Leistung erbringen, Neutralität wahren - Aufgabenfremde Maßnahmen wie die Regenbogenbeflaggung bei der Deutsche Bahn AG unterlassen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6331)
Text
Leistung erbringen, Neutralität wahren - Aufgabenfremde Maßnahmen wie die Regenbogenbeflaggung bei der Deutsche Bahn AG unterlassen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6331)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6880
21. Wahlperiode 06.07.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Verkehrsausschusses (15. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Wolfgang Wiehle, Martin
Erwin Renner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6331 –
Leistung erbringen, Neutralität wahren – Aufgabenfremde Maßnahmen wie
die Regenbogenbeflaggung bei der Deutsche Bahn AG unterlassen
A. Problem
Die Antragsteller haben einen Antrag vorgelegt, nach dem der Deutsche
Bundestag die Bundesregierung unter anderem auffordern soll, den Public Corporate
Governance Kodex des Bundes gemäß dem Antrag zu überarbeiten sowie über
Gremien der DB AG darauf hinzuwirken, dass der Verhaltenskodex der DB AG
gemäß dem Antrag geändert wird und Finanzierung und Förderung von Diversity-
Maßnahmen unterlassen werden.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/6331 abzulehnen.
Berlin, den 24. Juni 2026
Der Verkehrsausschuss
Tarek Al-Wazir
Vorsitzender
Michael Donth
Berichterstatter
Bericht des Abgeordneten Michael Donth
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/6331 in seiner 82. Sitzung am 10. Juni 2026 beraten
und zur federführenden Beratung an den Verkehrsausschuss sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Antrag beinhaltet im Wesentlichen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern solle,
den Public Corporate Governance Kodex des Bundes (PCGK) dahingehend zu überarbeiten, dass er die politische
und weltanschauliche Neutralität öffentlicher Unternehmen sichere und er keine Grundlage für Diversity-
Maßnahmen sowie für Vorgaben zur Verwendung von Gendersprache biete. Über die Hauptversammlung und den
Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG (DB AG) solle die Bundesregierung darauf hinwirken, den Verhaltenskodex
der DB AG dahingehend zu ändern, dass der Satz „Wir respektieren und fördern diese Vielfalt, denn sie ist ein
Garant für die Nähe zur Gesellschaft, zum Kunden und für neue Ideen“ gestrichen werde. Außerdem wird
gefordert, die seit dem Jahr 2011 angefallenen jährlichen Kosten für Diversity-Maßnahmen der DB AG gesondert zu
erfassen und zu veröffentlichen. Des Weiteren solle die Bundesregierung über den Aufsichtsrat der DB AG auf
die zuständigen Vorstände einwirken, jegliche Finanzierung und Förderung von Diversity-Maßnahmen, wie
beispielsweise die Beflaggung von Bahnhöfen mit Regenbogenflaggen, unverzüglich einzustellen und künftig zu
unterlassen.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 26. Sitzung am 24. Juni 2026
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die
Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/6331 zu empfehlen.
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner 24. Sitzung am 24. Juni 2026 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD
beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/6331 zu empfehlen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Verkehrsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/6331 in seiner 34. Sitzung am 24. Juni 2026 beraten.
Der Abgeordnete Michael Donth (Fraktion der CDU/CSU) wies gemäß § 49 Satz 1 des Abgeordnetengesetzes
auf seine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der DB InfraGO AG hin.
Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, man lehne den Antrag mit Verweis auf die im Plenum vorgebrachten
Argumente ab.
Die Fraktion der AfD führte aus, mit ihrem Antrag wende sie sich nicht gegen das Ausleben selbst gewählter
Lebensformen, sondern gegen deren Propagierung im öffentlichen Raum und deren Finanzierung durch
öffentliche Mittel. Die Deutsche Bahn sei ein Staatskonzern, der sich zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes befinde.
Ihre Aufgabe sei es, Personenzüge sicher, pünktlich und sauber zu fahren und Güter durch das Land zu
transportieren. Weltanschauliche Neutralität zu bewahren, solle nicht nur Verpflichtung für Behörden und staatliche
Institutionen sein, sondern auch für Staatskonzerne wie die Deutsche Bahn AG. Geschäft und Privates sei zu tren-
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
nen. Dies sei nach ihrer Ansicht auch im Sinne derer, die in Frieden und in Freiheit ihren frei gewählten
Lebensentwurf leben und in Ruhe gelassen werden wollten.
Die Fraktion der SPD unterstrich, es zeige sich entgegen aller Selbstzuschreibung durch die AfD, dass diese
keine Arbeitnehmerpartei sei, wenn sie beispielsweise von Arbeitnehmern verlange, ihre sexuelle Identität auf
den privaten Bereich zu beschränken, diese nicht zu zeigen, nicht stolz darauf zu sein oder sich damit öffentlich
identifizieren zu dürfen. Es sei gut, dass die Deutsche Bahn ein Ort sei, an dem sich queere Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter vernetzen könnten. Man habe zahlreiche Zuschriften mit der Frage erhalten, warum das Parlament
Zeit mit einem derart unsinnigen Antrag vergeude. Deshalb wolle sie die unnötige Debatte nicht weiter in der
Länge ziehen und lehne diesen Antrag ab.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstrich, man stehe für Respekt und Akzeptanz verschiedener
Lebensformen. Die Fraktion der AfD wolle mit ihrem unsinnigen Antrag nur davon ablenken, dass sie im Bereich
der Bahn keine Lösungen für bestehende Herausforderungen anbiete. Man bedanke sich bei den demokratischen
Fraktionen für deren klare Stellungnahmen im Plenum gegen diesen Antrag.
Die Fraktion Die Linke kritisierte, dass die Fraktion der AfD einen Antrag eingebracht habe, der für die Deutsche
Bahn offensichtlich überhaupt nichts bringe, statt einen Beitrag zur Lösung der zahlreichen Probleme bei der
Deutschen Bahn zu leisten, die man im Ausschuss regelmäßig erörtere. Respekt vor anderen Menschen sei das
Grundlegendste, was man haben sollte, vor allem als Politiker. Die Fraktion der AfD habe mit dem Antrag
bewiesen, dass sie keinen Respekt vor Menschen und vor Minderheiten habe.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
21/6331.
Berlin, den 24. Juni 2026
Michael Donth
Berichterstatter
Relationen
- authored ← Michael Donth (Berichterstattung)
- authored ← Verkehrsausschuss
- part_of_vorgang → Leistung erbringen, Neutralität wahren - Aufgabenfremde Maßnahmen wie die Regenbogenbeflaggung bei der Deutsche Bahn AG unterlassen (Beschlussempfehlung und Bericht)