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Deutscher Fortschrittsbericht 2025

dip / drucksache 22.04.2025 · WP 21 · 21/62 · Unterrichtung · Original ↗

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Deutscher Fortschrittsbericht 2025 [Deutscher Bundestag Drucksache 21/62 21. Wahlperiode 22.04.2025 Unterrichtung durch die Bundesregierung Deutscher Fortschrittsbericht 2025 Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. April 2025. Deutscher Fortschrittsbericht 2025 Inhalt Vorbemerkungen zum Fortschrittsbericht 2025 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 1. Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 2. Gesamtwirtschaftliches Umfeld in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 3. Haushaltsentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 3.1. Entwicklung des Staatshaushalts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 3.2. Entwicklung des Bundeshaushalts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 4. Entwicklung der Nettoausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 4.1. Pfad für das Wachstum der Nettoausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 4.2. Entwicklung der Nettoausgaben in den Jahren 2024 und 2025 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 5. Reformen und Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 5.1. Reformen und Investitionen in Antwort auf die Länderspezifischen Empfehlungen und zur Adressierung der gemeinsamen EU-Prioritäten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 5.1.1. Bessere Rahmenbedingungen setzen, öffentliche Investitionen stärken . . . . . . . 20 5.1.2. Kohäsionspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 5.1.3. Fachkräfteengpässen entgegenwirken und Arbeitsproduktivität stärken . . . . . . . 22 5.1.4. Dekarbonisierung des Verkehrssektors. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 5.2. Reformen und Investitionen zur Adressierung eines makroökonomischen Ungleichgewichtes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 5.3. Zuschüsse aus dem DARP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 5.4. Ausgewählte Aspekte der Umsetzung der Europäischen Säule Sozialer Rechte . . . . . 30 6. Tabellenanhang. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 2 – Deutscher Fortschrittsbericht 2025 Kasten-Verzeichnis Kasten 1: Fiskalische Anforderungen des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Kasten 2: Länderspezifische Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland aus dem Jahr 2024 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Kasten 3: Länderbeitrag zum jährlichen Fortschrittsbericht 2025: Maßnahmen der Länder zur Beschleunigung und Digitalisierung von Genehmigungsverfahren . . . . . . . 23 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Entwicklung des Leistungsbilanzsaldos . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Finanzierungssalden und Schuldenstand des Staates . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Tabelle 2: Finanzierungssalden nach staatlichen Ebenen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Tabelle 3: Wesentliche Kennziffern des Bundeshaushalts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Tabelle 4: Gesamtstaatliche Nettoausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Tabelle 5: Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Tabelle 6: Technische Annahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Tabelle 7: Projektion der Staatsfinanzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Tabelle 8: Diskretionäre einnahmeseitige Maßnahmen (DRM) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Tabelle 9: Auswirkungen der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) auf die Projektion- Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Tabelle 10: Umsetzung der Länderspezifischen Empfehlungen (CeSaR-Tabelle) . . . . . 