Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung der Ausbaustrecke und Neubaustrecke München - Rosenheim - Kiefersfelden - Grenze Deutschland/Österreich (- Kufstein)
Text
Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung der Ausbaustrecke und Neubaustrecke München - Rosenheim - Kiefersfelden - Grenze Deutschland/Österreich (- Kufstein)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7165
21. Wahlperiode 10.07.2026
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen
Öffentlichkeitsbeteiligung der Ausbaustrecke und Neubaustrecke München –
Rosenheim – Kiefersfelden – Grenze Deutschland/Österreich (– Kufstein)
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 3. Juli 2026 gemäß Beschluss vom 28. Februar
2016 auf Bundestagsdrucksache 18/7365 in Verbindung mit § 5 der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
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1 Inhaltsverzeichnis
2 Einleitung ........................................................................................................................3
3 Vorzugsvariante ..............................................................................................................4
3.1 Verkehrliche Aufgabenstellung ...............................................................................4
3.2 Betriebliche Aufgabenstellung ................................................................................4
3.3 Lösung (Vorplanungsergebnis)................................................................................5
3.3.1 Trassenvorschlag (Kurzbeschreibung) .................................................................5
3.3.2 Umweltauswirkungen und Konzepte zum Ausgleich ...........................................5
3.3.3 Konzepte zum Lärm- und Erschütterungsschutz ..................................................6
3.3.4 Wirtschaftlichkeit, Kosten ...................................................................................6
4 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Abs. 3 VwVfG .............................................7
5 Fazit ................................................................................................................................9
5.1 Empfehlung des EBA ..............................................................................................9
Tabellarische Darstellung Effekte Vorzugsvariante und Forderungen ................................ 10
6 Anlagen ......................................................................................................................... 11
Drucksache 21/7165 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 2 –
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
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2 Einleitung
Mit Blick auf den Beschluss 18/7365 des Deutschen Bundestages vom 28.02.2016 zur
menschen- und umweltgerechten Realisierung europäischer Schienennetze legt das
Bundesministerium für Verkehr (BMV) mit dem vorliegenden Bericht eine transparente Information über
die Ausgestaltung des zur Realisierung anstehenden Bedarfsplanvorhabens nach Abschluss der
Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) vor. Mit Abschluss dieser Planungsphase liegt eine
Vorzugsvariante inklusive erster belastbarer Kostenschätzung vor. Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 25 Abs. 3 VwVfG ist erfolgt.
Die ABS/NBS München – Rosenheim – Kiefersfelden – Grenze DE/AT (- Kufstein) ist Teil
des Bundesverkehrswegeplans 2030 und als neues Vorhaben Kategorie des Vordringlichen
Bedarfs in der Anlage zu §1 Absatz 1 BSWAG enthalten. Der Vorhabenumfang umfasst die
Blockverdichtung im Abschnitt München-Trudering – Grafing sowie die zweigleisige
Neubaustrecke Grafing – Rosenheim – Kiefersfelden – Grenze DE/AT (- Kufstein) mit einer
Streckengeschwindigkeit von 230 km/h zur Schaffung der notwendigen Kapazitäten und Auflösung von
vorhandenen Engpässen zur Bewältigung der prognostizierten Verkehrsmengen im
Schienenpersonenfern- und Schienengüterverkehr. Die Strecke zwischen München und Kufstein ist
Bestandteil der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN) als Abschnitt des TEN-Korridors
Skandinavien-Mittelmeer (Scan-Med). In diesem Rahmen soll das Projekt von der Europäischen
Union mit CEF-Mitteln gefördert werden. Durch Infrastrukturprojekte in Deutschland,
Österreich und Italien entsteht zwischen München und Verona eine moderne alpenquerende
Flachbahn, die ein nachhaltiges Wachstum des Schienengüterverkehrs zulässt und dessen
Wettbewerbsfähigkeit stärkt. Weiter stellt der Streckenabschnitt eine essenzielle Infrastruktur für eine
attraktive Verbindung im Schienenpersonenfernverkehr zwischen München und Verona dar.
Entsprechende Fahrzeitziele sind international abgestimmt. Das Vorhaben steht in Einklang mit
den Leitlinien der Europäischen Union für den Aufbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes
gemäß der Verordnung (EU) 2024/1679. Durch freiwerdende Kapazitäten auf der
Bestandsstrecke kann der dort verkehrende Schienenpersonennahverkehr weiterentwickelt werden.
Die Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) wurde 2024 abgeschlossen.
Das Bedarfsplanvorhaben umfasst folgende Ausbauschritte:
1) Planungsabschnitt 0 (PA 0): Ausbau Bestandsstrecke München-Trudering – Grafing
2) Planungsabschnitt 1 (PA 1): Neubaustrecke Grafing – Ostermünchen
3) Planungsabschnitt 2 (PA 2): Neubaustrecke Ostermünchen – Innleiten
4) Planungsabschnitt 3 (PA 3): Neubaustrecke Innleiten – Kirnstein
5) Planungsabschnitt 4 (PA 4): Neubaustrecke Kirnstein – Grenze DE/AT
Gegenstand des vorliegenden Berichtes ist die Unterrichtung des Deutschen Bundestages über
den Abschluss der Vorplanung und die Ergebnisse der frühen Bürgerbeteiligung zur ABS/NBS
München – Rosenheim – Kiefersfelden – Grenze DE/AT (- Kufstein).
Die Berichterstattung beruht auf Informationen der DB InfraGO AG und einer
zuwendungsrechtlichen Einschätzung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA).
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Die umfassende Abwägung zwischen allen berührten öffentlichen und privaten Belangen
erfolgt durch die unabhängige Planfeststellungsbehörde im planrechtlichen Verfahren nach § 18
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG). Eine Bewertung und Festlegung zu konkreten,
entscheidungserheblichen rechtlichen Fragestellungen erfolgt mit dem Planfeststellungsbeschluss.
3 Vorzugsvariante
3.1 Verkehrliche Aufgabenstellung
Der Bedarf für das Vorhaben ABS/NBS München – Rosenheim – Kiefersfelden – Grenze
DE/AT (- Kufstein) wurde gesetzlich festgestellt. Die Umsetzung des Vorhabens dient der
Erfüllung folgender verkehrlicher Ziele:
Schaffung von notwendigen Kapazitäten und Auflösung von vorhandenen
Engpässen auf der internationalen Schienenpersonenfern- und
Schienengüterverkehrsstrecke in Bezug auf die prognostizierten Mehrverkehre,
Reduktion der Reise- und Transportzeiten im Schienenpersonenfern- und
Schienengüterverkehr zwischen München und Verona,
Nachfragegerechte Dimensionierung für alle Verkehrsarten,
Berücksichtigung von Standardgüterzügen mit 2.086 Tonnen bei Einfachtraktion
und 740 Meter Zuglänge sowie
Reduktion des Schienenlärms der an der Bestandsstrecke liegenden Gemeinden
durch weitgehende Verlagerung der Güterzüge auf die Neubaustrecke.
Aktuell wird die Bestandsstrecke nahe an der Kapazitätsgrenze betrieben. Laut DB InfraGO
AG sind auf der Brennerachse mit Stand 2022 zwischen München und Verona nur noch rund
15 marktfähige Trassen pro Tag und Richtung für den Schienengüterverkehr verfügbar.
Darüber hinaus steht eine Kapazität von weiteren ca. 15 Trassen pro Tag und Richtung zwischen
München und Verona zur Verfügung – allerdings werden diese Trassen von der DB InfraGO
AG als „nicht marktfähig“ eingeschätzt.
In der Bedarfsplanüberprüfung wurde für die Verkehrsprognose 2040 ermittelt, dass gegenüber
der Basisprognose im Bezugsfall (u.a. ohne das Vorhaben) die Eisenbahninfrastruktur zwischen
München und Rosenheim deutlich überlastet ist und dadurch Verkehre insbesondere auf den
Verkehrsträger Straße verlagert werden.
3.2 Betriebliche Aufgabenstellung
Im Lichte der prognostizierten Verkehrszuwächse auf dem Brenner-Korridor nach Eröffnung
des Brenner-Basistunnels im Jahr 2032 wurde unter anderem im Vertrag von Rosenheim 2012
festgehalten, dass auf der deutschen Seite des Brenner-Nordzulaufs die Schieneninfrastruktur
durchgehend auf vier Gleise zwischen München und der Staatsgrenze bei Kiefersfelden
erweitert werden soll.
An die Infrastruktur der Aus- und Neubauabschnitte werden die gängigen betrieblichen
Anforderungen gestellt. Diese beinhalten insbesondere eine Streckengeschwindigkeit, welche die
Erfüllung der Fahrzeitziele des Deutschlandtaktes gewährleistet, die Ausrüstung der Strecke mit
ETCS-Level 2, durchgehende Elektrifizierung sowie ausreichende Vorhaltung von
Überholbahnhöfen und Überleitstellen zur Schaffung betrieblicher Flexibilität. Als maximale
Längsneigung sollen maximal 8,0 Promille angewendet werden. Nur in besonderen, fahrdynamisch
unkritischen Bereichen kann davon bis maximal 12,5 Promille abgewichen werden.
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Die Neubau- und Bestandsstrecken sind zur Synchronisation des Verkehrs und zur Erreichung
von Resilienzen über zwei Verknüpfungsstellen im Raum Ostermünchen und Kirnstein
miteinander zu verbinden.
3.3 Lösung (Vorplanungsergebnis)
3.3.1 Trassenvorschlag (Kurzbeschreibung)
Begleitet durch eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung wurden ab 2015 (Ostermünchen bis
Schaftenau) bzw. 2020 (Grafing bis Ostermünchen) für die Neubaustrecke zwei
Trassenauswahlverfahren durchgeführt. Die dabei ermittelten Auswahltrassen wurden anschließend in der
Vorplanung weiterentwickelt. Im Zuge der Vorplanung wurde das Vorhaben in zwei
Planungsbereiche mit dem Planungsabschnitt 0 und den Planungsabschnitten 1-4 unterteilt.
Im Planungsabschnitt 0 München-Trudering – Grafing erfolgt eine Blockverdichtung und der
Bau eines weiteren Überholbahnhofes in Baldham zur Steigerung der Kapazität der bereits
viergleisigen Bestandsstrecke.
Die Planungsabschnitte 1-4 beinhalten den Bau der Neubaustrecke Grafing – Kiefersfelden –
Grenze DE/AT. Die Untersuchungen und Bewertungen der DB InfraGO AG, die der gewählten
Vorzugsvariante zugrunde liegen, kamen dabei zum Ergebnis, dass eine nordöstliche
Umfahrung Rosenheims die beste und wirtschaftlichste Lösung darstellt. Ursache hierfür sind die
geologischen und die topografischen Randbedingungen vor Ort. Die geologische Situation
(Seeton) macht eine westliche Umfahrung sowie eine (unterirdische) Durchfahrung
Rosenheims unter dem Aspekt der nicht kalkulierbaren Bau- und Kostenrisiken unmöglich. Die
topografische Situation sowie die Siedlungsstrukturen vor Ort führen zu einem Tunnelanteil von
über 50 Prozent entlang der vorgesehenen Neubaustrecke.
3.3.2 Umweltauswirkungen und Konzepte zum Ausgleich
Nach § 14 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) stellt das Vorhaben einen Eingriff in
Natur und Landschaft dar. Die Beeinträchtigungen sind laut § 15 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG
auszugleichen oder zu ersetzen. Die naturschutzfachliche Eingriffsregelung wird für die
einzelnen Planfeststellungsabschnitte im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) abgearbeitet.
Dies erfolgt im weiteren Verlauf der Genehmigungsplanung auf Grundlage der in der
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ermittelten erheblichen Beeinträchtigungen der Naturgüter. Die
Basis für die Abarbeitung der Eingriffsregelung ist eine exakte technische Planung für das
Vorhaben.
Für jeden Planfeststellungsabschnitt wird ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt. Der
Fachbeitrag berücksichtigt die artenschutzrechtlichen Regelungen der §§ 44ff BNatSchG, die
zusätzlich zur UVP und zur Eingriffsregelung zu beachten sind. Hiernach sind die streng
geschützten Arten (gem. Anhang IV FFH-Richtlinie) und alle europäischen Vogelarten zu
betrachten.
Für die FFH-Gebiete im Umfeld wurden im Rahmen der Vorplanung FFH-Vorprüfungen
durchgeführt. In der Entwurfs- und Genehmigungsplanung werden die FFH-Vorprüfungen
validiert oder bei Betroffenheit von Natura 2000 Gebieten Unterlagen zur FFH-
Verträglichkeitsprüfungen erstellt.
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Nach Anlage 1, Nr. 14.7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist der
„Bau eines Schienenweges von Eisenbahnen mit den dazugehörenden Betriebsanlagen
einschließlich Bahnstromfernleitungen“ UVP-pflichtig. Für die Aus- und Neubauvorhaben
werden daher für alle Planfeststellungsabschnitte Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt
und Aussagen zu den nach § 2 UVPG zu betrachtenden Schutzgütern getroffen.
3.3.3 Konzepte zum Lärm- und Erschütterungsschutz
Untersuchungen zum Lärm- und Erschütterungsschutz wurden im Rahmen der Vorplanung des
Vorhabens von der DB InfraGO AG durchgeführt.
Im Rahmen der weiteren Planung ist sicherzustellen, dass die Immissionsgrenzwerte der 16.
BImSchV durch aktive Schallschutzmaßnahmen eingehalten werden, sofern die Kosten der
aktiven Schutzmaßnahmen nicht außer Verhältnis zum Schutzzweck stehen. Sind aktive
Schutzmaßnahmen nicht verhältnismäßig bzw. technisch nicht realisierbar oder verbleiben trotz
aktiver Schallschutzmaßnahmen Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte, ergibt sich an der
entsprechend zu schützenden Nutzungseinheit ein Anspruch auf passiven Schallschutz dem
Grunde nach. Nach den Vorabschätzungen zu Schallimmissionen und unter Berücksichtigung
der technischen Randbedingungen sieht die Planung aktiver Maßnahmen zur Schallminderung
auf dem Fahrweg in Form eines besonders überwachten Gleises sowie auf dem
Schallausbreitungsweg in Form abschirmender Hindernisse (v.a. Trogwände, Böschungskanten oder
Schallschutzwände bzw. ausgekleideten Absturzsicherungen) vor. Zur Reduktion von
Lärmimmissionen durch Mikrodruckwellen sind an den Tunnelportalen für jede Tunnelröhre Sonic-Boom-
Bauwerke vorzusehen.
Der Ausgangspunkt für die Erschütterungsprognose beim Betrieb stützt sich auf geologische
Daten, Messungen und Informationen zu bewohnten Gebieten entlang der Strecke. Für jedes
Gebäude innerhalb eines 80 m breiten Korridors rechts und links der Trassenachse wurde eine
Erschütterungsprognose erstellt. Bei Überschreitungen von normativ festgelegten
Anhaltswerten für vom Menschen bewohnte Gebäude wurde untersucht, ob durch Anwendung eines
Masse-Feder-Systems (MFS) oder einer Unterschottmatte (USM) bzw. Schwellenbesohlung
die Anhaltswerte eingehalten bzw. das Gebäude erschütterungstechnisch geschützt werden
können.
3.3.4 Wirtschaftlichkeit, Kosten
Das Projekt wurde 2025 unter Berücksichtigung der Anpassung der S-Bahn-Strecke München-
Leuchtenbergring – Grafing Bahnhof für die Einführung einer Regional-S-Bahn München –
Kufstein mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von 1,4 gesamtvolkswirtschaftlich
positiv bewertet. Nicht enthalten in dieser Betrachtung sind zusätzliche Forderungen aus der
Region, die das NKV im Falle einer Umsetzung negativ beeinflussen könnten.
Im Ergebnis der Vorplanung weist das Vorhaben Gesamtkosten (Gesamtwertumfang, GWU)
in Höhe von knapp 11,4 Mrd. Euro auf (nominal). Diese beinhalten bereits Risiken mit einer
Eintrittswahrscheinlichkeit > 50 %. Die DB InfraGO AG hat zusätzlich eine
Gesamtwertprognose ermittelt, die weitere, anhand von statistisch ermittelten Risikokennwerten quantifizierte
mögliche Risiken einbezieht. Die Gesamtwertprognose (GWP) für das Vorhaben beträgt rund
16,2 Mrd. Euro. Die Differenz zu den Gesamtkosten ergibt sich aus zusätzlichen
Baukostenrisiken sowie zusätzlichen Nominalisierungseffekten, u.a. aufgrund einer möglichen verzögerten
Fertigstellung.
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4 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Abs. 3 VwVfG
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von
Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG) vom 31. Mai 2013 wurde die frühe
Öffentlichkeitsbeteiligung im § 25 VwVfG verankert. Parallel wurde vom BMV das Handbuch für gute
Bürgerbeteiligung veröffentlicht. Seit Beginn der Grundlagenermittlung und des
Trassenauswahlverfahrens im Jahr 2015 hat die DB InfraGO AG zahlreiche Informations- und
Dialogveranstaltungen vor Ort durchgeführt. Darüber hinaus war das Projektteam über Sprechstunden, ein
Projektinfobüro und Termine im Rahmen der „Planer vor Ort“ in der Region präsent. Über die
Internetpräsenz https://www.brennernordzulauf.eu/ informiert die DB InfraGO AG
kontinuierlich über den aktuellen Sachstand.
Bei verschiedenen Öffentlichkeitsveranstaltungen haben die Vertreter und Anwohner der
Region diverse Präferenzen v.a. im Hinblick auf weitere Tunnelanteile sowie einen
übergesetzlichen Schall- und Erschütterungsschutz formuliert. Aufgrund der Vielzahl der Forderungen vor
Ort sind nachfolgend exemplarisch vier wesentliche Kernforderungen der Region sowie die
jeweilige Bewertung durch die DB InfraGO AG aufgeführt. Die Summe der Kernforderungen
ist den beigefügten Dokumenten der DB InfraGO AG zu entnehmen.
a) Lärmschutz nach Neubaustandard für die Bestandstrecke im Ausbauabschnitt
München-Trudering - Grafing
Nach der 16. BImSchV besteht ein Anspruch auf Immissionsschutz, wenn ein Verkehrsweg
neu gebaut, baulich erweitert wird oder ein erheblicher baulicher Eingriff stattfindet. Dies ist
bei einer Blockverdichtung im Abschnitt München-Trudering – Kirchseeon nicht der Fall.
Somit besteht mangels erkennbaren baulichen Eingriffs in den Verkehrsweg (ausgenommen dem
Bereich der geplanten Überholgleise im Bereich Baldham / Zorneding) kein unmittelbarer
Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen nach der 16. BImSchV.
Nach Auffassung der DB InfraGO AG besteht für das bereits heute vorhandene viergleisige
System, bestehend aus zwei Fernbahngleisen und zwei Gleisen für den S-Bahn-Verkehr, kein
Vollschutz im Sinne der oben genannten Verordnung. Dennoch besteht in weiten Teilen ein
Schallschutzniveau, das den Standards der Lärmsanierung des Jahres 2017 gerecht wird. Aus
den oben genannten Gründen wurde eine Ertüchtigung des Abschnitts Trudering – Grafing
nicht in die Vorzugsvariante aufgenommen, da keine Rechtsgrundlage besteht, die dies
rechtfertigen würde, da kein erheblicher baulicher Eingriff nach BImSchV vorliegt.
Gleichwohl besteht die Option, der Forderung im Rahmen der Lärmsanierung mit
unterschiedlich hohem Mittelaufwand sowie stufenweise nachzukommen. Ein Vollschutz im Sinne der
Lärmvorsorge der 16. BImSchV kann damit jedoch nicht erzielt werden.
b) Alternativtrasse Türkis
Gefordert wird die Optimierung und Realisierung der im Trassenauswahlverfahren
ausgeschiedenen Trasse Türkis zwischen Grafing und Ostermünchen.
