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Schutz von Alleen an Bundesstraßen

dip / drucksache 15.06.2026 · WP 21 · 21/6503 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Schutz von Alleen an Bundesstraßen Deutscher Bundestag Drucksache 21/6503 21. Wahlperiode 15.06.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Marcel Queckemeyer, Andreas Bleck, Dr. Michael Blos, Dr. Ingo Hahn, Karsten Hilse, Thomas Korell, Dr. Rainer Kraft, Manuel Krauthausen, Dr. Paul Schmidt und der Fraktion der AfD Schutz von Alleen an Bundesstraßen Alleen gehören zu den prägendsten Elementen der deutschen Kulturlandschaften und erfüllen als lineare Biotopstrukturen wichtige ökologische Funktionen: Sie dienen als Habitate und Trittsteinbiotope für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, filtern Feinstaub, regulieren das Kleinklima und binden Kohlendioxid (CO2). Nach § 29 Absatz 1 Nummer 4 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zählen Alleen zu den gesetzlich schutzfähigen Landschaftsbestandteilen. Gleichwohl sind die Alleenbestände an deutschen Straßen dramatisch zurückgegangen. Forschungen der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) belegen, dass der Alleenbestand in Deutschland in den vergangenen 17 Jahren um rund 30 Prozent auf etwa 20 000 Kilometer abgenommen hat (www.energiezukunft.eu/umweltschutz/vom-verschwinden-der-alleen/). Bundesweit valide Bestandsdaten oder ein einheitliches Kataster existiert nicht; die Bundesregierung hat dies zuletzt 2017 selbst eingeräumt (www.nul-online.de/th emen/landschafts-und-umweltplanung/article-6247149-201982/alleen-und-bau mreihen-an-strassen-in-brandenburg-.html). Als maßgeblicher Treiber des Alleenschwundes an Bundesstraßen gelten die Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme [RPS] 2009), die das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit Rundschreiben Nr. 28/2010 verbindlich für den Bereich der Bundesfernstraßen eingeführt hat. Die RPS verpflichten bei Neuanpflanzungen an Bundesstraßen zur Einhaltung eines Mindestabstands von 7,50 Meter (m) zum Fahrbahnrand (bei Tempo unter 70 Kilometer pro Stunde [km/h]: 4,50 m), sofern keine Fahrzeug-Rückhaltesysteme eingebaut werden (www.landkreis-pe ine.de/buergerinformationssystem/vo020?VOLFDNR=1000006). In der Praxis führt dies dazu, dass auf den meisten Bestandsstraßen Neupflanzungen faktisch ausgeschlossen sind. Untersuchungen zufolge werden 90 Prozent aller Alleefällungen mit Verkehrssicherheitsgründen begründet; die Fällgenehmigung erteilt dabei nicht eine unabhängige Stelle, sondern der Landesbetrieb Straßenwesen selbst (www.bund-brandenburg.de/service/meldungen/detail/news/verschwinde n-die-alleen/). Die Erste Nationale Alleentagung 2025 – gefördert von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) – hat im März 2025 den dringenden Handlungsbedarf bundesweit dokumentiert und eine nachhaltige Zukunftsstrategie für den Alleenschutz gefordert (www.alleenschutzgemeinschaft.de/nationale-alleentagun g-2025). Da der Bund über das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und das Regelwerk RPS 2009 maßgeblichen Einfluss auf die Pflege, Fällung und Nachpflanzung von Alleen an Bundesstraßen ausübt, besteht aus Sicht der Fragesteller dringender Klärungsbedarf. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Über welche aktuellen, bundesweit validen Daten zum Bestand an Alleen und einseitigen Baumreihen an Bundesstraßen verfügt die Bundesregierung, wenn keine solchen Daten vorliegen, wie trifft die Bundesregierung ggf. Entscheidungen über den Schutz und die Unterhaltung von Alleen an Bundesstraßen ohne belastbare Bestandsgrundlage, und wie plant die Bundesregierung ggf., zukünftig über einen aussagefähigen Datenbestand zu verfügen? 2. Wie viele Alleebäume wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an Bundesstraßen in den Jahren von 2009 bis 2024 jeweils gefällt, und wie viele Fällungen standen nach Kenntnis der Bundesregierung im selben Zeitraum jeweils Ersatzpflanzungen gegenüber (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)? 3. Welche Bundesbehörde – Bundesministerium für Digitales und Infrastruktur (BMDV), Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) oder sonstige – trägt die federführende Verantwortung für den Alleenschutz an Bundesstraßen, und welche Berichtspflichten bestehen für die im Auftrag des Bundes handelnden Länderbehörden gegenüber dem Bund hinsichtlich Fällungen und Pflanzungen? 4. Hat die Bundesregierung seit Einführung des Rundschreibens Nr. 28/2010 zur verbindlichen Anwendung der RPS 2009 an Bundesfernstraßen eine systematische Evaluation der Auswirkungen dieses Regelwerks auf den Alleenbestand an Bundesstraßen durchgeführt, wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht? 5. Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung oder Flexibilisierung des RPS-Rundschreibens Nr. 28/2010 mit dem Ziel, standortangepasste Pflanzabstände und eine 1 : 1-Ersatzpflanzungspflicht bei Fällungen an Bundesstraßen zu ermöglichen, und wenn nein, mit welcher Begründung? 6. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das geltende Regelwerk (RPS 2009 i. V. m. Rundschreiben Nr. 28/2010) mit dem naturschutzrechtlichen Schutzzweck des § 29 BNatSchG vereinbar ist, und wie bewertet sie ggf. den Zielkonflikt zwischen straßenrechtlicher Verkehrssicherungspflicht und naturschutzrechtlichem Bestandsschutz? 7. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zu den Forderungen der Ersten Nationalen Alleentagung 2025 (13. März 2025, Berlin, gefördert von der DBU) nach einer nachhaltigen Bundesstrategie zum Alleenschutz, wenn ja, wie lautet diese, plant sie die Erarbeitung eines entsprechenden Bundesprogramms, und wenn nein, warum nicht? 8. Existieren Bundesmittel oder Bundesprogramme, die Länder und Kommunen bei der Neupflanzung, Lückenbepflanzung oder Sanierung von Alleen an Bundesstraßen unterstützen, wenn ja, in welcher Höhe standen Mittel in den Jahren von 2009 bis 2024 zur Verfügung, und in welcher Höhe wurden sie jeweils abgerufen? Berlin, den 2. Juni 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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