polradar

Freiwilligkeit der Organspende sichern - Aufklärungs- und Registrierungspotenziale heben

dip / drucksache 17.09.2026 · WP 21 · 21/8050 · Antrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Freiwilligkeit der Organspende sichern - Aufklärungs- und Registrierungspotenziale heben Antrag der Abgeordneten Michael Brand (Fulda), Dr. Lars Castellucci, Ates Gürpinar, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Stephan Pilsinger, Linda Heitmann, Helge Lindh, Swantje Henrike Michaelsen, Claudia Moll, Dr. Konstantin von Notz, Nora Seitz, Jan van Aken, Norbert Maria Altenkamp, Philipp Amthor, Lisa Badum, Thomas Bareiß, Steffen Bilger, Caroline Bosbach, Benedikt Büdenbender, Esther Dilcher, Michael Donth, Harald Ebner, Mandy Eißing, Sebastian Fiedler, Simone Fischer, Matthias Gastel, Dr. Lena Gumnior, Christian Haase, Susanne Hierl, Christian Hirte, Luke Hoß, Lamya Kaddor, Anja Karliczek, Axel Knoerig, Sven Lehmann, Helge Limburg, Dr. Michael Meister, Dr. Irene Mihalic, Dr. Stefan Nacke, Christoph Naser, Wilfried Oellers, Cansu Özdemir, Mahmut Özdemir (Duisburg), Lisa Paus, Sören Pellmann, Jan-Wilhelm Pohlmann, Thomas Rachel, Sylvia Rietenberg, Lars Rohwer, Claudia Roth, Corinna Rüffer, Albert Rupprecht, Ulle Schauws, Dr. Nils Schmid, Patrick Schnieder, Rita Schwarzelühr-Sutter, Christoph de Vries, Dr. Maria-Lena Weiss, Klaus-Peter Willsch Freiwilligkeit der Organspende sichern – Aufklärungs- und Registrierungspotenziale heben Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Im Jahr 2020 hat der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit ein Gesetz zur Stärkung der geltenden Entscheidungsregelung zur Organspende beschlossen, das zum 1. März 2022 in Kraft trat. Ziel dieses Gesetzes war es, die bestehende Diskrepanz zwischen der hohen Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende in der Bevölkerung und der geringen Zahl dokumentierter Entscheidungen zu verringern. Kernstück der Reform ist das bundesweite Online-Organspenderegister, das eine einfache und jederzeit veränderbare Dokumentation der individuellen Entscheidung für eine Organspende ermöglichen sollte. Zudem war das Ziel formuliert, dass Organspenderinnen und Organspender sich bei der Pass- oder Ausweisbeantragung informieren lassen und sich direkt auf den Ämtern in das Register eintragen lassen können. Dieser zentrale Baustein der Reform wurde von den für die Umsetzung zuständigen Ländern mit Verweis auf zu hohe Kosten bislang nicht umgesetzt. Die Voraussetzungen für Organspenden sind in Deutschland dabei sehr gut: Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) nennt einen Wert von 85 Prozent der Bevölkerung, die der Organspende positiv gegenüberstehen (vgl. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, 2025; online unter: www.organspende-info.de/presse/presse- Deutscher Bundestag Drucksache 21/8050 21. Wahlperiode 17.09.2026 mitteilungen/default-03609e8a3e82b89e81ee5449dae9c707/). Dieses enorme Maß an Spendenbereitschaft spiegelt sich bislang in keiner Weise in den Zahlen des Spendenregisters wider. Es besteht also erkennbar kein Problem in der Bereitschaft der Bevölkerung, sondern bei der praktischen Umsetzung. Information und Aufklärung über die Organspende sind die entscheidenden Faktoren, damit Menschen eine freiwillige, selbstbestimmte Entscheidung treffen und diese Entscheidung dokumentieren können. Weniger als 40 Prozent der Befragten fühlen sich nach Angaben des BIÖG gut über die Organspende informiert, 69 Prozent der Befragten kennen das wichtige Organspenderegister nicht einmal, rund 88 Prozent halten ein persönliches Informationsgespräch für wichtig und nur 7 Prozent wussten von der Möglichkeit des Organspendetelefons (vgl. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, 2025; online unter: www.organspende-info.de/presse/pressemitteilungen/default- 03609e8a3e82b89e81ee5449dae9c707/). Auch die wissenschaftliche Evaluation der Aufklärungsunterlagen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie deren sonstige Informationsangebote zur Organ- und Gewebespende (vgl. Bundesministerium für Gesundheit, 2025; online unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/ Gesundheit/Abschlussberichte/Bericht_BReg._Aufklaerungsmaterialien_BZgA_zur_Organ- spende.pdf) belegen die Lücken in der Information und Aufklärung zur Organspende: So ist nicht nachvollziehbar oder erfasst, welche Gruppen tatsächlich durch die Kampagnen überhaupt erreicht werden. Es gibt Hinweise dafür, dass Menschen mit niedrigerem Bildungsniveau oder auch ältere Personengruppen deutlich weniger erreicht werden als dies möglich wäre. Auch werden die jeweiligen Optionen zur Dokumentation der Entscheidung für eine Organspende nicht hinreichend bekannt gemacht und verbreitete Fehlinformationen nicht ausreichend korrigiert. Es fehlt an belastbaren Erkenntnissen über Reichweite sowie Wirkung der jeweiligen Maßnahmen. Gerade Information und Aufklärung nachhaltig zu verbessern, ist allerdings essenziell, um das gewaltige Potenzial tatsächlich nutzen und damit die freiwilligen Organspenden erheblich steigern zu können. Defizite bestehen noch immer auch bei der Umsetzung wesentlicher Instrumente aus dem Beschluss des Deutschen Bundestages: So wurde das Organspenderegister überhaupt erst mit zweijähriger Verzögerung im März 2024 gestartet. Seitdem haben rund 515.000 Menschen ihre Entscheidung über eine Spendenbereitschaft dokumentiert. Auch wenn weiterhin eine Spendendokumentation per Organspendeausweis und die Dokumentation in Papierform möglich bleiben und die Krankenkassen seit spätestens September 2024 verpflichtet sind, Versicherten die Authentifizierung auch elektronisch zu ermöglichen, bleibt aufgrund mangelhafter Umsetzung auch hier die Zahl der Registrierungen drastisch unterhalb der hohen Spendenbereitschaft. Hier werden hohe technische Hürden bei der Registrierung beklagt: So wird z. B. ein elektronischer Personalausweis plus ein NFC-fähiges Gerät (NFC: Near Field Communication) vorausgesetzt, um das überhaupt elektronisch umsetzen zu können. Zudem gilt der Registrierungsprozess als erheblich zu kompliziert, um breite Akzeptanz erreichen zu können. Die einfache und massenhaft wirksame Option der Abgabe der Organspendeerklärung in kommunalen Ämtern wurde bislang nicht umgesetzt. Im Gegenteil wurde diese Option mit dem größten Potenzial auf Druck der Bundesländer mit dem Lebendorganspendegesetz sogar wieder aus dem Gesetz gestrichen (vgl. Deutscher Bundestag, Bundestagsdrucksache 21/4991). Der Deutsche Bundestag verfolgt weiter das Ziel, die Zahl der Organspenden in Deutschland entsprechend der großen Bereitschaft in der Bevölkerung rasch und signifikant zu erhöhen. Dazu muss zwingend die Registrierung für eine Organspende unkompliziert und barrierefrei möglich werden und darf nicht länger an technischen oder bürokratischen Hürden scheitern. Zentrale Ursache für die niedrige Zahl der Organspenden in Deutschland ist das erhebliche Defizit bei der konkreten Umsetzung von Maßnahmen, um potenzielle Organspenderinnen und Organspendern zu erreichen und zudem die konkrete Dokumentation des Willens zur Organspende zu erleichtern. Vor diesem Hintergrund ist die Diskussion um die grundsätzlich umstrittene sogenannte Widerspruchsregelung ein Kurzschluss, bevor die schweren Defizite in der Umsetzung des Gesetzes von 2022 behoben worden sind. Eine Widerspruchsregelung würde einen schwerwiegenden und rechtlich umstrittenen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht darstellen. Ein solch enormer Eingriff in die Autonomie von Millionen Bürgerinnen und Bürgern ist vor dem Hintergrund der praktischen Lösbarkeit der akuten Probleme riskant und dem Problem nicht angemessen. Auch aus ethischer Perspektive ist eine Widerspruchsregelung abzulehnen: Schweigen darf nicht als Zustimmung gewertet werden. Das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf Selbstbestimmung umfasst ausdrücklich auch das Recht, sich nicht zu entscheiden, ohne persönliche Nachteile und Konsequenzen fürchten zu müssen. Dieses Recht schützt dabei insbesondere solche Menschen, die geschäftsfähig sind und die dennoch beispielsweise aufgrund kognitiver Einschränkungen und/oder Behinderungen oder aufgrund nicht erkannter bzw. unbehandelter psychischer Erkrankungen oder anderer Lebensumstände nicht hinreichend in der Lage sind, sich mit dieser folgenreichen Thematik auseinanderzusetzen, sich eine dezidierte persönliche Meinung zu bilden und/oder diese anderen mitzuteilen bzw. verbindlich zu dokumentieren. Auch sprachliche Hürden, wie z. B. bei vielen Menschen mit Migrationsgeschichte, drohen dazu zu führen, dass sie aufgrund der Sprachbarrieren oder anderer Umstände keine hinreichende Kenntnis von der Option zum Widerspruch erhalten und damit nicht widersprechen können, obwohl persönliche, religiöse oder andere Gründe eine Organspende für diesen Personenkreis ausschließen. Deshalb darf niemand von Gesetz wegen de facto unfreiwillig zur Organspenderin oder zum Organspender gemacht werden. Überdies birgt die Organentnahme ohne explizite Zustimmung erhebliche Risiken für das generelle Vertrauen in unser Gesundheitssystem und auch den Staat und kann darüber hinaus Angehörige erheblich belasten. Die internationale Studienlage lässt keinen eindeutigen Schluss darauf, dass eine Widerspruchsregelung allein zu höheren Organspenderaten führte. Im Fokus dieses Antrages steht deshalb, was nachweislich wirkt, um mehr lebensrettende Organspenden zu erzielen. Bund und Länder müssen das bereits bestehende Recht konsequent und vollständig umsetzen, die relevanten Strukturen stärken und Prozesse im Organspendewesen vereinfachen. Es muss endlich sichergestellt werden, dass die Eintragung in das Organspenderegister einfach und ohne Hürden möglich wird, wie es vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Das ist die einzige erfolgversprechende Strategie, um die Zahl der Organspenden tatsächlich stark zu steigern, ohne dabei schwere Eingriffe in verfassungsrechtliche Grundrechte vorzunehmen. Jede Organspende ist wichtig, denn sie kann Leben retten. Strategisches Ziel zur Steigerung der Organspenden muss es daher sein, mit geeigneten Maßnahmen die freiwillige, informierte und selbstbestimmte Entscheidung zur Organspende deutlich zu stärken. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. einen Gesetzentwurf über eine Entscheidungslösung vorzulegen, mit dem Ziel, dass alle Bürgerinnen und Bürger zeitnah nach ihrem 18. Geburtstag aufgefordert werden, sich zu ihrer Organspendebereitschaft zu äußern und ihren Willen zu dokumentieren; neben der Angabe Zustimmung oder Ablehnung zu einer postmortalen Organspende wird auch die Angabe über eine Unentschiedenheit vorgesehen. Bürgerinnen und Bürger dürfen keine Sanktionen oder persönlichen Nachteile fürchten, wenn sie ihre persönliche Haltung nicht dokumentieren lassen; 2. gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit und den Ländern die Kommunikationsstrategie zur Organspende auf Grundlage der Evaluation der Aufklärungsunterlagen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie ihrer sonstigen Informationsangebote zur Organ- und Gewebespende systematisch weiterzuentwickeln und zu implementieren. Dazu sind im Bundeshaushalt ggf. entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen; 3. eine barrierefreie und niedrigschwellige Dokumentation des Spendewillens im Organspenderegister sicherzustellen, insbesondere durch den Abbau technischer Hürden und indem gemeinsam mit den Ländern ein Konzept entwickelt wird, wie der Aufbau analoger Eintragungsmöglichkeiten in Ausweisstellen realisiert werden kann. Berlin, den 17. September 2026 Michael Brand (Fulda) Dr. Lars Castellucci Ates Gürpinar Dr. Kirsten Kappert-Gonther Dr. Stephan Pilsinger Linda Heitmann Helge Lindh Swantje Henrike Michaelsen Claudia Moll Dr. Konstantin von Notz Nora Seitz Jan van Aken Norbert Maria Altenkamp Philipp Amthor Lisa Badum Thomas Bareiß Steffen Bilger Caroline Bosbach Benedikt Büdenbender Esther Dilcher Michael Donth Harald Ebner Mandy Eißing Sebastian Fiedler Simone Fischer Matthias Gastel Dr. Lena Gumnior Christian Haase Susanne Hierl Christian Hirte Luke Hoß Lamya Kaddor Anja Karliczek Axel Knoerig Sven Lehmann Helge Limburg Dr. Michael Meister Dr. Irene Mihalic Dr. Stefan Nacke Christoph Naser Wilfried Oellers Cansu Özdemir Mahmut Özdemir (Duisburg) Lisa Paus Sören Pellmann Jan-Wilhelm Pohlmann Thomas Rachel Sylvia Rietenberg Lars Rohwer Claudia Roth Corinna Rüffer Albert Rupprecht Ulle Schauws Dr. Nils Schmid Patrick Schnieder Rita Schwarzelühr-Sutter Christoph de Vries Dr. Maria-Lena Weiss Klaus-Peter Willsch Begründung Eine nachhaltige Erhöhung der Organspendezahlen erfordert evidenzbasierte und verhältnismäßige Maßnahmen. Für die Einführung einer Widerspruchsregelung fehlt es jedoch an belastbarer wissenschaftlicher Evidenz. Internationale Studien zeigen, dass kein signifikanter Unterschied zwischen Zustimmungs- und Widerspruchssystemen besteht und dass steigende Spenderzahlen vielmehr auf strukturelle und organisatorische Verbesserungen zurückzuführen sind. Die internationale Forschungsdatenlage zeigt stattdessen auf, dass es kaum einen Unterschied zwischen den Optin-[Entscheidungs-] und Opt-out-[Widerspruchs-]Organspendesystemen gibt und dass eine erfolgreiche Erhöhung der Spenderzahlen einen vielschichtigen Ansatz erfordert. Es scheint kein einziges Land zu geben, in dem ein Anstieg der Zahl verstorbener Spender und Spenderinnen einfach auf einen Wechsel des Spendensystems zurückgeführt werden kann. Forschende heben hervor, dass stattdessen gezielte Investitionen in die Personalinfrastruktur in Krankenhäusern zentral sind. So muss das Personal in der Lage sein, schwierige Gespräche mit Familien zu führen und potenzielle Spenderinnen und Spender zu identifizieren (Ländervergleich im Artikel „Assessing Global Organ Donation Policies: Opt-In vs Opt-Out“ im Journal „Risk Management and Healthcare Policy“, 2021). Eine Langzeitstudie des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung in Zusammenarbeit mit der MSB Medical School Berlin und dem Max Planck Centre for Computational Psychiatry and Ageing Research (Dallaker et al, 2024) untersuchte, inwiefern die Widerspruchsregelung zu einem Anstieg von postmortalen