Die Trasse Türkis war eine von fünf Trassenvarianten im Planungsraum Grafing –
Ostermünchen, die im Trassenauswahlverfahren von der Aufgabenträgerin objektiv anhand eines
Kriterienkatalogs bewertet wurden. Die Trasse Türkis erreichte nach der Auswahltrasse Limone und
der zweitplatzierten Trasse Rot den dritten Platz im Trassenauswalverfahren. Speziell in den
Kriterien Lärm und Erschütterung erhielt die Trasse Türkis aufgrund des siedlungsnahen
Verlaufs negative Bewertungen. Ferner würden durch die Trasse Türkis deutlich mehr
umweltsensible Bereiche berührt als beispielsweise bei der Auswahltrasse Limone.
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Die Realisierung der Trasse Türkis erscheint nach derzeitigem Planungsstand technisch
möglich, birgt jedoch ein hohes Genehmigungsrisiko. Daher erfolgte auch keine monetäre
Bewertung der DB InfraGO AG dieser Kernforderung.
c) Innunterquerung nördlich von Rosenheim
Die Untersuchungen der DB InfraGO AG zu den Vorschlägen einer Innunterquerung nördlich
von Rosenheim kommen zu dem Ergebnis, dass die Innunterquerung mit Tunnel
voraussichtlich technisch möglich wäre, aber zu erheblichen Konflikten, sehr hohen Kosten und sehr hohen
Risiken führen würde. Diese gehen einher mit einer im Vergleich zur oberirdischen Innquerung
geringeren Streckenkapazität, Verfügbarkeit und Betriebsqualität (im Tunnel können keine
Überholgleise, Überleitstellen, Abstellgleise etc. angeordnet werden). Aus fachlicher Sicht und
aufgrund der erheblichen Kosten und Risiken wird diese Lösung seitens der Vorhabenträgerin
daher nicht zur Weiterverfolgung empfohlen.
d) Verknüpfungsstelle Kirnstein
Forderung: Verlegung der Verknüpfungsstelle in den Wildbarren
Die Forderung wurde nicht monetär bewertet, weil eine Realisierung nach Einschätzung der
DB InfraGO AG gegen geltende Gesetze oder Verordnungen verstieße. Die betrieblich
notwendigen Gleisverbindungen in Verknüpfungsstellen erfordern es, dass bei einer unterirdischen
Verknüpfungsstelle die Tunnelröhren der Bestands- sowie Neubaustrecke mehrfach
miteinander verbunden werden müssten. Die Richtlinie des EBA „Anforderungen des
Sicherheitskonzeptes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln“ bestimmt, dass bei Tunnel mit einer
Länge von mehr als 1.000 m die Fahrtunnel als parallele, eingleisige Tunnelröhren anzulegen
sind, wenn das Betriebsprogramm den uneingeschränkten gleichzeitigen Betrieb von Reise-
und Güterzügen vorsieht. Hieraus folgt der absolute Begegnungsausschluss von Reise- und
Güterzügen in Tunneln. Dieser ist eine der wichtigsten präventiven Maßnahmen auf der obersten
Sicherheitsebene.
Das Sicherheitskonzept bei Tunnel setzt sich aus den vier Sicherheitsebenen nach der
Verordnung (EU) 1303/2014 TSI SRT zusammen: Ebene 1 - Vorbeugung (präventive Maßnahmen),
Ebene 2 – Ausmaßminderung, Ebene 3 - Evakuierung (Selbstrettung) und Ebene 4 - Rettung
(Fremdrettung). Das Zusammenwirken der Sicherheitsebenen führt zu einem niedrigen
Restrisiko.
Bauliche Verbindungen der einzelnen eingleisigen Tunnelröhren aufgrund der erforderlichen
Weichen widersprechen den Vorgaben nach der baulichen Trennung und stellen einen
erheblichen Eingriff in die oberste Sicherheitsebene dar.
Darüber hinaus würden allein die zusätzlichen Tunnelanteile der Hauptgleise einer solchen
unterirdischen Verknüpfungsstelle (ohne Kosten für jedenfalls erforderliche zusätzliche
Anlagenteile wie z.B. Überleittunnel, Stollen, maschinentechnische Anlagen) nach Einschätzung der
Vorhabenträgerin zu Mehrkosten im Vergleich zur Gesamtwertprognose von mindestens 2,7
Mrd. Euro führen. Weiter wäre mit einer mindestens 5 Jahre verzögerten Inbetriebnahme des
Brenner-Nordzulaufs zu rechnen. Durch die bereits genannten zusätzlich erforderlichen
Tunnelabschnitte würde der bauzeitliche Flächenbedarf im Bereich Flintsbach bis Oberaudorf
nochmals erheblich steigen.
Die Planung einer der Forderung entsprechenden Variante wäre daher technisch und
wirtschaftlich nicht zu vertreten und hätte darüber hinaus terminliche und kostentechnische
Auswirkungen auf den österreichischen Teil des grenzüberschreitenden Tunnels.
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Ersatzloses Streichen der Verknüpfungsstelle Kirnstein
Die Forderung wurde nicht monetär bewertet, da sich die verkehrlichen Ziele nur mit
regelmäßigen Verknüpfungen von Neubau- und Bestandsstrecke erreichen lassen (v.a. eine möglichst
hohe Auslastung der Neubaustrecke, Steigerung der Netzresilienz, südliche Anbindung des
Knotens Rosenheim an die Neubaustrecke). Bei einem Verzicht auf die Verknüpfungsstelle
Kirnstein wären Neubau- und Bestandsstrecke auf ca. 55 km ohne jegliche Verbindung. Die
Folge wären erhebliche Einbußen in der Leistungsfähigkeit, der betrieblichen Flexibilität und
der Netzresilienz.
Die Auflistung aller Kernforderungen einschließlich deren Bewertung durch die DB InfraGO
AG finden sich in der beiliegenden Anlage 2 der DB InfraGO AG.
Bewertung BMV zu den Kernforderungen
Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Berücksichtigung und Finanzierung der
Kernforderungen. Aus Sicht des BMV sollten daher lediglich die Kernforderungen weiterverfolgt werden,
die bereits Bestandteil der Vorzugsvariante der DB InfraGO AG sind.
Hinweis: Um die Kosten der Kernforderungen in die Planungen integrieren zu können, ist es erforderlich, bei der
monetären Bewertung der Kernforderungen neben den Baukosten auch die Planungskosten sowie die
Nominalisierung und einen Risikozuschlag (i.d.R. pauschal 35%) zu berücksichtigen.
5 Fazit
5.1 Empfehlung des EBA
Das EBA hat die Planungen des Vorhabens entsprechend der Festlegungen der
Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) begleitet und beurteilt die von der Vorhabenträgerin
gewählte Vorzugsvariante hinsichtlich der Kriterien Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit als sinnvollste Variante. Hierbei wird auch berücksichtigt, dass die Vorhabenträgerin
im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachte (Kern-)Forderungen, soweit
wie dies im Sinne von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vertretbar war, bei der gewählten
Vorzugsvariante bereits berücksichtigt hat.
Darüber hinaus kann die sog. Kernforderung 1.5 „Lärmschutzgestaltung Neubaustrecke“ aus
Sicht des EBA mit Bundesmitteln finanziert werden. Sie umfasst die Forderung einer
innovativen Gestaltung der Lärmschutzwände im Bereich von Bahnhöfen sowie Straßen und
Personenunterführungen. Im Bereich der Verkehrsstationen sollen Lichtbänder zur Herstellung von
Sichtachsen zum Einsatz kommen. Diese Einschätzung erfolgt vor dem Hintergrund, dass nach
der 16. BImSchV ein Anspruch auf Immissionsschutz besteht, wenn ein Verkehrsweg – wie
vorliegend – neu gebaut, baulich erweitert wird oder ein erheblicher baulicher Eingriff
stattfindet. Daher kann auch grundsätzlich nach den Vorgaben des BMV ein Zuschlag für die
Gestaltungsalternativen von ca. 1,5 % des Gesamtwertumfangs (GWU) des Vorhabens gemäß BUV
bezogen auf eine auf eine konventionelle Ausführung konstruktiver Ingenieurbauwerke und
Lärmschutzwände mit Bundesmitteln finanziert werden. Bei einem GWU von 11.363,8 Mio. €
ist eine Förderung der innovativen Gestaltung der Lärmschutzwände und der Einsatz von
transparenten Elementen mit Bundesmitteln bis zu einer Höhe von 201,38 Mio. € möglich. Die
Forderung nach Lärmschutzgestaltung an der Neubaustrecke mit prognostizierten Kosten i. H. v.
17,7 Mio. € liegt mithin in diesem Rahmen.
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Tabellarische Darstellung Effekte Vorzugsvariante und Forderungen
Kosten1 NKV2 WR3 Technisch
umsetzbar
Planrechtliche
Risiken
Finanzierung
im Rahmen
der vsl.
verfügbaren
Haushaltsmittel4
Vorzugsvariante 1,4 Ja
Nach
derzeitigem
Planungsstand keine
In aktueller
Finanzplanung
mittelfristig keine
Haushaltsmittel für eine
Umsetzung
verfügbar.
Forderungen gem. § 25 Abs. 3 VwVfG
Berücksichtige Forderungen aus der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung:
KF 1.5 Lärmschutzgestaltung Neubaustrecke
KF 1.6 (Lärmschutz im Bereich Grafing Bahnhof / Pierstling)
KF 1.7 (Lärmschutz Schammach)
KF 1.8 (Bestmöglicher Schutz vor Bahnlärm PA 1(direkter und reflektierter Lärm))
KF 1.9 (Anwenden des österreichischen Standards für Bemessung des Lärmschutzes)
Vergleichende Untersuchungen mit anschließender Bemessung des Schallschutzes
werden in der Genehmigungsplanung durchgeführt.
KF 3.10 (Trinkwasserschutz / TWSG Elkofen (PA 1))
KF 3.11 (Vermeidung von Insellagen (PA 1))
KF 3.12 (Erhalt bestehender Wegverbindung, optimierte Wegverbindungen Niclasreuth
und Dorfen (PA 1))
KF 3.13 (Optimierung der Auswahltrasse Limone und Minimierung von
Flächenverbrauch und Beeinträchtigungen (PA 1))
1 Gesamtwertprognose Preisstand 2022 inkl. Planungskosten und Risiken in Mio. €.
2 Bewertung gem. BVWP-Methodik
3 In Prozent. Über die Wirtschaftlichkeitsrechnung der EIU wird nachrichtlich informiert, da mit der BUV die
EIU Eigenmittel in Höhe der wirtschaftlichen Tragfähigkeit einbringen.
4 Im Rahmen der fortgeschriebenen geltenden Finanzlinie
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
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KF 3.14 (Verlängerter Salachtunnel (PA 1))
KF 4.10 (Anforderung Bauphase Schutz vor Belastung der Anwohner und Gemeinden PA
1)
KF 4.14 (Hochwasserangepasste Entwässerung – Grafing (PA 1))
KF 4.15 (Erhalt der barrierefreien P+R-Anlage Grafing West (PA 1))
KF 4.17 (Im Rahmen der Vorplanung erreichte Verbesserung beibehalten (PA 3))
KF 4.26 (Standort Verladebahnhof Stephanskirchen (PA 3))
KF 4.29 (Möglichst geringer Flächenverbrauch für Aushubmaterial (PA 4))
KF 4.39 (Veröffentlichung aktueller Detailinformationen)
Die oben genannten Kernforderungen sind bereits Bestandteil der Planung DB.
6 Anlagen
DB InfraGO AG: Einzelvorstellung ABS/NBS München – Rosenheim – Kiefersfelden –
Grenze DE/AT (- Kufstein) einschl. der Anlagen 1-4
Eisenbahn-Bundesamt: Prüfbericht Empfehlung parlamentarische Befassung vom 22.01.2026
auf Basis der Einzelvorstellung der DB InfraGO AG.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7165– 11 –
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
DB InfraGO AG, I.II-S-A-B, ABS/NBS 36 Brenner-Nordzulauf, Stand: 21.07.2025
Einzelvorstellung
ABS/NBS München – Rosenheim –
Kiefersfelden – Grenze D/A (– Kufstein)
DB InfraGO AG
Region Süd
I.II-S-A-B
DB VERTRAULICH
ABS/NBS 36 Brenner-Nordzulauf
Drucksache 21/7165 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 12 –
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Seite 2
DB InfraGO AG, I.II-S-A-B, ABS/NBS 36 Brenner-Nordzulauf, Stand: 21.07.2025
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung und Überblick ................................................................................................. 3
1.1 Parlamentarische Befassung 3
1.2 Allgemeine Projektinformationen – Anlass und Zhiel der Maßnahme 3
1.3 Allgemeine Projektinformationen – Beschreibung des Bestandes und Ausbaubedarf 5
2 Vorzugsvariante ............................................................................................................... 8
2.1 Verkehrliche Aufgabenstellung 8
2.2 Betriebliche Aufgabenstellung 8
2.3 Vorplanungsergebnis Vorzugsvariante 9
Planungsabschnitt 0: München-Trudering – Grafing 10
Planungsabschnitt 1: Grafing – Ostermünchen 11
Planungsabschnitt 2: Ostermünchen – Innleiten 12
Planungsabschnitt 3: Innleiten – Kirnstein 13
Planungsabschnitt 4: Kirnstein – Grenze D/A 14
2.4 Bewertungskriterien 15
Bewertung der Wirtschaftlichkeit / Finanzierung 15
Umweltverträglichkeit und Landschaftsschutz sowie Denkmalpflege 15
2.5 Konzept Lärm- und Erschütterungsschutz 16
Betriebsbedingter Lärmschutz 16
Baubedingte Schallimmissionen (Baulärm) 17
Betriebsbedingter Erschütterungsschutz 17
Baubedingte Erschütterungsimmissionen 17
2.6 Rahmenterminplan für das Projekt 17
3 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nach §25 Abs.3 VwVfG (Auszug) .............................18
3.1 Überblick der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung 18
3.2. Überblick gesetzlicher Grundlagen 21
4 Forderungen aus der Region ..........................................................................................22
KF Lärmschutz 22
KF Erschütterungsschutz 22
KF Trassenverlauf 23
KF Allgemeine regionale Forderungen - Überblick über weitere bewertbare Forderungen 24
Anlage 1: Variantenbewertung und -entscheidung
Anlage 2: Ergebnisse im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3: Begründungen und Betroffenheiten der Regionen
Anlage 4: Zusammenfassung der Kernforderungen der Region
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1 Einleitung und Überblick
1.1 Parlamentarische Befassung
Der Deutsche Bundestag hat am 28.01.2016 mit einstimmigem Beschluss des Antrages
18/7365 (Menschen- und umweltgerechte Realisierung europäischer Schienennetze) der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD beschlossen:
– in Fällen besonderer regionaler Betroffenheit durch die Realisierung von
Schienengütertrassen der Verkehrskorridore des TEN-Verkehr-Kernnetzes, die durch EU-Mittel
(CEF) bezuschussungsfähig sind, auch künftig die konstruktive Zusammenarbeit der
Akteure vor Ort zu unterstützen und deren Vorschläge bei der Erarbeitung konkreter
Lösungen besonders zu berücksichtigen.
– aus den jeweils dort gewonnenen Empfehlungen im Einzelfall konkrete Beschlüsse an
die Bundesregierung zu formulieren, um im Einzelfall im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel einen besonderen – über das gesetzliche Maß hinausgehenden –
Schutz von Anwohnenden und Umwelt erreichen zu können.
Mit der Willensbildung des Deutschen Bundestages ist keine Anpassung von Verordnungen
und Gesetzen gefordert. Er will im Einzelfall über die finanzielle Förderung bestimmter
Maßnahmen entscheiden, die im Dialog der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Abs. 3
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) gefordert wurden aber aus zuwendungsrechtlichen
Gründen in der Vorzugsvariante nicht berücksichtigt werden können.
Der Bundestagsbeschluss stellt jedoch kein Präjudiz bezüglich des nach § 18 des Allgemeinen
Eisenbahngesetzes (AEG) erforderlichen Planfeststellungsverfahrens dar. Entsprechend
erfolgt die abschließende Abwägung zu allen Maßnahmen im planrechtlichen Verfahren durch
die zuständige Planfeststellungsbehörde. Gegen den Beschluss steht weiterhin der
Rechtsweg offen.
Auf Basis der per 01.01.2018 in Kraft getretenen Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV)
erfolgt für Bedarfsplanvorhaben nach dem Abschluss der Leistungsphasen 1 und 2 der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI, Grundlagenermittlung und Vorplanung) eine
Befassung im Deutschen Bundestag (Parlamentarische Befassung).
Die hier vorliegende Einzelvorstellung des Projekts „ABS/NBS München – Rosenheim –
Kiefersfelden – Grenze D/A (– Kufstein)“ bildet die Grundlage für den Bericht über das Ergebnis
der Vorplanungen an den Deutschen Bundestag, einschließlich der Ergebnisse der frühen
Öffentlichkeitsbeteiligung.
1.2 Allgemeine Projektinformationen – Anlass und Ziel der Maßnahme
Die Eisenbahn-Brennerachse zwischen München und Verona ist eine der bedeutendsten
Bahnstrecken Europas. Ihr Ausbau zählt zu den wichtigsten Verkehrsprojekten der EU. Als
zentraler Teil des TEN-V-Kernnetzkorridors Skandinavien – Mittelmeer verbindet sie die
Ballungszentren und Häfen Nordeuropas mit denen Italiens und Maltas. Zur Bewältigung des
wachsenden Güterverkehrs und zur Verlagerung von Straßenverkehr auf die Schiene soll auf
der Brennerachse zwischen München und Verona ein durchgängig viergleisiges System
entstehen. Mehr Kapazität ermöglicht bessere Verbindungen im Nah-, Fern- und Güterverkehr.
Jedes Jahr werden rund 2,5 Millionen LKW-Transitfahrten über die Brenner-Autobahn
durchgeführt, mit denen erhebliche Belastungen für die Region einhergehen.
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Der Brenner-Nordzulauf als Teil der Brennerachse ist der nördliche Zulauf zum Brenner-
Basistunnel. Während von München bis Grafing separate S-Bahn-Gleise vorhanden sind, bündelt
sich der Verkehr zwischen Grafing und Rosenheim und weiter bis Kufstein heute auf zwei
Gleisen. Die Wachstumserwartungen im internationalen Güteraustausch sowie der durch das
Bevölkerungswachstum und den Anstieg der Pendlerzahlen erforderliche Ausbau des
Nahverkehrsangebotes in Richtung München werden zu einer Überlastung der Schienenstrecke
führen. Um die notwendigen Kapazitäten zu schaffen, hat der Deutsche Bundestag am
02.12.2016 unter der Projektnummer 2-009-V03 die Planung einer Aus- und Neubaustrecke
zwischen München und der Grenze Deutschland/Österreich (im Folgenden Grenze D/A)
beschlossen. Diesem Beschluss sind internationale Vereinbarungen zum schrittweisen Ausbau
der Brennerachse samt Zulaufstrecken vorausgegangen: Das Memorandum von Montreux
(1992), das Memorandum von Rom (2009) und der Vertrag von Rosenheim als
Ressortvereinbarung zum grenzüberschreitenden Ausbau der Schienenverbindung München –
Rosenheim – Innsbruck (2012). Zur Koordination der Planungen wurde vereinbarungsgemäß eine
Arbeitsgruppe, welche regelmäßig als Lenkungskreis tagt, aus Vertreter:Innen der Ministerien
sowie der beiden Bahnen eingerichtet. Die trilaterale Koordination des Ausbaus zwischen den
beteiligten Ländern Deutschland, Österreich und Italien erfolgt seit 2007 innerhalb der Brenner
Corridor Platform (BCP) unter dem Vorsitz der EU-Kommission.
