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Frage von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662)

dip / rede 06.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 76. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwiefern Versicherte sich eine individuelle Beratung zu Fragen der Organspende wünschen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels Laut einer Repräsentativbefragung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) aus dem Jahr 2024 würden sich 26 Prozent der Befragten (Zielgruppe Allgemeinbevölkerung zwischen 14 und 75 Jahren) bei Gesprächsbedarf zum Thema Organ- und Gewebespende an die Hausärztin oder den Hausarzt wenden. Diese werden dabei etwas häufiger als bevorzugte Ansprechperson genannt, je älter die Befragten sind. Während sich bei den 14- bis 25-Jährigen 19 Prozent der Befragten bei Gesprächsbedarf zum Thema an die Hausärztin oder den Hausarzt wenden würden, sind dies bei den 56- bis 75-Jährigen 31 Prozent. Nach den vorliegenden Daten wurde die Gebührenordnungsposition 01480 (Beratung über Organ- und Gewebespenden) des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs für ärztliche Leistungen (aktuell mit 8,28 Euro bewertet) im Zeitraum der Jahre 2022 bis 2024 in einer Häufigkeit von circa 11,8 Millionen zulasten der gesetzlichen Krankversicherung abgerechnet und vergütet.

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