Frage von Dr. Rainer Kraft (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)
Teil von Protokoll der 79. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Dr. Rainer Kraft (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)
Welche konkreten gesetzgeberischen und infrastrukturellen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Analyse der Bundesakademie für Sicherheitspolitik, wonach der mehrtägige Berliner Strom-Blackout im Januar 2026 ein „falsches Verständnis von Resilienz“ und „grundlegende Defizite in der Krisenvorsorge“ offengelegt hat, und bis wann ist mit der Umsetzung eines verbindlichen, bundesweit einheitlichen Schutzniveaus für kritische Infrastrukturen zu rechnen (www.baks.bund.de/de/arbeitspapiere/2026/bedingt-resilient-was-der-berliner-blackout-anfang-2026-fuer-die-deutsche)?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig:
Am 17. März 2026 ist das KRITIS-Dachgesetz in Kraft getreten. Mit dem KRITIS-Dachgesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) soll die Resilienz von KRITIS in Deutschland gestärkt werden, indem erstmals auf Bundesebene sektorenübergreifende Mindestvorgaben für physische Resilienzmaßnahmen für Betreiber von KRITIS etabliert werden. Zudem werden Risiken und wechselseitige Abhängigkeiten durch Risikoanalysen systematisch in den Blick genommen sowie die Betreiber zu passgenauen Resilienzmaßnahmen und zur Meldung von erheblichen Vorfällen wie Störungen und Ausfällen verpflichtet.
Das KRITIS-Dachgesetz wird im Einklang mit der CER-Richtlinie einen kontinuierlichen Prozess anlegen, der nachhaltig die Resilienz in allen KRITIS-Sektoren stärken wird. Zur Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes stehen nun eine Vielzahl an Maßnahmen an, die durch Rechtsverordnungen – darunter die zentrale Rechtsverordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen – ebenso wie durch Festlegungen umgesetzt werden. Das Bundesministerium des Innern arbeitet mit Hochdruck an den Maßnahmen.
Bis zum Sommer sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, damit die Verpflichtungen der Betreiber beginnen und diese sich resilienter aufstellen können.
Mit dem bereits zum 6. Dezember 2025 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie wird darüber hinaus die Cybersicherheit von KRITIS sowie weiterer wichtiger und besonders wichtiger Einrichtungen gesteigert.
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