Mitglieder des Deutschen Bundestages aus Aufsichtsräten bei der Deutschen Bahn AG und der Autobahn GmbH des Bundes dauerhaft abberufen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1754)
Text
Mitglieder des Deutschen Bundestages aus Aufsichtsräten bei der Deutschen Bahn AG und der Autobahn GmbH des Bundes dauerhaft abberufen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1754)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2295
21. Wahlperiode 17.10.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Verkehrsausschusses (15. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Wiehle, René Bochmann,
Alexis L. Giersch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1754 –
Mitglieder des Deutschen Bundestages aus Aufsichtsräten bei der Deutschen
Bahn AG und der Autobahn GmbH des Bundes dauerhaft abberufen
A. Problem
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem gefordert wird, die
Bundesregierung möge sicherstellen, dass in Aufsichtsräten der
Deutschen Bahn AG, der Autobahn GmbH des Bundes sowie sämtlicher
Gesellschaften, an denen die Bundesrepublik Deutschland als Anteilseignerin beteiligt ist,
keine Mitglieder des Deutschen Bundestages vertreten sind. Bereits bestellte
Mitglieder des Deutschen Bundestages sollen gemäß dem Antrag umgehend
abberufen werden. Die Vorgaben des Gesellschaftsvertrages der Autobahn GmbH sollen
dahingehend geändert werden, dass keine Mitglieder des Deutschen Bundestages
für Aufsichtsratsmandate vorgeschlagen werden.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/1754 abzulehnen.
Berlin, den 8. Oktober 2025
Der Verkehrsausschuss
Tarek Al-Wazir
Vorsitzender
Isabel Cademartori
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Isabel Cademartori
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/1754 in seiner 28. Sitzung am 25. September 2025
beraten und dem Verkehrsausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Haushaltsausschuss zur Mitberatung
überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Antragsteller vertreten in ihrem Antrag die Auffassung, dass Mitglieder des Deutschen Bundestages im
Hinblick auf Artikel 38 Grundgesetz ihre Aufgaben nicht vollumfänglich und unvoreingenommen gegenüber
Regierung, Verwaltung und Beteiligungen wahrnehmen könnten, wenn sie gleichzeitig Mitglieder in Organen von
Kapitalgesellschaften seien, an denen die Bundesrepublik Deutschland als Anteilseignerin beteiligt sei. Es bestehe
die Gefahr der Kollision von Bundes- und Unternehmensinteressen. Zudem werde damit auch die
Gewaltenteilung zwischen Bundesregierung und Bundestag unterlaufen. Es schade weiterhin dem Ansehen des Deutschen
Bundestages, wenn Abgeordnete in mehreren Aufsichtsräten vertreten seien.
III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/1754 in seiner 17. Sitzung am 8. Oktober 2025
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die
Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Verkehrsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/1754 in seiner 9. Sitzung am 8. Oktober 2025
abschließend beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU betonte, Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder habe angekündigt, in den
Aufsichtsräten der Deutschen Bahn AG sowie der Autobahn GmbH solle eine weitergehende Professionalisierung
stattfinden. Das geschehe auch dadurch, dass Fachpolitiker aus dem Deutschen Bundestag in diesen Gremien
vertreten seien.
Die Fraktion der AfD erläuterte, ein zentraler Beweggrund für den vorgelegten Antrag sei die häufig gemachte
Erfahrung in Sitzungen des Verkehrsausschusses, in denen Bahnthemen beraten wurden, dass über bestimmte
Themen von Seiten mancher Ausschussmitglieder aus Verschwiegenheitsgründen, die aus der Wahrnehmung von
Aufsichtsratsmandaten resultierten, nicht habe gesprochen werden können. Abgeordnete, die solchen
gesellschaftsrechtlichen Verschwiegenheitsverpflichtungen nicht unterlägen, könnten ihr Mandat freier ausüben.
Weiterhin zeige die Praxis, dass in den Gremien lediglich die Regierungskoalitionen und keineswegs das gesamte
parlamentarische Spektrum von Regierung und Opposition vertreten seien.
Die Fraktion der SPD führte aus, die Bundesrepublik Deutschland sei alleinige Anteilseignerin bei der
Deutschen Bahn AG sowie bei der Autobahn GmbH und habe die Verantwortung für die Verkehrsinfrastruktur in
Deutschland an diese Unternehmen übertragen. Gleichwohl sei der Bund nach wie vor dafür zuständig, dass den
Menschen in Deutschland eine intakte Infrastruktur zur Verfügung stehe. Diese Verantwortung werde durch die
hohen finanziellen Mittel wahrgenommen, die der Bundesgesetzgeber für die Infrastruktur und das Gemeinwohl
zur Verfügung stelle. Es sei folgerichtig, dass der Deutsche Bundestag als Haushaltsgesetzgeber in den Gremien
dieser Unternehmen vertreten sei, die über die weitere Verwendung der Finanzmittel entscheiden würden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schloss sich den Ausführungen der Fraktion der SPD zum Sinn und
Zweck der Mitgliedschaft von Bundestagsabgeordneten in Aufsichtsräten bundeseigener Unternehmen an. Es sei
davon auszugehen, dass die entsprechenden Mandatsträger bei der Ausübung ihre Funktionen ein anderes
Verständnis zugrunde legten, als es der vorliegende Antrag unterstelle.
Die Fraktion Die Linke hob hervor, die parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten bei der Deutschen Bahn AG
sowie der Autobahn GmbH seien grundsätzlich begrenzt. Dass Abgeordnete in den Aufsichtsräten vertreten seien,
werde daher begrüßt. Allerdings sei es erforderlich, auch Mitglieder der Oppositionsfraktionen in Aufsichtsräte
zu berufen. Die vorgetragenen Einwände gegen diese Forderung seien nicht nachvollziehbar. Die
gesellschaftsrechtlichen Verschwiegenheitsverpflichtungen würden für alle Mitglieder des Deutschen Bundestages gelten.
Alle Parlamentarier würden ihre Funktionen verantwortungsvoll ausüben.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
21/1754.
Berlin, den 8. Oktober 2025
Isabel Cademartori
Berichterstatterin
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