der AI-
IB, wonach Gasprojekte im Midstream- und Downstream-Bereich unter
bestimmten Bedingungen lediglich als Übergangslösung förderungswürdig sind.
30. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Programme bzw.
zivilgesellschaftliche Initiativen in Indien, die die rechtliche Gleichstellung, den
Schutz vor Gewalt und die wirtschaftliche Teilhabe von Frauen und
marginalisierten Geschlechtern stärken, und welche Programme zur
wirtschaftlichen Stärkung von Frauen werden derzeit gemeinsam mit
indischen Partnern umgesetzt?
Rund 90 Prozent der Neuzusagen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit
mit Indien seit 2022 haben die Gleichstellung der Geschlechter als eine
Hauptzielsetzung oder als explizit genannte Nebenzielsetzung. Die laufenden
Vorhaben können im Transparenzportal des BMZ eingesehen werden. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
31. Inwieweit fördert die Bundesregierung landwirtschaftliche Vorhaben in
Indien, die agrarökologische Ansätze verfolgen?
Ziel der Maßnahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit und der
Internationalen Klimaschutzinitiative, die im ländlichen Raum Indiens
umgesetzt werden, ist ein nachhaltiger und inklusiver Umgang mit Umwelt- und
Klimarisiken, auch über Anpassungsplanung, adaptive soziale Sicherung,
finanzielle Absicherung, zivilgesellschaftliche Projekte und Mobilisierung privater
Klimafinanzierung. Bei der Landwirtschaftszusammenarbeit werden im
Rahmen des Bilateralen Kooperationsprogramms (BKP) klimaresiliente
Landwirtschaft durch innovative, datengesteuerte agrarökologische Testzentren sowie
mit dem Innovations- und Transformationsfonds ein reduzierter und gezielter
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gefördert. Bei diesen Maßnahmen werden
agrarökologische Prinzipien verstärkt berücksichtigt – mit Fokus auf den
Ausbau natürlicher Kohlenstoffsenken und klimaresilienter Lebensgrundlagen.
Die laufenden Vorhaben können im Transparenzportal des BMZ und auf der
Webseite des Bilateralen Kooperationsprogramms des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) eingesehen werden.
32. Welche Programme im Bereich WASH werden derzeit durch das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) oder im Rahmen multilateraler Kooperationen in Indien
gefördert, und inwiefern unterstützt die Bundesregierung Maßnahmen, um den
Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung in den
ländlichen Regionen Indiens zu verbessern?
Die von BMZ geförderten laufenden Vorhaben zu WASH können im
Transparenzportal eingesehen werden.
33. Inwiefern werden in der deutsch-indischen Entwicklungszusammenarbeit
geschlechtersensible Ansätze – etwa in den Bereichen Klima, WASH
und Bildung – systematisch berücksichtigt?
Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen.
34. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Verletzung von
Minderheitenrechten bei der Umsetzung von Projekten der Infrastruktur
und der Stadtentwicklung mit Enteignungen bis hin zu Vertreibungen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Verletzung von
Minderheitenrechten bei der laufenden Umsetzung ihrer Kooperationsprojekte der
Infrastruktur und der Stadtentwicklung vor.
35. a) Wie bewertet die Bundesregierung die Leuchtturmprojekte der
„Global-Gateway-Initiative“ in Indien hinsichtlich ihrer Wirkung
auf nachhaltige Entwicklung, Infrastrukturverbesserung und
europäisch-indische Zusammenarbeit?
b) Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass
Minderheiten und benachteiligte Bevölkerungsgruppen von diesen
Projekten profitieren?
Die Fragen 35a und 35b werden gemeinsam beantwortet.
Die Leuchtturmprojekte der Global Gateway Initiative zielen auf die Förderung
klimafreundlicher urbaner Mobilität, den Ausbau der Netzinfrastruktur für
erneuerbare Energien und die Entwicklung einer nachhaltigen, klimaresistenten
städtischen Infrastruktur in Indien ab. Es handelt sich dabei um laufende
Vorhaben, deren Wirkung erst nach Projektende abschließend bewertet werden kann.
Die Bereitstellung neuer oder verbesserter Infrastruktur in diesen Bereichen
unterliegt dem Nachhaltigkeitskonzept der Durchführungsorganisationen der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Bei der Konzeption von Vorhaben
werden gendersensible Aspekte und die Bedürfnisse marginalisierter Gruppen
systematisch analysiert und berücksichtigt.