Organspenden führte. Dazu wurden die Daten von Ländern untersucht, die von einem Opt-in- zu einem Opt-out-System gewechselt sind. Die Ergebnisse der Studie zeigten, dass ein Umstieg von einer Zustimmungs- auf eine Widerspruchsregelung nicht zu einem Anstieg der Organspenderaten und noch nicht einmal zu einem leichten Anstieg der Organspenden führten. Die Studie befasste sich auch mit der Rolle der Angehörigen. Viele Menschen sprechen nicht aktiv mit ihren Angehörigen über ihre Einstellung zur Organspende. Auch bei einer Widerspruchsregelung werden Angehörige häufig einbezogen und können die mutmaßliche Zustimmung außer Kraft setzen. Das fehlende Wissen über die Spendebereitschaft des verstorbenen Angehörigen kann auch bei einer Widerspruchsregelung zu Unsicherheit und Zögern führen, die darin resultiert, dass die Angehörigen der Organspende widersprechen. Die Studie empfiehlt ferner ein aktives Wahlsystem, das eine Dokumentation des Spendewillens bei der Beantragung des Führerscheins oder Personalausweises vorsehen könnte. Der Erfolg des spanischen Organspendesystems wird entgegen zahlreicher lückenhafter Diskussionsbeiträge nicht etwa der rechtlichen Widerspruchsregelung, sondern vor allem den konkreten Maßnahmen auf Krankenhausebene zugeschrieben, einschließlich einer substanziellen Stärkung der Früherkennung von potenziellen Spenderinnen und Spendern durch eigens geschultes Fachpersonal. Auch wenn in Spanien eine Widerspruchsreglung geregelt ist, werden in der Praxis die Familienangehörigen potenzieller Spender und Spenderinnen immer um ihre Zustimmung gebeten, die dann ausschlaggebend dafür ist, ob Organe entnommen werden oder nicht. Außerdem dürfen in Spanien die Organe bereits nach dem Herztod entnommen werden, was zu einer erhöhten Anzahl an Spenderorgangen geführt hat (vgl. Deutschlandfunk, 2020; online unter: www.deutschlandfunk.de/or- ganspende-spaniens-zahlen-sind-nicht-wegen-der-100.html). Die USA – ein Opt-In-Land ohne Widerspruchsregelung – hat eine Organspenderate, die fast so gut wie die von Spanien ist – 48,04 Organspenden pro 1 Million Einwohner –, während Deutschland im Vergleich dazu mit 11,58 eine erheblich niedrigere Rate aufweist (statista, 2023; online unter: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/226978/umfrage/anzahl-postmortaler-organ- spender-in-ausgewaehlten-laendern/). Die Einführung einer Widerspruchsregelung kann folglich keinen nachweisbaren Beitrag zur Lösung der Probleme leisten, würde gleichzeitig jedoch einen erheblichen Eingriff in Grundrechte darstellen und das Vertrauen in das Organspendesystem gefährden. Statt einer falschen Fiktion müssen bereits konstatierte Defizite in der Umsetzung behoben werden: dazu zählen vor allem die im Verhältnis zur sehr hohen Spendenbereitschaft unzureichende Dokumentation, bestehende deutlich zu hohe Zugangsbarrieren zum Organspenderegister sowie hoher Optimierungsbedarf bei der Umsetzung von Kampagnen zur Aufklärung über Organspenden: Die Repräsentativbefragung „Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende in Deutschland 2024“ des BIÖG zeigt eine anhaltend hohe Zustimmung von 85 Prozent in der Bevölkerung. Zugleich zeigt sie jedoch ein deutliches Wissensdefizit: 61 Prozent der Befragten fühlen sich nicht ausreichend informiert. Hier und in anderen Publikationen bestätigt sich, dass fehlendes Wissen zu den konkreten Schritten der Umsetzung ein zentrales Hemmnis für die formale Dokumentation der persönlichen Entscheidung darstellt. Die Ergebnisse unterstreichen, dass gute und reichweitenstarke Aufklärung der entscheidende Hebel ist: Je besser Bürgerinnen und Bürger informiert sind, desto mehr treffen sie eine selbstbestimmte, positive Entscheidung. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, die bestehenden Informations- und Aufklärungsmaßnahmen konsequent fortzuführen und dabei zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Hier zeigen Evaluation und Befragung, dass trotz hoher Bereitschaft und potenzieller Reichweite die tatsächliche Nutzung und Wirkung der jeweiligen Kampagnen nur unzureichend erfasst sind. Der weitere Forschungs- und Verbesserungsbedarf hinsichtlich Wirksamkeit zielgruppenspezifischer Ausgestaltung ist unbestritten und konkrete Schritte sind dringend erforderlich (vgl. Bundesministerium für Gesundheit, 2025; online unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/ Abschlussberichte/Bericht_BReg._Aufklaerungsmaterialien_BZgA_zur_Organspende.pdf). Damit wird deutlich: Nicht ein falscher Systemwechsel hin zur Widerspruchsregelung, sondern eine konkrete Stärkung von Aufklärung, Information und Entscheidungsunterstützung ist der richtige und notwendige Weg, um die Organspende in Deutschland nachhaltig zu steigern. Die Umsetzung der im Evaluationsbericht verfassten Handlungsempfehlungen durch das BIÖG mit Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit ist daher dringend geboten und sollte mit aller Energie vorangetrieben werden. Die mit dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende eingeführte ergebnisoffene Beratung als zusätzliche hausärztliche Leistung, die zum 1. März 2022 in Kraft trat, zielte darauf ab, Versicherte darüber zu informieren, dass sie ihren Spendewillen deklarieren, diesen ändern oder widerrufen können. Gleichzeitig sollen sie darin unterstützt werden, eine selbstbestimmte und freie Entscheidung über ihre Spendebereitschaft zu treffen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hebt in seinem Jahresbericht 2024 zum Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende ausdrücklich das erhebliche Zukunftspotenzial des Organspenderegisters hervor. Entscheidend sei dabei, die Nutzung und Akzeptanz des Registers konsequent zu steigern. Die Verbreitung der elektronischen Patientenakte (ePA) sowie die dynamisch wachsende Nutzung der Apps von Krankenkassen können den Zugang zum Register erheblich erleichtern, sofern digitale Hürden für Nutzerinnen und Nutzer weiter abgebaut werden. Anfang Mai 2025 verfügten rund 2,6 Millionen Menschen über eine registrierte GesundheitsID. Zugleich zeigt sich ein sehr dynamischer Anstieg bei der Nutzung digitaler Identifikationsmöglichkeiten: 39 Prozent der Personalausweisinhaberinnen und -inhaber besitzen eine aktivierte Online-Ausweisfunktion, 22 Prozent haben diese bereits genutzt. Schon ein geringerer Teil dieser digitale Angebote nutzenden, täglich steigenden Bevölkerungsgruppe entspricht einem Potenzial von mehreren Millionen zusätzlichen Erklärungen im Organspenderegister (vgl. BfArM, 2025; online unter: www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/BfArM/ Organspenderegister/ogr_jahresbericht-2024.pdf?