Zum derzeitigen Stand der elektronischen Patientenakte und der digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen
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Zum derzeitigen Stand der elektronischen Patientenakte und der digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3428
21. Wahlperiode 23.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Janosch Dahmen, Simone Fischer, Dr. Armin Grau, Linda
Heitmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Paula Piechotta, Johannes Wagner,
Lukas Brenner, Jeanne Dillschneider, Rebecca Lenhard, Konstantin von Notz,
Misbah Khan und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zum derzeitigen Stand der elektronischen Patientenakte und der digitalen
Infrastruktur im Gesundheitswesen
Die elektronische Patientenakte (ePA) soll das Kernstück der Digitalisierung
der Gesundheitsversorgung in Deutschland bilden. Mit dem Digitalgesetz
(DigiG) und dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) hat die
Bundesregierung in der 20. Wahlperiode die gesetzliche Grundlage geschaffen, um ab 2025
für alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA nach dem Opt-out-Prinzip
bereitzustellen. Damit verbunden ist der Anspruch, Gesundheitsdaten
sektorenübergreifend verfügbar, interoperabel nutzbar und sicher zugänglich zu
machen.
Gleichzeitig sind Gesundheitsdaten hochsensible Informationen, deren
(unfreiwillige) Offenlegung zu Stigmatisierung, Diskriminierung und
gesundheitlichen Folgen führen kann. Daher unterliegen sie nach Artikel 9 der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einem besonders strengen Schutz.
Nur wenn Versicherte transparent, wirksam und jederzeit die Kontrolle über die
Verarbeitung ihrer Gesundheitsdaten behalten, kann Vertrauen in die digitale
Infrastruktur des Gesundheitswesens entstehen. Dieses Vertrauen ist
entscheidend, um die Akzeptanz der ePA zu stärken und ihr Potenzial als Instrument
zur Verbesserung der Versorgung vollständig zu entfalten. Vor diesem
Hintergrund ist die IT- und grundrechtssichere Ausgestaltung der ePA zentral. Zur
Wahrung der Patientensouveränität und der informationellen Selbstbestimmung
sind darüber hinaus umfassende Rechte der Versicherten im Umgang mit ihren
Daten notwendig.
Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
(BEEP) wurde bereits eine wichtige Ausnahmeregelung zur
Befüllungsverpflichtung geschaffen. Sie trägt Fallkonstellationen Rechnung, in denen die
Einsichtnahme in konkrete Gesundheitsdaten über die ePA für Patientinnen und
Patienten oder Dritte nachteilig sein kann. Um das grundgesetzlich geschützte
Recht auf informationelle Selbstbestimmung jedoch umfassend zu sichern –
insbesondere für Kinder und Jugendliche – sind weitere regulatorische
Differenzierungen notwendig.
Trotz der Fortschritte bei der Bereitstellung der ePA bestehen weiterhin
erhebliche strukturelle und technische Herausforderungen. Die bisherige Multi-
Provider-Struktur der ePA führt zu Fragmentierung und Reibungsverlusten.
Unterschiedliche technische Architekturen, redundante Infrastruktur und
fehlende zentrale Steuerung erschweren die Durchsetzung einheitlicher Standards.
Die gematik GmbH ist zwar als Standardgeberin und Koordinatorin beauftragt,
verfügt jedoch bislang nur begrenzt über Durchgriffsrechte gegenüber ePA-
Providern, Krankenkassen und Softwareherstellern. In der Folge kommt es
regelmäßig zu Verzögerungen bei der Entwicklung und Freigabe von
Spezifikationen sowie beim Roll-out verbindlicher Funktionen.
Das Gesundheitsdigitalagenturgesetz (GDAG), das eine institutionelle
Bündelung der Digitalsteuerung im Gesundheitswesen vorsah, blieb vor dem Ende
der vergangenen Legislatur unvollendet. Offene Fragen bestehen auch
hinsichtlich künftiger Aufgabenverteilung zwischen dem Bundesministerium für
Gesundheit (BMG), der gematik und einer möglichen neuen Digitalagentur. Eine
schlagkräftige Führung und gute Koordination der zahlreichen beteiligten
Akteure sind aber Voraussetzung, um sowohl die ePA-Roadmap als auch die in
§§ 306 ff. des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) verankerten
Digitalisierungsziele umzusetzen.
Hinzu treten Herausforderungen bei der Sicherheit und Funktionsfähigkeit der
Telematikinfrastruktur (TI). Die geplante Umstellung des bisherigen
Verschlüsselungsverfahrens RSA 2048 auf elliptische Kurvenkryptografie (ECC) musste
wegen Markt- und Kommunikationsversäumnissen, insbesondere wegen
schleppender Austauschprozesse einzelner Hersteller (z. B. Medisign), um
mehrere Monate verschoben werden. Parallel dazu verändern europäische
Regelwerke wie der Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854, anwendbar seit
12. September 2025) und der European Health Data Space (EHDS)
(verabschiedet 2025, gestufte Anwendung ab 2027) die Rahmenbedingungen für
Interoperabilität, Datenzugang und Patientenrechte. Der Data Act schafft neue
Ansprüche auf maschinenlesbare Datenexporte auch für verschlüsselte
Systeme, während der EHDS verbindliche Zertifizierungs- und
Schnittstellenpflichten für elektronische Gesundheitsakten einführt. Beide Regelungen erfordern
frühzeitige Anpassungen der nationalen Architektur und Rechtsgrundlagen.
Insgesamt bleibt der Nutzen der ePA für viele Versicherte bisher gering. Die
umständlichen Ident- und Login-Verfahren, fehlende Integration in
Betriebssystem-Ökosysteme und heterogene und nutzerunfreundliche
Oberflächen führen dazu, dass die angelegten Akten selten aktiv genutzt werden. Die
Änderung im Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der
Pflege (BEEP) zur Ergänzung der Bestätigung der Identität der Versicherten
durch Video-Ident-Verfahren durch die Krankenkassen ist ein notwendiger
erster Schritt, um die Hürden bei den Versicherten zur Aktivierung der ePA zu
senken. (vgl. Bundestagsdrucksache 21/2641).
Auch aufseiten der Leistungserbringer bestehen weiterhin teils erhebliche
Defizite. Strukturiert auswertbare Datentypen (etwa Laborwerte, radiologische
Befunde, Impf-, Mutter- und Vorsorgepässe) sind bislang nur teilweise
standardisiert. Die gematik-Roadmap 3.1 sieht schrittweise Erweiterungen vor,
verbindliche Termine fehlen jedoch. Zugleich sind cloudbasierte Krankenhaus- und
Praxisinformationssysteme in Deutschland weiterhin die Ausnahme, obwohl
sie internationale Voraussetzung für Skalierbarkeit und Interoperabilität
darstellen.
Schließlich mangelt es bis heute an einer grundsätzlichen und verbindlichen
Ausstattung mit einer digitalen Heilberufe-ID, die eine personenbezogene,
revisionssichere Protokollierung sämtlicher ePA-Zugriffe ermöglicht. Nach § 311
Absatz 1a SGB V soll diese Identität erst ab 2030 verpflichtend eingeführt
werden. Bis dahin ist keine eindeutige Zuordnung jeder einzelnen Person innerhalb
einer Institution möglich, die Zugriff auf ePA-Daten nimmt – was ein
erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko darstellt.
Die Kleine Anfrage zielt darauf ab, Transparenz über den Stand und die
Planungen der Bundesregierung zu diesen Kernpunkten zu schaffen:
Vereinheitlichung des ePA-Backends, Beschleunigung der Spezifikationen, Sicherstellung
der Kryptografie-Umstellung, Förderung cloudfähiger Primärsysteme,
Entwicklung nutzerfreundlicher Frontends, auch hinsichtlich der Gewährleistung
von IT-Sicherheit und Datensouveränität, sowie Schließung der Identitäts- und
Governance-Lücken.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Optionen prüft die Bundesregierung aktuell zur Vereinheitlichung
des ePA-Backends unter zentraler Steuerung durch die gematik oder eine
bundeseigene Digitalagentur, wird in dem Prozess die Expertise der
Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI)
einbezogen, und in welchem Zeitrahmen sollen Entscheidungen hierüber
getroffen werden?
2. Welche Analysen oder Gutachten liegen der Bundesregierung zur
Bewertung von Vorteilen und Risiken eines zentralisierten Providersystems
gegenüber einer Multi-Provider-Architektur vor, und aus welchen Gründen
hält das BMG gegebenenfalls an einem Multi-Provider-Ansatz fest?
3. Wann soll die gematik verbindliche Vorgaben zu einer einheitlichen
Backend-Architektur vorlegen, und welche rechtlichen oder
haushaltsrechtlichen Schritte sind hierzu vorgesehen?
4. Welche externen Beratungs-, Evaluations- oder Prüfaufträge hat das BMG
seit Februar 2025 erteilt, um Prozesse der gematik (Spezifikationen,
Release-Zyklen, Qualitätssicherung) zu verbessern, und welche
Ergebnisse liegen vor?
5. Angesichts der Zielsetzung des gescheiterten Gesundheits-Digitalagentur-
Gesetzes der vergangenen Legislaturperiode, die Steuerungs- und
Durchgriffsrechte des Bundes im Bereich der digitalen Gesundheitsinfrastruktur
zu stärken, welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
der gematik künftig erweiterte Steuerungs- und Eingriffsrechte gegenüber
ePA-Providern und Primärsystemherstellern im ambulanten und
stationären Bereich einzuräumen, um die angestrebte einheitliche, sichere und
effiziente Umsetzung der TI zu gewährleisten?
6. Hat das BMG Kenntnis darüber, welche Krankenkassen im Zeitraum von
2025 bis 2027 Neuausschreibungen ihrer ePA-Provider vornehmen, und
inwieweit wird dieser Umstand und Zeitpunkt von BMG oder gematik
genutzt werden, um zum Beispiel neue oder angepasste technische und
vertragliche Mindestanforderungen (z. B. Interoperabilität, FHIR-Profile,
Datenmigration, Service Level Agreements) vorzuschreiben?
7. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass künftig alle Provider
stärker nach denselben einheitlichen Schnittstellen- und höchsten
Sicherheitsstandards arbeiten, und welche Rolle spielt die gematik bei der
Überwachung dieser Vorgaben?
8. Welche Fristen gelten für die Umsetzung bereits bestehender Vorgaben bei
bestehenden Providern, wie werden Verstöße sanktioniert, und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung für zukünftige Ausschreibungen
daraus?
9. Sollen künftige Providerverträge nach Auffassung der Bundesregierung
verpflichtend die Möglichkeit zur Anbindung zertifizierter Dritt-Frontends
(z. B. betriebssystemgebundene Gesundheits-Apps) enthalten, und wenn
ja, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass hierbei die Anforderungen
in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit sichergestellt werden?
10. Welchen Mehrwert und welche Risiken sieht die Bundesregierung in der
Nutzung der Apple Health App oder vergleichbarer Systeme als
ergänzendes „Fenster“ zur ePA?
11. Für welche medizinischen Dokumenttypen (Laborwerte, radiologische
Befunde bzw. Bilder, Impf- und Vorsorgepässe, DMP (Disease
Management Programm)-Daten etc.) liegen bei der gematik derzeit verbindliche
FHIR (Fast Healthcare Interoperability Resources)-Profile und
Implementierungsleitfäden sowie Zeitpläne vor, und bis wann sollen diese jeweils
umgesetzt werden?
12. Bis wann sollen alle Praxisverwaltungs-, Krankenhausinformations- und
Laborsysteme die genannten Profile verpflichtend unterstützen, und
welche Mechanismen sichern dies ab?
13. Wie wird die Einhaltung dieser Standards überwacht (z. B. durch
Konformitätstests oder Zertifizierung), und welche Sanktionen drohen bei
Nichtumsetzung?
