Städte klimafit machen - Mit Begrünung und Entsiegelung die Menschen vor Ort vor Hitze und Überschwemmung schützen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6342)
Text
Städte klimafit machen - Mit Begrünung und Entsiegelung die Menschen vor Ort vor Hitze und Überschwemmung schützen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6342)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7040
21. Wahlperiode 09.07.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(16. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Julia Schneider, Sylvia Rietenberg, Johannes
Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/6342 –
Städte klimafit machen – Mit Begrünung und Entsiegelung die Menschen vor
Ort vor Hitze und Überschwemmung schützen
A. Problem
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem sie die
Bundesregierung dazu auffordern, dass die Städte in Deutschland durch Begrünung und
Entsiegelung klimafit gemacht werden. Zur Stärkung der urbanen Klimaresilienz soll
der weit überwiegende Teil der mindestens 3 Milliarden Bäume, die bis zum Jahr
2030 europaweit gemäß der Wiederherstellungsverordnung gepflanzt werden
sollen, überwiegend in Städten als Straßen- und Parkbäume gepflanzt sowie als
Alleen angelegt werden. Darüber hinaus soll die Bundesregierung ein bundesweites
Baumkataster einführen, um ein einheitliches, digitales und öffentlich
zugängliches System zur Überwachung der Bäume aufzubauen. Des Weiteren soll ein
jährlicher Bericht über den Zustand und die Anzahl der Bäume in Straßen und
Parks vorgelegt, Anreize für private Baumpflanzungen in Gärten und Hinterhöfen
geschaffen sowie Konzepte zur Erhaltung und Fortentwicklung des
Baumbestands vorgelegt werden. Um die Ziele der Wiederherstellungsverordnung für
städtische Ökosysteme umzusetzen, sollen der Erhalt und die Ausweitung
städtischer Grünflächen sowie Baumüberschirmungen als verbindliche Zielsetzung der
Bauleitplanung für alle Kommunen festgeschrieben werden. Im Baugesetzbuch
soll außerdem verankert werden, dass kein Nettoverlust an städtischen
Grünflächen und Baumüberschirmungen eintreten darf. Ziel ist es, eine ausreichende
Versorgung mit Grün- und Freiflächen, insbesondere in dicht besiedelten Gebieten,
zu sichern. Versiegelte Böden, die dauerhaft nicht mehr genutzt werden, sollen
gemäß § 1 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) in ihrer
Leistungsfähigkeit so weit wie möglich wiederhergestellt werden. Das BBodSchG soll zu einem
Bundesbodengesundheitsgesetz weiterentwickelt werden, das den vorsorgenden
Bodenschutz umfasst und sich insbesondere auf den Erhalt und die
Wiederherstellung der Böden als natürliche CO2-Senken konzentriert.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/6342 abzulehnen.
Berlin, den 8. Juli 2026
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit
Lorenz Gösta Beutin
Vorsitzender
Christian Moser
Berichterstatter
Dr. Ingo Hahn
Berichterstatter
Isabel Mackensen-Geis
Berichterstatterin
Julia Schneider
Berichterstatterin
Dr. Fabian Fahl
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Christian Moser, Dr. Ingo Hahn, Isabel Mackensen-Geis,
Julia Schneider und Dr. Fabian Fahl
I. Überweisung
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/6342 wurde in der 86. Sitzung des
Deutschen Bundestages am 25. Juni 2026 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie zur Mitberatung an den Haushaltsausschuss, den Ausschuss
für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und
Kommunen überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu
auffordern soll:
1. einen substanziellen Beitrag zur Erreichung des Ziels der Wiederherstellungsverordnung zu leisten, um bis
2030 europaweit mindestens drei Milliarden zusätzliche Bäume zu pflanzen (Artikel 13), und dabei zur
Stärkung der urbanen Klimaresilienz den weit überwiegenden Teil als Stadtbäume (Straßen- und Parkbäume)
sowie als Alleen anzulegen;
2. ein bundesweites Baumkataster einzuführen mit dem Ziel, ein einheitliches, digitales und öffentlich
zugängliches System der Baumüberwachung aufzubauen, sowie
