polradar

Schutz von Alleen an Bundesstraßen (Antwort zu Drs. 21/6503)

dip / drucksache 07.07.2026 · WP 21 · 21/6981 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Schutz von Alleen an Bundesstraßen (Antwort zu Drs. 21/6503) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6981 21. Wahlperiode 07.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marcel Queckemeyer, Andreas Bleck, Dr. Michael Blos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6503 – Schutz von Alleen an Bundesstraßen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Alleen gehören zu den prägendsten Elementen der deutschen Kulturlandschaften und erfüllen als lineare Biotopstrukturen wichtige ökologische Funktionen: Sie dienen als Habitate und Trittsteinbiotope für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, filtern Feinstaub, regulieren das Kleinklima und binden Kohlendioxid (CO2). Nach § 29 Absatz 1 Nummer 4 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zählen Alleen zu den gesetzlich schutzfähigen Landschaftsbestandteilen. Gleichwohl sind die Alleenbestände an deutschen Straßen dramatisch zurückgegangen. Forschungen der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) belegen, dass der Alleenbestand in Deutschland in den vergangenen 17 Jahren um rund 30 Prozent auf etwa 20 000 Kilometer abgenommen hat (www.energiezukunft.eu/umweltschutz/vom-verschwinden-der-alleen/). Bundesweit valide Bestandsdaten oder ein einheitliches Kataster existiert nicht; die Bundesregierung hat dies zuletzt 2017 selbst eingeräumt (www.nul- online.de/themen/landschafts-und-umweltplanung/article-6247149-201982/all een-und-baumreihen-an-strassen-in-brandenburg-.html). Als maßgeblicher Treiber des Alleenschwundes an Bundesstraßen gelten die Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme [RPS] 2009), die das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit Rundschreiben Nr. 28/2010 verbindlich für den Bereich der Bundesfernstraßen eingeführt hat. Die RPS verpflichten bei Neuanpflanzungen an Bundesstraßen zur Einhaltung eines Mindestabstands von 7,50 Meter (m) zum Fahrbahnrand (bei Tempo unter 70 Kilometer pro Stunde [km/h]: 4,50 m), sofern keine Fahrzeug-Rückhaltesysteme eingebaut werden (www.la ndkreis-peine.de/buergerinformationssystem/vo020?VOLFDNR=1000006). In der Praxis führt dies dazu, dass auf den meiste0 Prozentsstraßen Neupflanzungen faktisch ausgeschlossen sind. Untersuchungen zufolge werden 90 Prozent aller Alleefällungen mit Verkehrssicherheitsgründen begründet; die Fällgenehmigung erteilt dabei nicht eine unabhängige Stelle, sondern der Landesbetrieb Straßenwesen selbst (www.bund-brandenburg.de/service/meldungen/detail/ne ws/verschwinden-die-alleen/). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 7. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die Erste Nationale Alleentagung 2025 – gefördert von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) – hat im März 2025 den dringenden Handlungsbedarf bundesweit dokumentiert und eine nachhaltige Zukunftsstrategie für den Alleenschutz gefordert (www.alleenschutzgemeinschaft.de/nationale-alleentag ung-2025). Da der Bund über das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und das Regelwerk RPS 2009 maßgeblichen Einfluss auf die Pflege, Fällung und Nachpflanzung von Alleen an Bundesstraßen ausübt, besteht aus Sicht der Fragesteller dringender Klärungsbedarf. 1. Über welche aktuellen, bundesweit validen Daten zum Bestand an Alleen und einseitigen Baumreihen an Bundesstraßen verfügt die Bundesregierung, wenn keine solchen Daten vorliegen, wie trifft die Bundesregierung gegebenenfalls Entscheidungen über den Schutz und die Unterhaltung von Alleen an Bundesstraßen ohne belastbare Bestandsgrundlage, und wie plant die Bundesregierung gegebenenfalls, zukünftig über einen aussagefähigen Datenbestand zu verfügen? 2. Wie viele Alleebäume wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an Bundesstraßen in den Jahren von 2009 bis 2024 jeweils gefällt, und wie viele Fällungen standen nach Kenntnis der Bundesregierung im selben Zeitraum jeweils Ersatzpflanzungen gegenüber (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)? 4. Hat die Bundesregierung seit Einführung des Rundschreibens Nr. 28/2010 zur verbindlichen Anwendung der RPS 2009 an Bundesfernstraßen eine systematische Evaluation der Auswirkungen dieses Regelwerks auf den Alleenbestand an Bundesstraßen durchgeführt, wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1, 2 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Erhalt und Ausbau von Straßenbäumen“ auf Bundestagsdrucksache 21/6203 verwiesen. 3. Welche Bundesbehörde – Bundesministerium für Digitales und Infrastruktur (BMDV), Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) oder sonstige – trägt die federführende Verantwortung für den Alleenschutz an Bundesstraßen, und welche Berichtspflichten bestehen für die im Auftrag des Bundes handelnden Länderbehörden gegenüber dem Bund hinsichtlich Fällungen und Pflanzungen? Die federführende Verantwortung für Alleenschutz an Bundesstraßen liegt beim Bundesministerium für Verkehr. Berichtspflichten der Länder zu Fällungen und Pflanzungen von Alleebäumen bestehen nicht. 5. Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung oder Flexibilisierung des RPS-Rundschreibens Nr. 28/2010 mit dem Ziel, standortangepasste Pflanzabstände und eine 1 : 1-Ersatzpflanzungspflicht bei Fällungen an Bundesstraßen zu ermöglichen, und wenn nein, mit welcher Begründung? 6. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das geltende Regelwerk (RPS 2009 i. V. m. Rundschreiben Nr. 28/2010) mit dem naturschutzrechtlichen Schutzzweck des § 29 BNatSchG vereinbar ist, und wie bewertet sie gegebenenfalls den Zielkonflikt zwischen straßenrechtlicher Verkehrssicherungspflicht und naturschutzrechtlichem Bestandsschutz? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die „Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug- Rückhaltesysteme“ (RPS 2009) treffen als technisches Regelwerk keine Regelungen zu Straßenbäumen oder Alleen, sondern befassen sich mit Einzelhindernissen gleich welcher Art und deren Absicherung mit Fahrzeug-Rückhaltesystemen. Für Neupflanzungen von Bäumen an Straßen und Ersatz von einzelnen Bäumen in Alleen gelten die Regelungen der „Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume“ (ESAB 2006). Die RPS werden derzeit in einem Arbeitsausschuss der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) überarbeitet. Gleichzeitig werden in einem gemeinsamen Arbeitskreis der FGSV und der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) neue „Empfehlungen für Bäume an Straßen“ erarbeitet, die die ES- AB 2006 ersetzen sollen. Diese sollen das Konfliktfeld „Straßenverkehrssicherheit“ auf der einen Seite und „Baum- und Alleenschutz“ auf der anderen Seite. Die Ergebnisse werden in der neuen RPS Berücksichtigung finden. Eine separate Überarbeitung oder Flexibilisierung des Allgemeinen Rundschreibens Straßenbau Nr. 28/2010 ist vor diesem Hintergrund nicht geplant. Mit den neuen Regelwerken soll ein ausgewogener und sachgerechter Interessensausgleich zwischen den Zielen des Alleenschutzes und der Verkehrssicherheit erreicht werden. 7. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zu den Forderungen der Ersten Nationalen Alleentagung 2025 (13. März 2025, Berlin, gefördert von der DBU) nach einer nachhaltigen Bundesstrategie zum Alleenschutz, wenn ja, wie lautet diese, plant sie die Erarbeitung eines entsprechenden Bundesprogramms, und wenn nein, warum nicht? Eine Bundesprogramm zum nachhaltigen Alleenschutz ist aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich und dementsprechend auch nicht geplant. Es wird auf die entsprechenden Zuständigkeiten der Straßenbaulastträger und der Länder verwiesen. 8. Existieren Bundesmittel oder Bundesprogramme, die Länder und Kommunen bei der Neupflanzung, Lückenbepflanzung oder Sanierung von Alleen an Bundesstraßen unterstützen, wenn ja, in welcher Höhe standen Mittel in den Jahren von 2009 bis 2024 zur Verfügung, und in welcher Höhe wurden sie jeweils abgerufen? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Erhalt und Ausbau von Straßenbäumen“ auf Bundestagsdrucksache 21/6203 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen