Schutz von Alleen an Bundesstraßen (Antwort zu Drs. 21/6503)
Text
Schutz von Alleen an Bundesstraßen (Antwort zu Drs. 21/6503)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6981
21. Wahlperiode 07.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marcel Queckemeyer, Andreas Bleck,
Dr. Michael Blos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6503 –
Schutz von Alleen an Bundesstraßen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Alleen gehören zu den prägendsten Elementen der deutschen
Kulturlandschaften und erfüllen als lineare Biotopstrukturen wichtige ökologische
Funktionen: Sie dienen als Habitate und Trittsteinbiotope für zahlreiche Tier- und
Pflanzenarten, filtern Feinstaub, regulieren das Kleinklima und binden
Kohlendioxid (CO2). Nach § 29 Absatz 1 Nummer 4 des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zählen Alleen zu den gesetzlich schutzfähigen
Landschaftsbestandteilen.
Gleichwohl sind die Alleenbestände an deutschen Straßen dramatisch
zurückgegangen. Forschungen der Hochschule für nachhaltige Entwicklung
Eberswalde (HNEE) belegen, dass der Alleenbestand in Deutschland in den
vergangenen 17 Jahren um rund 30 Prozent auf etwa 20 000 Kilometer abgenommen
hat (www.energiezukunft.eu/umweltschutz/vom-verschwinden-der-alleen/).
Bundesweit valide Bestandsdaten oder ein einheitliches Kataster existiert
nicht; die Bundesregierung hat dies zuletzt 2017 selbst eingeräumt (www.nul-
online.de/themen/landschafts-und-umweltplanung/article-6247149-201982/all
een-und-baumreihen-an-strassen-in-brandenburg-.html).
Als maßgeblicher Treiber des Alleenschwundes an Bundesstraßen gelten die
Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme
(Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme
[RPS] 2009), die das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung mit Rundschreiben Nr. 28/2010 verbindlich für den Bereich
der Bundesfernstraßen eingeführt hat. Die RPS verpflichten bei
Neuanpflanzungen an Bundesstraßen zur Einhaltung eines Mindestabstands von 7,50
Meter (m) zum Fahrbahnrand (bei Tempo unter 70 Kilometer pro Stunde [km/h]:
4,50 m), sofern keine Fahrzeug-Rückhaltesysteme eingebaut werden (www.la
ndkreis-peine.de/buergerinformationssystem/vo020?VOLFDNR=1000006). In
der Praxis führt dies dazu, dass auf den meiste0 Prozentsstraßen
Neupflanzungen faktisch ausgeschlossen sind. Untersuchungen zufolge werden 90 Prozent
aller Alleefällungen mit Verkehrssicherheitsgründen begründet; die
Fällgenehmigung erteilt dabei nicht eine unabhängige Stelle, sondern der Landesbetrieb
Straßenwesen selbst (www.bund-brandenburg.de/service/meldungen/detail/ne
ws/verschwinden-die-alleen/).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 7. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Erste Nationale Alleentagung 2025 – gefördert von der Deutschen
Bundesstiftung Umwelt (DBU) – hat im März 2025 den dringenden
Handlungsbedarf bundesweit dokumentiert und eine nachhaltige Zukunftsstrategie für den
Alleenschutz gefordert (www.alleenschutzgemeinschaft.de/nationale-alleentag
ung-2025).
Da der Bund über das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und das Regelwerk
RPS 2009 maßgeblichen Einfluss auf die Pflege, Fällung und Nachpflanzung
von Alleen an Bundesstraßen ausübt, besteht aus Sicht der Fragesteller
dringender Klärungsbedarf.
1. Über welche aktuellen, bundesweit validen Daten zum Bestand an Alleen
und einseitigen Baumreihen an Bundesstraßen verfügt die
Bundesregierung, wenn keine solchen Daten vorliegen, wie trifft die Bundesregierung
gegebenenfalls Entscheidungen über den Schutz und die Unterhaltung von
Alleen an Bundesstraßen ohne belastbare Bestandsgrundlage, und wie
plant die Bundesregierung gegebenenfalls, zukünftig über einen
aussagefähigen Datenbestand zu verfügen?
2. Wie viele Alleebäume wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an
Bundesstraßen in den Jahren von 2009 bis 2024 jeweils gefällt, und wie
viele Fällungen standen nach Kenntnis der Bundesregierung im selben
Zeitraum jeweils Ersatzpflanzungen gegenüber (bitte nach Jahr und
Bundesland aufschlüsseln)?