a. jährlich einen „Baumzustandsbericht“ zu veröffentlichen, der auch über Anzahl und Zustand der Bäume
an Straßen, in Städten und Parks bundesweit berichtet;
b. Anreize zu schaffen, damit Bäume auf privaten Grundstücken, wie in Hinterhöfen und Gärten, ebenfalls
in das Baumkataster aufgenommen werden;
c. die Erstellung und Umsetzung von Straßenbaum- bzw. Stadtbaumkonzepten voranzubringen, die darauf
abzielen den Baumbestand zu erhalten und weiterzuentwickeln;
3. die Ziele der Wiederherstellungsverordnung für städtische Ökosysteme (Artikel 8) umzusetzen, indem:
a. der Erhalt und die Ausweitung städtischer Grünflächen und Baumüberschirmungen als verbindliche
Zielsetzung der Bauleitplanung für alle Kommunen festgeschrieben wird;
b. im Baugesetzbuch (BauGB) verankert wird, dass kein Nettoverlust an städtischen Grünflächen und
Baumüberschirmungen eintritt und diese schrittweise ausgebaut werden, bis ein angemessenes
Zielniveau erreicht ist;
c. gemeinsam mit den Ländern den Kommunen ermöglicht wird, den Altbaumbestand stärker zu schützen,
indem Pflegemaßnahmen und Standortbedingungen, beispielsweise durch Baumscheibenerweiterungen
und -begrünung, verbessert werden;
4. ein Verschlechterungsverbot für städtische Grünflächenversorgung im Klimaanpassungsgesetz (KAnG) und
im Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen;
5. die anstehende Baugesetzbuch-(BauGB-)Novelle zu nutzen, um
a. Orientierungswerte für öffentliches Grün zu verankern, damit eine ausreichende Versorgung mit Grün-
und Freiflächen, insbesondere in dicht besiedelten Gebieten, gesichert wird;
b. einen Grünflächenfaktor in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) einzuführen, um Umfang und
Qualität von blau-grüner Infrastruktur festzusetzen;
c. vorsorgende Konzepte, wie etwa Klimarisikoanalysen, Anpassungskonzepte, Hitzeaktionspläne und
Starkregengefahrenkarten, verbindlich in der Bauleitplanung zu berücksichtigen;
6. gemeinsam mit den Ländern darauf hinzuwirken, dass den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt wird,
verbindliche Vorgaben zu erlassen, um
a. eine Gründachpflicht bei Neubauten mit Flachdach einzuführen, wie bereits in einigen Bundesländern
umgesetzt;
b. eine Fassadenbegrünung bei Neubauten ab einer bestimmten Flächengröße festzulegen;
c. Grauwasser-Recycling bei Neubauten vorzuschreiben;
d. grundstücksübergreifende Regenwasserbewirtschaftung sowie Entsiegelungsmaßnahmen gesetzlich
abzusichern;
7. am bewährten Instrument der Realkompensation im Naturschutzrecht festzuhalten, und die konsequente
Anwendung im Baugesetzbuch und der Bauleitplanung sicherzustellen; sowie im Städtebaurecht die
konsequente Abfolge von Vermeidung und Ausgleich einheitlich festzulegen, sowie Ersatzgeld nur im
Ausnahmefall zu genehmigen;
8. versiegelte Böden, die dauerhaft nicht mehr genutzt werden, in ihrer Leistungsfähigkeit nach § 1 des
Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) so weit wie möglich und zumutbar wiederherzustellen und zu
entsiegeln, sowie die Regelungen des Baugesetzbuchs zur Entsiegelung öffentlicher Flächen rechtlich zu
präzisieren, konkrete Ziele zu definieren und praxisorientiert zu vereinfachen, und ein Anreizsystem zur
Entsiegelung privater Flächen einzuführen;
9. das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) zu einem Bundesbodengesundheitsgesetz (BBodGesundG)
weiterzuentwickeln, welches den vorsorgenden Bodenschutz umfasst und insbesondere auf den Erhalt und die
Wiederherstellung der Böden als natürliche CO2-Senken, der bodenbezogenen Biodiversität und der
Wasseraufnahme bzw. des Wasserspeichervermögens abzielt;
10. das Ziel der Netto-Null-Flächeninanspruchnahme konsequent einzuhalten, und damit die
Neuinanspruchnahme von Flächen bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar zu begrenzen und bis 2050 eine
Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen; und hierzu verbindliche Zwischenziele einzuführen sowie geeignete
Förderinstrumente für Entsiegelung und eine Reduzierung des Flächenverbrauchs in Kommunen auszubauen;
11. eine bundesweite Entsiegelungsstrategie mit messbaren Zielen, regelmäßigem Monitoring und einem
