26. Hauptgutachten der Monopolkommission Wettbewerb 2026: Für eine wettbewerbsorientierte Wirtschaftspolitik
Text
26. Hauptgutachten der Monopolkommission Wettbewerb 2026: Für eine wettbewerbsorientierte Wirtschaftspolitik
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7150
21. Wahlperiode 18.07.2026
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
26. Hauptgutachten der Monopolkommission
Wettbewerb 2026: Für eine wettbewerbsorientierte Wirtschaftspolitik*
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 10. Juli 20262 gemäß § 44
Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
1
Impressum
KONTAKT
Monopolkommission
Kurt-Schumacher-Straße 8
53113 Bonn
Deutschland
Tel.: +49 228 338882-0
E-Mail: info@monopolkommission.bund.de
www.monopolkommission.de
HERAUSGEBERIN
Monopolkommission
Als Namensnennung ist anzugeben: Monopolkommission (2026), Wettbewerb 2026: Für eine
wettbewerbsortientierte Wirtschaftspolitik, 26. Hauptgutachten.
Soweit Tabellen und Abbildungen mit Quellenangaben versehen sind, sind diese bei einer Zitierung
ebenfalls als Quellen zu nennen.
Die Monopolkommission legt Wert auf eine geschlechtergerechte Verwendung von Sprache. Soweit
möglich, werden in den Veröffentlichungen der Kommission Beidnennungen oder andere
geschlechtergerechte Formulierungen verwendet. In zusammengesetzten Substantiven wird zur besseren
Lesbarkeit die männliche Form gewählt. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle
Geschlechtsidentitäten.
DATENSTAND Juli 2026
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7150– 1 –
2
Auftrag
Als unabhängige Institution berät die Monopolkommission die Bundesregierung,
Bundestag und Bundesrat, Behörden und die Öffentlichkeit zu Wettbewerb,
Wettbewerbsrecht und Regulierung – wissenschaftlich fundiert, unabhängig und
verständlich.
Unser Auftrag ist es, Wettbewerb in Deutschland zu beobachten, einzuordnen und
daraus Empfehlungen für politische Entscheidungen abzuleiten. Wir analysieren, wo
Wettbewerb funktioniert, wo Märkte aus dem Gleichgewicht geraten und wo
politische oder regulatorische Rahmenbedingungen verbessert werden können.
Gemäß § 44 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) legt die
Monopolkommission der Bundesregierung ihr alle zwei Jahre zu erstellendes
Hauptgutachten vor. Es trägt den Titel „Wettbewerb 2026: Für eine wettbewerbsorientierte
Wirtschaftspolitik“.
In diesem Hauptgutachten untersuchen wir in Kapitel 1 Stand und Entwicklung der
Unternehmenskonzentration in Deutschland und würdigen in Kapitel 2 die
kartellrechtliche Entscheidungspraxis. In Kapitel 3 analysieren wir Strompreise als Mittel der
Industriepolitik und blicken in Kapitel 4 auf die KI-Transformation.
Transparenz
Zur Vorbereitung des 26. Hauptgutachtens war die Monopolkommission auf die
Mitarbeit und den fachlichen Rat von Sachverständigen aus den verschiedensten
Bereichen angewiesen. Die Kommission dankt allen im Gutachten genannten
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Angehörigen von Gerichten, Behörden,
Unternehmen und Verbänden für ihre Unterstützung.
Der Präsident des Bundeskartellamts, Herr Andreas Mundt, der Vizepräsident, Herr
Prof. Dr. Konrad Ost, sowie die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den
Beschlussabteilungen und der Grundsatzabteilung haben die Vorarbeiten für dieses
Gutachten maßgeblich unterstützt. Sie haben der Monopolkommission und dem
wissenschaftlichen Stab in einer Diskussionsrunde am 16. April 2026 sowie in
zahlreichen Einzelgesprächen Gelegenheit zur Erörterung der Entscheidungspraxis und
allgemeiner wettbewerbspolitischer Fragestellungen gegeben.
Mit dem Generaldirektor der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen
Kommission, Herrn Anthony Whelan, hat die Monopolkommission in einer Videokonferenz
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am 30. April 2026 über Themen der europäischen Fusionskontrolle, der Kartell- und
der Missbrauchsaufsicht sowie der allgemeinen Wettbewerbspolitik gesprochen.
Mit der Geschäftsstelle der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) hat
wissenschaftliche Stab der Monopolkommission am 23. März 2026 diskutiert, nach
welchen Indikatoren Sektoren für industriepolitische Maßnahmen ausgewählt werden
können.
Im Zuge der Erstellung des Kapitels zu einer wettbewerbsorientierten
Wirtschaftspolitik für die KI-Transformation hat die Monopolkommission ein Dutzend Gespräche und
Gesprächsrunden mit Unternehmen, Unternehmensverbänden und Experten geführt,
darunter deutsche Start-ups, kleine, mittlere und große Industrieunternehmen sowie
internationale Akteure. Um eine größtmögliche Offenheit der Gesprächsteilnehmer zu
erreichen, wurde im Vorfeld zugesagt, dass eine namentliche Zuordnung zu den
Aussagen im Gutachten nicht erfolgen wird.
Bei der Erstellung des Gutachtens kamen punktuell KI-gestützte Werkzeuge als
unterstützende Hilfsmittel zum Einsatz, etwa zur sprachlichen und redaktionellen
Unterstützung sowie zur Strukturierung einzelner Arbeitsprozesse. Die Analysen,
Bewertungen und Empfehlungen wurden durch die Monopolkommission und ihre
Geschäftsstelle erarbeitet. Die Verantwortung für sämtliche Inhalte des Gutachtens liegt allein
bei der Monopolkommission.
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4
Mitarbeit und Dank
Dieses Hauptgutachten wurde wesentlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
aus dem wissenschaftlichen Stab der Monopolkommission erarbeitet. Die
Geschäftsstelle der Monopolkommission leitet den Prozess der Gutachtenerstellung
und koordiniert die Arbeit der Monopolkommission.
Die Geschäftsstelle wird geleitet von Dr. Marc Bataille als Generalsekretär und Dr.
Juliane Scholl als Geschäftsführerin.
An den einzelnen Kapiteln waren schwerpunktmäßig die folgenden Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter beteiligt:
◼ Kapitel 1: Jonathan Meinhof, Dr. Jan-Philip Schain
◼ Kapitel 2: Dr. Thiemo Engelbracht, Emanuel Kollmann, Sebastian Oschmann
◼ Kapitel 3: Dr. Nadine Hahn, Emanuel Kollmann, Kim-Ines Meier, Jonathan
Meinhof, Dr. Hendrik Schmitz, Dr. Torben Stühmeier
◼ Kapitel 4: Dr. Stefan Bulowski, Christian Hildebrandt, Julia Reimer
Wichtige Unterstützung haben zudem Michelle Busch, Marion Schadowski,
Katharina Schneider und Dr. Oliver Zierke geleistet.
Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schulden die Mitglieder der
Monopolkommission großen Dank. Die Verantwortung für dieses Gutachten liegt allein bei den
Mitgliedern der Monopolkommission.
#TEAMWETTBEWERB
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In eigener Sache
Mit Wirkung vom 1. Juli 2026 hat der Bundespräsident der Bundesrepublik
Deutschland Constanze Buchheim und Prof. Dr. Tomaso Duso für jeweils eine weitere
Amtsperiode bis zum 30. Juni 2030 berufen. Die Amtszeiten der Mitglieder Pamela Knapp,
Dagmar Kollmann und Prof. Dr. Rupprecht Podszun enden jeweils zum 30. Juni 2028.
In Erinnerung
Im November 2024 verstarb Prof. Dr. Erhard Kantzenbach, Mitglied der
Monopolkommission von 1974 bis 1986, Vorsitzender von 1979 bis 1986.
Im Februar 2025 verstarb Dr. Horst Greiffenberg, Generalsekretär der
Monopolkommission von 1980 bis 2012.
Im Juli 2025 verstarb Karsten Schulz, der über viele Jahre in der Geschäftsstelle der
Monopolkommission den IT-Bereich verantwortete.
Im März 2026 verstarb Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Immenga, Mitglied der
Monopolkommission von 1979 bis 1989, Vorsitzender von 1986 bis 1989.
Die Monopolkommission verdankt ihnen viel. Wir werden ihnen ein ehrendes
Andenken bewahren.
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6
Inhaltsverzeichnis
Vorwort _____________________________________________________________ 8
Kapitel ②: Konzentrationsberichterstattung _________________________ 10
Kurz gefasst ______________________________________________________________________________ 12
1 Konzentrationsberichterstattung ______________________________________________________ 16
1.1 Stand der aggregierten Unternehmenskonzentration von Großunternehmen in Deutschland _ 16
1.2 Aggregierte Wettbewerbsanalyse: Kostenschock, sinkende Margen und rückläufige
Produktivität im verarbeitenden Gewerbe _______________________________________________ 38
1.3 Energieintensität, die Rolle des internationalen Handels und Hightech-Boom ______________ 48
1.4 Abwanderung der Wertschöpfung von Großunternehmen ins Ausland _____________________ 81
1.5 Empfehlungen auf einen Blick _________________________________________________________ 95
Literaturverzeichnis _______________________________________________________________________ 97
Kapitel ③: Kartellrechtliche Entscheidungspraxis ___________________ 102
Kurz gefasst _____________________________________________________________________________ 104
2 Würdigung der kartellrechtlichen Entscheidungspraxis __________________________________ 110
2.1 Spezifische Probleme der Kartellrechtsanwendung (hier: Kartellschadensersatz, Rüstung,
Kraftstoffe) _________________________________________________________________________ 110
2.2 Überblick über die legislativen Entwicklungen __________________________________________ 184
2.3 Überblick über die kartellrechtliche Entscheidungspraxis _______________________________ 202
2.4 Der Zusammenschluss EG Group/OMV und seine Lehren für die Wettbewerbspolitik ______ 234
2.5 Empfehlungen auf einen Blick ________________________________________________________ 247
Literaturverzeichnis ______________________________________________________________________ 250
Rechtsquellen ___________________________________________________________________________ 261
Kapitel ④: Industriepolitik _________________________________________ 264
Kurz gefasst _____________________________________________________________________________ 265
3 Industriestrompreise als Mittel der Industriepolitik ______________________________________ 268
3.1 Industriepolitik wettbewerbsorientiert gestalten ________________________________________ 273
3.2 Strompreise als industriepolitischer Spezialfall _________________________________________ 297
3.3 Empfehlungen auf einen Blick ________________________________________________________ 342
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7
Literaturverzeichnis ______________________________________________________________________ 344
Rechtsquellen ___________________________________________________________________________ 352
Datenquellen ____________________________________________________________________________ 354
Kapitel ⑤: KI-Transformation _______________________________________ 356
Kurz gefasst _____________________________________________________________________________ 358
4 Eine wettbewerbsorientierte Wirtschaftspolitik für die KI-Transformation __________________ 360
4.1 Auf europäische Stärken konzentrieren ________________________________________________ 360
4.2 Industrieunternehmen und die KI-Transformation ______________________________________ 365
4.3 Drei Instrumente einer wettbewerbsorientierten KI-Wirtschaftspolitik _____________________ 395
4.4 Empfehlungen auf einen Blick ________________________________________________________ 444
Literaturverzeichnis ______________________________________________________________________ 447
Rechtsquellen ___________________________________________________________________________ 454
Verzeichnis ________________________________________________________ 455
Abbildungen _____________________________________________________________________________ 455
Tabellen ________________________________________________________________________________ 458
Boxen___________________________________________________________________________________ 458
Online-Appendix ___________________________________________________ 460
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7150– 7 –
8
Vorwort
Deutschland diskutiert Industriepolitik.
Lautstark, dringend, mit
Milliardenbeträgen. Was diese Debatte braucht, ist
ein klarer Kompass: Ziel muss es sein,
Innovationskraft und
Unternehmergeist zu stärken, damit Wohlstand
gesichert wird. Das ist auch deshalb
wichtig, weil eine starke Wirtschaft das
Fundament für Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit, für Frieden, Freiheit und
soziale Gerechtigkeit ist. Eine solche
Wirtschaft wird es aber nur mit
Wettbewerb geben. Wie eine
wettbewerbsorientierte Wirtschaftspolitik aussehen
kann, ist Thema dieses Gutachtens.
Wettbewerb ist keine antiquierte
Theorie. Er ist das Fundament für die
Begrenzung von Macht, für Freiheit und
die Kraft, die Innovation und Wohlstand
kreiert. Keine Subvention, kein
nationaler Champion ersetzt, was ein
funktionierender Markt leistet.
Herausfordernde Zeiten können mehr staatliches
Handeln erfordern. Aber Wettbewerb
muss das Grundprinzip bleiben.
Als unabhängiges Beratungsgremium
der Bundesregierung und der
gesetzgebenden Körperschaften widmen wir
uns in diesem 26. Hauptgutachten vier
Themen, die den Dreiklang aus
Wettbewerbspolitik, Regulierung und
Industriepolitik aus unterschiedlichen
Blickwinkeln beleuchten – und die alle eine
Antwort auf dieselbe Grundfrage
suchen: Welche Maßnahmen braucht die
deutsche Wirtschaft, um
wettbewerbsfähig zu bleiben?
◼ Was verrät die Entwicklung der 100
größten Unternehmen über die
Lage der deutschen Industrie und
welche Spuren hat der
Energiepreisschock im verarbeitenden
Gewerbe hinterlassen?
◼ Wie kann Industriepolitik von der
Strompreisbelastung bis zur
Förderung strategischer Technologien
den Wettbewerb stärken?
◼ Warum bleibt die KI-
Transformation der deutschen Industrie hinter
ihrem Potenzial zurück und wie
kann mehr Tempo gelingen?
◼ Wie lässt sich Kartellrecht
schlagkräftiger machen – von
Schadensersatzklagen über Rüstungsmärkte
bis zur lernenden Fusionskontrolle?
Unsere Empfehlungen zu diesen
Fragen sind nicht einfach, aber wichtig.
Wir wünschen Ihnen eine
erkenntnisreiche und spannende Lektüre!
Bonn, 9. Juli 2026
Drucksache 21/7150 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 8 –
1
Konzentrationsberichterstattung
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7150– 9 –
10
Kapitel ②
Kurz gefasst ______________________________________________________________________________ 12
1 Konzentrationsberichterstattung ______________________________________________________ 16
1.1 Stand der aggregierten Unternehmenskonzentration von Großunternehmen in Deutschland _ 16
1.1.1 Die zunehmende Bedeutung von Großunternehmen ____________________________ 16
1.1.2 Ermittlung der größten Unternehmen anhand ihrer inländischen Wertschöpfung ___ 18
1.1.3 Methodisches Vorgehen zur Schätzung der inländischen Wertschöpfung __________ 20
1.1.4 Die 100 größten Unternehmen in Deutschland _________________________________ 20
1.1.5 Gesamtwirtschaftliche Bedeutung der „100 Größten“ ___________________________ 26
1.1.6 Struktur der Anteilseigner der „100 Größten“ ___________________________________ 28
1.1.7 Personelle Verflechtungen der „100 Größten“ __________________________________ 32
1.1.8 Beteiligung der „100 Größten“ an Unternehmenszusammenschlüssen ___________ 36
1.2 Aggregierte Wettbewerbsanalyse: Kostenschock, sinkende Margen und rückläufige
Produktivität im verarbeitenden Gewerbe _______________________________________________ 38
1.2.1 Rückläufige Preisaufschläge seit 2021 _________________________________________ 42
1.2.2 Deutschland hat ein Kosten- und Produktivitätsproblem _________________________ 43
1.2.3 Fazit _______________________________________________________________________ 48
1.3 Energieintensität, die Rolle des internationalen Handels und Hightech-Boom ______________ 48
1.3.1 Energieintensive Industrien als Treiber der aggregierten Entwicklung ______________ 50
1.3.1.1 Energieintensive Industrien mit Margenrückgang ___________________________ 54
1.3.1.2 Energieintensive Industrien erleiden massiven Produktivitätseinbruch ________ 55
1.3.2 Importe stabilisieren nicht energieintensive Industrien __________________________ 59
1.3.2.1 Import- und Exportquoten treten gemeinsam auf ___________________________ 60
1.3.2.2 Preisaufschläge nach Import- und Exportintensität _________________________ 63
1.3.2.3 Preise und Grenzkosten stützen den Handelskanal _________________________ 67
1.3.3 Hightech gegen den Trend ____________________________________________________ 70
1.3.3.1 Preisaufschläge zeigen Aufwärtsdynamik __________________________________ 73
1.3.3.2 Produktivität zieht ebenfalls an im Hightech Bereich ________________________ 75
1.3.4 Fazit _______________________________________________________________________ 79
1.4 Abwanderung der Wertschöpfung von Großunternehmen ins Ausland _____________________ 81
1.4.1 Methodik und Auswahl der Großunternehmen __________________________________ 81
1.4.2 Bedeutung des verarbeitenden Gewerbes ______________________________________ 82
Drucksache 21/7150 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 10 –
11
1.4.3 Entwicklung des Inlandanteils der Wertschöpfung deutscher Großunternehmen
rückläufig___________________________________________________________________ 84
1.4.4 Höherer Inlandsanteil geht mit geringerem Wachstum einher ____________________ 86
1.4.5 Wertschöpfung wandert vor allem im verarbeitenden Gewerbe ins Ausland ab _____ 91
1.4.6 Fazit _______________________________________________________________________ 93
1.5 Empfehlungen auf einen Blick _________________________________________________________ 95
Literaturverzeichnis _______________________________________________________________________ 97
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7150– 11 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 12
Kurz gefasst
Die Konzentrationsberichterstattung gehört zum gesetzlichen
Kernauftrag der Monopolkommission: Seit 1978 untersucht sie, wie sich die
Unternehmenskonzentration in Deutschland entwickelt. Im
Hauptgutachten 2026 richtet die Monopolkommission den Blick besonders auf das
verarbeitende Gewerbe, energieintensive Branchen und den Hightech-Sektor.
Hier zeigt sich besonders deutlich, wie sich Kosten, Produktivität und inländische
Wertschöpfung entwickeln und wie Unternehmen auf veränderte
Standortbedingungen reagieren.
1 - Wie entwickelt sich die Wertschöpfung der 100 größten
Unternehmen in Deutschland und wie reagieren sie auf
veränderte Standortbedingungen?
PROBLEM
Die Konzentrationsberichterstattung zeigt, dass die 100 größten
Unternehmen für wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Beschäftigung und politische
Einflussmöglichkeiten weiterhin von hoher Bedeutung sind, auch wenn ihre
aggregierten Anteile an Wertschöpfung und Beschäftigung langfristig eher rückläufig
sind. Wettbewerbspolitisch problematisch ist weniger Größe an sich, sondern die
Möglichkeit, dass wirtschaftliche Verfügungsgewalt, politische Einflussnahme,
Eigentümerstrukturen oder personelle Verflechtungen den Wettbewerb mittelbar
beeinträchtigen.
Zugleich zeigt sich bei einem Großteil dieser Unternehmen eine sinkende inländische
Wertschöpfungsbindung. Besonders im verarbeitenden Gewerbe wächst die
weltweite Wertschöpfung stärker als die inländische, sodass sich globales
Unternehmenswachstum zunehmend vom Standort Deutschland entkoppelt.
KONTEXT
Die „100 Größten“ werden anhand ihrer inländischen Wertschöpfung
bestimmt, um ihre gesamtwirtschaftliche Bedeutung branchenübergreifend
vergleichbar zu messen. Im Jahr 2024 lag ihr Anteil an der
gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung bei 13,9 Prozent. Gleichzeitig blieben personelle
Verflechtungen und Zusammenschlussaktivitäten sichtbar, aber im langfristigen Vergleich
deutlich niedriger als in früheren Jahrzehnten.
Drucksache 21/7150 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 12 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 13
Die Analyse der „100 Größten“ ohne Banken, Versicherungen und ausländische
Mutterkonzerne zeigt, dass der Rückgang des Inlandsanteils vor allem im verarbeitenden
Gewerbe auftritt. Diese Unternehmen sind häufig global gewachsen, während die
inländische Wertschöpfung stagnierte oder zurückging; die Entwicklung deutet daher
eher auf Standort- und Strukturprobleme als auf eine generelle Schwäche der
Unternehmen hin.
EMPFEHLUNGEN
Die relative Verlagerung der Wertschöpfung des verarbeitenden Gewerbes
ins Ausland ist nach Auffassung der Monopolkommission eine Reaktion auf
die Standortbedingungen und somit nicht nur konjunkturell, sondern
strukturell bedingt. Wachstum im Ausland, insbesondere im europäischen Binnenmarkt,
ist jedoch zunächst Ausdruck freier unternehmerischer Entscheidungen und für sich
kein wettbewerbliches Problem. Aus Sicht der Monopolkommission wird die
Verlagerung erst dort relevant, wo vermeidbare, hausgemachte Standortnachteile solche
Entscheidungen verzerren. Daraus ergeben sich drei Empfehlungen:
1 Eine wettbewerbsorientierte Industriepolitik sollte prüfen, inwieweit die
Schwäche des verarbeitenden Gewerbes auf vermeidbare regulatorische
Belastungen zurückgeht und solche Verzerrungen abbauen, ohne
marktgetriebene Anpassungsprozesse auszubremsen.
