Freiwilligkeit der Organspende sichern - Aufklärungs- und Registrierungspotenziale heben
Text
Freiwilligkeit der Organspende sichern - Aufklärungs- und Registrierungspotenziale heben
Antrag
der Abgeordneten Michael Brand (Fulda), Dr. Lars Castellucci, Ates Gürpinar,
Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Stephan Pilsinger, Linda Heitmann, Helge
Lindh, Swantje Henrike Michaelsen, Claudia Moll, Dr. Konstantin von Notz,
Nora Seitz, Jan van Aken, Norbert Maria Altenkamp, Philipp Amthor, Lisa
Badum, Thomas Bareiß, Steffen Bilger, Caroline Bosbach, Benedikt
Büdenbender, Esther Dilcher, Michael Donth, Harald Ebner, Mandy Eißing,
Sebastian Fiedler, Simone Fischer, Matthias Gastel, Dr. Lena Gumnior,
Christian Haase, Susanne Hierl, Christian Hirte, Luke Hoß, Lamya Kaddor,
Anja Karliczek, Axel Knoerig, Sven Lehmann, Helge Limburg, Dr. Michael
Meister, Dr. Irene Mihalic, Dr. Stefan Nacke, Christoph Naser, Wilfried Oellers,
Cansu Özdemir, Mahmut Özdemir (Duisburg), Lisa Paus, Sören Pellmann,
Jan-Wilhelm Pohlmann, Thomas Rachel, Sylvia Rietenberg, Lars Rohwer,
Claudia Roth, Corinna Rüffer, Albert Rupprecht, Ulle Schauws, Dr. Nils
Schmid, Patrick Schnieder, Rita Schwarzelühr-Sutter, Christoph de Vries,
Dr. Maria-Lena Weiss, Klaus-Peter Willsch
Freiwilligkeit der Organspende sichern – Aufklärungs- und
Registrierungspotenziale heben
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Im Jahr 2020 hat der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit ein Gesetz zur Stärkung
der geltenden Entscheidungsregelung zur Organspende beschlossen, das zum 1. März
2022 in Kraft trat. Ziel dieses Gesetzes war es, die bestehende Diskrepanz zwischen
der hohen Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende in der Bevölkerung und der
geringen Zahl dokumentierter Entscheidungen zu verringern. Kernstück der Reform
ist das bundesweite Online-Organspenderegister, das eine einfache und jederzeit
veränderbare Dokumentation der individuellen Entscheidung für eine Organspende
ermöglichen sollte. Zudem war das Ziel formuliert, dass Organspenderinnen und
Organspender sich bei der Pass- oder Ausweisbeantragung informieren lassen und sich direkt
auf den Ämtern in das Register eintragen lassen können. Dieser zentrale Baustein der
Reform wurde von den für die Umsetzung zuständigen Ländern mit Verweis auf zu
hohe Kosten bislang nicht umgesetzt.
Die Voraussetzungen für Organspenden sind in Deutschland dabei sehr gut: Das
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) nennt einen Wert von 85 Prozent der
Bevölkerung, die der Organspende positiv gegenüberstehen (vgl. Bundesinstitut für
Öffentliche Gesundheit, 2025; online unter: www.organspende-info.de/presse/presse-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8050
21. Wahlperiode 17.09.2026
mitteilungen/default-03609e8a3e82b89e81ee5449dae9c707/). Dieses enorme Maß an
Spendenbereitschaft spiegelt sich bislang in keiner Weise in den Zahlen des
Spendenregisters wider. Es besteht also erkennbar kein Problem in der Bereitschaft der
Bevölkerung, sondern bei der praktischen Umsetzung.
Information und Aufklärung über die Organspende sind die entscheidenden Faktoren,
damit Menschen eine freiwillige, selbstbestimmte Entscheidung treffen und diese
Entscheidung dokumentieren können. Weniger als 40 Prozent der Befragten fühlen sich
nach Angaben des BIÖG gut über die Organspende informiert, 69 Prozent der
Befragten kennen das wichtige Organspenderegister nicht einmal, rund 88 Prozent halten ein
persönliches Informationsgespräch für wichtig und nur 7 Prozent wussten von der
Möglichkeit des Organspendetelefons (vgl. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit,
2025; online unter: www.organspende-info.de/presse/pressemitteilungen/default-
03609e8a3e82b89e81ee5449dae9c707/).
