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Schriftliche Frage 73 von Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum hält die Bundesregierung an der seit 1. April 2026 geltenden 12.00-Uhr-Regel bei der Erhöhung der Kraftstoffpreise an Tankstellen fest…

dip / schriftliche_frage 08.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 73 von Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum hält die Bundesregierung an der seit 1. April 2026 geltenden 12.00-Uhr-Regel bei der Erhöhung der Kraftstoffpreise an Tankstellen fest… Frage 73 (Swantje Henrike Michaelsen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum hält die Bundesregierung an der seit 1. April 2026 geltenden 12.00-Uhr-Regel bei der Erhöhung der Kraftstoffpreise an Tankstellen fest, obwohl im Vorfeld eindringlich davor gewarnt wurde und erste Studien nun nachweisen, dass kaum eine Kostenreduktion bei den Verbrauchern ankommt, sondern stattdessen die Gewinnmargen der Ölindustrie dadurch gestiegen sind (www.zdf heute.de/wirtschaft/spritpreis-benzin-gewinn-kon zerne-oelindustrie-100.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 5. Mai 2026: Bei der sogenannten 12-Uhr-Regel handelt es sich um einen Teil des Kraftstoffmaßnahmenpakets, das am 1. April 2026 in Kraft getreten ist. Ziel dieses Pakets ist es, den Wettbewerb im Kraftstoffbereich zu stärken. Die 12-Uhr-Regel soll mehr Verlässlichkeit bei Preisinformationen durch weniger Preiserhöhungen schaffen. Die anderen Teile des Kraftstoffmaßnahmenpakets dienen der Effektivierung des Kartellrechts und damit im Ergebnis der Abschreckung vor Preishöhenmissbräuchen. Für die Beurteilung dieser Ziele ist die Wirkung des gesamten Pakets in den Blick zu nehmen. Die Wirkung zeigt sich nicht unmittelbar. Vielmehr ist es zunächst erforderlich, belastbare Daten zu erheben und auszuwerten. Für die Beurteilung der Wirkung ist ein längerer Zeitraum erforderlich als nur wenige Wochen. Das Bundeskartellamt hat seine Arbeit daran bereits begonnen. Die Erfahrungen mit der 12-Uhr-Regel werden, wie im Gesetz angelegt, auf breiterer Datengrundlage nach sechs Monaten mit relevanten Stakeholdern besprochen und spätestens nach einem Jahr evaluiert.

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