Die Arbeiten an den übrigen Abschnitten der Brennerachse sind teilweise erheblich
fortgeschritten. Der Brenner-Basistunnel befindet sich im Bau und soll 2032 fertiggestellt werden. In
Österreich ist die neue Unterinntalbahn im Abschnitt Kundl/Radfeld – Baumkirchen bereits seit
2012 in Betrieb. Im Abschnitt Kundl/Radfeld – Schaftenau läuft bereits die Umsetzung
vorgezogener Baumaßnahmen mit dem Ziel einer Inbetriebnahme dieses Abschnitts in 2037. Auf
der italienischen Seite haben 2023 die Bauarbeiten zum Südzulauf im Abschnitt Franzensfeste
– Waidbruck begonnen. Dieser und weitere Abschnitte sollen ebenfalls bis 2032 in Betrieb
genommen werden. Mit Fertigstellung des Brenner-Basistunnels ist mit einem erheblichen
Anstieg des Schienenverkehrs auf der Brennerachse und damit auch auf der nördlichen
Zulaufstrecke zu rechnen.
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1.3 Allgemeine Projektinformationen – Beschreibung des Bestandes und
Ausbaubedarf
Abbildung 1 Übersicht Planungsabschnitte
Der Trassenverlauf der Bestandsstrecke zwischen München und der Grenze D/A gliedert sich
in die Bahnstrecken 5510 München – Rosenheim und 5702 Rosenheim – Kufstein. Zwischen
München und Grafing bestehen vier Gleise, wovon zwei der S-Bahn (Strecke 5555 München-
Berg am Laim – Grafing-Bahnhof) gewidmet sind. Ab Grafing verläuft die zweigleisige
Bestandsstrecke 5510 bis zum Bahnhof Rosenheim. Ab dem Bahnhof Rosenheim verläuft die
Bestandsstrecke 5702 westlich des Inns ebenfalls zweigleisig bis zur Grenze D/A bei
Kiefersfelden. Im Bahnhof Rosenheim zweigen die eingleisige nicht elektrifizierte Bahnstrecke 5700
Rosenheim – Mühldorf, die eingleisige elektrifizierte Bahnstrecke 5622 Holzkirchen –
Rosenheim sowie die zweigleisige elektrifizierte Bahnstrecke 5703 Rosenheim – Salzburg ab.
Ebenfalls im Bahnhof Rosenheim verläuft die elektrifizierte eingleisige sogenannte Rosenheimer
Kurve (Bahnstrecke 5707 Rosenheim Ost – Rosenheim Süd).
Die Bestandsstrecke ist geprägt von der anspruchsvollen Topografie. Der Streckenverlauf
orientiert sich am Gelände, sodass die Streckengeschwindigkeit von 160 Stundenkilometern
(km/h) nur in drei Abschnitten erreicht wird (entspricht ca. 30 Prozent der Streckenlänge) und
es in den anderen Abschnitten zu Geschwindigkeitseinbrüchen bis 100 km/h kommt.
Zur Dimensionierung der Neubaustrecke wurde im Lenkungskreis Brenner-Nordzulauf eine
Kapazität von insgesamt 400 Zügen pro Tag (24 Stunden) auf der Neubau- und
Bestandsstrecke an der Grenze D/A als langfristige grenzüberschreitende Bemessungsgröße für das
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Trassenauswahlverfahren sowie die Vorplanung definiert (6. LK-Sitzung am 15.04.2015 und
15. LK-Sitzung am 16.9.2019). Diese Bemessungsgrundlage wird nach Vorliegen durch die
aktuelle Zugzahlenprognose des Bundes (Eisenbahn-Verkehrsprognose 2040) ersetzt,
welche die Grundlage für das Genehmigungsverfahren bildet.
Um die im Brenner-Nordzulauf notwendigen Kapazitäten zu schaffen, sind gemäß der
Bundesverkehrswegeplanung die nachfolgenden Maßnahmen notwendig. Im durch die örtliche
Bebauung sehr beengten Bereich zwischen München-Trudering und Grafing wird, der
Bundesverkehrswegeplanung entsprechend, eine Blockverdichtung durchgeführt. Ergänzend
sollen zur Erhöhung der Verfügbarkeit und zur Stärkung der Netzresilienz zwei zusätzliche
Überholgleise im Bereich Baldham errichtet werden.
Parallel zur Hauptstrecke München – Rosenheim verläuft zwischen München und Grafing
Bahnhof eine zweigleisige, elektrifizierte S-Bahnstrecke. Bereits im Bestand ist ein
viergleisiges System vorhanden.
Der Freistaat Bayern sorgt auf der Relation München–Rosenheim für wichtige
Verbesserungen im Schienenpersonennahverkehr. Es ist geplant, Regionalzüge künftig als Regional-S-
Bahn (RSB) aus der 2. S-Bahn-Stammstrecke bis Grafing Bahnhof über die S-Bahn-Gleise
zu führen. Südlich von Grafing nutzt die RSB die Bestandsstrecke über Rosenheim bis
Kufstein. Die Münchner Innenstadt wird künftig umsteigefrei aus Rosenheim erreichbar sein. Auf
den Fernbahngleisen entsteht damit mehr Platz für Güter- und Fernverkehrszüge.
Der moderne Ausbau des SPNV durch den Freistaat Bayern und Verbesserungen für den
Güter- und Fernverkehr bilden eine Symbiose. Vorhandene Infrastruktur wird optimal
ausgenutzt und es erfolgt ein Ausbau nur dort, wo das vorhandene System nicht ausreicht.
Zwischen Grafing und der Grenze D/A ermöglicht eine zweigleisige Neubaustrecke eine
Beschleunigung der Fernverkehrsrelationen München – Kufstein, München – Verona (über
Innsbruck) und München – Salzburg auf bis zu 230 km/h sowie die Kapazitätssteigerung für den
Schienengüterverkehr.
Mit der Aufnahme des Projekts ABS/NBS München – Rosenheim – Kiefersfelden – Grenze
D/A (– Kufstein) in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 und dem
am 02.12.2016 im Deutschen Bundestag verabschiedeten dritten Gesetz zur Änderung des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes wurde der Bedarf gesetzlich verankert.
Der Ausbau des Brenner-Nordzulaufes erfolgt in fünf Planungsabschnitten, die in Abbildung 1
und Tabelle 1 dargestellt sind (genauere Ausführungen in Kapitel 2.3).
Der Streckenverlauf der Vorzugsvariante ist als Film abrufbar unter www.brennernordzu-
lauf.eu/visualisierung.html.
Für die zweigleisige Neubaustrecke zwischen Grafing und der Grenze D/A wurde die
Streckennummer 5608 vergeben.
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Planungsabschnitt
Bestandsstrecken Ausbaustrecke bzw. Neubaustrecke
(5608)
PA 0: München-
Trudering –
Grafing
Zweigleisige Bestandsstrecke 5510
und parallel zweigleisige
Bestandsstrecke 5555 (S-Bahn)
Blockverdichtung mit ETCS als
signaltechnische Modernisierung.
Zusätzlicher Überholbahnhof im
Bereich Baldham.
PA 1: Grafing –
Ostermünchen
Zweigleisige Bestandsstrecke
(Strecke 5510) entlang des Atteltals über
Aßling nach Ostermünchen
Zweigleisige Neubaustrecke, ab
Osterseeon über Grafing-Bahnhof, ab Höhe
Oberelkofen Führung durch den neuen
Salachtunnel (Länge ca. 3,7 Kilometer)
bis Höhe Dorfen, anschließend
oberirdisch bis zur Verknüpfungsstelle
Ostermünchen.
PA 2:
Ostermünchen – Innleiten
Zweigleisige Bestandsstrecke über
Ostermünchen (Tuntenhausen) und
Großkarolinenfeld nach Rosenheim
(Strecke 5510)
Zweigleisige oberirdische
Neubaustrecke mit Verlegung der Bestandsstrecke
5510 sowie des Bahnhofs
Ostermünchen und Rückbau der
Bestandsstrecke auf ca. vier Kilometern Länge im
Bereich der neuen Verknüpfungsstelle
bei Ostermünchen; weiterer Verlauf bis
zum Portal des Innleitentunnels durch
hügeliges Gelände in Einschnitten, auf
Dämmen und auf Brücken,
einschließlich der Überquerung des Inns auf
neuer Innbrücke.
PA 3: Innleiten –
Kirnstein
Zweigleisige Bestandsstrecke
zwischen Rosenheim und Kufstein durch
das Inntal über Raubling und
Brannenburg (Strecke 5702)
Zweigleisige Neubaustrecke östlich von
Rosenheim zwischen der neuen
Innbrücke bei Innleiten (Stephanskirchen)
und der Verknüpfungsstelle Kirnstein
mit zwei Tunneln: dem 8,5 km langen
Innleitentunnel, beginnend nach der
Innbrücke bei Innleiten und dem 13,9 km
langen Sattelbergtunnel, der den Inn
unterquert und westlich der
Inntalautobahn A93 endet.
PA 4: Kirnstein –
Grenze D/A (–
Schaftenau)
Zweigleisige Bestandsstrecke
zwischen Rosenheim und Kufstein durch
das Inntal über Raubling und
Brannenburg (Strecke 5702), ab
Staatsgrenze als ÖBB-Strecke 33001 bis
Schaftenau (Planungshoheit ÖBB-
Infrastruktur AG)
Zweigleisige Neubaustrecke zwischen
der Verknüpfungsstelle Kirnstein bis
zur Grenze D/A. Im Bereich der
Verknüpfungsstelle Verlegung der
Bestandsstrecke 5702 auf ca. fünf
Kilometern Richtung Autobahn. Die neue
Strecke taucht nach der Verknüpfungsstelle
in eine Wanne ab. Der 12,8 km lange
Buchbergtunnel beginnt nördlich von
Niederaudorf, unterquert die Gemeinde
Oberaudorf und die deutsch-
österreichische Grenze bei Kiefersfelden und
verläuft bis Schaftenau in Österreich.
Tabelle Übersicht Planungsabschnitte
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2 Vorzugsvariante
2.1 Verkehrliche Aufgabenstellung
Ziel des Brenner-Nordzulaufs ist die Schaffung einer leistungsfähigen Schienenverbindung
zum Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (vgl. Vertrag von Rosenheim, EU-
Verordnung Nr. 2024/1679), die Beseitigung von Kapazitätsengpässen durch
Wachstumserwartungen im internationalen Güteraustausch und ein Anstieg der Pendlerzahlen in der
Metropolregion München (vgl. BVWP 2030).
Für den Ausbau hat der Gesetzgeber der DB zur Realisierung dieser Ziele folgende Vorgaben
im Bundesverkehrswegeplan gemacht:
– Bestandsstrecke München-Trudering – Grafing: Blockverdichtung
– Neubaustrecke Grafing – Grenze D/A (– Schaftenau):
– zweigleisig
– Mischverkehr
– Entwurfsgeschwindigkeit 230 km/h
Gemäß verkehrlicher Aufgabenstellung soll die Trasse für den schnellen Personenfernverkehr
genauso geeignet sein wie für Standardgüterzüge des Deutschlandtakts mit einer Länge bis
740 Metern (m) und einem Gewicht bis 2.086 Tonnen. Gemäß § 7 der Eisenbahn-Bau- und
Betriebsordnung (EBO) ist eine Ausführung als Flachbahn mit begrenzender Längsneigung
von maximal 12,5 Promille vorgegeben. Die maximale Längsneigung wurde nur auf kurzen
Abschnitten angewendet und ist im Allgemeinen auf 8,0 Promille reduziert, da sonst die in der
verkehrlichen Aufgabenstellung geforderten Zuglasten nicht gewährleistet wären.
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat die Zielfahrzeit für den
Schienenpersonenfernverkehr in einer Sensitivitätsbetrachtung des Deutschlandtakts in der Relation München
Hauptbahnhof – Innsbruck mit 65 Minuten festgelegt und im Abschlussbericht zum Zielfahrplan
Deutschlandtakt veröffentlicht.
2.2 Betriebliche Aufgabenstellung
Abschnitt München-Trudering – Grafing
Die Aufgabenstellung sieht im Abschnitt München-Trudering – Grafing-Bahnhof eine
Ausrüstung mit ETCS-Level 2 ohne Signale und einem ETCS-Hochleistungsblock vor (Umsetzung
durch das Programm „Digitale Schiene Deutschland“).
Zur Erhöhung der Verfügbarkeit und zur Steigerung der Netzresilienz in diesem Abschnitt sieht
die betriebliche Aufgabenstellung weiterhin die Planung von Überholgleisen für Zuglängen von
740 m vor. Die Überholgleise werden zwischen den Gemeinden Vaterstetten und Zorneding
angeordnet.
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Abschnitt Grafing – Grenze D/A bei Kiefersfelden
In diesem Abschnitt ist eine zweigleisige elektrifizierte Hochleistungsstrecke für 230 km/h zu
planen, welche den hochbelasteten Knoten Rosenheim umfährt. Die betrieblichen Vorgaben
orientieren sich an der Richtlinie 413 „Infrastruktur gestalten“ in Verbindung mit weiteren DB-
Regelwerken und sonstigen Vorschriften. Die Planung der Signaltechnik erfolgt nach ETCS-
Level 2 ohne Signale.
Für die Trassierung ergibt sich unter Anwendung der Regelwerke als Radius der Gleisbögen
ein sogenannter Regelwert von 2.850 m.
Bei Einhaltung des Regelwertes ist eine Trassierung entsprechend den fahrdynamischen
Eigenschaften für den Schienenpersonenverkehr möglich. Als weiteres betriebliches Element
sind Verknüpfungsstellen geplant, welche die Neubaustrecke mit den Bestandsstrecken
verbinden, Streckenwechsel ermöglichen und so eine hohe Flexibilität des viergleisigen Systems
sichern. Die beiden Verknüpfungsstellen binden die Neubaustrecke an den Knoten Rosenheim
an. Eine Nutzung der Neubaustrecke durch den Fernverkehr mit Halt in Rosenheim ist dadurch
möglich. Die Neubaustrecke zweigt im Bereich Grafing von der Bestandsstrecke 5510 ab.
Nördlich des Knotens Rosenheim bei Ostermünchen sowie südlich des Knotens Rosenheim
bei Kirnstein erfolgt eine Verknüpfung mit den Bestandsstrecken 5510 München – Rosenheim
bzw. 5702 Rosenheim – Kufstein Grenze D/A. Die Verknüpfungsstellen steigern zudem die
Netzresilienz, da sie Ausweichrouten, beispielsweise im Falle von Beeinträchtigungen oder
Sperrungen einzelner Streckenabschnitte, ermöglichen.
2.3 Vorplanungsergebnis Vorzugsvariante
Ab 2015 wurden für die Abschnitte der Neubaustrecke die Trassenauswahlverfahren mit
einem intensiven, planungsbegleitenden Dialog durchgeführt. Die Auswahltrassen wurden
anschließend in der Vorplanung vertieft geplant und optimiert. Dafür wurden in den
Planungsabschnitten 1 bis 4 verschiedene Trassen- und Bauwerksvarianten untersucht, welche nach
vorab definierten und für die Planungsabschnitte einheitlichen Beurteilungskriterien bewertet
wurden. Ziel dieser Variantenuntersuchungen war das Finden der objektiv besten Variante,
der sogenannten Vorzugsvariante. Die Vorzugsvarianten der Planungsabschnitte 1 bis 4 sind
nachfolgend näher beschrieben. Eine Übersicht über alle relevanten Variantenentscheide
kann der Abbildung 2 entnommen werden.
Abbildung 2 Übersicht Variantenentscheide im Rahmen der Vorplanung
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Planungsabschnitt 0: München-Trudering – Grafing
Abbildung 3 Auszug aus der Übersichtskarte – PA 0 (rot = Neubau Überholgleise Baldham)
Der Streckenabschnitt wird vollständig mit dem Zugleitsystem ETCS-Level 2 und einem ETCS-
Hochleistungsblock ausgerüstet. Diese Maßnahme wird durch das Programm Digitale Schiene
Deutschland durchgeführt.
Auf Höhe Baldham sind zwei neue Überholgleise geplant. Die Überholgleise haben eine
Nutzlänge von ca. 770 m und berücksichtigen eine Zuglänge von 740 m. Vor und hinter den
Überholgleisen sind jeweils Überleitstellen als vollständiges Weichentrapez geplant. Die
Überholgleise sollen zwischen dem Siedlungsgebiet Vaterstetten/Baldham und Zorneding angeordnet
werden.
Ein darüberhinausgehender Streckenaus- bzw. Neubau ist in diesem Planungsabschnitt nicht
vorgesehen.
Der Planungsabschnitt 0 hat eine Trassenlänge von ca. 20 km.
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Planungsabschnitt 1: Grafing – Ostermünchen
Abbildung 4 Auszug aus der Übersichtskarte – PA 1 (rot = Neubaustrecke)
Der Planungsabschnitt 1 beginnt zwischen Kirchseeon und Grafing mit der Abzweigstelle
Osterseeon. Hier wird die Neubaustrecke an die Bestandsstrecke höhenfrei angebunden. Die
höhenfreie Anbindung erfolgt durch ein sogenanntes Kreuzungsbauwerk. Das
Kreuzungsbauwerk ermöglicht, dass Züge von einer Strecke auf die andere wechseln, ohne sich gegenseitig
zu blockieren. Dadurch entsteht ein leistungsfähiges Gleissystem. Die Strecke verläuft nahe
der Bestandsstrecke weiter, an Grafing vorbei, bis zum Gewerbegebiet Schammach. Danach
trennen sich die Neubau- und Bestandsstrecke. Die Neubaustrecke verläuft auf 3,7 km
unterirdisch in einem Tunnel – dem Salachtunnel. Dieser verläuft von Höhe Oberelkofen bis nördlich
von Dorfen. Durch den Tunnelanteil wird der Flächenverbrauch erheblich reduziert. Auch
Eingriffe in die Umwelt werden verringert. Die äußere Zone des Trinkwasserschutzgebiets Elkofen
wird mit geschlossenen, abgedichteten Röhren untertunnelt, wodurch die Funktionsfähigkeit
des Trinkwasserschutzgebiets erhalten bleibt.
Nach dem Salachtunnel führt die Strecke entlang der Hangkante westlich an Dorfen vorbei
Richtung Niclasreuth. Im Bereich des Siedlungsgebiets Niclasreuth liegt die Trasse
überwiegend in einem Einschnitt und im Kreuzungsbereich mit der Dorfstraße in einem gedeckelten
Trog. Nach Niclasreuth verläuft die Neubaustrecke auf der knapp 700 m langen Filzenbrücke
und schließt auf Höhe Ametsbichl an den Planungsabschnitt 2 an.
Wesentliche Bauwerke im Planungsabschnitt 1 sind das Kreuzungsbauwerk Pötting, der
Salachtunnel und die Filzenbrücke.
Der Planungsabschnitt 1 hat eine Trassenlänge von ca. 14,5 km.
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Planungsabschnitt 2: Ostermünchen – Innleiten
Abbildung 5 Auszug aus der Übersichtskarte – PA 2 (rot = Neubaustrecke)
Der Planungsabschnitt 2 beginnt am östlichen Widerlager der Filzenbrücke (Bestandteil des
PA 1) etwa auf Höhe von Ametsbichl. Die Neubaustrecke verläuft bis Ostermünchen in
Dammlage. Hier befindet sich die Verknüpfungsstelle mit der Bestandsstrecke 5510. Von der
Verknüpfungsstelle bis zum Riederbach verlaufen die Bestandsgleise in neuer Lage und die
Neubaugleise auf einer Länge von ca. vier km gebündelt nebeneinander. Der verlegte Bahnhof
Ostermünchen wird in diesem Bereich neu errichtet. Durch die Bündelung der beiden Strecken
wird eine Insellage im Siedlungsbereich Ostermünchen vermieden, gleichzeitig die
Linienführung der Trasse verbessert, eine Reduzierung von Lärm und Erschütterungen im dicht
besiedelten Ortskern erreicht und eine moderne Verkehrsstation mit besserer Erreichbarkeit
hergestellt. Der Rückbau der bestehenden Bahnstrecke bietet Potential für die städtebauliche
Entwicklung.
