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Städte klimafit machen - Mit Begrünung und Entsiegelung die Menschen vor Ort vor Hitze und Überschwemmung schützen

dip / drucksache 09.06.2026 · WP 21 · 21/6342 · Antrag · Original ↗

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Städte klimafit machen - Mit Begrünung und Entsiegelung die Menschen vor Ort vor Hitze und Überschwemmung schützen Antrag der Abgeordneten Julia Schneider, Sylvia Rietenberg, Johannes Wagner, Katrin Uhlig, Lisa Paus, Claudia Müller, Dr. Armin Grau, Leon Eckert, Dr. Julia Verlinden, Lisa Badum, Harald Ebner, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Dr. Ophelia Nick und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Städte klimafit machen – Mit Begrünung und Entsiegelung die Menschen vor Ort vor Hitze und Überschwemmung schützen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Folgen der Klimakrise sind längst in unseren Städten spürbar: Hitzewellen, Starkregenereignisse und Dürreperioden treffen Menschen und Infrastrukturen unmittelbar. Wohnungen und Straßen heizen sich in dicht bebauten Quartieren immer stärker auf. Starkregen überfluten Keller und Unterführungen, wo viel Asphalt und Beton den Boden bedecken. Trockenheit setzt Stadtbäumen sowie Grünflächen zu und führt zu erheblichen Kosten für Pflege und Bewässerung. All das macht deutlich: Klimaanpassung ist kein abstraktes Zukunftsthema, sondern eine zentrale Aufgabe des Bevölkerungsschutzes und eine Voraussetzung für lebenswerte Städte. Damit urbane Räume auch bei zunehmenden Extremwettern klimafit bleiben, braucht es mehr Grün statt Grau: Wir wollen Städte, in denen Kinder im Schatten von Bäumen spielen können, statt auf überhitztem Plätzen. Orte, in denen ältere Menschen auch an heißen Tagen sicher am öffentlichen Leben teilhaben können. Attraktive Parks und Badestellen, die Erholung, Begegnung und Lebensqualität für alle ermöglichen. Vor diesem Hintergrund kommt der Stärkung der blau-grünen Infrastruktur eine zentrale Bedeutung zu: Investitionen in Stadtbegrünung, gesunde Böden und saubere Gewässer sind keine „nice-to-have“-Maßnahmen, sondern essenzielle Zukunftsaufgaben für Bund, Länder und Kommunen. Sie schützen vor Hitze und Hochwasser, fördern die biologische Vielfalt, stärken die menschliche Gesundheit und das Wohlbefinden. Gleichzeitig machen sie Städte widerstandsfähiger und verhindern hohe Folgekosten – etwa durch beschädigte Infrastrukturen auf Grund von Überschwemmungen, überlastete Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bei Hitzewellen, finanzielle Einbußen durch hitzebedingte Arbeitsausfälle sowie einen steigenden Energiebedarf für die Kühlung von Gebäuden. Stadtgrün erhöht darüber hinaus die Attraktivität öffentlicher Räume. Urbane Oasen bieten Naherholung auch für die Menschen, die sich einen Ausflug ins Umland nicht immer leisten können. Deutscher Bundestag Drucksache 21/6342 21. Wahlperiode 09.06.2026 Wer heute in Klimaanpassung investiert, schützt somit Menschen vor den Folgen der Klimakrise und spart morgen hohe gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Folgekosten. Für Klimaanpassung in Städten gibt es bereits zahlreiche wirksame und erprobte Maßnahmen und Programme – diese müssen jetzt ausgebaut, besser verzahnt und dauerhaft abgesichert werden. Eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung verbindet Umweltgerechtigkeit mit einer Planung, die ökologische, soziale und städtebauliche Aspekte zusammendenkt. Maßnahmen wie Entsiegelungen ungenutzter Flächen, Begrünung auf Dächern und an Fassaden, Erhalt und Ausbau von Straßenbäumen sowie dezentrale Regenwasserbewirtschaftung leisten hierzu einen unmittelbaren Beitrag. Unter dem Leitbild der „Schwammstadt“ zeigen bereits viele Orte, wie man Regenwasser aufnehmen, speichern und in Hitzeperioden zur Bewässerung und Kühlung nutzen kann – und damit wertvolle Trinkwasserressourcen schont. Viele Bürger*innen und Kommunen sind bereits aktiv: Wettbewerbsformate wie „Abpflastern“ oder Naturerfahrungsräume wie „Tiny Forests“ tragen zur Stadtnatur bei, stärken den lokalen Zusammenhalt und machen Natur bewusst erlebbar. So wird Umweltschutz nicht nur Aufgabe staatlicher Planung, sondern Teil des alltäglichen Handelns. Die Herausforderungen sind bekannt, die Lösungen liegen auf dem Tisch – jetzt braucht es den politischen Willen, unsere Städte klimafit zu machen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. einen substanziellen Beitrag zur Erreichung des Ziels der Wiederherstellungsverordnung zu leisten, um bis 2030 europaweit mindestens drei Milliarden zusätzliche Bäume zu pflanzen (Artikel 13), und dabei zur Stärkung der urbanen Klimaresilienz den weit überwiegenden Teil als Stadtbäume (Straßen- und Parkbäume) sowie als Alleen anzulegen; 2. ein bundesweites Baumkataster einzuführen mit dem Ziel, ein einheitliches, digitales und öffentlich zugängliches System der Baumüberwachung aufzubauen, sowie: a. jährlich einen „Baumzustandsbericht“ zu veröffentlichen, der auch über Anzahl und Zustand der Bäume an Straßen, in Städten und Parks bundesweit berichtet; b. Anreize zu schaffen, damit Bäume auf privaten Grundstücken, wie in Hinterhöfen und Gärten, ebenfalls in das Baumkataster aufgenommen werden; c. die Erstellung und Umsetzung von Straßenbaum- bzw. Stadtbaumkonzepten voranzubringen, die darauf abzielen den Baumbestand zu erhalten und weiterzuentwickeln; 3. die Ziele der Wiederherstellungsverordnung für städtische Ökosysteme (Artikel 8) umzusetzen, indem: a. der Erhalt und die Ausweitung städtischer Grünflächen und Baumüberschirmungen als verbindliche Zielsetzung der Bauleitplanung für alle Kommunen festgeschrieben wird; b. im Baugesetzbuch (BauGB) verankert wird, dass kein Nettoverlust an städtischen Grünflächen und Baumüberschirmungen eintritt und diese schrittweise ausgebaut werden, bis ein angemessenes Zielniveau erreicht ist; c. gemeinsam mit den Ländern den Kommunen ermöglicht wird, den Altbaumbestand stärker zu schützen, indem Pflegemaßnahmen und Standortbedingungen, beispielsweise durch Baumscheibenerweiterungen und -begrünung, verbessert werden; 4. ein Verschlechterungsverbot für städtische Grünflächenversorgung im Klimaanpassungsgesetz (KAnG) und im Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen; 5. die anstehende Baugesetzbuch-(BauGB-)Novelle zu nutzen, um: d. Orientierungswerte für öffentliches Grün zu verankern, damit eine ausreichende Versorgung mit Grün- und Freiflächen, insbesondere in dicht besiedelten Gebieten, gesichert wird; e. einen Grünflächenfaktor in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) einzuführen, um Umfang und Qualität von blau-grüner Infrastruktur festzusetzen; f. vorsorgende Konzepte, wie etwa Klimarisikoanalysen, Anpassungskonzepte, Hitzeaktionspläne und Starkregengefahrenkarten, verbindlich in der Bauleitplanung zu berücksichtigen; 6. gemeinsam mit den Ländern darauf hinzuwirken, dass den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt wird, verbindliche Vorgaben zu erlassen, um: a. eine Gründachpflicht bei Neubauten mit Flachdach einzuführen, wie bereits in einigen Bundesländern umgesetzt; b. eine Fassadenbegrünung bei Neubauten ab einer bestimmten Flächengröße festzulegen; c. Grauwasser-Recycling bei Neubauten vorzuschreiben; d. grundstücksübergreifende Regenwasserbewirtschaftung sowie Entsiegelungsmaßnahmen gesetzlich abzusichern; 7. am bewährten Instrument der Realkompensation im Naturschutzrecht festzuhalten, und die konsequente Anwendung im Baugesetzbuch und der Bauleitplanung sicherzustellen; sowie im Städtebaurecht die konsequente Abfolge von Vermeidung und Ausgleich einheitlich festzulegen, sowie Ersatzgeld nur im Ausnahmefall zu genehmigen; 8. versiegelte Böden, die dauerhaft nicht mehr genutzt werden, in ihrer Leistungsfähigkeit nach § 1 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) so weit wie möglich und zumutbar wiederherzustellen und zu entsiegeln, sowie die Regelungen des Baugesetzbuchs zur Entsiegelung öffentlicher Flächen rechtlich zu präzisieren, konkrete Ziele zu definieren und praxisorientiert zu vereinfachen, und ein Anreizsystem zur Entsiegelung privater Flächen einzuführen; 9. das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) zu einem Bundesbodengesundheitsgesetz (BBodGesundG) weiterzuentwickeln, welches den vorsorgenden Bodenschutz umfasst und insbesondere auf den Erhalt und die Wiederherstellung der Böden als natürliche CO2-Senken, der bodenbezogenen Biodiversität und der Wasseraufnahme bzw. des Wasserspeichervermögens abzielt; 10. das Ziel der Netto-Null-Flächeninanspruchnahme konsequent einzuhalten, und damit die Neuinanspruchnahme von Flächen bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar zu begrenzen und bis 2050 eine Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen; und