40 Tabelle 11: Maßnahmen zur Implementierung der Europäischen Säule Sozialer Rechte (ESSR-Tabelle) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Tabelle 12: Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 3 – 4 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 Vorbemerkungen zum Fortschrittsbericht 2025 1 Am 30. April 2024 sind die Verordnungen zum reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) in Kraft getreten. Die Verordnung (EU) 2024/1263 sieht vor, dass die Mitgliedstaaten ihre Finanz- und Wirtschaftspolitik in Form sogenannter mittelfristiger finanzpolitischstruktureller Pläne (FSP) sowie jährlicher Fortschrittsberichte (APR) darlegen. Die Bundesregierung kommt mit diesem Bericht ihrer Pflicht gemäß Artikel 21 der Verordnung über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung nach. Der APR folgt dabei den Leitlinien der Europäischen Kommission für die Mitgliedstaaten zu den Informationsanforderungen für die mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Pläne und den jährlichen Fortschrittsberichten.1 Die deutschen Länder haben – koordiniert durch das Land Sachsen, das den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz innehat – einen eigenen Textteil „Maßnahmen zur Beschleunigung und 1 Die Finanzierung von neuen Maßnahmen und Programmen erfolgt innerhalb der bestehenden Haushaltansätze bzw. Stellenpläne der betroffenen Einzelpläne. Die Anführung von Maßnahmen in diesem Bericht präjudiziert weder die laufenden noch künftige Haushaltsverhandlungen. Digitalisierung von Genehmigungsverfahren“ beigetragen (siehe Kasten 3). Der Beitrag gibt die Perspektive der Länder wieder; mit der Veröffentlichung im APR macht sich die Bundesregierung den Text nicht zu eigen. 2 Das Bundeskabinett hat den vorliegenden Fortschrittsbericht am 16. April 2025 gebilligt. Die darin enthaltene Projektion der Haushaltsentwicklung aller staatlichen Ebenen für das Jahr 2025 beruht auf dem Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 vom 17. Juli 2024, der Jahresprojektion der Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom 29. Januar 2025 sowie einer auf dieser Jahresprojektion basierenden Fortschreibung der Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 22. bis 24. Oktober 2024. Stichtag der Projektion ist der 31. März 2025. Um den Haushaltsplanungen der zukünftigen Bundesregierung nicht vorzugreifen, wurden keine Annahmen zu den fiskalischen Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 4 – 5 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 Folgen der Grundgesetz-Änderungen vom 25. März dieses Jahres getroffen. 3 Der APR wurde von der Bundesregierung unmittelbar nach Kabinettbeschluss an den Deutschen Bundestag und den Deutschen Bundesrat übersandt und wird fristgerecht an die Europäische Kommission übermittelt. Nach der Befassung im ECOFIN-Rat wird die Bundesregierung auch die Ratsstellungnahme zum Programm an den Deutschen Bundestag übersenden. Die APR aller EU-Mitgliedstaaten sowie die entsprechenden Analysen der Europäischen Kommission und die Empfehlungen des ECO- FIN-Rats sind auf der Seite der Europäischen Kommission veröffentlicht: https://economy-finance.ec.europa.eu/econo- mic-and-fiscal-governance Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 5 – 6 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 4 Die Bundesregierung hat aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 mit der Europäischen Kommission im November 2024 vereinbart, die Abgabe des ersten finanzpolitisch-strukturellen Plans (FSP) zu verschieben. Demzufolge ist bisher keine finanzpolitische Verpflichtung in Form eines Nettoausgabenpfades für den deutschen Staatshaushalt festgelegt. Der vorliegende Bericht umfasst daher keine Ausführungen zur Einhaltung des Nettoausgabenpfads sowie zu Fortschritten bei der Umsetzung von ggf. im FSP enthaltenen Investitionen und Reformen. 