Frage von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5250)
Teil von Protokoll der 70. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5250)
Verfolgt die Bundesregierung eigene Pläne für eine Nachpflanzpflicht von drei Straßenbäumen für jeden gefällten Straßenbaum an Bundesstraßen, auf Bundesliegenschaften und an Bundeswasserstraßen, um den Straßenbaumbestand angesichts hoher Schädigungs- und Fällquoten langfristig aufrechtzuerhalten, wie es zum Beispiel das Berliner Klimaanpassungsgesetz vorsieht, und, wenn nein, was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte:
Die Baulastträger von Straßen und Wegen sind bereits heute, nach den Naturschutzgesetzen des Bundes und der Länder, verpflichtet, bestehende Straßenbäume, Baumreihen und Alleen zu erhalten. Entsprechendes gilt für Bäume auf sonstigen Bundesliegenschaften. Ausnahmen kommen nur zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit in Betracht. Gegebenenfalls sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen.
Eine derartige Regelung wird von der Bundesregierung nicht verfolgt.
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