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Evaluation der deutschen Beteiligung an UNIFIL (Antwort zu Drs. 21/478)

dip / drucksache 30.06.2025 · WP 21 · 21/725 · Antwort · Original ↗

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Evaluation der deutschen Beteiligung an UNIFIL (Antwort zu Drs. 21/478) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/725 21. Wahlperiode 30.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerold Otten, Jan Wenzel Schmidt, Udo Theodor Hemmelgarn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/478 – Evaluation der deutschen Beteiligung an UNIFIL V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die aktuelle Lage im Libanon ist weiterhin angespannt und komplex. Der Libanon steht vor großen politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen. Zwar existiert seit Ende November 2024 eine Waffenruhe zwischen Israel und der Hisbollah, jedoch kommt es immer wieder zu Angriffen ausgehend vom libanesischen Staatsterritorium und auf das libanesische Staatsterritorium (www.rnd.de/politik/waffenruhe-zwischen-hisbollah-und-israel-wird-verlaeng ert-PJJHJ6O54RLNHI47DTZH2FYA6U.html). Terroristen der Hisbollah und die Infrastruktur dieser Terrororganisation sind nach wie vor Ziel israelischer Angriffe in der Absicht, die Sicherheit Israels ein für alle Mal herzustellen (www.juedische-allgemeine.de/israel/die-hisbollah-bricht-den-waffenstillst and/). Zugleich stellen diese Verletzungen der territorialen Integrität eine Belastung der israelisch-libanesischen Beziehungen dar. Israel hat zwar einen Großteil seiner Streitkräfte aus dem Libanon zurückgezogen, unterhält aber nach wie vor Stützpunkte jenseits seiner Staatsgrenze (www.tagesschau.de/aus land/asien/israel-rueckzug-libanon-102.html). Die libanesische Regierung fordert den Abzug dieser Postierungen, wohingegen Israel auf die Notwendigkeit verweist, die Hisbollah unter Kontrolle zu halten und Zweifel an der Schlagkraft der libanesischen Armee hegt, um die Hisbollah in Schach zu halten. Die wirtschaftliche Lage des Libanons ist desaströs: Die libanesische Lira hat seit 2019 massiv an Wert verloren, 70 Prozent der Bevölkerung leben in Armut, und der Alltag ist geprägt von Engpässen bei der Versorgung mit Strom, Wasser, Medikamenten und Treibstoff. Während ein Teil der Bevölkerung Perspektiven im Ausland sucht, sind die schlechten Lebensbedingungen wiederum Nährboden für die Terrororganisation Hisbollah (www.nd-aktuell.de/artik el/1181331.wirtschaftskrise-im-libanon-eine-der-schwersten-krisen-seit-mitte- des-jahrhunderts.html). Hinzu kommt die große Anzahl an syrischen Flüchtlingen (rund 1,5 Mio. Menschen) sowie Binnenflüchtlinge, zu deren sicherer Unterbringung und Versorgung die Ressourcen und administrativen Voraussetzung des Libanons nicht genügen (www.unhcr.org/de/node/981). Trotz dieser angespannten Lage gibt es auch hoffnungsvolle Entwicklungen im Libanon. Im Januar 2025 wurde General Joseph Aoun zum neuen Staatspräsidenten gewählt, und im Februar 2025 konnte sich unter Premierminister Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 27. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Nawaf Salam eine neue Regierung bilden (www.dw.com/de/libanon-pr%C3% A4sident-joseph-aoun-wahl-hisbollah-israel/a-71256719; www.dw.com/de/na waf-salam-wird-neuer-regierungschef-im-libanon/a-71291916). Deren Ziel ist es, das staatliche Gewaltmonopol durchzusetzen und die Wirtschaft des Libanons wiederzubeleben, beides unter der Voraussetzung der Einhaltung der Prinzipien von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Marktwirtschaft. Zugleich konnte der unmittelbare politische Einfluss der Hisbollah geschwächt werden. Die Angriffe der israelischen Streitkräfte zur Bekämpfung der Hisbollah waren insofern ein Erfolg, dass die Terrororganisation geschwächt