bundesweiten Entsiegelungskataster zu entwickeln, sowie einen Entsiegelungsfahrplan für
Bundesliegenschaften vorzulegen, der Potenziale zur Flächenentsiegelung auf bundeseigenen Grundstücken, z. B. an
Bahnhöfen und Behördenstandorten systematisch erfasst und umsetzt;
12. die Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen zu stärken, indem
a. in § 4 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
blau-grüne Infrastruktur als Investitionsbereich verankert wird, damit solche Projekte als zusätzliche
Investitionen des Bundes in die Infrastruktur gefördert werden können, und das mit 5 Milliarden Euro
zu fördern;
b. noch in diesem Jahr ein Förderaufruf für „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“
unter dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK-DAS-Förderrichtlinie) ermöglicht wird,
um Personal für die Funktion von „Klimaanpassungsmanager*innen, die in Kommunen
Klimaanpassungskonzepte erstellen und Maßnahmen umsetzen, zu fördern;
c. das Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume“ (AULR) mit mindestens 400
Millionen Euro zusätzlich pro Jahr bis 2030 ausgestattet wird, um damit jährlich 200
Klimaanpassungsprojekte mehr in Kommunen zu ermöglichen;
d. entsprechend den Empfehlungen des „Weißbuchs Stadtgrün“ bestehende und geeignete
Förderprogramme des Bundes um die Aspekte „Stadtnatur“, „Stadtgrün“ und „Stadtklima“ erweitert werden;
e. weitere notwendige Finanzierungsgrundlagen bereitgestellt werden, etwa durch Gemeinschafts- und
Daueraufgaben, die Kommunen mit Unterstützung vom Bund und den Ländern in die Lage versetzt
werden, wirksame, langfristig tragfähige und sozial gerechte Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung
vor den Folgen der Klimakrise eigenständig zu planen, umzusetzen und nachhaltig zu sichern;
13. das bereits als Referentenentwurf vorgelegte „Gesetz zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und des
Schutzes vor Starkregenereignissen sowie zur Beschleunigung von Verfahren des Hochwasserschutzes“ der
Vorgängerregierung einzuführen;
14. in Zusammenarbeit mit den Ländern darauf hinzuwirken, bundesweit „Schwammstadt Agenturen“ zu
etablieren, um nach dem Vorbild der „Berliner Regenwasseragentur“ Beratungs- und Weiterbildungsangebote
sowie zielorientierte Kommunikation und die Moderation integrierter Planungsprozesse mit beteiligten
Akteursgruppen in diesem Bereich zu unterstützen;
15. entsprechend der Nationalen Wasserstrategie das „Leitbild der wassersensiblen Stadt“ praxisnah und
umsetzbar weiterzuentwickeln und dabei
a. den Vorrang einer dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftung in neu zu erschließenden
Siedlungs- und Gewerbegebieten vor Ableitung in die Kanalisationen festzulegen;
b. bei bestehenden Gebieten die Abkopplung von Flächen, von denen Regenwasser in die Kanalisation
eingeleitet wird, voranzubringen;
c. in Zusammenarbeit mit den Ländern und Verbänden zügig Maßnahmen zu entwickeln, um rechtliche
Regelungen zum Umgang mit Wasser in der Stadt, speziell der Nutzung von Regen- und Grauwasser
als Betriebswasser im urbanen Raum, weiterzuentwickeln;
16. gemeinsam mit den Ländern darauf hinzuwirken nach dem Vorbild Berlins in allen größeren Städten einen
öffentlich zugänglichen digitalen „Umweltgerechtigkeitsatlas“ einzuführen, der eine Übersicht über die
verschiedenen Umweltauswirkungen in der direkten Umgebung, wie Lärmbelastung und Luftverschmutzung,
mit Klimarisiken, wie Hitzebelastung und Überflutungsrisiko, und den Indikatoren Grün- und
Freiflächenversorgung sowie sozialer Benachteiligung kombiniert;
17. bestehende Informations- und Warnsysteme im Katastrophenschutz dahingegen weiterzuentwickeln, dass
mit niedrigschwelligen, barrierefreien und mehrsprachigen Mehrkanal-Warnsystemen Menschen rechtzeitig
vor Extremwetterereignissen wie Hitzewellen oder Starkregen gewarnt werden können; dabei soll die
zentrale Rolle des Deutschen Wetterdienstes für diese Aufgabe klar definiert werden.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Haushaltsausschuss hat in seiner 44. Sitzung am 8. Juli 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/6342 abzulehnen.
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat in seiner 28. Sitzung am 8. Juli 2026 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/6342 abzulehnen.
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 28. Sitzung am 8. Juli
2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/6342 abzulehnen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Antrag auf
Drucksache 21/6342 in seiner 40. Sitzung am 8. Juli 2026 abschließend behandelt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, der Antrag sei bereits zu Beginn des Jahres erarbeitet
worden. Die jüngste Hitzewelle habe die Dringlichkeit des Themas nochmals verdeutlicht. Ziel des Antrags sei
es, Städte klimaresilienter zu machen. Da rund 80 Prozent der Bevölkerung Deutschlands in Städten lebe, komme
der Klimaanpassung im urbanen Raum eine besondere Bedeutung zu. Städte trügen einerseits erheblich zum
Klimawandel bei, seien andererseits aber auch besonders stark von den Folgen betroffen. Als Beispiel nannte die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den städtischen Wärmeinseleffekt, bei dem sich versiegelte Flächen
tagsüber stark aufheizten und die Wärme nachts wieder abgäben. Sie verwies ferner darauf, dass andere europäische
Länder bei der Klimaanpassung bereits weiter seien und verstärkt auf grün-blaue Infrastruktur setzten. Kritisch
bewertete sie, dass aus dem Sondervermögen bislang keine Mittel des BMUKN für entsprechende Maßnahmen
bereitgestellt würden. Gerade Investitionen in grün-blaue Infrastruktur seien jedoch kostenintensiv und
erforderten eine ausreichende finanzielle Unterstützung. Inhaltlich sehe der Antrag insbesondere die Stärkung von
Stadtgrün und Baumbeständen vor. Es sei im Übrigen auf die EU-Wiederherstellungsverordnung zu verweisen, nach
der bis 2030 europaweit 3 Milliarden zusätzliche Bäume gepflanzt werden sollen. Deutschland leiste hierzu
bislang einen zu geringen Beitrag. Deshalb fordere die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ambitioniertere
nationale Ziele. Zudem sprach sie sich für die Einführung eines bundesweiten Baumkatasters aus, um den Zustand
der Stadtbäume systematisch zu erfassen. Darüber hinaus seien ein bundesweites Leitbild für Schwammstädte
sowie Maßnahmen wie Fassadenbegrünung und Grauwassernutzung notwendig. Die Novelle des
Baugesetzbuches enthalte zwar entsprechende Möglichkeiten, verzichte jedoch auf verbindliche Vorgaben und stelle damit
eine verpasste Chance dar. Abschließend sprach sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für eine
grundlegende Modernisierung des seit 26 Jahren unveränderten Bundes-Bodenschutzgesetzes aus, um den Bodenschutz
an die heutigen klimatischen Herausforderungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse anzupassen.
Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass die Klimaanpassung eine der zentralen Herausforderungen der
Gegenwart sei und der Bund dabei die strategische Richtung vorgeben müsse. Den Antrag der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN sei jedoch abzulehnen, da er zu stark in die kommunale Planungshoheit eingreife, indem den
Kommunen verbindliche Vorgaben zur Klimaanpassung gemacht würden. Stattdessen verwies die Fraktion der
CDU/CSU auf die Novellierung des Baugesetzbuches, mit der Klimaanpassung und Klimaschutz erstmals
strukturell in der Bauleitplanung verankert sowie neue Instrumente etwa zur Niederschlagswasserbewirtschaftung und
zur grünen Infrastruktur geschaffen würden. Zugleich würden Planungs- und Genehmigungsverfahren
beschleunigt. Die Anforderungen an die Klimaanpassung seien je nach Kommune unterschiedlich, und die Kommunen
hätten die Herausforderungen erkannt. Sie benötigten vor allem geeignete Instrumente, um passgenaue Lösungen
vor Ort umzusetzen. Zusätzliche bundesrechtliche Vorgaben würden diesem Ziel nicht gerecht. Auch eine
Ausweitung der EU-Wiederherstellungsverordnung lehnte die Fraktion der CDU/CSU ab. Sie verwies darauf, dass
bereits die Europäische Kommission eine möglichst bürokratiearme Umsetzung empfehle und weitere Vorgaben
insbesondere für Land- und Forstwirte eine unnötige Belastung darstellen würden. Abschließend hob sie hervor,
dass Instrumente wie das Schwammstadt-Konzept bereits genutzt würden. Als Beispiel sei Bayern zu nennen, wo
Mittel aus dem Sondervermögen unter anderem für Hochwasserschutzmaßnahmen und die Umsetzung von
Schwammstadt-Konzepten eingesetzt würden.