36. Wie bewertet die Bundesregierung die konkrete Ausgestaltung der im
Rahmen des EU-Indien Handels- und Technologierats (TTC)
vorgesehenen Zusammenarbeit im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit,
insbesondere im Hinblick auf Lieferkettensicherheit, kritische Rohstoffe,
Resilienz strategischer Industrien und den Schutz vor wirtschaftlicher
Zwangsausübung („Anti-Coercion-Instrument“), und inwiefern bringt
sich die Bundesregierung aktiv in die entsprechenden Arbeitsgruppen
oder Dialogformate ein?
Der am 6. Februar 2023 zwischen der Europäischen Kommission und der
Regierung der Republik Indien eingerichtete Handels- und Technologierat (EU-
India Trade and Technology Council, TTC) trägt als Koordinierungsplattform
dazu bei, einen Dialog über strategische Herausforderungen an der Schnittstelle
von Handel, vertrauenswürdiger Technologie und Sicherheit zu führen, diese
gemeinsam zu bewältigen und die bilaterale Zusammenarbeit zwischen der EU
und Indien in diesen Bereichen zu vertiefen. Indien ist ein wichtiger Partner,
um angesichts der gegenwärtigen geopolitischen Herausforderungen die
Wirtschaftssicherheit zu stärken und Lieferketten zu diversifizieren. Die
Bundesregierung bringt sich in den zuständigen Gremien des Rates der EU in die
Vorbereitung der TTC-Sitzungen ein.
Die Bundesregierung begrüßt die Arbeit des TTC und sieht in der Plattform
eine wichtige Ergänzung der strategischen Partnerschaft zwischen der
Europäischen Union und der Republik Indien.
37. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand der
Verhandlungen zum EU-Indien-Freihandelsabkommen (FTA)
insbesondere in Bezug auf das Kapitel Landwirtschaft sowie weitere noch offene
Kapitel (z. B. zu Automobil, Wein und Spirituosen, technische
Handelshemmnisse und Qualitätskontrollmechanismen), und welche Positionen
vertritt sie innerhalb des Rates, um Fortschritte in diesen Bereichen zu
unterstützen, bzw. wo sieht die Bundesregierung selbst potenziell
problematische Auswirkungen für deutsche Wirtschaftszweige (in den
genannten Bereichen oder darüber hinaus)?
Die Europäische Kommission und die Regierung der Republik Indien
verhandeln seit 2007 (mit Unterbrechung zwischen den Jahren 2013 und 2022) über
ein umfassendes Freihandelsabkommen. Ein erfolgreicher und zügiger
Verhandlungsabschluss liegt im zentralen Interesse der Bundesregierung, da ein
solches Abkommen die strategische Partnerschaft zwischen der EU und Indien
an zentraler Stelle stärken und so einen wichtigen Beitrag zum Marktzugang
für deutsche Unternehmen, zur Diversifizierung der deutschen und
europäischen Außenwirtschaft und zur Steigerung der Resilienz europäischer
Lieferketten leisten würde. Zu Details laufender Verhandlungen äußert sich die
Bundesregierung grundsätzlich nicht.
38. Wie bewertet die Bundesregierung eine potenzielle Annäherung
zwischen der Volksrepublik (VR) China und Indien, und welchen Einfluss
hat diese auf die deutsch-indischen Beziehungen?
Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu hypothetischen
Fragestellungen.
39. Welche konkreten Maßnahmen treibt die Bundesregierung in der
Zusammenarbeit mit Indien voran, um im Kontext der China-Strategie gezielt
zum De-Risking gegenüber der VR China beizutragen?
Die Bundesregierung verfolgt in der Zusammenarbeit mit Indien eine Reihe
strategisch wichtiger Initiativen, die darauf abzielen, die Partnerschaft mit
Indien langfristig zu vertiefen und zugleich die Resilienz globaler Lieferketten
und Märkte zu erhöhen.
Mit Blick auf die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der
EU und Indien wird auf die Antwort auf Frage 37 verwiesen. Die
Bundesregierung unterstützt zudem den India-Middle-East-Europe Economic Corridor, der
Indien, den Nahen Osten und Europa stärker miteinander verbinden soll, indem
er den Handel und Transport von Gütern, Daten, erneuerbarem Strom und
grünem Wasserstoff fördert und so die geopolitische und wirtschaftliche
Integration der beteiligten Regionen vertieft.
Die deutsch-indische Roadmap für eine Partnerschaft zu Innovation und
Technologie, die bei den 7. Deutsch-Indischen Regierungskonsultationen im
Oktober 2024 vereinbart wurde, dient darüber hinaus der Intensivierung der
Zusammenarbeit in den Bereichen Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und
nachhaltige Technologien.
Die verstärkte Zusammenarbeit in den genannten Bereichen trägt zur
Diversifizierung und Stabilisierung von Lieferketten und damit auch zur Umsetzung der
China-Strategie bei. Indien wird dabei zunehmend als wichtiger
wirtschaftlicher Partner und Technologielieferant in den internationalen Fokus gerückt.
40. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um nach
dem militärischen Konflikt im Mai 2025, ausgelöst durch einen
Terrorangriff in der Region Kaschmir, zwischen Indien und Pakistan zu
deeskalieren, und welche Initiativen der Bundesregierung oder der
Europäischen Union bestehen derzeit, um vertrauensbildende Maßnahmen
zwischen Indien und Pakistan zu fördern?
Die Bundesregierung hat den Terrorangriff von Pahalgam klar und öffentlich
verurteilt. Sie stand während der darauffolgenden militärischen
Auseinandersetzungen mit den Regierungen Indiens und Pakistans in Verbindung, rief zu
Verhandlungen auf und begrüßte den Waffenstillstand. Darüber hinaus rief die
Bundesregierung gemeinsam mit den Mitgliedern der Europäischen Union und
im G7-Kreis zu De-Eskalation und direktem Dialog auf.
41. Welche diplomatischen Initiativen hat die Bundesregierung seit der
Aussetzung des Indus-Wasservertrags unterstützt, um dessen
Wiederinkraftsetzung zu fördern?
Im Rahmen ihrer Gespräche mit indischen und pakistanischen
Regierungsvertretern hat die Bundesregierung sich für friedliche Streitbeilegung eingesetzt,
was auch den Indus-Wasservertrag einschließt.
42. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Lage und
die Friedensgespräche in Manipur, und welche Schlussfolgerungen zieht
sie daraus auf ihr Engagement in diesem Bundesstaat, insbesondere auf
die Durchführung von Projekten in Manipur bzw. im Nordosten Indiens
etwa im Forstbereich, der Solarenergie oder der Konstruktion von
Stromleitungen?
In Manipur sind im Mai 2023 lange schwelende ethnische Rivalitäten zu einem
gewalttätigen Konflikt entbrannt. Im Februar 2025 hat die Zentralregierung die
Regierungsgewalt übernommen, nachdem Chief Minister Singh (BJP)
zurückgetreten war. Es leben weiterhin zehntausende Binnenflüchtlinge in Manipur.
Seit dem Besuch von PM Modi im September hat sich die Sicherheitslage
stabilisiert und die humanitäre Lage teilweise etwas verbessert.
Die KfW setzt in Manipur seit 2017 ein Projekt über ein zinsverbilligtes
Darlehen um mit dem Ziel, die Klimaresilienz der Waldökosysteme und der vom
Wald abhängigen Gemeinschaften durch nachhaltiges Waldmanagement und
den Schutz von Wasserressourcen zu verbessern. Da Projektgebiete im Distrikt
Kangpokpi vom Konflikt besonders betroffen sind, wurde die
Feldimplementierung hier vorläufig gestoppt. Die Bundesregierung ist mit Indien im
Gespräch, um die Aktivitäten konfliktsensibel zum Abschluss zu bringen. In
Manipur werden derzeit keine weiteren Projekte durchgeführt.
43. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die humanitäre Situation
der ca. 65 000 Binnenvertriebenen und Geflüchteten aus Myanmar in
Manipur, die Auswirkungen der wachsenden Drogenökonomie und die
Politik der Zentralregierung im Gewaltkonflikt in Manipur, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Aktuell suchen insbesondere Menschen aus Myanmar Zuflucht im Nordosten
Indiens, darunter sowohl Rohingya als auch andere Geflüchtete. UNHCR
übernimmt in Indien die Registrierung von Flüchtlingen. Mitte des Jahres 2025
waren 46.000 Personen registriert, davon u. a. 30.000 aus Myanmar (davon 22.000
Rohingya), 11.000 aus Afghanistan, 1.000 aus dem Sudan. Die Gesamtzahl der
Geflüchteten in Indien dürfte vielfach höher sein. Der Flüchtlingsstatus von
UNHCR ist weiterhin nur durch Vorsprache in Neu-Delhi zu beantragen. Der
UNHCR ist im Nordosten nicht selbst präsent, sondern greift dort auf
Partnerorganisationen zurück. Teils leben Geflüchtete in Lagern und haben dort nur
unzureichend Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung und Nahrung.
Die Zentralregierung erklärte, dass sie sich auf die Bereitstellung von Hilfe
konzentriere, jedoch mit Sicherheitsbedenken und logistischen Schwierigkeiten
konfrontiert sei. Sie hat Sicherheitskräfte eingesetzt, erkennt jedoch an, dass
militärische Maßnahmen allein den Konflikt nicht lösen können. Der
Drogenhandel aus Myanmar schürt die Gewalt und untergräbt die
Friedensbemühungen. Es bedarf eines umfassenden Ansatzes, der Sicherheit, verstärkte
Grenzkontrollen, Strafverfolgung, humanitäre Hilfe, Drogenbekämpfung und
grenzüberschreitenden Handel sowie politische Lösungen miteinander verbindet.
44. Wie viele Menschen mit indischer Staatsangehörigkeit und mit
indischem Migrationshintergrund leben in Deutschland, und wie bezieht die
Bundesregierung sie im Hinblick auf ihre Potenziale als
Brückenbauerinnen und Brückenbauer in die vertiefte Zusammenarbeit mit Indien ein?
Ausweislich des Ausländerzentralregisters lebten zum Stichtag 30. September
2025 300.177 indische Staatsangehörige in Deutschland. Bezüglich der
Frage nach Personen mit Migrationshintergrund wird auf den öffentlich
zugänglichen Bericht des Statistischen Bundesamts „Mikrozensus – Bevölkerung
nach Einwanderungsgeschichte – Erstergebnisse 2024“ verwiesen, der unter
dem folgenden Link abgerufen werden kann: www.destatis.de/DE/Themen/Ges
ellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/Publikationen/Downloa
ds-Migration/statistischer-bericht-einwanderungsgeschichte-erst-51221262470
05.html.
Das AA steht in Kontakt mit Organisationen der indischen Diaspora in
Deutschland. Aus Sicht der Bundesregierung ist es vor allem Sache der
Kommunen vor Ort, in ihrer Zuständigkeit für die Verfolgung einer aktiven Stadt-
und Standortpolitik zu entscheiden, wie Beiträge von Menschen mit indischer
Staatsangehörigkeit oder Migrationshintergrund zur praktischen
Weiterentwicklung und Vertiefung der deutsch-indischen Beziehungen genutzt werden
können.
45. Unterstützt die Bundesregierung indische Diaspora-Organisationen in
Deutschland, wenn ja, welche, und in welcher Form, und wenn nein,
warum nicht?
Die Bundesregierung unterstützt keine Organisationen im Sinne der
Fragestellung.
46. Zu welcher Einschätzung kommt die Bundesregierung bezüglich des
Risikos der transnationalen Repression durch die indische Regierung
gegenüber Angehörigen der indischen Diaspora in Deutschland, und
inwiefern unternimmt die Bundesregierung präventive Schritte, um
transnationale Repression gegenüber Angehörigen der indischen Diaspora,
insbesondere Angehörigen religiöser Minderheiten, Aktivistinnen und
Aktivisten in Deutschland zu verhindern?
Zur Bekämpfung strafbarer Aktivitäten ausländischer Staaten zum Nachteil in
Deutschland lebender deutscher und ausländischer Staatsangehöriger werden
durch die Strafverfolgungsbehörden bzw. Polizeien des Bundes und der Länder
im Rahmen der bestehenden Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbefugnisse
und der jeweiligen örtlichen und sachlichen Zuständigkeit alle rechtlich
zulässigen Maßnahmen ergriffen. Straftaten (allgemeinkriminell als auch politisch
motiviert) werden dem Bundeskriminalamt (BKA) über festgelegte Meldewege
übermittelt.
Darüber hinaus arbeitet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) laufend
und unter Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden nachrichtendienstlichen
Mittel an der Aufklärung und Abwehr von Repressionsaktivitäten
fremdstaatlicher Akteure. Betroffene von transnationaler Repression können sich über den
Hinweiskanal des BfV direkt an das BfV wenden, wenn sie staatliche Stellen
oder gar nachrichtendienstliche Akteure hinter dem Vorgehen vermuten (www.
verfassungsschutz.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2024/2024-05-29-hinwei
stelefon.html).
Das AA spricht Fälle transnationaler Repression regelmäßig auf verschiedenen
Ebenen bei den ausübenden Staaten an, um diesen den Einfluss ihres Handelns
auf die bilateralen Beziehungen deutlich zu machen. Indien steht dabei im
Vergleich zu anderen Staaten nicht im Vordergrund. Die Bundesregierung steht
zudem mit internationalen Partnern zum verbesserten Schutz vor und
Reaktionsmöglichkeiten auf transnationale Repression im Austausch.
47. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den
wissenschaftlichen Austausch mit Indien zu verbessern und insbesondere
den Aufenthalt deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in
Indien zu fördern, angesichts der Tatsache, dass mit rund 60 000
Studierenden Menschen aus Indien die größte Gruppe unter den ausländischen
Studierenden in Deutschland stellen, während im Verhältnis zur
Bevölkerung deutlich weniger deutsche Studierende oder Akademikerinnen und
Akademiker in Indien tätig sind?
Die Bundesregierung fördert allgemeine Maßnahmen (insb.
Stipendienprogramme und Förderprogramme für Hochschulen) zur Internationalisierung der
deutschen Hochschulen, zur Gewinnung und Integration internationaler
Studierender sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in das deutsche
Hochschul- und Wissenschaftssystem, sowie Mobilitätsmaßnahmen für Studierende
und Forschende, die in Deutschland ansässig sind. Diese sind nicht
regionalspezifisch ausgerichtet. In diesem Rahmen werden auch deutsche Studierende
und Forschende gefördert, die im Rahmen einer entsprechenden Maßnahme in
Indien studieren/forschen.
48. Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der
Einwanderungsgesetze für indische Fachkräfte?
Die Fachkräfteeinwanderung aus Indien nach Deutschland ist eine
Erfolgsgeschichte. Über 175.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftige aus Indien
tragen zum wirtschaftlichen Erfolg in Deutschland bei. Die Bundesregierung
begrüßt, dass die Vielzahl an Möglichkeiten zur Zuwanderung in berufliche
Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, aber auch zur Arbeitssuche (Chancenkarte)
von Inderinnen und Indern intensiv genutzt werden. Die Kapazitäten für die
Annahme und Bearbeitung von Visaanträgen an den Auslandsvertretungen in
Indien sind entsprechend umfassend verstärkt worden. Die Fachkräftestrategie
Indien trägt darüber hinaus dazu bei, die Rahmenbedingungen und operativen
Maßnahmen vor Ort zur Verstetigung und zum Ausbau der
Fachkräftegewinnung aus Indien weiter zu verbessern. Diesbezüglich wird auf die Antwort zu
Frage 3 verwiesen. An der Deutschen Botschaft Neu-Delhi wurde hierfür
eigens eine Referentenstelle eingerichtet, die insbesondere der Koordinierung
und Vernetzung relevanter Akteure vor Ort dient. Die Strukturen zur
Umsetzung des deutsch-indischen Migrations- und
Mobilitätspartnerschaftsabkommens sind ein bewährter Rahmen für den engen indisch-deutschen Austausch
zur Fachkräftegewinnung.
49. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für die
deutschindische Zusammenarbeit aus den Bedenken, die von indischen
Kulturschaffenden in Bezug auf die zunehmend hindu-nationalistische
Ausrichtung der indischen Regierung gegenüber der deutschen Bundesregierung
(laut Aussage von Staatsministerin Serap Güler in ihrer Rede am
16. September 2025 beim Goethe Institut) während ihrer Reise nach
Indien Anfang September 2025 geäußert wurden?
Die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Serap Güler, war zur genannten Zeit
nicht in Indien und hat das Thema in ihrer besagten Rede nicht angesprochen.
50. Welche Unternehmen und wie viele Vertreterinnen und Vertreter der
deutschen Wirtschaft haben den Bundesminister des Auswärtigen,
Johann Wadephul, bei seiner Reise Anfang September 2025 nach Indien
begleitet?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 38 der
Abgeordneten Cansu Özdemir auf Bundestagsdrucksache 21/1948 wird verwiesen.
51. Waren bei der Reise von Bundesaußenminister Johann Wadephul nach
Indien neben Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft auch
Vertreterinnen und Vertreter anderer Sektoren, wie zum Beispiel
zivilgesellschaftlicher Organisationen, der Forschung oder dem Kulturbereich,
anwesend, um eine breitere Perspektive in die deutsch-indische
Zusammenarbeit einzubringen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Der Bundesaußenminister, Dr. Johann David Wadephul, wurde bei seiner Reise
nach Indien von Abgeordneten des Deutschen Bundestages, der Präsidentin des
Goethe-Instituts, dem ehemaligen deutschen Hockeyspieler Moritz Fürste und
von Journalistinnen und Journalisten begleitet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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