Am Riederbach trennen sich die beiden Strecken wieder. Die Bestandsstrecke verläuft in
südlicher Richtung über Großkarolinenfeld weiter nach Rosenheim. Die Gleise der Neubaustrecke
verlaufen in östlicher Richtung abwechselnd in Einschnitts- und Dammlage vorbei an
Deutelhausen bis nach Mintsberg. Ab Mintsberg verläuft die Strecke dann im Rosenheimer Becken
abwechselnd auf Brücken und in Dammlage (Kombilösung Brücke/Damm) bis Innleiten. Der
Inn wird nördlich von Rosenheim mit einer etwa 950 m langen Brücke überquert und mündet
am östlichen Innufer in den Innleitentunnel. Hier beginnt der Planungsabschnitt 3.
Wesentliche Bauwerke im Planungsabschnitt 2 sind das Kreuzungsbauwerk Ostermünchen
Nord, die Verknüpfungsstelle, der neue Bahnhof Ostermünchen, das Kreuzungsbauwerk
Riederbach sowie die Großbrückenbauwerke EÜ Mintsberg, EÜ Pfaffenhofen und EÜ Reuth
Graben. Die EÜ Langenpfunzen überquert den Inn nördlich von Rosenheim.
Der Planungsabschnitt 2 hat eine Trassenlänge von ca. 14 km.
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Planungsabschnitt 3: Innleiten – Kirnstein
Abbildung 6 Auszug aus der Übersichtskarte – PA 3 (rot = Neubaustrecke)
Der Planungsabschnitt 3 beginnt unmittelbar nach der Innbrücke nördlich von Rosenheim
(Bestandteil des PA 2) am Nordportal des Innleitentunnels.
Am Tunnelportal bei Innleiten befinden sich ein Rettungsplatz und die dazugehörige Zufahrt.
Der in einem Bogen nach Süden verlaufende Innleitentunnel erstreckt sich über eine Länge
von rund 8,5 km, unterquert das Gemeindegebiet Stephanskirchen sowie die Sims und endet
am Südportal bei Holzen auf Höhe des gleichnamigen Weilers der Gemeinde Riedering.
Anschließend verläuft die Trasse oberirdisch für die Anordnung der – aus betrieblicher Sicht
erforderlichen – Überholgleise, einschließlich der erforderlichen Überleitstellen auf Höhe
Lauterbach (Gemeinde Rohrdorf) oberirdisch. Dieser oberirdische Bereich hat eine Länge von
knapp zwei Kilometern und verläuft eng gebündelt mit der verlegten Kreisstraße RO5. Noch
im Trog liegend unterquert die Trasse zunächst das Gewässer Aichach und anschließend die
verlegte Kreisstraße RO47. In weiterer Folge überquert die Trasse den Röthbach und den
Dorfbach sowie einen nach Süden verlegten Geh- und Radweg. Südlich davon schneidet die
Trasse wieder in das Gelände ein. In diesem Abschnitt wird der Trog Lauterbach angeordnet,
an den das Nordportal des Sattelbergtunnels anschließt.
Der Sattelbergtunnel beginnt mit dem Portal Lauterbach und erstreckt sich über eine Länge
von rund 13,9 km bis zum Südportal bei Einöden. Unmittelbar nach dem Portal Lauterbach
unterquert der Tunnel die verlegte Kreisstraße RO5 und die Bundesautobahn A8. In weiterer
Folge werden die Ortschaften Geiging und Thalmann (Gemeinde Rohrdorf) unterfahren, ehe
der Tunnel mit einer maximalen Überdeckung von über 300 m unter dem Sattelberg
(Gemeinde Samerberg) in Richtung des Gemeindegebietes von Nußdorf am Inn verläuft.
Nach Nußdorf am Inn unterquert die Trasse zuerst den Inn und in weiterer Folge auf der Höhe
von Fischbach am Inn die Bundesautobahn A93. Südlich von Einöden liegt das Südportal des
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Sattelbergtunnels. Hier befindet sich die Trasse zunächst in Troglage parallel zur
Bundesautobahn A93 und schließt an den Planungsabschnitt 4 an.
Wesentliche Bauwerke im Planungsabschnitt 3 sind der 8,5 km lange Innleitentunnel und der
13,9 km lange Sattelbergtunnel.
Der Planungsabschnitt 3 hat eine Trassenlänge von ca. 25 km.
Planungsabschnitt 4: Kirnstein – Grenze D/A
Abbildung 7 Auszug aus der Übersichtskarte – PA 3 (rot Neubaustrecke))
Der Planungsabschnitt 4 beginnt mit der Verlegung der Bestandsstrecke 5702 südlich von
Fischbach am Inn (Gemeinde Flintsbach am Inn) in Richtung Bundesautobahn A93. Die
verlegten Gleise der Bestandsstrecke verlaufen ab dem Trog Einöden (Bestandteil der
Neubaustrecke des PA 3) auf einer Länge von ca. fünf Kilometern parallel zur Neubaustrecke, um die
beiden Strecken in der Verknüpfungsstelle zu einem viergleisigem System zu verbinden.
Anschließend taucht die Neubaustrecke wieder in einem Trog Richtung Süden in den
Buchbergtunnel ab. Gleichzeitig wird die Bestandsstrecke über den Tunnel geführt und wieder an
den heutigen Verlauf nördlich von Oberaudorf angeschlossen. Die Neubaustrecke verläuft im
12,8 km langen Buchbergtunnel über die Grenze D/A bis sie bei Schaftenau (Österreich)
wieder an die Oberfläche gelangt. Die DB verantwortet dabei die Planung bis zur Grenze D/A,
anschließend erfolgt die Planung durch die ÖBB-Infrastruktur AG. Die Planung des
grenzüberschreitenden Buchbergtunnels erfolgt in enger Abstimmung und Kooperation der beiden
Bahnen.
Wesentliche Bauwerke im Planungsabschnitt 4 sind die Verknüpfungsstelle im Bereich
Kirnstein und der Buchbergtunnel als Grenzbauwerk.
Der Planungsabschnitt 4 hat eine Trassenlänge von ca. 9 km auf deutschem Staatsgebiet.
Weitere rund 6,5 km liegen auf österreichischem Staatsgebiet und werden durch die ÖBB-
Infrastruktur AG verantwortet.
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2.4 Bewertungskriterien
Bewertung der Wirtschaftlichkeit / Finanzierung
Im Ergebnis der Vorplanung entstehen durch das Vorhaben Brenner-Nordzulauf
Bau- und Planungskosten (real, Preisstand 2023) in Höhe von 8.567 Mio. Euro.
Die DB hat entsprechend den Regelungen in der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV)
eine Gesamtwertprognose (GWP) erstellt. Diese bezieht weitere anhand von statistisch
ermittelten Risikokennwerten quantifizierte mögliche Risiken mit ein, z. B. steigende Baukosten,
vom Kostenplan abweichende Vergabeergebnisse, neue Erkenntnisse aus vertiefter Planung,
Verzögerungen im Bauablauf oder neue Richtlinien und Gesetze.
Die GWP für das Vorhaben Brenner-Nordzulauf beträgt 16.161 Mio. Euro.
Die Differenz zu den realen Bau- und Planungskosten mit Preisstand 2023 ergibt sich aus
zusätzlichen
– Bau- und Planungskostenrisiken (real) in Höhe von rund 1.112 Mio. Euro und
– Nominalisierungsrisiken in Höhe von rund 6.482 Mio. Euro.
Die GWP-Angabe bezieht sich auf eine kontinuierliche Umsetzung des Projektes. Sollten sich
durch eine fehlende Bundesfinanzierung Projektunterbrechungen ergeben, werden sich die
Projektkosten und die GWP erhöhen. Bei einer Projektunterbrechung von 5 bzw. 10 Jahren
können die Kosten allein durch Preissteigerungen um rund 15% bzw. 30% höher als bei einer
ununterbrochenen Projektdurchführung liegen.
Das BMV hat die ABS/NBS München – Rosenheim – Kiefersfelden – Grenze D/A (– Kufstein)
unter Berücksichtigung der Vorplanungsergebnisse bewertet. Im Ergebnis dieser
Untersuchung ergibt eine positive Wirtschaftlichkeit (Nutzen-Kosten-Verhältnis – NKV) von 1,4.
Umweltverträglichkeit und Landschaftsschutz sowie Denkmalpflege
Das Vorhaben ist gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) UVP-
pflichtig und stellt gemäß § 14 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) einen Eingriff in
Natur und Landschaft dar. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind laut § 15 Absatz 2 Satz 1
BNatSchG auszugleichen oder zu ersetzen. Dies erfolgt im Rahmen der
Genehmigungsplanung durch Fachgutachten wie dem Landschaftspflegerischen Begleitplan. Für die FFH-
Gebiete, Landschaftsschutzgebiete und weitere Schutzgebiete (z. B. Natur-,
Trinkwasserschutzgebiete) im Umfeld des Vorhabens wurden im Rahmen der Vorplanung qualitative Aussagen
getätigt bzw. entsprechende Vorprüfungen und Verträglichkeitsstudien durchgeführt. Für die
Trassenplanung wurden floristische und faunistische Kartierungen vorgenommen. Mit den
aktuellen Bestandserfassungen konnten bereits wesentliche naturschutzrechtliche Konflikte
vermieden oder verringert werden.
In den Fällen, in denen eine Betroffenheit nicht ausgeschlossen werden kann, werden die
entsprechenden Kompensationsmaßnahmen vorgesehen sowie bei Bedarf die erforderlichen
Ausnahmen beantragt. Durch das Zurückgreifen auf lokale Ökokonten konnte die DB bereits
die Wertschöpfung des Projekts innerhalb des Landkreises fördern. Dies soll weiterhin
umgesetzt werden, um einen Beitrag zur Flächeneinsparung zu leisten (ökologische Verzinsung)
und eine stärkere Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung zu erzielen. Dies trifft auch auf
Zuspruch der Naturschutzbehörden.
Naturschutzrechtliche Themen wie die Betroffenheit von Schutzgebieten und Belange des
Bereiches der Denkmalpflege werden in der weiteren Entwurfs- und Genehmigungsplanung
gemäß den gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt und behandelt.
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2.5 Konzept Lärm- und Erschütterungsschutz
Betriebsbedingter Lärmschutz
Gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchV) erfolgt die Beurteilung von Verkehrslärm
nach der 16. Verordnung zur Durchführung des BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung -
16. BImSchV). Die 16. BImSchV legt die Vorschrift zur Berechnung des Beurteilungspegels
für Schienenwege in ihrer Anlage 2 (Schall 03) fest. Bei Überschreitung der
Immissionsgrenzwerte besteht demnach bei Neubauprojekten Anspruch auf Lärmvorsorge.
Die Betroffenheiten wurden in der Vorplanung mit den Zugzahlen des Bemessungsfalls
ermittelt, da die Verkehrsprognose 2040 mit Abschluss der Vorplanung noch nicht vorlag. In den
Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren werden die Berechnungen auf Basis der
bis dahin vorliegenden Verkehrsprognose 2040 aktualisiert.
Aktive Schallschutzmaßnahmen – also Maßnahmen an der Schallquelle oder im
Schallausbreitungsweg – haben Vorrang. Mit aktiven Maßnahmen können voraussichtlich über 91
Prozent der Schutzfälle gelöst werden. Für die verbleibenden, nicht durch aktive Maßnahmen
gelösten, Schutzfälle sind passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen.
Im vorliegenden Projekt kommen nach den Vorabschätzungen zu Schallimmissionen und
unter Berücksichtigung der technischen Randbedingungen das besonders überwachte Gleis
(büG) sowie abschirmende Hindernisse (v.a. Trogwände, Böschungskanten oder
Schallschutzwände bzw. ausgekleidete Absturzsicherungen) in Frage. Für Schienenstegdämpfer
liegen bis dato keine Zulassungen für den erforderlichen Geschwindigkeitsbereich von 160 km/h
bis 230 km/h vor.
Für den Inbetriebnahmezeitpunkt wird davon ausgegangen, dass alle Wagen gemäß
Schienenlärmschutzgesetz vorschriftsmäßig mit leisen Bremssohlen ausgestattet sind.
Die Vorhabenträgerin ist bestrebt, die geplanten Schallschutzwände in das Landschaftsbild zu
integrieren und strebt zur Gestaltung der Schallschutzwände eine Abstimmung mit den
Gemeinden an.
Die Planungen zum Lärm- und Erschütterungsschutz werden für die planrechtlichen Verfahren
hinsichtlich der zu diesem Zeitpunkt gültigen Zugzahlen des Bundes aktualisiert.
In der nachfolgenden Entwurfs- und Genehmigungsplanung (HOAI, Leistungsphasen 3 und 4)
ist der geplante Lärmschutz weiter zu detaillieren. Hierbei ist die Abwägung zwischen aktiven
und passiven Schallschutzmaßnahmen unter rechtlich vorgeschriebenen Aspekten
vorzunehmen. Das Ergebnis wird in die Unterlagen zur Planfeststellung übernommen.
Grenzüberschreitende Schallimmissionen
Grenzübergreifende Schallimmissionen in die Republik Österreich wurden sowohl nach 16.
BImSchV (Regelwerk Deutschland) als auch nach ÖAL-Richtlinie Nr. 28:2021-10 (Regelwerk
Österreich) berechnet. Entsprechend den Berechnungsergebnissen (nach Schall 03 und ÖAL
28) sind zum Schutz Bebauung im Bereich der Gemeinde Erl (Österreich) keine aktiven
Schallschutzmaßnahmen an den DB-Strecken erforderlich.
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Baubedingte Schallimmissionen (Baulärm)
Die Untersuchungen zum Baulärm kommen zu dem Ergebnis, dass in Abhängigkeit zur
jeweiligen Baumaßnahme und der Entfernung zur umliegenden Bebauung bereichsweise
Überschreitungen der Immissionsrichtwerte gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum
Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) auftreten können.
Da die prognostizierten Schallimmissionen auf Annahmen eines vorläufigen
Bauphasenkonzepts sowie eines voraussichtlichen Bauablaufs basieren, ist die zeitliche und örtliche
Konkretisierung der Lärmminderungsmaßnahmen erst bei genauerer Kenntnis des Bauablaufs sowie
der geplanten einzusetzenden Maschinen sinnvoll. Die Vorhabenträgerin sagt die regelmäßige
Überprüfung des ausreichenden Schutzes vor baubedingten Schallimmissionen zu,
beispielsweise im Rahmen von Quartalsprognosen und einem aktiven Baulärmmanagement. Etwaige
Eingangsdaten zu Schallleistungspegeln oder Einsatzzeiten von Baumaschinen werden
regelmäßig anhand konkret durchgeführter baubegleitender Messungen validiert.
Betriebsbedingter Erschütterungsschutz
Als Ausgangspunkt für die Erschütterungsprognose beim Betrieb dienten unter anderem
Trassenlagedaten, Ausbreitungsmessungen an einer Bestandsstrecke und eine Sichtung von allen
von Menschen dauerhaft bewohnten Gebäuden, die sich gemäß Ril 820.2050 in einem 80 m
breiten Korridor rechts und links beider Trassenachsen befinden.
Die Erschütterungsprognose basiert für den freien Streckenbereich auf zwei
Erschütterungsausbreitungsmessungen an einer Bestandsstrecke. Für jedes Gebäude, das sich innerhalb
eines Abstandes von 80 m von einer der beiden Trassenachsen befindet, wurde eine
Erschütterungsprognose erstellt. Bei Überschreitung von normativ festgelegten Anhaltswerten für vom
Menschen bewohnte Gebäude wurde untersucht, ob durch Anwendung einer
Schwellenbesohlung oder einer Unterschottermatte die Anhaltswerte eingehalten bzw. das Gebäude
erschütterungstechnisch geschützt werden können. War dies nicht der Fall, wurde jenes
Gebäude als vorläufig ungelöster Schutzfall kategorisiert. Für ungelöste Schutzfälle findet eine
vertiefte Einzelfallbetrachtung statt, mit welchen weitergehenden Maßnahmen die Schutzziele
eingehalten werden können.
Baubedingte Erschütterungsimmissionen
Bereiche, in denen ein Überschreiten der zulässigen Anhaltswerte nicht ausgeschlossen
werden kann, sind im Allgemeinen nur in unmittelbarer Nähe bis zu zehn Meter Abstand von der
Trasse zu finden. Hier sind Maßnahmen zur Baustellenüberwachung gemäß DIN 4150-2
anzuwenden.
Bis ca. 23 m sind Erschütterungen im Bereich des zulässigen Anhaltswertes möglich.
Erschütterungen im wahrnehmbaren Bereich, aber unterhalb des zulässigen Anhaltswertes,
sind bis zu einem Abstand von 80 m von der Trasse möglich.
2.6 Rahmenterminplan für das Projekt
Für die BUV-Meilensteine liegt nach derzeitigem Stand folgende Terminplanung vor:
– Antrag zum Planrecht bei EBA eingereicht: Q1 2028
– Baubeginn erfolgt (baubetrieblich / physisch): Q2 2034
– Inbetriebnahme / baulicher Endzustand erfolgt: Q4 2043
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3 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nach §25 Abs.3 VwVfG
(Auszug)
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von
Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG) vom 31.05.2013 wurde die frühe
Öffentlichkeitsbeteiligung in § 25 VwVfG verankert. Parallel wurde vom BMV das Handbuch für gute
Bürgerbeteiligung veröffentlicht, an welches sich die Projektkommunikation des Projekts Brenner-
Nordzulauf orientiert.
3.1 Überblick der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
Das Bahnprojekt Brenner-Nordzulauf legte von Anfang an den Fokus auf transparente
Informationen zum Projektfortschritt und den Dialog mit der Region. Dafür nutzte das Projektteam
verschiedene Kommunikations- und Dialogformate, um über die aktuellen Planungsschritte zu
informieren und Optimierungsmöglichkeiten mit den Beteiligten zu besprechen. Der
planungsbegleitende Dialog erfolgt seit 2015 in verschiedenen Formaten, angepasst an die
verschiedenen Planungsphasen. Darüber hinaus werden regelmäßig Gespräche u.a. mit Mitgliedern
des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages, des Bayerischen Landtages, des
österreichischen Nationalrats, des Tiroler Landtags, mit Vertretenden des BMV, des
Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, mit Landräten, Bürgerinitiativen und
Verbänden, kommunalen Gebietskörperschaften und Bürgermeister:innen sowie Betroffenen
geführt.
Die interessierte Öffentlichkeit und Stakeholder werden unter anderem über folgende
Kommunikationsformate informiert:
– Projektwebsite mit aktuellen Planungsinformationen und Dokumentation des Dialogs
(www.brennernordzulauf.eu)
– Informationsveranstaltungen, Vorträge und Ausstellungen
– Digitale Infomärkte zu Grobtrassen sowie zu den Ergebnissen der
Trassenauswahlverfahren
– Visualisierungen der Auswahltrassen in den Landkreisen Rosenheim und Ebersberg
– Newsletter/Infomail
– Politikbriefe
– Artikel in Gemeindezeitungen
– Pressemitteilungen und -gespräche
– Flyer und Broschüren
Für das Projekt wurde eine umfassende Dialogstruktur aufgesetzt, um sicherzustellen, dass
alle Stakeholder zielgruppengerecht erreicht werden:
– Übergreifende und lokale Dialogforen
– Infomärkte vor Ort (32 im Landkreis Rosenheim; drei im Landkreis Ebersberg)
– Sprechstunden mit Planausstellungen zur Vorplanung in elf Kommunen
– Webcasts zu Grobtrassen (Planungsabschnitt Grafing – Ostermünchen) und zur
Auswahltrasse (Planungsabschnitte Ostermünchen – Grenze D/A)
– Pressetermine
– Hunderte Gesprächstermine, unter anderem mit Bürgermeister:innen,
Verantwortlichen aus den Verwaltungen der kommunalen Gebietskörperschaften, betroffene
Bürger:innen
– Infobüro in Rosenheim von 2017 bis 2022; im Jahr 2023 abgelöst von telefonischen
und digitalen Sprechstunden.