Auch die wissenschaftliche Evaluation der Aufklärungsunterlagen der Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung sowie deren sonstige Informationsangebote zur Organ-
und Gewebespende (vgl. Bundesministerium für Gesundheit, 2025; online unter:
www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/
Gesundheit/Abschlussberichte/Bericht_BReg._Aufklaerungsmaterialien_BZgA_zur_Organ-
spende.pdf) belegen die Lücken in der Information und Aufklärung zur Organspende:
So ist nicht nachvollziehbar oder erfasst, welche Gruppen tatsächlich durch die
Kampagnen überhaupt erreicht werden. Es gibt Hinweise dafür, dass Menschen mit
niedrigerem Bildungsniveau oder auch ältere Personengruppen deutlich weniger erreicht
werden als dies möglich wäre. Auch werden die jeweiligen Optionen zur
Dokumentation der Entscheidung für eine Organspende nicht hinreichend bekannt gemacht und
verbreitete Fehlinformationen nicht ausreichend korrigiert. Es fehlt an belastbaren
Erkenntnissen über Reichweite sowie Wirkung der jeweiligen Maßnahmen. Gerade
Information und Aufklärung nachhaltig zu verbessern, ist allerdings essenziell, um das
gewaltige Potenzial tatsächlich nutzen und damit die freiwilligen Organspenden
erheblich steigern zu können.
Defizite bestehen noch immer auch bei der Umsetzung wesentlicher Instrumente aus
dem Beschluss des Deutschen Bundestages: So wurde das Organspenderegister
überhaupt erst mit zweijähriger Verzögerung im März 2024 gestartet. Seitdem haben rund
515.000 Menschen ihre Entscheidung über eine Spendenbereitschaft dokumentiert.
Auch wenn weiterhin eine Spendendokumentation per Organspendeausweis und die
Dokumentation in Papierform möglich bleiben und die Krankenkassen seit spätestens
September 2024 verpflichtet sind, Versicherten die Authentifizierung auch
elektronisch zu ermöglichen, bleibt aufgrund mangelhafter Umsetzung auch hier die Zahl der
Registrierungen drastisch unterhalb der hohen Spendenbereitschaft. Hier werden hohe
technische Hürden bei der Registrierung beklagt: So wird z. B. ein elektronischer
Personalausweis plus ein NFC-fähiges Gerät (NFC: Near Field Communication)
vorausgesetzt, um das überhaupt elektronisch umsetzen zu können. Zudem gilt der
Registrierungsprozess als erheblich zu kompliziert, um breite Akzeptanz erreichen zu können.
Die einfache und massenhaft wirksame Option der Abgabe der Organspendeerklärung
in kommunalen Ämtern wurde bislang nicht umgesetzt. Im Gegenteil wurde diese
Option mit dem größten Potenzial auf Druck der Bundesländer mit dem
Lebendorganspendegesetz sogar wieder aus dem Gesetz gestrichen (vgl. Deutscher Bundestag,
Bundestagsdrucksache 21/4991).
Der Deutsche Bundestag verfolgt weiter das Ziel, die Zahl der Organspenden in
Deutschland entsprechend der großen Bereitschaft in der Bevölkerung rasch und
signifikant zu erhöhen. Dazu muss zwingend die Registrierung für eine Organspende
unkompliziert und barrierefrei möglich werden und darf nicht länger an technischen oder
bürokratischen Hürden scheitern.
