polradar

Rede von Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) – Gesetzes zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten (Mietwuchergesetz)

dip / rede 22.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 7. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 12: Erste Beratung des von der Fraktion Die Linke eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten (Mietwuchergesetz).

Im Graph öffnen

Text

Rede von Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) – Gesetzes zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten (Mietwuchergesetz) Liebe Frau Kollegin Lay, Sie mögen sich wundern, dass ich hier detailreiche juristische Ausführungen mache. Aber es ist ja eine Debatte des Rechtsausschusses. Deswegen finde ich schon, dass es unsere Aufgabe als Abgeordnete ist, diese verfassungsrechtlichen Fragestellungen genau zu beleuchten, und zwar ganz unabhängig davon, was die Länder und der Bundesrat miteinander besprochen und diskutiert haben. Sie haben einen Punkt richtigerweise angesprochen. Natürlich haben die Länder den Impetus, dass sie sagen: Nehmt uns die Last der Verfolgung ab! Macht das Gesetz einfacher! – Um an der Stelle einmal den Philosophen und Staatstheoretiker Montesquieu zu zitieren: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“ Das heißt, die Frage ist: Brauchen wir hier ein Gesetz? Deswegen will ich zum Beispiel ganz konkret auf die Situation in Frankfurt am Main hinweisen. Da hat man in drei Jahren – ich bin immer noch bei Ihnen, Frau Kollegin, weil Sie mir das vorgeworfen haben – 1 400 Verfahren auf Grundlage des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz verfolgt. In drei Jahren 1 400 Verfahren! Über 300 000 Euro an Bußgeldern sind verlangt worden – nach der aktuellen Gesetzeslage. Man hat über 400 000 Euro an Mieten zurückgefordert – nach der aktuellen Gesetzeslage. Dann muss ich schon fragen: Ist es wirklich eine gesetzliche Lücke, ein gesetzliches Defizit, das wir haben, oder ist es nicht möglicherweise nur ein Vollzugsdefizit, das wir haben, weil die Behörden vor Ort nicht richtig aufgestellt sind, um das geltende Recht anzuwenden? Dann komme ich zu einer klaren Erkenntnis: Ich finde, es ist primär ein Vollzugsdefizit. Deswegen ist es auch unsere Aufgabe als Gesetzgeber, zu überlegen: Ist es richtig, das Gesetz zu ändern, oder müssen wir und auch die Länder nicht etwas mehr dafür tun, dass das geltende Recht angewendet werden kann, ohne die Lasten, die damit einhergehen, am Ende auf die Privaten abzuwälzen? Das ist genau der entscheidende Punkt, über den wir sprechen müssen. Deswegen vielleicht noch einen letzten Gedanken. Ich hatte gerade auf das Bestimmtheitsprinzip verwiesen. Diese Regelung gilt dann auch in Gebieten, wo wir keinen Mietspiegel haben. Das heißt, ein privater Kleinvermieter zum Beispiel, der keine Orientierung anhand eines Mietspiegels hat, muss sich dann fragen: Was ist denn eigentlich die ortsübliche Vergleichsmiete, die ich zulässigerweise nehmen kann? Da wird er zum Teil in große Schwierigkeiten kommen, in richtig große Schwierigkeiten. Wenn man dann sagt, so wie die Regelung es jetzt vorsieht: „Wenn du das um 20 Prozent überschreitest, dann kriegst du ein Bußgeld in Höhe von 100 000 Euro“, dann glaube ich, dass wir möglicherweise private Kleinvermieter überfordern. Und das, kann ich sagen, will ich nicht. Deswegen müssen wir uns bei der Arbeit in der Expertenkommission sehr genau anschauen, was jetzt der richtige Lösungsweg ist. Noch mal: Wir müssen mehr bauen. Wir müssen auch regulieren. Aber wir dürfen nicht überregulieren, damit am Ende in unserem Land gar nichts mehr passiert. Vielen Dank.

Relationen