Evaluation der deutschen Beteiligung an UNIFIL (Antwort zu Drs. 21/478)
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Evaluation der deutschen Beteiligung an UNIFIL (Antwort zu Drs. 21/478)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/725
21. Wahlperiode 30.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerold Otten, Jan Wenzel Schmidt, Udo
Theodor Hemmelgarn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/478 –
Evaluation der deutschen Beteiligung an UNIFIL
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die aktuelle Lage im Libanon ist weiterhin angespannt und komplex. Der
Libanon steht vor großen politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen.
Zwar existiert seit Ende November 2024 eine Waffenruhe zwischen Israel und
der Hisbollah, jedoch kommt es immer wieder zu Angriffen ausgehend vom
libanesischen Staatsterritorium und auf das libanesische Staatsterritorium
(www.rnd.de/politik/waffenruhe-zwischen-hisbollah-und-israel-wird-verlaeng
ert-PJJHJ6O54RLNHI47DTZH2FYA6U.html). Terroristen der Hisbollah und
die Infrastruktur dieser Terrororganisation sind nach wie vor Ziel israelischer
Angriffe in der Absicht, die Sicherheit Israels ein für alle Mal herzustellen
(www.juedische-allgemeine.de/israel/die-hisbollah-bricht-den-waffenstillst
and/). Zugleich stellen diese Verletzungen der territorialen Integrität eine
Belastung der israelisch-libanesischen Beziehungen dar. Israel hat zwar einen
Großteil seiner Streitkräfte aus dem Libanon zurückgezogen, unterhält aber
nach wie vor Stützpunkte jenseits seiner Staatsgrenze (www.tagesschau.de/aus
land/asien/israel-rueckzug-libanon-102.html). Die libanesische Regierung
fordert den Abzug dieser Postierungen, wohingegen Israel auf die
Notwendigkeit verweist, die Hisbollah unter Kontrolle zu halten und Zweifel an der
Schlagkraft der libanesischen Armee hegt, um die Hisbollah in Schach zu
halten.
Die wirtschaftliche Lage des Libanons ist desaströs: Die libanesische Lira hat
seit 2019 massiv an Wert verloren, 70 Prozent der Bevölkerung leben in
Armut, und der Alltag ist geprägt von Engpässen bei der Versorgung mit Strom,
Wasser, Medikamenten und Treibstoff. Während ein Teil der Bevölkerung
Perspektiven im Ausland sucht, sind die schlechten Lebensbedingungen
wiederum Nährboden für die Terrororganisation Hisbollah (www.nd-aktuell.de/artik
el/1181331.wirtschaftskrise-im-libanon-eine-der-schwersten-krisen-seit-mitte-
des-jahrhunderts.html). Hinzu kommt die große Anzahl an syrischen
Flüchtlingen (rund 1,5 Mio. Menschen) sowie Binnenflüchtlinge, zu deren sicherer
Unterbringung und Versorgung die Ressourcen und administrativen
Voraussetzung des Libanons nicht genügen (www.unhcr.org/de/node/981).
Trotz dieser angespannten Lage gibt es auch hoffnungsvolle Entwicklungen
im Libanon. Im Januar 2025 wurde General Joseph Aoun zum neuen
Staatspräsidenten gewählt, und im Februar 2025 konnte sich unter Premierminister
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 27. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Nawaf Salam eine neue Regierung bilden (www.dw.com/de/libanon-pr%C3%
A4sident-joseph-aoun-wahl-hisbollah-israel/a-71256719; www.dw.com/de/na
waf-salam-wird-neuer-regierungschef-im-libanon/a-71291916). Deren Ziel ist
es, das staatliche Gewaltmonopol durchzusetzen und die Wirtschaft des
Libanons wiederzubeleben, beides unter der Voraussetzung der Einhaltung der
Prinzipien von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Marktwirtschaft. Zugleich
konnte der unmittelbare politische Einfluss der Hisbollah geschwächt werden.
Die Angriffe der israelischen Streitkräfte zur Bekämpfung der Hisbollah
waren insofern ein Erfolg, dass die Terrororganisation geschwächt werden konnte
(allisraelnews.com/de/angesichts-der-anzeichen-fuer-eine-schwaechung-der-hi
sbollah-hebt-die-idf-die-sicherheitsbeschraenkungen-im-norden-israels-auf).
In der Regierung Libanons finden sich keine Anhänger der Hisbollah (www.s
piegel.de/ausland/libanon-24-koepfiges-kabinett-ohne-hisbollah-gebildet-a-dd
d2f404-5c79-474a-829e-489ba5f7be23). Die Durchsetzung des staatlichen
Gewaltmonopols würde eine Entwaffnung der Hisbollah voraussetzen, doch
ist es bis dahin ein weiter Weg, und ob die libanesischen Landstreitkräfte dazu
in der Lage sind, ist fraglich (www.israelnetz.com/hisbollah-soll-bis-jahresend
e-entwaffnet-werden/).
Grundlage für United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) bildet die
UN-Resolution 1701 (2006), die durch weitere Resolutionen ergänzt wurde.
Auftrag von UNIFIL ist die Kontrolle über das Gebiet südlich des Litani-
Flusses als Puffer zwischen Israel und Hisbollah sowie die Unterbindung von
Waffenlieferungen an die Hisbollah (www.dw.com/de/unifil-was-tut-die-friedenstr
uppe-im-libanon/a-70478211). UN-Blauhelmsoldaten der Mission UNIFIL
übernehmen Sicherheitsaufgaben südlich des genannten Flusses und entlang
der sog. Blauen Linie, der Grenze zwischen Israel und dem Libanon. Dabei
sind Blauhelmsoldaten mehrmals zwischen die Fronten von Hisbollah und
Israel geraten (www.lto.de/recht/hintergruende/h/angriffe-auf-un-friedensmiss
ionen-gaza-israel-kriegsverbrechen-voelkerrecht).
Deutsche Streitkräfte beteiligen sich maßgeblich am maritimen Anteil von
UNIFIL (Maritime Task Force) (www.bundesregierung.de/breg-de/service/arc
hiv/bundeswehr-einsatz-libanon-2038120; esut.de/2025/04/meldungen/59019/
angespannte-lage-fuer-deutsches-unifil-kontingent/). Kommandeur der
Maritime Task Force von UNIFIL ist seit Januar 2021 ein deutscher Admiral,
wobei ein jährlicher Wechsel der Person erfolgt (www.dbwv.de/aktuelle-themen/
einsatz-aktuell/beitrag/unifil-die-maritime-task-force-ist-jetzt-unter-deutsche
m-kommando). Auftrag der Maritime Task Force ist hauptsächlich die
seegestützte Aufklärung und Überwachung des Einsatzgebietes, die Sicherung der
libanesischen Küsten und Küstengewässer, die Kontrolle des Seeverkehrs im
Einsatzgebiet, die technische Ausrüstungshilfe sowie die militärische
Beratung und Ausbildung der libanesischen Streitkräfte inklusive Unterstützung
bei der Umsetzung von Aufgaben in Stabs-, Führungs-, Verbindungs- und
Sicherungselementen, was Hilfe in den Bereichen Logistik und Sanität mit
einschließt (Bundestagsdrucksache 20/11411).
In den letzten Berichten der Vereinen Nationen über UNIFIL sowie den
Einsatz der Maritime Task Force werden verschiedentlich die Zahlen der
angerufenen und zur Kontrolle angemeldeten Schiffe genannt (unifil.unmissions.org/
sites/default/files/s_2024_548-en.pdf, § 27; unifil.unmissions.org/sites/default/
files/n2505668.pdf, § 27). Diese Zahlen sind auch für die Bundesregierung
Ausweis für die Sinnhaftigkeit des deutschen Engagements, indem sie in den
entsprechenden Mandaten als Ausweis für die Tätigkeit der Maritime Task
Force genannt werden (z. B. Bundestagsdrucksache 20/11411, S. 5).
Andererseits ist der tatsächliche Erfolg des Auftrags nach Auffassung der Fragesteller
fraglich, da von der Maritime Task Force nach Kenntnis der Fragesteller noch
nie Waffen sichergestellt werden konnten. Hervorzuheben ist aber, dass die
libanesischen Behörden UNIFIL erstmals dazu einluden, an Hafeninspektionen
teilzunehmen. Ab dem 22. Januar 2025 konnte UNIFIL an acht Inspektionen
teilnehmen, wobei aber wiederum kein unerlaubtes Material gefunden wurde
(unifil.unmissions.org/sites/default/files/n2505668.pdf, hier S. 8). Zwar wird
von der Bundesregierung die Patrouillentätigkeit der Maritime Task Force als
abschreckende Maßnahme hervorgehoben, in der Realität sind aber die
Auswirkungen auf den Waffenschmuggel nach Ansicht der Fragesteller nicht
messbar.
Was den Anteil Ausbildung betrifft, so wird vom gegenwärtigen Kommandeur
der Maritime Task Force die Professionalität aller Beteiligten gelobt, trotz
aller Unterschiede bei Verfahren und Ausrüstung (peacekeeping.un.org/en/unifi
l-ships-demonstrate-interoperability-joint-drill-off-naqoura-coast#:~:text=The
se%20vessels%20together%20form%20UNIFIL%27s,%2Dinteroperability%2
Djoint%2Ddri%E2%80%A6). Dessen ungeachtet stellt sich den Fragestellern
die Frage, warum nach fast 25 Jahren Training und Ausbildung der
libanesischen Seestreitkräfte der Libanon auch fernerhin Unterstützung benötigt, um
die vermittelten Lehrgegenstände eigenständig weiterzugeben, und bisher
unfähig zu sein scheint, sich einen Stamm an erfahrenen Offizieren, Maaten und
Seeleuten zu schaffen.
Solange das Mandat von UNIFIL Kontrollen von Schiffen innerhalb des
Operationsgebietes der Maritime Task Force ausschließt, ist der Einsatz von
Ressourcen der Bundeswehr nach Einschätzung der Fragesteller nicht im Interesse
Deutschlands. Die Fragesteller sehen die Bundeswehr nicht nur als Ausdruck
nationaler Selbstbestimmung oder als Instrument, um einen ständigen Sitz im
UN-Sicherheitsrat zu erhalten, sondern auch als Mittel zur Durchsetzung
vitaler nationaler Interessen. In diesem Sinne plädieren die Fragesteller dafür, die
Beteiligung an der Maritime Task Force von UNIFIL zu beenden und die
Ressourcen der Bundeswehr dort einzusetzen, wo sie geeigneter sind, die
Interessen der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik, auch was den Konflikt in der
Levante betrifft, Geltung zu verschaffen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
1. Warum enthalten nach Kenntnis der Bundesregierung die bisherigen
Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates nicht die Beauftragung der Maritime
Task Force von UNIFIL zum Stoppen und zur Kontrolle der Fracht
verdächtiger Schiffe innerhalb des Operationsgebietes, aber außerhalb der
12‑Meilen-Zone des Libanons?
2. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass bei künftigen Beschlüssen
des UN-Sicherheitsrates das Recht auf die Kontrolle von verdächtigen
Schiffen innerhalb des Operationsgebietes, aber außerhalb der 12-
Meilen-Zone des Libanons in das Mandat aufgenommen wird, und wenn
nein, warum nicht?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Resolution 1701 des VN-Sicherheitsrats vom 11. August 2006 autorisiert
UNIFIL, die libanesische Regierung auf dessen Anfrage bei der Sicherung der
Grenzen des Libanons zur Verhinderung von Waffenschmuggel zu unterstützen.
Innerhalb der libanesischen Territorialgewässer (Zwölf-Meilen-Zone) erfolgt
dies unter Berücksichtigung der libanesischen Hoheitsrechte. Außerhalb der
libanesischen Territorialgewässer ist die Kontrolle der Fracht verdächtiger
Schiffe ausschließlich mit Zustimmung des Flaggenstaates oder im Rahmen des
Artikel 110 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (United
Nations Convention of the Laws of the Seas; UNCLOS) zulässig.
Die Beauftragung der Maritime Task Force von UNIFIL durch den VN-
Sicherheitsrat trägt diesen beiden Umständen Rechnung.
3. Auf welchen Wegen wurden und werden nach Kenntnis der
Bundesregierung Waffen in den Libanon und zugunsten der Hisbollah
geschmuggelt?
a) Welche Bedeutung bzw. welchen Anteil hat nach Einschätzung der
Bundesregierung der seegestützte Schmuggel?
b) Welche Bedeutung bzw. welchen Anteil hat nach Einschätzung der
Bundesregierung der landgestützte Schmuggel?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Der Waffenschmuggel nach Libanon erfolgt auf dem Land-, Luft- und Seeweg.
Die Bedeutung des Seeweges ist größer als die des Landweges.
4. Hat die Bundesregierung eine Kosten-Nutzen-Analyse bzw. eine
Evaluation der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der Maritime Task Force
seit dem Beginn der 20. Legislaturperiode vorgenommen, und wenn ja,
wie wird der Erfolg bewertet?
Es wird auf die Unterrichtung durch die Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 20/12075 verwiesen.
5. Wie viele und welche Waffen aus welchen Herkunfts- bzw.
Produktionsstaaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Beginn der
20. Legislaturperiode von den libanesischen Behörden bei der Kontrolle
des Schiffsverkehrs sichergestellt worden?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
6. Wie viele und welche Waffen aus welchen Herkunfts- bzw.
Produktionsstaaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Beginn der
20. Legislaturperiode durch die Maritime Task Force von UNIFIL bei
der Kontrolle des Schiffsverkehrs sichergestellt worden, und wie
bewertet die Bundesregierung diese Ergebnisse im Hinblick auf den
Einsatzerfolg?
Die Sicherstellung von Waffen durch die Maritime Task Force von UNIFIL ist
nicht vom Mandat gedeckt.
7. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung beabsichtigt, dass aus der
einmaligen Beteiligung von Angehörigen von UNIFIL an Kontrollen durch
libanesische Behörden eine ständige Einrichtung wird (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Durch wen wurde die Beteiligung von Angehörigen von UNIFIL an
Kontrollen der libanesischen Behörden veranlasst?
b) Unter welchen Bedingungen ist die Teilnahme von Personal von
UNIFIL an Kontrollen der libanesischen Behörden möglich?
c) Wird mit der Beteiligung von Angehörigen von UNIFIL bei
Kontrollen durch die libanesischen Behörden kontinuiert?
Die Fragen 7 bis 7c werden gemeinsam beantwortet.
Eine Beteiligung im Sinne der Fragestellung erfolgt auf Einladung des
Befehlshabers der libanesischen Marine. Es ist beabsichtigt, an diesem Verfahren
festzuhalten.
8. Über wie viele seegehende Einheiten verfügen die libanesischen
Seestreitkräfte nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 30. Juni
2025 (Ende des bisherigen Mandats)?
9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Personalstärke
(Soll) der libanesischen Seestreitkräfte zum Stichtag 30. Juni 2025 (Ende
des gegenwärtigen Mandats)?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Der parlamentarische Informationsanspruch erstreckt sich nicht auf
Gegenstände, die keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung
gegenüber dem Bundestag haben, wenn sie sich außerhalb der Zuständigkeit der
Bundesregierung befinden (BVerfGE 124, 161 [189, 196]; 139, 194 [227]).
Insoweit genügt zur Begründung der Verweis auf die Zuständigkeit eines
Anderen (BVerfGE 139, 194 [232]).
Ausländische Streitkräfte fallen nicht in den Verantwortungsbereich der
Bundesregierung.
10. Welche Lehrinhalte wurden seit Beginn der 20. Legislaturperiode von
Angehörigen der deutschen Streitkräfte an der Jounieh Naval Base
Angehörigen der libanesischen Streitkräfte vermittelt
(Bundestagsdrucksache 21/229, S. 5)?
Die Ausbildung umfasste Seeraum- und Embargoüberwachung, Suche und
Rettung, Schadensabwehr, Schiffstechnik sowie Betrieb der
Küstenradarorganisation.
a) Wie viele Lehrgangsteilnehmer haben an entsprechenden Kursen
teilgenommen?
Es wird keine Statistik im Sinne der Fragestellung geführt.
b) Wie wird der Lernerfolg überprüft?
Der Lernerfolg wird durch praktische oder theoretische Leistungskontrolle bzw.
bewertete praktische Übungen überprüft.
c) Wie bewertet die Bundesregierung den Lehrerfolg?
Auf Grundlage der deutschen Ausbildungs- und Unterstützungsmaßnahmen
konnte im September 2023 die Verantwortung für die Seeraumüberwachung
der gesamten libanesischen Territorialgewässer an die libanesische Marine
übertragen werden. Die Ausbildung der libanesischen Marine konnte durch die
deutsche Unterstützung der Jounieh Naval School und der Unteroffizierschule
in Baalbek weiter verbessert werden und wird fortgeführt. Damit wird
mittelfristig die Basis für den durchhaltefähigen Einsatz aller notwendigen
Fähigkeiten der libanesischen Marine gelegt.
