Schriftliche Frage 72 von Stefan Henze (AfD): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl von Verstößen von Tankstellen gegen die 12-Uhr-Regel, und wie viele davon wurden…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 72 von Stefan Henze (AfD): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl von Verstößen von Tankstellen gegen die 12-Uhr-Regel, und wie viele davon wurden…
Frage 72 (Stefan Henze, AfD):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl von Verstößen von Tankstellen gegen die 12-Uhr-Regel, und wie viele davon wurden wie geahndet?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 8. Mai 2026:
Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) registrierte im Zeitraum vom Inkrafttreten des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes (KPAnG) am 1. April 2026 bis zum 30. April 2026 in Deutschland insgesamt rund 238.000 Preisanpassungen pro Tag. Dabei wurden im Durchschnitt rund 7.900 einzelne Abweichungen pro Tag von den gesetzlichen Vorgaben der 12-Uhr-Regel gezählt. Das bedeutet, dass im April dieses Jahres im Durchschnitt ca. 2,7 Prozent aller Preisanpassungen auffällig waren. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung handelt es sich bei der überwiegenden Zahl der Abweichungen von der 12-Uhr-Regel um Verzögerungen von einigen Minuten. Dennoch müssen die Hintergründe der Auffälligkeiten ermittelt und in schwereren Fällen angemessen sanktioniert werden. Für den Vollzug und damit auch die Sanktionierung eventueller Verstöße gegen das KPAnG sind die Länder zuständig. Jede bei der MTS-K registrierte Preiserhöhung zu einer anderen Uhrzeit als 12 Uhr wird, sobald das jeweils zuständige Land die zuständige Stelle festgelegt hat, dorthin weitergeleitet werden. Bis die Zuständigkeiten geklärt und die nötigen technischen Voraussetzungen erfüllt sind, geht keine Information über einen möglichen Verstoß verloren. Alle Daten werden von der MTS-K gespeichert und schnellstmöglich an die Länder übermittelt. Zu bereits erfolgten Ahndungen von Verstößen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
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