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Abbildung 10 Der Dialog seit 2015 in Zahlen
Lokale Dialogforen
Dialogforen im Trassenauswahlverfahren
– Der strukturierte Dialog zur Trassenfindung im Landkreis Rosenheim begann 2015
und endete mit Abschluss der Trassenauswahl im Abschnitt Ostermünchen –
Schaftenau im April 2021. Im sogenannten Gemeinsamen Planungsraum fanden von
Oktober 2015 bis Juli 2021 insgesamt 96 Sitzungen von vier Dialogforen (Gemeindeforum
Nord 1 und 2 sowie Gemeindeforum Süd 1 und 2) statt. Im sogenannten Erweiterten
Planungsraum tagte zwischen April und November 2016 zunächst dreimal ein
Dialogkreis aller Bürgermeister:innen. Von 2017 bis 2021 fanden 37 Sitzungen von zwei
Dialogforen (Gemeindeforum Rosenheim Nord und Süd) statt. Darüber hinaus fanden
von 2015 bis 2021 insgesamt 24 Sitzungen des sogenannten Regionalforums statt, in
dem Bürgermeister:innen und Verbände sowie Bürgerinitiativen vertreten waren.
Insgesamt tagten acht Dialogforen in 160 Sitzungen.
– Der strukturierte Dialog zur Trassenfindung im Landkreis Ebersberg begann 2020
und endete mit Abschluss der Trassenauswahl im Abschnitt Grafing – Ostermünchen
im Juli 2022. Das Dialogforum kam in diesem Zeitraum zu elf Sitzungen zusammen.
Darüber hinaus wurden Infotermine zu besonderen Meilensteinen (Grobtrassen und
Auswahltrasse) und Planungswerkstätten zum Kriterienkatalog sowie der
Grobtrassenfindung durchgeführt. Außerdem wurde eine Planungswerkstatt mit zufällig
ausgewählten Bürger:innen zur Grobtrassenfindung durchgeführt.
– In beiden Landkreisen hatten Bürger:innen die Möglichkeit, eigene
Trassenvorschläge zu entwickeln. Im Landkreis Rosenheim konnten Interessierte unter anderem
auf Infomärkten eigene Trassenideen entwerfen. So wurden insgesamt 110
unterschiedliche Vorschläge entwickelt. Im Landkreis Ebersberg wurden 202 Trassenideen
über eine interaktive digitale Karte von Interessierten entwickelt und in die Planung
eingebracht.
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Dialogforen während der Vorplanung
– Seit 2021 wurden im Landkreis Rosenheim im Rahmen des vorplanungsbegleitenden
Dialogs drei planungsabschnittsspezifische Dialogforen zu insgesamt 21 Sitzungen
eingeladen. Darüber hinaus wurden Infotermine u. a. zu den Projektgrundlagen und
dem Prüfungsergebnis einer bergmännischen Innquerung nördlich von Rosenheim
durchgeführt.
– Seit 2022 wurde im Landkreis Ebersberg im Rahmen des vorplanungsbegleitenden
Dialogforums zu insgesamt sechs Sitzungen eingeladen.
Dialogforum zur Ausbaustrecke
– Das Dialogforum zur Ausbaustrecke München-Trudering – Grafing konstituierte sich
im Juli 2020. Seitdem wurden sechs Sitzungen sowie ein Infotermin zur
Parlamentarischen Befassung durchgeführt.
Übergreifende Dialogformate
– Als politisches, grenzübergreifendes Begleitgremium hat sich 2015 der Regionale
Projektbeirat konstituiert. Mandatsträger:innen des Europäischen Parlaments und aus
Deutschland (Landkreise Ebersberg und Rosenheim, Bayerischer Landtag, Deutscher
Bundestag) sowie Österreich (Bezirk Kufstein, Tiroler Landtag, Nationalrat) kamen in
bislang 18 Sitzungen zusammen, um die Entwicklung des Projekts zu begleiten.
– Als zivilgesellschaftliches, grenzübergreifendes Begleitgremium kam das Regionale
Dialogforum seit 2022 zu vier Sitzungen zusammen. Verbände und Initiativen aus
Deutschland und Österreich werden so in den Dialogprozess eingebunden.
Abbildung 11 Übersicht der aktuellen Dialogstruktur während der Vorplanung
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Unterstützung bei der Erarbeitung der Forderungen
Bei der Erarbeitung der Forderungen unterbreitete die DB im Frühjahr 2023 der Region ein
Koordinationsangebot. In einem ersten Schritt fanden Strukturierungsgespräche mit den
kommunalen Gebietskörperschaften des Ausbauabschnitts und der Neubauabschnitte statt. Dabei
wurde die Vorgehensweise der Erarbeitung von Forderungen für die parlamentarische
Befassung abgestimmt.
Bei den Planungsabschnitten München-Trudering – Grafing und Grafing – Ostermünchen
entschieden sich die kommunalen Gebietskörperschaften für eine Steuerung des Prozesses
durch den Landkreis Ebersberg sowie der Landeshauptstadt München. Unterstützt von einer
neutralen Moderation fanden zwei Workshops statt, um die Forderungen und den
Erarbeitungsprozess abzustimmen. Anschließend erfolgten die weitere Bearbeitung und Finalisierung
durch die beiden kommunalen Gebietskörperschaften.
Bei den Planungsabschnitten Ostermünchen – Innleiten, Innleiten – Kirnstein und Kirnstein –
Grenze D/A entschieden sich die kommunalen Gebietskörperschaften für eine eigenständige
Steuerung des Prozesses durch den Landkreis Rosenheim.
3.2. Überblick gesetzlicher Grundlagen
Bei der Betrachtung der Forderungen im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung ist zu
unterscheiden zwischen:
– geforderten Maßnahmen, für die ein gesetzlicher Anspruch besteht und
– geforderten Maßnahmen, die über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen.
Die dafür heranzuziehenden gesetzlichen Grundlagen sind im Folgenden überblicksartig
dargestellt:
Bundesfinanzierung
– Gesetzliche Grundlage: BSWAG in Verbindung mit §§ 7, 23, 44 BHO
– Finanzierungsregime: Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV)
Gesetzlicher Schutzanspruch für Schienenverkehrslärm
– § 41 BImSchG
– 16. BImSchV
– EBA-Umweltleitfaden, Teil VI, Schutz vor Schallimmissionen aus Schienenverkehr
Gesetzlicher Schutzanspruch zur Erschütterungswirkung
– Keine gesetzlichen Rahmenbedingungen; jedoch DIN 4150 „Erschütterungen im
Bauwesen“, Teil 2 „Einwirkung auf Menschen in Gebäuden“
Gesetzliche Grundlagen zum barrierefreien Ausbau
– § 8 Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
(Behindertengleichstellungsgesetz - BGG), Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und
Verkehr
– § 8 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Abs. 3
Gesetzliche Grundlagen zu EKrG-Maßnahmen
– Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz
- EKrG)
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4 Forderungen aus der Region
Im Rahmen des Projektes wurden neben den gesetzlichen Vorgaben und
Rahmenbedingungen vielfältige Forderungen im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung an das Projekt
gerichtet.
Aufgrund der Kleinteiligkeit der regionalen Forderungen, die über das gesetzliche Maß
hinausgehen, wurden diese in Kernforderungen zusammengefasst. Eine Auswahl der zentralen
Forderungen wird fortfolgend dargestellt. Sämtliche Forderungen, auch die monetär nicht
bewerteten, sind in den Anlagen 2 und 4 ausführlich beschrieben.
KF 1: Lärmschutz
– Lärmschutz nach Neubaustandard für die Bestandsstrecke im Ausbauabschnitt
München-Trudering – Grafing
Die Umsetzung der Maßnahmen wird bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme von
ETCS auf dem Streckenabschnitt durch das Starterpaket der Digitalen Schiene
Deutschland bzw. mit der Generalsanierung gefordert.
– Lärmschutz nach Neubaustandard für die Bestandsstrecken im Abschnitt
Grafing – Grenze D/A
Es wird für die Bestandsstrecken (5510 und 5702) Lärmschutz nach Neubaustandard
bzw. Lärmschutz über das gesetzliche Maß hinaus gefordert. Die Umsetzung der
Maßnahmen wird bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme von ETCS auf dem
Streckenabschnitt durch das Starterpaket der Digitalen Schiene Deutschland bzw. mit der
Generalsanierung im Jahre 2027 gefordert.
KF 2: Erschütterungsschutz
– Erschütterungsschutz nach Neubaustandard im Ausbauabschnitt München-
Trudering – Grafing
Es wird für die bestehende Strecke München-Trudering – Grafing, für die kein
Anspruch nach der 16. BImSchV besteht, ebenfalls Erschütterungsschutz nach
Neubaustandard bzw. Erschütterungsschutz über das gesetzliche Maß hinaus gefordert.
Die Region begründet dies darin, dass die Züge des Brenner-Nordzulaufs über die
Bestandsstrecke im Abschnitt München-Trudering – Grafing abgefahren werden und
somit eine erhebliche Steigerung der Zugzahlen zu erwarten ist. Die Umsetzung der
Maßnahmen wird bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme von ETCS auf dem
Streckenabschnitt durch das Starterpaket der Digitalen Schiene Deutschland bzw. mit der
Generalsanierung im Jahre 2027 gefordert.
– Erschütterungsschutz nach Neubaustandard für Bestandsstrecken im
Abschnitt Grafing – Grenze D/A
Es wird für die Bestandsstrecken (5510 und 5702) Erschütterungsschutz nach
Neubaustandard bzw. Erschütterungsschutz über das gesetzliche Maß hinaus gefordert.
Die Umsetzung der Maßnahmen wird bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme von
ETCS auf dem Streckenabschnitt durch das Starterpaket der Digitalen Schiene
Deutschland bzw. durch die Generalsanierung im Jahre 2027 gefordert.
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KF 3: Trassenverlauf
– Alternativtrasse Türkis
Gefordert wird für den Abschnitt Grafing – Ostermünchen die Realisierung der im
Trassenauswahlverfahren ausgeschiedenen Trasse Türkis, einschließlich der
Optimierung der Längsneigung unter Berücksichtigung der Grenzwerte von 12,5 Promille.
– Weitestgehend unterirdische Streckenplanung nördlich von Rosenheim bzw. im
Bereich Ostermünchen
Die Forderung besteht darin, dass im Bereich der Einschnitte eine vollständige
Einhausung bzw. Untertunnelung erfolgt, um die Betroffenheiten der Anwohnenden und
den Flächenverbrauch zu reduzieren und die Sportanlage bei Brettschleipfen, welche
von der Trasse zerschnitten wird, zu erhalten. Alternativ zur Einhausung könnten
auch Trogbauwerke oder Stützbauwerke errichtet und somit der Flächenverbrauch,
vor allem der landwirtschaftlichen Flächen, reduziert werden.
– Erhalt der bestehenden Bahnstrecke sowie des Bahnhofs Ostermünchen
Die Forderung besteht darin, dass der Bahnhof und die Bestandsstrecke 5510
zwischen Ostermünchen und dem Riederbach in alter Lage erhalten bleiben. Somit
würden die neue Trasse und die bestehende Trasse auf dem betreffenden
Streckenabschnitt nicht parallel gebündelt, sondern mit einem Abstand von ca. 500 m
zueinander verlaufen.
– Verschiebung der Verknüpfungsstelle Ostermünchen nach Norden
Die Forderung besteht darin, die Verknüpfungsstelle Ostermünchen gegenüber dem
Trassenauswahlverfahren nach Norden zu verschieben, um die Forderung der
Innunterquerung zu ermöglichen.
– Innunterquerung nördlich von Rosenheim (Trassenverlauf wie Vorzugsvariante
DB)
Die Forderung besteht darin, den Inn nördlich von Rosenheim mit einem Tunnel zu
unterqueren und im weiteren Verlauf eine weitestgehend unterirdische
Streckenführung bis Tuntenhausen (Ostermünchen) zu realisieren.
– Bergmännische Innunterquerung/Untertunnelung des Inns nördlich von
Rosenheim mit neuem, nach Norden verschobenen, Trassenverlauf (neuer
Trassenvorschlag „Orange“)
Die Forderung besteht darin, dass beginnend beim Innleitentunnel (PA 3) eine neue
Trassenführung mit einer Verlegung der Innquerung und im weiteren Verlauf der
gesamten Trasse bis Ostermünchen nach Norden erfolgt. Der Innleitentunnel soll bis
etwa zur B15 bei Wieden (Gemeinde Schechen) verlängert werden. Die Trasse
unterfährt die B15 und die Bahnstrecke 5700 in Troglage, überquert dann die Rott und
verläuft weiter in einem zweiten Tunnel mit etwa vier Kilometern Länge bis
Ostermünchen. Ab hier verläuft die geforderte Trasse wieder oberirdisch.
– Entfall der Verknüpfungsstelle Kirnstein
Die Forderung besteht darin, dass die südliche Verknüpfungsstelle in Kirnstein
ersatzlos entfallen soll.
– Verknüpfungsstelle im Wildbarren
Die Forderung besteht darin, dass die oberirdische Verknüpfungsstelle Kirnstein
weiter nach Westen in die Hangflanke des Wildbarren verschoben werden soll. Es wird
eine Ausbildung der Verknüpfungsstelle im Tunnel gefordert.
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– Mehrstufiges Alternativkonzept für den Brenner-Nordzulauf mit Güterzugtunnel
unter Rosenheim
Die Forderung besteht darin, ein Alternativkonzept zum Brenner-Nordzulauf
umzusetzen, welches einen Dreistufenplan inklusive Realisierung anderer Projekte vorsieht.
Konkret betrifft dies den Ausbau der ABS 38 und eine Optimierung der
Bestandsstrecke, den Bau eines Güterzugtunnels unter Rosenheim und den Ausbau der Strecken
Rosenheim – Mühldorf und Mühldorf – Landshut.
– Forderung nach zusätzlichen Tunnellösungen in Einzelbereichen
– Forderung, statt eines geplanten Rahmenbauwerks mit anschließender
Streckenführung in Einschnitten im Bereich Niclasreuth eine Tunnellösung von ca.
800 m umzusetzen.
– Forderung, statt der aktuell geplanten Stützwände und Einschnitte eine
Tunnellösung im Bereich Dorfen umzusetzen. Der Tunnel soll etwa 350 m nach dem
südlichen Ende des Salachtunnels beginnen und am Ende der geplanten
Stützwand südlich von Dorfen enden.
– Forderung, dass anstelle des Dammes und des Geländeeinschnitts bei
Mühlbach eine etwa 500 m lange Trägerkonstruktion (Talbrücke) mit anschließender
etwa 400 m langen Untertunnelung bei Mühlbach geplant und realisiert wird.
KF 4: Allgemeine regionale Forderungen
– Städtebauliche/verkehrliche Forderungen
– Forderung, dass der alte Bahndamm bzw. die Bahnstrecke im Bereich
Ostermünchen bis Haslau sowie im Bereich Fischbach bis Niederaudorf
zurückgebaut werden mit dem Ziel die damit gewonnenen Flächen künftig im Sinne der
Ortsentwicklung oder landwirtschaftlichen Bewirtschaftung nutzen zu können.
– Forderung nach einer begleitenden Fußgänger- und Fahrradbrücke an der
geplanten Eisenbahnbrücke zwischen Langenpfunzen und Leonhardspfunzen.
– Forderung nach Aufzügen am neuen Bahnhof Ostermünchen.
– Ausgleich und Ersatz
– Verlegen / Entschädigung des Campingplatzes Erholungsverein Bayern e.V.
Alle eingegangenen Forderungen sind in den Anlagen 2 und 4 erläutert und, soweit möglich,
bewertet. In Anlage 3 werden die Forderungen inkl. der Begründungen ihrer Urheber
dargestellt.
Die monetäre Bewertung der Kernforderungen wurde – sofern sie möglich war – auf Basis von
Machbarkeitsstudien, Kosten von Vergleichsprojekten und pauschalen Schätzungen anhand
von Kostenkennwertkatalogen vorgenommen. Dabei wurden neben den geschätzten
Baukosten auch Planungskosten, Risikozuschläge sowie die Nominalisierung vergleichbar zur
Gesamtwertprognose berücksichtigt.
Die sich aus den Kernforderungen ergebenden potenziellen Mehrkosten von insgesamt
6.630 Mio. Euro sind nicht in der Gesamtwertprognose in Höhe von 16.161 Mio. Euro (siehe
auch Kapitel 2.4.1) enthalten.
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Drucksache 21/7165 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 36 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
DB InfraGO AG, I.II-S-A-B, ABS/NBS 36 Brenner-Nordzulauf, Stand: 21.07.2025
Anlage 1
Variantenbewertung und -entscheidung,
gesetzliche Vorzugsvariante
DB InfraGO AG
Region Süd
I.II-S-A-B
DB INTERN
ABS/NBS 36 Brenner-Nordzulauf
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7165– 37 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
DB InfraGO AG, I.II-S-A-B, ABS/NBS 36 Brenner-Nordzulauf, Stand: 21.07.2025
Inhaltsverzeichnis
1 Trassenauswahlverfahren 3
1.1 Methodik zur Bewertung 3
1.2 Ergebnisse des Trassenauswahlverfahrens 4
Bewerteter Kriterienkatalog TAV Grafing – Ostermünchen 7
Bewerteter Kriterienkatalog TAV Ostermünchen – Grenze D/A 11
2 Vorplanung 13
2.1 Methodik zur Variantenbewertung Vorplanung 13
2.2 Vorplanungsergebnis: Übersicht über alle Variantenentscheide 14
Verlängerter Salchtunnel 14
Verlegung des Bahnhofs Ostermünchen 15
Kombilösung Damm/Brücke 15
Unterquerung der Sims 16
Verknüpfungsstelle an der Autobahn 16
Drucksache 21/7165 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 38 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
DB InfraGO AG, I.II-S-A-B, ABS/NBS 36 Brenner-Nordzulauf, Stand: 21.07.2025
1 Trassenauswahlverfahren
1.1 Methodik zur Bewertung
Es wurden zwei Trassenauswahlverfahren (TAV) durchgeführt, für die jeweils mehrere
Trassenvarianten entwickelt und bewertet wurden. Ein TAV befasste sich grenzüberschreitend mit
dem südlichen Bereich zwischen Ostermünchen und Schaftenau in Österreich, das andere mit
dem nördlichen Bereich von Grafing bis Ostermünchen.
Bei der Trassenfindung stand die Beteiligung der Region frühzeitig im Mittelpunkt.
Noch vor Beginn der Planung entwickelten die eingerichteten Dialogforen gemeinsam mit dem
Vorhabenträger und einem unabhängigen Expertenteam unter Beteiligung der Universität
Innsbruck ein Beurteilungssystem, das in einem Katalog Kriterien und messbare Indikatoren
festlegt.
Dieser Kriterienkatalog führte sowohl die Erwartungen der Region an die Planung als auch die
planungstechnischen Grundlagen übersichtlich und verständlich auf.
Zudem diente der Katalog als objektive Bewertungsgrundlage für Trassenvarianten, welche
mit formalisierter Wertsynthese ermittelt wurden. Der Kriterienkatalog umfasst drei
Fachbereiche (Verkehr & Technik; Raum & Umwelt; Kosten & Risiken), die in Hauptkriterien und
Teilkriterien unterteilt sind.
Dabei wurden die unterschiedlichen Auswirkungen bzw. die Zielerfüllungsgrade der einzelnen
Varianten bei jedem Kriterium auf ein vergleichbares Maß gebracht (normiert).
Für die Normierung (auch Klassifizierung genannt) wurde eine fünfstufige Bewertungsskala
herangezogen, deren Bewertungsstufen wie folgt definiert sind:
SEHR GUT 5 entspricht vollständig / am besten den Zielen des Kriteriums
GUT 4
entspricht in hohem Maße den Zielen des Kriteriums;
kleinere Nachteile
DURCHSCHNITT 3
entspricht in wesentlichen Punkten den Zielen des Kriteriums;
in Teilbereichen aber auch relevante Nachteile
MÄSSIG 2
wesentliche Ziele des Kriteriums nur ungenügend erfüllt;
relevante Nachteile
SCHLECHT 1
wesentliche Ziele des Kriteriums nicht bzw. sehr schlecht erfüllt;
schwerwiegende Nachteile; bei entsprechenden Vorteilen in anderen
Bereichen akzeptierbar
Tabelle 1: Bewertungsstufen
Die von der Vorhabenträgerin ausgeplanten fünf Grobtrassen je Auswahlverfahren wurden
anhand dessen bewertet. Die Ergebnisse sind dem Kapitel 1.2 zu entnehmen.