11. In welchem Rahmen findet auch außerhalb der Jounieh Naval Base eine
Ausbildung libanesischer Seeleute durch Angehörige des deutschen
Kontingents von UNIFIL statt?
Die Seeausbildung des Naval Equipment and Training Centres findet auch
außerhalb der Jounieh Naval Base statt und erstreckt sich von der Ausbildung
am Arbeitsplatz über die Durchführung komplexer Übungsszenarien eines
Einzelschiffes bis hin zur Evaluierung libanesischer seegehender Einheiten im
Zuge ihrer Integration in die Maritime Task Force.
12. Wie viele Lehrgangsteilnehmer wurden von Angehörigen der deutschen
Streitkräfte seit Beginn der Mission UNIFIL im Jahre 2006 ausgebildet,
und wie viele haben ihre Ausbildung abgebrochen bzw. nicht erfolgreich
beendet?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10a verwiesen.
13. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Lehrerfolg des
Ausbildungsanteils von UNIFIL, insbesondere der Maritime Task Force gemäß
Mandat, mit Blick auf die Einsatzfähigkeit und Funktionstüchtigkeit der
libanesischen Marine einzuschätzen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Es wird auf die Antwort zur Frage 10c verwiesen.
14. Wie bewertet die Bundesregierung die bilaterale Zusammenarbeit
zwischen der Bundesmarine sowie der Maritime Task Force einerseits und
der libanesischen Marine andererseits?
Die deutsche seegehende Einheit ist fester Bestandteil der Maritime Task
Force, die die bilaterale Zusammenarbeit der UNIFIL-Mission mit der
libanesischen Marine weiter intensiviert.
15. Welche überprüfbaren Meilensteine bei der Ausbildung sowie welche
materiellen und personellen Voraussetzungen müssen erreicht werden,
damit die libanesische Marine und Sicherheitsbehörden in die Lage
versetzt werden, nicht nur die Küstengewässer und Häfen zu kontrollieren,
sondern auch den seegestützten Waffenschmuggel grundsätzlich
unterbinden zu können?
16. Was sind nach Beurteilung und Kenntnis der Bundesregierung die
Ursachen dafür, dass die libanesischen Seestreitkräfte nach wie vor auf
internationale Unterstützung bei der Bekämpfung des seegestützten
Schmuggels angewiesen sind, und welche Bedeutung haben in diesem
Zusammenhang nach Ansicht der Bundesregierung die wirtschaftliche
Situation der Angehörigen der libanesischen Seestreitkräfte (www.tagess
chau.de/ausland/asien/libanon-unifil-mandat-verlaengerung-100.html)
sowie deren Loyalität gegenüber der libanesischen Regierung?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Ausländische Streitkräfte fallen nicht in den Verantwortungsbereich der
Bundesregierung. Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
17. Welche Projekte zum Aufbau funktionsfähiger Sicherheitsorgane des
Libanon werden derzeit durch Deutschland bilateral, durch UNIFIL und
durch die EU gefördert (bitte die Projektnamen, den Projektinhalt und
die bereitgestellten finanziellen Mittel nennen)?
a) Welchen Erfolg hatten diese Projekte bis zum heutigen Tag?
b) Inwieweit greifen diese einzelnen Projekte ineinander bzw. findet
eine Koordination statt?
Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet.
Das Engagement der Bundesregierung leistet einen nachhaltigen Beitrag zur
Aufrechterhaltung und Professionalisierung der libanesischen
Sicherheitsorgane. Das durch die Bundespolizei umgesetzte Projekt mit einem Volumen von
1,47 Mio. Euro im Jahr 2025 zielt unter anderem auf eine Kapazitätssteigerung
in den Bereichen Dokumenten- und Urkundensicherheit, Luftsicherheit und
Seenotrettung.
Über Projekte im Sinne der Fragestellung mit militärischen Partnern hat die
Bundesregierung Vertraulichkeitsvereinbarungen geschlossen. Die Offenlegung
der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten über die
Verteidigungsfähigkeit des Libanon bekannt würden. Aus diesen Informationen
sind Einsatzbereitschaft und Fähigkeiten der libanesischen Sicherheitskräfte
ableitbar. Daher hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art
für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter
keinen Umständen hingenommen werden kann.
18. Wie hoch war der deutsche Anteil am Welternährungsprogramm für den
Libanon im Jahr 2024, und welche Ausgaben sind hierfür im
Haushaltsjahr 2025 veranschlagt und für das Haushaltsjahr 2026 geplant?
Die deutschen Beiträge zum Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen
im Libanon im Jahr 2024 betrugen insgesamt 76,7 Mio. Euro.
Zu den geplanten Ausgaben in den Jahren 2025 und 2026 können keine
Angaben gemacht werden. Sie sind Gegenstand laufender
Haushaltsverhandlungen.
19. Über wie viele hochseetüchtige seegehende Einheiten verfügt die
Bundesmarine zum Stichtag 30. Juni 2025, und wie viele komplette
Besatzungen sind einsatzbereit?
Derzeit verfügt die Deutsche Marine über elf Fregatten, fünf Korvetten, zehn
Minenjagdboote, sechs U-Boote, drei Flottendienstboote, drei
Einsatzgruppenversorger, sechs Tender, zwei Betriebsstofftransporter und ein Segelschulschiff.
Im Übrigen wird das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht
des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung durch
schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere
Staatswohlerwägungen zählen. Eine Offenlegung der angefragten
Informationen in diesem konkreten Einzelfall birgt die Gefahr, dass Einzelheiten über
schutzwürdige Interessen unseres Staates sowie die künftige Arbeitsfähigkeit
und Aufgabenerfüllung der Bundeswehr bekannt würden. Mittels dieser
Informationen wird eine detaillierte Lage über die Einsatzbereitschaft und
Kampfkraft der Bundeswehr, hier speziell der Marine, aktuell und für die nächsten
Jahre abgegeben. Daher hält die Bundesregierung die Informationen der
angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des
Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann.
Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten
Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer
erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung
und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht ausreichend Rechnung tragen.
Die angefragten Inhalte beschreiben die Einsatzbereitschaft der Marine so
detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von
Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann.
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt.
Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem
Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
20. Sieht es die Bundesregierung vor dem Hintergrund der volatilen Lage in
der Ostsee als gerechtfertigt an, eine Hochwertfähigkeit wie die Fregatte
„Brandenburg“ zur UNIFIL zu entsenden (bitte begründen), und gibt es
nach Ansicht der Bundesregierung auch Alternativen (zum Beispiel
einen anderen, günstigeren Schiffstyp einzusetzen, Drohneneinsatz etc.;
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeswehr-einsatz-libanon-
2038120#:~:text=Was%20tr%C3%A4gt%20Deutschland%20konkret%2
0bei,Soldatinnen%20und%20Soldaten%20eingesetzt%20werden.)?
Die Beteiligung an UNIFIL im Rahmen der Maritime Task Force entspricht
den sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands im Hinblick auf die Lage im
Nahen und Mittleren Osten sowie den Anforderungen der UN Maritime Task
Force Status of Unit Requirements, welche seegehende Einheiten mit der
Fähigkeit zum Luftlagebildaufbau vorsieht. Daraus folgt, so dass die Deutsche
Marine der UNIFIL Maritime Task Force eine Korvette oder Fregatte zur
Verfügung stellt.
21. Wie bewertet die Bundesregierung die infrastrukturellen
Rahmenbedingungen in Limassol sowohl was die Unterbringung von Soldaten betrifft
als auch die Durchführung der Marineoperationen im Operationsgebiet,
und welche Planungen gibt es in diesem Zusammenhang (vgl.
Bundestagsdrucksache 21/229, S. 3)?
Es sind aktuell keine deutschen Soldatinnen und Soldaten des Deutschen
Einsatzkontingents UNIFIL fest in Limassol stationiert. Die Versorgung der
seegehenden Einheiten wird über das sogenannte Schiffsagentensystem der Marine
sichergestellt.
22. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über mögliche Kooperationen
zwischen der Hisbollah und kriminellen Netzwerken im Rahmen des
Waffen- oder Drogenschmuggels über Seewege, und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
23. Gab es seit Beginn der deutschen Beteiligung an UNIFIL (2006)
verletzte oder getötete deutsche Soldaten (durch Angriffe oder Zwischenfälle,
bitte aufschlüsseln)?
Nein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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