2 Soweit der Staat handelt, sollte er prioritär bei den allgemeinen
Rahmenbedingungen ansetzen und horizontal wirken, statt einzelne Branchen oder
Standorte zu schützen. Dazu gehört der Abbau regulatorisch verursachter
Energiepreisbestandteile, bürokratischer Belastungen sowie von
Hemmnissen für Investitionen und Anpassungen.
3 Branchen- oder unternehmensspezifische Hilfen sollten nur dort eingesetzt
werden, wo sie ein klar diagnostiziertes Markt- oder Transformationsversagen
adressieren und wettbewerbsoffen ausgestaltet sind. 🡭Kapitel 3
2 - Wie hat der Energiepreisschock die Preisaufschläge und
Produktivität des verarbeitenden Gewerbes beeinflusst?
PROBLEM
Der Energiepreisschock ist insbesondere für das verarbeitende Gewerbe
mehr als eine vorübergehende Kostenbelastung. Er trifft auf eine Industrie,
die bereits seit mehreren Jahren Anzeichen einer Abschwächung zeigt.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7150– 13 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 14
Wenn einzelne Branchen steigende Kosten schlechter auffangen und im
internationalen Wettbewerb schlechter weitergeben können als andere, sinken Margen und
Produktivität und Standortperspektiven verschlechtern sich. Das kann die industrielle
Struktur in Deutschland dauerhaft verändern und Wohlstand gefährden.
KONTEXT
Die industrielle Abschwächung zeichnete sich bereits vor den jüngsten
Krisen ab. Seit 2017 entwickelten sich insbesondere die preisbereinigte
Wertschöpfung und die Arbeitsproduktivität schwächer. Die Krisen der
vergangenen Jahre haben diese Entwicklung verstärkt. Seit 2021 sind im verarbeitenden
Gewerbe auch die Preisaufschläge deutlich zurückgegangen. Bis 2023 stiegen die Preise
gegenüber 2019 zwar insgesamt deutlich, die Kosten der Unternehmen nahmen
jedoch noch stärker zu und konnten nur unvollständig weitergegeben werden.
Gleichzeitig zeigt sich eine deutliche Spaltung innerhalb des verarbeitenden
Gewerbes. In energieintensiven Industrien stiegen Kosten stärker und Produktivität sowie
Preisaufschläge gingen deutlicher zurück als in nicht energieintensiven Industrien, die
sich insgesamt als robuster erwiesen. Hochtechnologiebranchen verzeichneten
dagegen steigende Preisaufschläge und Produktivität, konnten im internationalen
Vergleich jedoch nicht Schritt halten.
Auch die internationale Einbindung spielt eine Rolle. Eine höhere Importintensität war
in nicht energieintensiven Industrien mit günstigeren Verläufen verbunden. In
energieintensiven Industrien deuten die Ergebnisse zugleich auf mögliche
Substitutionseffekte gegenüber heimischer Vorleistungsproduktion hin. Höhere Exportintensität ging
tendenziell mit schwächeren Preisaufschlagsverläufen einher. Vergleichsweise
ähnliche Beschäftigungsverläufe trotz unterschiedlicher Wertschöpfungsentwicklungen
geben zudem Hinweise auf Arbeitsmarktrigiditäten.
EMPFEHLUNGEN
Wettbewerbsfähige Standortbedingungen bestimmen, ob industrielle
Kapazitäten des verarbeitenden Gewerbes produktiv erneuert werden können
oder ob sie dauerhaft unter Kostendruck geraten. Zugleich beeinflussen
Standortbedingungen, wie internationale Handelsverflechtungen wirken. Importe
können Kostenanstiege abfedern, können aber auch heimische
Vorleistungsproduktion verdrängen, wenn inländische Produktionsbedingungen dauerhaft nicht
wettbewerbsfähig sind. Daraus ergeben sich aus Sicht der Monopolkommission zwei
Empfehlungen:
Drucksache 21/7150 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 14 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 15
1 Die Politik sollte langfristig denken und allgemeine Standortbedingungen
verbessern. Marktgetriebene Strukturveränderungen sollten nicht durch den
dauerhaften Schutz bestehender Strukturen aufgehalten werden.
2 Arbeitsmarktpolitik sollte berufliche Mobilität und einen funktionsfähigen
Wettbewerb um Fachkräfte ermöglichen. Mobilitäts- und
Einstellungshemmnisse sollten abgebaut werden. Dazu gehört auch die Prüfung, inwiefern
Kündigungsschutzregeln und Lohnnebenkosten Mobilität und Einstellungen
hemmen. Digitale und KI-bezogene Kompetenzen und ein innovationsorientiertes
Mindset sollten frühzeitig gestärkt werden. 🡭Kapitel 4
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7150– 15 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 16
1 Konzentrationsberichterstattung
② Gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 GWB beurteilt die Monopolkommission den Stand und die
Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland. Sie erfüllt diesen
gesetzlichen Auftrag durch zwei komplementäre Analysen. Erstens misst sie die
gesamtwirtschaftliche Unternehmenskonzentration von Großunternehmen, wofür die
inländische Wertschöpfung der 100 größten Unternehmen die Grundlage darstellt
(Abschnitt 🡭1.1). Zweitens berechnet die Monopolkommission
unternehmensspezifische Preisaufschläge (Abschnitt 🡭1.2). Diese können als Indikator für Marktmacht
dienen und werden zur Einordnung der wettbewerblichen Entwicklung herangezogen.
Preisaufschläge erfassen den Wettbewerbsdruck auf Unternehmensebene und
liefern damit eine Perspektive, die nicht allein von der beobachtbaren Marktstruktur
abhängt.
③ Neben diesen aggregierten, sektorübergreifenden Analysen behandelt die
Monopolkommission im vorliegenden Kapitel aktuelle Fragestellungen, die mit der
Unternehmenskonzentration in Deutschland zusammenhängen. Das diesjährige Gutachten
steht dabei insbesondere im Zeichen industriepolitischer Fragen sowie der
wettbewerbspolitischen Herausforderungen durch den zunehmenden Einsatz von KI.
Abschnitt 🡭1.3 enthält eine sektorspezifische Analyse von Preisaufschlägen und
Arbeitsproduktivität, unter anderem in Abhängigkeit von der Energie-, Import-, Export-
und Technologieintensität der jeweiligen Sektoren. Abschnitt 🡭1.4 untersucht,
inwieweit bereits Abwanderungstendenzen der Wertschöpfung von Großunternehmen ins
Ausland zu beobachten sind, und legt dabei einen Schwerpunkt auf das verarbeitende
Gewerbe.
1.1 Stand der aggregierten
Unternehmenskonzentration von Großunternehmen in Deutschland
1.1.1 Die zunehmende Bedeutung von Großunternehmen
④ Die aggregierte Unternehmenskonzentration misst die Konzentration von
Unternehmen auf gesamtwirtschaftlicher Ebene. Im Unterschied zur Messung der
Unternehmenskonzentration auf einzelnen Märkten, die die Wettbewerbsintensität innerhalb
des jeweiligen Marktes untersucht, dient die aggregierte Unternehmenskonzentration
der Einschätzung von Konzentrationsstrukturen auf makroökonomischer Ebene.
Hierzu werden Größen wie Beschäftigtenzahlen oder die Wertschöpfung
herangezogen. Auf dieser Grundlage wird der Anteil der größten Unternehmen einer
Volkswirtschaft an der jeweiligen gesamtwirtschaftlichen Bezugsgröße bestimmt und seit dem
Drucksache 21/7150 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 16 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 17
Jahr 1978 von der Monopolkommission als Maß für die aggregierte
Unternehmenskonzentration verwendet.
⑤ Die Unternehmensgröße ist isoliert betrachtet aus wettbewerbspolitischer Sicht
nicht zwangsläufig relevant. Maßgeblich ist vielmehr, ob Unternehmen auf Grundlage
einer sachgerechten Marktabgrenzung eine marktbeherrschende Stellung in Bezug
zum relevanten Markt besitzen. Wettbewerbsrechtlich wird dies relevant, wenn die
daraus resultierende Marktmacht missbräuchlich ausgenutzt wird. So können auch
kleine Unternehmen über eine marktbeherrschende Stellung verfügen, etwa wenn sie
auf einem regional abgegrenzten Markt tätig sind, während ein sehr großes
Unternehmen nicht ohne Weiteres eine marktmächtige Stellung innehat, wenn es in einem
globalen Markt agiert. Ungeachtet dessen kommt Großunternehmen auch ohne
bestehende Marktmacht eine zentrale Bedeutung im Hinblick auf Beschäftigung und
Steueraufkommen zu. Bereits aufgrund ihrer Größe verfügen sie über besondere
Möglichkeiten, Einfluss auf das nationale politische Geschehen, die Ausgestaltung von
Märkten sowie die Verteilung staatlicher Subventionen und damit mittelbar auf das
Wettbewerbsgeschehen zu nehmen (siehe z. B. Monopolkommission, 2008, Tz. 329).
Personelle oder finanzielle Verflechtungen zwischen Großunternehmen können diese
Einflussmöglichkeiten durch eine weitere Konzentration wirtschaftlicher
Einflussnahme zusätzlich verstärken (Haucap, 2025).
⑥ Trotz der potenziellen Gefahren einer Einflussnahme wird die Existenz und gezielte
Förderung von Großunternehmen im Sinne sog. „National Champions“ in den
vergangenen Jahren wieder verstärkt positiv bewertet (OECD, 2024; Schneider, 2023; Terzi
u. a., 2023). Die zugrunde liegende Argumentation folgt der Annahme, dass
wesentliche Wettbewerbsprozesse zunehmend auf globaler Ebene stattfinden und eine
gewisse Skalierung erforderlich ist, um in diesem Wettbewerb bestehen zu können
(Draghi, 2024). In den Vordergrund treten dabei insbesondere der
Standortwettbewerb sowie der Wettbewerb zwischen Wirtschaftssystemen. Aus deutscher oder
europäischer Perspektive erscheint es in dieser Sichtweise vorrangig, in einzelnen
Sektoren mit zumindest einem Großunternehmen im globalen Wettbewerb bestehen zu
können, anstatt einen intensiven nationalen Wettbewerb durch mehrere relevante
Anbieter aufrechtzuerhalten, die im globalen Kontext nur eine geringere Rolle
einnehmen.
⑦ Zusätzlich treten ein auf globaler Ebene zunehmender Protektionismus sowie
internationale Handelsbeschränkungen auf. Zudem werden bestehende
Standortnachteile in Deutschland, insbesondere infolge hoher Energiepreise und einer
zunehmenden bürokratischen Belastung inländischer Unternehmen, verstärkt wahrgenommen.
Diese Rahmenbedingungen lassen industriepolitische Interventionen zur Unterstüt-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7150– 17 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 18
zung inländischer Unternehmen als einen zunehmend zentralen Bestandteil der
nationalen Wirtschaftsstrategie erscheinen (siehe dazu 🡭Kapitel 3). Sollen bestehende
Standortnachteile durch Subventionen kompensiert werden, besteht jedoch die
Gefahr, dass Großunternehmen überproportional profitieren. Zudem weisen Studien
darauf hin, dass kleine und mittlere Unternehmen unter bürokratischen Vorgaben
überproportional leiden (Europäische Kommission u. a., 2022; Icks/Weicht, 2022; Kitching
u. a., 2015). Insgesamt besteht somit die Gefahr einer mittelfristig wieder
zunehmenden Unternehmenskonzentration auf gesamtwirtschaftlicher Ebene. Vor diesem
Hintergrund erscheint die Betrachtung der aggregierten Unternehmenskonzentration
gegenwärtig besonders relevant.
⑧ Der potenziellen Wirkung einer Konzentration wirtschaftlicher Verfügungsgewalt war
sich auch der Gesetzgeber bewusst. Im Rahmen der zweiten GWB-Novelle wurde der
Monopolkommission daher der Auftrag erteilt, die Unternehmenskonzentration
regelmäßig zu beobachten (Bundesregierung, 1964). Eine hohe
Unternehmenskonzentration wird dabei weder per se positiv noch negativ bewertet. Es wird jedoch davon
ausgegangen, dass eine „Einschränkung des Wettbewerbs durch Konzentration […] die
Erhaltung einer freiheitlichen und sozial befriedigenden Wirtschafts- und
Gesellschaftsordnung“ gefährden kann. Die Ausübung wirtschaftlicher „Verfügungsgewalt
von einem immer kleiner werdenden Personenkreis“ wurde vor diesem Hintergrund
kritisch beurteilt. Die Monopolkommission kommt ihrem Auftrag nach, indem sie den
Stand und die Entwicklung der aggregierten Unternehmenskonzentration darstellt und
hierdurch Transparenz über die Verteilung wirtschaftlicher Verfügungsgewalt schafft.
Auf diese Weise können mögliche Fehlentwicklungen frühzeitig identifiziert und
gegebenenfalls adressiert werden.
1.1.2 Ermittlung der größten Unternehmen anhand ihrer
inländischen Wertschöpfung
⑨ Seit Beginn ihrer Berichterstattung bestimmt die Monopolkommission die
aggregierte Unternehmenskonzentration auf Grundlage der 100 größten Unternehmen in
Deutschland (im Folgenden „100 Größte“). Der Begriff „Unternehmen“ bezieht sich
hierbei nicht auf eine rechtlich selbstständige Einheit. Bei den betrachteten
Großunternehmen handelt es sich vielmehr um Unternehmensgruppen (Konzerne).
Sämtliche rechtlich selbstständigen Unternehmen, die einer Unternehmensgruppe
angehören, sind als wirtschaftliche Einheit zu betrachten. Oberste Gesellschaft dieser
wirtschaftlichen Einheit ist das Mutterunternehmen. Mutterunternehmen mit Sitz in
Deutschland sind gemäß § 290 HGB verpflichtet, einen Konzernabschluss
aufzustellen. In diesen Konzernabschluss sind alle Unternehmen einzubeziehen, auf die das
Mutterunternehmen unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausü-
Drucksache 21/7150 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 18 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 19
ben kann. Diese Unternehmen werden als Tochterunternehmen bezeichnet. Dies
umfasst regelmäßig auch Unternehmen mit Sitz im Ausland, sofern die entsprechenden
Voraussetzungen vorliegen; sie sind ebenfalls in den Konzernabschluss
einzubeziehen. Der Auftrag der Monopolkommission bezieht sich jedoch auf die Begutachtung
der Unternehmenskonzentration in Deutschland. Daher bleiben im Rahmen dieses
Abschnitts im Ausland ansässige Tochterunternehmen unberücksichtigt. Erfasst
werden somit grundsätzlich (Teil-)Konzerne, wobei nur diejenigen Tochterunternehmen
dem Konzern zugerechnet werden, die ihren Sitz in Deutschland haben. Dieser wird
im Folgenden als „inländischer Konzern“ bezeichnet.
⑩ Zur Abgrenzung des Kreises der „100 Größten“ verwendet die Monopolkommission
seit dem IV. Hauptgutachten die (Netto-)Wertschöpfung der Unternehmen. Die
Wertschöpfung ist eine aus der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung bekannte Größe
und wird dort im Rahmen der Entstehungs-, Verwendungs- und Verteilungsrechnung
ausgewiesen. In der Entstehungsrechnung entspricht die volkswirtschaftliche
Wertschöpfung dem Produktionswert aller Unternehmen abzüglich der Vorleistungen. In
der Verteilungsrechnung entspricht sie der Summe der Einkommen der an diesem
Prozess beteiligten Gruppen, d. h. der Arbeitseinkommen, der Unternehmens- und
Vermögenseinkommen sowie der Produktionsabgaben an den Staat. Entsprechend
kann auch die Wertschöpfung eines einzelnen Unternehmens aus zwei Perspektiven
betrachtet werden. Einerseits entspricht sie dem Wert, den das Unternehmen den
eingesetzten Vorleistungen hinzufügt. Andererseits entspricht sie der Summe der vom
Unternehmen generierten Arbeitseinkommen, Gewinne und Zinsen sowie der
abgeführten Steuern. Wie die Wertschöpfung auf Grundlage von Jahresabschlussdaten
konkret ermittelt wird, ist im 🡭Online-Appendix 1.1 zu diesem Gutachten detailliert
dargestellt.
②0 Die Verwendung der Wertschöpfung zur Ermittlung der aggregierten
Unternehmenskonzentration bietet gegenüber alternativen Kennziffern wesentliche Vorteile.
Sie ermöglicht einen branchenübergreifenden Vergleich der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit von Unternehmen. Im Unterschied zu branchenspezifischen Größen –
etwa Umsätzen bei Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen,
Bilanzsummen bei Kreditinstituten oder Bruttobeitragseinnahmen bei
Versicherungsunternehmen – stellt die Wertschöpfung eine einheitliche und vergleichbare
Bemessungsgrundlage dar. Darüber hinaus ist ihre Verwendung auch konzeptionell begründet. Die
Berichterstattung zur aggregierten Unternehmenskonzentration zielt darauf ab,
Transparenz über die Verteilung wirtschaftlicher Verfügungsgewalt herzustellen. Auf
gesamtwirtschaftlicher Ebene dient das Bruttoinlandsprodukt regelmäßig als Maßstab
für wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und als Referenzgröße für politische Bewertun-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7150– 19 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 20
gen. Da die volkswirtschaftliche Wertschöpfung dem Bruttoinlandsprodukt
weitgehend entspricht, eignet sie sich als konsistente Bezugsgröße zur Beurteilung
aggregierter Unternehmenskonzentration.
1.1.3 Methodisches Vorgehen zur Schätzung der
inländischen Wertschöpfung
②② Die Monopolkommission wertet im aktuellen Hauptgutachten die
unternehmerische Wertschöpfung des Jahres 2024 („aktuelles Berichtsjahr“) aus. Vollständige
Daten für aktuellere Jahre lagen zum Bearbeitungszeitpunkt nicht vor. Darüber hinaus hat
die Monopolkommission ihr methodisches Vorgehen zur Ermittlung der inländischen
Wertschöpfung für das aktuelle Berichtsjahr angepasst. Anders als in früheren
Berichtsjahren wurden keine Unternehmensbefragungen mehr durchgeführt.
Ausschlaggebend hierfür waren die teilweise eingeschränkte Verwertbarkeit früherer
Unternehmensangaben, die inzwischen verbesserte Datenlage durch kommerzielle
Datenbanken und öffentlich zugängliche Abschlüsse sowie der mit Befragungen
verbundene Aufwand für Unternehmen und Monopolkommission. Interne Untersuchungen
anhand der gemeldeten Daten aus den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass durch
die Umstellung auf Schätzmethoden mit vereinzelten Ausnahmen Abweichungen von
unter drei Prozent entstehen.
②③ Zur Abgrenzung des Kandidatenkreises der „100 Größten“ wurden insbesondere
die 250 umsatzstärksten inländischen Unternehmen außerhalb des Finanz- und
Versicherungssektors, die 25 größten Unternehmen dieses Sektors nach Bilanzsumme
sowie die im vorherigen Berichtsjahr einbezogenen Unternehmen berücksichtigt. Die
inländische Wertschöpfung wurde anschließend je nach Konzernstruktur und
Datenverfügbarkeit auf Grundlage von Konzern-, Teilkonzern- oder Einzelabschlüssen
geschätzt. Dabei wurden insbesondere Auslandsanteile, besondere Strukturen im
Lebensmitteleinzelhandel sowie inländische Tochtergesellschaften ausländischer
Mutterunternehmen berücksichtigt. Das detaillierte methodische Vorgehen ist im 🡭
Online-Appendix 1.1 „Methodik zu Auswahl und Datenverfügbarkeit des
Kandidatenkreises für die ‚100 Größten‘“ dargestellt.
1.1.4 Die 100 größten Unternehmen in Deutschland
②④ 🡭Tabelle 1.1 stellt die 100 größten Unternehmen in Deutschland im Berichtsjahr
2024 auf Grundlage ihrer inländischen Wertschöpfung dar. Zusätzlich wird die Anzahl
der Beschäftigten der inländischen Konzerngesellschaften ausgewiesen.
Drucksache 21/7150 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 20 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 21
Tabelle 1.1: Die größten Unternehmen im Jahr 2024 nach inländischer
Nettowertschöpfung
Rang Unternehmen
Wertschöpfung im
Inland (Mio.