5 Der APR enthält eine gesamtwirtschaftliche und eine fiskalische Projektion für das laufende Jahr auf Grundlage der Jahresprojektion der Bundesregierung. Ausgehend von einem gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizit in Höhe von 2,8 % im Jahr 2024 wird auf Grundlage des ersten Regierungsentwurfes zum Bundeshaushalt 2025 für das laufende Jahr eine leichte Reduzierung des Defizits auf rund 2 ½ % des BIP erwartet. Die Schuldenstandsquote dürfte gemäß dieser Projektion leicht auf rund 62 ¾ % des BIP ansteigen. Das Wachstum der Nettoausgaben als zentraler Indikator der europäischen Haushaltsüberwachung würde sich von 3,8 % im Jahr 2024 auf rund 2 ½ % im Jahr abschwächen. Gemessen an den strukturellen Indikatoren zeigt sich eine schrittweise Konsolidierung. Für das Jahr 2025 wird eine leichte Verbesserung des strukturellen Primärsaldos auf rd. - ½ % des BIP erwartet. Diese moderat restriktive Ausrichtung des deutschen Staatshaushalts steht im Einklang mit den Empfehlungen des Rates für die Eurozone. 6 Aufgrund der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 kann die Ausrichtung der deutschen Finanz- und Wirtschaftspolitik erst mit Abschluss eines Koalitionsvertrages durch eine neue Bundesregierung festgelegt werden. Initiiert durch Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU/ CSU und SPD wurden mit der erforderlichen Mehrheit des Deutschen Bundestages und des Bundesrates die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Finanzpolitik in Deutschland grundlegend reformiert und an die bestehenden sowie neuen gesamtwirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Herausforderungen angepasst. Die Änderung des Grundgesetzes wurde am 24. März 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am folgenden Tag, den 25. März 2025, in Kraft. 1. Zusammenfassung Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 6 – 7 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 7 Das Gesetzespaket enthält unter anderem die Ausnahme von Verteidigungsausgaben oberhalb von 1 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP) von der regulären Kreditobergrenze der Schuldenregel, die Möglichkeit für den Bund ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für zusätzliche Investitionen mit einem Volumen von bis zu 500 Mrd. Euro zu errichten, wobei Investitionen aus dem Sondervermögen innerhalb einer Laufzeit von 12 Jahren bewilligt werden können, sowie eine gezielte Erweiterung des Verschuldungsrahmens durch Erhöhung der Obergrenze für die strukturelle Nettokreditaufnahme der Länder auf 0,35 % des BIP. Diese finanzpolitischen Beschlüsse werden die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und damit den europäischen Pfeiler der NATO massiv stärken. 8 Insgesamt ermöglichen diese Maßnahmen eine Investitionsoffensive, mit welcher die Wachstumsvoraussetzungen der deutschen Volkswirtschaft spürbar gestärkt werden können. Hierzu leisten insbesondere Investitionen in die Infrastruktur beziehungsweise die Modernisierung des öffentlichen Kapitalstocks einen substanziellen Beitrag: So ist die Qualität der Infrastruktur ein wesentlicher Standortfaktor, der sowohl die Wettbewerbsfähigkeit als auch die mittelfristigen Wachstumsaussichten einer Volkswirtschaft beeinflusst. Bis der Bundeshaushalt 2025 auf Grundlage dieser veränderten Rahmenbedingungen durch die neue Bundesregierung aufgestellt ist, sichert die vorläufige Haushaltsführung gem. Art. 111 Absatz 1 Grundgesetz (GG) die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung. 9 Die deutsche Wirtschafts- und Finanzpolitik steht vor Herausforderungen durch geopolitische Unsicherheiten, die zusätzliche Verteidigungsausgaben und Handelsspannungen nach sich ziehen, sowie durch den demografischen Wandel, der Fachkräfteengpässe verstärkt und die Produktivitätsentwicklung in den Fokus rückt. Zudem verursacht der Klimawandel hohe wirtschaftliche Kosten und erfordert erhebliche Investitionen in eine treibhausgasneutrale Wirtschaft. Schließlich bremsen Standortfaktoren wie Investitionsstaus in Digitalisierung und Infrastruktur sowie übermäßige Bürokratie die wirtschaftliche Dynamik. Die Bundesregierung hat bereits große Fortschritte bei der Energiepolitik, der Fachkräfteeinwanderung, der Digitalisierung und der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren erzielt. Es bestehen aber weiterhin Reformbedarfe, insbesondere beim Bürokratieabbau und der Digitalisierung. Die wirtschaftliche Schwäche führte zuletzt zu einer Korrektur der gesamtwirtschaftlichen Projektionen. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung bleibt im Frühjahr 2025 hinter den Erwartungen zurück und das Bruttoinlandsprodukt wächst nur verhalten. Die derzeitige Wachstumsschwäche ist nicht nur konjunkturell bedingt, sondern zunehmend auch struktureller Natur. Das seit Jahren rückläufige Wachstum des Produktionspotenzials fällt mit zuletzt 0,4 % bis 0,6 % auch im europäischen Vergleich niedrig aus. 10 Um Wachstum und Modernisierung zu fördern, hat die Bundesregierung in der 20. Legislaturperiode die öffentlichen Investitionen insbesondere im Jahr 2024 gesteigert. Die preisbereinigten öffentlichen Investitionen gemäß VGR wuchsen im Jahr 2024 um 1,6 %. Beim Bund soll der Anteil der investiven Ausgaben – nach Abgrenzung der Finanzstatistik – von 12,2 % im Jahr 2024 gemäß dem Regierungsentwurf vom Juli 2024 auf 16,6 % im Jahr 2025 gesteigert werden. Trotz der Erhöhung der investiven Ausgaben aus dem Bundeshaushalt und seiner Sondervermögen in den vergangenen Jahren ist der Modernitätsgrad des öffentlichen Kapitalstocks rückläufig, wodurch zusätzlicher öffentlicher Investitionsbedarf besteht. Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 7 – 8 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 11 Die Umsetzung der Maßnahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) verläuft planmäßig, um gezielte Reformen und Investitionen in den Bereichen Digitalisierung, Klimaschutz und soziale Resilienz konsequent voranzutreiben. Insgesamt stehen 30,3 Mrd. Euro an EU-Fördermitteln zur Verfügung, von denen bis Ende 2024 bereits fast zwei Drittel abgerufen wurden. Die EU-Kommission forderte Deutschland außerdem auf, seinen Leistungsbilanzüberschuss (LBÜ) und damit das makroökonomische Ungleichgewicht zu reduzieren. Im Jahr 2024 lag der LBÜ bei 5,8 % in Relation zum BIP und damit knapp unter dem kritischen EU-Wert von 6 % in Relation zum BIP. Die Bundesregierung betrachtet den deutschen LBÜ nicht als Ausdruck eines makroökonomischen Ungleichgewichts und auch nicht als Verwundbarkeit. Vielmehr ist der LBÜ ein Ausdruck dezentraler, marktbasierter Entscheidungen, bei dem komparative Wettbewerbspositionen, Güterstruktur und Erträge aus der hohen deutschen Auslandsnettovermögensposition zum Ausdruck kommen. So belief sich der Handelsbilanzüberschuss (Waren und Dienstleistungen) in Relation zum BIP im Jahr 2024 auf 3,8 % in Relation zum BIP. Die deutsche Wirtschaftspolitik zielt weder auf die Aufrechterhaltung noch auf die Reduktion des LBÜ ab. Allerdings stellen zahlreiche wirtschaftspolitische Maßnahmen der Bundesregierung auf die Stärkung der binnenwirtschaftlichen Dynamik ab. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang nicht zuletzt auch das neue Sondervermögen Infrastruktur, das zu einer substanziellen Ausweitung öffentlicher Investitionen in Deutschland führen wird. 12 Um die Modernisierung der deutschen Wirtschaft auch ökologisch und sozial nachhaltig zu gestalten, wurden zudem umfangreiche Maßnahmen beschlossen, die auch zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen beitragen (siehe Tabelle 12). Die Bundesregierung sieht das Finanzsystem als entscheidenden Hebel, für eine zukunftsfähige, nachhaltige Volkswirtschaft. 13 Aufgrund der vorgezogenen Wahl zum Deutschen Bundestag konnten zahlreiche wirtschaftspolitische Reformen nicht mehr abgeschlossen werden. Viele zentrale Maßnahmen, darunter zur Fachkräftesicherung, Digitalisierung und Klimapolitik, wurden jedoch bereits konzipiert und einige Maßnahmen auf den Weg gebracht. Der notwendige Dreiklang aus der Adressierung öffentlicher Investitionsbedarfe, der Sicherung tragfähiger öffentlicher Finanzen und der Umsetzung umfangreicher Strukturreformen obliegt der neuen Bundesregierung. Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 8 – 9 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 14 Die deutsche Wirtschaft befindet sich seit inzwischen zwei Jahren in einer Stagnation, was konjunkturelle, vor allem aber strukturelle Ursachen hat. Konjunkturell erholt sich die deutsche Wirtschaft zögerlicher als erwartet von den Schocks der jüngeren Vergangenheit. Gleichzeitig befindet sich Deutschland seit längerem in einer strukturellen Wachstumsschwäche. So lag das (preis- und saisonbereinigte) Bruttoinlandsprodukt im vierten Quartal 2024 in etwa auf dem Niveau des Vergleichszeitraums des Jahres 2019. 15 Im Zuge der durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelösten Energiekrise 2022/2023 ist es in einem gesamtgesellschaftlichen Kraftakt gelungen, die Energieversorgung in Deutschland über alle Energieträger hinweg zu stabilisieren und sich von der starken Abhängigkeit von russischen Energieimporten zu lösen (vgl. JWB 2023, Tz 51 ff. und JWB 2024, Tz 107). Mit den temporär eingeführten Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen, der Verhinderung von Energiesperren sowie weiteren Soforthilfen und Einmalzahlungen konnte die Bundesregierung die unmittelbaren Krisenfolgen abfedern. Gleichzeitig haben sich die Preise für Gas und Strom wieder deutlich reduziert. So lagen die Strompreise bei Neuabschlüssen in der Industrie (Jahresverbrauch 160.000 bis 20 Mio. kWh) zuletzt unter dem Niveau der Jahre 2017 bis 2020 (vgl. JWB 2025, Tz 81). Diese Rückführung der Energiepreise ist wesentlich für das Ziel der Bundesregierung, dass Deutschland ein wichtiger Industriestandort bleibt. Trotz der schwierigen Lage ist es in der vergangenen Legislaturperiode gelungen, große Investitionen in Schlüsseltechnologien zu realisieren, die bestehende Abhängigkeiten weiter zu verringern und damit auch die Resilienz des Standorts zu erhöhen. 16 Zuletzt prägten insbesondere die nachwirkenden Kaufkraftverluste aufgrund des seit 2021 deutlich angestiegenen Verbraucherpreisniveaus Stimmung und Konsumverhalten der privaten Haushalte und damit auch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Trotz des deutlichen Rückgangs der Inflation im Jahr 2024 auf 2,2 % und spürbar gestiegener Realeinkommen ergaben sich aus dem privaten Verbrauch auch im zweiten Halbjahr 2024 nur verhaltene Impulse. Neben einer weiterhin erhöhten Sparneigung der privaten Haushalte war das Jahr 2024 von einer anhaltenden Investitionszurückhaltung geprägt. Inzwischen zeigt sich eine deutliche gesamtwirtschaftliche Unterauslastung aufgrund einer sowohl im Inland als auch im Ausland schwachen 2. Gesamtwirtschaftliches Umfeld in Deutschland Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 9 – 10 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 Nachfrage. Gleichzeitig gingen von der fiskalischen Ausrichtung für sich genommen im vergangenen Jahr insgesamt keine diskretionären Impulse für eine konjunkturelle Belebung aus. Zudem weist Deutschland im internationalen Vergleich eine niedrige öffentliche Schuldenstandsquote auf. Zuletzt lag das um Konjunktur- und Einmaleffekte sowie um Zinsausgaben bereinigte Budgetdefizit der übrigen G7 im ungewichteten Mittel fast doppelt so hoch wie in Deutschland. Diese Umstände gilt es bei einem Vergleich mit anderen großen Industrienationen zur wirtschaftlichen Entwicklung in den vergangenen Jahren sowie mit Blick auf die Handlungsspielräume zur Erhöhung öffentlicher Investitionen zu berücksichtigen. 17 Trotz der konjunkturellen Schwäche hatten im vergangenen Jahr so viele Menschen wie nie zuvor einen Arbeitsplatz. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erreichte im Durchschnitt des vergangenen Jahres mit rund 34,9 Mio. Personen einen Höchststand – das sind rund 1,4 Mio. zusätzliche Personen seit 2019. Infolge der demografischen Entwicklung ging der Beschäftigungsaufbau seit Anfang 2023 in Summe ausschließlich auf ausländische Arbeitskräfte zurück. Dieser Erfolg ist auch den verbesserten Regelungen für die Fachkräfteeinwanderung zu verdanken. Allerdings ist die Beschäftigungsentwicklung durch unterschiedliche, in Teilen gegenläufige sektorale Muster geprägt: Dem Rückgang der Beschäftigung im Verarbeitenden Gewerbe insgesamt steht ein Zuwachs in anderen Bereichen, wie etwa im Start-up- sowie Clean-Tech-Bereich oder in der Pharmaindustrie, gegenüber. Hierin zeigt sich neben konjunkturellen Faktoren ein beschleunigter Strukturwandel. Auch in den Dienstleistungsbranchen, insbesondere im Gesundheits- und Sozialwesen, wurde teils merklich Beschäftigung aufgebaut. Die Arbeitslosenquote lag im Jahr 2024 im Durchschnitt erstmals seit 2016 wieder bei der Marke von 6 %. Im EU-Vergleich weist Deutschland aber trotz der schwierigen konjunkturellen Lage weiterhin eine sehr geringe Erwerbslosigkeit auf. 18 Die derzeitige Wachstumsschwäche ist jenseits der kurzfristigen Entwicklungen vor allem Ausdruck struktureller Ursachen. Das seit Jahren rückläufige Wachstum des Produktionspotenzials fällt mit zuletzt 0,4 % bis 0,6 % auch im europäischen Vergleich niedrig aus. Im Jahreswirtschaftsbericht 2025 hat die Bundesregierung die hierfür wesentlichen Ursachen ausführlich dargelegt. Im Kern geht es um die folgenden vier grundlegenden strukturellen Entwicklungen: a. Die geopolitische Zeitenwende prägt seit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine die internationale Politik und erfordert nicht zuletzt in Deutschland zusätzliche Ausgaben sowohl für die Landes- und Bündnisverteidigung als auch für die Unterstützung der Ukraine. Hinzu kommen eine immer konfrontativere Handelspolitik wesentlicher Handelspartner sowie internationale Investitionsbeschränkungen, die die Fragmentierung der Weltwirtschaft erhöhen könnten. b. Der demografische Wandel und die damit verbundene Alterung der Gesellschaft gewinnen mit dem Eintritt der Babyboomer-Generation in den Ruhestand in den kommenden Jahren ökonomisch noch mehr an Bedeutung und können Fachkräfteengpässe verschärfen. Die Altersstruktur der Bevölkerung mit einem rückläufigen Anteil von Personen im erwerbsfähigen Alter wirkt sich zunehmend auf den Arbeitsmarkt aus. Angesichts sich verstärkender Knappheiten auf dem Arbeitsmarkt kommt nicht zuletzt der Produktivitätsentwicklung in den kommenden Jahren eine wesentliche Bedeutung für den Erhalt des Wohlstands zu. Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 10 – 11 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 c. Der menschengemachte Klimawandel und seine zunehmend krisenhafte Zuspitzung in Extremwetterlagen mit sehr hohen wirtschaftlichen und sozialen Kosten verdeutlichen die Dringlichkeit, die Dekarbonisierung global voranzutreiben und gleichzeitig wirksame Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu ergreifen. Zuletzt sind die Treibhausgas- (THG-) Emissionen sowohl in der EU als auch in Deutschland zurückgegangen. Der notwendige Umbau der Wirtschaft auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität geht mit entsprechenden Kosten einher und erfordert umfassende private, aber auch öffentliche Investitionen. d. Nicht zuletzt hemmen in den vergangenen Jahrzehnten vernachlässigte Standortfaktoren Produktivität und Wachstumspotenzial. Obwohl die investiven Ausgaben im Bundeshaushalt in den letzten Jahren erhöht wurden, ist über viele Jahre ein immenser öffentlicher Investitionsstau bei Digitalisierung, Infrastruktur und Verteidigung entstanden. Darüber hinaus haben, auch durch europäische Vorgaben, Berichts- und Nachweispflichten sowie stärkere Regulierung zu zusätzlicher und teils übermäßiger Bürokratie geführt. Trotz substanzieller Fortschritte ist auch das Planungs- und Genehmigungsrecht für Infrastrukturvorhaben noch immer hochkomplex. 