Nachtzugverbindungen retten - Ein starkes europäisches Nachtzugnetz etablieren (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2901)
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Nachtzugverbindungen retten - Ein starkes europäisches Nachtzugnetz etablieren (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2901)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5968
21. Wahlperiode 18.05.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Verkehrsausschusses (15. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias Gastel, Victoria Broßart, Tarek Al-Wazir,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/2901 –
Nachtzugverbindungen retten – Ein starkes europäisches Nachtzugnetz
etablieren
A. Problem
Die Initianten haben einen Antrag eingebracht, in dem sie unter anderem
unterstreichen, dass Deutschland und Europa vor der Herausforderung stünden, in den
nächsten beiden Jahrzehnten ein klimafreundliches Mobilitätssystem zu
etablieren. Dazu gehöre die Energie- und Antriebswende im Straßenverkehr mit einer
flächendeckenden Ladeinfrastruktur. Dazu gehöre aber genauso ein Kontinent,
dessen Metropolen durch ein leistungsfähiges Nachtzugnetz verbunden seien.
Grenzüberschreitende effiziente Verbindungen auf der Schiene ermöglichten
nicht nur eine komfortable und zeitsparende Reise während der Nacht, sondern
schonten auch Umwelt und Klima. Um ein starkes europäisches Bahn- und
Nachtzugnetz aufzubauen, sei gezieltes politisches Handeln notwendig. Deutschland
müsse hierbei seiner strategischen Rolle im europäischen Bahnnetz gerecht
werden und eine enge europäische Zusammenarbeit bei Finanzierung,
Fahrzeugbereitstellung, Infrastruktur und Vertriebssystemen etablieren. Dazu formulieren die
Initianten des Antrags einen Katalog von zehn Forderungen an die
Bundesregierung.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/2901 abzulehnen.
Berlin, den 6. Mai 2026
Der Verkehrsausschuss
Tarek Al-Wazir
Vorsitzender
Martin Kröber
Berichterstatter
Bericht des Abgeordneten Martin Kröber
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/2901 in seiner 44. Sitzung am 27. November 2025
beraten und zur federführenden Beratung an den Verkehrsausschuss sowie zur Mitberatung an den
Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Tourismus und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Initianten haben einen Antrag eingebracht, in dem sie unter anderem unterstreichen, dass Deutschland und
Europa vor der Herausforderung stünden, in den nächsten beiden Jahrzehnten ein klimafreundliches
Mobilitätssystem zu etablieren. Dazu gehöre die Energie- und Antriebswende im Straßenverkehr mit einer
flächendeckenden Ladeinfrastruktur. Dazu gehöre aber genauso ein Kontinent, dessen Metropolen durch ein leistungsfähiges
Nachtzugnetz verbunden seien. Grenzüberschreitende effiziente Verbindungen auf der Schiene ermöglichten
nicht nur eine komfortable und zeitsparende Reise während der Nacht, sondern schonten auch Umwelt und Klima.
Um ein starkes europäisches Bahn- und Nachtzugnetz aufzubauen, sei gezieltes politisches Handeln notwendig.
Deutschland müsse hierbei seiner strategischen Rolle im europäischen Bahnnetz gerecht werden und eine enge
europäische Zusammenarbeit bei Finanzierung, Fahrzeugbereitstellung, Infrastruktur und Vertriebssystemen
etablieren.