Mit Abschluss der Trassenauswahlverfahren wurde eine Linienführung der Neubaustrecke
gefunden, auf der die Vorplanung basiert.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7165– 39 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
DB InfraGO AG, I.II-S-A-B, ABS/NBS 36 Brenner-Nordzulauf, Stand: 21.07.2025
1.2 Ergebnisse des Trassenauswahlverfahrens
Im südlichen Bereich stellt sich die Trasse Violett östlich von Rosenheim und im nördlichen
Bereich die Trasse Limone als Vorzugsvariante im Ergebnis der Bewertung dar. Die genaue
Bewertung sowie die anderen Trassenvarianten des Verfahrens können den folgenden Karten
und Ergebnisübersichten entnommen werden.
Übersichtskarte: Trassenvarianten Grafing – Ostermünchen mit der Auswahltrasse Limone
Drucksache 21/7165 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 40 –
V
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
DB InfraGO AG, I.II-S-A-B, ABS/NBS 36 Brenner-Nordzulauf, Stand: 21.07.2025
Übersichtskarte (Kartenteil 1 von 2): Trassenvarianten Ostermünchen – Schaftenau (A) mit der Auswahltrasse
Violett
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7165– 41 –
V
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
DB InfraGO AG, I.II-S-A-B, ABS/NBS 36 Brenner-Nordzulauf, Stand: 21.07.2025
Übersichtskarte (Kartenteil 2 von 2): Trassenvarianten Ostermünchen –Schaftenau (A) mit der Auswahltrasse
Violett
Drucksache 21/7165 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 42 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
DB InfraGO AG, I.II-S-A-B, ABS/NBS 36 Brenner-Nordzulauf, Stand: 21.07.2025
Bewerteter Kriterienkatalog TAV Grafing – Ostermünchen
Trassenvarianten
Fachbereich Hauptkriterium Teilkriterium
LIMONE ORANGE ROT PINK TÜRKIS
1
Verkehr
und
Technik
1-1 Eisenbahntechnik - Infrastruktur
1-1-
1
Trassierungsparameter* 4 3 3 4 3
1-1-
2
Verkehrs- und Leitungsinfrastruktur 4 5 2 2 5
1-1-
3
Bündelungspotenziale 3 4 3 3 5
1-2 Betriebsführung
1-2-
1
Leistungsfähigkeit* 5 5 5 5 5
1-2-
2
Energieverbrauch 3 3 3 2 3
1-2-
3
Instandhaltungstätigkeiten 5 4 3 4 4
1-3
außergewöhnliche
Betriebszustände
1-3-
1
Störfälle und Verfügbarkeit* 4 3 3 2 3
1-3-
2
Bauphase 3 3 3 3 2
1-4 Bauausführung
1-4-
1
Baugrundverhältnisse* 3 3 3 3 2
1-4-
2
Massendisposition 4 4 3 4 5
1-4-
3
Bauzeit und Bauabwicklung 4 3 4 4 3
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7165– 43 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
DB InfraGO AG, I.II-S-A-B, ABS/NBS 36 Brenner-Nordzulauf, Stand: 21.07.2025
2
Raum
und
Umwelt
2-1
Mensch - Gesundheit &
Wohlbefinden
2-1-
1
Lärm* 4 4 3 2 1
2-1-
2
Erschütterungen 5 3 4 4 1
2-1-
3
Freizeit und Erholung 4 4 4 4 3
2-2 Mensch - Raumentwicklung
2-2-
1
Raumentwicklung 4 4 4 4 4
2-3 Mensch - Raumnutzungen
2-3-
1
Siedlung (Wohnen,
Gemeinbedarfsflächen)*
4 4 4 4 3
2-3-
2
Industrie und Gewerbe (inkl.
Gemeinbedarfsflächen)
5 5 3 5 4
2-3-
3
Tourismus 2 2 2 4 4
2-4
Tiere, Pflanzen und biologische
Vielfalt
2-4-
1
Schutzgebiete* 3 2! 3 4 3
2-4-
2
Tier- und Pflanzenlebensräume* 3 3 3 2 2
2-5 Wasser
2-5-
1
Grundwasser (ohne Trinkwasser) 4 3 3 4 4
2-5-
2
Trinkwasser* 3 2! 3 5 5
2-5-
3
Oberflächenwasser 4 4 5 4 4
2-6 Landschaft
2-6-
1
Landschaftsbild 3 3 2 2 3
Drucksache 21/7165 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 44 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
DB InfraGO AG, I.II-S-A-B, ABS/NBS 36 Brenner-Nordzulauf, Stand: 21.07.2025
2-7 Boden, Land- und Forstwirtschaft
2-7-
1
Boden 2 1 1 1 3
2-7-
2
Land- und Forstwirtschaft* 2 2 1 1 3
2-7-
3
Altlasten 3 3 3 3 3
2-8 Luft und Klima
2-8-
1
Schadstoffemissionen 3 3 3 3 4
2-8-
2
Mikroklima* 3 2 3 3 2
2-9 Sach- und Kulturgüter
2-9-
1
Kulturelles Erbe* 4 5 4 4 3
2-9-
2
Sachgüter 3 3 3 3 3
2-
10
Fläche
2-
10-1
Flächenverbrauch 3 2 3 3 4
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7165– 45 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
DB InfraGO AG, I.II-S-A-B, ABS/NBS 36 Brenner-Nordzulauf, Stand: 21.07.2025
3
Kosten
und
Risiken
3-1 Kosten
3-1-
1
Investitionskosten [Mrd.€] 1,48 1,66 1,43 1,63 1,60
3-1-
2
laufende Kosten [Mio.€ pro Jahr] 3,6 3,9 3,6 4,2 4,2
3-2 Risiken
3-2-
1
Realisierungsrisiken !!
* Leitkriterium
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Nutzenpunke Verkehr & Technik 16 15 13 12 15
Nutzenpunke Raum & Umwelt 33 29 29 32 31
Nutzenpunkte GESAMT 49 44 42 44 46
Investitionskosten je Nutzenpunkt [Mrd.€] 0,030 0,038 0,034
0,0
37
0,035
Kosten-Wirksamkeitsbetrachtung aller Varianten 100% 127% 113%
123
%
117%
1
1 Die dargestellten Kosten stellen den Stand Trassenauswahlverfahren mit Preisstand 2021 dar. Die
Kosten sind nominalisiert und enthalten Risikoaufschläge. Die Markierung mit einem Ausrufezeichen
(!) bedeutet, dass die Trasse im jeweiligen Kriterium ein hohes Genehmigungs- bzw.
Realisierungsrisiko aufweist.
Drucksache 21/7165 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 46 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
DB InfraGO AG, I.II-S-A-B, ABS/NBS 36 Brenner-Nordzulauf, Stand: 21.07.2025
Bewerteter Kriterienkatalog TAV Ostermünchen – Schaftenau (A)
Trassenvarianten
Fachbereich Hauptkriterium
GELB TÜRKIS OLIV BLAU
VIOLETT
1 2
1
Verkehr
und
Technik
1-1 Eisenbahntechnik - Infrastruktur 2 4 4 3 4 5
1-2 Betriebsführung 5 5 5 4 3 3
1-3 außergewöhnliche Betriebszustände 3 3 4 3 2 2
1-4 Bauausführung 2! 3! 3! 3 3 3
2
Raum
und
Umwelt
2-1 Mensch - Gesundheit & Wohlbefinden 3 4 3 2 3 3
2-2 Mensch - Raumentwicklung 4 3 3 3 4 4
2-3 Mensch - Raumnutzungen 3 3 3 3 3 4
2-4 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 2 2 2 1 ! 3 3
2-5 Wasser 2 4 5 2 2 3
2-6 Landschaft 2 2 2 1 3 3
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7165– 47 –
V
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2-7 Boden, Land- und Forstwirtschaft 3 3 3 2 3 4
2-8 Luft und Klima 3 3 3 2 4 4
2-9 Sach- und Kulturgüter 3 3 3 1 3 3
2-10 Fläche 2 2 2 2 3 4
3
Kosten
und
Risiken
3-1
Kosten 3-1-1 Investitionskosten [Mrd.€] 5,4 5,0 4,9 5,9 6,7 bis 7,2 0,0
Kosten 3-1-2 laufende Kosten [Mio.€ pro Jahr] 15,4 14,9 14,7 16,7 16,0 bis 17,4 0,0
3-2 Risiken ! ! ! ! !
kein Risiko, welches
die Machbarkeit /
Genehmigungsfähigkeit in
Frage stellt
K
o
st
en
-W
ir
ks
am
ke
it
s-
A
n
al
ys
e
Nutzenpunke Verkehr & Technik 12 15 16 13 12 13
Nutzenpunke Raum & Umwelt 27 29 29 19 31 35
Nutzenpunkte GESAMT 39 44 45 32 43 48
Investitionskosten je Nutzenpunkt [Mrd.€] 0,138 0,114 0,109 0,184 0,156 0,150
Kosten-Wirksamkeitsbetrachtung aller 5 Varianten
( ohne Berücksichtiung der Risiken,
welche die Machbarkeit / Genehmigungsfähigkeit in Frage stellen)
127% 105% 100% 169% 143% 138%
Kosten-Wirksamkeitsbetrachtung der Variante(n)
(mit Berücksichtigung der Risiken,
welche die Machbarkeit / Genehmigungsfähigkeit in Frage stellen)
--- --- --- --- 104% bis 100%
2
2 Die dargestellten Kosten stellen den Stand Trassenauswahlverfahren mit Preisstand 2021 dar. Bei
der Trasse Violett wurden beide Varianten (durchgehender Tunnel und teilweise offene
Streckenführung) bewertet.
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2 Vorplanung
2.1 Methodik zur Variantenbewertung Vorplanung
Aufgabe der Vorplanung war es, den im Trassenauswahlverfahren festgelegten
Trassenverlauf zu optimieren und detaillierter zu planen. Zu diesem Zweck wurden beispielsweise lokale
Trassierungsvarianten oder Varianten von Bauwerken entwickelt und anschließend bewertet.
Ziel dieser Variantenbewertung ist es, eine objektive Beurteilung dieser anhand einheitlicher
Kriterien vorzunehmen und so die objektiv beste Variante zu ermitteln. Diese Vorzugsvariante
wird durch die Vorhabenträgerin für die parlamentarische Befassung bereitgestellt und ist –
bei einer parlamentarischen Bestätigung – die Grundlage für die anschließenden
Planungsphasen und das Planfeststellungsverfahren.
Die Bewertungskriterien entsprechen folgenden Zielsysteme (Fachbereichen);
– Verkehr und Technik
– Raum und Umwelt
– Kosten
Im ersten Schritt erfolgte eine objektive Bewertung je Variante auf Ebene der einzelnen
Kriterien, nachfolgender Definition:
Planung führt zu keinen oder sehr geringen Konflikten bzw. Eingriffen oder sonstigen
Auswirkungen auf die Schutzgüter des UVP-G oder sonstige Schutzgüter.
Planung führt zu potenziellen Konflikten bzw. Eingriffen oder sonstigen Auswirkungen
auf die Schutzgüter des UVP-G oder sonstige Schutzgüter, die mit Maßnahmen auf
ein zumutbares Maß reduziert werden können oder die nach aktuellem Stand der
Planung nicht abschließend bewertet werden können.
Planung führt zu erheblichen Konflikten bzw. Eingriffen oder sonstigen Auswirkungen
auf die Schutzgüter des UVP-G oder sonstige Schutzgüter, die sich in der
Umsetzung zulassungshemmend auswirken können (Genehmigungs- bzw.
Realisierungsrisiko).
Tabelle 2: Definition der Kriterien
Im zweiten Schritt erfolgte eine Abwägung der Varianten auf Basis dieser Bewertung unter
Berücksichtigung fachlicher sowie rechtlicher Aspekte (z. B. AEG, TSI, EBA-Richtlinien, UVP,
Normen etc.) und unter Berücksichtigung der Kosten. Varianten mit Risiken, die der
Umsetzung unüberwindbar entgegenstehen, konnten nicht weiterverfolgt werden.
Abbildung 1: Bewertungsmatrix
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2.2 Vorplanungsergebnis: Übersicht über alle Variantenentscheide
In den Planungsabschnitten (PA) 1 bis 4 wurden in der Vorplanung verschiedene Trassen-
und Bauwerksvarianten untersucht, welche nach vorab definierten und über die
Planungsabschnitte hinweg einheitlichen Beurteilungskriterien bewertet wurden.
Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über die Variantenentscheide, die in den
Planungsabschnitten 1 bis 4 getroffen wurden:
Abbildung 2: Überblick über die im Rahmen der Vorplanung getroffenen Variantenentscheide
Verlängerter Salchtunnel
Im Rahmen einer Variantenbewertung innerhalb des PA 1 setzte sich die Variante des
verlängerten Salachtunnels mit einer Länge von 3,7 km durch. Dies liegt daran, dass der längere
Tunnel zwar die Bauzeit und Kosten moderat erhöht aber den Flächenverbrauch erheblich
reduziert und somit die Umwelteingriffe minimiert. Zudem wird die äußere Zone III des
Trinkwasserschutzgebietes Elkofen in einer abgedichteten Tunnelröhre durchquert, was den
größtmöglichen Schutz für dieses Gebiet gewährleistet. Darüber hinaus weist die bevorzugte
Variante eine geringere Beeinträchtigung des Golfplatzes Elkofen auf und bietet eine deutlich
bessere Massenbilanz (durch Reduzierung der auszuhebenden tiefen Einschnittslage gegenüber
der Variante kurzer Salachtunnel) der zu entsorgenden Erdmassen, was sich positiv auf die
Wirtschaftlichkeit der Entsorgungskosten und die reduzierte Belastung der Anwohner während
der Bauzeit auswirkt.
Der ausführliche Variantenvergleich inklusive aller Bewertungskriterien, kann dem Dialog und
der öffentlichen Vorstellung vom 25.10.2023 entnommen werden.
https://www.brennernordzulauf.eu/dialogforen-vorplanung.html
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Verlegung des Bahnhofs Ostermünchen
Die Bewertung der beiden möglichen Standorte des Bahnhofs Ostermünchen führte zu dem
Ergebnis, den Bahnhof an die Neubaustrecke zu verlegen. Dies begründet sich wie folgt:
Durch die Lage des neuen Bahnhofs wird eine bessere Verkehrssituation geschaffen und der
Bahnhof wird verkehrstechnisch günstiger für Tuntenhausen und den Ortskern Ostermünchen
liegen. Die Verkehrsstation wird modern und barrierefrei gestaltet, mit einem verbesserten
Park-and-Ride-Konzept und Anbindung an das regionale Busnetz. Des Weiteren wird eine
Trennwirkungen im Ortskern und Insellagen der umliegenden Siedlungen vermieden. Der
Rückbau der alten Bahnstrecke schafft Möglichkeiten für städtebauliche Entwicklungen,
während die Verlegung der Strecke eine bessere Linienführung ermöglicht und den Ortskern von
Lärm und Erschütterungen entlastet.
Der ausführliche Variantenvergleich inklusive aller Bewertungskriterien, kann dem Dialog und
der öffentlichen Vorstellung vom 26.10.2023 entnommen werden.
https://www.brennernordzulauf.eu/dialogforen-vorplanung.html
Kombilösung Damm/Brücke
Die Untersuchung im Bereich des Rosenheimer Beckens zeigt, dass eine kombinierte Lösung
aus Dammlagen und Brücken sich in der Bewertung als Vorzugsvariante gegenüber der reinen
Dammlösung und einer durchgehenden Vorlandbrücke darstellt. Die Variante Kombilösung
Damm/Brücke vereint viele Vorteile der reinen Dammlösung und der durchgehenden
Vorlandbrücke. Die geringere Höhe der Brücken- und Dammabschnitte im Vergleich mit einer
durchgehenden Vorlandbrücke beeinträchtigt das Landschaftsbild weniger. Die Brückenabschnitte
befinden sich im Wesentlichen im Bereich der kreuzenden Infrastruktur, welche dadurch
weniger angepasst werden muss als bei der Dammlösung. Die Eingriffe in Siedlungsräume sind
gegenüber der Dammlösung geringer, was das Genehmigungsrisiko senkt. Der
Flächenverbrauch und der Instandhaltungsaufwand sind ebenfalls geringer als bei der Dammlösung,
jedoch etwas höher als bei der durchgehenden Vorlandbrücke. Demgegenüber ist es bei der
Kombilösung möglich Überschussmaterial wiederzuverwenden, was den Massenausgleich
verbessert. Zudem ermöglicht die tiefere Einschnittslage bei Mintsberg eine bessere
Straßenführung der kreuzenden Straße.
Der ausführliche Variantenvergleich inklusive aller Bewertungskriterien, kann dem Dialog und
der öffentlichen Vorstellung vom 26.10.2023 entnommen werden.
https://www.brennernordzulauf.eu/dialogforen-vorplanung.html
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Unterquerung der Sims
Im PA 3 wurde ein Variantenvergleich zwischen Trassenvarianten mit einer Überquerung der
Sims, einem durchgehenden Tunnel und einer Unterquerung der Sims durchgeführt. Das
Ergebnis zeigt, dass die Unterquerung der Sims die beste Lösung darstellt. Dies begründet sich
wie folgt:
Bei der Variante mit Unterquerung der Sims kann das geplante und in Genehmigung
befindliche Trinkwasserschutzgebiet „Ödenwald“ der Gemeinde Stephanskirchen umfahren und
somit geschützt werden. Im Bereich der Unterquerung von Siedlungen liegen die Tunnelröhren
tief genug, um die darüber liegende Bebauung nicht zu beeinträchtigen. Durch den
verlängerten Innleitentunnel verkürzt sich der oberirdische Abschnitt mit dem Übergleisen auf rund zwei
Kilometer. Der oberirdische Abschnitt verläuft gebündelt mit der verlegten Kreisstraße RO5
und entspricht dem Grundsatz der Bündelung von Infrastruktureinrichtungen gemäß dem
Landesentwicklungsprogramm Bayern. Bei der Variante mit Überquerung der Sims wären
Eingriffe in bestehende Gebäude sowie eine Beeinträchtigung des künftigen
Trinkwasserschutzgebietes „Ödenwad“ nicht zu vermeiden und auch der Flächenverbrauch wäre höher. Die
Variante mit einem durchgängigen Tunnel erfüllt die verkehrlichen Projektziele nicht, da im
Tunnel und damit im gesamten Abschnitt keine Überholgleise angeordnet werden können.
Der ausführliche Variantenvergleich inklusive aller Bewertungskriterien, kann dem Dialog und
der öffentlichen Vorstellung vom 25.10.2023 entnommen werden.
https://www.brennernordzulauf.eu/dialogforen-vorplanung.html
Verknüpfungsstelle an der Autobahn
Im PA 4 wurden zwei Varianten für die Lage der Verknüpfungsstelle bewertet. Neben der
gebündelten Lage neben der Bundesautobahn 93 wurde eine Lage im Bereich der heutigen
Bestandstrecke untersucht. Das Ergebnis zeigt, dass die Führung der Neubaustrecke entlang
der Autobahn sowie die abschnittsweise Verlegung der Bestandsstrecke in Richtung der
Autobahn die bevorzugte Lösung darstellt. Dies begründet sich wie folgt:
Im Bereich der Verknüpfungsstelle können künftig die Autobahn, die verlegte Bestandsstrecke
und die Neubaustrecke in einem eng gebündelten Korridor verlaufen. Dies entspricht dem
Grundsatz der Bündelung von Infrastruktureinrichtungen gemäß dem
Landesentwicklungsprogramm Bayern. Es sind im Vergleich mit der Lage im Bereich der Bestandsstrecke auch keine
großräumigen Verlegungen der Transalpinen Ölleitung und der Hauptgasleitung notwendig.
Zudem ist der Flächenverbrauch im Endzustand deutlich geringer als bei einer Lage im
Bereich der heutigen Bestandsstrecke. Eine Ausbildung der Verknüpfungsstelle im Bereich der
bestehenden Bahnstrecke hätte Eingriffe in bestehende Wohngebäude zur Folge und auch
die Eingriffe in den Bahnbetrieb der Strecke Rosenheim – Kufstein während der Bauzeit wären
deutlich umfangreicher als bei der Variante in gebündelter Lage an der Autobahn.
Der ausführliche Variantenvergleich inklusive aller Bewertungskriterien, kann dem Dialog und
der öffentlichen Vorstellung vom 26.10.2023 entnommen werden.
https://www.brennernordzulauf.eu/dialogforen-vorplanung.html
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Anlage 2
Ergebnisse im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung
DB InfraGO AG
Region Süd
I.II-S-A-B
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Seite 2
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Inhalt
1 Lärmschutz 6
1.1 Lärmschutz nach Neubaustandard für die Bestandstrecke im Ausbauabschnitt 6
1.2 Lärmschutz nach Neubaustandard für die Bestandsstrecke im Abschnitt Grafing –
Grenze D/A 8
1.3 Lärmschutzgestaltung Ausbaustrecke 9
1.4 Zusätzlicher Lärmschutz im Bereich von Nettelkofen 10
1.5 Lärmschutzgestaltung Neubaustrecke 10
1.6 Lärmschutz im Bereich Grafing Bahnhof / Pierstling 11
1.7 Lärmschutz Schammach 11
1.8 Bestmöglicher Schutz vor Bahnlärm PA1 (direkter und reflektierter Lärm) 11
1.9 Anwenden des österreichischen Standards für Bemessung des Lärmschutzes 12
2. Erschütterungsschutz 13
2.1 Erschütterungsschutz nach Neubaustandard im Ausbauabschnitt 13
2.2 Erschütterungsschutz nach Neubaustandard für die Bestandsstrecke Grafing –
Grenze D/A 14
3. Trassenverlauf 15
3.1 Alternativtrasse Türkis PA1 15
3.2 Tunnel/Einhausung Niclasreuth 16
3.3 Tunnel Dorfen 16
3.4 Trägerkonstruktion und anschließende Untertunnelung Bereich Großkarolinenfeld
(Haslau – Ödenhub) 17
3.5 Weitestgehend unterirdische Streckenplanung nördlich von Rosenheim bzw. im
Bereich Ostermünchen 17
3.6 Erhalt der bestehenden Bahnstrecke sowie des Bahnhofs Ostermünchen 18
3.7 Innunterquerung nördlich von Rosenheim (Trassenverlauf wie Vorzugsvariante
DB) 19
3.8 Bergmännische Innquerung/Untertunnelung des Inns (neuer Trassenvorschlag
"Orange") 21
3.9 Neue bestandsnahe Trasse (nicht Türkis/nicht Limone) mit möglichst hohen
Tunnelanteilen (PA 1) 27
3.10 Trinkwasserschutz / TWSG Elkofen (PA 1) 28
3.11 Vermeidung von Insellagen (PA 1) 28
3.12 Erhalt bestehender Wegeverbindung, optimierte Wegeverbindungen Niclasreuth
und Dorfen (PA 1) 29
3.13 Optimierung der Auswahltrasse Limone und Minimierung von Flächenverbrauch
und Beeinträchtigungen (PA 1) 29
3.14 Verlängerter Salachtunnel (PA 1) 29
3.15 Verschiebung der Verknüpfungsstelle Ostermünchen nach Norden (PA 2) 30
Drucksache 21/7165 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 54 –
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Seite 3
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3.16 Tunnel Innleiten – Kirnstein (inkl. durchgehender Tunnel auf dem
Gemeindegebiet Riedering) (PA3) 30
3.17 Verknüpfungsstelle im Wildbarren (PA 4) 31
3.18 Ersatzloses Streichen der VKN Niederaudorf (PA 4) 32
3.19 Anordnung der Gleise in der Verknüpfungsstelle (PA 4) 32
3.20 Alternativvariante Brenner-Nordzulauf mit Güterzugtunnel unter Rosenheim 33
4. Allgemeine regionale Forderungen 36
4.1 Rückbau des alten Bahndamms zwischen Ostermünchen und Haslau 36
4.2 Aufzüge neuer Bahnhof Ostermünchen 36
4.3 Begleitende Fußgänger- und Fahrradbrücke an der geplanten Eisenbahnbrücke
zwischen Leonhardspfunzen und Langenpfunzen 36
4.4 Rückbau der Bestandsstrecke (PA 4) 37
4.5 Verlegen oder Entschädigung des Campingplatzes (PA 4) 37
4.6 Verbesserung des ÖPNV Aßling / Aufrechterhaltung bzw. keine Einschränkungen
für den Nahverkehr in Aßling (PA 1) 39
4.7 Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Aßling (PA 1) 39
4.8 Frühere Fertigstellung (PA 1) 39
4.9 Übernahme Kosten Feuerwehrausrüstung und Umbauten von Straßen und
Wegen (PA 1) 40
4.10 Anforderung Bauphase Schutz vor Belastung der Anwohner und
Gemeinden PA 1 40
4.11 Schwimmteich als Ausgleichsmaßnahme (PA 1) 41
4.12 Abstimmung mit Generalsanierung / Kombination von Maßnahmen im Korridor
41
4.13 Gesamtkonzept Region östlich von München inkl. Berücksichtigung Ostkorridor
über die Strecke Mühldorf 42
4.14 Hochwasserangepasste Entwässerung – Grafing (PA 1) 42
4.15 Erhalt der barrierefreien P+R-Anlage Grafing West (PA 1) 42
4.16 Eine Einhausung bzw. Untertunnelung im Bereich Stetten-Sportanlage-
Brettschleipfen (PA 2) 43
4.17 Im Rahmen der Vorplanung erreichte Verbesserungen beibehalten (PA 3) 43
4.18 Beseitigung des Bahnübergangs Filzenweg und Ersatz durch eine
Eisenbahnbrücke in Großkarolinenfeld (PA 2) 43
4.19 Verlagerung und Optimierung der Baustelleneinrichtungsflächen (PA 3) 44
4.20 Schutz der Trinkwasserversorgung Samerberg (PA 3) 44
4.21 Trinkwasserschutz Stephanskirchen (PA 3) 44
4.22 Hydrogeologische Auswirkungen Innleiten (PA 3) 45
4.23 Auswirkungen auf Landschaftsschutzgebiet, Denkmalschutz Innleiten (PA 3) 45
4.24 Baustelleneinrichtung (PA 3) 45
4.25 Verkehrsführung Stephanskirchen (PA 3) 46
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7165– 55 –
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Seite 4
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4.26 Standort Verladebahnhof Stephanskirchen (PA 3) 47
4.27 Kein Eingriff in die Wohnbebauung und private Grundstücke (befriedetes
Eigentum) in der Gemeinde Flintsbach (PA 4) 47
4.28 Mehrere Bypässe zum Abtransport des Aushubmaterials am Südvortrieb
Sattelbergtunnel (PA 4) 47
4.29 Möglichst geringer Flächenverbrauch für Aushubmaterial (PA 4) 48
4.30 Keine Ausgleichsflächen im Inntal (PA 4) 48
4.31 Baustellenverkehr nur über Schiene und Autobahn, aber nicht durch
Ortschaften (PA 4) 48
4.32 Nachweis des Volkswirtschaftlichen Nutzens 49
4.33 Schutz des Tourismus 49
4.34 Schutz der Landwirtschaft 49
4.35 Schnelle Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene 50
4.36 Einführung eines Halbstundentakts auf den Strecken München – Kufstein und
München – Salzburg im Schienenpersonennahverkehr und Ausbau des -
fernverkehrs 50
4.37 Barrierefreier Ausbau aller Bahnhöfe und Haltestellen im Landkreis Rosenheim
50
4.38 Lösung für die Probleme der Blockabfertigung im Inntal 50
4.39 Veröffentlichung aktueller Detailinformationen 51
4.40 Forderung nach einer klaren Absage eines zukünftigen Abzweigs nach
Salzburg 51
4.41 Ausbau der Bestandsstrecke zwischen München und Grenze D/A anstelle
einer Neubaustrecke 51
4.42 Berechnung der CO2-Bilanz 51
4.43 Ausbau der Strecken München – Mühldorf – Freilassing und Regensburg –
Mühldorf – Rosenheim 52
4.44 Alternativenvergleich zwischen Neubaustrecke und Ausbau Bestandsstrecke
unter Berücksichtigung der Strecken München – Mühldorf – Freilassing und
Regensburg – Mühldorf – Rosenheim 52
4.45 Inanspruchnahme staatlicher Flächen für Baustelleneinrichtung 52
4.46 Maximaler Schutz der Anwohner und Verzicht auf 24/7-Bautätigkeit 52
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Vorwort
Im folgenden Dokument werden sämtliche eingereichten Kernforderungen der Region
dargestellt und bewertet. Es ist hierbei darauf zu achten, dass Kernforderungen gleichen oder
thematisch kongruent Inhalts zusammengefasst und geclustert wurden.
Die Forderungen wurden den vier Themenbereichen: Lärmschutz; Erschütterungsschutz;
Trassenverlauf und allgemeine regionale Forderungen zugeordnet. Alle Forderungen in Ihrer
ursprünglichen eingereichten Form sind der Anlage 3 der Unterlage zur parlamentarischen
Befassung zu entnehmen.
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1 Lärmschutz
1.1 Lärmschutz nach Neubaustandard für die Bestandstrecke im Ausbauabschnitt
Beschreibung der Forderung
Für die bestehende Strecke Trudering – Grafing, welche bis auf den Bereich der Überholgleise
in Baldham keine wesentlichen Änderungen im Sinne der 16. BImSchV erfährt, wird
Lärmschutz nach Neubaustandard bzw. „übergesetzlicher Lärmschutz“ gefordert. Begründet wird
dies damit, dass die Züge des Brenner-Nordzulaufs über die Bestandstrecke im Abschnitt
Trudering – Grafing abgefahren werden und somit eine erhebliche Steigerung der Zugzahlen zu
erwarten ist. Die Umsetzung der Maßnahmen wird mit der Ausrüstung der Strecke mit ETCS
im Rahmen des Starterpaketes der Digitalen Schiene Deutschland bzw. mit der
Generalsanierung gefordert.
Erläuterung und Bewertung durch DB
Nach §41 BImSchG ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung […] von Eisenbahnen
[…] sicherzustellen, dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.
Dies gilt nicht, soweit die Kosten der Schutzmaßnahme nicht im Verhältnis zum angestrebten
Schutzzweck stehen würden.
Nach der 16. BImSchV besteht ein Anspruch auf Immissionsschutz, wenn ein Verkehrsweg
neu gebaut, baulich erweitert wird oder ein erheblicher baulicher Eingriff stattfindet. Dies ist
bei einer Blockverdichtung im Abschnitt Trudering – Kirchseeon nicht der Fall. Somit besteht
mangels erkennbaren baulichen Eingriffs in den Verkehrsweg (ausgenommen dem Bereich
der geplanten Überholgleise im Bereich Baldham / Zorneding) kein unmittelbarer Anspruch auf
Schallschutzmaßnahmen nach der 16. BImSchV. Liegen keine baulichen Maßnahmen vor, die
einen erheblichen baulichen Eingriff im vorgenannten Sinne darstellen, ist der
Anwendungsbereich der 16. BImSchV für diese Maßnahmen nicht eröffnet.
Es ist festzuhalten, dass für das bereits heute vorhandene, viergleisige System, bestehend
aus zwei Fernbahngleisen und zwei Gleisen für den S-Bahn-Verkehr, kein Vollschutz im Sinne
der oben genannten Verordnung besteht. Demnach besteht in weiten Teilen ein
Schallschutzniveau, das den Standards der Lärmsanierung des Jahres 2017 gerecht wird.
Aus den oben genannten Gründen wurde eine Ertüchtigung des Abschnitts Trudering –
Grafing nicht in die Vorzugsvariante aufgenommen, da keine Rechtsgrundlage besteht, die dies
erfordern und finanzieren würde, da kein erheblicher baulicher Eingriff nach BImSchV vorliegt.
Die Forderung ist mit unterschiedlich hohem Mittelaufwand, zu Teilen stufenweise umsetzbar.
Ein Vollschutz kann jedoch nicht erzielt werden.
1. Maßnahme: besonders überwachtes Gleis (BüG)
Um die Forderung umzusetzen, wäre im ersten Schritt ein besonders überwachtes Gleis (BüG)
von Trudering bis nach Grafing anzusetzen. Mit Hilfe von regelmäßigen Kontrollfahrten werden
so raue oder geriffelte Streckenabschnitte identifiziert, die bei Überfahrt eines Zuges
akustische Schwellenwerte überschreiten. Sie werden mit Hilfe der Messfahrten dokumentiert und
anschließend glattgeschliffen. In Kombination mit Verbundstoffbremsen an Güterzügen, die
bei jedem Bremsvorgang raue Stellen am Güterzugrad glattschleifen, führt diese Maßnahme
zu einer signifikanten Reduzierung des Rollgeräusches. Gleichzeitig kann diese Maßnahme
zur Reduzierung von Sekundäreffekten (z.B. Rasseln von Aufbauten, Kesselwägen,
Erschütterungen) führen. Da die Emissionen an der Quelle reduziert werden, wirken derartige
Maßnahmen in alle Raumrichtungen und alle Entfernungen zur Schallquelle gleichermaßen.
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Hinsichtlich der Kosten der Kernforderung (KF) ist zu beachten, dass die Investition hinsichtlich
Schienenschliefen sich je nach Streckenbelastung alle 3-5 Jahre wiederholen. Um ein
realistisches Maß der Instandhaltungskosten darzustellen, wurden zehn
Wiederholungsschleifgänge in den Kosten der KF angesetzt. Diese Kosten sind in Anlage 4 separat ausgewiesen.
Ergebnis: Durch die beschriebene Maßnahme BüG wird eine Verbesserung von ca. 4 Dezibel
dB(A) erzielt.
Diese Reduzierung ermöglicht allerdings noch nicht die Erfüllung der Forderung, nämlich
Schallschutz nach Neubaustandard im Sinne einer Einhaltung aller Immissionsgrenzwerte
nach 16. BImSchV.
2. Maßnahme: Erhöhung der bestehenden Schallschutzwände
In einem zweiten Schritt müsste für die weitere Planung zusätzlich zum BüG eine Erhöhung
der bestehenden Schallschutzwände auf jeweils fünf Meter (m) vorgesehen werden. Weitere
Erhöhungen der Schallschutzwände auf maximal sechs Meter stellen eine Abweichung vom
Regelwerk dar und bedürfen einer unternehmensinternen Genehmigung. Diese ist abhängig
von beeinflussenden Faktoren wie Baugrund und den dynamischen Belastungen aus dem
Eisenbahnbetrieb, welche mit einem statischen Nachweis im späteren Planungsprozess belegt
werden müssen.
Ergebnis: Dadurch werden die jeweils in der Umgebung resultierenden Beurteilungspegel
entlang der Strecke weiter gesenkt. Jedoch verbleiben in Teilbereichen noch Überschreitungen
der Grenzwerte nach 16. BImSchV.
3. Maßnahme: Erhöhung der bestehenden Schallschutzwände und zusätzliche
Mittelwände
Als dritte Maßnahme wird die Wirksamkeit einer zusätzlichen Mittelwand zwischen den
Streckenpaaren 5555 München-Berg am Laim – Grafing Bahnhof (S-Bahn) und 5510 München
Hauptbahnhof – Rosenheim (Fernbahn) untersucht und bewertet.
Zwischen dem Gleis Richtung Grafing der Strecke 5555 und dem Gleis Richtung München der
Strecke 5510 beträgt der Abstand im Regelfall 5,80 m und entspricht damit den
Mindestanforderungen. Damit zwischen den beiden Strecken eine Schallschutzwand errichtet werden kann,
ist eine Vergrößerung des Abstandes der oben angesprochenen Gleise um mindestens einen
Randweg von 0,80 m plus die Baubreite der Schallschutzwand von circa 0,30 m erforderlich.
Um zu vermeiden, dass die Schallschutzwand durch die Oberleitungsmasten unterbrochen
wird, muss entweder die Oberleitungsanlage im Bereich der neuen Schallschutzmittelwand
komplett umgebaut oder der Gleisabstand um weitere 1,10 m auf insgesamt mindestens ca.
8,00 m verbreitert werden.
Ergebnis: Da die betroffenen Strecken durch dicht bebautes Siedlungsgebiet verlaufen, führt
die Umsetzung der Maßnahme zu einem großen Bedarf an privaten und öffentlichen
Grundstücken mit erheblicher Betroffenheit Dritter. Die Planung einer zusätzlichen Mittelwand
erscheint betrieblich und wirtschaftlich nicht verhältnismäßig (entspricht Neubau des gesamten
Streckenabschnitts). Der akustische Nutzen beschränkt sich zudem auf nicht wahrnehmbare
Pegelreduzierungen allein auf der Nordseite der Strecke und darf daher infrage gestellt
werden.
Fazit: Durch die Einrichtung eines besonders überwachten Gleises (BüG) und der Erhöhung
der bestehenden Lärmschutzwände auf 5 m lassen sich die Immissionswerte gegenüber
dem derzeitigen Zustand, trotz der voraussichtlich höheren Zugzahlen, deutlich reduzieren.
Die Einhaltung der Grenzwerte nach der 16. BImSchV gelingt jedoch auch durch diese
Maßnahmen nicht flächendeckend. Die Errichtung von Mittelwänden ist aufgrund des erheblichen
Aufwandes und dem zu erzielenden begrenzten positiven Effekts auf die Schallreduzierung
nicht verhältnismäßig. Eine Umsetzung mit der geplanten Generalsanierung oder vor
Baubeginn des Brenner-Nordzulaufs (BNZ) ist unrealistisch, da die aktuelle Gesetzgebung hierfür
Baurechtsverfahren vorschreibt. Die Projektkosten würden sich bei Umsetzung dieser
Forderung erhöhen.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7165– 59 –
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DB InfraGO AG, I.II-S-A-B, ABS/NBS 36 Brenner-Nordzulauf, Stand: 21.07.2025
Hinweis: Bei der Ermittlung der Kosten für die Kernforderung konnten mögliche zukünftige
Maßnahmen des Bundes zur Lärmsanierung der Strecke nicht berücksichtigt werden.
Eventuelle Einsparungen könnten sich ergeben, wenn diese Maßnahmen vorab oder parallel zum
Projekt BNZ umgesetzt werden bzw. diese durch Umsetzung der KF obsolet würden. Dies
sollte bei der Bewertung und Verabschiedung der Kernforderung ebenfalls mit einbezogen
werden.
1.2 Lärmschutz nach Neubaustandard für die Bestandsstrecke im Abschnitt Grafing –
Grenze D/A
Beschreibung der Forderung
Für die bestehende Strecke Grafing – Grenze D/A, welche keine wesentlichen Änderungen
erfährt, wird Lärmschutz nach Neubaustandard bzw. „übergesetzlicher Lärmschutz“ gefordert.
Begründet wird dies damit, dass mit der Eröffnung des Brennerbasistunnels bereits zusätzliche
Verkehre bis zur Inbetriebnahme des Brenner-Nordzulaufs über die Bestandstrecke gefahren
werden. Die Umsetzung der Maßnahmen wird mit der Ausrüstung der Strecke mit ETCS im
Rahmen des Starterpaketes der Digitalen Schiene Deutschland bzw. mit der
Generalsanierung Ende der 2020er Jahre gefordert.
Erläuterung und Bewertung durch DB
Nach §41 BImSchG ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung […] von Eisenbahnen
[…] sicherzustellen, dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.
