Schriftliche Frage 8 von Adam Balten (AfD): Welche konkreten Konzepte, Strategien sowie regulatorischen oder operativen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem Anschlag auf das Berl…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 8 von Adam Balten (AfD): Welche konkreten Konzepte, Strategien sowie regulatorischen oder operativen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem Anschlag auf das Berl…
Frage 8 (Adam Balten, AfD):
Welche konkreten Konzepte, Strategien sowie regulatorischen oder operativen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem Anschlag auf das Berliner Stromnetz im Januar 2026, zu dem sich die linksextremistische „Vulkangruppe“ bekannte, zum verstärkten Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS), insbesondere in den Bereichen Energie, Telekommunikation und physische Sicherheit, entwickelt und umgesetzt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. September 2026:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat nach dem Stromausfall in Berlin Anfang des Jahres einen breit angelegten Branchendialog initiiert, der neben der Strombranche auch die Wasser-, Gas- und Mineralölbranche umfasst. Im Dialog mit der Bundesnetzagentur, Netzbetreibern und Verbänden wurden für den Strombereich drei wesentliche Handlungsfelder identifiziert, die seitdem gemeinsam mit den Stakeholdern vorangetrieben werden. Erstens, die Durchführung von Schwachstellenanalysen im Verteilnetz (auf Hochspannungsebene), um neuralgische Punkte zu identifizieren (insbes. in Ballungsräumen und weiteren relevanten Hochspannungsnetzen). Zweitens, die Krisenreaktionsfähigkeit der Netzbetreiber stärken mit dem Ziel einer schnelleren Wiederversorgung der Kunden, beispielsweise durch Vorhaltung von Ersatzteilen, Netzersatzanlagen und Personal. Und drittens, Transparenzpflichten auf den Prüfstand stellen. Hierzu hat das Bundesministerium des Innern (BMI) einen Prozess gestartet, der auch den Bereich Energie umfasst. Alle Punkte befinden sich noch in Umsetzung. Nach den §§ 165 ff. des Telekommunikationsgesetzes haben die Betreiber der öffentlichen Telekommunikationsnetze und die Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen, um ihre Telekommunikationsnetze und -dienste vor Störungen und Risiken zu schützen und damit die fortlaufende Verfügbarkeit der über diese Netze erbrachten Dienste sicherzustellen. Einzelheiten zu den zu treffenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen und Maßnahmen regelt die Bundesnetzagentur im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in entsprechenden Veröffentlichungen, welche einer stetigen Fortschreibung unterliegen. Diese werden gegenwärtig insbesondere in Hinsicht auf die Stärkung der Krisenkommunikation, die Verfügbarkeit von Telekommunikationsdiensten sowie die Energieversorgung, auch unter dem Eindruck des Ereignisses in Berlin, aktualisiert. Bei der Notstromversorgung von Telekommunikationsanlagen müssen insbesondere die technische Realisierbarkeit am jeweiligen Standort sowie die insgesamt für präventive Vorkehrungen und Maßnahmen anfallenden Kosten berücksichtigt werden. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung, inwieweit im Rahmen der sich gegenwärtig im parlamentarischen Verfahren befindlichen Anpassung des Telekommunikationsgesetzes aufgrund dieses Ereignisses Änderungen der zugrunde liegenden Vorschriften erforderlich sind. Am 17. März 2026 trat das Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz) in Kraft. Es setzt die Richtlinie (EU) 2022/2557 (CER-Richtlinie) um und trägt zur bundesweit einheitlichen und sektorübergreifenden Stärkung der physischen Resilienz kritischer Infrastrukturen bei. Das BMI arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung der untergesetzlichen Rechtsakte, insbesondere an der Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen (Kritisverordnung). Der Erlass ist zeitnah vorgesehen. In Bezug auf Transparenzregelungen besteht mit Inkrafttreten des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes am 29. Juli 2026 mit § 30 des Verwaltungsverfahrensgesetzes eine ausdrückliche allgemeine Vorschrift zum Schutz kritischer Infrastrukturen. Damit wird der Sicherheit von KRITIS gegenüber Transparenzregelungen Vorrang eingeräumt. Alle Verfahren des besonderen Verwaltungsrechts können spezielle fachspezifische Regelungen auf dieser Grundlage erlassen. BMI koordiniert den hierauf aufbauenden Prozess und hat alle Ressorts sowie die Länder hierzu sensibilisiert. BMI unterstützt fortlaufend dabei, bestehende Veröffentlichungspflichten zu überprüfen und ggf. anzupassen, bestehende Regel- Ausnahme-Verhältnisse soweit zum Schutz von ausgewählten KRITIS erforderlich – umzukehren sowie soweit erforderlich Daten zu Löschen. Zudem erarbeitet BMI ein Artikelgesetz, mit dem Anpassungen aller Ressorts in verschiedensten Fachverfahren erfolgen können. Die diversen konkreten Anpassungen befinden sich derzeit in unterschiedlichen Verfahrensstadien des Rechtsetzungsverfahrens und werden von unterschiedlichen Ressorts verantwortet. Neben den Maßnahmen zum KRITIS-Dachgesetz und zu den Transparenzpflichten gibt es eine Reihe bestehender Konzepte und Empfehlungen für Unternehmen, Behörden und die Bevölkerung, die durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe angeboten werden und die weiterhin auf die Sicherheit der Infrastrukturen einzahlen, wie zum Beispiel die Umsetzung eines Risiko- und Krisenmanagements durch Betreiber Kritischer Infrastrukturen und Behörden. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfiehlt im Risiko- und Krisenmanagement einen Allgefahrenansatz, sodass auch Sabotage-Szenarien berücksichtigt sind. Die Leitfäden zum Schutz Kritischer Infrastrukturen stehen unter www.bbk.bund.de und weiter unter „Infothek“ und „Mediathek“ zum Download bereit. Die Initiative Wirtschaftsschutz führt regelmäßige Sicherheitsbriefings durch, in denen die Sicherheitsbehörden die aktuelle Gefährdungslage insbesondere bezüglich Sabotage darstellen und Unternehmen sensibilisieren. Darüber hinaus aktualisiert das Bundesamt für Verfassungsschutz fortlaufend seine zielgruppenspezifischen Informationen und stellt diese auf seiner Internetpräsenz sowie auf Sensibilisierungsveranstaltungen zur Verfügung. Beispielhaft können hier die „Sicherheitshinweise für die Wirtschaft“ (u. a. Publikationen – Sicherheitshinweis für die Wirtschaft | 01/2026 | 26. März 2026 | Betreff: „Energiesektor im Visier“) angeführt werden.
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