Zentrale Ursache für die niedrige Zahl der Organspenden in Deutschland ist das
erhebliche Defizit bei der konkreten Umsetzung von Maßnahmen, um potenzielle
Organspenderinnen und Organspendern zu erreichen und zudem die konkrete
Dokumentation des Willens zur Organspende zu erleichtern. Vor diesem Hintergrund ist die
Diskussion um die grundsätzlich umstrittene sogenannte Widerspruchsregelung ein
Kurzschluss, bevor die schweren Defizite in der Umsetzung des Gesetzes von 2022
behoben worden sind. Eine Widerspruchsregelung würde einen schwerwiegenden und
rechtlich umstrittenen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht darstellen. Ein solch
enormer Eingriff in die Autonomie von Millionen Bürgerinnen und Bürgern ist vor
dem Hintergrund der praktischen Lösbarkeit der akuten Probleme riskant und dem
Problem nicht angemessen.
Auch aus ethischer Perspektive ist eine Widerspruchsregelung abzulehnen: Schweigen
darf nicht als Zustimmung gewertet werden. Das verfassungsrechtlich geschützte
Recht auf Selbstbestimmung umfasst ausdrücklich auch das Recht, sich nicht zu
entscheiden, ohne persönliche Nachteile und Konsequenzen fürchten zu müssen. Dieses
Recht schützt dabei insbesondere solche Menschen, die geschäftsfähig sind und die
dennoch beispielsweise aufgrund kognitiver Einschränkungen und/oder
Behinderungen oder aufgrund nicht erkannter bzw. unbehandelter psychischer Erkrankungen oder
anderer Lebensumstände nicht hinreichend in der Lage sind, sich mit dieser
folgenreichen Thematik auseinanderzusetzen, sich eine dezidierte persönliche Meinung zu
bilden und/oder diese anderen mitzuteilen bzw. verbindlich zu dokumentieren. Auch
sprachliche Hürden, wie z. B. bei vielen Menschen mit Migrationsgeschichte, drohen
dazu zu führen, dass sie aufgrund der Sprachbarrieren oder anderer Umstände keine
hinreichende Kenntnis von der Option zum Widerspruch erhalten und damit nicht
widersprechen können, obwohl persönliche, religiöse oder andere Gründe eine
Organspende für diesen Personenkreis ausschließen. Deshalb darf niemand von Gesetz
wegen de facto unfreiwillig zur Organspenderin oder zum Organspender gemacht
werden. Überdies birgt die Organentnahme ohne explizite Zustimmung erhebliche Risiken
für das generelle Vertrauen in unser Gesundheitssystem und auch den Staat und kann
darüber hinaus Angehörige erheblich belasten.
Die internationale Studienlage lässt keinen eindeutigen Schluss darauf, dass eine
Widerspruchsregelung allein zu höheren Organspenderaten führte. Im Fokus dieses
Antrages steht deshalb, was nachweislich wirkt, um mehr lebensrettende Organspenden
zu erzielen.
Bund und Länder müssen das bereits bestehende Recht konsequent und vollständig
umsetzen, die relevanten Strukturen stärken und Prozesse im Organspendewesen
vereinfachen. Es muss endlich sichergestellt werden, dass die Eintragung in das
Organspenderegister einfach und ohne Hürden möglich wird, wie es vom Deutschen
Bundestag beschlossen wurde. Das ist die einzige erfolgversprechende Strategie, um die
Zahl der Organspenden tatsächlich stark zu steigern, ohne dabei schwere Eingriffe in
verfassungsrechtliche Grundrechte vorzunehmen.
Jede Organspende ist wichtig, denn sie kann Leben retten. Strategisches Ziel zur
Steigerung der Organspenden muss es daher sein, mit geeigneten Maßnahmen die
freiwillige, informierte und selbstbestimmte Entscheidung zur Organspende deutlich zu
stärken.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen Gesetzentwurf über eine Entscheidungslösung vorzulegen, mit dem Ziel,
dass alle Bürgerinnen und Bürger zeitnah nach ihrem 18. Geburtstag aufgefordert
werden, sich zu ihrer Organspendebereitschaft zu äußern und ihren Willen zu
dokumentieren; neben der Angabe Zustimmung oder Ablehnung zu einer
postmortalen Organspende wird auch die Angabe über eine Unentschiedenheit
vorgesehen. Bürgerinnen und Bürger dürfen keine Sanktionen oder persönlichen
Nachteile fürchten, wenn sie ihre persönliche Haltung nicht dokumentieren lassen;
2. gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit und den Ländern
die Kommunikationsstrategie zur Organspende auf Grundlage der Evaluation der
Aufklärungsunterlagen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie
ihrer sonstigen Informationsangebote zur Organ- und Gewebespende
systematisch weiterzuentwickeln und zu implementieren. Dazu sind im Bundeshaushalt
ggf. entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen;
3. eine barrierefreie und niedrigschwellige Dokumentation des Spendewillens im
Organspenderegister sicherzustellen, insbesondere durch den Abbau technischer
Hürden und indem gemeinsam mit den Ländern ein Konzept entwickelt wird, wie
der Aufbau analoger Eintragungsmöglichkeiten in Ausweisstellen realisiert
werden kann.
