Städte klimafit machen - Mit Begrünung und Entsiegelung die Menschen vor Ort vor Hitze und Überschwemmung schützen
Text
Städte klimafit machen - Mit Begrünung und Entsiegelung die Menschen vor Ort vor Hitze und Überschwemmung schützen
Antrag
der Abgeordneten Julia Schneider, Sylvia Rietenberg, Johannes Wagner,
Katrin Uhlig, Lisa Paus, Claudia Müller, Dr. Armin Grau, Leon Eckert, Dr. Julia
Verlinden, Lisa Badum, Harald Ebner, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Dr. Ophelia
Nick und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Städte klimafit machen – Mit Begrünung und Entsiegelung die Menschen vor
Ort vor Hitze und Überschwemmung schützen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Folgen der Klimakrise sind längst in unseren Städten spürbar: Hitzewellen,
Starkregenereignisse und Dürreperioden treffen Menschen und Infrastrukturen
unmittelbar. Wohnungen und Straßen heizen sich in dicht bebauten Quartieren immer stärker
auf. Starkregen überfluten Keller und Unterführungen, wo viel Asphalt und Beton den
Boden bedecken. Trockenheit setzt Stadtbäumen sowie Grünflächen zu und führt zu
erheblichen Kosten für Pflege und Bewässerung. All das macht deutlich:
Klimaanpassung ist kein abstraktes Zukunftsthema, sondern eine zentrale Aufgabe des
Bevölkerungsschutzes und eine Voraussetzung für lebenswerte Städte.
Damit urbane Räume auch bei zunehmenden Extremwettern klimafit bleiben, braucht
es mehr Grün statt Grau: Wir wollen Städte, in denen Kinder im Schatten von Bäumen
spielen können, statt auf überhitztem Plätzen. Orte, in denen ältere Menschen auch an
heißen Tagen sicher am öffentlichen Leben teilhaben können. Attraktive Parks und
Badestellen, die Erholung, Begegnung und Lebensqualität für alle ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund kommt der Stärkung der blau-grünen Infrastruktur eine
zentrale Bedeutung zu: Investitionen in Stadtbegrünung, gesunde Böden und saubere
Gewässer sind keine „nice-to-have“-Maßnahmen, sondern essenzielle Zukunftsaufgaben
für Bund, Länder und Kommunen. Sie schützen vor Hitze und Hochwasser, fördern
die biologische Vielfalt, stärken die menschliche Gesundheit und das Wohlbefinden.
Gleichzeitig machen sie Städte widerstandsfähiger und verhindern hohe Folgekosten
– etwa durch beschädigte Infrastrukturen auf Grund von Überschwemmungen,
überlastete Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bei Hitzewellen, finanzielle Einbußen
durch hitzebedingte Arbeitsausfälle sowie einen steigenden Energiebedarf für die
Kühlung von Gebäuden. Stadtgrün erhöht darüber hinaus die Attraktivität öffentlicher
Räume. Urbane Oasen bieten Naherholung auch für die Menschen, die sich einen
Ausflug ins Umland nicht immer leisten können.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6342
21. Wahlperiode 09.06.2026
Wer heute in Klimaanpassung investiert, schützt somit Menschen vor den Folgen der
Klimakrise und spart morgen hohe gesellschaftliche und volkswirtschaftliche
Folgekosten.
Für Klimaanpassung in Städten gibt es bereits zahlreiche wirksame und erprobte
Maßnahmen und Programme – diese müssen jetzt ausgebaut, besser verzahnt und dauerhaft
abgesichert werden. Eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung verbindet
Umweltgerechtigkeit mit einer Planung, die ökologische, soziale und städtebauliche Aspekte
zusammendenkt. Maßnahmen wie Entsiegelungen ungenutzter Flächen, Begrünung auf
Dächern und an Fassaden, Erhalt und Ausbau von Straßenbäumen sowie dezentrale
Regenwasserbewirtschaftung leisten hierzu einen unmittelbaren Beitrag. Unter dem
Leitbild der „Schwammstadt“ zeigen bereits viele Orte, wie man Regenwasser
aufnehmen, speichern und in Hitzeperioden zur Bewässerung und Kühlung nutzen kann –
und damit wertvolle Trinkwasserressourcen schont. Viele Bürger*innen und
Kommunen sind bereits aktiv: Wettbewerbsformate wie „Abpflastern“ oder
Naturerfahrungsräume wie „Tiny Forests“ tragen zur Stadtnatur bei, stärken den lokalen Zusammenhalt
und machen Natur bewusst erlebbar. So wird Umweltschutz nicht nur Aufgabe
staatlicher Planung, sondern Teil des alltäglichen Handelns.
