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Frage von Raimond Scheirich (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)

dip / rede 20.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 79. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Raimond Scheirich (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932) Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Kritik an der neuen 12-Uhr-Regel für Spritpreise, nach welcher es inzwischen von vielen Seiten (Ökonomen, Verbraucherschützern, dem ADAC und vom Bundeskartellamt) ernstzunehmende Einwände gibt, Anpassungsbedarf, und, wenn ja, welchen, und, wenn nein, warum nicht (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/massnahmen-gegen-spritpreise-2410850)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Der Bundesregierung sind die presseöffentlichen Verlautbarungen zur 12-Uhr-Regel und ihrer Wirkung bekannt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird – wie öffentlich angekündigt – ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes (KPAnG) einen Round Table mit relevanten Stakeholdern durchführen, um über die Praxiserfahrungen mit der Regelung weitere Informationen zu bekommen. Zudem wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, wie in § 4 KPAnG vorgesehen, ein Jahr nach Inkrafttreten der Regelung den gesetzgebenden Körperschaften einen Bericht über die Erfahrungen mit der Regelung vorlegen. Aus Sicht der Bundesregierung sollten die Erkenntnisse aus diesen beiden Prozessen zunächst abgewartet werden, bevor über mögliche Anpassungen entschieden wird.

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