14. Welche Förder- oder Unterstützungsprogramme existieren für
Leistungserbringer zur Umstellung auf strukturierte Datendokumentation und
strukturierte Datenübertragung, mit welchem Budget und Zeithorizont sind
diese Programme ausgestattet, und welche weiteren Maßnahmen plant die
Bundesregierung, um bestehende Förderlücken zu schließen?
15. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorgang um
Medisign, durch den wegen mangelhafter Kommunikation und massiver
zeitlicher Verzögerungen ein digitaler Komplettausfall in der
medizinischen Versorgung drohte, und welche Maßnahmen wurden ergriffen oder
sind geplant, um Markt- und Kommunikationsdefizite künftig zu
vermeiden?
16. Welche Kosten entstehen durch Austausch oder Nachrüstung ECC-fähiger
TI-Geräte, und welche finanziellen Unterstützungen erhalten Praxen,
Apotheken oder Kliniken?
17. Wie bewertet die Bundesregierung die mit dem Einsatz cloudbasierter
Dienste im Gesundheitswesen verbundenen Risiken und Vorteile –
insbesondere im Hinblick auf Skalierbarkeit, Sicherheit einschließlich Risiken
durch Zugriffsmöglichkeiten unberechtigter Akteure aus dem Ausland,
Wirtschaftlichkeit, Interoperabilität und Innovationsgeschwindigkeit –,
und welche Konsequenzen zieht sie daraus für die weitere digitale
Infrastrukturstrategie des Gesundheitswesens?
18. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil der in Deutschland
eingesetzten cloudbasierten Krankenhausinformationssysteme (KIS) und
Praxisinformationssysteme (PVS) ein, und welche Zielwerte werden bis zum
Ende der laufenden Legislatur angestrebt?
19. Welche Hemmnisse (rechtlich, technisch, wirtschaftlich) wurden
identifiziert, die der Entwicklung und breiteren Einführung von Cloudsystemen
entgegenstehen, und was plant die Bundesregierung, um diese Hemmnisse
zu überwinden?
20. Welche Herausforderungen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung
durch rechtliche Regelungen in Drittstaaten wie beispielsweise dem
CLOUD Act in den USA und der Abhängigkeit von außereuropäischen
Anbietern für die Cloud-Nutzung?
21. Welche Anforderungen (z. B. ISO 27001, BSI-C5, EUCS (EUCS (Europe
an Cybersecurity Certification Scheme for Cloud Services)-Zertifizierung)
müssen Cloud-Anbieter künftig erfüllen, um im Gesundheitswesen
zugelassen zu werden, und wer überprüft die Einhaltung?
22. Sind darin auch Anforderung enthalten, um sicherzustellen, dass es nicht
zu unberechtigten Zugriffen auf die Daten durch Dritte aus dem Ausland
außerhalb regulärer Rechtshilfeersuchen geben kann?
23. Plant die Bundesregierung Förderprogramme oder Pilotprojekte zur
Migration auf cloudbasierte Systeme, oder laufen diese bereits, und wenn ja,
wie viele Einrichtungen nehmen daran teil?
24. Wie soll die Datenportabilität von bisher konventionellen Systemen in
Cloud-Systeme gewährleistet werden, um Vendor-Lock-in zu verhindern?
25. Welche Hersteller wurden seit Beginn der Legislatur von der gematik oder
dem BMG wegen Verstößen gegen Sicherheits- oder
Interoperabilitätsanforderungen angehört oder sanktioniert, und mit welchem Ergebnis?
26. Welche Verfahren existieren, um Beschwerden von Krankenkassen oder
Leistungserbringern gegen IT-Hersteller zu erfassen und auszuwerten?
27. Welche Herausforderungen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung
durch potenzielle technische Abhängigkeiten von einzelnen Betreibern in
der Nutzung von PVS, KIS oder Cloud-Systemen, und welche
Lösungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung vor, um Abhängigkeiten zu
vermeiden?
