polradar

Straftatenentwicklung mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer seit 2015 (Antwort zu Drs. 21/1875)

dip / drucksache 14.10.2025 · WP 21 · 21/2202 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Straftatenentwicklung mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer seit 2015 (Antwort zu Drs. 21/1875) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2202 21. Wahlperiode 14.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1875 – Straftatenentwicklung mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer seit 2015 V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Beantwortung erfolgt mit den Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Hierbei ist folgendes zu beachten: • Einem Fall können mehrere Tatverdächtige (TV) zugeordnet sein. Dabei wird ein Fall zu einem Merkmal gezählt, sobald einer der Tatverdächtigen das entsprechende Merkmal aufweist und dies unabhängig davon, ob etwaige weitere Tatverdächtige, die ebenfalls an dem Fall beteiligt sind, das Merkmal aufweisen. • TV werden in der PKS als tatverdächtige „Zuwanderer“ gezählt, wenn diese mit dem Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“, „Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ erfasst wurden. Diese Klassifizierung hat sich seit 2015 mehrfach geändert, die Vergleichbarkeit ist dadurch eingeschränkt. Details hierzu finden sich in den jeweiligen Lagebildern „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“. • Es gab inhaltliche Änderung des PKS-Schlüssels 111000 in den Jahren 2017 und 2018: Mit dem „50. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“ vom 4. November 2016 wurden im Sexualstrafrecht bisherige Straftatbestände geändert und neue Straftatbestände geschaffen. Im PKS-Straftatenkatalog erfolgten bereits 2017 erste Umsetzungen. Die weiteren Anpassungen sind im PKS Straftatenkatalog 2018 enthalten. Dies hat zur Folge, dass der Vergleich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit den Vorjahren nicht bzw. nur eingeschränkt möglich ist. Ergänzend wird auf die Hinweise zu den Zeitreihen verwiesen: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publika tionen/PolizeilicheKriminalstatistik/2022/Interpretation/01_div_Dok/Hinwe ise-zu-den-Zeitreihen.pdf. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 13. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Wie viele Straftaten unter Beteiligung von mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer wurden in Bezug auf „Straftaten insgesamt“ im Zeitraum von 2015 bis 2024 insgesamt registriert (bitte neben dieser Gesamtanzahl der erfragten Straftaten auch nach den erfragten Jahren aufschlüsseln sowie jeweils den prozentualen Anteil dieser Straftaten mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer in Bezug auf die Anzahl dieser Straftaten, die von mindestens einem tatverdächtigen Nichtdeutschen begangen worden sind, ausweisen)? Die erbetenen Informationen zu „Straftaten insgesamt“ sind in der nachstehenden Tabelle enthalten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Jahr Fälle mit min. einer tatverdächtigen Person mit dem Aufenthaltsanlass „Zuwanderer“ Anteil Fälle mit min. einer tatverdächtigen Person mit dem Aufenthaltsanlass „Zuwanderer“ an Fällen mit mindestens einem nichtdeutschen Tatverdächtigen in Prozent 2024 605 725 42,0 2023 631 539 43,4 2022 488 547 38,8 2021 381 077 37,0 2020 393 662 36,8 2019 423 357 38,2 2018 452 562 39,8 2017 463 197 39,4 2016 704 400 50,0 2015 599 145 45,4 2015 bis 2024 5 143 211  2. Wie viele Straftaten unter Beteiligung von mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer wurden in Bezug auf „Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße“ (PKS-Summenschlüssel 890000; PKS = Polizeiliche Kriminalstatistk) im Zeitraum von 2015 bis 2024 insgesamt registriert (bitte neben dieser Gesamtanzahl der erfragten Straftaten auch nach den erfragten Jahren aufschlüsseln sowie jeweils den prozentualen Anteil dieser Straftaten mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer in Bezug auf die Anzahl dieser Straftaten, die von mindestens einem tatverdächtigen Nichtdeutschen begangen worden sind, ausweisen)? Die erbetenen Informationen PKS-Summenschlüssel 890000 „Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße“ sind in der nachstehenden Tabelle enthalten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Jahr Fälle mit min. einer tatverdächtigen Person mit dem Aufenthaltsanlass „Zuwanderer“ Anteil Fälle mit min. einer tatverdächtigen Person mit dem Aufenthaltsanlass „Zuwanderer“ an Fällen mit mindestens einem nichtdeutschen Tatverdächtigen in Prozent 2024 331 308 28,5 2023 344 287 29,7 2022 271 626 26,2 2021 241 788 27,3 2020 253 640 27,4 2019 266 094 28,1 2018 296 226 30,3 2017 289 753 29,0 Jahr Fälle mit min. einer tatverdächtigen Person mit dem Aufenthaltsanlass „Zuwanderer“ Anteil Fälle mit min. einer tatverdächtigen Person mit dem Aufenthaltsanlass „Zuwanderer“ an Fällen mit mindestens einem nichtdeutschen Tatverdächtigen in Prozent 2016 301 992 30,2 2015 206 201 22,5 2015 bis 2024 2 802 915  3. Wie viele Straftaten unter Beteiligung von mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer wurden in Bezug auf Gewaltdelikte (PKS- Summenschlüssel 892000) im Zeitraum von 2015 bis 2024 insgesamt registriert (bitte neben dieser Gesamtanzahl der erfragten Straftaten auch nach den erfragten Jahren aufschlüsseln sowie jeweils den prozentualen Anteil dieser Straftaten mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer in Bezug auf die Anzahl dieser Straftaten, die von mindestens einem tatverdächtigen Nichtdeutschen begangen worden sind, ausweisen und ferner noch die einfache Körperverletzung, § 223 des Strafgesetzbuchs [StGB], den Aufschlüsselungsvorgaben entsprechend separat ausweisen, sofern diese nicht in den jeweils erfragten Gewaltdeliktssummen enthalten sind)? Die erbetenen Informationen zu den PKS-Schlüsseln 892000 „Gewaltkriminalität“ sowie 224000 „Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 Strafgesetzbuch (StGB)“ sind in den nachstehenden Tabellen enthalten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Tabelle: PKS-Schlüssel 892000 „Gewaltkriminalität Jahr Fälle mit min. einer tatverdächtigen Person mit dem Aufenthaltsanlass „Zuwanderer“ Anteil Fälle mit min. einer tatverdächtigen Person mit dem Aufenthaltsanlass „Zuwanderer“ an Fällen mit mindestens einem nichtdeutschen Tatverdächtigen in Prozent 2024 26 329 33,8 2023 25 209 34,3 2022 21 296 33,1 2021 18 658 34,9 2020 20 910 36,1 2019 22 105 38,2 2018 24 584 41,1 2017 23 702 39,8 2016 22 942 38,7 2015 12 512 25,5 2015 bis 2024 218 247 Tabelle: 224000 „Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB“ Jahr Fälle mit min. einer tatverdächtigen Person mit dem Aufenthaltsanlass „Zuwanderer“ Anteil Fälle mit min. einer tatverdächtigen Person mit dem Aufenthaltsanlass „Zuwanderer“ an Fällen mit mindestens einem nichtdeutschen Tatverdächtigen in Prozent 2024 38 818 27,0 2023 36 997 27,3 2022 30 749 25,8 2021 27 295 27,6 2020 30 823 28,3 2019 33 452 30,6 Jahr Fälle mit min. einer tatverdächtigen Person mit dem Aufenthaltsanlass „Zuwanderer“ Anteil Fälle mit min. einer tatverdächtigen Person mit dem Aufenthaltsanlass „Zuwanderer“ an Fällen mit mindestens einem nichtdeutschen Tatverdächtigen in Prozent 2018 35 388 32,0 2017 35 471 32,0 2016 37 644 33,0 2015 17 334 19,2 2015 bis 2024 323 971  4. Wie viele Straftaten unter Beteiligung von mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer wurden in Bezug auf die Deliktsgruppe Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen (PKS-Summenschlüssel 892500) im Zeitraum von 2015 bis 2024 insgesamt registriert (bitte neben dieser Gesamtanzahl der erfragten Straftaten auch nach den erfragten Jahren aufschlüsseln sowie jeweils den prozentualen Anteil dieser Straftaten mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer in Bezug auf die Anzahl dieser Straftaten, die von mindestens einem tatverdächtigen Nichtdeutschen begangen worden sind, ausweisen)? Die erbetenen Informationen zum PKS-Summenschlüssel 892500 „Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen“ sind in der nachstehenden Tabelle enthalten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Jahr Fälle mit min. einer tatverdächtigen Person mit dem Aufenthaltsanlass „Zuwanderer“ Anteil Fälle mit min. einer tatverdächtigen Person mit dem Aufenthaltsanlass „Zuwanderer“ an Fällen mit mindestens einem nichtdeutschen Tatverdächtigen in Prozent 2024 352 36,2 2023 326 34,4 