Die Herausforderungen sind bekannt, die Lösungen liegen auf dem Tisch – jetzt
braucht es den politischen Willen, unsere Städte klimafit zu machen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen substanziellen Beitrag zur Erreichung des Ziels der
Wiederherstellungsverordnung zu leisten, um bis 2030 europaweit mindestens drei Milliarden
zusätzliche Bäume zu pflanzen (Artikel 13), und dabei zur Stärkung der urbanen
Klimaresilienz den weit überwiegenden Teil als Stadtbäume (Straßen- und Parkbäume)
sowie als Alleen anzulegen;
2. ein bundesweites Baumkataster einzuführen mit dem Ziel, ein einheitliches,
digitales und öffentlich zugängliches System der Baumüberwachung aufzubauen,
sowie:
a. jährlich einen „Baumzustandsbericht“ zu veröffentlichen, der auch über
Anzahl und Zustand der Bäume an Straßen, in Städten und Parks bundesweit
berichtet;
b. Anreize zu schaffen, damit Bäume auf privaten Grundstücken, wie in
Hinterhöfen und Gärten, ebenfalls in das Baumkataster aufgenommen werden;
c. die Erstellung und Umsetzung von Straßenbaum- bzw. Stadtbaumkonzepten
voranzubringen, die darauf abzielen den Baumbestand zu erhalten und
weiterzuentwickeln;
3. die Ziele der Wiederherstellungsverordnung für städtische Ökosysteme (Artikel
8) umzusetzen, indem:
a. der Erhalt und die Ausweitung städtischer Grünflächen und
Baumüberschirmungen als verbindliche Zielsetzung der Bauleitplanung für alle Kommunen
festgeschrieben wird;
b. im Baugesetzbuch (BauGB) verankert wird, dass kein Nettoverlust an
städtischen Grünflächen und Baumüberschirmungen eintritt und diese schrittweise
ausgebaut werden, bis ein angemessenes Zielniveau erreicht ist;
c. gemeinsam mit den Ländern den Kommunen ermöglicht wird, den
Altbaumbestand stärker zu schützen, indem Pflegemaßnahmen und
Standortbedingungen, beispielsweise durch Baumscheibenerweiterungen und -begrünung,
verbessert werden;
4. ein Verschlechterungsverbot für städtische Grünflächenversorgung im
Klimaanpassungsgesetz (KAnG) und im Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen;
5. die anstehende Baugesetzbuch-(BauGB-)Novelle zu nutzen, um:
d. Orientierungswerte für öffentliches Grün zu verankern, damit eine
ausreichende Versorgung mit Grün- und Freiflächen, insbesondere in dicht
besiedelten Gebieten, gesichert wird;
e. einen Grünflächenfaktor in der Baunutzungsverordnung (BauNVO)
einzuführen, um Umfang und Qualität von blau-grüner Infrastruktur festzusetzen;
f. vorsorgende Konzepte, wie etwa Klimarisikoanalysen, Anpassungskonzepte,
Hitzeaktionspläne und Starkregengefahrenkarten, verbindlich in der
Bauleitplanung zu berücksichtigen;
6. gemeinsam mit den Ländern darauf hinzuwirken, dass den Kommunen die
Möglichkeit eingeräumt wird, verbindliche Vorgaben zu erlassen, um:
a. eine Gründachpflicht bei Neubauten mit Flachdach einzuführen, wie bereits
in einigen Bundesländern umgesetzt;
b. eine Fassadenbegrünung bei Neubauten ab einer bestimmten Flächengröße
festzulegen;
c. Grauwasser-Recycling bei Neubauten vorzuschreiben;
d. grundstücksübergreifende Regenwasserbewirtschaftung sowie
Entsiegelungsmaßnahmen gesetzlich abzusichern;
7. am bewährten Instrument der Realkompensation im Naturschutzrecht
festzuhalten, und die konsequente Anwendung im Baugesetzbuch und der Bauleitplanung
sicherzustellen; sowie im Städtebaurecht die konsequente Abfolge von
Vermeidung und Ausgleich einheitlich festzulegen, sowie Ersatzgeld nur im
Ausnahmefall zu genehmigen;
8. versiegelte Böden, die dauerhaft nicht mehr genutzt werden, in ihrer
Leistungsfähigkeit nach § 1 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) so weit wie
möglich und zumutbar wiederherzustellen und zu entsiegeln, sowie die
Regelungen des Baugesetzbuchs zur Entsiegelung öffentlicher Flächen rechtlich zu
präzisieren, konkrete Ziele zu definieren und praxisorientiert zu vereinfachen, und
ein Anreizsystem zur Entsiegelung privater Flächen einzuführen;
9. das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) zu einem
Bundesbodengesundheitsgesetz (BBodGesundG) weiterzuentwickeln, welches den vorsorgenden
Bodenschutz umfasst und insbesondere auf den Erhalt und die Wiederherstellung der
Böden als natürliche CO2-Senken, der bodenbezogenen Biodiversität und der
Wasseraufnahme bzw. des Wasserspeichervermögens abzielt;
10. das Ziel der Netto-Null-Flächeninanspruchnahme konsequent einzuhalten, und
damit die Neuinanspruchnahme von Flächen bis zum Jahr 2030 auf unter 30
