Altersarmut und Alterssicherung im Saarland
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Altersarmut und Alterssicherung im Saarland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7083
21. Wahlperiode 10.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sarah Vollath, Dr. Michael Arndt und der Fraktion Die Linke
Altersarmut und Alterssicherung im Saarland
Die Zahl der Armutsbetroffenen in Deutschland bleibt weiterhin auf einem
besorgniserregend hohen Stand. Laut dem Paritätischen Armutsbericht stieg sie
im Jahr 2025 auf über 13,3 Millionen Menschen. Personen über 65 Jahre sind
demnach überdurchschnittlich oft von Armut betroffen. Der Bericht beziffert
die Armutsquote von Frauen ab 65 Jahren auf ganze 21,3 Prozent, während sie
bei Männern bei 17,3 Prozent liegt. Demnach ist durchschnittlich etwa jede
fünfte Person ab 65 Jahren von Altersarmut betroffen.
Gründe für die besonders hohe Altersarmut bei Frauen sind unter anderem
geringere Erwerbseinkommen, die im Alter zu geringeren Rentenansprüchen
führen. Im Neunten Altersbericht kommt die Bundesregierung selbst zu der
Erkenntnis, dass die erheblichen Unterschiede beim Alterseinkommen zwischen
Männern und Frauen „das Resultat einer oftmals noch traditionellen
geschlechterspezifischen Aufteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit in der BRD“ sind
(Bundestagsdrucksache 20/14450, S. 59). So machen sich Unterbrechungen des
Erwerbslebens und eine höhere Teilzeitquote bei Frauen, die die Betreuung von
Kindern übernehmen, im Alter insbesondere in Westdeutschland bemerkbar.
Mit zunehmender Kinderanzahl sinken die Renten bei Frauen im Westen laut
Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Antwort auf die
Schriftliche Frage 77 auf Bundestagsdrucksache 21/3685) sogar.
Maßnahmen wie eine weitere Schwächung der gesetzlichen Rente zugunsten
der privaten Vorsorge oder Kürzungen im Bundeshaushalt bei Rente und
Wohngeld könnten die Situation aus Sicht der Fragestellenden bald noch weiter
verschärfen. Auch die Vorschläge der Rentenkommission, etwa eine Kopplung der
Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung oder die Abschaffung der Rente für
besonders langjährig Versicherte, können zu noch niedrigeren Renten und
damit zu einem weiteren Anstieg der Altersarmut führen.
Insgesamt hat die Bundesregierung aus Sicht der Fragestellenden bisher keine
konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung der Altersarmut in Deutschland
vorgelegt. Zu diesem Urteil kommt auch der Deutsche Paritätische
Wohlfahrtsverband in seinem Armutsbericht (Paritätischer Armutsbericht 2026, S. 4).
Mit der nachfolgenden Kleinen Anfrage soll ein umfangreiches Bild über die
aktuellen Daten zur Altersarmut und zu der Alterssicherung im Saarland und in
Deutschland geschaffen werden. Um vollständige Beantwortung der Fragen
ohne Verweis auf andere Bundestagsdrucksachen wird gebeten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn
Jahren das Verhältnis der Pflichtversicherten in der gesetzlichen
Rentenversicherung zu Rentnerinnen und Rentnern im Saarland und in
Deutschland (Ost bzw. West) entwickelt (bitte auch in absoluten Zahlen
angeben)?
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn
Jahren die Zahl der geringfügig Beschäftigten mit sowie befreit von einer
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung im Saarland
und in Deutschland (Ost bzw. West) entwickelt?
3. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlichen Zahlbeträge der Renten wegen Alters, wegen Erwerbsminderung
und wegen Todes im Saarland und in Deutschland (Ost bzw. West) im
Rentenbestand und im Rentenzugang in den Jahren 2015 und 2025 (bitte
nach Männern und Frauen aufschlüsseln)?
4. Wie viele Rentnerinnen und Rentner im Saarland und in Deutschland (Ost
bzw. West) haben mindestens 40 und wie viele Rentnerinnen und Rentner
haben mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht und erhalten eine
Nettorente (Zahlbetrag) von unter 1 446 Euro und über 1 446 Euro (bitte nach
Geschlechtern aufschlüsseln)?
5. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen
zehn Jahren der Anteil der Erwerbsminderungsrenten mit Abschlägen an
allen Erwerbsminderungsrenten sowie die durchschnittliche Höhe der
Abschläge im Saarland und in Deutschland (Ost bzw. West) entwickelt (bitte
jeweils in absoluten Zahlen sowie prozentual angeben und nach
Geschlechtern aufschlüsseln)?
6. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen
zehn Jahren die Anzahl der Rentnerinnen und Rentner im Saarland und in
Deutschland (Ost bzw. West) sowie deren durchschnittlicher
Gesamtrentenzahlbetrag (bitte getrennt für Einzel- und Mehrfachrentnerinnen und
Einzel- und Mehrfachrentner angeben sowie nach Geschlechtern
aufschlüsseln)?
7. Wie viele Menschen ab dem Alter von 65 Jahren beziehen nach Kenntnis
der Bundesregierung im Saarland und in Deutschland (Ost bzw. West)
ausschließlich (eigene oder abgeleitete) Alterssicherungsleistungen der
gesetzlichen Rentenversicherung, und wie hoch ist deren Anteil an der
entsprechenden Bevölkerungsgruppe (bitte nach Geschlechtern
aufschlüsseln)?
8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Grundsicherungsfälle im Alter und bei Erwerbsminderung im Saarland und in
Deutschland (Ost bzw. West) in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte
nach Geschlechtern aufschlüsseln und jeweils als absolute Zahl und im
Verhältnis zur jeweiligen Bevölkerungsgruppe angeben)?
9. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Grundsicherungsfälle im Saarland und in Deutschland (Ost bzw. West) im Alter
und bei Erwerbsminderung mit Rentenbezug sowie deren Anteil an den
jeweiligen Rentenempfängerinnen und Rentenempfängern (wegen Alters
bzw. Erwerbsminderung) in den vergangenen zehn Jahren entwickelt
(bitte nach Geschlechtern sowie nach neuen und alten Bundesländern
aufschlüsseln)?
10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn
Jahren die Zahl der Personen, die Grundsicherung im Alter oder bei
Erwerbsminderung ab der Regelaltersgrenze (bzw. ab 65 Jahren) bezogen haben,
im Saarland und in Deutschland (Ost bzw. West) entwickelt (bitte nach
Geschlechtern aufschlüsseln sowie in absoluten Zahlen und im Verhältnis
zu allen Menschen ab 65 Jahren angeben)?
11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn
Jahren die Zahl der Menschen ab 65 Jahren im Saarland und in
Deutschland (Ost bzw. West) entwickelt, die Wohngeld bezogen haben (bitte nach
Geschlechtern aufschlüsseln und in absoluten Zahlen und relativ an allen
Menschen ab 65 Jahren angeben)?
12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn
Jahren die Armutsgefährdungsquote der Gesamtbevölkerung, der
Bevölkerung ab 65 Jahren und der Rentnerinnen und Rentner im Saarland und
in Deutschland (Ost bzw. West) entwickelt (bitte insgesamt angeben sowie
nach Geschlechtern aufschlüsseln)?
13. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn
Jahren die Armutsgefährdungsschwelle im Saarland und in Deutschland
(Ost bzw. West) entwickelt?
14. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Riester-
Sparerinnen und Riester-Sparer insgesamt und derjenigen, die ihren
individuellen Zulagenanspruch vollständig realisieren, im Saarland und in
Deutschland (Ost bzw. West; bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln)?
15. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 der
Anteil der Menschen im Saarland und in Deutschland (Ost bzw. West), die
Leistungen aus allen drei Schichten der Alterssicherungssysteme
(gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge und private Altersvorsorge)
beziehen, wie hoch ist der durchschnittliche jeweilige Anteil der
Alterssicherungseinkünfte am gesamten Alterseinkommen, und wie hoch ist die
jeweilige Verbreitung der jeweiligen Alterssicherungseinkünfte getrennt
(bitte jeweils nach Geschlechtern aufschlüsseln)?
16. Wie viele Empfängerinnen und Empfänger laufender
Entschädigungsleistungen für Opfer nationalsozialistischen Unrechts nach dem
Bundesentschädigungsgesetz oder anderen bundesrechtlichen
Entschädigungsregelungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Saarland
sowie bundesweit (bitte nach Leistungsarten und Geschlechtern
aufschlüsseln)?
17. Wie viele Empfängerinnen und Empfänger laufender
Entschädigungsleistungen für Opfer nationalsozialistischen Unrechts beziehen nach Kenntnis
der Bundesregierung ergänzend Leistungen der Grundsicherung im Alter
oder Wohngeld (bitte jeweils für das Saarland und bundesweit
aufschlüsseln)?
18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
Einkommenssituation und die Armutsgefährdung von Empfängerinnen und
Empfängern laufender Entschädigungsleistungen für Opfer nationalsozialistischen
Unrechts nach dem Bundesentschädigungsgesetz oder anderen
bundesrechtlichen Entschädigungsregelungen vor?
19. Wie viele Menschen in den Altersgruppen von 20 bis 65 und von 60 bis
65 Jahren (insgesamt und nach Einzeljahren) gingen nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren im Saarland und in
Deutschland (Ost bzw. West) einer sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung nach (bitte getrennt für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung
angeben sowie nach Geschlechtern aufschlüsseln), und wie groß ist deren
Anteil an allen Menschen der jeweiligen Altersgruppe?
20. Wie viele Menschen in der Altersgruppe 60 bis 65 Jahre gingen nach
Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren im
Saarland und in Deutschland (Ost bzw. West) ausschließlich einer
geringfügigen Beschäftigung nach, und wie groß ist deren Anteil an allen Menschen
dieser Altersgruppe (bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln)?
21. Wie viele Menschen ab 65 Jahren bzw. ab der Regelaltersgrenze gingen
nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren im
Saarland und in Deutschland (Ost bzw. West) ausschließlich einer
geringfügigen Beschäftigung nach, und wie groß ist deren Anteil an allen
Menschen dieser Altersgruppe (bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln)?
22. Sieht die Bundesregierung ein überdurchschnittlich hohes
Armutsgefährdungsrisiko im Saarland, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen wird die
Bundesregierung die Altersarmut im Saarland reduzieren?
Berlin, den 9. Juli 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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