28. Plant die Bundesregierung die Zulassung patienteninitiierter, rein lesender
Zugänge zur ePA über Betriebssystem-Frontends (z. B. Apple Health,
Android Health Connect), und wenn ja, bis wann sollen diese umgesetzt
werden?
29. Welche Anpassungen der gematik-Spezifikationen (z. B. VAU
(Vertrauenswürdige Ausführungsumgebung)-Anbindung, OAuth2 (Open
Authorization), SMART-on-FHIR, Nutzung von Secure Enclave) sind für solche
Integrationen erforderlich?
30. Welche anderen frontend-seitigen Anpassungen und Maßnahmen an der
ePA hält die Bundesregierung für sinnvoll und erforderlich, um die Zahl
der aktiven Nutzerinnen und Nutzer der ePA und den regelmäßigen
Zugriff dieser auf die ePA krankenkassenübergreifend deutlich zu erhöhen?
31. Wann wird die Funktionalität der ePA-Apps um Push-Funktionen
erweitert, durch die Nutzerinnen und Nutzer über Aktivitäten in der ePA (z. B.
Zugriff, Bearbeitung, E-Rezept-Zurverfügungstellung) proaktiv informiert
werden?
32. Welche Pläne bestehen vor dem Hintergrund des großen Erfolgs beim
E‑Rezept, eHealth-CardLink oder vergleichbare Verfahren über
Apotheken- und E‑Rezept-Szenarien hinaus in der Telemedizin,
insbesondere in den Leitstellen 112 und 116117, als niedrigschwelliges und
nutzerfreundliches Verfahren der patientenseitigen Authentifizierung
einzusetzen?
33. Bis wann könnten im Falle einer Entscheidung für eine Ausweitung
solcher Verfahren Spezifikationen, Sicherheitsfreigaben und Testprojekte
hierfür abgeschlossen sein, und welche Partner müssten dazu zwingend
beteiligt werden?
34. Falls keine Ausweitung vorgesehen ist, welche alternativen Verfahren
(z. B. eID-Light, QR-Login, Mobile eID) sind für eine vergleichbar
niedrigschwellige Authentifizierung geplant, und wann sollen diese
flächendeckend eingeführt werden?
35. Wie integriert die Bundesregierung die Vorgaben des Data Act
(Verordnung (EU) 2023/2854) in das Gesundheitswesen, insbesondere im
Hinblick auf Zugangsrechte von Patientinnen und Patienten zu
maschinenlesbaren Gesundheitsdaten?
36. Wie werden die Anforderungen des EHDS (z. B. EHR (Electronic Health
Record)-Zertifizierung, Interoperabilität, Marktaufsicht) national
umgesetzt, und welche Fristen gelten hierfür?
37. Welche EHDS-Pilotprojekte sind in Deutschland derzeit bereits geplant,
bzw. in der Durchführung, und wie ist deren automatisierte
Echtzeitanbindung an die ePA ausgestaltet, sollte es bislang keine entsprechenden
Pilotprojekte geben, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die
Umsetzung der technischen, organisatorischen und rechtlichen Anforderungen
des EHDS ab dem Zeitpunkt seiner Verbindlichkeit reibungslos erfolgt?
38. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Aktivierungsquote
(mindestens ein versichertenseitiger Zugriff) der ePA zum Stichtag
31. Oktober 2025 nach Krankenkassen aufgeschlüsselt?
39. Wie viele Personen greifen nach Kenntnis der Bundesregierung über
eigene Hardware selbst auf die ePA zu?
40. Wie teilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung dabei die gewählten
Authentisierungslösungen auf?
41. Ab wann wird ein browserbasierter Zugriff auf die ePA ohne
Kartenlesegerät möglich sein, und was sind die Voraussetzungen dafür?
42. Welche Hauptbarrieren für Nutzung und Aktivierung sowohl
versichertenals auch leistungserbringerseitig hat die Bundesregierung identifiziert, und
welche kurzfristigen Maßnahmen werden umgesetzt, um diese zu
überwinden?
43. Plant die Bundesregierung ergänzend hierzu eine Studie, um die
bestehenden Hürden bei der Nutzung der ePA zu identifizieren und darauf
aufbauend gezielte Lösungsansätze zu entwickeln, und wenn nein, aus welchen
Gründen sieht sie von einer solchen Untersuchung ab?
44. Wie bewertet die Bundesregierung Maßnahmen zur Integration von
Alltagsdaten aus Wearables oder digitalen Gesundheitsanwendungen, aber
auch manuell von strukturierten Daten zu medizinischen Befunden wie
Laborwerten und Röntgenbildern in die ePA?
45. Plant die Bundesregierung solche Maßnahmen und wenn ja, welchen
Zeitplan sieht sie zur Umsetzung dieser Maßnahmen vor?
46. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil derjenigen
Patientinnen und Patienten, die von der Opt-out-Möglichkeit zur Nutzung
der ePA bis zum aktuellen Zeitpunkt Gebrauch gemacht haben?
47. Plant die Bundesregierung, die Ausnahmeregelungen zur
Befüllungspflicht für Leistungserbringer, Krankenhäuser und weitere
Zugriffsberechtigte rückwirkend zum 1. Oktober 2025 in Kraft zu setzen, da diese
Akteurinnen und Akteure ab diesem Zeitpunkt zur Übermittlung und
Speicherung von Daten verpflichtet sind, und wenn nein, aus welchen
Gründen verzichtet die Bundesregierung auf eine rückwirkende Anwendung?
48. Plant die Bundesregierung die Einführung eines differenzierten
Berechtigungsmanagements auf Einzeldokumentenebene in der ePA, das es
Versicherten ermöglicht, Zugriffsrechte für einzelne Leistungserbringer
dokumentgenau zu vergeben?
49. Inwieweit unterhält die Bundesregierung direkte oder indirekte
Informationsmaßnahmen zur Datenverarbeitung im Rahmen der ePA, um
Patientinnen und Patienten eine informierte Entscheidung zu Zustimmung oder
Widerspruch zu ermöglichen und das Wissen zur ePA und die Bekanntheit
dieser in der breiten Bevölkerung zu erhöhen?
50. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Falle eines
Patientenwiderspruchs zur Nutzung der ePA dennoch automatisch Patientenakten
angelegt, und wenn ja, wo, und durch wen?
51. Plant die Bundesregierung eine ergänzende Regelung zu der im BEEP
vorgesehenen Norm, wonach bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine
Gefährdung des Kindeswohls bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres
keine Verpflichtung zur Übermittlung und Speicherung von
Behandlungsdaten in der ePA besteht, um den Schutz für Kinder vor Vollendung des
15. Lebensjahrs auch auf Abrechnungsdaten der Krankenkassen zu
erstrecken, die ebenfalls in die ePA eingestellt werden, und wenn nein, warum
nicht?
52. Inwiefern verfügt die Bundesregierung über Informationen, ob alle
gesetzlichen Krankenkassen die vorgesehenen Ombudsstellen (um Versicherte
bei Anliegen um die ePA zu unterstützen) bereits eingerichtet haben, und
welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Nutzung der
Ombudsstellen und die Hauptanliegen der Nutzenden?
53. Wann soll nach Informationen der Bundesregierung das Konzept „Proof
of Patient Presence“ (PoPP) von den Betreibern ausgerollt werden, um
den Identitätsnachweis ortsunabhängig zu ermöglichen und die Nutzung
von digitalen Gesundheitsdienstleitungen zu erleichtern, insbesondere in
mobilen Behandlungsszenarien?
54. Wie beurteilt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
(BSI) die aktuelle IT-Sicherheit der ePA und ihrer Infrastruktur, und
welche Informationen liegen der Bundesregierung zu IT-
Sicherheitsvorfällen und Cyberangriffen auf die ePA vor?
55. Gibt es zwischen der Bundesregierung und dem Chaos Computer Club
(CCC) Abstimmungen oder Austausch zur Sicherheit der ePA?
