Schriftliche Frage 37 von Dr. Malte Kaufmann (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung – auf Grundlage ihrer Erkenntnisse und Lagebilder – die Gefahr weiterer vergleichbarer Angriffe auf kritisc…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 37 von Dr. Malte Kaufmann (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung – auf Grundlage ihrer Erkenntnisse und Lagebilder – die Gefahr weiterer vergleichbarer Angriffe auf kritisc…
Frage 37 (Dr. Malte Kaufmann, AfD):
Wie bewertet die Bundesregierung – auf Grundlage ihrer Erkenntnisse und Lagebilder – die Gefahr weiterer vergleichbarer Angriffe auf kritische Infrastruktur in Berlin und bundesweit, und wie viele konkrete Schutzobjekte der kritischen Infrastruktur sieht die Bundesregierung nach dem mutmaßlichen Anschlag der linksextremistischen Vulkan-Gruppe vom 3. Januar 2026 auf Berliner Stromnetze als besonders gefährdet an (https://am p.dw.com/de/deutschland-berlin-stromausfall-blac kout-alexander-dobrindt-linksextremismus-klimaa ktivisten/a-75464595)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. Februar 2026:
Kritische Infrastrukturen (KRITIS) unterliegen grundsätzlich einer abstrakten Gefährdung. Linksextremistische bzw. -terroristische Anschläge auf Einrichtungen der kritischen Infrastruktur haben in ihrer Qualität stetig zugenommen. Diese Angriffe stellen eine Konstante im Aktionsspektrum des Linksextremismus bzw. -terrorismus dar. Insbesondere der Energiesektor steht dabei im Fokus von potenzieller Sabotage. Der Angriff auf das Stromnetz in Berlin zeigt die Bedeutung der kritischen Infrastrukturen und insbesondere auch die wechselseitigen Abhängigkeiten der Sektoren. Die Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen steht daher mehr denn je im Mittelpunkt und hat eine hohe politische sowie gesellschaftliche Priorität. Ein zentraler Baustein zum Schutz von KRITIS ist das KRITIS- Dachgesetz (KRITIS-DachG) zur nationalen Umsetzung der am 16. Januar 2023 in Kraft getretenen EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie). Das Gesetz wurde am 29. Januar 2026 vom Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Es bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Das KRITIS-DachG soll erstmalig sektorübergreifende Vorgaben für die physische Resilienz von KRITIS vorsehen. Neben Vorgaben zur Identifizierung kritischer Anlagen werden KRITIS-Betreiber zum Ergreifen von Resilienzmaßnahmen verpflichtet, die auf Risikobewertungen beruhen. Sie werden außerdem zur Meldung von Vorfällen verpflichtet. Das KRITIS-DachG wird somit den ersten Schritt hin zu mehr Resilienz in allen KRITIS-Sektoren darstellen. Auch unabhängig vom KRITIS-DachG werden bereits heute entsprechend der Zuständigkeiten in den einzelnen Sektoren Maßnahmen zur Resilienzstärkung ergriffen, etwa im Sektor Energie.
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