Rede von Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) – Gesetzes zur Stärkung des sozialen Mietrechts
Teil von Protokoll der 59. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 30a bis 30c: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Till Steffen, Hanna Steinmüller, Lukas Benner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebra.
Text
Rede von Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) – Gesetzes zur Stärkung des sozialen Mietrechts
Herr Kollege, es war ja erwartbar, dass Sie darauf eingehen.
Aber das will ich Ihnen schon sagen: Das Heizungsgesetz von Robert Habeck hat zu einer extremen Verunsicherung der Menschen geführt.
Also, Sie wissen doch, wie die Leute hier zum Teil auf die Straße gegangen sind,
wie sie in den Bürgersprechstunden waren, alte Damen, die geweint und gesagt haben: Ich kann mir das nicht leisten, mein kleines Einfamilienhaus, auf das ich jahrzehntelang hingearbeitet habe, jetzt mit vielen Zehntausenden Euro zu renovieren. – Das war die Realität. Das hat im Übrigen auch dazu beigetragen, dass die Leute, die hier rechts im Plenum sind, an Zuspruch gewonnen haben, dass deren Unterstützung gestiegen ist. Das waren die Auswirkungen des Heizungsgesetzes.
Diese korrigieren wir jetzt als Koalition, und zwar in großer Einigkeit. Wir sagen ganz deutlich: Wir wollen die Menschen auf der einen Seite vor wirtschaftlicher Überforderung schützen; wir wollen aber auf der anderen Seite auch unsere Klimaschutzziele einhalten. Genau das tun wir, indem wir sagen: Auch Biogase müssen zukünftig eingespeist werden.
Wir sagen aber auch: Wir wollen einen technologieoffenen Ansatz, nicht einen mit Zwang. – Wenn Sie jetzt versuchen, mit dem Gebäudeenergiegesetz den Menschen wiederum Angst zu machen, dann wird das am Ende nicht verfangen; wir wissen ja die große Mehrheit der Menschen hinter uns. Deswegen gehen wir diesen Weg weiter für das Klima, das wir am Ende genau damit schützen werden, Herr Kollege.
Der letzte Punkt, den ich gerne noch anführen möchte, ist einer, der auch in dem Antrag der Grünen vorkommt. Sie schlagen jetzt vor, den Betrachtungszeitraum der ortsüblichen Vergleichsmiete – der beträgt momentan 6 Jahre – auf 20 Jahre auszudehnen. Sie wollen also die Mieten der letzten 20 Jahre in die ortsübliche Vergleichsmiete einbeziehen. Ich will nur davor warnen, das zu tun, weil das am Ende dazu führt, dass Sie dieses Instrument der ortsüblichen Vergleichsmiete – das ist ein Instrument der Transparenz, durch das Vermieter wie auch Mieter wissen und nachvollziehen können, was jetzt die aktuelle, die ortsübliche Vergleichsmiete ist –
Relationen
- part_of → Protokoll der 59. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Faire Mieten jetzt - Schutz und Aufklärung für Mieterinnen und Mieter
- part_of_vorgang → Fünfter Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland und Wohngeld- und Mietenbericht 2024
- part_of_vorgang → Gesetz zur Stärkung des sozialen Mietrechts
- spoke_in ← Jan-Marco Luczak (Rede)