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Frage von Sandra Stein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4187)

dip / rede 25.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 58. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Sandra Stein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4187) Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand des Once-Only-Prinzips für Unternehmen, und bis wann plant die Bundesregierung eine flächendeckende Anwendung in zentralen Verwaltungsverfahren für kleine und mittlere Betriebe? Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Jarzombek: In den letzten Monaten wurden wesentliche Meilensteine zur Once-Only-Umsetzung erreicht: 1. Das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS) ist als Minimum Viable Product (MVP) im Januar 2026 in Betrieb gegangen. Damit ist der Grundstein für die Anbindung weiterer Onlinedienste und Register gelegt. Die Entwicklung erfolgte in enger Abstimmung mit zwei konkreten Anwendungsfällen für den Nachweisdatenabruf: a. Beantragung eines Anwohnerparkausweises in Baden-Württemberg mittels Datenabruf aus dem Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Der Datenabruf wurde hier bereits erfolgreich umgesetzt. b. Gewerbeanmeldung in Nordrhein-Westfalen mittels Datenabruf aus dem Handelsregister. Der Datenabruf aus dem Handelsregister folgt in Kürze. 2. Am 1. Februar 2026 ist der NOOTS-Staatsvertrag in Kraft getreten. Mit dem NOOTS-Staatsvertrag ist die rechtliche Grundlage für den Aufbau einer gemeinsamen Infrastruktur zum Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen von Bund und Ländern geschaffen worden. Fachministerkonferenzen und Bund sollen gemäß Beschluss zu Tagesordnungspunkt 3.9 der Digitalministerkonferenz (DMK) vom 24. November 2025 eine Planung zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips bis zum 31.10.2026 vorlegen. Diese Planung soll Übergangsfristen und die Festlegung der zur Anbindung vorgesehenen Register und Onlinedienste berücksichtigen. Da die zu ertüchtigenden Onlinedienste auf den verfügbaren Nachweisen und damit angeschlossenen Registern beruhen, kann eine konkrete Festlegung hier erst nach Abschluss der Anschlussplanung der Register erfolgen.

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