Frage von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245)
Teil von Protokoll der 82. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245)
Nach welchen Kriterien sollen die Kontingente für die freiwillige Teilnahme an Integrationskursen vergeben werden, die vorrangig Geflüchteten aus der Ukraine sowie EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern vorbehalten sein sollen (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/integrationskurse-koalition-100.html), und wie viele Zulassungen plant das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen dieser Kontingente für das Jahr 2026?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries:
Die Kontingente für ukrainische Geflüchtete und Unionsbürger richten sich nach den bestehenden Haushaltsmitteln sowie der Anzahl der vor dem Kontingent vorrangig zu behandelnden Anspruchsberechtigten nach § 44a Absatz 1 und § 44 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz. Wie viele Zulassungen es letztlich für das Jahr 2026 geben wird, kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vorausgesagt werden.
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