Schriftliche Frage 38 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der völkerrechtlichen Grundlage der seit dem 2. März 2026 erfolgenden militärisc…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 38 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der völkerrechtlichen Grundlage der seit dem 2. März 2026 erfolgenden militärisc…
Frage 38 (Boris Mijatović, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der völkerrechtlichen Grundlage der seit dem 2. März 2026 erfolgenden militärischen Einsätze durch Israel auf das Gebiet des Libanon vor (www.acaps.org/fileadmin/Data_Product/Mai n_media/20260305_ACAPS_LEBANON_-_Hum anitarian_consequences_of_the_Israeli_military_ offensive_.pdf), und in welchem Umfang handelt es sich bei den von der Bundesregierung bereitgestellten Mitteln für humanitäre Hilfe in Höhe von insgesamt 188 Mio. Euro für den Nahen Osten (www.deutschlandfunk.de/wadephul-kuendigt-de utliche-aufstockung-der-deutschen-hilfen-fuer-na host-und-golfregion-an-100.html), die auch den Libanon betreffen, um außerplanmäßige Ausgaben?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 27. März 2026:
Die völkerrechtliche Bewertung militärischer Maßnahmen richtet sich nach der Charta der Vereinten Nationen und den einschlägigen Regeln des Völkerrechts. Israel macht geltend, sich mit dem militärischen Vorgehen gegen andauernde Angriffe der Hisbollah zu verteidigen. Zur Position der Bundesregierung wird auf die zahlreichen öffentlichen Äußerungen und Stellungnahmen zur Lage im Libanon verwiesen. Infolge der Kürzungen der Titelansätze der humanitären Hilfe im Einzelplan 05 in Höhe von insgesamt 1,18 Mrd. Euro (53 Prozent) gegenüber 2024 muss das Auswärtige Amt seine Projektarbeit noch stärker auf Maßnahmen in priorisierten Kontexten ausrichten. Dabei orientiert sich das Auswärtige Amt an den Bedarfserhebungen der Vereinten Nationen und steht in engem Dialog mit seinen Umsetzungspartnern. Bei laufender Bewertung dieser Parameter und aufgrund der Entwicklungen vor Ort wurde die Entscheidung getroffen, Mittel aus bestehenden Ansätzen gezielt in die Region und den Libanon umzusteuern. Insofern handelt es sich nicht um außerplanmäßige Ausgaben.
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