Geplante Vollsperrung beim Regionalexpress 1 ab dem Jahr 2029 zwischen Berlin und Frankfurt (Oder) (Antwort zu Drs. 21/6481)
Text
Geplante Vollsperrung beim Regionalexpress 1 ab dem Jahr 2029 zwischen Berlin und Frankfurt (Oder) (Antwort zu Drs. 21/6481)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6983
21. Wahlperiode 08.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Isabelle Vandre, Luigi
Pantisano, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/6481 –
Geplante Vollsperrung beim Regionalexpress 1 ab dem Jahr 2029 zwischen
Berlin und Frankfurt (Oder)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Regionalexpress 1 (RE1) soll ab dem Jahr 2029 zwischen Berlin
(Ostbahnhof/Ostkreuz) und Frankfurt (Oder) zeitweise voll gesperrt werden (s.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/5352 und www.zeit.de/news/2026-05/18/sorgenkind-re1-mit-
vielenausfaellen-sperrungen-angekuendigt, im Folgenden „geplante Vollsperrung“).
Nachdem zunächst über eine neunmonatige Vollsperrung ab Januar 2029
berichtet worden war, sind gegenwärtig die genaue Dauer und die Zeiträume der
geplanten Vollsperrung unklar (www.rbb24.de/panorama/beitrag/2026/06/re1-
vollsperrung-2029-vom-tisch-deutsche-bahn.html, im Folgenden „geplante
Vollsperrung“).
1. Welche Baumaßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im
Rahmen der geplanten Vollsperrung vorgesehen (bitte einzeln mit
Abschnitten und Zeitraum auflisten)?
Die Deutsche Bahn AG (DB AG) teilt mit, dass im Zeitraum von Januar bis
September 2029 aktuell folgende Baumaßnahmen geplant sind:
– ca. 50 neue Weichen,
– ca. 90 km Gleiserneuerung,
– acht neue Stellwerke,
– sechs Bahnübergangs-Erneuerungen,
– 110 km neue Oberleitung (inklusive neuer Masten),
– zwei Bahnsteige auf 210 m verlängern (Briesen),
– neue Brücke an der A10,
– neue Personenüberführung in Hangelsberg,
– ETCS von Erkner bis Kunowice (Polen),
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 7. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
– Erweiterung drei Gleise auf 740 m (Frankfurt (Oder)).
2. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung schon klar, ob die geplante
Vollsperrung die ganze geplante Zeit den ganzen Abschnitt von Berlin
(Ostbahnhof/Ostkreuz) bis Frankfurt (Oder) trifft, oder wann genau ist
welcher Teilabschnitt voraussichtlich gesperrt?
Nach Angaben der DB AG konzentrieren sich die aktuell geplanten
Baumaßnahmen auf den Streckenabschnitt zwischen Hangelsberg und Frankfurt (Oder).
Einzelmaßnahmen mit geringeren Auswirkungen sind zwischen Erkner und
Hangelsberg geplant. Die genaue Baustellenreihung, die Wahl der Sperrart
(Vollsperrung oder eingleisige Sperrung) und zeitliche Dauer der Sperrungen
ist Gegenstand der gemäß Delegiertem Beschluss (EU) 2017/2075 der
Kommission vom 4. September 2017 laufenden Abstimmungen mit den
Zugangsberechtigten.
3. Warum ist es nach Kenntnis der Bundesregierung nicht möglich, die
geplante Vollsperrung zu vermeiden und stattdessen eingleisig zu sanieren?
Nach Angaben der DB AG können bestimmte Arbeiten aus technischen
Gründen oder aufgrund arbeitsschutzrechtlicher Anforderungen nicht unter
eingleisiger Betriebsführung durchgeführt werden. Hierzu zählen insbesondere Arbeiten
an Weichenverbindungen sowie an der Leit- und Sicherungstechnik. Darüber
hinaus kann auch der Anspruch an eine hohe Baueffizienz ein maßgeblicher
Grund für die Entscheidung zugunsten einer Vollsperrung sein.
4. Warum ist nach Kenntnis der Bundesregierung der geplante
Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung über die Bundesautobahn (A) 10 schon
nach weniger als 30 Jahren nötig (siehe www.moz.de/nachrichten/brande
nburg/sperrung-re1-das-alles-will-die-bahn-zwischen-berlin-und-frankfur
t-bauen-79079988.html), und warum kann der Ersatzneubau nicht wie
der Bau Ende der 1990er-Jahre nur mit geringen Unterbrechungen des
gesamten Bahnverkehrs erfolgen?
Nach Angaben der DB AG handelt es sich hierbei nicht um den Ersatzneubau
der bestehenden Eisenbahnüberführung über die A 10, sondern um den Neubau
einer westlich davon gelegenen Überführung, die im Zuge des Ausbaus der
Anschlussstelle erforderlich wird.
5. Inwiefern und gegebenenfalls weshalb muss nach Kenntnis der
Bundesregierung der Bahnhof Köpenick im Rahmen der geplanten Vollsperrung
2029 geschlossen werden, zumal er erst 2027 neu eröffnen soll?
Zum detaillierten Sperrpausenkonzept für 2029 können seitens der DB AG
derzeit noch keine belastbaren Aussagen getroffen werden, da hierfür unter
anderem die Abstimmung verschiedener Einzelmaßnahmen und Projekte
erforderlich ist.
6. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die geplante
Vollsperrung für Beschäftigte bzw. Pendlerinnen und Pendler in
Ostbrandenburg?
7. Welche Auswirkungen der geplanten Vollsperrung erwartet die
Bundesregierung auf Schülerinnen und Schüler sowie Studierende der
Universitäten im Einzugsgebiet des RE1?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Sofern Züge im Schienenpersonennahverkehr ausfallen müssen, werden diese
im Auftrag der Eisenbahnverkehrsunternehmen durch Busse ersetzt. Im
Schienenpersonenfernverkehr wird zusätzlich zum Busersatzverkehr geprüft, ob
sinnvolle Umleitungen über andere Strecken angeboten werden können.
8. Mit welchen Fahrgastverlusten im Regionalverkehr durch die geplante
Vollsperrung rechnet die Bundesregierung infolge der Baumaßnahmen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
9. Wie schätzt die Bundesregierung die wirtschaftlichen Folgen der
geplanten Vollsperrung für Ostbrandenburg ein?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Aussagen
der Güterbahnverbände, „monatelange Streckensperrungen […] rauben
den Bahnen die Geschäftsgrundlage“ bzw. der daraus folgenden
Forderung, „statt der kompletten Schließung kilometerlanger Abschnitte die
Baustellen so einzurichten, dass der Verkehr teilweise weiter rollen
kann“ (www.vdv-dasmagazin.de/sperrungen-und-fehlende-
umleitungengueterbahnen-befuerchten-den-ruin), und was bedeutet dies für die
geplante Vollsperrung des RE1?
Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.
11. Wie ist die prozentuale Auslastung auf der Strecke der geplanten
Vollsperrung, also von Berlin (Ostkreuz/Ostbahnhof) bis Frankfurt (Oder)
derzeit?
Die Auslastung der Strecke hängt vom jeweiligen Jahres- und Wochengang der
Verkehre im Schienenpersonenfernverkehr, im Schienenpersonennahverkehr
sowie im Schienengüterverkehr ab. Nach Angaben der DB AG liegt die
mittlere Auslastung im maßgeblichen Abschnitt, bezogen auf die Nennleistung
(Zugzahl bei optimaler Betriebsqualität), zwischen 110 und 125 Prozent.
12. Warum genau zählt nach Kenntnis der Bundesregierung die geplante
Vollsperrung nicht als sogenannte Korridorsanierung (www.bmv.de/Shar
edDocs/DE/Artikel/E/korridorsanierung-fuer-die-schiene.html), obwohl
sie zumindest als Vollsperrung und vom Zeitumfang her dieser
Sanierungsart entspricht (bitte genau begründen, warum diese Strecke nicht
zum Hochleistungsnetz gezählt wird, auch vor dem Hintergrund der
internationalen Verbindung Richtung Polen)?
Nach Auskunft der DB AG zählt die Strecke zum Hochleistungsnetz, ist jedoch
aufgrund des Anlagenzustands und des laufenden Ausbauprojektes nicht
Bestandteil der Korridorsanierungen.
13. Wer wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für den
Ersatzverkehr im Fall der geplanten Vollsperrung tragen, und prüft die
Bundesregierung, ob diese Kosten aufgrund des Umfangs der Sperrung wie bei
den Korridorsanierungen aufgeteilt werden könnten?
Die Kosten für den Schienenersatzverkehr sind abseits der in § 11c BSWAG
festgelegten Generalsanierungen/Hochleistungskorridore regulär durch das
leistungserbringende Eisenbahnverkehrsunternehmen zu tragen. Grundlage hierfür
bilden die Festlegungen in den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der
DB InfraGO AG.
Zusätzlich können je nach Verkehrsvertrag weitere Regelungen zur
Abrechnung zwischen dem Eisenbahnverkehrsunternehmen und dem Aufgabenträger
für den Schienenpersonennahverkehr getroffen werden.
14. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die neue Abstellanlage am
Bahnhof Frankfurt (Oder) schon aktuell für den Betrieb des
Bahnverkehrs von Berlin über Frankfurt (Oder) von enormer Bedeutung wäre,
und wenn ja, wie ist die Verschiebung dieses Baus auf das Jahr 2029
(siehe Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 21/5352) mit dieser
Bedeutung vereinbar?
Die DB AG teilt mit, dass die Abstellanlage eine große Bedeutung für den
Schienenpersonennahverkehr hat, vorrangig für den RE1 und dem damit in
Verbindung stehenden angelaufenen Fahrzeughochlauf (Auflängung der Züge).
Daneben kann die Abstellanlage zukünftig auch eine flexiblere Nutzung der
Bahnsteiggleise in Frankfurt (Oder) ermöglichen. Die Finanzierung des
Projekts erfolgt aus der LuFV 8.7. Bis zur Inbetriebnahme der Abstellanlage
Frankfurt (Oder) müssen bestehende Kapazitäten und tragfähige Alternativen
genutzt werden. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen melden dafür die Nutzung
der Abstellanlagen in den jeweiligen Fahrplanjahren bei der Die DB InfraGO
AG an. Die Zuweisung der vorhandenen Kapazitäten durch die DB InfraGO
AG erfolgt im Rahmen eines standardisierten und regulierten
Vergabeprozesses. Die zeitliche Verschiebung der Baumaßnahme ist im Wesentlichen auf
planfeststellungsrechtliche Anforderungen in den Bereichen Lärmschutz und
Entwässerung zurückzuführen.
15. Welche Folgen hätte die geplante Vollsperrung nach Kenntnis der
Bundesregierung für den internationalen Zugverkehr Richtung Polen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
16. War die Bundesregierung und/oder die Deutsche Bahn AG bereits mit
Polen und gegebenenfalls mit anderen Ländern im Austausch zu der
geplanten Vollsperrung, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?
Die DB AG teilt mit, dass mit der PKP Polskie Linie Kolejowe S. A. zweimal
im Jahr Abstimmungen zu internationalen Baumaßnahmen stattfinden. Die
geplante Sperrung 2029 wurde erstmalig im Oktober 2025 bekannt gegeben und
in die gemeinsame Planung übernommen. Im März 2026 wurde das polnische
Infrastrukturministerium ebenfalls über die geplante Sperrung informiert.
17. Wie viele langfristig eingeplante „Instandhaltungscontainer“ (siehe
Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 21/5352) hat es nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 2022 auf der Strecke des RE1 gegeben?
Nach Angaben der DB AG werden Instandhaltungscontainer auf der Strecke in
der Regel alle vier Wochen je Fahrtrichtung eingesetzt. Auf dem Abschnitt
Berlin Ostendgestell–Frankfurt (Oder) waren mit Stand Juni 2026 insgesamt 212
Instandhaltungscontainer vorhanden.
18. Wie viele der in Frage 17 genannten „Instandhaltungscontainer“ wurden
seit 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich von der DB
InfraGO für Instandhaltungsarbeiten genutzt (bitte absolute Zahl und
Prozentzahl angeben)?
Die DB AG teilt mit, dass in 136 Instandhaltungscontainer (64 Prozent)
Instandhaltungsmaßnahmen umgesetzt wurden. Im Jahr 2026 liegt die Quote
bisher bei 72 Prozent.
19. Welche Umleiterstrecken und Ersatzverkehrskonzepte sind nach
Kenntnis der Bundesregierung während der geplanten Vollsperrung
vorgesehen?
Über die Antwort zu Frage 6 hinaus ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass
Züge des Güterverkehrs je nach Sperrzustand mit Richtungswechsel in Frankfurt
(Oder) über Cottbus umgeleitet werden oder den Grenzübergang Horka nutzen.
20. Wie soll während der geplanten Vollsperrung die Anbindung von
Frankfurt (Oder), Fürstenwalde/Spree und weiteren Kommunen an Berlin
sichergestellt werden?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
21. Bietet die Ostbahn als Umleitungsstrecke für die geplante Vollsperrung
nach Kenntnis der Bundesregierung ausreichend Kapazität, oder müsste
sie erst ertüchtigt werden, und wenn ja, wie?
Die DB AG teilt mit, dass die Ostbahn mit dem aktuellen Zugprogramm im
Schienenpersonennahverkehr ausgelastet ist. Umleitungen von Zügen sind nur
dann möglich, wenn Züge im Schienenpersonennahverkehr durch Busse ersetzt
werden.
22. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft, ob während der
geplanten Vollsperrung der parallel fahrende Regionalbahn (RB) 36 über
Berlin – Königs Wusterhausen – Storkow – Frankfurt (Oder) als
Ausweichstrecke aufgewertet werden könnte (z. B. durch einen 30-Minuten-
Takt bzw. Schienenersatzverkehr von Briesen mit dem Bus nach
Müllrose bzw. von Fürstenwalde nach Storkow), um die Anschlüsse zur Bahn
zu sichern?
Nach Angaben der DB AG hat die Prüfung einer Taktverdichtung der RB36
ergeben, dass die vorhandene Infrastruktur für dieses Zugprogramm nicht
ausgelegt ist. Die Planungen zu Art und Umfang des erforderlichen Ersatzverkehrs
für die von der Sperrung betroffenen Linien des Regionalverkehrs werden
aufgenommen, sobald das konkrete Sperrkonzept vorliegt.
23. Welche Kosten werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit für
die gesamten Maßnahmen im Rahmen der geplanten Vollsperrung
veranschlagt?
Der genaue Umfang (inklusive Verhältnis zwischen Vollsperrung und
eingleisiger Sperrung) und Inhalt des Baubündels befinden sich derzeit noch in Prüfung,
so dass die DB InfraGO AG zum aktuellen Zeitpunkt noch keine belastbare
Aussage zu den Kosten treffen kann.
24. Welche Anteile der in der Frage zuvor genannten Kosten entfallen auf
die Erneuerung der Infrastruktur, welche auf Erweiterungen und welche
auf Maßnahmen im Zusammenhang mit Tesla?
Die DB AG teilt mit, dass die ETCS-Ausrüstung des Abschnitts Frankfurt
(Oder) (a)–Erkner einschließlich der Oderbrücke als Ankermaßnahme für die
Sperrung vorgesehen ist. Daher wird ein wesentlicher Teil der Kosten auf die
Erneuerung der Leit- und Sicherungstechnik entfallen. Im Bereich des
Bahnhofs Fangschleuse, insbesondere für das Industriegebiet Freienbrink Nord mit
der dortigen Ansiedlung unter anderem von Tesla, ist vorgesehen, den neuen
Güter- und Personenbahnhof bereits bis Ende 2026 vollständig in Betrieb zu
nehmen.
25. Welche Abstimmungen gab es bislang zwischen Bund, Land
Brandenburg, den betroffenen Kommunen, dem Verkehrsverbund Berlin-
Brandenburg, ODEG (Ostdeutsche Eisenbahn) und Deutscher Bahn zu der
geplanten Vollsperrung?
Die Bundesregierung ist an den laufenden Abstimmungen nicht beteiligt.
26. Wann sollen Öffentlichkeit, Kommunen und Fahrgastverbände
verbindlich über Art und Umfang der Einschränkungen durch die geplante
Vollsperrung informiert werden?
Nach Auskunft der DB AG erfolgt die Information der Öffentlichkeit, der
Kommunen sowie der Fahrgastverbände nach Abschluss der offiziellen
Marktkonsultation und Vorliegen einer begründeten Entscheidung.
27. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Zeitplan für die
Fahrsteigverlängerung der Bahnhöfe des RE1, an denen bisher kein Einsatz
der längeren Züge der Reihe „Desico HC 8-Teiler“ möglich ist (bitte pro
Bahnhof einen Zeitplan angeben)?
Die DB AG teilt mit, dass mit der derzeit gesicherten Finanzierung im Projekt
i2030 RE1 2BS die gestaffelte Verlängerung der Bahnsteiglängen auf 220 m für
den Einsatz der Fahrzeuge der Baureihe „Desiro HC (8-Teiler)“ an folgenden
Verkehrsstationen vorgesehen ist:
– Potsdam Park Sanssouci – Fertigstellung 2025 erfolgt,
– Hangelsberg – zum aktuellen Stand wird die verkehrliche Nutzbarkeit der
Bahnsteige zum 14.08.2026 für achtteilige Züge bestätigt,
– Berkenbrück, Jacobsdorf (Mark), Pillgram – Fertigstellung bis vsl. Ende
2026,
– Götz, Groß Kreutz – vsl. 2028 (BA 1), vsl. 2031 (BA 2),
– Ziltendorf, Briesen – Fertigstellung vsl. 2029.
28. Gibt es während der geplanten Vollsperrung auch umfangreiche
Bauarbeiten auf der A12 zwischen Berlin und Frankfurt (Oder), und wenn ja,
wann, und in welchem Abschnitt?
Nach Auskunft der Autobahn GmbH des Bundes sind im genannten Zeitraum
keine umfangreichen Bauarbeiten vorgesehen.
29. War die Bundesregierung oder die Deutsche Bahn AG im Austausch mit
der Autobahn GmbH, um die geplante Vollsperrung so mit Baustellen
auf der A12 abzustimmen, dass zumindest immer eine der beiden
Verkehrswege voll nutzbar ist, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn
nein, wann ist dies geplant?
Die Abstimmung mit den Straßenbaulastträgern steht nach Angaben der DB
AG noch aus.
30. Wie lange soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Strecke der
geplanten Vollsperrung, also von Berlin (Ostkreuz/Ostbahnhof) bis
Frankfurt (Oder), nach der Sperrung bzw. den Bauarbeiten baufrei bleiben?
Nach Mitteilung der DB AG bemisst sich die Dauer der Baufreiheit nach dem
Zeitraum der Sperrung. Im Falle von Berlin Ostkreuz/Ostbahnhof bis Frankfurt
(Oder) ist die genaue Baustellenreihung, die Wahl der Sperrart (Vollsperrung
oder eingleisige Sperrung) und zeitliche Dauer der Sperrungen noch
Gegenstand der laufenden Abstimmungen mit den Zugangsberechtigten.
31. Erwartet die Bundesregierung ein erhöhtes Passagieraufkommen auf der
Linie RE1 (vor und/oder nach der geplanten Vollsperrung), und wenn ja,
ist dann eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel geplant, bzw. wenn
dies nicht geplant ist, welche Pläne hat die Bundesregierung, damit die
Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt trotz angespannter
Haushaltslagen mit der Situation zurechtkommen?
Die Zuständigkeit für den öffentlichen Personennahverkehr einschließlich des
Schienenpersonennahverkehrs liegt gemäß der föderalen Struktur in
Deutschland bei den Ländern. Der Bund unterstützt die Länder bei der Erfüllung dieser
Aufgabe mit finanziellen Mitteln über das Regionalisierungsgesetz. Die Länder
bzw. deren Aufgabenträger bestellen die Verkehrsleistungen bei den
Verkehrsunternehmen und schließen mit diesen Verkehrsverträge ab. Der Bund ist in die
Gestaltung des Angebots und die Abwicklung der Verkehre vor Ort nicht
eingebunden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Verkehr
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Geplante Vollsperrung beim Regionalexpress 1 ab dem Jahr 2029 zwischen Berlin und Frankfurt (Oder) (Antwort)