Hektar zu begrenzen und bis 2050 eine Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen; und
hierzu verbindliche Zwischenziele einzuführen sowie geeignete
Förderinstrumente für Entsiegelung und eine Reduzierung des Flächenverbrauchs in
Kommunen auszubauen;
11. eine bundesweite Entsiegelungsstrategie mit messbaren Zielen, regelmäßigem
Monitoring und einem bundesweiten Entsiegelungskataster zu entwickeln, sowie
einen Entsiegelungsfahrplan für Bundesliegenschaften vorzulegen, der
Potenziale zur Flächenentsiegelung auf bundeseigenen Grundstücken, z. B. an
Bahnhöfen und Behördenstandorten systematisch erfasst und umsetzt;
12. die Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen zu stärken, indem:
a. in § 4 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und
Klimaneutralität (SVIKG) blau-grüne Infrastruktur als Investitionsbereich
verankert wird, damit solche Projekte als zusätzliche Investitionen des
Bundes in die Infrastruktur gefördert werden können, und das mit 5 Milliarden
Euro zu fördern;
b. noch in diesem Jahr ein Förderaufruf für „Maßnahmen zur Anpassung an die
Folgen des Klimawandels“ unter dem Aktionsprogramm Natürlicher
Klimaschutz (ANK-DAS-Förderrichtlinie) ermöglicht wird, um Personal für die
Funktion von „Klimaanpassungsmanager*innen, die in Kommunen
Klimaanpassungskonzepte erstellen und Maßnahmen umsetzen, zu fördern;
c. das Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume“ (AULR)
mit mindestens 400 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr bis 2030 ausgestattet
wird, um damit jährlich 200 Klimaanpassungsprojekte mehr in Kommunen
zu ermöglichen;
d. entsprechend den Empfehlungen des „Weißbuchs Stadtgrün” bestehende und
geeignete Förderprogramme des Bundes um die Aspekte „Stadtnatur“,
„Stadtgrün“ und „Stadtklima“ erweitert werden;
e. durch das Bereitstellen weiterer notwendiger Finanzierungsgrundlagen, etwa
durch Gemeinschafts- und Daueraufgaben, die Kommunen mit
Unterstützung vom Bund und den Ländern in die Lage versetzt werden, wirksame,
langfristig tragfähige und sozial gerechte Maßnahmen zum Schutz der
Bevölkerung vor den Folgen der Klimakrise eigenständig zu planen,
umzusetzen und nachhaltig zu sichern;
13. das bereits als Referentenentwurf vorgelegte „Gesetz zur Verbesserung des
Hochwasserschutzes und des Schutzes vor Starkregenereignissen sowie zur
Beschleunigung von Verfahren des Hochwasserschutzes” der Vorgängerregierung
einzuführen;
14. in Zusammenarbeit mit den Ländern darauf hinzuwirken, bundesweit
„Schwammstadt Agenturen“ zu etablieren, um nach dem Vorbild der „Berliner
Regenwasseragentur“ Beratungs- und Weiterbildungsangebote sowie
zielorientierte Kommunikation und die Moderation integrierter Planungsprozesse mit
beteiligten Akteursgruppen in diesem Bereich zu unterstützen;
15. entsprechend der Nationalen Wasserstrategie das „Leitbild der wassersensiblen
Stadt“ praxisnah und umsetzbar weiterzuentwickeln und dabei:
a. den Vorrang einer dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftung in neu
zu erschließenden Siedlungs- und Gewerbegebieten vor Ableitung in die
Kanalisationen festzulegen;
b. bei bestehenden Gebieten die Abkopplung von Flächen, von denen
Regenwasser in die Kanalisation eingeleitet wird, voranzubringen;
c. in Zusammenarbeit mit den Ländern und Verbänden zügig Maßnahmen zu
entwickeln, um rechtliche Regelungen zum Umgang mit Wasser in der Stadt,
speziell der Nutzung von Regen- und Grauwasser als Betriebswasser im
urbanen Raum, weiterzuentwickeln;
16. gemeinsam mit den Ländern darauf hinzuwirken nach dem Vorbild Berlins in
allen größeren Städten einen öffentlich zugänglichen digitalen
„Umweltgerechtigkeitsatlas” einzuführen, der eine Übersicht über die verschiedenen
Umweltauswirkungen in der direkten Umgebung, wie Lärmbelastung und
Luftverschmutzung, mit Klimarisiken, wie Hitzebelastung und Überflutungsrisiko, und den
Indikatoren Grün- und Freiflächenversorgung sowie sozialer Benachteiligung
kombiniert;
17. bestehende Informations- und Warnsysteme im Katastrophenschutz dahingegen
weiterzuentwickeln, dass mit niedrigschwelligen, barrierefreien und
mehrsprachigen Mehrkanal-Warnsystemen Menschen rechtzeitig vor
Extremwetterereignissen wie Hitzewellen oder Starkregen gewarnt werden können; dabei soll die
zentrale Rolle des Deutschen Wetterdienstes für diese Aufgabe klar definiert
werden.
Berlin, den 9. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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