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Frage von Gökay Akbulut (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5419)

dip / rede 22.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Gökay Akbulut (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5419) Weshalb hat die Bundesregierung sich nicht der gemeinsamen Erklärung vom 14. April 2026 angeschlossen, worin Außenminister aus 19 Staaten, darunter Großbritannien, Australien sowie EU-Mitglieder wie Frankreich, Spanien und Schweden, sowohl die Angriffe der Hisbollah auf Israel als auch die massiven israelischen Angriffe vom 8. April 2026 mit zivilen Opfern und Schäden an ziviler Infrastruktur im Libanon kritisieren, die Angriffe auf UN-Blauhelmsoldaten verurteilen sowie die Einbeziehung Libanons in regionale Deeskalationsbemühungen fordern und zugleich Notfallversorgung für über eine Million Vertriebene in Libanon anbieten (vergleiche www.gov.uk/government/news/lebanon-joint-foreign-ministers-statement-14-april-2026), und hat die Bundesregierung das Statement mehrerer UN-Experten vom 15. April 2026 zur Kenntnis genommen, welche die genannten israelischen Angriffe vom 8. April 2026 als „eklatanten Verstoß gegen die UN-Charta und absichtliche Zerstörung der Aussichten auf Frieden“ bezeichnen und einen sofortigen Stopp der Waffenlieferungen an Israel fordern (vergleiche www.ohchr.org/en/press-releases/2026/04/un-experts-condemn-israels-unprecedented-bombing-lebanon-after-ceasefire), und, wenn ja, wie positioniert sich die Bundesregierung dazu? Antwort des Staatsministers Gunther Krichbaum: Die Bundesregierung hat die genannte gemeinsame Erklärung vom 14. April 2026 zur Kenntnis genommen. Allgemein äußert die Bundesregierung ihre Haltung auf unterschiedliche Weisen, nicht nur im Wege von gemeinsamen Erklärungen. Sie entscheidet jeweils im Einzelfall über einen Anschluss an solche Erklärungen. Auch die Stellungnahme von einer Gruppe von unabhängigen Experten hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen. Sie verfolgt die darin erhobenen Vorwürfe aufmerksam. Unabhängig davon bleibt die Haltung der Bundesregierung klar: Alle Seiten sind verpflichtet, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten und Zivilisten sowie zivile Infrastruktur zu schützen.

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