2022 308 33,6 2021 339 40,7 2020 341 39,1 2019 344 39,2 2018 405 43,2 2017 417 46,0 2016 385 43,5 2015 222 32,5 2015 bis 2024 3 439  5. Wie viele Straftaten unter Beteiligung von mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer wurden in Bezug auf Sexualdelikte (PKS- Summenschlüssel 111000) im Zeitraum von 2015 bis 2024 insgesamt registriert (bitte neben dieser Gesamtanzahl der erfragten Straftaten auch nach den erfragten Jahren aufschlüsseln sowie jeweils den prozentualen Anteil dieser Straftaten mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer in Bezug auf die Anzahl dieser Straftaten, die von mindestens einem tatverdächtigen Nichtdeutschen begangen worden sind, ausweisen)? Die erbetenen Informationen zum PKS-Schlüssel 111000 „Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB“ sind in der nachstehenden Tabelle enthalten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Jahr Fälle mit min. einer tatverdächtigen Person mit dem Aufenthaltsanlass „Zuwanderer“ Anteil Fälle mit min. einer tatverdächtigen Person mit dem Aufenthaltsanlass „Zuwanderer“ an Fällen mit mindestens einem nichtdeutschen Tatverdächtigen in Prozent 2024 1 288 29,8 2023 1 173 31,3 2022 1 133 31,6 2021 1 106 36,0 2020 1 114 37,0 2019 1 188 41,3 2018 1 233 42,2 2017 1 482 42,9 2016 925 39,2 2015 456 24,4 2015 bis 2024 11 098  6. Wie viele Straftaten unter Beteiligung von mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer wurden in Bezug auf Raubdelikte (PKS- Summenschlüssel 210000) im Zeitraum von 2015 bis 2024 insgesamt registriert (bitte neben dieser Gesamtanzahl der erfragten Straftaten auch nach den erfragten Jahren aufschlüsseln sowie jeweils den prozentualen Anteil dieser Straftaten mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer in Bezug auf die Anzahl dieser Straftaten, die von mindestens einem tatverdächtigen Nichtdeutschen begangen worden sind, ausweisen)? Die erbetenen Informationen zum PKS-Schlüssel 210000 „Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249–252, 255, 316a StGB“ sind in der nachstehenden Tabelle enthalten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Jahr Fälle mit min. einer tatverdächtigen Person mit dem Aufenthaltsanlass „Zuwanderer“ Anteil Fälle mit min. einer tatverdächtigen Person mit dem Aufenthaltsanlass „Zuwanderer“ an Fällen mit mindestens einem nichtdeutschen Tatverdächtigen in Prozent 2024 5 558 38,6 2023 5 573 38,9 2022 4 377 37,6 2021 3 322 38,5 2020 3 548 37,8 2019 3 718 38,7 2018 3 805 39,7 2017 3 591 37,1 2016 3 631 35,3 2015 2 806 28,0 2015 bis 2024 39 929  7. Wie viele Straftaten unter Beteiligung von mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer wurden in Bezug auf gefährliche und schwere Körperverletzung (PKS-Summenschlüssel 222000) im Zeitraum von 2015 bis 2024 insgesamt registriert (bitte neben dieser Gesamtanzahl der erfragten Straftaten auch nach den erfragten Jahren aufschlüsseln sowie jeweils den prozentualen Anteil dieser Straftaten mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer in Bezug auf die Anzahl dieser Straftaten, die von mindestens einem tatverdächtigen Nichtdeutschen begangen worden sind, ausweisen)? Die erbetenen Informationen zum PKS-Oberschlüssel 222000 „Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB“ sind in der nachstehenden Tabelle enthalten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Jahr Fälle mit min. einer tatverdächtigen Person mit dem Aufenthaltsanlass „Zuwanderer“ Anteil Fälle mit min. einer tatverdächtigen Person mit dem Aufenthaltsanlass „Zuwanderer“ an Fällen mit mindestens einem nichtdeutschen Tatverdächtigen in Prozent 2024 19 093 32,9 2023 18 106 33,4 2022 15 458 32,1 2021 13 876 34,0 2020 15 888 35,7 2019 16 833 37,9 2018 19 119 41,3 2017 18 247 40,0 2016 17 989 39,4 2015 9 016 24,7 2015 bis 2024 163 625  8. Wie viele Straftaten unter Beteiligung von mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer wurden in Bezug auf Straßenkriminalität (PKS- Summenschlüssel 899000) im Zeitraum von 2015 bis 2024 insgesamt registriert (bitte neben der Gesamtanzahl der erfragten Straftaten auch nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln)? Die erbetenen Informationen zum PKS-Schlüssel 899000 „Straßenkriminalität“ sind in der nachstehenden