werden konnte (allisraelnews.com/de/angesichts-der-anzeichen-fuer-eine-schwaechung-der-hi sbollah-hebt-die-idf-die-sicherheitsbeschraenkungen-im-norden-israels-auf). In der Regierung Libanons finden sich keine Anhänger der Hisbollah (www.s piegel.de/ausland/libanon-24-koepfiges-kabinett-ohne-hisbollah-gebildet-a-dd d2f404-5c79-474a-829e-489ba5f7be23). Die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols würde eine Entwaffnung der Hisbollah voraussetzen, doch ist es bis dahin ein weiter Weg, und ob die libanesischen Landstreitkräfte dazu in der Lage sind, ist fraglich (www.israelnetz.com/hisbollah-soll-bis-jahresend e-entwaffnet-werden/). Grundlage für United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) bildet die UN-Resolution 1701 (2006), die durch weitere Resolutionen ergänzt wurde. Auftrag von UNIFIL ist die Kontrolle über das Gebiet südlich des Litani- Flusses als Puffer zwischen Israel und Hisbollah sowie die Unterbindung von Waffenlieferungen an die Hisbollah (www.dw.com/de/unifil-was-tut-die-friedenstr uppe-im-libanon/a-70478211). UN-Blauhelmsoldaten der Mission UNIFIL übernehmen Sicherheitsaufgaben südlich des genannten Flusses und entlang der sog. Blauen Linie, der Grenze zwischen Israel und dem Libanon. Dabei sind Blauhelmsoldaten mehrmals zwischen die Fronten von Hisbollah und Israel geraten (www.lto.de/recht/hintergruende/h/angriffe-auf-un-friedensmiss ionen-gaza-israel-kriegsverbrechen-voelkerrecht). Deutsche Streitkräfte beteiligen sich maßgeblich am maritimen Anteil von UNIFIL (Maritime Task Force) (www.bundesregierung.de/breg-de/service/arc hiv/bundeswehr-einsatz-libanon-2038120; esut.de/2025/04/meldungen/59019/ angespannte-lage-fuer-deutsches-unifil-kontingent/). Kommandeur der Maritime Task Force von UNIFIL ist seit Januar 2021 ein deutscher Admiral, wobei ein jährlicher Wechsel der Person erfolgt (www.dbwv.de/aktuelle-themen/ einsatz-aktuell/beitrag/unifil-die-maritime-task-force-ist-jetzt-unter-deutsche m-kommando). Auftrag der Maritime Task Force ist hauptsächlich die seegestützte Aufklärung und Überwachung des Einsatzgebietes, die Sicherung der libanesischen Küsten und Küstengewässer, die Kontrolle des Seeverkehrs im Einsatzgebiet, die technische Ausrüstungshilfe sowie die militärische Beratung und Ausbildung der libanesischen Streitkräfte inklusive Unterstützung bei der Umsetzung von Aufgaben in Stabs-, Führungs-, Verbindungs- und Sicherungselementen, was Hilfe in den Bereichen Logistik und Sanität mit einschließt (Bundestagsdrucksache 20/11411). In den letzten Berichten der Vereinen Nationen über UNIFIL sowie den Einsatz der Maritime Task Force werden verschiedentlich die Zahlen der angerufenen und zur Kontrolle angemeldeten Schiffe genannt (unifil.unmissions.org/ sites/default/files/s_2024_548-en.pdf, § 27; unifil.unmissions.org/sites/default/ files/n2505668.pdf, § 27). Diese Zahlen sind auch für die Bundesregierung Ausweis für die Sinnhaftigkeit des deutschen Engagements, indem sie in den entsprechenden Mandaten als Ausweis für die Tätigkeit der Maritime Task Force genannt werden (z. B. Bundestagsdrucksache 20/11411, S. 5). Andererseits ist der tatsächliche Erfolg des Auftrags nach Auffassung der Fragesteller fraglich, da von der Maritime Task Force nach Kenntnis der Fragesteller noch nie Waffen sichergestellt werden konnten. Hervorzuheben ist aber, dass die libanesischen Behörden UNIFIL erstmals dazu einluden, an Hafeninspektionen teilzunehmen. Ab dem 22. Januar 2025 konnte UNIFIL an acht Inspektionen teilnehmen, wobei aber wiederum kein unerlaubtes Material gefunden wurde (unifil.unmissions.org/sites/default/files/n2505668.pdf, hier S. 8). Zwar wird von der Bundesregierung die Patrouillentätigkeit der Maritime Task Force als abschreckende Maßnahme hervorgehoben, in der Realität sind aber die Auswirkungen auf den Waffenschmuggel nach Ansicht der Fragesteller nicht messbar. Was den Anteil Ausbildung betrifft, so wird vom gegenwärtigen Kommandeur der Maritime Task Force die Professionalität aller Beteiligten gelobt, trotz aller Unterschiede bei Verfahren und Ausrüstung (peacekeeping.un.org/en/unifi l-ships-demonstrate-interoperability-joint-drill-off-naqoura-coast#:~:text=The se%20vessels%20together%20form%20UNIFIL%27s,%2Dinteroperability%2 Djoint%2Ddri%E2%80%A6). Dessen ungeachtet stellt sich den Fragestellern die Frage, warum nach fast 25 Jahren Training und Ausbildung der libanesischen Seestreitkräfte der Libanon auch fernerhin Unterstützung benötigt, um die vermittelten Lehrgegenstände eigenständig weiterzugeben, und bisher unfähig zu sein scheint, sich einen Stamm an erfahrenen Offizieren, Maaten und Seeleuten zu schaffen. Solange das Mandat von UNIFIL Kontrollen von Schiffen innerhalb des Operationsgebietes der Maritime Task Force ausschließt, ist der Einsatz von Ressourcen der Bundeswehr nach Einschätzung der Fragesteller nicht im Interesse Deutschlands. Die Fragesteller sehen die Bundeswehr nicht nur als Ausdruck nationaler Selbstbestimmung oder als Instrument, um einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat zu erhalten, sondern auch als Mittel zur Durchsetzung vitaler nationaler Interessen. In diesem Sinne plädieren die Fragesteller dafür, die Beteiligung an der Maritime Task Force von UNIFIL zu beenden und die Ressourcen der Bundeswehr dort einzusetzen, wo sie geeigneter sind, die Interessen der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik, auch was den Konflikt in der Levante betrifft, Geltung zu verschaffen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.  1. Warum enthalten nach Kenntnis der Bundesregierung die bisherigen Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates nicht die Beauftragung der Maritime Task Force von UNIFIL zum Stoppen und zur Kontrolle der Fracht verdächtiger Schiffe innerhalb des Operationsgebietes, aber außerhalb der 12‑Meilen-Zone des Libanons?  2. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass bei künftigen Beschlüssen des UN-Sicherheitsrates das Recht auf die Kontrolle von verdächtigen Schiffen innerhalb des Operationsgebietes, aber außerhalb der 12- Meilen-Zone des Libanons in das Mandat aufgenommen wird, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Resolution 1701 des VN-Sicherheitsrats vom 11. August 2006 autorisiert UNIFIL, die libanesische Regierung auf dessen Anfrage bei der Sicherung der Grenzen des Libanons zur Verhinderung von Waffenschmuggel zu unterstützen. Innerhalb der libanesischen Territorialgewässer (Zwölf-Meilen-Zone) erfolgt dies unter Berücksichtigung der libanesischen Hoheitsrechte. Außerhalb der libanesischen Territorialgewässer ist die Kontrolle der Fracht verdächtiger Schiffe ausschließlich mit Zustimmung des Flaggenstaates oder im Rahmen des Artikel 110 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (United Nations Convention of the Laws of the Seas; UNCLOS) zulässig. Die Beauftragung der Maritime Task Force von UNIFIL durch den VN- Sicherheitsrat trägt diesen beiden Umständen Rechnung.  3. Auf welchen Wegen wurden und werden nach Kenntnis der Bundesregierung Waffen in den Libanon und zugunsten der Hisbollah geschmuggelt? a) Welche Bedeutung bzw. welchen Anteil hat nach Einschätzung der Bundesregierung der seegestützte Schmuggel? b) Welche Bedeutung bzw. welchen Anteil hat nach Einschätzung der Bundesregierung der landgestützte Schmuggel? Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet. Der Waffenschmuggel nach Libanon erfolgt auf dem Land-, Luft- und Seeweg. Die Bedeutung des Seeweges ist größer als die des Landweges.  4. Hat die Bundesregierung eine Kosten-Nutzen-Analyse bzw. eine Evaluation der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der Maritime Task Force seit dem Beginn der 20. Legislaturperiode vorgenommen, und wenn ja, wie wird der Erfolg bewertet? Es wird auf die Unterrichtung durch die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/12075 verwiesen.  5. Wie viele und welche Waffen aus welchen Herkunfts- bzw. Produktionsstaaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Beginn der 20. Legislaturperiode von den libanesischen Behörden bei der Kontrolle des Schiffsverkehrs sichergestellt worden? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.  6. Wie viele und welche Waffen aus welchen Herkunfts- bzw. Produktionsstaaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Beginn der 20. Legislaturperiode durch die Maritime Task Force von UNIFIL bei der Kontrolle des Schiffsverkehrs sichergestellt worden, und wie bewertet die Bundesregierung diese Ergebnisse im Hinblick auf den Einsatzerfolg? Die Sicherstellung von Waffen durch die Maritime Task Force von UNIFIL ist nicht vom Mandat gedeckt.  7. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung beabsichtigt, dass aus der einmaligen Beteiligung von Angehörigen von UNIFIL an Kontrollen durch libanesische Behörden eine ständige Einrichtung wird (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Durch wen wurde die Beteiligung von Angehörigen von UNIFIL an Kontrollen der libanesischen Behörden veranlasst? b) Unter welchen Bedingungen ist die Teilnahme von Personal von UNIFIL an Kontrollen der libanesischen Behörden möglich? c) Wird mit der Beteiligung von Angehörigen von UNIFIL bei Kontrollen durch die libanesischen Behörden kontinuiert? Die Fragen 7 bis 7c werden gemeinsam beantwortet. Eine Beteiligung im Sinne der Fragestellung erfolgt auf Einladung des Befehlshabers der libanesischen Marine. Es ist beabsichtigt, an diesem Verfahren festzuhalten.  8. Über wie viele seegehende Einheiten verfügen die libanesischen Seestreitkräfte nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 30. Juni 2025 (Ende des bisherigen Mandats)?  9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Personalstärke (Soll) der libanesischen Seestreitkräfte zum Stichtag 30. Juni 2025 (Ende des gegenwärtigen Mandats)? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Der parlamentarische Informationsanspruch erstreckt sich nicht auf Gegenstände, die keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag haben, wenn sie sich außerhalb der Zuständigkeit der Bundesregierung befinden (BVerfGE 124, 161 [189, 196]; 139, 194 [227]). Insoweit genügt zur Begründung der Verweis auf die Zuständigkeit eines Anderen (BVerfGE 139, 194 [232]). Ausländische Streitkräfte fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Bundesregierung. 10. Welche Lehrinhalte wurden seit Beginn der 20. Legislaturperiode von Angehörigen der deutschen Streitkräfte an der Jounieh Naval Base Angehörigen der libanesischen Streitkräfte vermittelt (Bundestagsdrucksache 21/229, S. 5)? Die Ausbildung umfasste Seeraum- und Embargoüberwachung, Suche und Rettung, Schadensabwehr, Schiffstechnik sowie Betrieb der Küstenradarorganisation. a) Wie viele Lehrgangsteilnehmer haben an entsprechenden Kursen teilgenommen? Es wird keine Statistik im Sinne der Fragestellung geführt. b) Wie wird der Lernerfolg überprüft? Der Lernerfolg wird durch praktische oder theoretische Leistungskontrolle bzw. bewertete praktische Übungen überprüft. c) Wie bewertet die Bundesregierung den Lehrerfolg? Auf Grundlage der deutschen Ausbildungs- und Unterstützungsmaßnahmen konnte im September 2023 die Verantwortung für die Seeraumüberwachung der gesamten libanesischen Territorialgewässer an die libanesische Marine übertragen werden. Die Ausbildung der libanesischen Marine konnte durch die deutsche Unterstützung der Jounieh Naval School und der Unteroffizierschule in Baalbek weiter verbessert werden und wird fortgeführt. Damit wird mittelfristig die Basis für den durchhaltefähigen Einsatz aller notwendigen Fähigkeiten der libanesischen Marine gelegt. 11. In welchem Rahmen findet auch außerhalb der Jounieh Naval Base eine Ausbildung libanesischer Seeleute durch Angehörige des deutschen Kontingents von UNIFIL statt? Die Seeausbildung des Naval Equipment and Training Centres findet auch außerhalb der Jounieh Naval Base statt und erstreckt sich von der Ausbildung am Arbeitsplatz über die Durchführung komplexer Übungsszenarien eines Einzelschiffes bis hin zur Evaluierung libanesischer seegehender Einheiten im Zuge ihrer Integration in die Maritime Task Force. 12. Wie viele Lehrgangsteilnehmer wurden von Angehörigen der deutschen Streitkräfte seit Beginn der Mission UNIFIL im Jahre 2006 ausgebildet, und wie viele haben ihre Ausbildung abgebrochen bzw. nicht erfolgreich beendet? Es wird auf die Antwort zu Frage 10a verwiesen. 13. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Lehrerfolg des Ausbildungsanteils von UNIFIL, insbesondere der Maritime Task Force gemäß Mandat, mit Blick auf die Einsatzfähigkeit und Funktionstüchtigkeit der libanesischen Marine einzuschätzen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Antwort zur Frage 10c verwiesen. 14. Wie bewertet die Bundesregierung die bilaterale Zusammenarbeit zwischen der Bundesmarine sowie der Maritime Task Force einerseits und der libanesischen Marine andererseits? Die deutsche seegehende Einheit ist fester Bestandteil der Maritime Task Force, die die bilaterale Zusammenarbeit der UNIFIL-Mission mit der libanesischen Marine weiter intensiviert. 15. Welche überprüfbaren Meilensteine bei der Ausbildung sowie welche materiellen und personellen Voraussetzungen müssen erreicht werden, damit die libanesische Marine und Sicherheitsbehörden in die Lage versetzt werden, nicht nur die Küstengewässer und Häfen zu kontrollieren, sondern auch den seegestützten Waffenschmuggel grundsätzlich unterbinden zu können? 16. Was sind nach Beurteilung und Kenntnis der Bundesregierung die Ursachen dafür, dass die libanesischen Seestreitkräfte nach wie vor auf internationale Unterstützung bei der Bekämpfung des seegestützten Schmuggels angewiesen sind, und welche Bedeutung haben in diesem Zusammenhang nach Ansicht der Bundesregierung die wirtschaftliche Situation der Angehörigen der libanesischen Seestreitkräfte (www.tagess chau.de/ausland/asien/libanon-unifil-mandat-verlaengerung-100.html) sowie deren Loyalität gegenüber der libanesischen Regierung? Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet. Ausländische Streitkräfte fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Bundesregierung. Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 17. Welche Projekte zum Aufbau funktionsfähiger Sicherheitsorgane des Libanon werden derzeit durch Deutschland bilateral, durch UNIFIL und durch die EU gefördert (bitte die Projektnamen, den Projektinhalt und die bereitgestellten finanziellen Mittel nennen)? a) Welchen Erfolg hatten diese Projekte bis zum heutigen Tag? b) Inwieweit greifen diese einzelnen Projekte ineinander bzw. findet eine Koordination statt? Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet. Das Engagement der Bundesregierung leistet einen nachhaltigen Beitrag zur Aufrechterhaltung und Professionalisierung der libanesischen Sicherheitsorgane. Das durch die Bundespolizei umgesetzte Projekt mit einem Volumen von 1,47 Mio. Euro im Jahr 2025 zielt unter anderem auf eine Kapazitätssteigerung in den Bereichen Dokumenten- und Urkundensicherheit, Luftsicherheit und Seenotrettung. Über Projekte im Sinne der Fragestellung mit militärischen Partnern hat die Bundesregierung Vertraulichkeitsvereinbarungen geschlossen. Die Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten über die Verteidigungsfähigkeit des Libanon bekannt würden. Aus diesen Informationen sind Einsatzbereitschaft und Fähigkeiten der libanesischen Sicherheitskräfte ableitbar. Daher hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. 18. Wie hoch war der deutsche Anteil am Welternährungsprogramm für den Libanon im Jahr 2024, und welche Ausgaben sind hierfür im Haushaltsjahr 2025 veranschlagt und für das Haushaltsjahr 2026 geplant? Die deutschen Beiträge zum Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen im Libanon im Jahr 2024 betrugen insgesamt 76,7 Mio. Euro. Zu den geplanten Ausgaben in den Jahren 2025 und 2026 können keine Angaben gemacht werden. Sie sind Gegenstand laufender Haushaltsverhandlungen. 19. Über wie viele hochseetüchtige seegehende Einheiten verfügt die Bundesmarine zum Stichtag 30. Juni 2025, und wie viele komplette Besatzungen sind einsatzbereit? Derzeit verfügt die Deutsche Marine über elf Fregatten, fünf Korvetten, zehn Minenjagdboote, sechs U-Boote, drei Flottendienstboote, drei Einsatzgruppenversorger, sechs Tender, zwei Betriebsstofftransporter und ein Segelschulschiff. Im Übrigen wird das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Eine Offenlegung der angefragten Informationen in diesem konkreten Einzelfall birgt die Gefahr, dass Einzelheiten über schutzwürdige Interessen unseres Staates sowie die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Bundeswehr bekannt würden. Mittels dieser Informationen wird eine detaillierte Lage über die Einsatzbereitschaft und Kampfkraft der Bundeswehr, hier speziell der Marine, aktuell und für die nächsten Jahre abgegeben. Daher hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die Einsatzbereitschaft der Marine so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. 20. Sieht es die Bundesregierung vor dem Hintergrund der volatilen Lage in der Ostsee als gerechtfertigt an, eine Hochwertfähigkeit wie die Fregatte „Brandenburg“ zur UNIFIL zu entsenden (bitte begründen), und gibt es nach Ansicht der Bundesregierung auch Alternativen (zum Beispiel einen anderen, günstigeren Schiffstyp einzusetzen, Drohneneinsatz etc.; www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeswehr-einsatz-libanon- 2038120#:~:text=Was%20tr%C3%A4gt%20Deutschland%20konkret%2 0bei,Soldatinnen%20und%20Soldaten%20eingesetzt%20werden.)? Die Beteiligung an UNIFIL im Rahmen der Maritime Task Force entspricht den sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands im Hinblick auf die Lage im Nahen und Mittleren Osten sowie den Anforderungen der UN Maritime Task Force Status of Unit Requirements, welche seegehende Einheiten mit der Fähigkeit zum Luftlagebildaufbau vorsieht. Daraus folgt, so dass die Deutsche Marine der UNIFIL Maritime Task Force eine Korvette oder Fregatte zur Verfügung stellt. 21. Wie bewertet die Bundesregierung die infrastrukturellen Rahmenbedingungen in Limassol sowohl was die Unterbringung von Soldaten betrifft als auch die Durchführung der Marineoperationen im Operationsgebiet, und welche Planungen gibt es in diesem Zusammenhang (vgl. Bundestagsdrucksache 21/229, S. 3)? Es sind aktuell keine deutschen Soldatinnen und Soldaten des Deutschen Einsatzkontingents UNIFIL fest in Limassol stationiert. Die Versorgung der seegehenden Einheiten wird über das sogenannte Schiffsagentensystem der Marine sichergestellt. 22. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über mögliche Kooperationen zwischen der Hisbollah und kriminellen Netzwerken im Rahmen des Waffen- oder Drogenschmuggels über Seewege, und wenn ja, welche? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 23. Gab es seit Beginn der deutschen Beteiligung an UNIFIL (2006) verletzte oder getötete deutsche Soldaten (durch Angriffe oder Zwischenfälle, bitte aufschlüsseln)? Nein. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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