Frage von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5250)
Teil von Protokoll der 70. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5250)
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass während der Korridorsanierung der Bahnstrecke München–Rosenheim 2028 und dem deshalb anfallenden Ausweichverkehr auf den Bahnstrecken die Interessen der Pendlerinnen und Pendler im bayerischen Oberland bzw. dem Mangfalltal angemessen berücksichtigt werden?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte:
Die Erstellung der Umleiter- und Ersatzverkehrskonzepte obliegt der DB InfraGO AG und den zuständigen Aufgabenträgern sowie Verkehrsunternehmen. Sofern auf Umleiterstrecken Nahverkehrsverbindungen infolge der Korridorsanierungen entfallen, wird hierfür ebenfalls ein Schienenersatzverkehr bereitgestellt, dessen Kosten der Bund nach den Maßgaben von § 11c Absatz 3 BSWAG anteilig übernimmt.
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