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Frage von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)

dip / rede 20.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 79. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932) Wie begründet die Bundesregierung die Entscheidung, auf der Webseite des Bundeskriminalamtes unter „PKS 2025 im Überblick“ (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2025/Polizeiliche_Kriminalstatistik_2025/Polizeiliche_Kriminalstatistik_2025_node.html) von einer Kontextualisierung zu Straftaten durch nichtdeutsche Tatverdächtige abzusehen, wie dies in den Jahren zuvor erfolgt ist (siehe „PKS 2024 im Überblick“, www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2024/Polizeiliche_Kriminalstatistik_2024/Polizeiliche_Kriminalstatistik_2024_node.html), und wie begründet die Bundesregierung es, dass sie bei der Interpretation zu den unterschiedlichen Tatverdächtigenbelastungen bei Deutschen und Nichtdeutschen im IMK-Bericht zur PKS 2025 (Seite 50) nicht mehr wie noch im IMK-Bericht zur PKS 2024 (Seite 52) die erhöhte Anzeigequote „migrantisch“ oder „fremd“ wahrgenommener Personen erwähnt? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Das Bundeskriminalamt (BKA) evaluiert regelmäßig seine Kommunikationsmaßnahmen und passt diese an. In den Jahren 2024 und 2025 wurden zu Veröffentlichungen wie der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), zu den Fallzahlen der „Politisch Motivierten Kriminalität“ (PMK) und ausgewählten Lagebildern ausführliche und in der Erstellung aufwendige sogenannte Landingpages angefertigt. Diese haben jedoch nicht die erhoffte Resonanz erzielt, weshalb das BKA im Jahr 2026 deutlich komprimiertere Informationen über seine Internetseite zur Verfügung stellt. Ausführliche Informationen sind in den jeweiligen Lageprodukten selbst nach wie vor über die Internetseite des BKA abrufbar, für die PKS neben den umfangreichen Tabellen insbesondere der IMK-Bericht „Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 – Ausgewählte Zahlen im Überblick“. Eine generelle Einordnung der PKS, insbesondere mit Blick auf ihre Aussagegrenzen durch die Beschränkung auf das polizeiliche Hellfeld, erfolgt zu Beginn des IMK-Berichts (Seite 6 f.). Die Ausführungen zu den Tatverdächtigenbelastungszahlen (TVBZ) beschränken sich daher darauf, die im Durchschnitt höhere Tatverdächtigenbelastung nichtdeutscher Staatsangehöriger inhaltlich einzuordnen, ohne nochmals auf den Charakter der PKS als Hellfeldstatistik und die Bedeutung der Anzeigeerstattung für die PKS-Daten einzugehen.

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