4. Hat die Bundesregierung seit Einführung des Rundschreibens Nr. 28/2010
zur verbindlichen Anwendung der RPS 2009 an Bundesfernstraßen eine
systematische Evaluation der Auswirkungen dieses Regelwerks auf den
Alleenbestand an Bundesstraßen durchgeführt, wenn ja, mit welchen
Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 1, 2 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Erhalt
und Ausbau von Straßenbäumen“ auf Bundestagsdrucksache 21/6203
verwiesen.
3. Welche Bundesbehörde – Bundesministerium für Digitales und
Infrastruktur (BMDV), Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) oder sonstige – trägt
die federführende Verantwortung für den Alleenschutz an Bundesstraßen,
und welche Berichtspflichten bestehen für die im Auftrag des Bundes
handelnden Länderbehörden gegenüber dem Bund hinsichtlich Fällungen und
Pflanzungen?
Die federführende Verantwortung für Alleenschutz an Bundesstraßen liegt beim
Bundesministerium für Verkehr. Berichtspflichten der Länder zu Fällungen und
Pflanzungen von Alleebäumen bestehen nicht.
5. Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung oder Flexibilisierung des
RPS-Rundschreibens Nr. 28/2010 mit dem Ziel, standortangepasste
Pflanzabstände und eine 1 : 1-Ersatzpflanzungspflicht bei Fällungen an
Bundesstraßen zu ermöglichen, und wenn nein, mit welcher Begründung?
6. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das geltende Regelwerk
(RPS 2009 i. V. m. Rundschreiben Nr. 28/2010) mit dem
naturschutzrechtlichen Schutzzweck des § 29 BNatSchG vereinbar ist, und wie bewertet
sie gegebenenfalls den Zielkonflikt zwischen straßenrechtlicher
Verkehrssicherungspflicht und naturschutzrechtlichem Bestandsschutz?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die „Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-
Rückhaltesysteme“ (RPS 2009) treffen als technisches Regelwerk keine Regelungen zu
Straßenbäumen oder Alleen, sondern befassen sich mit Einzelhindernissen gleich
welcher Art und deren Absicherung mit Fahrzeug-Rückhaltesystemen. Für
Neupflanzungen von Bäumen an Straßen und Ersatz von einzelnen Bäumen in
Alleen gelten die Regelungen der „Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit
Aufprall auf Bäume“ (ESAB 2006). Die RPS werden derzeit in einem
Arbeitsausschuss der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)
überarbeitet. Gleichzeitig werden in einem gemeinsamen Arbeitskreis der
FGSV und der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau
e. V. (FLL) neue „Empfehlungen für Bäume an Straßen“ erarbeitet, die die ES-
AB 2006 ersetzen sollen. Diese sollen das Konfliktfeld
„Straßenverkehrssicherheit“ auf der einen Seite und „Baum- und Alleenschutz“ auf der anderen Seite.
Die Ergebnisse werden in der neuen RPS Berücksichtigung finden. Eine
separate Überarbeitung oder Flexibilisierung des Allgemeinen Rundschreibens
Straßenbau Nr. 28/2010 ist vor diesem Hintergrund nicht geplant. Mit den neuen
Regelwerken soll ein ausgewogener und sachgerechter Interessensausgleich
zwischen den Zielen des Alleenschutzes und der Verkehrssicherheit erreicht
werden.
7. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zu den
Forderungen der Ersten Nationalen Alleentagung 2025 (13. März 2025,
Berlin, gefördert von der DBU) nach einer nachhaltigen Bundesstrategie zum
Alleenschutz, wenn ja, wie lautet diese, plant sie die Erarbeitung eines
entsprechenden Bundesprogramms, und wenn nein, warum nicht?
Eine Bundesprogramm zum nachhaltigen Alleenschutz ist aus Sicht der
Bundesregierung nicht erforderlich und dementsprechend auch nicht geplant. Es
wird auf die entsprechenden Zuständigkeiten der Straßenbaulastträger und der
Länder verwiesen.
8. Existieren Bundesmittel oder Bundesprogramme, die Länder und
Kommunen bei der Neupflanzung, Lückenbepflanzung oder Sanierung von Alleen
an Bundesstraßen unterstützen, wenn ja, in welcher Höhe standen Mittel
in den Jahren von 2009 bis 2024 zur Verfügung, und in welcher Höhe
wurden sie jeweils abgerufen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Erhalt
und Ausbau von Straßenbäumen“ auf Bundestagsdrucksache 21/6203
verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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