__blob=publicationFile). Das verdeutlicht, dass im bestehenden System erhebliche, bislang nicht ausgeschöpfte Potenziale zur Steigerung der Dokumentationszahlen ungenutzt brach liegen. Es ist daher der effizienteste Weg, bestehende Zugangshürden weiter abzubauen und die Nutzung der Wege zur freiwilligen Organspende besser aktiv zu fördern, anstatt durch einen Systemwechsel ohne Erfolgsgarantie das Vertrauen in die freiwillige Entscheidungslösung zu gefährden. Mit breiter interfraktioneller Unterstützung wurde mit dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende beschlossen, dass Bund und Länder sicherstellen sollen, dass eine Eintragung ins Organspenderegister vor Ort in den zur Ausstellung von Personalausweisen oder Pässen zuständigen Stellen erfolgen kann. Infolge des Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz (GMK, 2022; online unter: www.gmkon- line.de/beschluesse.html?uid=277&jahr=2022 ), welcher die Abschaffung der Regelung forderte, wurde mit Beschluss des Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen (Bundestagsdrucksache 21/4991) die gesetzliche Regelung gestrichen. Dies ist dahingehend unverständlich, da die Ausweisstellen weder aufklären noch beraten, sondern lediglich den Registereintrag ermöglichen sollten. In den Ausweisstellen werden bereits heute die bestehenden Aufklärungsunterlagen bereitgestellt; eine Aufklärung und Beratung durch das Personal in den Ausweisstellen war weder intendiert noch ist sie erforderlich. Stattdessen würde allen Bürgerinnen und Bürgern eine unkomplizierte, barrierearme Registrierung und Dokumentation ihrer Spendenbereitschaft ermöglicht werden. Bund und Länder sollten daher gemeinsam ein Konzept erarbeiten, wie der Aufbau analoger Eintragungsmöglichkeiten in Ausweisstellen realisiert werden kann. Staatliche Maßnahmen und Gesetze für möglichst viele Organspenden basieren ganz zentral auf Vertrauen, Transparenz und Freiwilligkeit. Nur durch konsequente Stärkung der Verfahren auf Grundlage dieser Prinzipien kann ein nachhaltiger Zuwachs an Organspenden erreicht werden. Eine Entscheidungslösung soll möglichst viele Menschen dazu bewegen, ihre jeweilige Entscheidung zu dokumentieren. Ziel ist es, dass alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert werden, ihren Spendewillen zu dokumentieren. Dabei wird gewährleistet, dass nur Organe von Menschen entnommen werden, die davor explizit ihre Zustimmung gegeben haben. Die zur Verfügung stehenden Optionen wären: a) „Ja, ich möchte Organe spenden“, b) „Nein, ich möchte keine Organe spenden“, c) „Ich kann bzw. ich will mich nicht entscheiden“. Dabei soll es auch weiterhin möglich sein, der Organspende nur für bestimmte Organe und Gewebe zuzustimmen bzw. bestimmte Organe und Gewebe von der Spende auszuschließen. Durch die Entscheidungslösung wird angestrebt, dass sich die Bevölkerung aktiv mit der Thematik der Organspende auseinandersetzt und bewusst eine Entscheidung trifft. Um eine einfache und barrierefreie Entscheidung bzw. Eintragung in das Register zu ermöglichen, sollte diese beispielsweise auch bei den Krankenkassen, bei Apotheken, Arzt- und Zahnarztpraxen ermöglicht werden. Darüber hinaus sollte die Möglichkeit bestehen, die eigene Entscheidung online jederzeit selbst durchzuführen. Eine Änderung des dokumentierten Spendewillens – ob Zustimmung, Ablehnung oder Unentschieden – bleibt dabei jederzeit möglich. Informationen zu verfügbaren Aufklärungs- und Beratungsangeboten zum Thema Organspende sollen sicherzustellen, dass sich alle informieren können, sofern dies gewünscht wird. Bürgerinnen und Bürger dürfen dabei keine Sanktionen oder persönlichen Nachteile erfahren, wenn sie ihre Haltung auch nicht dokumentieren lassen wollen. Insbesondere Menschen in vulnerablen Lebenssituationen, wie obdachlose Menschen, Menschen in psychischen Notlagen oder auch anderen herausfordernden Lebenslagen oder Beeinträchtigungen kommen oftmals der Aufforderung der Dokumentation ihres Spendewillens nicht hinreichend nach. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen