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Leistung erbringen, Neutralität wahren - Aufgabenfremde Maßnahmen wie die Regenbogenbeflaggung bei der Deutsche Bahn AG unterlassen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6331)

dip / drucksache 06.07.2026 · WP 21 · 21/6880 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Leistung erbringen, Neutralität wahren - Aufgabenfremde Maßnahmen wie die Regenbogenbeflaggung bei der Deutsche Bahn AG unterlassen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6331) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6880 21. Wahlperiode 06.07.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Verkehrsausschusses (15. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Wolfgang Wiehle, Martin Erwin Renner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6331 – Leistung erbringen, Neutralität wahren – Aufgabenfremde Maßnahmen wie die Regenbogenbeflaggung bei der Deutsche Bahn AG unterlassen A. Problem Die Antragsteller haben einen Antrag vorgelegt, nach dem der Deutsche Bundestag die Bundesregierung unter anderem auffordern soll, den Public Corporate Governance Kodex des Bundes gemäß dem Antrag zu überarbeiten sowie über Gremien der DB AG darauf hinzuwirken, dass der Verhaltenskodex der DB AG gemäß dem Antrag geändert wird und Finanzierung und Förderung von Diversity- Maßnahmen unterlassen werden. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/6331 abzulehnen. Berlin, den 24. Juni 2026 Der Verkehrsausschuss Tarek Al-Wazir Vorsitzender Michael Donth Berichterstatter Bericht des Abgeordneten Michael Donth I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/6331 in seiner 82. Sitzung am 10. Juni 2026 beraten und zur federführenden Beratung an den Verkehrsausschuss sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Der Antrag beinhaltet im Wesentlichen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern solle, den Public Corporate Governance Kodex des Bundes (PCGK) dahingehend zu überarbeiten, dass er die politische und weltanschauliche Neutralität öffentlicher Unternehmen sichere und er keine Grundlage für Diversity- Maßnahmen sowie für Vorgaben zur Verwendung von Gendersprache biete. Über die Hauptversammlung und den Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG (DB AG) solle die Bundesregierung darauf hinwirken, den Verhaltenskodex der DB AG dahingehend zu ändern, dass der Satz „Wir respektieren und fördern diese Vielfalt, denn sie ist ein Garant für die Nähe zur Gesellschaft, zum Kunden und für neue Ideen“ gestrichen werde. Außerdem wird gefordert, die seit dem Jahr 2011 angefallenen jährlichen Kosten für Diversity-Maßnahmen der DB AG gesondert zu erfassen und zu veröffentlichen. Des Weiteren solle die Bundesregierung über den Aufsichtsrat der DB AG auf die zuständigen Vorstände einwirken, jegliche Finanzierung und Förderung von Diversity-Maßnahmen, wie beispielsweise die Beflaggung von Bahnhöfen mit Regenbogenflaggen, unverzüglich einzustellen und künftig zu unterlassen. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 26. Sitzung am 24. Juni 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/6331 zu empfehlen. Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner 24. Sitzung am 24. Juni 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/6331 zu empfehlen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Verkehrsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/6331 in seiner 34. Sitzung am 24. Juni 2026 beraten. Der Abgeordnete Michael Donth (Fraktion der CDU/CSU) wies gemäß § 49 Satz 1 des Abgeordnetengesetzes auf seine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der DB InfraGO AG hin. Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, man lehne den Antrag mit Verweis auf die im Plenum vorgebrachten Argumente ab. Die Fraktion der AfD führte aus, mit ihrem Antrag wende sie sich nicht gegen das Ausleben selbst gewählter Lebensformen, sondern gegen deren Propagierung im öffentlichen Raum und deren Finanzierung durch öffentliche Mittel. Die Deutsche Bahn sei ein Staatskonzern, der sich zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes befinde. Ihre Aufgabe sei es, Personenzüge sicher, pünktlich und sauber zu fahren und Güter durch das Land zu transportieren. Weltanschauliche Neutralität zu bewahren, solle nicht nur Verpflichtung für Behörden und staatliche Institutionen sein, sondern auch für Staatskonzerne wie die Deutsche Bahn AG. Geschäft und Privates sei zu tren- Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 nen. Dies sei nach ihrer Ansicht auch im Sinne derer, die in Frieden und in Freiheit ihren frei gewählten Lebensentwurf leben und in Ruhe gelassen werden wollten. Die Fraktion der SPD unterstrich, es zeige sich entgegen aller Selbstzuschreibung durch die AfD, dass diese keine Arbeitnehmerpartei sei, wenn sie beispielsweise von Arbeitnehmern verlange, ihre sexuelle Identität auf den privaten Bereich zu beschränken, diese nicht zu zeigen, nicht stolz darauf zu sein oder sich damit öffentlich identifizieren zu dürfen. Es sei gut, dass die Deutsche Bahn ein Ort sei, an dem sich queere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vernetzen könnten. Man habe zahlreiche Zuschriften mit der Frage erhalten, warum das Parlament Zeit mit einem derart unsinnigen Antrag vergeude. Deshalb wolle sie die unnötige Debatte nicht weiter in der Länge ziehen und lehne diesen Antrag ab. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstrich, man stehe für Respekt und Akzeptanz verschiedener Lebensformen. Die Fraktion der AfD wolle mit ihrem unsinnigen Antrag nur davon ablenken, dass sie im Bereich der Bahn keine Lösungen für bestehende Herausforderungen anbiete. Man bedanke sich bei den demokratischen Fraktionen für deren klare Stellungnahmen im Plenum gegen diesen Antrag. Die Fraktion Die Linke kritisierte, dass die Fraktion der AfD einen Antrag eingebracht habe, der für die Deutsche Bahn offensichtlich überhaupt nichts bringe, statt einen Beitrag zur Lösung der zahlreichen Probleme bei der Deutschen Bahn zu leisten, die man im Ausschuss regelmäßig erörtere. Respekt vor anderen Menschen sei das Grundlegendste, was man haben sollte, vor allem als Politiker. Die Fraktion der AfD habe mit dem Antrag bewiesen, dass sie keinen Respekt vor Menschen und vor Minderheiten habe. Der Verkehrsausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/6331. Berlin, den 24. Juni 2026 Michael Donth Berichterstatter

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