hierzu verbindliche Zwischenziele einzuführen sowie geeignete Förderinstrumente für Entsiegelung und eine Reduzierung des Flächenverbrauchs in Kommunen auszubauen; 11. eine bundesweite Entsiegelungsstrategie mit messbaren Zielen, regelmäßigem Monitoring und einem bundesweiten Entsiegelungskataster zu entwickeln, sowie einen Entsiegelungsfahrplan für Bundesliegenschaften vorzulegen, der Potenziale zur Flächenentsiegelung auf bundeseigenen Grundstücken, z. B. an Bahnhöfen und Behördenstandorten systematisch erfasst und umsetzt; 12. die Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen zu stärken, indem: a. in § 4 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) blau-grüne Infrastruktur als Investitionsbereich verankert wird, damit solche Projekte als zusätzliche Investitionen des Bundes in die Infrastruktur gefördert werden können, und das mit 5 Milliarden Euro zu fördern; b. noch in diesem Jahr ein Förderaufruf für „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ unter dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK-DAS-Förderrichtlinie) ermöglicht wird, um Personal für die Funktion von „Klimaanpassungsmanager*innen, die in Kommunen Klimaanpassungskonzepte erstellen und Maßnahmen umsetzen, zu fördern; c. das Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume“ (AULR) mit mindestens 400 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr bis 2030 ausgestattet wird, um damit jährlich 200 Klimaanpassungsprojekte mehr in Kommunen zu ermöglichen; d. entsprechend den Empfehlungen des „Weißbuchs Stadtgrün” bestehende und geeignete Förderprogramme des Bundes um die Aspekte „Stadtnatur“, „Stadtgrün“ und „Stadtklima“ erweitert werden; e. durch das Bereitstellen weiterer notwendiger Finanzierungsgrundlagen, etwa durch Gemeinschafts- und Daueraufgaben, die Kommunen mit Unterstützung vom Bund und den Ländern in die Lage versetzt werden, wirksame, langfristig tragfähige und sozial gerechte Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor den Folgen der Klimakrise eigenständig zu planen, umzusetzen und nachhaltig zu sichern; 13. das bereits als Referentenentwurf vorgelegte „Gesetz zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und des Schutzes vor Starkregenereignissen sowie zur Beschleunigung von Verfahren des Hochwasserschutzes” der Vorgängerregierung einzuführen; 14. in Zusammenarbeit mit den Ländern darauf hinzuwirken, bundesweit „Schwammstadt Agenturen“ zu etablieren, um nach dem Vorbild der „Berliner Regenwasseragentur“ Beratungs- und Weiterbildungsangebote sowie zielorientierte Kommunikation und die Moderation integrierter Planungsprozesse mit beteiligten Akteursgruppen in diesem Bereich zu unterstützen; 15. entsprechend der Nationalen Wasserstrategie das „Leitbild der wassersensiblen Stadt“ praxisnah und umsetzbar weiterzuentwickeln und dabei: a. den Vorrang einer dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftung in neu zu erschließenden Siedlungs- und Gewerbegebieten vor Ableitung in die Kanalisationen festzulegen; b. bei bestehenden Gebieten die Abkopplung von Flächen, von denen Regenwasser in die Kanalisation eingeleitet wird, voranzubringen; c. in Zusammenarbeit mit den Ländern und Verbänden zügig Maßnahmen zu entwickeln, um rechtliche Regelungen zum Umgang mit Wasser in der Stadt, speziell der Nutzung von Regen- und Grauwasser als Betriebswasser im urbanen Raum, weiterzuentwickeln; 16. gemeinsam mit den Ländern darauf hinzuwirken nach dem Vorbild Berlins in allen größeren Städten einen öffentlich zugänglichen digitalen „Umweltgerechtigkeitsatlas” einzuführen, der eine Übersicht über die verschiedenen Umweltauswirkungen in der direkten Umgebung, wie Lärmbelastung und Luftverschmutzung, mit Klimarisiken, wie Hitzebelastung und Überflutungsrisiko, und den Indikatoren Grün- und Freiflächenversorgung sowie sozialer Benachteiligung kombiniert; 17. bestehende Informations- und Warnsysteme im Katastrophenschutz dahingegen weiterzuentwickeln, dass mit niedrigschwelligen, barrierefreien und mehrsprachigen Mehrkanal-Warnsystemen Menschen rechtzeitig vor Extremwetterereignissen wie Hitzewellen oder Starkregen gewarnt werden können; dabei soll die zentrale Rolle des Deutschen Wetterdienstes für diese Aufgabe klar definiert werden. Berlin, den 9. Juni 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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