Die Bundesregierung solle deshalb, Nachtzugverkehr in die Bahnstrategie aufnehmen mit dem Ziel, ein stabiles
Angebot insbesondere auf stark nachgefragten Strecken zu ermöglichen. Außerdem sollten grenzüberschreitende
Schienenstrecken so ertüchtigt und ausgebaut werden, dass europäische Zugverbindungen sowohl im Fern- als
auch im Regionalverkehr gestärkt und vermehrt würden. Auch solle die Bundesregierung das Trassenpreissystem
reformieren, die Trassenpreise auf dem Schienennetz in Deutschland absenken und insbesondere
Nachtzugverbindungen auf diese Weise wirtschaftlich unterstützen. Nachtzugverbindungen in Kooperation mit anderen
Ländern sollten ausgeschrieben und ein Aufgabenträger auf Bundesebene etabliert werden, damit die Verbindungen
wirtschaftlich abgesichert würden. Exemplarische grenzüberschreitende Nachtzugverbindungen wie Berlin–
Paris, Frankfurt–Barcelona und Basel–Malmö sollten als prioritäre Linien benannt und deren dauerhafter
beziehungsweise neuer Betrieb aktiv unterstützt werden. Auch sollten die Zulassungsverfahren in Deutschland für neue
Nachtzüge vereinfacht und es solle auf eine europaweite Harmonisierung gedrängt werden. Zudem sollten die
Bemühungen der Europäischen Kommission zur Verbesserung der durchgehenden Buchbarkeit von Tickets mit
dem Ziel unterstützt werden, dass alle Zugverbindungen und damit auch Nachtzüge aus jeder Ticket-App buchbar
seien. Ferner sei sicherzustellen, dass das Baustellenmanagement der Deutschen Bahn verbessert werde, indem
die DB InfraGO ihre Baustellen fristgerecht anmelde und dabei die Belange der Nachtzüge stärker berücksichtige.
Die Bundesregierung solle auch die Wettbewerbsnachteile des Schienenpersonenverkehrs gegenüber dem
Luftverkehr abbauen und steuerliche Benachteiligungen des internationalen Bahnverkehrs beenden. Schließlich solle
der Stellenwert von Nachtzugverbindungen – insbesondere auf europäischer Ebene – auch in der neuen
Nationalen Tourismusstrategie berücksichtigt werden.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Haushaltsausschuss hat in seiner 37. Sitzung am 6. Mai 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/2901 zu empfehlen.
Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner 28. Sitzung am 6. Mai 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/2901 zu empfehlen.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 24. Sitzung am 6. Mai 2026 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und Die Linke beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/2901 zu empfehlen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Verkehrsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/2901 in seiner 31. Sitzung am 6. Mai 2026 gemeinsam
mit der Unterrichtung durch die Präsidentin des Deutschen Bundestages, Beschluss der Deutsch-Französischen
Parlamentarischen Versammlung vom 1. Dezember 2025 zum Nachtzug Paris–Berlin, Drucksache 21/3861,
beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU bezeichnete den Beschluss der Deutsch-Französischen Parlamentarischen
Versammlung als starkes politisches Signal für die bilateralen Beziehungen und bewertete die Fahrgastzahlen der
eingestellten Nachtzug-Verbindung Paris–Berlin im Jahr 2024 mit 66.000 Fahrgästen positiv. Gleichzeitig
kritisierte sie, dass der vorliegende Antrag durch die Realität überholt und hinfällig geworden sei, da seit März 2026
der Anbieter European Sleeper die Verbindung Paris–Berlin aufgenommen habe und die Forderung des Antrags
somit bereits erfüllt sei. Zudem sei der Antrag zu pauschal und realitätsfern. Die Frage der Wirtschaftlichkeit sei
nicht konsequent durchdacht und die strukturelle Unrentabilität von Nachtzügen sowie die finanziellen Kosten
blieben unerwähnt. Des Weiteren werde die Komplexität der erforderlichen europäischen Koordination
unterschätzt. Zudem sei mit Blick auf die Wettbewerbslogik anzumerken, dass der Luftverkehr aufgrund des
Zeitvorteils gegenüber einer achtstündigen Zugfahrt weiterhin eine relevante Alternative darstelle. Abschließend
bemängelte sie, dass die Problematik einer staatlichen Steuerung im vorliegenden Antrag nicht ausreichend beleuchtet
worden sei.
