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Frage von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662)

dip / rede 06.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 76. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662) Wie passt der Anspruch der Bundesregierung, die Digitalisierung des Gesundheitswesens zu beschleunigen, damit zusammen, dass zentrale Fristen für elektronische Verordnungen im Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) gegenüber den im Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz (DVPMG) festgelegten Zeitplänen teils um mehrere Jahre verschoben werden mussten – konkret etwa bei Betäubungsmitteln und T-Rezepten um mehr als fünf Jahre (vom 1. Januar 2023 auf den 1. März 2028), bei der häuslichen Krankenpflege um mehr als viereinhalb Jahre (vom 1. Januar 2024 auf den 1. September 2028), bei der außerklinischen Intensivpflege um mehr als sieben Jahre (vom 1. Januar 2024 auf den 1. April 2031), bei der Soziotherapie um mehr als sechs Jahre (vom 1. Juli 2025 auf den 1. September 2031), bei Heilmitteln um knapp drei Jahre (vom 1. Juli 2026 auf den 1. Juni 2029) sowie bei Hilfsmitteln um vier Jahre (vom 1. Juli 2026 auf den 1. Juli 2030)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels: Seit Einführung des E-Rezeptes wurden mehr als 1 Milliarde E-Rezepte eingelöst. Mit diesem großen Erfolg bei der Umsetzung gehen auch das Ziel und die Forderung einher, das E-Rezept möglichst schnell weiteren Sektoren zur Verfügung zu stellen. Bei der Umsetzung des E-Rezeptes in weiteren Sektoren kam es in den letzten Legislaturperioden allerdings zu erheblichen Verzögerungen. Aufgrund begrenzter Ressourcen bei der gematik, der Komplexität und Heterogenität der Versorgungsprozesse und der daher notwendigen engen Einbindung der Selbstverwaltung und der umsetzenden Industrie können diese Verzögerungen nicht mehr aufgeholt werden. Aus diesem Grund plant das Bundesministerium für Gesundheit, die gesetzlichen Fristen im Gesetz anzupassen. Dies gibt allen Beteiligten eine verlässliche Orientierung für die weiteren Ausbaustufen.

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