Tabelle enthalten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Jahr Fälle mit min. einer tatverdächtigen Person mit dem Aufenthaltsanlass „Zuwanderer“ 2024 31 976 2023 29 537 2022 24 055 2021 19 817 2020 20 334 2019 20 540 2018 23 848 2017 22 431 2016 21 148 2015 16 231 2015 bis 2024 229 917  9. Wie viele Straftaten unter Beteiligung von mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer wurden in Bezug auf Diebstahl (PKS-Schlüssel ****00) im Zeitraum von 2015 bis 2024 insgesamt registriert (bitte neben dieser Gesamtanzahl der erfragten Straftaten auch nach den erfragten Jahren aufschlüsseln sowie jeweils den prozentualen Anteil dieser Straftaten mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer in Bezug auf die Anzahl dieser Straftaten, die von mindestens einem tatverdächtigen Nichtdeutschen begangen worden sind, ausweisen)? Die erbetenen Informationen zu „Diebstahl insgesamt (****00) sind in der nachstehenden Tabelle enthalten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Jahr Fälle mit min. einer tatverdächtigen Person mit dem Aufenthaltsanlass „Zuwanderer“ Anteil Fälle mit min. einer tatverdächtigen Person mit dem Aufenthaltsanlass „Zuwanderer“ an Fällen mit mindestens einem nichtdeutschen Tatverdächtigen in Prozent 2024 94 943 31,3 2023 100 767 33,3 2022 74 858 31,4 2021 52 929 29,6 2020 57 331 27,9 2019 58 934 27,5 2018 71 823 31,2 2017 75 748 31,2 2016 94 111 34,4 2015 83 496 30,3 2015 bis 2024 764 940 10. Wie viele Straftaten unter Beteiligung von mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer wurden in Bezug auf Ladendiebstahl (PKS-Schlüssel *26*00) im Zeitraum von 2015 bis 2024 insgesamt registriert (bitte neben dieser Gesamtanzahl der erfragten Straftaten auch nach den erfragten Jahren aufschlüsseln sowie jeweils den prozentualen Anteil dieser Straftaten mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer in Bezug auf die Anzahl dieser Straftaten, die von mindestens einem tatverdächtigen Nichtdeutschen begangen worden sind, ausweisen)? Die erbetenen Informationen zu „Ladendiebstahl insgesamt“ (*26*00) sind in der nachstehenden Tabelle enthalten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Jahr Fälle mit min. einer tatverdächtigen Person mit dem Aufenthaltsanlass „Zuwanderer“ Anteil Fälle mit min. einer tatverdächtigen Person mit dem Aufenthaltsanlass „Zuwanderer“ an Fällen mit mindestens einem nichtdeutschen Tatverdächtigen in Prozent 2024 61 415 32,8 2023 68 648 34,9 2022 50 777 33,9 2021 33 475 32,5 2020 38 377 31,4 2019 39 070 30,5 2018 47 252 34,8 2017 49 928 35,5 2016 61 386 39,0 Jahr Fälle mit min. einer tatverdächtigen Person mit dem Aufenthaltsanlass „Zuwanderer“ Anteil Fälle mit min. einer tatverdächtigen Person mit dem Aufenthaltsanlass „Zuwanderer“ an Fällen mit mindestens einem nichtdeutschen Tatverdächtigen in Prozent 2015 55 706 34,8 2014 bis 2024 506 034 11. Aus welchen genauen Gründen wurde das Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung für das Jahr 2024 bisher nicht im üblichen Rhythmus veröffentlicht, sondern am 29. Juli 2025 erst das Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung für das Jahr 2023 (vgl. dazu die Veröffentlichungszeiträume dieser Bundeslagebilder, die immer im darauffolgenden Jahr veröffentlicht worden sind; www.bka.de/DE/Ak tuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/KriminalitaetImKo ntextVonZuwanderung/KriminalitaetImKontextVonZuwanderung_nod e.html)? Das Bundeslagebild „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung – Fokus: Fluchtmigration“ 2023 wurde am 8. Oktober 2024 auf der Webseite des Bundeskriminalamts veröffentlicht. Diese Version enthielt geringe inhaltliche Fehler. Diese wurden mit der am 29. Juli 2025 eingestellten Version 2 korrigiert (www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLa gebilder/KriminalitaetImKontextVonZuwanderung/KriminalitaetImKontextVo nZuwanderung_2023.html?nn=62336?nn=62336). 12. Wann wird das Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung für das Jahr 2024 veröffentlicht? Das Bundeslagebild „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung – Fokus: Fluchtmigration“ 2024 wird derzeit finalisiert und anschließend veröffentlicht. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen