Frage von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)
Teil von Protokoll der 79. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)
Durch welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, die Information und Aufklärung zur Organspende weiter zu stärken, auch angesichts der im Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung geplanten Streichung der Vergütungszuschläge der Organspendenberatung in Arztpraxen?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge:
Die Aufklärungsunterlagen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (nunmehr Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit; BIÖG) sowie ihre sonstigen Informationsangebote zur Organ- und Gewebespende werden auf Grundlage von § 2 Absatz 1d Satz 1 des Transplantationsgesetzes regelmäßig wissenschaftlich evaluiert. Die erste Evaluation wurde mit dem Bericht der Bundesregierung über die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation mit Bundestagsdrucksache 21/3545 im Januar 2026 veröffentlicht. Der Ergebnisbericht der wissenschaftlichen Evaluation enthält konkrete Handlungsempfehlungen für die zukünftige Weiterentwicklung der Aufklärungsarbeit zur Organ- und Gewebespende. Hierzu gehören unter anderem ein stärkerer Fokus auf zielgruppenspezifische Kommunikationsstrategien und der Ausbau digitaler und umgebungsbezogener Kommunikationswege. Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen der wissenschaftlichen Evaluation durch das BIÖG wird vom Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen der Fachaufsicht eng begleitet.
Relationen
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