Berlin, den 17. September 2026
Michael Brand (Fulda)
Dr. Lars Castellucci
Ates Gürpinar
Dr. Kirsten Kappert-Gonther
Dr. Stephan Pilsinger
Linda Heitmann
Helge Lindh
Swantje Henrike Michaelsen
Claudia Moll
Dr. Konstantin von Notz
Nora Seitz
Jan van Aken
Norbert Maria Altenkamp
Philipp Amthor
Lisa Badum
Thomas Bareiß
Steffen Bilger
Caroline Bosbach
Benedikt Büdenbender
Esther Dilcher
Michael Donth
Harald Ebner
Mandy Eißing
Sebastian Fiedler
Simone Fischer
Matthias Gastel
Dr. Lena Gumnior
Christian Haase
Susanne Hierl
Christian Hirte
Luke Hoß
Lamya Kaddor
Anja Karliczek
Axel Knoerig
Sven Lehmann
Helge Limburg
Dr. Michael Meister
Dr. Irene Mihalic
Dr. Stefan Nacke
Christoph Naser
Wilfried Oellers
Cansu Özdemir
Mahmut Özdemir (Duisburg)
Lisa Paus
Sören Pellmann
Jan-Wilhelm Pohlmann
Thomas Rachel
Sylvia Rietenberg
Lars Rohwer
Claudia Roth
Corinna Rüffer
Albert Rupprecht
Ulle Schauws
Dr. Nils Schmid
Patrick Schnieder
Rita Schwarzelühr-Sutter
Christoph de Vries
Dr. Maria-Lena Weiss
Klaus-Peter Willsch
Begründung
Eine nachhaltige Erhöhung der Organspendezahlen erfordert evidenzbasierte und verhältnismäßige Maßnahmen.
Für die Einführung einer Widerspruchsregelung fehlt es jedoch an belastbarer wissenschaftlicher Evidenz.
Internationale Studien zeigen, dass kein signifikanter Unterschied zwischen Zustimmungs- und
Widerspruchssystemen besteht und dass steigende Spenderzahlen vielmehr auf strukturelle und organisatorische Verbesserungen
zurückzuführen sind.
Die internationale Forschungsdatenlage zeigt stattdessen auf, dass es kaum einen Unterschied zwischen den
Optin-[Entscheidungs-] und Opt-out-[Widerspruchs-]Organspendesystemen gibt und dass eine erfolgreiche
Erhöhung der Spenderzahlen einen vielschichtigen Ansatz erfordert. Es scheint kein einziges Land zu geben, in dem
ein Anstieg der Zahl verstorbener Spender und Spenderinnen einfach auf einen Wechsel des Spendensystems
zurückgeführt werden kann. Forschende heben hervor, dass stattdessen gezielte Investitionen in die
Personalinfrastruktur in Krankenhäusern zentral sind. So muss das Personal in der Lage sein, schwierige Gespräche mit
Familien zu führen und potenzielle Spenderinnen und Spender zu identifizieren (Ländervergleich im Artikel
„Assessing Global Organ Donation Policies: Opt-In vs Opt-Out“ im Journal „Risk Management and Healthcare
Policy“, 2021).
Eine Langzeitstudie des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung in Zusammenarbeit mit der MSB Medical
School Berlin und dem Max Planck Centre for Computational Psychiatry and Ageing Research (Dallaker et al,
2024) untersuchte, inwiefern die Widerspruchsregelung zu einem Anstieg von postmortalen Organspenden
führte. Dazu wurden die Daten von Ländern untersucht, die von einem Opt-in- zu einem Opt-out-System
gewechselt sind. Die Ergebnisse der Studie zeigten, dass ein Umstieg von einer Zustimmungs- auf eine
Widerspruchsregelung nicht zu einem Anstieg der Organspenderaten und noch nicht einmal zu einem leichten Anstieg
der Organspenden führten. Die Studie befasste sich auch mit der Rolle der Angehörigen. Viele Menschen
sprechen nicht aktiv mit ihren Angehörigen über ihre Einstellung zur Organspende. Auch bei einer
Widerspruchsregelung werden Angehörige häufig einbezogen und können die mutmaßliche Zustimmung außer Kraft setzen. Das
fehlende Wissen über die Spendebereitschaft des verstorbenen Angehörigen kann auch bei einer
Widerspruchsregelung zu Unsicherheit und Zögern führen, die darin resultiert, dass die Angehörigen der Organspende
widersprechen. Die Studie empfiehlt ferner ein aktives Wahlsystem, das eine Dokumentation des Spendewillens bei
der Beantragung des Führerscheins oder Personalausweises vorsehen könnte.
Der Erfolg des spanischen Organspendesystems wird entgegen zahlreicher lückenhafter Diskussionsbeiträge
nicht etwa der rechtlichen Widerspruchsregelung, sondern vor allem den konkreten Maßnahmen auf
Krankenhausebene zugeschrieben, einschließlich einer substanziellen Stärkung der Früherkennung von potenziellen
Spenderinnen und Spendern durch eigens geschultes Fachpersonal. Auch wenn in Spanien eine
Widerspruchsreglung geregelt ist, werden in der Praxis die Familienangehörigen potenzieller Spender und Spenderinnen immer
um ihre Zustimmung gebeten, die dann ausschlaggebend dafür ist, ob Organe entnommen werden oder nicht.
Außerdem dürfen in Spanien die Organe bereits nach dem Herztod entnommen werden, was zu einer erhöhten
Anzahl an Spenderorgangen geführt hat (vgl. Deutschlandfunk, 2020; online unter: www.deutschlandfunk.de/or-
ganspende-spaniens-zahlen-sind-nicht-wegen-der-100.html). Die USA – ein Opt-In-Land ohne
Widerspruchsregelung – hat eine Organspenderate, die fast so gut wie die von Spanien ist – 48,04 Organspenden pro 1 Million
Einwohner –, während Deutschland im Vergleich dazu mit 11,58 eine erheblich niedrigere Rate aufweist (statista,
2023; online unter: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/226978/umfrage/anzahl-postmortaler-organ-
spender-in-ausgewaehlten-laendern/).
Die Einführung einer Widerspruchsregelung kann folglich keinen nachweisbaren Beitrag zur Lösung der
Probleme leisten, würde gleichzeitig jedoch einen erheblichen Eingriff in Grundrechte darstellen und das Vertrauen
in das Organspendesystem gefährden.
Statt einer falschen Fiktion müssen bereits konstatierte Defizite in der Umsetzung behoben werden: dazu zählen
vor allem die im Verhältnis zur sehr hohen Spendenbereitschaft unzureichende Dokumentation, bestehende
deutlich zu hohe Zugangsbarrieren zum Organspenderegister sowie hoher Optimierungsbedarf bei der Umsetzung
von Kampagnen zur Aufklärung über Organspenden: Die Repräsentativbefragung „Wissen, Einstellung und
Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende in Deutschland 2024“ des BIÖG zeigt eine
anhaltend hohe Zustimmung von 85 Prozent in der Bevölkerung. Zugleich zeigt sie jedoch ein deutliches
Wissensdefizit: 61 Prozent der Befragten fühlen sich nicht ausreichend informiert. Hier und in anderen Publikationen
bestätigt sich, dass fehlendes Wissen zu den konkreten Schritten der Umsetzung ein zentrales Hemmnis für die
formale Dokumentation der persönlichen Entscheidung darstellt. Die Ergebnisse unterstreichen, dass gute und
reichweitenstarke Aufklärung der entscheidende Hebel ist: Je besser Bürgerinnen und Bürger informiert sind,
desto mehr treffen sie eine selbstbestimmte, positive Entscheidung. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, die
bestehenden Informations- und Aufklärungsmaßnahmen konsequent fortzuführen und dabei zu überprüfen und
weiterzuentwickeln. Hier zeigen Evaluation und Befragung, dass trotz hoher Bereitschaft und potenzieller
Reichweite die tatsächliche Nutzung und Wirkung der jeweiligen Kampagnen nur unzureichend erfasst sind. Der
weitere Forschungs- und Verbesserungsbedarf hinsichtlich Wirksamkeit zielgruppenspezifischer Ausgestaltung ist
unbestritten und konkrete Schritte sind dringend erforderlich (vgl. Bundesministerium für Gesundheit, 2025;
online unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/
Abschlussberichte/Bericht_BReg._Aufklaerungsmaterialien_BZgA_zur_Organspende.pdf). Damit wird deutlich: Nicht
ein falscher Systemwechsel hin zur Widerspruchsregelung, sondern eine konkrete Stärkung von Aufklärung,
Information und Entscheidungsunterstützung ist der richtige und notwendige Weg, um die Organspende in
Deutschland nachhaltig zu steigern. Die Umsetzung der im Evaluationsbericht verfassten
Handlungsempfehlungen durch das BIÖG mit Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit ist daher dringend geboten und
sollte mit aller Energie vorangetrieben werden.
Die mit dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende eingeführte ergebnisoffene
Beratung als zusätzliche hausärztliche Leistung, die zum 1. März 2022 in Kraft trat, zielte darauf ab, Versicherte
darüber zu informieren, dass sie ihren Spendewillen deklarieren, diesen ändern oder widerrufen können.
Gleichzeitig sollen sie darin unterstützt werden, eine selbstbestimmte und freie Entscheidung über ihre
Spendebereitschaft zu treffen.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hebt in seinem Jahresbericht 2024 zum
Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende ausdrücklich das erhebliche Zukunftspotenzial des
Organspenderegisters hervor. Entscheidend sei dabei, die Nutzung und Akzeptanz des Registers konsequent zu steigern.
Die Verbreitung der elektronischen Patientenakte (ePA) sowie die dynamisch wachsende Nutzung der Apps von
Krankenkassen können den Zugang zum Register erheblich erleichtern, sofern digitale Hürden für Nutzerinnen
und Nutzer weiter abgebaut werden. Anfang Mai 2025 verfügten rund 2,6 Millionen Menschen über eine
registrierte GesundheitsID.
Zugleich zeigt sich ein sehr dynamischer Anstieg bei der Nutzung digitaler Identifikationsmöglichkeiten: 39
Prozent der Personalausweisinhaberinnen und -inhaber besitzen eine aktivierte Online-Ausweisfunktion, 22 Prozent
haben diese bereits genutzt. Schon ein geringerer Teil dieser digitale Angebote nutzenden, täglich steigenden
Bevölkerungsgruppe entspricht einem Potenzial von mehreren Millionen zusätzlichen Erklärungen im
Organspenderegister (vgl. BfArM, 2025; online unter: www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/BfArM/
Organspenderegister/ogr_jahresbericht-2024.pdf?__blob=publicationFile). Das verdeutlicht, dass im bestehenden System
erhebliche, bislang nicht ausgeschöpfte Potenziale zur Steigerung der Dokumentationszahlen ungenutzt brach
liegen. Es ist daher der effizienteste Weg, bestehende Zugangshürden weiter abzubauen und die Nutzung der
Wege zur freiwilligen Organspende besser aktiv zu fördern, anstatt durch einen Systemwechsel ohne
Erfolgsgarantie das Vertrauen in die freiwillige Entscheidungslösung zu gefährden.