EUR)
Veränderung
(Prozent)
Beschäftigte
im Inland
Branche
1 – Volkswagen AG 37.604 -5.8 295.178 Industrie
2 ↑ Deutsche Telekom AG 19.732 +30.4 74.550 IT/Medien
3 ↓ Mercedes-Benz Group AG 18.172 -25.9 114.741 Industrie
4 ↑ Deutsche Bahn AG (ohne DB
Schenker)
15.205 +5.1 214.047 Verkehr
5 ↑ Robert Bosch GmbH 14.300 -0.4 129.649 Industrie
6 ↓ Bayerische Motoren Werke
AG
13.290 -20.3 89.490 Industrie
7 ↑ DHL Group 10.512 +21.8 218.783 Verkehr
8 ↓ Siemens AG 9.027 -26.6 88.476 Industrie
9 ↑ E.ON SE 8.304 +381.7 42.293 Energie
10 ↑ Allianz SE 7.794 +73.2 40.599 Versicherung
11 – REWE Gruppe 7.536 +0.9 272.000 Handel
12 ↑ Deutsche Lufthansa AG 6.996 +11.9 66.336 Verkehr
13 ↑ SAP SE 6.160 +5.8 26.944 IT/Medien
14 ↑ Commerzbank AG 6.073 +25.3 26.646 Kreditinstitut
15 ↑ RWE AG 5.843 +161.4 13.505 Energie
16 ↑ Schwarz-Gruppe 5.732 +15.7 179.294 Handel
17 ↑ EDEKA Gruppe 5.521 +6.9 132.242* Handel
18 ↑ EnBW Energie Baden-
Württemberg AG
5.454 +53.7 27.005 Energie
19 ↑ Roche Gruppe Deutschland 5.454 +20.8 18.256 Industrie
20 ↓ Deutsche Bank AG 5.427 -5.5 35.773 Kreditinstitut
21 ↓ Fresenius SE & Co. KGaA 5.132 -27.2 86.101 Industrie
22 ↓ INA-Holding (Schaeffler AG) 4.708 -35.9 75.640 Industrie
23 ↑ Asklepios Kliniken GmbH &
Co. KGaA
4.201 +15.1 50.802 Gesundheit
24 ↓ BASF SE 4.125 -53.0 50.602 Industrie
25 ↑ Aldi Gruppe 3.974 +21.3 91.736* Handel
26 ↑ C. H. Boehringer Sohn AG &
Co. KG
3.434 -23.1 16.636* Industrie
27 ↓ ZF Friedrichshafen AG 3.298 -6.2 52.027 Industrie
28 ING Holding Deutschland
GmbH
3.294 5.917 Kreditinstitut
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7150– 21 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 22
Rang Unternehmen
Wertschöpfung im
Inland (Mio.
EUR)
Veränderung
(Prozent)
Beschäftigte
im Inland
Branche
29 ↑ Amazon Gruppe
Deutschland
3.242 +45.9 57.470* Sonstige
30 ↑ Daimler Truck Holding AG 3.219 +161.9 38.277 Industrie
31 ↓ thyssenkrupp AG 3.139 -36.3 54.235 Industrie
32 ↑ Rethmann SE & Co. KG 3.106 -2.1 51.712 Entsorgung
33 ↑ Ford-Gruppe Deutschland 3.036 +5.6 17.365 Industrie
34 ↓ Shell Gruppe Deutschland 2.989 -45.4 4.073* Rohstoffe
35 ↑ Siemens Energy AG 2.901 +55.9 25.644 Industrie
36 ↑ Bayer AG 2.864 +7.7 21.824 Industrie
37 ↑ Sanofi-Gruppe Deutschland 2.827 +84.8 7.179 Industrie
38 ↓ Carl Zeiss AG 2.808 +3.4 22.524 Industrie
39 ↑ STRABAG Gruppe
Deutschland
2.652 +28.9 39.013 Sonstige
40 ↓ Münchener
Rückversicherungs-Gesellschaft AG
2.587 -45.7 19.123 Versicherung
41 TenneT TSO GmbH 2.544 4.391 Energie
42 ↑ Sana Kliniken AG 2.443 +23.6 33.230 Gesundheit
43 ↑ KfW Bankengruppe 2.415 +13.6 8.387 Kreditinstitut
44 ↑ Bayerische Landesbank 2.415 +37.6 6.890 Kreditinstitut
45 Uniper SE 2.258 +315.8 4.865 Energie
46 ↓ HGV mbH 2.185 -19.9 23.280 Wohnen
47 ↓ Würth-Gruppe 2.146 -18.7 27.308 Industrie
48 ↑ MTU Aero Engines AG 2.110 +63.9 6.182 Industrie
49 ↓ Liebherr-International
Gruppe Deutschland
2.061 -13.6 24.057* Industrie
50 ↓ Evonik Industries AG 2.058 -17.1 18.305 Industrie
51 ↓ Airbus Gruppe Deutschland 2.036 -59.0 59.241 Industrie
52 ↑ DIRK ROSSMANN GMBH 1.989 +77.7 35.741 Handel
53 ↑ VINCI Gruppe Deutschland 1.979 +50.5 21.233* Bau
54 ↑ KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
1.959 +16.9 14.427 Sonstige
55 ↓ Bertelsmann SE & Co. KGaA 1.933 -31.1 28.800 IT/Medien
56 ↑ dm-drogerie markt
Verwaltungs-GmbH
1.761 +27.1 60.373 Handel
57 ↑ Stadtwerke München GmbH 1.679 +20.3 11.604 Energie
58 ↓ PricewaterhouseCoopers
GmbH
1.679 -9.2 12.793* Sonstige
Drucksache 21/7150 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 22 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 23
Rang Unternehmen
Wertschöpfung im
Inland (Mio.
EUR)
Veränderung
(Prozent)
Beschäftigte
im Inland
Branche
59 ↑ Infineon Technologies AG 1.613 +29.3 15.232 Industrie
60 ↓ DZ Bank AG 1.575 -40.9 11.969 Versicherung
61 Procter & Gamble Gruppe
Deutschland
1.546 +99.7 8.316 Industrie
62 ↑ EWE AG 1.541 -0.0 11.007 Energie
63 ↑ DEKRA SE 1.540 -2.2 23.949* Sonstige
64 ↑ Landesbank Baden-
Württemberg
1.536 +11.8 7.967 Kreditinstitut
65 Amprion GmbH (M31) 1.528 2.956 Energie
66 ↑ maxingvest AG 1.495 +18.8 13.639 Sonstige
67 ↓ Rheinmetall AG 1.494 -6.0 14.589 Industrie
68 ↑ Charité Universitätsmedizin
Berlin
1.467 +15.4 18.242 Gesundheit
69 ↓ MERCK KGAA 1.439 -22.1 13.236 Industrie
70 ↑ EY Gruppe Deutschland 1.433 +2.2 10.564 Sonstige
71 DekaBank Deutsche
Girozentrale AG
1.432 5.241 Kreditinstitut
72 Landesbank Hessen-
Thüringen Girozentrale
1.418 +142.8 5.804 Kreditinstitut
73 ↓ Fraport AG Frankfurt Airport
Services Worldwide
1.402 -5.7 17.010 Verkehr
74 ↓ Deutsche Börse AG 1.393 -10.9 4.101 Sonstige
75 KION Group AG 1.354 +182.6 12.627 Verkehr
76 ↓ Otto-Gruppe 1.290 -17.9 21.334 Handel
77 ↑ Wacker Chemie AG 1.276 -42.9 10.657 Industrie
78 ↓ AXA Gruppe Deutschland 1.272 -17.7 7.904 Versicherung
79 ↑ Stadtwerke Köln 1.251 +2.1 15537 Energie
80 ↑ United Internet AG 1.250 -0.4 8.998 IT/Medien
81 ↓ Salzgitter AG 1.216 -34.4 18.585 Industrie
82 Telefónica Deutschland
Holding AG
1.205 +40.1 7.848 IT/Medien
83 ↓ Deloitte GmbH 1.151 -30.7 7.489 Sonstige
84 ↑ DFS Deutsche
Flugsicherung GmbH
1.122 +0.7 6.200 Verkehr
85 ↑ DACHSER GROUP SE & CO.
KG
1.115 -2.1 19.388 Verkehr
86 Zalando SE 1.112 +164.8 14.977 Handel
87 Freudenberg & Co. KG 1.095 +3.3 13.064 Industrie
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7150– 23 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 24
Rang Unternehmen
Wertschöpfung im
Inland (Mio.
EUR)
Veränderung
(Prozent)
Beschäftigte
im Inland
Branche
88 ↓ IBM-Gruppe Deutschland 1.080 -22.8 3.931 IT/Medien
89 Ceconomy AG 1.075 +3.3 22.563 Handel
90 ↑ TRUMPF GmbH + Co. KG 1.054 -7.5 9.505 Industrie
91 Krones AG 1.046 +14.9 11.312 Industrie
92 Vivantes - Netzwerk für
Gesundheit GmbH
1.041 +9.8 19.888 Gesundheit
93 ↓ Adecco Gruppe
Deutschland
1.031 -15.1 22.625 Sonstige
94 Dr. August Oetker KG 1.022 +14.0 18.905 Industrie
95 ↓ Kühne + Nagel AG & Co. KG 1.013 -22.6 12.981 Verkehr
96 Axel Springer SE 1.007 -0.1 8.254 Industrie
97 ↓ Vonovia SE 995 -29.0 15.076 Wohnen
98 ↓ Stellantis-Gruppe
Deutschland
995 -38.8 8.576 Industrie
99 Microsoft Deutschland
GmbH
979 2.853 IT/Medien
100 BECHTLE AG 978 +42.8 11.012 IT/Medien
Anmerkungen: Es werden die Daten des den 30.06.2024 einschließenden Geschäftsjahres zugrunde gelegt.
Rang: ↑ (↓) bedeutet, dass das Unternehmen in Vergleich zum Jahr 2022 im Rang nach oben (unten) gerückt ist, –
bedeutet keine Veränderung. Fehlt die Angabe, war das Unternehmen im Jahr 2022 kein Teil der „100 Größten“.
Wertschöpfung: Die ausgewiesene Wertschöpfung stellt eine Schätzung der inländischen Konzerngesellschaften
dar. Die Schätzmethoden werden im Online-Appendix 1.1 dargestellt.
Beschäftigte: Die Zahlen beziehen sich auf die inländischen Konzerngesellschaften. Schätzungen sind mit einem
* versehen.
Branche: Zuordnung gemäß Wirtschaftsabschnitt nach NACE Rev. 2 / WZ 2008.
Quelle: Eigene Erhebungen.
②⑤ Das Berichtsjahr 2024 ist zum einen durch eine relative Schwäche des
verarbeitenden Gewerbes geprägt. So haben beispielsweise die großen Automobilkonzerne
Volkswagen AG, Mercedes-Benz Group AG und BMW AG sowie große
Industrieunternehmen aus anderen Bereichen wie die Robert Bosch GmbH, Siemens AG, Fresenius
SE & Co. KGaA und die INA-Holding mit ihren Tochterunternehmen Schaeffler AG und
Continental AG jeweils einen Rückgang ihrer Wertschöpfung im Vergleich zum Jahr
2022 verzeichnet, in vielen Fällen lag dieser Rückgang bei deutlich über 20 Prozent.
②⑥ Die Schwäche des Industriestandorts Deutschland wird in den vergangenen
Jahren in der öffentlichen Diskussion wiederholt mit hohen Energiepreisen und hohen
bürokratischen Vorgaben in Verbindung gebracht. Die Abschnitte 🡭1.3 und 🡭1.4 gehen
Drucksache 21/7150 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 24 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 25
näher auf die relative Schwäche der Industrie ein. 🡭Kapitel 2 zeigt
Handlungsoptionen in Bezug auf den Industriestandort, hohe Strompreise und mögliche
Subventionen auf.
②⑦ Zum anderen zeigt sich eine relative Stärke der Energieversorger. Die Unternehmen
E.ON SE, RWE AG, EnBW Energie Baden-Württemberg AG und Uniper SE konnten ihre
inländische Wertschöpfung teilweise um deutlich über 50 Prozent steigern. Diese
Entwicklung ist maßgeblich auf den Energiepreisschock infolge des russischen Angriffs
auf die Ukraine im Jahr 2022 zurückzuführen, der zuvor zu einer erheblichen
Minderung der Wertschöpfung der Energieversorger geführt hatte, da stark gestiegene
Kosten zumindest kurzfristig nicht weitergegeben werden konnten. Der starke Anstieg der
Wertschöpfung ist daher in erster Linie als Erholungseffekt zu interpretieren.
②⑧ Darüber hinaus zeigt sich, dass der Kreis der „100 Größten“ nach wie vor deutlich
von Industrie-, Energie-, Handels-, Verkehrs- und klassischen Finanzunternehmen
geprägt ist. Unternehmen mit KI-nahen Geschäftsmodellen, beispielsweise aus dem
Software- oder Cloudbereich, sind weiterhin nur vereinzelt vertreten. Mit der SAP SE
findet sich nur ein Unternehmen mit einer deutschen Muttergesellschaft, dessen
Kerngeschäft eindeutig auf Software- bzw. cloudbasierten Plattformlösungen beruht.
Die damit verbundenen Problematiken und Nachteile im internationalen Wettbewerb
werden in 🡭Kapitel 4 thematisiert.
②⑨ Aus dem Kreis der "100 Größten" sind im Vergleich zum Jahr 2022 folgende
Unternehmen ausgeschieden (Rang 2022 in Klammern): BioNTech SE (9), Hapag-Lloyd AG
(18), ExxonMobil-Gruppe Deutschland (30), UniCredit-Gruppe Deutschland (41),
Vodafone-Gruppe Deutschland (43), TOTAL Energies (47), Accenture-Gruppe
Deutschland (60), K+S AKTIENGESELLSCHAFT (61), BP EUROPA SE (77), Debeka-Gruppe (78),
Philip Morris International-Gruppe DeutschlandE (79), Wüstenrot &
Württembergische AG (83), John Deere GmbH & Co. KG (89), Vattenfall-Gruppe Deutschland (93),
Linde AG (94), B. Braun Melsungen AG (95), Rolls-Royce-Gruppe Deutschland (100).
②⑩ Im Berichtsjahr 2024 sind hingegen die folgenden Unternehmen neu in den Kreis
der "100 Größten" eingetreten (Rang 2024 in Klammern): TenneT TSO GmbH (41),
Uniper SE (45), Procter & Gamble Gruppe Deutschland (61), Amprion GmbH (M31)
(65), DekaBank Deutsche Girozentrale AG (71), Landesbank Hessen-Thüringen
Girozentrale (72), KION Group AG (75), Telefónica Deutschland Holding AG (82), Zalando
SE (86), Freudenberg & Co. KG (87), Ceconomy AG (89), Krones AG (91), Vivantes -
Netzwerk für Gesundheit GmbH (92), Dr. August Oetker KG (94), Axel Springer SE (96),
Microsoft Deutschland GmbH (99), BECHTLE AG (100).
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7150– 25 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 26
1.1.5 Gesamtwirtschaftliche Bedeutung der „100 Größten“
③0 Besondere Aufmerksamkeit verdient die wirtschaftliche Bedeutung der „100
Größten“ für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Hierzu werden zum einen der Anteil der
„100 Größten“ an der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung sowie zum anderen der
Anteil der bei den „100 Größten“ Beschäftigten an der Gesamtzahl der Beschäftigten
aller Unternehmen in Deutschland ermittelt.
③② Der Anteil der „100 Größten“ an der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung wird
bestimmt, indem die aggregierte inländische Wertschöpfung dieser Unternehmen der
gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung gegenübergestellt wird. Letztere wird auf
Basis der gesamtwirtschaftlichen Nettowertschöpfung berechnet, bereinigt um den
Staatssektor. Diese methodische Vorgehensweise wurde im Vergleich zu früheren
Gutachten angepasst und mit der Methodik zur Ermittlung der gesamtwirtschaftlichen
Beschäftigtenzahlen harmonisiert. Weitere Ausführungen hierzu finden sich im 🡭
Online-Appendix 1.1.
Abbildung 1.1: Entwicklung der realen Wertschöpfung von 1978 bis 2024
Anmerkungen: Die methodische Ermittlung der gesamtwirtschaftlichen Nettowertschöpfung wurde zum
Geschäftsjahr 2024 leicht angepasst. Die dargestellte Vergleichsgröße wird nun auf Grundlage der preisbereinigten
Nettowertschöpfung ohne Staatssektor und private Organisationen ohne Erwerbszweck ermittelt (siehe Online-
Appendix 1.1). „100 Größte“ stellt die aggregierte, preisbereinigte Nettowertschöpfung eines Jahres dar. Die
Deflationierung erfolgt mittels eines impliziten Preisindex der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung mit
Referenzjahr 2020.
Quelle: Eigene Berechnungen sowie Daten des Statistischen Bundesamtes.
Drucksache 21/7150 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 26 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 27
③③ 🡭Abbildung 1.1 zeigt die Entwicklung der realen Nettowertschöpfung für die
Gesamtwirtschaft sowie den aggregierten Beitrag der „100 Größten“. Preisbereinigt ist
sowohl für die Gesamtwirtschaft als auch für die aggregierte Wertschöpfung der „100
Größten“ ein Rückgang zu verzeichnen. Der gesamtwirtschaftliche Rückgang ist auf
eine Kombination aus wirtschaftlicher Stagnation und hoher Inflation in den
vergangenen Jahren zurückzuführen. Der Rückgang der Wertschöpfung der „100 Größten“ ist
insbesondere auf die rückläufige Wertschöpfung großer Industriekonzerne
zurückzuführen.
③④ Der Anteil der aggregierten Wertschöpfung der „100 Größten“ an der
Gesamtwirtschaft lag im Jahr 2024 bei 13,9 Prozent. Damit setzt sich der langfristig rückläufige
Trend fort.
③⑤ Zusätzlich wird der Anteil der Beschäftigten untersucht, der auf die „100 Größten“
entfällt. Hierzu wird die aggregierte Anzahl der Beschäftigten bei den „100 Größten“
ins Verhältnis zur Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in
Unternehmen in Deutschland gesetzt, ohne den Staatssektor. Weitere methodische
Hinweise finden sich im 🡭Online-Appendix 1.1.
Abbildung 1.2: Entwicklung der Beschäftigtenzahlen von 1978 bis 2024
Anmerkungen: Die gesamtwirtschaftliche Beschäftigtenzahl wurde auf Basis der Beschäftigungsstatistik der
Bundesagentur für Arbeit zum Stichtag 31. Dezember 2024 ermittelt. Ausgangspunkt ist die Gesamtzahl der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland, abzüglich der als nicht unternehmerisch abgegrenzten
Bereiche (öffentlicher Sektor, private Haushalte, exterritoriale Organisationen), zuzüglich der Beamtinnen und
Beamten der Deutsche Bahn AG, Deutsche Post AG und Deutsche Telekom AG (siehe Online-Appendix 1.1
„Ermittlung der gesamtwirtschaftlichen Bezugsgrößen“).
Quelle: Eigene Berechnungen auf Grundlage eigener Erhebungen sowie Bundesagentur für Arbeit (2025).
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7150– 27 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 28
③⑥ 🡭Abbildung 1.2 zeigt die Entwicklung der aggregierten Beschäftigtenzahlen der
„100 Größten“ sowie der Gesamtwirtschaft. Da der Personalaufwand einen
wesentlichen Bestandteil der Wertschöpfung darstellt und eng mit den Beschäftigtenzahlen
verknüpft ist, zeigt sich ein ähnlicher rückläufiger Trend im Anteil der „100 Größten“
wie in Abbildung 2. Gleichwohl ist der Anteil der „100 Größten“ im Jahr 2024 auf 12,2
Prozent gestiegen, nach 11,8 Prozent im Jahr 2022.
③⑦ Im Gegensatz zur Wertschöpfung sind die Beschäftigtenzahlen sowohl in der
Gesamtwirtschaft als auch bei den „100 Größten“ im Jahr 2024 nicht rückläufig, sondern
stabil bzw. leicht gestiegen. Die „100 Größten“ beschäftigten im Jahr 2024 insgesamt
3,81 Mio. Personen in ihren inländischen Teilkonzernen, gegenüber 3,65 Mio. im Jahr
2022.
③⑧ Der aufgezeigte, langfristige Trend eines abnehmenden Anteils der „100 Größten“
steht jedoch in einem gewissen Widerspruch zu Studien, die für Deutschland (wie
auch für andere Industrienationen) in den letzten Jahrzehnten eher einen konstanten
bzw. leicht ansteigenden Anteil von Großunternehmen am Umsatz sehen und auf eine
tendenziell eher wachsende Unternehmenskonzentration hinweisen (Bajgar u. a.,
2025; Bighelli u. a., 2023; Ma u. a., 2026). Allerdings konzentriert sich die
Monopolkommission einerseits mit ihrer Analyse der „100 Größten“ auf einen kleineren Teil der
Unternehmenslandschaft als z. B. Ma u. a. (2026), die die 1 Prozent größten
Unternehmen heranziehen. Andererseits konzentriert sich die Monopolkommission in ihrer
Analyse auf die inländische Wertschöpfung von Unternehmen, während in anderen
Studien oft andere Kenngrößen herangezogen werden (z. B. der Gesamtumsatz von
Unternehmen).
③⑨ Veränderungen im Umsatz müssen zum einen nicht bedeuten, dass sich die
Wertschöpfung gleichermaßen entwickelt. Zum anderen können Unternehmen auch in
ihrer Gesamtwertschöpfung teils deutlich wachsen, während ihre inländische
Wertschöpfung stagniert, wie Abschnitt 🡭1.4 für das verarbeitende Gewerbe aufzeigt.
Diese Diskrepanzen bestätigen die Monopolkommission darin, dass eine Betrachtung
der inländischen Wertschöpfung trotz der deutlich höheren Komplexität in
Datengewinnung und -auswertung wichtig ist und nicht etwa durch die Untersuchung von
Unternehmensumsätzen ersetzt werden kann. Für zukünftige Analysen könnte trotzdem
interessant sein zu untersuchen, wie diese eher gegenläufigen Trends
zusammenpassen.
1.1.6 Struktur der Anteilseigner der „100 Größten“
③⑩ Die "100 Größten" werden im Folgenden hinsichtlich ihrer Mehrheitsverhältnisse
klassifiziert und analysiert. Im Mittelpunkt steht damit nicht die vollständige Struktur
Drucksache 21/7150 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 28 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 29
aller direkten und indirekten Kapitalbeteiligungen, sondern die Frage, ob ein
Unternehmen mehrheitlich einer bestimmten Anteilseignergruppe zugeordnet werden kann.
Die Betrachtung gibt Aufschluss darüber, in welchem Umfang die größten
Unternehmen in Deutschland von Einzelpersonen, Familien oder Familienstiftungen,
ausländischen Investoren bzw. Mutterkonzernen, der öffentlichen Hand, anderen
Unternehmen oder Streubesitz geprägt sind. Sie ergänzt damit die rangbezogene Analyse der
Wertschöpfung um eine eigentumsbezogene Perspektive auf die Struktur der größten
Unternehmensgruppen.
④0 Die Zuordnung der Unternehmen zu den Anteilseignerkategorien erfolgt auf
Grundlage der in den Unternehmensbilanzen, Konzernabschlüssen und Lageberichten
veröffentlichten Informationen.1 Sofern dort Anteilseigner, Mutterunternehmen,
beherrschende Unternehmen oder Angaben zum Anteilsbesitz ausgewiesen werden,
werden diese Informationen für die Bestimmung des Mehrheitsbesitzes herangezogen.
Erfasst wird, ob eine Anteilseignerkategorie mehr als 50 Prozent der Kapital- bzw.
Stimmrechtsanteile auf sich vereint oder ob aus den Abschlussinformationen ein
beherrschender Einfluss eindeutig hervorgeht. Beteiligungen von unter einem Prozent
werden dabei als Streubesitz gewertet. Liegt für keine Anteilseignerkategorie ein
Mehrheitsbesitz vor, wird das betreffende Unternehmen der Kategorie "ohne
Mehrheitsbesitz" zugeordnet. Die Analyse unterscheidet damit bewusst zwischen
Mehrheitsverhältnissen und Minderheitsbeteiligungen. Minderheitsbeteiligungen und
Kapitalverflechtungen zwischen Unternehmen aus dem Kreis der "100 Größten" werden in
diesem Abschnitt nicht weiter untersucht.
④② Die Unternehmen werden den Kategorien "identifizierte ausländische Investoren",
"öffentliche Hand", "Einzelpersonen bzw. Familien oder Familienstiftungen",
"Streubesitz", "Sonstige" und "ohne Mehrheitsbesitz" zugeordnet. Die Kategorie
"identifizierte ausländische Investoren" umfasst insbesondere deutsche Konzerneinheiten,
die mehrheitlich oder vollständig einem ausländischen Mutterunternehmen
zuzurechnen sind. Der Kategorie "Einzelpersonen bzw. Familien oder Familienstiftungen"
werden Unternehmen zugeordnet, bei denen die Mehrheitsanteile bei einer oder
mehreren natürlichen Personen, Familien oder ihnen zuzurechnenden Stiftungen liegen.
Die Kategorie "öffentliche Hand" erfasst Unternehmen, bei denen Bund, Länder,
Kommunen oder andere öffentliche Träger eine Mehrheit halten. In die Kategorie
"Streubesitz" fallen Unternehmen, bei denen keine identifizierbare Anteilseignergruppe eine
1 Die Erhebungsmethode unterscheidet sich insofern von den Erhebungen der vergangenen Jahre, als
die Angaben zu Eigentumsverhältnissen im aktuell vorliegenden Geschäftsjahr unmittelbar aus den
Unternehmensbilanzen stammen und nicht, wie in den Vorjahren, auf Angaben in der Datenbank
„Orbis“ basieren.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7150– 29 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 30
Mehrheit hält und die Eigentumsstruktur durch eine breite Kapitalmarktstreuung
geprägt ist. Die Kategorie "Sonstige" dient der Erfassung mehrheitlicher
Eigentumsstrukturen, die keiner der vorgenannten Gruppen eindeutig zugeordnet werden können.
④③ 🡭Abbildung 1.3 zeigt die Struktur der Mehrheitsverhältnisse der „100 Größten“ in
den Berichtsjahren 2022 und 2024. Beim Vergleich der Zusammensetzung der „100
Größten“ in diesen beiden Jahren zeigt sich, dass 83 der betrachteten Unternehmen
identisch waren. Bei keinem dieser 83 Unternehmen war eine Veränderung der
Mehrheitsverhältnisse zu beobachten. Die dargestellten Veränderungen in der Verteilung
der Mehrheitsverhältnisse gehen daher nicht auf Eigentumswechsel einzelner
Unternehmen zurück, sondern beruhen auf der veränderten Zusammensetzung des Kreises
der „100 Größten“ hinsichtlich der übrigen 17 Unternehmen.
Abbildung 1.3: Struktur der Anteilseigner der "100 Größten"
Anmerkung: Durch die Umstellung der Erhebungsmethode weichen die für das Jahr 2022 dargestellten
Ergebnisse von Monopolkommission (2024) ab.
Quelle: Eigene Erhebungen auf Grundlage der Unternehmensbilanzen.
④④ Gegenüber dem Berichtsjahr 2022 nahmen im Wesentlichen die Zahl der
Unternehmen in öffentlicher Hand (+4 auf 17) sowie die Unternehmen im Besitz von
Einzelpersonen, Familien oder Familienstiftungen (+3 auf 30) zu. Rückläufig war dagegen die
Zahl der Unternehmen im Mehrheitsbesitz identifizierter ausländischer Investoren (-7
auf 18). Bei den Unternehmen im Streubesitz (+1 auf 26), ohne Mehrheitsbesitz (-1 auf
3) und sonstigen Unternehmen (unverändert bei 6) gab es (nahezu) keine
Veränderungen. Bei diesen Veränderungen handelt es sich ausschließlich um Bestandsverände-
Drucksache 21/7150 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 30 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 31
rungen innerhalb des Kreises der „100 Größten“ und nicht um strukturelle
Veränderungen der Eigentümerstruktur einzelner Unternehmen (Tz. 🡭32). Ungeachtet dieser
Veränderungen bilden Unternehmen im Streubesitz sowie im Besitz von
Einzelpersonen, Familien oder Familienstiftungen weiterhin die größten Gruppen.
④⑤ 🡭Abbildung 1.4 stellt ergänzend dar, welcher Anteil an der gesamten
inländischen Wertschöpfung der "100 Größten" von Unternehmen der jeweiligen
Mehrheitskategorie erwirtschaftet wurde. Diese Betrachtung gewichtet die
Eigentümerkategorien nach ihrer wirtschaftlichen Bedeutung innerhalb des Kreises der "100
Größten".
Abbildung 1.4: Wertschöpfungsanteil der "100 Größten" nach Mehrheitsbesitz
Anmerkung: Durch die Umstellung der Erhebungsmethode weichen die für das Jahr 2022 dargestellten
Ergebnisse von Monopolkommission (2024) ab.
Quelle: Eigene Erhebungen auf Grundlage der Unternehmensbilanzen.
④⑥ Unternehmen im Streubesitz erzielten im Berichtsjahr 2024 mit rund 36 Prozent
(+1 Prozentpunkt gegenüber 2022) den größten Anteil an der gesamten
Wertschöpfung der „100 Größten“. Es folgten Unternehmen im Besitz von Einzelpersonen,
Familien oder Familienstiftungen mit 30 Prozent (+1 Prozentpunkt). Darüber hinaus
erhöhte sich der Anteil von Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand an der
Wertschöpfung auf 13 Prozent (+3 Prozentpunkte). Dagegen sank der Anteil von
Unternehmen im Besitz identifizierter ausländischer Investoren auf 11 Prozent (-2
Prozentpunkte) und der Anteil von Unternehmen ohne Mehrheit auf 5 Prozent (-3
Prozentpunkte). Sonstige Unternehmen hatten einen unveränderten Anteil von 5 Prozent.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7150– 31 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 32
④⑦ Insgesamt erlaubt die Analyse der Mehrheitsverhältnisse eine Einordnung der "100
Größten" nach der jeweils dominierenden Eigentümerkontrolle. Sie zeigt, welche
Anteilseignergruppen die größten Unternehmen in Deutschland prägen und wie sich der
Bestand gegenüber dem vorherigen Berichtsjahr verändert hat. Aussagen über
Minderheitsbeteiligungen, wechselseitige Kapitalverflechtungen oder Common-
Ownership-Strukturen sind damit jedoch nicht verbunden.
1.1.7 Personelle Verflechtungen der „100 Größten“
④⑧ Die „100 Größten“ wurden darüber hinaus auf personelle Verflechtungen in
Geschäftsführungs- und Kontrollgremien untersucht. Übt eine Person aus der
Geschäftsführung oder dem Kontrollgremium eines Unternehmens aus dem Kreis der
„100 Größten“ ein weiteres Mandat in einem anderen Unternehmen dieses Kreises
aus, besteht zwischen den betroffenen Unternehmen über diese Person eine
personelle Verflechtung. Es ist davon auszugehen, dass Personen mit mehreren Mandaten
in unterschiedlichen Unternehmen am Erfolg jedes dieser Unternehmen interessiert
sind. Insofern können personelle Verflechtungen zu einer Gleichrichtung von
Interessen beitragen und damit die Konzentration unternehmerischer Verfügungsgewalt
großer Unternehmen verstärken.
④⑨ Gemäß § 285 Nr. 10 HGB sind Kapitalgesellschaften und bestimmte
Personengesellschaften verpflichtet, die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und des
Aufsichtsrats im Anhang zum Jahresabschluss anzugeben. Die Mitglieder der
Geschäftsführungs- und Kontrollgremien der „100 Größten“ lassen sich daher in der Regel auf
Grundlage der veröffentlichten Geschäftsberichte ermitteln. Da sich die
Untersuchung auf die inländischen Teilkonzerne bezieht, werden bei Unternehmen mit
ausländischer Konzernobergesellschaft die Gremien der obersten Gesellschaft im Inland
zur Ermittlung der Mandate herangezogen.
④⑩ Für das Berichtsjahr 2024 konnten auf dieser Grundlage Mandatsträgerinnen und
Mandatsträger von 99 Unternehmen aus dem Kreis der „100 Größten“ ermittelt
werden. Von der Procter & Gamble Gruppe Deutschland lagen keine Informationen vor,
von der Aldi Gruppe lagen darüber hinaus lediglich Informationen für Aldi Nord vor.
Insgesamt wurden 1.954 Personen identifiziert, die zusammen 2.071 Mandate
innehatten. Davon entfielen 551 auf Geschäftsführungsmandate und 1.520 auf Mandate
in Kontrollgremien. 39 Geschäftsführungsmandate und 185 Mandate in
Kontrollgremien standen in einem Verflechtungszusammenhang. Dies entspricht 7,1 % aller
Geschäftsführungsmandate und 12,2 % aller Mandate in Kontrollgremien. Personelle
Verflechtungen sind damit zwar weiterhin vorhanden, erfassen aber jeweils nur einen
vergleichsweise kleinen Teil der insgesamt besetzten Mandate. 🡭Tabelle 1.2 zeigt,
wie sich die Mandate auf Geschäftsführungs- und Kontrollgremien verteilen.
Drucksache 21/7150 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 32 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 33
Tabelle 1.2: Mandate in Geschäftsführungs- und Kontrollgremien der "100
Größten"
2022 2024
Geschäftsführungsmandate 594 551
- davon mit Verflechtung 34 (5,7 %) 39 (7,1 %)
Mandate in Kontrollgremien 1476 1520
- davon mit Verflechtung 194 (13,1 %) 185 (12,2 %)
Quelle: Eigene Berechnungen auf Grundlage veröffentlichter Geschäftsberichte.
⑤0 Die personellen Verflechtungen zwischen den „100 Größten“ sind auch im
aktuellen Berichtsjahr noch von Bedeutung, haben im langfristigen Vergleich jedoch weiter
an Intensität verloren. Wie 🡭Abbildung 1.5 zeigt, ist die Gesamtzahl personeller
Verflechtungen seit dem Ende der 1970er Jahre deutlich zurückgegangen. Während sich
Ende der 1970er Jahre und Anfang der 1980er Jahre noch deutlich mehr als 800
Verflechtungen beobachten ließen, beläuft sich ihre Zahl im Geschäftsjahr 2024 nur noch
auf 117. In 39 dieser Verflechtungen war ein Mitglied einer Geschäftsführung eines der
Unternehmen beteiligt. In den 78 weiteren Verflechtungen waren keine
Geschäftsführungsmitglieder involviert.
Abbildung 1.5: Entwicklung der personellen Verflechtungen nach Art der
Verflechtung
Quelle: Eigene Berechnungen auf Grundlage veröffentlichter Geschäftsberichte.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7150– 33 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 34
⑤② Der langfristige Rückgang betrifft beide Formen personeller Verflechtungen.
Besonders ausgeprägt ist er bei den Verflechtungen über Mitglieder der
Geschäftsführung. Deren Zahl sank von einem Maximalwert 248 im Jahr 1980 auf 39 im Jahr 2024.
Auch die sonstigen personellen Verflechtungen über Kontrollorgane sind deutlich
rückläufig. Ihre Zahl verringerte sich von 600 im Jahr 1984 auf 78 im Jahr 2024. Im
kurzfristigen Vergleich zum Jahr 2022 zeigt sich im Geschäftsjahr 2024 allerdings kein
eindeutiger Trend. Die Zahl der Verflechtungen über Mitglieder der Geschäftsführung
stieg von 32 auf 39 an, während die sonstigen personellen Verflechtungen über
Kontrollorgane von 81 auf 78 zurückgingen. Insgesamt deutet dies auf eine
Seitwärtsbewegung auf niedrigem Niveau hin. Die Verflechtungsstruktur bleibt damit zwar
sichtbar, ist aber gegenüber früheren Jahrzehnten merklich ausgedünnt. Aus
wettbewerblicher Sicht ist dies grundsätzlich zu begrüßen, weil personelle Überschneidungen
zwischen den Leitungs- und Kontrollorganen großer Unternehmen die Gefahr eines
eingeschränkten Informationsabstands und einer geringeren strategischen
Unabhängigkeit erhöhen können.
Abbildung 1.6: Personen mit mehreren Mandaten in Geschäftsführungs- und
Kontrollgremien 2022 und 2024
Anmerkungen: Es werden ausschließlich Personen mit Mandaten bei mindestens zwei Unternehmen aus dem
Kreis der „100 Größten“ dargestellt. Eine Person hatte im Jahr 2024 Mandate in vier verschiedenen
Kontrollgremien im Kreis der „100 Größten“ inne, alle weitere Personen maximal drei verschiedene Mandate.
Quelle: Eigene Berechnungen auf Grundlage veröffentlichter Geschäftsberichte.
⑤③ Dieses Bild wird durch 🡭Abbildung 1.6 ergänzt. Danach konzentrieren sich die
Verflechtungen auch 2024 weiterhin in erster Linie auf Personen mit zwei Mandaten in
Drucksache 21/7150 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 34 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 35
zwei unterschiedlichen Kontrollgremien aus dem Kreis der "100 Größten" (75
Personen). Zwei Personen hatten Mandate in drei verschiedenen Kontrollgremien, eine
Person sogar in vier verschiedenen Kontrollgremien inne. Demgegenüber hatten 27
Personen ein Geschäftsführungsmandat in einem Unternehmen und ein Mandat in einem
Kontrollgremium eines zweiten Unternehmens aus dem Kreis der "100 Größten" inne,
sechs Personen hatten ein Geschäftsführungsmandat und zwei Mandate in
Kontrollgremien inne.
⑤④ Auf Unternehmensebene ist die Verflechtungsdichte ebenfalls unterschiedlich
ausgeprägt. Insgesamt waren 62 der „100 Größten“ im Jahr 2024 von mindestens
einer personellen Verflechtung mit einem weiteren Unternehmen aus dem Kreis der
„100 Größten“ betroffen. Die Unternehmensverflechtungen entstehen dabei über
unterschiedliche Kanäle.
⑤⑤ Die Gegenüberstellung der Jahre 2022 und 2024 in 🡭Abbildung 1.7 zeigt, dass
2024 bei 24 Unternehmen eine Verflechtung über das eigene
Geschäftsführungsgremium bestand. Bei 26 Unternehmen ergab sich eine Verflechtung über
Geschäftsführungsmitglieder im eigenen Kontrollgremium. Bei 56 Unternehmen lief die
Verflechtung über Personen ohne Geschäftsführungsmandat im eigenen Kontrollgremium.
Gegenüber 2022 haben sich diese Werte nur geringfügig verändert. Die Struktur der
Unternehmensverflechtungen ist damit stabil geblieben. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass diese drei Kategorien nicht trennscharf nebeneinanderstehen, sondern sich
überschneiden können.
Abbildung 1.7: Durch personelle Verflechtung verbundene Unternehmen
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7150– 35 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 36
Anmerkungen: Es wird die Anzahl der Unternehmen aus dem Kreis der „100 Größten“ dargestellt, die mit
mindestens einem weiteren Unternehmen aus diesem Kreis über Personen verflochten war.
Quelle: Eigene Berechnungen auf Grundlage veröffentlichter Geschäftsberichte.
⑤⑥ Besonders viele mit anderen Unternehmen verflochtene Personen finden sich
2024 bei der INA-Holding (Schaeffler AG), bei Siemens Energy AG, bei der Münchener
Rückversicherungs-Gesellschaft AG und bei der KfW Bankengruppe. Bei diesen
Unternehmen sind jeweils neun Personen mit Mandaten in anderen relevanten
Unternehmen vertreten. Ebenfalls hohe Werte weisen unter anderem die Deutsche
Lufthansa AG, die Siemens AG und die Deutsche Telekom AG mit jeweils sieben sowie die
Deutsche Bank AG, die Mercedes-Benz Group AG und die ZF Friedrichshafen AG mit
jeweils sechs verflochtenen Personen auf. Die Verflechtungen konzentrieren sich
damit nicht auf einzelne Ausreißer, sondern auf eine breitere Gruppe großer
Unternehmen.
⑤⑦ Insgesamt bestätigen die aktuellen Daten den seit Längerem zu beobachtenden
Trend. Die personellen Verflechtungen der „100 Größten“ haben im Zeitverlauf
erheblich abgenommen, sind jedoch weiterhin vorhanden. Der Großteil der identifizierten
Verflechtungen tritt in Form von Überschneidungen zwischen Kontrollorganen auf.
Demgegenüber sind personelle Verbindungen zwischen Geschäftsführungen von
Unternehmen mit den Kontrollorganen anderer Unternehmen seltener. Dies spricht
dafür, dass die personellen Verflechtungen weniger Ausdruck unmittelbarer
Leitungsverflechtungen sind. Vielmehr finden sie rein auf Ebene der Überwachungs- und
Beratungsgremien statt. Zudem konzentrieren sie sich auf eine begrenzte Zahl
besonders verflochtener Unternehmen und Personen. Gleichwohl können auch solche
Verflechtungen aus wettbewerblicher Sicht relevant sein, etwa wenn dieselben Personen
an zentralen strategischen Entscheidungen in mehreren großen Unternehmen
mitwirken oder jedenfalls vertiefte Einblicke in deren wirtschaftliche Lage und Ausrichtung
erhalten. Vor diesem Hintergrund bleibt die Beobachtung personeller Verflechtungen
ein wesentlicher Bestandteil der Konzentrationsberichterstattung.
1.1.8 Beteiligung der „100 Größten“ an
Unternehmenszusammenschlüssen
⑤⑧ Für das Geschäftsjahr 2024 wurden alle vom Bundeskartellamt freigegebenen
Zusammenschlussvorhaben mit Enddatum zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31.
Dezember 2025 ausgewertet. In diesem Zeitraum wurden insgesamt 1.615 Freigaben
erfasst. In 168 Fällen war mindestens ein Unternehmen aus dem Kreis der „100
Größten“ beteiligt. Der Anteil der „100 Größten“ an allen freigegebenen
Zusammenschlussvorhaben lag damit bei 10,3 %. Gegenüber dem im vorangegangenen Gutach-
Drucksache 21/7150 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 36 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 37
ten ausgewiesenen Stand ist die Beteiligung der „100 Größten“ damit leicht
zurückgegangen, für das Geschäftsjahr 2022 waren 182 Fälle bzw. 11,4 % ausgewiesen
worden.
⑤⑨ Wie die 🡭Abbildung 1.8 zeigt, ist die Zahl der freigegebenen Zusammenschlüsse
seit den Höchstständen der 1990er Jahre und um das Jahr 2000 deutlich gesunken.
Dies gilt nicht nur für die Gesamtzahl der Freigaben, sondern auch für die Beteiligung
der „100 Größten“. Der weit überwiegende Teil der freigegebenen Zusammenschlüsse
entfällt wie in den vergangenen Jahren auf Unternehmen außerhalb des Kreises der
„100 Größten“. Die Zusammenschlussaktivität der größten Unternehmen bleibt damit
im langfristigen Vergleich auf einem eher niedrigen Niveau.