Dies gilt nicht, soweit die Kosten der Schutzmaßnahme nicht im Verhältnis zum angestrebten
Schutzzweck stehen würden.
Nach der 16. BImSchV besteht ein Anspruch auf Immissionsschutz, wenn ein Verkehrsweg
neu gebaut, baulich erweitert wird oder ein erheblicher baulicher Eingriff stattfindet. Dies ist
bei der unverändert bestehenden Strecke nicht der Fall. Somit besteht mangels erkennbaren
baulichen Eingriffs in den Verkehrsweg kein unmittelbarer Anspruch auf
Schallschutzmaßnahmen nach der 16. BImSchV. Liegen keine baulichen Maßnahmen vor, die einen erheblichen
baulichen Eingriff im vorgenannten Sinne darstellen, ist der Anwendungsbereich der 16. BIm-
SchV für diese Maßnahmen nicht eröffnet.
Die Forderung ist, mit unterschiedlich hohem Mittelaufwand, zu Teilen stufenweise umsetzbar.
Zu beachten ist jedoch, dass diese Forderung einen Zwischenzustand, den Zeitraum zwischen
der Inbetriebnahme des Brennerbasistunnels und der Inbetriebnahme des Brenner-
Nordzulaufs, betrachtet. Nach Inbetriebnahme des Brenner-Nordzulaufs kommt es zur Verlagerung
eines Großteils des Güterverkehrs von der Bestandsstrecke auf die Neubaustrecke mit einer
durch diese Verlagerung zu erwartende deutliche Reduzierung des Schienenverkehrslärms
an der Bestandsstrecke gegenüber dem heutigen Zustand. Ob ein Vollschutz erreicht werden
kann, würde erst im Zuge der Gutachten in der Genehmigungsplanung verifiziert werden
können.
1. Maßnahme: besonders überwachtes Gleis (BüG)
Um die Forderung umzusetzen wäre im ersten Schritt ein besonders überwachtes Gleis (BüG)
anzusetzen. Mit Hilfe von regelmäßigen Kontrollfahren werden so raue oder geriffelte
Streckenabschnitte identifiziert, die bei Überfahrt eines Zuges akustische Schwellenwerte
überschreiten – sie werden mit Hilfe der Messfahrten dokumentiert und anschließend
glattgeschliffen. In Kombination mit Verbundstoffbremsen an Güterzügen, die bei jedem Bremsvorgang
raue Stellen am Güterzugrad glattschleifen, führt diese Maßnahme zu einer signifikanten
Reduzierung des Rollgeräusches, also der dominanten Schallquelle. Gleichzeitig kann diese
Maßnahme zur Reduzierung von Sekundäreffekten (z.B. Rasseln von Aufbauten,
Kesselwägen, Erschütterungen) führen. Da die Emissionen an der Quelle reduziert werden, wirken
derartige Maßnahmen in alle Raumrichtungen und alle Entfernungen zur Schallquelle
gleichermaßen.
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Hinsichtlich der Kosten der Kernforderung ist zu beachten, dass die Investition hinsichtlich
Schienenschliefen sich je nach Streckenbelastung alle 3-5 Jahre wiederholen. Um ein
realistisches Maß der Instandhaltungskosten darzustellen, wurden zehn
Wiederholungsschleifgänge in den Kosten der KF angesetzt. Diese Kosten sind in Anlage 4 separat ausgewiesen.
Ergebnis: Durch die beschriebene Maßnahme BüG wird eine Verbesserung von ca. 4 dB(A)
erzielt.
Ob diese Reduzierung die Erfüllung der Forderung, nämlich Schallschutz nach
Neubaustandard i.S. einer Einhaltung aller Immissiongrenzwerte nach 16. BimSchV ermöglicht, ist wegen
des oben beschriebenen Zwischenzustands derzeit noch nicht bekannt.
2. Maßnahme: Erhöhung der bestehenden Schallschutzwände
Für die Bewertung der Forderung wird ergänzend zum BüG eine Erhöhung der bestehenden
Schallschutzwände auf jeweils 5 m angenommen. Weitere Erhöhungen der
Schallschutzwände auf maximal 6 m stellen eine Abweichung vom Regelwerk dar und bedürfen einer
unternehmensinternen Genehmigung. Diese ist abhängig von beeinflussenden Faktoren wie
Baugrund und den dynamischen Belastungen aus dem Eisenbahnbetrieb, welche mit einem
statischen Nachweis im späteren Planungsprozess belegt werden müssen.
Ergebnis: Dadurch werden die jeweils in der Umgebung resultierenden Beurteilungspegel
entlang der Strecke weiter gesenkt.
Fazit:
Ob diese Reduzierung die Erfüllung der Forderung, nämlich Schallschutz nach
Neubaustandard i.S. einer Einhaltung aller Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV ermöglicht, kann erst
nach Vorliegen einer Planung bewertet werden. Eine Umsetzung mit der Generalsanierung
oder vor Baubeginn des BNZ ist unrealistisch, da die aktuelle Gesetzgebung hierfür ein
Baurechtsverfahren vorschreibt. Die Projektkosten würden sich bei Umsetzung dieser Forderung
erhöhen.
Hinweis: Bei der Ermittlung der Kosten für die Kernforderung konnten mögliche zukünftige
Maßnahmen des Bundes zur Lärmsanierung der Strecke nicht berücksichtigt werden.
Eventuelle Einsparungen könnten sich ergeben, wenn diese Maßnahmen vorab oder parallel zum
Projekt BNZ umgesetzt werden bzw. diese durch Umsetzung der KF obsolet würden. Dies
sollte bei der Bewertung und Verabschiedung der Kernforderung ebenfalls mit einbezogen
werden.
1.3 Lärmschutzgestaltung Ausbaustrecke
Beschreibung der Forderung
Gefordert wird die innovative Gestaltung der Lärmschutzwände und der Einsatz von
transparenten Elementen in den Lärmschutzwänden im Bereich von Bahnhöfen sowie Straßen- und
Personenunterführungen. Im Bereich der Verkehrsstationen sollen Lichtbänder zur
Herstellung von Sichtachsen zum Einsatz kommen.
Erläuterung und Bewertung durch DB
Eine Umsetzung der Forderung (KF) erscheint grundsätzlich, im Rahmen der technischen
Machbarkeit, möglich. Sollte der Schallschutz gemäß der Forderung nach Neubaustandard
positiv entschieden werden, so könnten laut der EBA-Ausführungsvorschrift zu den
Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) - Finanzierungsgrundsätzen im Kontext der
„Konstruktiven Bauwerke” und Lärmschutzwände Mittel für die Gestaltung von Schallschutzwänden
bereitgestellt werden. Die Gestaltungsplanung ist im Rahmen der Genehmigung zu
berücksichtigen. Gestaltungsvarianten wie beispielsweise Lichtbänder, Gabionen oder ALU-Prints wären
durchführbar.
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Im Rahmen der Bewertung wurde ein Mittelwert pro m² Gestaltung der Schallschutzwände
gebildet, welcher sich aus vergangenen Vergaben zusammensetzt. Die Projektkosten
würden sich bei Umsetzung dieser Forderung erhöhen.
1.4 Zusätzlicher Lärmschutz im Bereich von Nettelkofen
Beschreibung der Forderung
Gefordert wird die geplante Schallschutzwand im Bereich Nettelkofen, welche dort zur
Einhaltung der Grenzwerte der 16. BImSchV erforderlich wird, um ca. 300 m in Richtung Norden zu
verlängern. Damit wäre eine weitere Reduzierung der Schallimmissionen im
„übergesetzlichen“ Maße zu erreichen.
Erläuterung und Bewertung durch DB
Im Rahmen der Vorplanung wurde eine Schallberechnung auf Basis der 16. BImSchV
durchgeführt. Diese hat aufgrund abgerückter Bebauung im Bereich Nettelkofen keinen aktiven
Schallschutz in Form einer Schallschutzwand ergeben.
Somit besteht kein gesetzlicher Anspruch nach 16. BImSchV. Jede zu treffende Maßnahme
im Hinblick auf Immissionsschutz wäre eine übergesetzliche Anforderung.
Eine Erweiterung der bahnlinken Schallschutzwand um 300 m in Richtung Kirchseeon ist nach
jetzigen Erkenntnissen technisch umsetzbar. Es bestehen keine Einschränkungen, die eine
Abweichung vom Regelwerk erfordern würden. Die Projektkosten würden sich bei Umsetzung
dieser Forderung erhöhen.
1.5 Lärmschutzgestaltung Neubaustrecke
Beschreibung der Forderung
Gefordert wird die innovative Gestaltung der Lärmschutzwände und der Einsatz von
transparenten Elementen in den Lärmschutzwänden im Bereich von Bahnhöfen sowie Straßen- und
Personenunterführungen. Im Bereich der Verkehrsstationen sollen Lichtbänder zur
Herstellung von Sichtachsen zum Einsatz kommen.
Erläuterung und Bewertung durch DB
Eine Umsetzung der Kernforderung erscheint grundsätzlich im Rahmen der technischen
Machbarkeit möglich. Sollte der Schallschutz gemäß der Forderung nach Neubaustandard
positiv entschieden werden, so könnten laut der EBA-Ausführungsvorschrift zu den BUV-
Finanzierungsgrundsätzen im Kontext der „Konstruktiven Bauwerke” und Lärmschutzwände Mittel
für die Gestaltung von Schallschutzwänden bereitgestellt werden. Die Gestaltungsplanung ist
im Rahmen der Genehmigung zu berücksichtigen. Gestaltungsvarianten wie beispielsweise
Lichtbänder, Gabionen oder ALU Prints wären durchführbar.
Im Rahmen der Bewertung wurde ein Mittelwert pro m² Gestaltung der Schallschutzwände
gebildet, welcher sich aus vergangenen Vergaben zusammensetzt. Die Projektkosten würden
sich bei Umsetzung dieser Forderung erhöhen.
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1.6 Lärmschutz im Bereich Grafing Bahnhof / Pierstling
Beschreibung der Forderung
Gefordert wird die Sanierung der bestehenden Lärmschutzwände nach Neubaustandard im
Bereich der Bestandsstrecke von Grafing Bahnhof / Pierstling durch aktiven Schallschutz
(Schutzwände). Weiter sind die Lärmschutzwände insgesamt von der Staatstraße (St) 2351
für ca. 150 m Richtung Norden zu errichten.
Erläuterung und Bewertung durch DB
Die Forderung wurde nicht monetär bewertet, da die geforderten Inhalte bereits Bestandteil
der Planung der DB sind.
Im Bereich des Grafinger Bahnhofs werden Schallschutzwände mit einer Höhe von vier bis
fünf Metern errichtet. Die genaue Positionierung dieser Wände kann der aktuellen Vorplanung
entnommen werden. Die Vorhabenträgerin interpretiert die Forderung dahingehend, dass
Schallschutzwände auf der rechten Seite der Neubaustrecke (NBS) im Bereich der St 2351
benötigt werden. Diese sind bereits in der Vorplanung des BNZ berücksichtigt und resultieren
aus der Schallberechnung gemäß den gesetzlichen Vorgaben der 16. BImSchV. Zusätzlich ist
eine Schallschutzwand entlang der S-Bahn-Strecke im Bereich des Grafinger Bahnhofs
geplant, wie der aktuellen Planung zu entnehmen ist. Die Vorhabenträgerin geht daher davon
aus, dass die Forderung bereits in der bevorzugten Variante berücksichtigt ist.
1.7 Lärmschutz Schammach
Beschreibung der Forderung
Gefordert wird, dass der Lärmschutz bei Schammach (Grafing) ca. 50 m südlich des
Kreisverkehrs Brücker Straße für 500 m, mindestens in der Höhe des bestehenden Lärmschutzes vor
Ort, errichtet wird. Die Länge der Lärmschutzwand beträgt dann insgesamt 500 m.
Erläuterung und Bewertung durch DB
Die Forderung wurde nicht monetär bewertet, da die geforderten Inhalte bereits Bestandteil
der Planung der DB sind.
Im Bereich Schammach werden Schallschutzwände (SSW) mit Höhen von vier bis fünf Metern
umgesetzt. Die genaue Lage ist der vorliegenden Vorplanung zu entnehmen. Die SSW an der
Bestandstrecke wird auf 4 m erhöht und auf eine Länge von ca. 600 m erweitert. Die Lage
gemäß Vorplanung im Verhältnis zur Bestandsstrecke 5510 wird von km 38,439 bis km 39,039
verortet. Die genaue Lage und Länge werden im Zuge der Genehmigungsplanung festgesetzt.
Die Forderung ist somit bereits in der Vorplanung des BNZ enthalten und Ergebnis der
Schallberechnung aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der 16. BImSchV.
1.8 Bestmöglicher Schutz vor Bahnlärm PA1 (direkter und reflektierter Lärm)
Beschreibung der Forderung
Gefordert wird der bestmögliche Schutz vor Bahnlärm durch aktive Schallschutzmaßnahmen.
Erläuterung und Bewertung durch DB
Die Forderung wurde nicht monetär bewertet, da die geforderten Inhalte bereits Bestandteil
der Planung der DB sind.
Im Rahmen der vorliegenden Vorplanung wurde eine Schallberechnung auf Grundlage der
gesetzlichen Anforderungen der 16. BImSchV durchgeführt. Hieraus wurden aktive
Schallschutzmaßnahmen in Form von Schallschutzwänden abgeleitet, welche zur Einhaltung der
gesetzlichen Grenzwerte notwendig sind. Sämtliche Forderungen, die hierüber hinausgehen,
sind gesetzlich ohne Anspruch und durch die Vorhabenträgerin nicht bewertbar, da keine
konkreten Abschnitte genannt wurden.
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1.9 Anwenden des österreichischen Standards für Bemessung des Lärmschutzes
Beschreibung der Forderung
Gefordert wird das Anwenden des österreichischen Standards (ÖAL-Richtlinie Nr. 36) für die
Bemessung des Lärmschutzes der Gemeinde Erl.
Erläuterung und Bewertung durch DB
Die Forderung wurde nicht monetär bewertet, da die geforderten Inhalte bereits Bestandteil
der Planung der DB sind.Vergleichende Untersuchungen mit anschließender Bemessung des
Schallschutzes werden in der Genehmigungsplanung durchgeführt.
Im Zuge der Vorplanung wurde aufgrund der erwartbaren grenzüberschreitenden Wirkungen
bereits eine Betrachtung hinsichtlich der Schallemissionen auf Basis der einschlägigen
Vorschriften in Österreich sowie Deutschland geführt. Hierbei konnten unter Berücksichtigung
aktueller Schallmessungen im Gemeindegebiet Erl die Berechnungsergebnisse verglichen
werden. Dabei zeigte sich, dass die Ergebnisse nach österreichischem bzw. deutschem
Regelwerk dem Grunde und auch der Höhe nach sehr ähnlich ausfallen. Geplant ist auch, in den
Genehmigungsunterlagen entsprechende Vergleichsbetrachtungen zu führen, um mögliche
grenzüberschreitende Wirkungen adäquat zu berücksichtigen.
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2. Erschütterungsschutz
2.1 Erschütterungsschutz nach Neubaustandard im Ausbauabschnitt
Beschreibung der Forderung
Gefordert wird für die bestehende Strecke Trudering – Grafing, welche keine wesentliche
Änderung erfährt, ein Erschütterungsschutz nach Neubaustandard bzw. ein „übergesetzlicher
Erschütterungsschutz“. Begründet wird dies damit, dass die Züge des Brenner-Nordzulaufs über
die Bestandstrecke im Abschnitt Trudering – Grafing abgefahren werden und somit eine
erhebliche Steigerung der Zugzahlen zu erwarten ist. Die Umsetzung der Maßnahmen wird mit
der Ausrüstung der Strecke mit ETCS im Rahmen des Starterpaketes der Digitalen Schiene
Deutschland bzw. mit der Generalsanierung gefordert.
Erläuterung und Bewertung durch DB
Nach §41 BImSchG ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung […] von Eisenbahnen
[…] sicherzustellen, dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.
Dies gilt nicht, soweit die Kosten der Schutzmaßnahme nicht im Verhältnis zum angestrebten
Schutzzweck stehen würden.
Nach der 16. BImSchV besteht ein Anspruch auf Immissionsschutz, wenn ein Verkehrsweg
neu gebaut, baulich erweitert wird oder ein erheblicher baulicher Eingriff stattfindet. Dies ist
bei einer Blockverdichtung im Abschnitt Trudering – Kirchseeon nicht der Fall. Somit besteht
mangels erkennbaren baulichen Eingriffes in den Verkehrsweg kein unmittelbarer Anspruch
auf Erschütterungsschutzmaßnahmen nach der 16. BImSchV. Liegen keine baulichen
Maßnahmen vor, die einen erheblichen baulichen Eingriff im vorgenannten Sinne darstellen, ist der
Anwendungsbereich der 16. BImSchV für diese Maßnahmen nicht eröffnet.
Bereits im heutigen Zustand der Bestandsstrecke können die Schutzziele nicht eingehalten
werden. Dies begründet sich vor allem durch die Nachverdichtung in den letzten Jahrzehnten
im Münchner Ballungsraum und das Heranwachsen der Besiedlung an die Bahnstrecke.
Eine erschütterungsmindernde Maßnahme zur Erreichung des Ziels Erschütterungsschutz
nach Neubaustandard wäre ein Masse-Feder-System (MFS), welches jedoch hohen
konstruktiven Aufwand zur Folge hätte und einem Streckenneubau gleichkäme. Es müsste im
gesamten Abschnitt ein Trogbauwerk unterhalb der bestehenden Trasse errichtet werden. Hierfür
müsste die darüberliegende Strecke inklusive technischer Ausrüstung (wie Oberleitung)
zurückgebaut und im Anschluss erneut errichtet werden.
Der beschriebene Einbau eines MFS und der damit verbundene Streckenneubau würde
jedoch mehrjährige erhebliche Auswirkungen auf den Bahnbetrieb, Raum und Umwelt
bedeuten. Ebenso ist durch die Errichtung eines Troges mit einer Verbreiterung des
Streckenkorridors zu rechnen. Dies führt zu neuen Betroffenheiten und Platzbedarf – ggf. mit einem
Rückbau von Häuserzeilen (vgl. Ausführungen unter 1.3).
Die Forderung Erschütterungsschutz nach Neubaustandard gemäß den Anforderungen nach
BImSchV ist aus den vorstehenden Gründen nicht umsetzbar. Aus diesen Gründen wurde die
Kernforderung in eingereichter Form nicht monetär bewertet.
Es besteht jedoch die Möglichkeit teilweise die Erschütterungen im Abschnitt zu reduzieren.
Die beschriebenen Maßnahmen wären das Einbringen von akustisch wirksam besohlten
Schwellen (Schwellen mit elastomerer Beschichtung) und der Einbau von Unterschottermatten
auf den Eisenbahnüberführungen.
Ein Einbau von akustisch wirksam besohlten Schwellen und der Einbau von
Unterschottermatten auf den Eisenbahnüberführungen wäre technisch möglich und ohne erkennbare
Konflikte auf Raum und Umwelt. Die Kosten für diese abgewandelte Forderung wurden monetär
bewertet und würden die Projektkosten bei Umsetzung erhöhen.
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2.2 Erschütterungsschutz nach Neubaustandard für die Bestandsstrecke Grafing –
Grenze D/A
Beschreibung der Forderung
Gefordert wird für die bestehende Strecke, welche keine wesentlichen Änderungen erfährt,
ebenfalls ein Erschütterungsschutz nach Neubaustandard bzw. ein „übergesetzlichen
Erschütterungsschutz“. Begründet wird dies damit, dass mit der Öffnung des Brennerbasistunnels
bereits Verkehre bis zur Inbetriebnahme des Brenner-Nordzulaufs über die Bestandstrecke
gefahren werden. Die Umsetzung der Maßnahmen wird mit der Ausrüstung der Strecke mit ETCS
im Rahmen des Starterpaketes der Dig
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung der Ausbaustrecke und Neubaustrecke München - Rosenheim - (Unterrichtung)