Frage von Markus Matzerath (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5250)
Teil von Protokoll der 70. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Markus Matzerath (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5250)
Ist der Anteil von 47 Prozent Ausländern an den wegen Mordes oder Totschlags strafrechtlich verurteilten Personen (Zahlen für das Jahr 2024, www-genesis.destatis.de/datenbank/online/url/af10409d) nach Ansicht der Bundesregierung ebenfalls auf eine erhöhte Anzeigebereitschaft zurückzuführen, vor dem Hintergrund, dass das Bundeskriminalamt in seinen Ausführungen zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 zum „Vergleich der Belastungszahlen für deutsche und nichtdeutsche Tatverdächtige“ eine unterschiedliche Anzeigebereitschaft behauptete („Wenn etwa Straftaten unter Beteiligung nichtdeutscher Tatverdächtiger mit einer höheren Wahrscheinlichkeit zur Anzeige gebracht werden als Straftaten mit deutschen Tatverdächtigen, kann dies ebenfalls zu höheren Belastungszahlen in der PKS führen. Tatsächlich gibt es Forschungsbefunde, die zeigen, dass Straftaten, an denen Personen beteiligt sind, die als ‚migrantisch‘ oder ‚fremd‘ wahrgenommenen werden (u. a. Nichtdeutsche), merklich häufiger zur [sic!] angezeigt werden.“, Polizeiliche Kriminalstatistik 2024, Seite 52)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries:
Nein. Eine unterschiedliche Anzeigebereitschaft wurde vom Bundeskriminalamt auch nicht als alleinige oder überwiegende Erklärung für Unterschiede in den Belastungszahlen angeführt, sondern lediglich als ein möglicher Erklärungsfaktor unter mehreren benannt. Bei Mord und Totschlag kommt diesem Faktor ohnehin keine praktische Bedeutung zu, da diese Delikte nahezu ausnahmslos polizeilich bekannt werden.
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