56. Gab es seit Mai 2025 weitere Hinweise des CCC zu erforderlichen
Sicherheitsmaßnahmen oder Schwachstellen, und wenn ja, welche, und was
wurde bzw. wird als Reaktion darauf unternommen?
57. Welche Meilensteine gelten bis 2027 für den weiteren Roll-out der ePA
(einschließlich strukturierter Datentypen und sektorenübergreifender
Nutzung), und welche Sanktionen greifen bei Nichteinhaltung?
58. Welche Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Ende der
Legislatur je Jahr für ePA-Weiterentwicklung, TI-Krypto-Umstellung und
Weiterentwicklung durch die gematik veranschlagt?
59. Welche Berichte oder Evaluierungen zur Umsetzung des DigiG und des
GDNG sind derzeit in Planung oder bereits beauftragt, zu welchen
Zeitpunkten ist mit deren Veröffentlichung zu rechnen, und welche
voraussichtlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die darin
enthaltenen Handlungsempfehlungen zeitnah und verbindlich umzusetzen?
60. Wann plant die Bundesregierung die Einführung einer digitalen
Heilberufe-ID, mit der individuelle Leistungserbringer eindeutig
authentifiziert und ePA-Zugriffe personenbezogen protokolliert werden können?
a) Welche Institution trägt die technische und organisatorische
Verantwortung (gematik, BSI, Heilberufekammern) dafür, und welche
Rechtsgrundlage wird hierfür herangezogen?
b) Warum ist die verpflichtende Einführung erst für 2030 vorgesehen,
und welche Zwischenlösungen existieren bis dahin, um eine
vollständige Nachvollziehbarkeit sicherzustellen?
61. Welche Risiken sieht die Bundesregierung in der fehlenden individuellen
Zugriffszuordnung durch Leistungserbringer, und welche Maßnahmen
sind zur Minimierung dieser Risiken vorgesehen?
62. Welche internationalen Vorbilder für digitale Heilberufe-ID wurden
geprüft, und welche Erkenntnisse daraus sind in die Planung bereits
eingeflossen, beziehungsweise bis wann werden welche Erfahrungen
einfließen?
63. Wie ist der konkrete Zeitplan im Rahmen der Beauftragung der gematik
entsprechend § 311 Absatz 1 Nummer 16 SGB V zur kontinuierlichen
konzeptionellen Weiterentwicklung der ePA hin zu einem persönlichen
Gesundheitsdatenraum, der eine datenschutzkonforme und sichere
Verarbeitung strukturierter Gesundheitsdaten ermöglicht, um diesen konsequent
und zügig nutzbar machen zu können?
a) Welche Zwischenergebnisse liegen vor?
b) Welche Überschneidungen oder Synergien bestehen mit dem EHDS?
64. Wie soll sichergestellt werden, dass bis zum Ende der Legislatur
strukturierte Labor-, Bild- und Vorsorgeuntersuchungsdaten sektorenübergreifend
interoperabel und in Echtzeit für Leistungserbringende nutzbar sind?
65. Wie wird die gematik personell, finanziell und rechtlich ausgestattet, um
die im Rahmen des DigiG, des GDNG und weiterer
Digitalisierungsinitiativen genannten Aufgaben fristgerecht umzusetzen, und welche konkreten
Planungen bestehen für den Ausbau dieser personellen, finanziellen und
rechtlichen Ressourcen in den kommenden Jahren (bitte aufgeschlüsselt
nach Jahren bis Ende der Wahlperiode angeben)?
66. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung zum bisherigen Beitrag der ePA
zur Verbesserung der Datengrundlage für die Gesundheitsforschung
hierzulande, und welche Maßnahmen sind geplant, um die
datenschutzkonforme Nutzung der Daten für die gemeinwohlorientierte Forschung noch
besser zu heben?
67. Wie viele Digitalisierungsgesetze plant die Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode?
a) Welche Schwerpunkte sind dafür vorgesehen?
b) Welche Zeitpläne sind angedacht?
Berlin, den 17. Dezember 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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