Die Fraktion der AfD zitierte aus dem Antrag, wonach Nachtzüge aufgrund der hohen Investitions- und
Betriebskosten für Wagenmaterial, Personal und Infrastruktur und Wagenmaterial immer wirtschaftlich wenig
rentabel seien. Sie räumte ein, dass der Nachtzug historisch eine komfortable Reiseform gewesen sei, warnte aber
vor nostalgischer Romantik. Der Ausbau des Nachtzugverkehrs stelle ein potenziell unkalkulierbares
Subventionsprojekt dar. Kritisch wurde angemerkt, dass der vorliegende Antrag keine konkreten Zahlen nenne. Ein
europaweites Netz würde nach ihrer Schätzung Kosten im Milliardenbereich verursachen. Man habe keine
grundsätzlichen Einwände gegen Nachtzüge, lehne jedoch die Verwendung von Steuergeldern für ein unrentables System
ab.
Die Fraktion der SPD unterstrich, die Deutsche Bahn sei seit dem Jahr 2016 nicht mehr im Nachtzuggeschäft
tätig, betreibe aber Kooperationen, insbesondere mit der ÖBB. Da Nachtzüge grundsätzlich aber zum Fernverkehr
gehörten und damit eigenwirtschaftlich betrieben würden, seien die Handlungsmöglichkeiten der Politik
eingeschränkt. Eine bessere Anbindung, insbesondere zwischen den europäischen Metropolen sei jedoch
wünschenswert. Deshalb sei die Klärung der notwendigen Rahmenbedingungen wichtig, damit sich beispielsweise die Bahn
wieder im Nachtzuggeschäft engagiere.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN warb dafür, ihrem Antrag zuzustimmen. Ziel sei die Sicherung und
der Ausbau eines europäischen Nachtzugnetzes als klimafreundliche Alternative zum Flugverkehr, wobei
insbesondere die Reisekultur und die attraktiven Ankunftszeiten betont wurden. Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit
verwies sie auf hohe Kosten durch fehlendes sowie veraltetes und störungsanfälliges Wagenmaterial. Zudem
bestünden hohe europäische Zulassungshürden für neue Fahrzeuge sowie ein unzureichendes grenzüberschreitendes
Buchungssystem. Man unterstütze die Forderungen der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung
zum Nachtzug Paris–Berlin vollumfänglich und habe in Ergänzung und zur Konkretisierung den eigenen Antrag
gestellt.
Die Fraktion Die Linke führte aus, dass zur Ermöglichung klimafreundlicher Reisen attraktive Alternativen zum
innereuropäischen Flugverkehr dringend erforderlich seien. Als zentrales Element für Fernreisen wurde dabei ein
gut ausgebautes und bezahlbares Nachtzugnetz hervorgehoben. Aufgrund der wirtschaftlichen
Herausforderungen beim Betrieb von Nachtzügen plädiere man für gezielte Fördermaßnahmen. Über die Förderung hinaus
fordere sie eine grundlegende Neuausrichtung des europäischen Bahnsektors, wobei eine verstärkte Kooperation
gegenüber dem Wettbewerbsprinzip zu bevorzugen sei. In diesem Zusammenhang schlug sie die Gründung einer
„United Railways of Europe“ vor. Eine solche gemeinnützige europäische Bahngesellschaft solle den
grenzüberschreitenden Verkehr koordinieren, eine gemeinsame Buchungsplattform schaffen, die Fahrgastrechte verbessern
und das Netz der Nachtzüge massiv ausbauen. Statt Subventionen für den Flugverkehr sollten die Preise für
Bahnreisen in Europa gesenkt werden, um die Bahn zu einer echten Alternative zum Flugzeug zu machen. Man
kritisiere die beabsichtigte Senkung der Luftverkehrssteuer und bezeichne diese als Fehlallokation von Mitteln.
Angesichts der Energiekrise sei eine Verlagerung des Verkehrs vom Flugzeug auf die Schiene das notwendige
Signal. Abschließend verwies sie auf die schwierigen Bedingungen in bestehenden Nachtzugverbindungen,
beispielhaft zwischen Stuttgart und Berlin, um die Dringlichkeit eines qualitativ hochwertigen Angebots zu
unterstreichen.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
21/2901.
Berlin, den 6. Mai 2026
Martin Kröber
Berichterstatter
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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