Schriftliche Frage 36 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie lange wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weiter die Zulassungen zur Teilnahme an Integrationskursen aussetzen, vor dem Hin…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 36 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie lange wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weiter die Zulassungen zur Teilnahme an Integrationskursen aussetzen, vor dem Hin…
Frage 36 (Filiz Polat, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie lange wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weiter die Zulassungen zur Teilnahme an Integrationskursen aussetzen, vor dem Hintergrund, dass es nach mir vorliegenden Informationen keine Zulassungen von Berechtigten für Integrationskurse gemäß § 5 der Integrationskursverordnung und § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zu geben scheint, und mit wie vielen verpflichteten und zugelassenen Kursteilnehmenden rechnet das Bundesministerium des Innern im Jahr 2026 neben den Kursteilnehmenden nach § 44 Absatz 1 AufenthG (bitte nach Rechtsgrundlage für die Teilnahme auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 28. Januar 2026:
Die dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorliegenden Zulassungsanträge für Integrationskurse gemäß § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) befinden sich derzeit noch in der internen Auswertung. Derzeit kann noch nicht sicher gesagt werden, wie lange dieser Prüfprozess noch andauert und wann eine abschließende Entscheidung über die Zulassung getroffen werden kann. Der zweite Teil Ihrer Frage wird dahingehend verstanden, dass nach Zulassungen und Verpflichtungen von Kursteilnehmern im Jahr 2026 insgesamt gefragt ist, da bei verpflichteten Kursteilnehmern Schnittmengen zum Kreis der Anspruchsberechtigten nach § 44 Absatz 1 AufenthG bestehen. In diesem Verständnis sind für das Haushaltsjahr 2026 314.300 potenzielle Teilnehmer zu erwarten, davon rd. 129.500 Personen, die einen Zulassungsantrag an das BAMF richten, und rd. 184.800 Personen, die durch andere Stellen zur Teilnahme am Integrationskurs berechtigt (zugelassen oder verpflichtet) werden. Konkrete Angaben dazu, aufgrund welcher Rechtsgrundlage bzw. Aufenthaltstitel diese im Jahr 2026 voraussichtlich zur Teilnahme berechtigt sein werden, sind nicht möglich. Denn in einer Vielzahl von Fällen können Teilnehmer aufgrund mehrerer Rechtsgrundlagen (Aufenthaltstitel) bzw. aufgrund einer Rechtsgrundlage auf mehreren Wegen Zugang zum Integrationskurs erhalten. Welcher dieser Wege letztlich im Einzelfall zur Kursteilnahme geführt hat, lässt sich deshalb gesichert nur im Rückblick ermitteln, aber nicht präzise in die Zukunft prognostizieren.
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