Abbildung 1.8: Entwicklung der Zusammenschlussaktivität der "100 Größten"
Anmerkungen: Es werden Vorgänge zwischen dem 1. Januar des jeweiligen Jahres und dem 31. Dezember des
Folgejahres untersucht (Gesamtzeitraum von zwei Jahren), bei denen im Vor- oder Hauptprüfverfahren eine
Freigabe mit oder ohne Nebenbestimmungen erfolgte.
„Mit Beteiligung der 100 Größten“ bezeichnet Freigaben, an denen mindestens ein Unternehmen oder ihre
Obergesellschaft (mit oder ohne Kontrollpflicht) aus dem Kreis der „100 Größten“ als Erwerber oder Erworbener
beteiligt war. Bis zum Berichtszeitraum 2006/2007 basieren die Angaben auf den angezeigten Zusammenschlüssen,
ab dem Berichtszeitraum 2008/2009 aufgrund verbesserter Datenverfügbarkeit auf den vom Bundeskartellamt
freigegebenen Zusammenschlussvorhaben.
Quelle: Eigene Berechnungen auf Grundlage von Daten des Bundeskartellamtes.
⑤⑩ Innerhalb des Kreises der „100 Größten“ war die Beteiligung an
Zusammenschlüssen zudem ungleich verteilt. Von den 100 größten Unternehmen waren 66 im
relevanten Zeitraum mindestens einmal an einem freigegebenen Zusammenschluss
beteiligt, während 34 Unternehmen keine entsprechende Beteiligung aufwiesen.
Besonders häufig war die Siemens AG mit neun Beteiligungen vertreten. Es folgten die E.ON
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7150– 37 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 38
SE, die Robert Bosch GmbH und die Volkswagen AG mit jeweils sieben Beteiligungen.
Je sechs Fälle entfielen auf die Rethmann SE & Co. KG, die EDEKA Gruppe sowie die
RWE AG.
⑥0 Das Beteiligungsmuster spricht dafür, dass das Zusammenschlussgeschehen der
„100 Größten“ im Berichtszeitraum weniger von einer breit angelegten Fusionswelle
als vielmehr von selektiven Zukäufen, Portfoliobereinigungen und
branchenbezogenen Konsolidierungsvorgängen geprägt ist. Eine vergleichsweise hohe Aktivität fällt
insbesondere in der Industrie, im Handel und in der Energiewirtschaft auf. Insgesamt
bestätigt sich damit auch für das Geschäftsjahr 2024, dass die „100 Größten“ zwar
weiterhin sichtbar am Zusammenschlussgeschehen beteiligt sind, ihre Bedeutung für
die Gesamtzahl der freigegebenen Unternehmenszusammenschlüsse jedoch
deutlich unter den langjährigen Höchstwerten liegt.
1.2 Aggregierte Wettbewerbsanalyse: Kostenschock,
sinkende Margen und rückläufige Produktivität
im verarbeitenden Gewerbe
⑥② Die Monopolkommission untersucht die horizontale Unternehmenskonzentration
und Preisaufschläge regelmäßig im Rahmen der Konzentrationsberichterstattung im
Hauptgutachten. Im Folgenden wird die durchschnittliche Entwicklung des
Wettbewerbs anhand von Preisaufschlägen, Preisindizes und verschiedenen
Produktivitätsmaßen für das verarbeitende Gewerbe in Deutschland analysiert.
⑥③ Eine kontinuierliche Beobachtung von Marktmachtindikatoren auf
gesamtwirtschaftlicher Ebene ist aus wirtschaftspolitischer Sicht von zentraler Bedeutung. Sie
liefert wichtige Erkenntnisse über die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftssystems
und die Effizienz der Ressourcenzuteilung. Die Europäische Kommission
dokumentiert für die vergangenen 25 Jahre eine zunehmende Konzentration in zahlreichen
europäischen Branchen sowie steigende Preisaufschläge und Gewinne, insbesondere
am oberen Rand der Unternehmensverteilung. Sie weist zugleich darauf hin, dass ein
schwächerer Wettbewerb Preise, Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit und
langfristiges Wachstum beeinträchtigen kann (Europäische Kommission, 2024).
⑥④ Die Entwicklung der deutschen Industrie steht seit einigen Jahren im Zentrum einer
intensiven wirtschaftspolitischen Debatte. Ausgangspunkt ist die wachsende Sorge,
dass das industrielle Fundament Deutschlands erodiert und damit potenziell
weitreichende Folgen für Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand verbunden sind
(Falck/Krause, 2026; Grömling, 2026). Aktuelle Analysen zeigen, dass die Industrie
bereits seit Längerem an Wertschöpfung und internationaler Wettbewerbsfähigkeit
Drucksache 21/7150 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 38 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 39
verliert, während der Wirtschaftsstandort Deutschland durch hohe Energie- und
Produktionskosten zunehmend unattraktiver wird (Grömling, 2026). Gleichzeitig ist das
Bild nicht eindeutig, da neben rückläufigen Exportdynamiken und sinkenden
Investitionen weiterhin wettbewerbsfähige und zukunftsträchtige Industriebereiche bestehen
(Bolwin u. a., 2025; Falck/Pfaffl, 2026; Grömling, 2026).
⑥⑤ Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage an Bedeutung, wie sich
Wettbewerbsmechanismen innerhalb der Industrie konkret verändern, insbesondere in Phasen
externer Schocks. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine stellt hierbei einen
zentralen Einschnitt dar, da er über Energiepreise, Lieferketten und Unsicherheiten
direkt auf Kostenstrukturen und Marktprozesse gewirkt hat. Eine fundierte Analyse der
Preisaufschläge, Kostenentwicklungen und Produktivitätsveränderungen ermöglicht
es, die zugrunde liegenden Anpassungsprozesse besser zu verstehen und
einzuordnen, ob es sich um kurzfristige Reaktionen oder um Ausdruck tiefergehender
struktureller Verschiebungen handelt.
⑥⑥ Die folgende Analyse knüpft an diese übergeordneten Entwicklungen an und
untersucht die Veränderungen des Wettbewerbs im verarbeitenden Gewerbe in den
Jahren 2022 und 2023. Eine empirische Untersuchung dieser Entwicklungen wird durch
die eingeschränkte Verfügbarkeit aktueller amtlicher Mikrodaten erschwert. So
standen beim AFiD-Panel Industriebetriebe der Forschungsdatenzentren der Statistischen
Ämter des Bundes und der Länder zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung lediglich
Daten bis zum Berichtsjahr 2021 zur Verfügung, sodass die Entwicklungen der Jahre
2022 und 2023 nicht auf dieser Datengrundlage untersucht werden konnten. Vor
diesem Hintergrund werden Unternehmensdaten aus Orbis genutzt, um aktuelle
Entwicklungen bei Preisaufschlägen, Kosten und Produktivität bis 2023 abzubilden.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass Orbis kleinere Unternehmen nur unvollständig erfasst.
Die mit dieser Datengrundlage verbundenen Einschränkungen werden im 🡭Online-
Appendix 1.2 dargestellt.
⑥⑦ Das Gutachten zeigt, dass sich die Preisaufschläge im Durchschnitt in diesem
Zeitraum deutlich verringert haben. Da dies auf höhere Grenzkosten zurückzuführen
ist, die nicht in gleichem Maße an die Kundinnen und Kunden weitergegeben wurden,
sind fallende Preisaufschläge in diesem Kontext nicht als Hinweis auf eine
wettbewerbspolitisch gewünschte Intensivierung des Wettbewerbs zu verstehen.
Gleichzeitig sind ein Rückgang der totalen Faktorproduktivität sowie ein Einbruch der
Arbeitsproduktivität zu beobachten. In den Jahren 2022 und 2023 stieg die Anzahl der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei gleichzeitigem Rückgang der realen
Wertschöpfung, was den deutlichen Rückgang der Arbeitsproduktivität verursacht. Damit greift
die Analyse zentrale Befunde der aktuellen Debatte auf, wonach die preisbereinigte
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7150– 39 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 40
Wertschöpfung der Industrie seit 2017 unter Druck geraten ist, während sich die
Beschäftigung teilweise stabil entwickelt oder sogar ausgeweitet hat.
⑥⑧ Die aggregierten Ergebnisse werden maßgeblich durch die Entwicklung
energieintensiver Industrien geprägt. Insbesondere wird deutlich, dass die beobachteten
Rückgänge bei Preisaufschlägen und Produktivität vor allem auf diese Industrien
zurückzuführen sind, die in besonderem Maße von steigenden Kosten betroffen sind. Zudem
deuten die Ergebnisse darauf hin, dass eine höhere Importintensität mit günstigeren
Entwicklungen von Preisaufschlägen nach 2019 verbunden ist, während höhere
Exportexposition tendenziell mit schwächeren Verläufen einhergeht. Gleichzeitig zeigen
sich in anderen Industriebereichen abweichende Entwicklungen. Insbesondere in
Hochtechnologieindustrien lassen sich teilweise gegenläufige, positive
Entwicklungen beobachten, die durch strukturelle Nachfrageimpulse und innovationsgetriebene
Dynamiken geprägt sind. Vor diesem Hintergrund ist eine disaggregierte Betrachtung
erforderlich, um die unterschiedlichen Anpassungsprozesse innerhalb des
verarbeitenden Gewerbes besser zu verstehen. Abschnitt 🡭1.3 greift diese Unterschiede auf
und analysiert die Entwicklungen in ausgewählten Teilmärkten im Detail.
⑥⑨ Die weitere Darstellung ist in mehrere Analyseschritte gegliedert. Zunächst wird in
Abschnitt 🡭1.2.1 kurz die durchschnittliche Entwicklung der Preisaufschläge
analysiert. In Abschnitt 🡭1.2.2 wird die Analyse zu Preisen und verschiedenen
Produktivitätsmaßen vorgestellt. Abschnitt 🡭1.2.3 fasst die Ergebnisse kurz zusammen. In
Abschnitt 🡭1.3 werden anschließend weitere Teilmarktanalysen zu energieintensiven
Industrien, export- und importintensiven Industrien sowie Hightech Industrien
durchgeführt.
Drucksache 21/7150 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 40 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 41
METHODEN UND DATEN
Methoden
◼ Im Mittelpunkt der Analyse stehen Preisaufschläge als Maß für die
Fähigkeit von Unternehmen, Preise oberhalb ihrer variablen Kosten zu
setzen.
◼ Ergänzend werden die totale Faktorproduktivität und die
Arbeitsproduktivität betrachtet. Die Arbeitsproduktivität wird als preisbereinigte
Wertschöpfung je Beschäftigten gemessen.
◼ Preisaufschläge und totale Faktorproduktivität werden auf
Grundlage einer Produktionsfunktionsschätzung berechnet.
◼ Verwendet wird die ACF-Methode mit einer Gross-Output-Translog-
Spezifikation.
◼ Aus dem relativen Verhältnis von Preisentwicklung und geschätzten
Preisaufschlägen werden Rückschlüsse auf Grenzkostenverläufe
gezogen.
Daten
◼ Die finale Analysestichprobe umfasst 1.755 Unternehmen des
verarbeitenden Gewerbes mit 15.698 Unternehmens-Jahr-
Beobachtungen von 2014 bis 2023. Mit durchschnittlich rund 303 Beschäftigten
bildet sie vor allem größere Unternehmen ab.
◼ Berücksichtigt werden Unternehmen mit Angaben zu Umsatz,
Beschäftigung, Personalkosten, Materialkosten und
Sachanlagevermögen, die in mindestens acht von zehn Jahren beobachtet werden.
◼ Ergänzend werden amtliche Daten von Eurostat und Destatis
genutzt, insbesondere Preisindizes, Handelsdaten und
Produktionsindizes.
Eine ausführliche Darstellung der Datengrundlage, der Variablen und
des methodischen Vorgehens findet sich im 🡭Online-Appendix 1.2.
Box 1.1: Methoden und Daten
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7150– 41 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 42
1.2.1 Rückläufige Preisaufschläge seit 2021
⑥⑩ 🡭Abbildung 1.9 zeigt die Entwicklung der durchschnittlichen Preisaufschläge im
verarbeitenden Gewerbe im Zeitraum von 2014 bis 2023. Dargestellt sind sowohl der
einfache Durchschnitt (blaue Linie) als auch der gewichtete Durchschnitt (orange
Linie).
⑦0 Der einfache Durchschnitt der Preisaufschläge stieg von rund 1,33 im Jahr 2014
kontinuierlich auf einen Höchstwert von etwa 1,37 im Jahr 2016 an. Anschließend
bewegte er sich bis 2021 relativ stabil auf einem Niveau zwischen 1,36 und 1,37. Ab dem
Jahr 2021 ist ein deutlicher Rückgang zu beobachten, der sich 2022 und 2023
fortsetzte. Bis 2022 fiel der einfache Durchschnitt auf rund 1,32.
⑦② Der gewichtete Durchschnitt folgte einem ähnlichen, jedoch insgesamt
niedrigeren Verlauf. Er stieg von etwa 1,29 im Jahr 2014 auf einen Spitzenwert von rund 1,33
im Jahr 2016 und blieb danach bis 2020 weitgehend stabil zwischen 1,32 und 1,33. Ab
2020 ging auch der gewichtete Durchschnitt spürbar zurück. Dieser Rückgang
verstärkte sich 2022 und 2023, sodass der gewichtete Durchschnitt im Jahr 2023 einen
Wert von etwa 1,29 erreichte.
Abbildung 1.9: Aggregierte Preisaufschläge verarbeitendes Gewerbe
Anmerkung: Dargestellt sind geschätzte Preisaufschläge im verarbeitenden Gewerbe. Die Preisaufschläge
werden auf Grundlage einer ACF-Produktionsfunktionsschätzung (Ackerberg u. a., 2015; De Loecker/Warzynski,
2012) mit Gross-Output-Translog-Spezifikation berechnet. Der gewichtete Durchschnitt verwendet den
Unternehmensumsatz als Gewicht.
Quelle: Eigene Berechnungen auf Grundlage von Orbis-Daten von Moody’s.
1,25
1,30
1,35
1,40
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Pr
ei
sa
uf
sc
hl
ag
Durchschnitt Gewichteter Durchschnitt
Drucksache 21/7150 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 42 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 43
⑦③ 🡭Abbildung 1.10 zeigt den zeitlichen Verlauf der Verteilung der Preisaufschläge.
Sie gibt Hinweise darauf, ob die Höhe der Preisaufschläge einen Einfluss darauf hat,
wie sich ein Unternehmen in der Energiekrise entwickelt. Die Abbildung zeigt, dass es
sich um einen systematischen Schock handelt, der die Unternehmen in ähnlicher
Größenordnung betrifft. Dies ist daran erkennbar, dass die Perzentile der Verteilung
einen Einbruch von etwa 5 Prozentpunkten aufweisen. Eine ergänzende Darstellung
der kumulierten Verteilungen der Preisaufschläge in den Jahren 2019 und 2022 findet
sich im 🡭Online-Appendix 1.2. Sie bestätigt, dass die Preisaufschläge im Jahr 2022
über die gesamte Verteilung hinweg niedriger liegen als im Jahr 2019 und dass sich die
Streuung der Preisaufschläge nach dem Kostenschock verringert hat.
Abbildung 1.10: Verlauf der gewichteten Quantile der Preisaufschläge
Anmerkung: Dargestellt sind umsatzgewichtete Quantile der geschätzten Preisaufschläge im verarbeitenden
Gewerbe. Die Gewichtung erfolgt mit dem Unternehmensumsatz. Die Preisaufschläge werden auf Grundlage einer
ACF-Produktionsfunktionsschätzung mit Gross-Output-Translog-Spezifikation berechnet.
Quelle: Eigene Berechnungen auf Grundlage von Orbis-Daten von Moody’s.
1.2.2 Deutschland hat ein Kosten- und
Produktivitätsproblem
⑦④ 🡭Abbildung 1.11 stellt die Wachstumsraten der Preisaufschläge, der Preise und
der approximierten Grenzkosten im verarbeitenden Gewerbe mit dem Referenzjahr
2019 dar. Dargestellt sind der Preisaufschlag (blaue Linie), die Preise (grüne Linie)
sowie die Grenzkosten (gelbe Linie).
1,00
1,20
1,40
1,60
1,80
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Pr
ei
sa
uf
sc
hl
ag
10. Perzentil 25. Perzentil 50. Perzentil 75. Perzentil 90. Perzentil
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7150– 43 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 44
⑦⑤ Bis zum Jahr 2019 wuchsen die Preise und die approximierten Grenzkosten
moderat und weitgehend parallel an.2 Beide Größen blieben auch im Jahr 2020 nahezu
unverändert. Ab dem Jahr 2021 stiegen Preise und Grenzkosten dann stark an. Dabei
zeigen Grenzkosten einen stärkeren Anstieg als Preise. Bis 2023 erreichten die Preise
einen kumulierten Anstieg von knapp 20 Prozent, während die approximierten
Grenzkosten sogar auf über 22 Prozent zunahmen. Die Preisaufschläge hingegen blieben
bis 2020 relativ stabil und zeigten ab 2021 einen deutlichen Rückgang. Im Jahr 2023
lagen sie rund drei Prozent unter dem Niveau von 2019. Konsistent mit dem hohen
beobachteten Kostenschock zeigt eine ergänzende Analyse der Kostenweitergaberate
im 🡭Online-Appendix 1.2, dass die marginale Kostenweitergabe in den Jahren 2022
und 2023 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gestiegen ist. Während sie vor 2022
bei rund 77 Prozent lag, stieg sie in den Jahren 2022 und 2023 auf rund 93 Prozent.
Dies deutet darauf hin, dass Unternehmen bei dem hohen Kostenschock zunehmend
weniger Spielraum hatten, zusätzliche Kostensteigerungen über sinkende
Preisaufschläge aufzufangen.3
⑦⑥ Der dargestellte Verlauf verdeutlicht, dass der Rückgang der Preisaufschläge ab
2021 maßgeblich auf den starken Anstieg der Grenzkosten zurückzuführen ist, der nur
teilweise an die Preise weitergegeben wurde. Dieser Effekt verstärkte sich im Zuge des
Ukrainekriegs in den Jahren 2022 und 2023. Am Anfang der Pandemie 2020 sind
hingegen keine signifikanten Veränderungen bei Preisaufschlägen, Preisen oder
Grenzkosten zu beobachten.
2 Technische Erklärung zu approximierten Grenzkosten: Die dargestellten Preisverläufe beruhen auf
einer Unternehmens-Fixed-Effects-Regression der logarithmierten Preisindizes auf
Jahresindikatoren mit dem Referenzjahr 2019. Die Jahreskoeffizienten geben den innerhalb des verwendeten
Unternehmenssamples geschätzten, beobachtungsgewichteten durchschnittlichen Preisverlauf
relativ zu 2019 an. Da der Preisaufschlag als Verhältnis von Preis zu Grenzkosten interpretiert wird, gilt
in Logarithmen näherungsweise log(Grenzkosten) = log(Preis) - log(Preisaufschlag). Es wird daher
zunächst geschätzt, wie sich Preise und Preisaufschläge relativ zum Referenzjahr 2019 verändern.
Der entsprechende Effekt auf die approximierten Grenzkosten ergibt sich anschließend als Differenz
zwischen dem Preis- und dem Preisaufschlagseffekt. Die Grenzkosten sind daher nicht direkt
beobachtet, sondern als aus Preis- und Preisaufschlagsentwicklung abgeleitete Größe zu verstehen.
3 Die Kostenweitergaberate ist als marginale Größe zu verstehen. Sie beschreibt nicht, welcher Anteil
des gesamten seit 2019 aufgelaufenen Kostenschocks weitergegeben wurde, sondern welcher
Anteil zusätzlicher Kostenänderungen an die Preise weitergegeben wird. Ökonomisch ist zu erwarten,
dass die marginale Kostenweitergabe mit der Höhe des Kostenschocks steigt, da Unternehmen mit
zunehmender Größe des Kostenschocks weniger Spielraum haben, zusätzliche
Kostensteigerungen über sinkende Preisaufschläge aufzufangen. Als theoretischer Grenzfall bei sehr hohen
Kostensteigerungen ist eine vollständige marginale Kostenweitergabe zu erwarten. In diesem Fall nähern
sich Preise und Grenzkosten im Niveau an. Der Preisaufschlag nähert sich entsprechend seiner
Untergrenze von eins.
Drucksache 21/7150 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 44 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 45
Abbildung 1.11: Verlauf Preisaufschläge, Preise und approximierte
Grenzkosten
Anmerkung: Dargestellt sind Veränderungen relativ zum Referenzjahr 2019. Die Preisentwicklung basiert auf
industriebezogenen Preisindizes, die auf 2019 normiert werden. Approximierte Grenzkosten werden aus dem
relativen Verhältnis von Preisen und geschätzten Preisaufschlägen abgeleitet. Formal gilt in Logarithmen:
approximierte Grenzkosten gleich Preise minus Preisaufschläge. Die dargestellten Verläufe beruhen auf Firmen-Fixed-
Effects-Schätzungen.
Quelle: Eigene Berechnungen auf Grundlage von Orbis-Daten von Moody’s sowie Eurostat, Preisindizes in der
Industrie, jährliche Daten, Datensatz sts_inpp_a.
⑦⑦ 🡭Abbildung 1.12 zeigt erneut Wachstumsraten mit dem Basisjahr 2019 für
Preisaufschläge sowie für die totale Faktorproduktivität und die Arbeitsproduktivität.
Letztere wird als preisbereinigte Wertschöpfung je Beschäftigten gemessen. Es zeigt sich
ein deutlicher Rückgang der Faktorproduktivität sowie ein Einbruch der
Arbeitsproduktivität nach den Jahren 2017/18. Dieser Einbruch beschleunigt sich in den
folgenden Jahren während des Beginns der Pandemie. Nach einer kurzen Erholung im Jahr
2021 ist ab 2022 nochmals ein stärkerer Rückgang zu beobachten. Dabei sinkt die
Arbeitsproduktivität um acht Prozentpunkte bis 2023.
⑦⑧ 🡭Abbildung 1.13 zeigt, wie sich die Entwicklung der Arbeitsproduktivität durch die
Veränderungen in der Arbeitnehmerzahl und der deflationierten Wertschöpfung
erklären lässt. Die Bewegungen der Arbeitsproduktivität nach 2019 werden vorrangig durch
die Fluktuation der preisbereinigten Wertschöpfung verursacht. Dieses Muster steht
im Einklang mit aktuellen Befunden zur deutschen Industrie, wonach die reale
Wertschöpfung bereits seit 2017 rückläufig ist und die jüngeren Krisen eher als Verstärker
eines länger bestehenden Strukturproblems zu interpretieren sind (Grömling, 2026).
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7150– 45 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 46
⑦⑨ Der Rückgang seit 2017 lässt sich nicht auf einen einzelnen Auslöser
zurückführen, sondern verweist auf eine bereits vor Pandemie und Energiekrise einsetzende
strukturelle Schwäche der deutschen Industrie. Genannt werden insbesondere
nachlassende Exportdynamik, eine Verschlechterung der preislichen
Wettbewerbsfähigkeit, hohe Standort- und Produktionskosten, verhaltene Investitionen sowie eine zu
geringe Dynamik bei produktivitätssteigernden und disruptiven Innovationen (Bolwin
u. a., 2025; Falck/Pfaffl, 2026; Grömling, 2026).
⑦⑩ Die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleibt in Zeiten großer
Volatilität im Vergleich zur Wertschöpfung relativ stabil. Ab dem Jahr 2022 ist zudem zu
beobachten, dass die Beschäftigung weiter zunimmt, obwohl die preisbereinigte
Wertschöpfung deutlich zurückgeht. Dadurch sinkt die Arbeitsproduktivität
zusätzlich. Dies verdeutlicht, dass sich die Anpassung an den Kostenschock nicht
unmittelbar über Beschäftigungsrückgänge vollzieht, sondern zunächst vor allem über eine
geringere reale Wertschöpfung je Beschäftigten. Zugleich deutet der Befund darauf hin,
dass Beschäftigung in der kurzen Frist weniger stark schwankt als die reale
Wertschöpfung und Anpassungsprozesse am Arbeitsmarkt entsprechend träge verlaufen.
Daneben können weitere, in der vorliegenden Analyse nicht beobachtete
Anpassungsmechanismen wie Kurzarbeit und Veränderungen der Arbeitszeit eine Rolle
spielen.4
⑧0 Ein möglicher Erklärungsansatz für die stabile Beschäftigung bei gleichzeitig
rückläufiger Wertschöpfung liegt in den institutionellen Rahmenbedingungen des
deutschen Arbeitsmarktes. Arbeitsrechtliche und kollektiv vereinbarte Regelungen können
die kurzfristige Anpassung der Beschäftigtenzahl begrenzen. Die OECD (OECD, 2025)
stellt fest, dass der Beschäftigungsschutz in Deutschland leicht überdurchschnittlich
ausgeprägt ist. Eine aktuelle Untersuchung (Coatanlem, 2026) ergänzt diese
Einordnung um Erkenntnisse zu den Anpassungskosten großer deutscher Unternehmen in
Restrukturierungsphasen. Auf Grundlage von 55 Restrukturierungsprogrammen
dokumentiert die Untersuchung hohe Kosten des Personalabbaus, die unter anderem
durch Abfindungsregelungen, Kündigungsfristen und weitere institutionelle
Rahmenbedingungen geprägt werden.
4 Kurzarbeit wird in den Orbis-Daten nicht beobachtet. Unternehmen können ihre Arbeitsnachfrage
daher auch über eine Verringerung der Arbeitszeit anpassen, ohne dass sich dies unmittelbar in der
Zahl der Beschäftigten niederschlägt.
Drucksache 21/7150 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 46 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 47
Abbildung 1.12: Verlauf Preisaufschläge, Faktor- und Arbeitsproduktivität
Anmerkung: Dargestellt sind Veränderungen relativ zum Referenzjahr 2019. Preisaufschläge und totale
Faktorproduktivität werden auf Grundlage einer ACF-Produktionsfunktionsschätzung mit Gross-Output-Translog-
Spezifikation berechnet. Die Arbeitsproduktivität wird als preisbereinigte Wertschöpfung je Beschäftigten gemessen.
Die Verläufe beruhen auf Firmen-Fixed-Effects-Schätzungen.
Quelle: Eigene Berechnungen auf Grundlage von Orbis-Daten von Moody’s. Für die Preisbereinigung der
Wertschöpfung werden Eurostat-Preisindizes in der Industrie, jährliche Daten, Datensatz sts_inpp_a, verwendet.
Abbildung 1.13: Arbeitsproduktivität - Zusammensetzung
Anmerkung: Dargestellt sind Veränderungen relativ zum Referenzjahr 2019. Die Arbeitsproduktivität wird in
preisbereinigte Wertschöpfung und Anzahl der Beschäftigten zerlegt. Die Wertschöpfung wird mit Preisindizes auf
Industrieebene preisbereinigt. Beschäftigung wird als Anzahl der Beschäftigten gemessen. Arbeitszeit und
Kurzarbeit werden in den Orbis-Daten nicht beobachtet.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7150– 47 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 48
Quelle: Eigene Berechnungen auf Grundlage von Orbis-Daten von Moody’s. Für die Preisbereinigung der
Wertschöpfung werden Eurostat-Preisindizes in der Industrie, jährliche Daten, Datensatz sts_inpp_a, verwendet.
1.2.3 Fazit
⑧② Insgesamt zeigt sich seit 2021 ein breit wirkender Kostenschock im verarbeitenden
Gewerbe, der sich deutlich in Preisaufschlägen und Produktivität niederschlägt.
Dieser Befund fügt sich in aktuelle Studien zur deutschen Industrie ein, wonach die reale
industrielle Wertschöpfung bereits seit 2017 geschwächt ist und die jüngeren Krisen
eher als Verstärker eines länger bestehenden Strukturproblems zu interpretieren sind.
⑧③ Die Preisaufschläge sind seit 2021 deutlich und systematisch zurückgegangen.
Grund dafür ist, dass die Grenzkosten stärker stiegen als die Preise. Unternehmen
konnten höhere Kosten damit nur unvollständig an Kundinnen und Kunden
weitergeben. Rückläufige Preisaufschläge sind in diesem Kontext daher vor allem Ausdruck
von Kostendruck und nicht Ausdruck einer wettbewerbspolitisch gewünschten
Intensivierung des Wettbewerbs. Zugleich gingen sowohl die totale Faktorproduktivität als
auch die Arbeitsproduktivität zurück. Der Rückgang der Arbeitsproduktivität ist vor
allem auf eine sinkende reale Wertschöpfung bei vergleichsweise stabiler
Beschäftigung zurückzuführen. Insgesamt ergibt sich damit das Bild einer Industrie, in der die
Anpassung an den Kostenschock vor allem über sinkende Margen und Produktivität
erfolgt, während die Beschäftigung vergleichsweise träge reagiert.
1.3 Energieintensität, die Rolle des internationalen
Handels und Hightech-Boom
⑧④ Die aggregierte Analyse zeigt, dass sich der breit wirkende Kostenschock in
sinkenden Preisaufschlägen und rückläufiger Produktivität widerspiegelt. Diese aggregierten
Ergebnisse liefern wichtige Hinweise auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung,
lassen jedoch offen, inwieweit sich die Anpassungsprozesse zwischen
unterschiedlichen Industrien unterscheiden.
⑧⑤ Vor diesem Hintergrund wird im folgenden Kapitel eine disaggregierte Analyse der
Teilmärkte vorgenommen. Ziel ist es, ein differenzierteres Bild der
Wettbewerbsdynamik zu erhalten. Im Mittelpunkt steht dabei die Energieintensität von Industrien, da der
beobachtete Kostenschock maßgeblich über steigende Energiepreise gewirkt hat und
daher zu erwarten ist, dass sich die Effekte zwischen energieintensiven und nicht
energieintensiven Industrien systematisch unterscheiden.
⑧⑥ Die Analyse erfolgt dabei in mehreren aufeinander aufbauenden Schritten.
Zunächst wird in Abschnitt 🡭1.3.1 zwischen energieintensiven und nicht
energieintensiven Industrien unterschieden, um grundlegende Unterschiede in der Betroffenheit
Drucksache 21/7150 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 48 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 49
durch den Kostenschock herauszuarbeiten. Anschließend wird in Abschnitt 🡭1.3.2
untersucht, wie sich Import- und Exportintensität von Industrien auf die Entwicklung
von Preisaufschlägen nach 2019 auswirkt. Für die nicht energieintensiven Industrien
erfolgt in Abschnitt 🡭1.3.3 eine weitere Differenzierung in Hochtechnologie und nicht
Hochtechnologie, um mögliche Unterschiede in der Anpassungsfähigkeit und
Wettbewerbsdynamik zu identifizieren.
⑧⑦ Die Ergebnisse der folgenden Teilmarktanalyse zeigen deutliche Unterschiede. Ein
zentrales Ergebnis ist, dass die Preisaufschläge in energieintensiven Industrien
deutlich stärker eingebrochen sind. Gleichzeitig sind in diesen Industrien sowohl der
Preisanstieg als auch der Anstieg der approximierten Grenzkosten ausgeprägter.
⑧⑧ Auch bei der Entwicklung der Produktivität zeigen sich klare Unterschiede
zwischen den beiden Gruppen. Während in nicht energieintensiven Industrien bereits
während der Pandemie ein Rückgang der Produktivität zu beobachten ist, bleibt ein
solcher Einbruch in energieintensiven Industrien in dieser Phase aus. Ab dem Jahr
2022 kehrt sich dieses Muster jedoch um. Energieintensive Industrien verzeichnen
dann einen deutlich stärkeren Rückgang sowohl der totalen Faktorproduktivität als
auch der Arbeitsproduktivität. Der Einbruch der Arbeitsproduktivität ist dabei
besonders ausgeprägt und wird vor allem durch den Rückgang der preisbereinigten
Wertschöpfung bei gleichzeitig relativ stabiler Beschäftigung verursacht.
⑧⑨ Auffällig ist, dass sich die Beschäftigung in energieintensiven und nicht
energieintensiven Industrien deutlich weniger stark unterscheidet als die preisbereinigte
Wertschöpfung. Während die reale Wertschöpfung in energieintensiven Industrien nach
2021 deutlich stärker zurückgeht, bleibt die Beschäftigungsentwicklung
vergleichsweise stabil. Dies deutet darauf hin, dass sich die Anpassung an den Kostenschock
kurzfristig nicht in gleichem Maße über Beschäftigungsrückgänge vollzieht. Damit
kann Arbeitsproduktivität besonders stark sinken, wenn reale Wertschöpfung
zurückgeht, Beschäftigung aber in den betroffenen Industrien gebunden bleibt. Der Befund
ist zugleich für die wirtschaftspolitische Einordnung relevant, weil er auf die
Bedeutung eines dynamischen Arbeitsmarkts verweist, der Wechsel in produktivere und
wachsende Tätigkeiten erleichtert.
⑧⑩ Die Handelsanalyse zeigt darüber hinaus, dass die internationale Verflechtung der
Industrien für die Anpassung an den Kostenschock relevant ist. Eine höhere
Importintensität ist nach 2019 tendenziell mit günstigeren Entwicklungen der Preisaufschläge
verbunden, insbesondere bei nicht energieintensiven Industrien. Eine mögliche
Erklärung ist, dass diese Industrien stärker von günstigeren importierten Vorleistungen
profitieren konnten, während energieintensive Industrien selbst häufig Vorprodukte
herstellen und daher durch Importe stärker auch einem zusätzlichen Wettbewerbsdruck
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7150– 49 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 50
ausgesetzt sind. Höhere Exportintensität geht dagegen tendenziell mit einem
schwächeren Verlauf der Preisaufschläge einher. Dieser Befund ist vorsichtig zu
interpretieren, da hier wahrscheinlich weniger ein direkter Kostenkanal im Vordergrund steht,
sondern stärker die Einbindung exportorientierter Industrien in internationale
Absatzmärkte und Preisbildungsprozesse.
⑨0 Innerhalb der nicht energieintensiven Industrien ergeben sich zudem erhebliche
Unterschiede zwischen Hochtechnologie- und den übrigen Industrien. Während der
Pandemie ist ein deutlicher Aufschwung im Hochtechnologiesektor zu beobachten.
In diesem Segment entwickeln sich Preisaufschläge sowie Faktor- und
Arbeitsproduktivität entgegen dem allgemeinen Trend und steigen an. Gleichzeitig fällt der
Preisanstieg im Hochtechnologiesektor geringer aus, was darauf hindeutet, dass zuvor
gesunkene Grenzkosten den Preisdruck dämpfen. Insgesamt zeigt sich, dass der
Hochtechnologiesektor nicht von dem im verarbeitenden Gewerbe insgesamt
beobachteten Produktivitätseinbruch betroffen ist, sondern im Gegenteil eine steigende Faktor-
und Arbeitsproduktivität aufweist. Dieser Befund ist jedoch als relative Stärke
innerhalb Deutschlands zu verstehen, da forschungsintensive Industrien in Deutschland
im internationalen Vergleich zuletzt an Dynamik und Arbeitsproduktivität verloren
haben (Danne/Schiersch, 2026).
⑨② Auch hier zeigt sich die Trägheit des Arbeitsmarkts. Die Beschäftigung
unterscheidet sich zwischen den Industriegruppen nur geringfügig, obwohl die reale
Wertschöpfung sehr unterschiedlich verläuft. Dies gilt sowohl für energieintensive Industrien mit
stark fallender Wertschöpfung als auch für Hochtechnologieindustrien mit steigender
Wertschöpfung und für Industrien dazwischen. Der Befund unterstreicht die
Bedeutung von Mobilität zwischen schrumpfenden und wachsenden Industriebereichen.
1.3.1 Energieintensive Industrien als Treiber der
aggregierten Entwicklung
⑨③ Die Unterscheidung zwischen energieintensiven und nicht energieintensiven
Industrien ist von zentraler Bedeutung für das Verständnis der im vorigen Abschnitt 🡭1.2
identifizierten Entwicklungen. Energieintensive Industrien nehmen eine Schlüsselrolle
innerhalb des verarbeitenden Gewerbes ein, da sie einen besonders hohen Anteil der
gesamtindustriellen Energienachfrage auf sich vereinen und gleichzeitig zentrale
Vorleistungen für zahlreiche nachgelagerte Industrien bereitstellen. So entfielen im Jahr
2021 rund 77 Prozent des industriellen Energieverbrauchs auf energieintensive
Industriezweige, während diese lediglich etwa 17 Prozent der industriellen
Bruttowertschöpfung und rund 15 Prozent der Beschäftigten ausmachten (Statistisches
Bundesamt, 2026). Diese Struktur verdeutlicht, dass Energie als Produktionsfaktor in diesen
Drucksache 21/7150 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 50 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 51
Industrien eine deutlich größere Rolle spielt als in anderen Bereichen des
verarbeitenden Gewerbes.
⑨④ Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass sich der im vorhergehenden Kapitel
identifizierte Kostenschock insbesondere in energieintensiven Industrien stärker
niederschlägt als in weniger energieabhängigen Sektoren. Aktuelle Entwicklungen zeigen
zudem, dass energieintensive Branchen in den Jahren nach 2021 besonders stark von
Produktionsrückgängen betroffen waren, was im Zusammenhang mit deutlich
gestiegenen Energiepreisen steht. Eine disaggregierte Betrachtung entlang der
Energieintensität hilft daher, die aggregierten Rückgänge von Preisaufschlägen und Produktivität
besser einzuordnen. Sie zeigt, in welchen Industrien die Effekte besonders ausgeprägt
sind und welche Unterschiede in Kostenstrukturen, Wettbewerbsdynamiken und
Anpassungsmechanismen hinter dem aggregierten Bild stehen.5
⑨⑤ Die Einteilung in energieintensive und nicht energieintensive Industrien erfolgt auf
Basis der Klassifikation der Wirtschaftszweige nach NACE auf Zweistellerebene. Als
energieintensive Industrien werden dabei jene Wirtschaftszweige definiert, die durch
einen besonders hohen Energieeinsatz im Produktionsprozess gekennzeichnet sind.
Konkret umfasst diese Gruppe die Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und
Korkwaren, die Papier- und Pappeindustrie, die Herstellung von Kokerei- und
Raffinerieerzeugnissen, die chemische Industrie, die Herstellung von Gummi- und
Kunststoffwaren, die Glas- und Keramikindustrie sowie die Herstellung von Grundmetallen wie in
🡭Tabelle 1.3 gezeigt wird.
⑨⑥ Diese Industrien zeichnen sich dadurch aus, dass Energie einen zentralen
Produktionsfaktor darstellt und einen erheblichen Anteil an den Gesamtkosten einnimmt.
Gleichzeitig handelt es sich überwiegend um Grundstoffindustrien, die am Anfang
industrieller Wertschöpfungsketten stehen und wichtige Vorleistungen für zahlreiche
andere Branchen liefern. Aufgrund dieser Struktur ist zu erwarten, dass sich
Veränderungen der Energiepreise in diesen Industrien besonders stark auf Kostenstrukturen,
Preisbildungsprozesse und letztlich auf die Wettbewerbsdynamik auswirken. Die
Chemieindustrie wird im Folgenden in einer Infobox6 als besonders relevantes
Beispiel dieser Gruppe vorgestellt. Sie verbindet hohe Energieintensität mit einer
zentralen Rolle als Vorleistungsgüterproduzent und einer starken internationalen
Handelsverflechtung.
5 Zu den energie- und industriepolitischen Rahmenbedingungen sowie den wirtschaftspolitischen
Handlungsoptionen für energieintensive Industrien vgl. 🡭Kapitel 3 dieses Gutachtens.
6 Die Informationen in der Infobox stammen aus (BMWE, o. J.; Statistisches Bundesamt, 2022;
Statistisches Bundesamt, 2024; VCI Online, 2024). Eigene Berechnungen auf Grundlage von
Statistischem Bundesamt, GENESIS-Online, Tabellen 51000-0001 und 51000-0005, Warensystematik
GP2019 (2-Steller), Position GP19-20 „Chemische Erzeugnisse“, Berichtsjahr 2023.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7150– 51 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 52
Tabelle 1.3: Energieintensive Industrien
NACE-
Code
Beschreibung EU-Median
Energiekostenanteil
Anteil industrieller
Bruttowertschöpfung in DE 2021
16 Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und
Korkwaren (ohne Möbel)
~1,4 % nicht ausgewiesen
17 Herstellung von Papier, Pappe und Waren
daraus
~2,1 % 1,7 %
19 Herstellung von Kokerei- und
Raffinerieerzeugnissen
~3,7 % 1,2 %
20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen ~3,2 % 7,5 %
22 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren ~1,6 % nicht ausgewiesen
23 Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik,
Verarbeitung von Steinen und Erden (nicht-
metallische mineralische Erzeugnisse)
~3,3 % 3,0 %
24 Herstellung von Grundstoffen aus Metallen
(Grundmetalle)
~3,1 % 3,5 %
Anmerkung: Der EU-Median des Energiekostenanteils bezeichnet den Median des Anteils der Energiekosten an
den Produktionskosten in der EU für die jeweilige Industrie. Der Anteil an der Bruttowertschöpfung bezieht sich
auf die industrielle Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten in Deutschland im Jahr 2021.
Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage von (Dechezleprêtre u. a., 2025), sowie (Statistisches Bundesamt,
2026).
Drucksache 21/7150 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 52 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 53
CHEMIE ALS ENERGIEINTENSIVE SCHLÜSSEL-
BRANCHE
Energieintensität
◼ Im Jahr 2021 entfielen auf die Herstellung chemischer Erzeugnisse
rund 29,8 Prozent des industriellen Energieverbrauchs in
Deutschland.
◼ Beim industriellen Gasverbrauch lag der Anteil der Herstellung
chemischer Erzeugnisse bei rund 36,7 Prozent.
Produktion
◼ Der Produktionsrückgang in der Chemieindustrie fiel nach Beginn der
Energiekrise besonders deutlich aus.
◼ Im Jahr 2023 sank die Produktion chemischer Erzeugnisse gegenüber
dem Vorjahr um 10,6 Prozent.
◼ Der Produktionsstand chemischer Erzeugnisse erreichte damit den
niedrigsten Wert seit 1995.
Handelsintensität
◼ Chemische Erzeugnisse machten im Jahr 2023 rund 9 Prozent der
deutschen Ausfuhren aus.
◼ Auf der Importseite entfielen rund 7,7 Prozent der deutschen
Einfuhren auf chemische Erzeugnisse.
Vorleistungsgüter und Innovationen
◼ 27 Prozent der chemischen Produkte gehen direkt an
Endverbraucherinnen und Endverbraucher. Zwei Drittel werden innerhalb der
Industrie weiterverarbeitet.
◼ Die Chemieindustrie versorgt unter anderem Kunststoffverarbeitung,
Maschinenbau, Automobil-, Verpackungs-, Bau- und Textilwirtschaft
mit Grundstoffen, Materialien und Zwischenprodukten.
◼ Rund 60 Prozent der gesamten FuE zu Materialtechnologien in
Deutschland erfolgen in der Chemieindustrie.
Box 1.2: Chemie als Schlüsselbranche
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7150– 53 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 54
1.3.1.1 Energieintensive Industrien mit Margenrückgang
⑨⑦ 🡭Abbildung 1.14 zeigt die Entwicklung der Preisaufschläge für energieintensive
und nicht energieintensive Industrien relativ zum Basisjahr 2019. Es wird deutlich,
dass die Preisaufschläge in energieintensiven Industrien ab dem Jahr 2021 stärker
zurückgehen als in nicht energieintensiven Industrien. Während beide Gruppen bis 2020
keine ausgeprägten Rückgänge aufweisen, setzt der Einbruch bei energieintensiven
Industrien früher ein und fällt im weiteren Verlauf deutlich stärker aus.
⑨⑧ Ein Vergleich der Niveaus der Preisaufschläge wird in 🡭Abbildung 1.15
dargestellt. Dabei zeigt sich, dass energieintensive Industrien bereits vor 2020 ein
niedrigeres Niveau an Preisaufschlägen aufweisen, jedoch bis etwa 2020 einen leicht
steigenden Trend verzeichnen. Demgegenüber bewegen sich die Preisaufschläge in nicht
energieintensiven Industrien bis 2020 weitgehend stabil auf einem höheren Niveau.
Ab 2021 kommt es in beiden Gruppen zu einem Rückgang der Preisaufschläge, der
jedoch in energieintensiven Industrien deutlich stärker ausfällt.
Abbildung 1.14: Energie – Verlauf Preisaufschläge
Anmerkung: Dargestellt sind Veränderungen der geschätzten Preisaufschläge relativ zum Referenzjahr 2019 für
energieintensive und nicht energieintensive Industrien. Die Preisaufschläge werden auf Grundlage einer ACF-
Produktionsfunktionsschätzung mit Gross-Output-Translog-Spezifikation berechnet. Die dargestellten Verläufe
beruhen auf Firmen-Fixed-Effects-Schätzungen.
Quelle: Eigene Berechnungen auf Grundlage von Orbis-Daten von Moody’s. Die Einteilung energieintensiver
Industrien basiert auf (Dechezleprêtre u. a., 2025).
Drucksache 21/7150 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 54 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 55
Abbildung 1.15: Energie – Preisaufschläge
Anmerkung: Dargestellt sind die Niveaus der geschätzten Preisaufschläge für energieintensive und nicht
energieintensive Industrien. Die Preisaufschläge werden auf Grundlage einer ACF-Produktionsfunktionsschätzung mit
Gross-Output-Translog-Spezifikation berechnet. Die Darstellung zeigt den einfachen Durchschnitt der
Preisaufschläge innerhalb der jeweiligen Industriegruppe.
Quelle: Eigene Berechnungen auf Grundlage von Orbis-Daten von Moody’s. Die Einteilung energieintensiver
Industrien basiert auf (Dechezleprêtre u. a., 2025).
1.3.1.2 Energieintensive Industrien erleiden massiven
Produktivitätseinbruch
⑨⑨ Zur Einordnung dieser Entwicklung zeigt 🡭Abbildung 1.16 den Verlauf der
Preisaufschläge, der Preise und der approximierten Grenzkosten für energieintensive und
nicht energieintensive Industrien relativ zum Basisjahr 2019. Ziel ist es, die
unterschiedlichen Entwicklungen der Preisaufschläge zwischen beiden Gruppen besser zu
verstehen.
⑨⑩ Es zeigt sich, dass sowohl Preise als auch Grenzkosten in energieintensiven
Industrien deutlich stärker ansteigen als in nicht energieintensiven Industrien. Die
Preise steigen in energieintensiven Industrien bis 2023 um rund 25 Prozent, während
der Anstieg in nicht energieintensiven Industrien bei etwa 16 Prozent liegt. Noch
ausgeprägter ist der Unterschied bei den Grenzkosten. Diese nehmen in
energieintensiven Industrien um etwa 30 Prozent zu, während der Anstieg in nicht energieintensiven
Industrien unter 20 Prozent bleibt.
energieintensiv nicht energieintensiv
2015 2017 2019 2021 2023 2015 2017 2019 2021 2023
1,10
1,20
1,30
1,40
1,50
Pr
ei
sa
uf
sc
hl
ag
Durchschnitt Gewichteter Durchschnitt
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7150– 55 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 56
⑩0 Der stärkere Rückgang der Preisaufschläge in energieintensiven Industrien lässt
sich somit auf den deutlich höheren Anstieg der Grenzkosten zurückführen, der nicht
im gleichen Umfang durch steigende Preise kompensiert wird.
Abbildung 1.16: Energie – Verlauf Preisaufschläge, Preise und approximierte
Grenzkosten
Anmerkung: Dargestellt sind Veränderungen relativ zum Referenzjahr 2019 für energieintensive und nicht
energieintensive Industrien. Die Preisentwicklung basiert auf Preisindizes auf Industrieebene, die auf 2019 normiert
werden. Approximierte Grenzkosten werden aus dem relativen Verhältnis von Preisen und geschätzten
Preisaufschlägen abgeleitet. Formal gilt in Logarithmen: approximierte Grenzkosten gleich Preise minus Preisaufschläge.
Die dargestellten Verläufe beruhen auf Firmen-Fixed-Effects-Schätzungen.
Quelle: Eigene Berechnungen auf Grundlage von Orbis-Daten von Moody’s sowie Eurostat, Preisindizes in der
Industrie, jährliche Daten, Datensatz sts_inpp_a. Die Einteilung energieintensiver Industrien basiert auf
(Dechezleprêtre u. a., 2025)
⑩② 🡭Abbildung 1.17 zeigt den Verlauf der totalen Faktorproduktivität sowie der
Arbeitsproduktivität für energieintensive und nicht energieintensive Industrien relativ
zum Basisjahr 2019. Während die totale Faktorproduktivität vor 2019 vergleichsweise
stabil verläuft, zeigt sich bei der Arbeitsproduktivität bereits ab 2017 ein Rückgang.
Dieser frühe Rückgang steht im Einklang mit aktuellen Befunden zur deutschen
Industrie, wonach die reale industrielle Wertschöpfung bereits seit 2017 geschwächt ist
und die jüngeren Krisen eher als Verstärker eines länger bestehenden
Strukturproblems zu interpretieren sind (Bolwin u. a., 2025; Falck/Pfaffl, 2026; Grömling, 2026).
⑩③ Der Abschwung der Arbeitsproduktivität beschleunigt sich ab 2020, verläuft
jedoch zwischen den beiden Gruppen zeitlich unterschiedlich. Energieintensive
Industrien verzeichnen zu Beginn der Pandemie im Jahr 2020 zunächst keinen Einbruch der
Drucksache 21/7150 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 56 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 57
Faktor- oder Arbeitsproduktivität. Demgegenüber zeigen nicht energieintensive
Industrien in diesem Zeitraum einen Rückgang der Arbeitsproduktivität um etwa 5
Prozent sowie der totalen Faktorproduktivität um knapp 2 Prozent. Dieser Rückgang wird
jedoch im Jahr 2021 durch eine deutliche Erholung ausgeglichen.
⑩④ Ab dem Jahr 2022 ergibt sich ein deutlich anderes Bild. Energieintensive Industrien
verzeichnen einen starken Rückgang der Produktivität. Bis zum Jahr 2023 sinken die
Arbeitsproduktivität um rund 15 Prozent und die totale Faktorproduktivität um etwa 5
Prozent. In nicht energieintensiven Industrien fällt der Rückgang im gleichen Zeitraum
deutlich moderater aus. Hier liegt der Rückgang der Arbeitsproduktivität bei etwa 5
Prozent und der der totalen Faktorproduktivität bei rund 1 Prozent.
Abbildung 1.17: Energie – Verlauf Preisaufschläge, Faktor- und
Arbeitsproduktivität
Anmerkung: Dargestellt sind Veränderungen relativ zum Referenzjahr 2019 für energieintensive und nicht
energieintensive Industrien. Preisaufschläge und totale Faktorproduktivität werden auf Grundlage einer ACF-
Produktionsfunktionsschätzung mit Gross-Output-Translog-Spezifikation berechnet. Die Arbeitsproduktivität wird als
preisbereinigte Wertschöpfung je Beschäftigten gemessen. Die Verläufe beruhen auf Firmen-Fixed-Effects-
Schätzungen.
Quelle: Eigene Berechnungen auf Grundlage von Orbis-Daten von Moody’s. Für die Preisbereinigung der
Wertschöpfung werden Eurostat, Preisindizes in der Industrie, jährliche Daten, Datensatz sts_inpp_a, verwendet. Die
Einteilung energieintensiver Industrien basiert auf (Dechezleprêtre u. a., 2025).
⑩⑤ 🡭Abbildung 1.18 zeigt die Zusammensetzung der Arbeitsproduktivität aus
preisbereinigter Wertschöpfung und Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für
energieintensive und nicht energieintensive Industrien. Es wird deutlich, dass sich die
Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in beiden Gruppen relativ ähnlich
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7150– 57 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 58
entwickelt und somit keinen wesentlichen Beitrag zu den Unterschieden in der
Arbeitsproduktivität leistet. Die Entwicklung der Arbeitsproduktivität wird vielmehr durch
die preisbereinigte Wertschöpfung bestimmt.
⑩⑥ Zu Beginn der Pandemie zeigt sich erneut ein unterschiedliches Muster zwischen
den beiden Gruppen. Während die energieintensiven Industrien keinen Einbruch der
preisbereinigten Wertschöpfung verzeichnen, kommt es in nicht energieintensiven
Industrien zu einem Rückgang von mehr als 5 Prozent. Ab dem Jahr 2022 kehrt sich
dieses Bild jedoch um. Die preisbereinigte Wertschöpfung in energieintensiven
Industrien sinkt bis 2023 um rund 15 Prozent, während der Rückgang in nicht
energieintensiven Industrien mit etwa 3 bis 4 Prozent deutlich geringer ausfällt.
⑩⑦ Die unterschiedliche Entwicklung der Wertschöpfung bei gleichzeitig ähnlicher
Beschäftigungsentwicklung deutet auf eine träge Anpassung am Arbeitsmarkt hin. Trotz
des starken Rückgangs der preisbereinigten Wertschöpfung in energieintensiven
Industrien entwickelt sich die Beschäftigung dort nicht entsprechend schwächer als in
nicht energieintensiven Industrien. Aus wettbewerbspolitischer Sicht ist dieser
Befund relevant, weil eine geringe Arbeitsmarktdynamik die Reallokation von
Beschäftigten in produktivere oder wachsende Industriebereiche erschweren kann. Qualifizierte
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind für Unternehmen von zentraler Bedeutung
und auf dem Arbeitsmarkt zunehmend schwer zu gewinnen. Wenn sie trotz deutlich
unterschiedlicher Wertschöpfungs- und Produktivitätsverläufe nur begrenzt zwischen
Industriebereichen wechseln, können produktivere oder wachsende Unternehmen
langsamer expandieren. Dadurch kann die allokative Effizienz geschwächt und die
langfristige Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt werden.
⑩⑧ Zusammenfassend zeigt die Analyse, dass der stärkere Rückgang der
Arbeitsproduktivität in energieintensiven Industrien primär auf die Entwicklung der
preisbereinigten Wertschöpfung zurückzuführen ist, während die Beschäftigung weitgehend stabil
verläuft. In Verbindung mit den zuvor dargestellten Entwicklungen bei Preisen und
Grenzkosten ergibt sich ein konsistentes Bild, in dem sich die stärkere Belastung
energieintensiver Industrien sowohl in sinkenden Preisaufschlägen als auch in einem
deutlich höheren Rückgang der Produktivität widerspiegelt.
Drucksache 21/7150 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 58 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 59
Abbildung 1.18: Energie – Zusammensetzung Arbeitsproduktivität
Anmerkung: Dargestellt sind Veränderungen relativ zum Referenzjahr 2019 für energieintensive und nicht
energieintensive Industrien. Die Arbeitsproduktivität wird in preisbereinigte Wertschöpfung und Anzahl der
Beschäftigten zerlegt. Die Wertschöpfung wird mit Preisindizes auf Industrieebene preisbereinigt. Beschäftigung wird als
Anzahl der Beschäftigten gemessen. Arbeitszeit und Kurzarbeit werden in den Orbis-Daten nicht beobachtet.
Quelle: Eigene Berechnungen auf Grundlage von Orbis-Daten von Moody’s. Für die Preisbereinigung der
Wertschöpfung werden Eurostat, Preisindizes in der Industrie, jährliche Daten, Datensatz sts_inpp_a, verwendet. Die
Einteilung energieintensiver Industrien basiert auf (Dechezleprêtre u. a., 2025).
1.3.2 Importe stabilisieren nicht energieintensive Industrien
⑩⑨ Der vorherige Abschnitt hat gezeigt, dass Preisaufschläge und Produktivität in
energieintensiven Industrien nach 2021 stärker einbrechen als in anderen Bereichen
des verarbeitenden Gewerbes. Der folgende Abschnitt erweitert die Analyse der
energieintensiven und nicht energieintensiven Industrien aus dem vorherigen Kapitel.
Untersucht wird, ob sich der dort dokumentierte Einbruch der Preisaufschläge je nach
Import- und Exportintensität einer Industrie verstärkt oder abschwächt. Die
Ergebnisse deuten darauf hin, dass eine höhere Importintensität insbesondere in nicht
energieintensiven Industrien mit günstigeren Verläufen verbunden ist, während
höhere Exportintensität tendenziell mit schwächeren Entwicklungen einhergeht.
⑩⑩ Die deutsche Industrie ist in hohem Maße in internationale Wertschöpfungs- und
Handelsbeziehungen eingebunden. Der Energiepreisschock hat auch die relativen
Kosten zwischen heimischer Produktion, importierten Vorleistungen und
internationalen Absatzmärkten verändert. Für deutsche Industrien ist dieser Mechanismus
besonders relevant, weil der Energiepreisschock die Kosten der inländischen Produktion
im Vergleich zu vielen außereuropäischen Handelspartnern erhöhte. Die Europäische
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7150– 59 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 60
Kommission weist darauf hin, dass industrielle Gas- und Strompreise in der EU auch
nach dem Höhepunkt der Krise deutlich über denen wichtiger Handelspartner lagen
(Europäische Kommission, 2025).
②00 Internationale Handelsexposition kann in der Krise sowohl stabilisierend als
auch belastend wirken. Importe können Unternehmen entlasten, wenn ausländische
Vorleistungen relativ günstiger sind als inländisch produzierte energieintensive Inputs.
Dies kann Kostenanstiege dämpfen und die Produktion nachgelagerter Güter
stabilisieren. Gleichzeitig können Importe auch heimische Wertschöpfung ersetzen, wenn
Vorprodukte nicht mehr im Inland hergestellt, sondern aus dem Ausland bezogen
werden. Exportexposition ist demgegenüber schwieriger eindeutig zu interpretieren.
Exportorientierte Industrien haben Zugang zu internationalen Absatzmärkten. Zugleich
stehen sie dort stärker im Wettbewerb mit Produzenten aus Ländern, die teilweise
geringeren Energie- und Produktionskosten ausgesetzt waren. Höhere Exportexposition
kann daher sowohl zusätzliche Absatzchancen als auch stärkeren internationalen
Wettbewerbsdruck widerspiegeln.
1.3.2.1 Import- und Exportquoten treten gemeinsam auf
②0② Für die Messung der Handelsexposition verwendet die Analyse Eurostat-Daten
zu Trade by Enterprise Characteristics. Der Datensatz ordnet Einfuhren und Ausfuhren
den Unternehmen zu, die diese Waren handeln, und weist sie anschließend nach dem
Hauptwirtschaftszweig dieser Unternehmen aus. Damit lässt sich messen, wie stark
Unternehmen einer bestimmten Industrie in den internationalen Warenhandel
eingebunden sind. Damit liegen Import- und Exportwerte auf derselben NACE-2-Ebene vor,
auf der auch die übrige Industrieanalyse durchgeführt wird. Für die Umsatzdaten
werden Eurostat-Daten der strukturellen Unternehmensstatistik genutzt.7 Diese weisen
zentrale Unternehmenskennzahlen wie Umsatz, Beschäftigung und Wertschöpfung
nach Wirtschaftszweigen aus.8
②0③ Die Import- und Exportdaten werden anschließend mit den Umsatzdaten der
jeweiligen NACE-2-Industrie verknüpft. Auf dieser Grundlage werden für jede Industrie
und jedes Jahr eine Import- und eine Exportquote gebildet. Die Importquote setzt die
Warenimporte aus der Welt ins Verhältnis zum Umsatz der Industrie. Die Exportquote
misst entsprechend die Warenexporte in die Welt relativ zum Umsatz der Industrie.
7 Die Handelsdaten stammen aus dem Eurostat-Datensatz ext_tec01. Umsatz- und
Wertschöpfungsgrößen werden aus der strukturellen Unternehmensstatistik von Eurostat ergänzt. Für die ältere
Datenstruktur wird der Datensatz sbs_na_ind_r2 verwendet, für die neuere Datenstruktur der
Datensatz sbs_sc_ovw.
8 Eine Diskussion zu alternativen Datenquellen zur Messung von Handelsmaßen ist im Online-
Appendix 1.3.
Drucksache 21/7150 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 60 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 61
②0④ Die so gebildeten Import- und Exportmaße sind als Annäherung an die
internationale Einbindung einer Industrie zu verstehen. Sie sind keine exakten Import- oder
Exportquoten im engen buchhalterischen Sinn, weil Handelswerte und Umsatzdaten
aus unterschiedlichen Statistiken stammen und nicht zwingend dieselbe
Unternehmenspopulation abbilden. Während die Handelswerte auf handelsaktiven
Unternehmen beruhen, erfasst die strukturelle Unternehmensstatistik den Umsatz der
jeweiligen Branche insgesamt. Zudem werden die Handelsströme dem
Hauptwirtschaftszweig des handelnden Unternehmens zugeordnet und nicht zwingend dem
Wirtschaftszweig, in dem das gehandelte Gut produziert oder verwendet wird. Dadurch
können die Maße im Einzelfall höher oder niedriger ausfallen als produktionsbezogene
Import- oder Exportquoten. Für die vorliegende Analyse sind sie dennoch geeignet,
weil sie die internationale Einbindung einer Industrie auf derselben NACE-2-Ebene
abbilden, auf der auch die übrige Industrieanalyse erfolgt.
②0⑤ 🡭Abbildung 1.19 zeigt die aggregierten Import- und Exportquoten nach
Energiegruppen, wobei Import-, Export- und Umsatzwerte innerhalb der jeweiligen
Energiegruppe aufaddiert und anschließend ins Verhältnis gesetzt werden. Beide
Energiegruppen sind in erheblichem Umfang international verflochten. Die Exportquote liegt
in den nicht energieintensiven Industrien über den gesamten Zeitraum höher als in den
energieintensiven Industrien. Die Importquote ist in beiden Gruppen niedriger als die
Exportquote und ähnlich hoch. Auffällig ist jedoch, dass die Importquote in
energieintensiven Industrien in den Jahren 2021 und 2022 deutlich ansteigt.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7150– 61 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 62
Abbildung 1.19: Import- und Exportquoten
Anmerkung: Dargestellt sind Import- und Exportquoten nach Energiegruppen. Die Quoten werden gebildet,
indem Import-, Export- und Umsatzwerte innerhalb der jeweiligen Energiegruppe zunächst aufsummiert und
anschließend ins Verhältnis gesetzt werden. Die Importquote entspricht dem Verhältnis von Warenimporten zu
Umsatz, die Exportquote dem Verhältnis von Warenexporten zu Umsatz. Die Einteilung in energieintensive und nicht
energieintensive Industrien erfolgt auf NACE-2-Ebene.
Quelle: Eigene Berechnungen auf Grundlage von Eurostat, Trade by Enterprise Characteristics, Datensatz
ext_tec01, sowie Eurostat, strukturelle Unternehmensstatistik, Datensätze sbs_na_ind_r2 und sbs_sc_ovw. Die
Einteilung energieintensiver Industrien basiert auf (Dechezleprêtre u. a., 2025)
②0⑥ 🡭Abbildung 1.20 stellt die NACE-2-Industrien nach ihrer Import- und
Exportquote in einem Koordinatensystem dar. Auf der horizontalen Achse ist der Median der
Exportquote in den Jahren 2014 bis 2019 abgetragen, auf der vertikalen Achse der
entsprechende Median der Importquote. Die Punktgröße zeigt die Bruttowertschöpfung
zu Faktorkosten der jeweiligen Industrie im Median der Jahre 2014 bis 2019.
Energieintensive Industrien sind gesondert hervorgehoben.
②0⑦ Die Darstellung zeigt zunächst, dass Import- und Exportquoten auf
Branchenebene häufig gemeinsam auftreten. Viele Industrien mit hoher Exportquote weisen
zugleich eine hohe Importquote auf. Eine einfache Einteilung in reine Import- oder
Exportindustrien würde die Handelsverflechtung der Branchen daher nur unzureichend
abbilden. Gleichzeitig wird sichtbar, dass eine höhere Handelsintensität nicht
automatisch mit einer höheren Bruttowertschöpfung einhergeht. Auch kleinere Industrien
können stark in den internationalen Handel eingebunden sein, während große
Industrien nicht zwingend die höchsten Import- oder Exportquoten aufweisen.
energieintensiv nicht energieintensiv
2015 2017 2019 2021 2023 2015 2017 2019 2021 2023
0%
10%
20%
30%
40%
50%
An
te
il
am
U
m
sa
tz
Importquote Exportquote
Drucksache 21/7150 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 62 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 63
②0⑧ Zudem wird deutlich, dass energieintensive Industrien nicht auf einen
bestimmten Bereich der Handelsverteilung beschränkt sind. Sie finden sich sowohl unter
stärker handelsintensiven Branchen, etwa der Metallerzeugung und der Chemieindustrie,
als auch in Bereichen mit geringerer oder einseitiger Handelsintensität, etwa bei Holz,
Glas und Keramik oder Mineralöl. Energieintensität und Handelsintensität sind damit
unterschiedliche strukturelle Merkmale der Industrie, die sich teilweise überlagern,
aber nicht deckungsgleich sind.
Abbildung 1.20: Handelsexposition
Anmerkung: Dargestellt sind NACE-2-Industrien nach ihrer Import- und Exportquote. Auf der horizontalen Achse
ist der Median der Exportquote in den Jahren 2014 bis 2019 abgetragen, auf der vertikalen Achse der
entsprechende Median der Importquote. Die Punktgröße zeigt die Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten der jeweiligen
Industrie im Median der Jahre 2014 bis 2019. Energieintensive Industrien sind gesondert hervorgehoben.
Quelle: Eigene Berechnungen auf Grundlage von Eurostat, Trade by Enterprise Characteristics, Datensatz
ext_tec01, sowie Eurostat, strukturelle Unternehmensstatistik, Datensätze sbs_na_ind_r2 und sbs_sc_ovw. Die
Einteilung energieintensiver Industrien basiert auf (Dechezleprêtre u. a., 2025)
1.3.2.2 Preisaufschläge nach Import- und Exportintensität
②0⑨ Ziel ist es zu prüfen, ob und wie Import- und Exportintensität die zuvor
dokumentierten Unterschiede zwischen energieintensiven und nicht energieintensiven Indust-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7150– 63 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 64
rien verstärken oder abschwächen. Die Schätzung knüpft direkt an die zuvor
dargestellten Verläufe für energieintensive und nicht energieintensive Industrien an. Dort
wurde gezeigt, wie sich Preisaufschläge in beiden Gruppen relativ zum Jahr 2019
entwickelt haben. In einem weiteren Schritt wird nun untersucht, ob diese Entwicklung
innerhalb der beiden Gruppen systematisch mit der Handelsintensität einer Industrie
zusammenhängt.
②0⑩ Dazu werden die jährlichen Verläufe der Preisaufschläge relativ zum
Referenzjahr 2019 mit der Import- und Exportintensität der jeweiligen Industrie vor der
Energiekrise verknüpft. So lässt sich messen, ob der dokumentierte Rückgang in stärker
import- oder exportintensiven Industrien größer oder kleiner ausfällt. Als Maß für die
Handelsintensität wird der Median der Import- und Exportquoten auf Industrieebene
in den Jahren 2014 bis 2019 verwendet. Die Schätzung erfolgt getrennt für
energieintensive und nicht energieintensive Industrien und berücksichtigt Import- und
Exportintensität gleichzeitig. Dadurch lässt sich untersuchen, ob der bereits dokumentierte
Rückgang der Preisaufschläge in stärker import- oder exportorientierten Industrien
innerhalb derselben Energiegruppe stärker oder schwächer ausfällt.
②②0 Die geschätzten Koeffizienten sind daher nicht als eigene Verläufe der
Preisaufschläge zu lesen. Sie zeigen vielmehr, ob sich die Entwicklung gegenüber 2019 in
stärker import- oder exportintensiven Industrien günstiger oder ungünstiger entwickelt als
in weniger handelsintensiven Industrien derselben Energiegruppe. Positive Werte
bedeuten, dass sich Preisaufschläge in stärker import- beziehungsweise
exportorientierten Industrien günstiger entwickeln als in weniger stark import- beziehungsweise
exportorientierten Industrien derselben Energiegruppe. Negative Werte zeigen
entsprechend schwächere Verläufe an.
②②② 🡭Abbildung 1.21 zeigt zunächst die Ergebnisse einer Spezifikation ohne
Unterscheidung nach Energiegruppen. Da sowohl Preisaufschläge als auch Import- und
Exportquoten logarithmiert werden, lassen sich die Koeffizienten als Elastizitäten
interpretieren. Sie zeigen, ob der zuvor dokumentierte Rückgang der Preisaufschläge in
stärker import- oder exportintensiven Industrien relativ zum Referenzjahr 2019 stärker
oder schwächer ausfällt.
②②③ Nach 2019 entwickelt sich der Zusammenhang zwischen Import- und
Exportquote deutlich auseinander. Eine höhere Importquote ist ab 2020 mit günstigeren
Preisaufschlagsverläufen verbunden. Der Importkoeffizient liegt 2022 und 2023 bei
rund 0,09. Da es sich um Elastizitäten handelt, bedeutet dies, dass eine um 1 Prozent
höhere Importquote mit einem um 0,09 Prozent höheren Preisaufschlag relativ zu
2019 verbunden ist. Vor dem Hintergrund der insgesamt sinkenden Preisaufschläge
Drucksache 21/7150 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 64 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 65
heißt das, dass der Rückgang der Preisaufschläge in importintensiveren Industrien
geringer ausfällt als in weniger importintensiven Industrien. Für die Exportquote zeigt
sich dagegen ein negativer Zusammenhang. Die Exportkoeffizienten liegen ab 2020
unter Null und fallen bis 2023 auf rund -0,04. Eine um 1 Prozent höhere Exportquote
ist damit im Jahr 2023 mit einem um 0,04 Prozent niedrigeren Preisaufschlag relativ
zu 2019 verbunden.
Abbildung 1.21: Preisaufschläge und Handelselastizitäten
Anmerkung: Dargestellt sind geschätzte Handelselastizitäten der Preisaufschläge relativ zum Referenzjahr 2019.
Grundlage ist eine Firmen-Fixed-Effects-Schätzung, in der Preisaufschläge auf Jahresindikatoren und deren
Interaktion mit der Import- und Exportquote der jeweiligen NACE-2-Industrie regressiert werden. Import- und
Exportquoten werden als Median der Jahre 2014 bis 2019 gemessen und gemeinsam in der Schätzung berücksichtigt.
Die dargestellten Koeffizienten zeigen, ob sich Preisaufschläge in stärker import- oder exportintensiven Industrien
relativ zu 2019 günstiger oder schwächer entwickeln. Die schattierten Bereiche zeigen 95-Prozent-
Konfidenzintervalle.
Quelle: Eigene Berechnungen auf Grundlage von Orbis-Daten von Moody’s sowie Eurostat, Trade by Enterprise
Characteristics, Datensatz ext_tec01, und Eurostat, strukturelle Unternehmensstatistik, Datensätze
sbs_na_ind_r2 und sbs_sc_ovw.
②②④ 🡭Abbildung 1.22 zeigt die entsprechenden Handelselastizitäten der
Preisaufschläge getrennt für energieintensive und nicht energieintensive Industrien. Der zuvor
gezeigte positive Zusammenhang zwischen Importintensität und
Preisaufschlagsentwicklung wird vor allem durch die nicht energieintensiven Industrien getragen. In
dieser Gruppe steigen die Importkoeffizienten nach 2019 kontinuierlich an und sind
insbesondere 2022 und 2023 deutlich größer als in energieintensiven Industrien. Dies
bedeutet, dass der Rückgang der Preisaufschläge in stärker importintensiven, nicht
energieintensiven Industrien geringer ausfällt. In energieintensiven Industrien bleibt
dieser Zusammenhang dagegen zunächst schwach. Die Importkoeffizienten liegen in
den Jahren 2020 bis 2022 nahe null und werden erst 2023 deutlich positiv.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7150– 65 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 66
②②⑤ Für die Exportintensität zeigen sich in beiden Gruppen negative
Zusammenhänge. Die Exportkoeffizienten liegen nach 2019 sowohl in energieintensiven als auch
in nicht energieintensiven Industrien überwiegend unter Null und sind in ihrer
Größenordnung vergleichsweise ähnlich. Auffällig ist jedoch, dass der negative
Zusammenhang in den nicht energieintensiven Industrien bereits 2021 deutlicher hervortritt.
Höhere Exportintensität geht damit in beiden Gruppen tendenziell mit einem stärkeren
Rückgang der Preisaufschläge einher.
Abbildung 1.22: Preisaufschläge und Handelselastizität nach
Energieintensität
Anmerkung: Dargestellt sind geschätzte Handelselastizitäten der Preisaufschläge relativ zum Referenzjahr 2019,
getrennt für energieintensive und nicht energieintensive Industrien. Grundlage ist eine Firmen-Fixed-Effects-
Schätzung, in der Preisaufschläge auf Jahresindikatoren und deren Interaktion mit der Import- und Exportquote
der jeweiligen NACE-2-Industrie regressiert werden. Die Interaktionen werden getrennt nach Energiegruppen
geschätzt. Import- und Exportquoten werden als Median der Jahre 2014 bis 2019 gemessen und gemeinsam in der
Schätzung berücksichtigt. Die dargestellten Koeffizienten zeigen, ob sich Preisaufschläge in stärker import- oder
exportintensiven Industrien innerhalb der jeweiligen Energiegruppe relativ zu 2019 günstiger oder schwächer
entwickeln. Die schattierten Bereiche zeigen 95-Prozent-Konfidenzintervalle.
Quelle: Eigene Berechnungen auf Grundlage von Orbis-Daten von Moody’s sowie Eurostat, Trade by Enterprise
Characteristics, Datensatz ext_tec01, und Eurostat, strukturelle Unternehmensstatistik, Datensätze
sbs_na_ind_r2 und sbs_sc_ovw. Die Einteilung energieintensiver Industrien basiert auf (Dechezleprêtre u. a.,
2025)
②②⑥ Die unterschiedlichen Importbefunde lassen sich dadurch einordnen, dass
Importe in der Energiekrise zwei gegenläufige Wirkungen entfalten können. Einerseits
können importierte Vorleistungen inländische Kostenanstiege abfedern. Andererseits
können Importe heimische Produktion ersetzen, wenn Vorprodukte oder Güter nicht
mehr im Inland hergestellt, sondern aus dem Ausland bezogen werden. In
energieintensiven Industrien kommt wahrscheinlich der zweite Kanal stärker zum Tragen. Wie
Drucksache 21/7150 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 66 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 67
bereits in 🡭Abschnitt 1.3.1 dargestellt, stellen energieintensive Industrien häufig
Grundstoffe, Materialien und Vorprodukte für andere Industrien her. Importe können
dort zwar ebenfalls auf der Kostenseite entlasten, konkurrieren aber zugleich stärker
mit inländischer Produktion und können heimische Wertschöpfung ersetzen. Hinzu
kommt, dass importierte Energie in Teilen energieintensiver Industrien nicht nur als
Energiequelle im Produktionsprozess dient, sondern selbst unmittelbarer stofflicher
Input in die Produktion ist. Auch deshalb ist der entlastende Importkanal in
energieintensiven Industrien weniger eindeutig als in nicht energieintensiven Industrien. In nicht
energieintensiven Industrien dürfte der Substitutionseffekt dagegen weniger relevant
sein. Dies könnte erklären, warum die Importkoeffizienten dort höher ausfallen und
deutlich positiv sind.
②②⑦ Diese Interpretation ist konsistent mit Befunden der Europäischen Zentralbank
(Chiacchio u. a., 2023). Die Autoren zeigen für den Euroraum, dass Importe in den
meisten Industrien positiv mit der heimischen Produktion zusammenhängen. Dieser
positive Zusammenhang fällt jedoch umso schwächer aus, je energieintensiver eine
Industrie ist. Am oberen Rand der Energieintensitätsverteilung wird der
Zusammenhang sogar negativ. Die Autoren interpretieren dies als Hinweis darauf, dass Importe
grundsätzlich als Vorleistungen die heimische Produktion stützen können, in
besonders energieintensiven Industrien aber zunehmend inländische Produktion ersetzen.
②②⑧ Die vorliegenden Ergebnisse ergänzen diesen Befund für deutsche Industrien.
Der positive Zusammenhang zwischen Importquote und Preisaufschlagsentwicklung
ist vor allem in nicht energieintensiven Industrien ausgeprägt. Dort spricht der
günstigere Verlauf der Preisaufschläge dafür, dass importierte Vorleistungen
Kostenanstiege teilweise abgefedert haben dürften. In energieintensiven Industrien ist dieser
Zusammenhang schwächer. Das passt zu der zuvor beschriebenen Struktur dieser
Industrien. Sie stellen häufig selbst Grundstoffe und Vorprodukte her, sodass Importe
nicht nur entlastend wirken, sondern auch heimische Produktion ersetzen. Auch die
deskriptive Entwicklung der Handelsquoten fügt sich in dieses Bild. Die Importquote
energieintensiver Industrien steigt in den Jahren 2021 und 2022 stärker als die
Importquote nicht energieintensiver Industrien. (Chiacchio u. a., 2023) zeigen für den
Euroraum ein ähnliches Muster. Während der Energiekrise nahmen Importe
energieintensiver Güter relativ zu nicht energieintensiven Gütern zu. Dieser Anstieg setzte bereits
vor dem Rückgang der heimischen Produktion energieintensiver Güter ein.
1.3.2.3 Preise und Grenzkosten stützen den Handelskanal
②②⑨ Zur weiteren Überprüfung des beschriebenen Handelskanals wird die Analyse im
nächsten Schritt auf Preise und approximierte Grenzkosten übertragen. Damit wird
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7150– 67 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 68
der zuvor geschätzte Effekt auf die Preisaufschläge in seine Preis- und Kostenseite
zerlegt.9 Wenn der positive Importzusammenhang bei nicht energieintensiven Industrien
tatsächlich über günstigere Vorleistungen wirkt, sollte sich dies vor allem in
niedrigeren approximierten Grenzkosten zeigen in diesen Industrien. Für die Exportintensität
ist ein solcher Grenzkostenkanal dagegen weniger naheliegend. Exporte spiegeln vor
allem internationale Absatzmärkte und internationalen Wettbewerb wider. Daher
wäre bei nicht energieintensiven Industrien eher zu erwarten, dass höhere
Exportintensität mit geringeren Preissteigerungen verbunden ist. Weiterhin sollte in nicht
energieintensiven Industrien der Importeffekt auf Preise weniger Relevanz haben und
kleiner sein als der Effekt auf approximierte Grenzkosten, wenn Importe vor allem über
die Kostenseite wirken. Für energieintensive Industrien ist der Zusammenhang
weniger eindeutig, da sich die zuvor beschriebenen multiplen gegenläufigen Importeffekte
sowohl in Preisen als auch in approximierten Grenzkosten überlagern können.
②②⑩ 🡭Abbildung 1.23 stützt dieses Muster für die nicht energieintensiven Industrien.
Höhere Importintensität ist nach 2019 mit deutlich günstigeren Verläufen der
approximierten Grenzkosten verbunden. Dies spricht dafür, dass importierte Vorleistungen
den inländischen Kostenschock in diesen Industrien teilweise abgefedert haben. Für
die Exportintensität zeigt sich dagegen kein entsprechender Grenzkostenkanal. Die
Exportkoeffizienten liegen bei den approximierten Grenzkosten weitgehend nahe Null.
②③0 Die Preisspezifikation in 🡭Abbildung 1.24 zeigt hingegen, dass Exportintensität
in nicht energieintensiven Industrien mit schwächeren Preisverläufen verbunden ist.
Dies passt zur Interpretation, dass exportintensive Industrien stärkerem
internationalem Wettbewerbsdruck ausgesetzt sind und Preise weniger stark erhöhen konnten.
Der negative Exportzusammenhang bei den Preisaufschlägen lässt sich damit vor
allem über die Preisseite einordnen. Für die Importintensität ist ein Preiseffekt in den
Krisenjahren weniger klar als eigenständiger Kriseneffekt erkennbar. Vielmehr zeigt
sich ein längerfristiger Verlauf, bei dem der Importkoeffizient seit 2014 kontinuierlich
zurückgeht. Während höhere Importintensität vor 2019 noch mit stärkeren
Preisverläufen verbunden ist, wird der Zusammenhang nach 2019 negativ. Importintensivere
Industrien weisen damit im Zeitverlauf zunehmend günstigere Preisverläufe auf.
②③② Für energieintensive Industrien ergibt sich dagegen weder bei den
approximierten Grenzkosten noch bei den Preisen ein ähnlich eindeutiges Muster. Die
Koeffizienten schwanken stärker über die Zeit und lassen sich nicht klar einem einzelnen Kanal
9 Die Zerlegung folgt der in Abschnitt 1.2 beschriebenen Logik. Für die Handelselastizitäten wird
zunächst geschätzt, wie sich Preise und Preisaufschläge relativ zum Referenzjahr 2019 mit der Import-
und Exportintensität verändern. Der entsprechende Effekt auf die approximierten Grenzkosten ergibt
sich anschließend als Differenz zwischen dem Preis- und dem Preisaufschlagseffekt. Die
Grenzkosten sind daher auch hier nicht direkt beobachtet, sondern als aus Preis- und
Preisaufschlagsentwicklung abgeleitete Größe zu verstehen.
Drucksache 21/7150 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 68 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 69
zuordnen. Auffällig ist jedoch die Dynamik zwischen 2020 und 2022. In diesem
Zeitraum steigen die Importkoeffizienten sowohl für Preise als auch für approximierte
Grenzkosten deutlich an. Dies spricht dafür, dass Importe in energieintensiven
Industrien nicht nur als kostendämpfende Vorleistungen wirken. Sie können auch Energie,
Rohstoffe oder energieintensive Vorprodukte umfassen, deren Preise während der
Energiekrise selbst stark gestiegen sind. Zugleich können Importe heimische
Vorleistungsproduktion ersetzen. Entsprechend ist der Zusammenhang zwischen
Handelsintensität, Preisen und approximierten Grenzkosten in dieser Gruppe weniger
eindeutig interpretierbar.
Abbildung 1.23: Approximierte Grenzkosten und Handelselastizität nach
Energieintensität
Anmerkung: Dargestellt sind geschätzte Handelselastizitäten der approximierten Grenzkosten relativ zum
Referenzjahr 2019, getrennt für energieintensive und nicht energieintensive Industrien. Die Zerlegung folgt der in
Abschnitt 1.2 beschriebenen Logik. Für die Handelselastizitäten wird zunächst geschätzt, wie sich Preise und
Preisaufschläge relativ zum Referenzjahr 2019 mit der Import- und Exportquote der jeweiligen NACE-2-Industrie
verändern. Der entsprechende Effekt auf die approximierten Grenzkosten ergibt sich anschließend als Differenz
zwischen dem Preis- und dem Preisaufschlagseffekt. Import- und Exportquoten werden als Median der Jahre 2014
bis 2019 gemessen und gemeinsam in der Schätzung berücksichtigt. Die schattierten Bereiche zeigen 95-
Prozent-Konfidenzintervalle.
Quelle: Eigene Berechnungen auf Grundlage von Orbis-Daten von Moody’s, Eurostat, Preisindizes in der
Industrie, jährliche Daten, Datensatz sts_inpp_a, Eurostat, Trade by Enterprise Characteristics, Datensatz ext_tec01,
sowie Eurostat, strukturelle Unternehmensstatistik, Datensätze sbs_na_ind_r2 und sbs_sc_ovw. Die Einteilung
energieintensiver Industrien basiert auf (Dechezleprêtre u. a., 2025).
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7150– 69 –
1 – Konzentrationsberichterstattung 70
Abbildung 1.24: Preise und Handelselastizität nach Energieintensität
Anmerkung: Dargestellt sind geschätzte Handelselastizitäten der Preise relativ zum Referenzjahr 2019, getrennt
für energieintensive und nicht energieintensive Industrien. Grundlage ist eine Firmen-Fixed-Effects-Schätzung, in
der logarithmierte Preisindizes auf Jahresindikatoren und deren Interaktion mit der Import- und Exportquote der
jeweiligen NACE-2-Industrie regressiert werden. Die I
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
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