Die Fraktion der AfD betonte, dass der Schutz vor sommerlicher Hitze, Starkregen und Überflutungen eine
wichtige Aufgabe verantwortungsvoller Stadtplanung sei. Frischluft- und Kaltluftschneisen, alte Stadtbäume,
Parkanlagen und andere stadtklimatisch bedeutsame Grünflächen müssten erhalten und bereits im Rahmen der
Bauleitplanung verbindlich geschützt werden. Unter dem Vorwand der Klimaanpassung solle aber mit dem
eingebrachten Antrag die EU-Wiederherstellungsverordnung umgesetzt und ein umfassendes neues Regelungs- und
Förderregime geschaffen werden. Vorgesehen seien unter anderem verpflichtende Grünflächenfaktoren für
Kommunen, Baum- und Entsiegelungskataster, Umweltgerechtigkeitsatlanten, Schwammstadtagenturen sowie
zusätzliche Klimaanpassungsmanager. Die Fraktion der AfD sprach sich gegen pauschale Vorgaben wie Gründach- und
Fassadenbegrünungspflichten, Grauwasservorgaben oder Entsiegelungsziele aus. Solche Maßnahmen würden das
Bauen verteuern, Genehmigungsverfahren verlängern und auch dort Anwendung finden, wo kein erkennbarer
Nutzen bestehe. Statt einer weiteren Verdichtung der Städte müsse zusätzlicher Wohnraum vor allem in
geeigneten Bereichen des ländlichen Raums geschaffen werden. Befürwortet wurden hingegen konkrete Maßnahmen wie
leistungsfähige Kanalisationen, Rückhaltebecken, die Entsiegelung nicht mehr benötigter Flächen sowie eine
bedarfsgerechte Pflege von Straßenbäumen. Dafür seien keine zusätzlichen Berichtspflichten oder neuen
Verwaltungsstrukturen erforderlich. Die Fraktion der AfD kritisierte schließlich, dass der Antrag vor allem zu mehr
Bürokratie führe und finanzielle Mittel binde, die stattdessen in konkrete Maßnahmen zum Hochwasser- und
Hitzeschutz investiert werden sollten.
Die Fraktion der SPD betonte, dass der Antrag mit dem Schutz von Städten und Kommunen vor den Folgen der
Klimakrise ein wichtiges Thema aufgreife. Hitzeperioden und Starkregenereignisse nähmen spürbar zu und träfen
die Menschen vor Ort unmittelbar, insbesondere ältere Menschen sowie Babys und Kleinkinder. Begrünung und
Entsiegelung seien wichtige Bausteine, um Städte klimaresilienter zu gestalten und vor Hitze zu schützen. Die
Fraktion der SPD verwies darauf, dass die Bundesregierung bereits zahlreiche Maßnahmen zur Klimaanpassung
fördere. Als Beispiele nannte sie das Programm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“,
mit dem unter anderem versiegelte Flächen entsiegelt und als Begegnungsorte umgestaltet würden, sowie weitere
Förderprogramme zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktion im urbanen Raum, zur Pflanzung und
zum Erhalt von Bäumen, zur Schaffung von Naturoasen und zur Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen.
Zugleich hob die Fraktion der SPD hervor, dass Klimaanpassung eine Gemeinschaftsaufgabe sei. Erfolgreiche
Maßnahmen müssten vor Ort in den Kommunen entwickelt und umgesetzt werden, benötigten jedoch verlässliche
Unterstützung durch Bund und Länder sowie geeignete Rahmenbedingungen. Die flächendeckende Finanzierung
der erforderlichen Maßnahmen sei eine gemeinsame Kraftanstrengung. Ziel sei es, Städte auch unter veränderten
klimatischen Bedingungen lebenswert zu erhalten. Die Fraktion der SPD signalisierte schließlich die Ablehnung
des Antrags in der vorliegenden Form, da die Umsetzung entsprechender Maßnahmen in erster Linie vor Ort
erfolgen müsse.
Die Fraktion Die Linke begrüßte den Antrag und erklärte, dieser enthalte zahlreiche sinnvolle und längst
überfällige Maßnahmen. Zugleich merkte sie an, dass der Begriff „klimafit“ vor allem die notwendige Anpassung an
die bereits eingetretenen Folgen des Klimawandels beschreibe. Deutschland stehe dabei aufgrund seiner
Siedlungsstruktur mit großen versiegelten Flächen, breiten Straßen und einer Bauweise, die sich im Sommer besonders
stark aufheize, vor besonderen Herausforderungen. Im Vergleich zu südeuropäischen Städten seien deshalb
umfangreiche Anpassungsmaßnahmen erforderlich. Die Fraktion Die Linke hob hervor, dass der Antrag mit
Maßnahmen zur Begrünung und Entsiegelung wichtige Ansätze enthalte. Die vorgesehene Förderung zur Entsiegelung
privater Flächen sei sinnvoll, angesichts der Dringlichkeit des Handlungsbedarfs seien jedoch auch
ordnungsrechtliche Vorgaben erforderlich. Zudem verwies die Fraktion Die Linke darauf, dass Stadtgrün und Maßnahmen
zur Kühlung von Städten nicht nur dem Klima- und Gesundheitsschutz dienten, sondern auch die
Arbeitsproduktivität erhöhen und krankheitsbedingte Ausfälle verringern könnten. Mit Blick auf die vorgeschlagenen
Schwammstadtagenturen sei anzuregen, stattdessen bestehende Behörden personell und finanziell besser
auszustatten. Darüber hinaus kritisierte die Fraktion Die Linke, dass in der öffentlichen Debatte häufig der
Wasserverbrauch privater Haushalte im Vordergrund stehe, während hohe Wasserverbräuche und Belastungen durch
Industrie und Kraftwerke stärker berücksichtigt werden müssten. Ferner sei die finanzielle Ausstattung der
Klimaanpassungsprogramme unzureichend und die Kürzungen bei den Klimaanpassungsmanagerinnen und -managern
unbegründet. Die Kommunen benötigten deutlich mehr Unterstützung, um die erforderlichen Maßnahmen
umzusetzen. Abschließend sprach sich die Fraktion Die Linke dafür aus, Fördermittel für die Baumpflege an den
Einsatz qualifizierter Fachunternehmen zu knüpfen, da unsachgemäße Pflege zum Absterben von Stadtbäumen
führen könne.
In ihrer Replik stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fest, dass das Ziel des Antrags im Ausschuss auf
eine ungewöhnlich breite Zustimmung gestoßen sei. Dies zeige, dass das Thema Stadtgrün parteiübergreifend auf
Interesse stoße. Umso wünschenswerter sei es, wenn der Antrag auch gemeinsam beschlossen werden könnte.
Mit Blick auf die von der Fraktion der SPD genannten Förderprogramme zur Klimaanpassung räumte die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein, dass diese wichtige Instrumente seien. Sie kritisierte jedoch, dass die
Programme finanziell nicht ausreichend ausgestattet seien. Gerade finanzschwache Kommunen benötigten eine
verlässliche Unterstützung, damit Maßnahmen zum Schutz besonders vulnerabler Gruppen tatsächlich umgesetzt
werden könnten. Den positiven politischen Bekenntnissen müssten deshalb entsprechende finanzielle Mittel
folgen. Dem Vorwurf, der Antrag greife zu stark in die kommunale Planungshoheit ein, sei zu widersprechen. Die
Kommunen stünden angesichts zunehmender Hitzewellen vor erheblichen Herausforderungen und seien bislang
nicht ausreichend auf deren Folgen vorbereitet. Es werde aus den Kommunen selbst der Wunsch nach stärkerer
Unterstützung durch Bund und Länder geäußert. Die Sicherstellung einer qualifizierten Umsetzung der
Maßnahmen vor Ort sei hingegen eine kommunale Aufgabe.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beschloss mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke zu empfehlen, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/6342
abzulehnen.
Berlin, den 8. Juli 2026
Christian Moser
Berichterstatter
Dr. Ingo Hahn
Berichterstatter
Isabel Mackensen-Geis
Berichterstatterin
Julia Schneider
Berichterstatterin
Dr. Fabian Fahl
Berichterstatter
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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