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Mitglieder des Deutschen Bundestages aus Aufsichtsräten bei der Deutschen Bahn AG und der Autobahn GmbH des Bundes dauerhaft abberufen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1754)

dip / drucksache 17.10.2025 · WP 21 · 21/2295 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Mitglieder des Deutschen Bundestages aus Aufsichtsräten bei der Deutschen Bahn AG und der Autobahn GmbH des Bundes dauerhaft abberufen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1754) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2295 21. Wahlperiode 17.10.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Verkehrsausschusses (15. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Wiehle, René Bochmann, Alexis L. Giersch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1754 – Mitglieder des Deutschen Bundestages aus Aufsichtsräten bei der Deutschen Bahn AG und der Autobahn GmbH des Bundes dauerhaft abberufen A. Problem Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem gefordert wird, die Bundesregierung möge sicherstellen, dass in Aufsichtsräten der Deutschen Bahn AG, der Autobahn GmbH des Bundes sowie sämtlicher Gesellschaften, an denen die Bundesrepublik Deutschland als Anteilseignerin beteiligt ist, keine Mitglieder des Deutschen Bundestages vertreten sind. Bereits bestellte Mitglieder des Deutschen Bundestages sollen gemäß dem Antrag umgehend abberufen werden. Die Vorgaben des Gesellschaftsvertrages der Autobahn GmbH sollen dahingehend geändert werden, dass keine Mitglieder des Deutschen Bundestages für Aufsichtsratsmandate vorgeschlagen werden. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/1754 abzulehnen. Berlin, den 8. Oktober 2025 Der Verkehrsausschuss Tarek Al-Wazir Vorsitzender Isabel Cademartori Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Isabel Cademartori I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/1754 in seiner 28. Sitzung am 25. September 2025 beraten und dem Verkehrsausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Antragsteller vertreten in ihrem Antrag die Auffassung, dass Mitglieder des Deutschen Bundestages im Hinblick auf Artikel 38 Grundgesetz ihre Aufgaben nicht vollumfänglich und unvoreingenommen gegenüber Regierung, Verwaltung und Beteiligungen wahrnehmen könnten, wenn sie gleichzeitig Mitglieder in Organen von Kapitalgesellschaften seien, an denen die Bundesrepublik Deutschland als Anteilseignerin beteiligt sei. Es bestehe die Gefahr der Kollision von Bundes- und Unternehmensinteressen. Zudem werde damit auch die Gewaltenteilung zwischen Bundesregierung und Bundestag unterlaufen. Es schade weiterhin dem Ansehen des Deutschen Bundestages, wenn Abgeordnete in mehreren Aufsichtsräten vertreten seien. III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/1754 in seiner 17. Sitzung am 8. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Verkehrsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/1754 in seiner 9. Sitzung am 8. Oktober 2025 abschließend beraten. Die Fraktion der CDU/CSU betonte, Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder habe angekündigt, in den Aufsichtsräten der Deutschen Bahn AG sowie der Autobahn GmbH solle eine weitergehende Professionalisierung stattfinden. Das geschehe auch dadurch, dass Fachpolitiker aus dem Deutschen Bundestag in diesen Gremien vertreten seien. Die Fraktion der AfD erläuterte, ein zentraler Beweggrund für den vorgelegten Antrag sei die häufig gemachte Erfahrung in Sitzungen des Verkehrsausschusses, in denen Bahnthemen beraten wurden, dass über bestimmte Themen von Seiten mancher Ausschussmitglieder aus Verschwiegenheitsgründen, die aus der Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten resultierten, nicht habe gesprochen werden können. Abgeordnete, die solchen gesellschaftsrechtlichen Verschwiegenheitsverpflichtungen nicht unterlägen, könnten ihr Mandat freier ausüben. Weiterhin zeige die Praxis, dass in den Gremien lediglich die Regierungskoalitionen und keineswegs das gesamte parlamentarische Spektrum von Regierung und Opposition vertreten seien. Die Fraktion der SPD führte aus, die Bundesrepublik Deutschland sei alleinige Anteilseignerin bei der Deutschen Bahn AG sowie bei der Autobahn GmbH und habe die Verantwortung für die Verkehrsinfrastruktur in Deutschland an diese Unternehmen übertragen. Gleichwohl sei der Bund nach wie vor dafür zuständig, dass den Menschen in Deutschland eine intakte Infrastruktur zur Verfügung stehe. Diese Verantwortung werde durch die hohen finanziellen Mittel wahrgenommen, die der Bundesgesetzgeber für die Infrastruktur und das Gemeinwohl zur Verfügung stelle. Es sei folgerichtig, dass der Deutsche Bundestag als Haushaltsgesetzgeber in den Gremien dieser Unternehmen vertreten sei, die über die weitere Verwendung der Finanzmittel entscheiden würden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schloss sich den Ausführungen der Fraktion der SPD zum Sinn und Zweck der Mitgliedschaft von Bundestagsabgeordneten in Aufsichtsräten bundeseigener Unternehmen an. Es sei davon auszugehen, dass die entsprechenden Mandatsträger bei der Ausübung ihre Funktionen ein anderes Verständnis zugrunde legten, als es der vorliegende Antrag unterstelle. Die Fraktion Die Linke hob hervor, die parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten bei der Deutschen Bahn AG sowie der Autobahn GmbH seien grundsätzlich begrenzt. Dass Abgeordnete in den Aufsichtsräten vertreten seien, werde daher begrüßt. Allerdings sei es erforderlich, auch Mitglieder der Oppositionsfraktionen in Aufsichtsräte zu berufen. Die vorgetragenen Einwände gegen diese Forderung seien nicht nachvollziehbar. Die gesellschaftsrechtlichen Verschwiegenheitsverpflichtungen würden für alle Mitglieder des Deutschen Bundestages gelten. Alle Parlamentarier würden ihre Funktionen verantwortungsvoll ausüben. Der Verkehrsausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/1754. Berlin, den 8. Oktober 2025 Isabel Cademartori Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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