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Frage von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6835)

dip / rede 08.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6835) Wie stellen das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und seine Durchführungsorganisationen angesichts von Protesten indigener Gemeinschaften in Topolobampo in Mexiko gegen den Bau einer von der KfW mit einem Millionenkredit kofinanzierten Ammoniakfabrik mit deutscher Unternehmensbeteiligung, angesichts von Protesten indigener Gemeinschaften in Lüderitz in Namibia gegen den Bau einer durch BMZ-Mittel in Millionenhöhe flankierten Wasserstofffabrik mit deutscher Unternehmensbeteiligung, angesichts von Protesten von Menschen im Jadar-Tal in Serbien gegen ein Lithiumbergwerk zur Rohstoffversorgung deutscher Automobilkonzerne und einer BMZ-Finanzierung in Millionenhöhe zur Flankierung dieses privatwirtschaftlichen Projekts sicher, dass erstellte Gutachten durch externe Gutachter zu den Auswirkungen von Förderprojekten auf Soziales, Menschenrechte, Rechte indigener Völker (ILO-Konvention 169), Umwelt und Klima für das BMZ und seine Durchführungsorganisationen die Realitäten vor Ort tatsächlich objektiv und unabhängig abbilden, und wie bewertet das BMZ die Diskrepanz zwischen der gutachterlichen Einstufung eines Projektes als förderungswürdig mit Bundesmitteln einerseits und den breiten Protesten der betroffenen Bevölkerungen andererseits? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johann Saathoff: Soziale Gerechtigkeit einschließlich der Rechte indigener Bevölkerungsgruppen, der Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen und die Bekämpfung der Klimakrise sind Kernaufgaben der nachhaltigen Entwicklung. In der Technischen Zusammenarbeit werden alle geplanten Vorhaben bereits in der Vorbereitung auf nichtintendierte negative Umwelt- und Sozialwirkungen geprüft. So werden Risiken frühzeitig erkannt und Ansätze zu ihrem Management in das Projektkonzept eingebracht. Auch in der Finanziellen Zusammenarbeit durchlaufen sämtliche Vorhaben Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen nach internationalen Standards. Neue Erkenntnisse oder Risiken während der Vorhabendurchführung führen zu zusätzlichen Untersuchungen, Auflagen oder Projektanpassungen. Proteste oder Widerstände werden ernst genommen und fließen in die Begleitung der Vorhaben ein, erlauben aber keinen unmittelbaren Schluss auf die fachliche Qualität oder Unabhängigkeit der Gutachten. Sowohl KfW Entwicklungsbank als auch GIZ verfügen über unabhängige Beschwerdemechanismen. Das BMZ stärkt in seiner bilateralen Zusammenarbeit die Rechte, Ressourcen und Repräsentation Indigener Völker und lokaler Gemeinschaften, indem es sie aktiv einbindet und ihre Rechte schützt – unter anderem durch Grundsätze wie „Free, Prior and Informed Consent“ (FPIC). Zu dem Mexiko-Vorhaben ist anzumerken, dass es sich nicht um ein Projekt der Entwicklungszusammenarbeit handelt. Zudem finanziert das BMZ keine Wasserstoffprojekte in Namibia. In Serbien zielen die BMZ-Finanzierungen auf die Stärkung höchster Umwelt- und Sozialstandards bei der Rohstoffgewinnung im Einklang mit EU-Vorgaben.

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