Mit breiter interfraktioneller Unterstützung wurde mit dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft
bei der Organspende beschlossen, dass Bund und Länder sicherstellen sollen, dass eine Eintragung ins
Organspenderegister vor Ort in den zur Ausstellung von Personalausweisen oder Pässen zuständigen Stellen erfolgen
kann. Infolge des Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz (GMK, 2022; online unter: www.gmkon-
line.de/beschluesse.html?uid=277&jahr=2022 ), welcher die Abschaffung der Regelung forderte, wurde mit
Beschluss des Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur
Lebendorganspende und weitere Änderungen (Bundestagsdrucksache 21/4991) die gesetzliche Regelung
gestrichen. Dies ist dahingehend unverständlich, da die Ausweisstellen weder aufklären noch beraten, sondern
lediglich den Registereintrag ermöglichen sollten. In den Ausweisstellen werden bereits heute die bestehenden
Aufklärungsunterlagen bereitgestellt; eine Aufklärung und Beratung durch das Personal in den Ausweisstellen war
weder intendiert noch ist sie erforderlich. Stattdessen würde allen Bürgerinnen und Bürgern eine unkomplizierte,
barrierearme Registrierung und Dokumentation ihrer Spendenbereitschaft ermöglicht werden. Bund und Länder
sollten daher gemeinsam ein Konzept erarbeiten, wie der Aufbau analoger Eintragungsmöglichkeiten in
Ausweisstellen realisiert werden kann.
Staatliche Maßnahmen und Gesetze für möglichst viele Organspenden basieren ganz zentral auf Vertrauen,
Transparenz und Freiwilligkeit. Nur durch konsequente Stärkung der Verfahren auf Grundlage dieser Prinzipien
kann ein nachhaltiger Zuwachs an Organspenden erreicht werden.
Eine Entscheidungslösung soll möglichst viele Menschen dazu bewegen, ihre jeweilige Entscheidung zu
dokumentieren. Ziel ist es, dass alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert werden, ihren Spendewillen zu
dokumentieren. Dabei wird gewährleistet, dass nur Organe von Menschen entnommen werden, die davor explizit ihre
Zustimmung gegeben haben. Die zur Verfügung stehenden Optionen wären: a) „Ja, ich möchte Organe spenden“,
b) „Nein, ich möchte keine Organe spenden“, c) „Ich kann bzw. ich will mich nicht entscheiden“. Dabei soll es
auch weiterhin möglich sein, der Organspende nur für bestimmte Organe und Gewebe zuzustimmen bzw.
bestimmte Organe und Gewebe von der Spende auszuschließen. Durch die Entscheidungslösung wird angestrebt,
dass sich die Bevölkerung aktiv mit der Thematik der Organspende auseinandersetzt und bewusst eine
Entscheidung trifft.
Um eine einfache und barrierefreie Entscheidung bzw. Eintragung in das Register zu ermöglichen, sollte diese
beispielsweise auch bei den Krankenkassen, bei Apotheken, Arzt- und Zahnarztpraxen ermöglicht werden.
Darüber hinaus sollte die Möglichkeit bestehen, die eigene Entscheidung online jederzeit selbst durchzuführen. Eine
Änderung des dokumentierten Spendewillens – ob Zustimmung, Ablehnung oder Unentschieden – bleibt dabei
jederzeit möglich. Informationen zu verfügbaren Aufklärungs- und Beratungsangeboten zum Thema
Organspende sollen sicherzustellen, dass sich alle informieren können, sofern dies gewünscht wird.
Bürgerinnen und Bürger dürfen dabei keine Sanktionen oder persönlichen Nachteile erfahren, wenn sie ihre
Haltung auch nicht dokumentieren lassen wollen. Insbesondere Menschen in vulnerablen Lebenssituationen, wie
obdachlose Menschen, Menschen in psychischen Notlagen oder auch anderen herausfordernden Lebenslagen
oder Beeinträchtigungen kommen oftmals der Aufforderung der Dokumentation ihres Spendewillens nicht
hinreichend nach.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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