19 Die zuletzt erfolgten Korrekturen der gesamtwirtschaftlichen Projektionen sind nicht zuletzt im Kontext des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode zu sehen, wodurch die Umsetzung des breiten Reformprogramms („Wachstumsinitiative“) vorerst nicht fortgeführt werden kann. Viele der darin enthaltenen Gesetzesänderungen, die auch einige der länderspezifischen Empfehlungen der EU aufgreifen, sind bereits ausgearbeitet und könnten in naher Zukunft noch umgesetzt werden. Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 11 – 12 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 3.1. Entwicklung des Staatshaushalts 20 Die finanzpolitische Ausgangslage ist von den kurzfristigen Herausforderungen der noch anhaltenden makroökonomischen Auswirkungen sich überlagernder Krisen sowie den strukturellen Herausforderungen der deutschen Volkswirtschaft in mittlerer und langer Frist und den damit einhergehenden hohen gesamtwirtschaftlichen Investitionsbedarfen sowie dem Erfordernis umfassender Strukturreformen gekennzeichnet. Nach den Jahren mit in Folge der überlagernden Krisen hohen gesamtstaatlichen Defiziten ist der Finanzierungssaldo im Jahr 2024 mit - 2,8 % des BIP im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. Im laufenden Jahr dürfte sich das Defizit gemäß aktueller Projektion (auf Basis des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2025 vom Juli 2024) auf rund 2 ½ % des BIP leicht verringern (siehe Tabelle 1). Das Defizit entfällt dabei hauptsächlich auf den Bund (siehe Tabelle 2). Die projizierte Verringerung des Defizits im Jahr 2025 ist auf einen Anstieg der gesamtstaatlichen Einnahmen zurückzuführen. Tabelle 1: Finanzierungssalden und Schuldenstand des Staates 2023 2024 2025 in % des BIP Finanzierungssaldo -2,5 -2,8 -2 ½ Struktureller Finanzierungssaldo -2,0 -1,9 -1 ½ Struktureller Primärsaldo -1,1 -0,8 - ½ Maastricht-Schuldenstand 62,9 62,5 62 ¾ Veränderung der Schuldenquote -2,1 -0,4 ½ Angaben für 2025 sind auf ¼ Prozentpunkte des BIP gerundet. Tabelle 2: Finanzierungssalden nach staatlichen Ebenen 2023 2024 2025 in % des BIP Bund -2,2 -1,4 -1 ½ Länder -0,2 -0,6 - ¼ Gemeinden -0,3 -0,4 - ½ Sozialversicherung 0,2 -0,2 - ¼ Staat insgesamt -2,5 -2,8 -2 ½ Angaben für 2025 sind auf ¼ Prozentpunkte des BIP gerundet. Differenzen zwischen dem Finanzierungssaldo für den Staat insgesamt und der Summe der Finanzierungssalden der staatlichen Ebenen sind rundungsbedingt. 3. Haushaltsentwicklung Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 12 – 13 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 lichen Defiziten ist der Finanzierungssaldo im Jahr 2024 mit - 2,8 % des BIP im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. Im laufenden Jahr dürfte sich das Defizit gemäß aktueller Projektion (auf Basis des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2025 vom Juli 2024) auf rund 2 ½ % des BIP leicht verringern (siehe Tabelle 1). Das Defizit entfällt dabei hauptsächlich auf den Bund (siehe Tabelle 2). Die projizierte Verringerung des Defizits im Jahr 2025 ist auf einen Anstieg der gesamtstaatlichen Einnahmen zurückzuführen. Tabelle 1: Finanzierungssalden und Schuldenstand des Staates 2023 2024 2025 in % des BIP Finanzierungssaldo -2,5 -2,8 -2 ½ Struktureller Finanzierungssaldo -2,0 -1,9 -1 ½ Struktureller Primärsaldo -1,1 -0,8 - ½ Maastricht-Schuldenstand 62,9 62,5 62 ¾ Veränderung der Schuldenquote -2,1 -0,4 ½ Angaben für 2025 sind auf ¼ Prozentpunkte des BIP gerundet. Tabelle 2: Finanzierungssalden nach staatlichen Ebenen 2023 2024 2025 in % des BIP Bund -2,2 -1,4 -1 ½ Länder -0,2 -0,6 - ¼ Gemeinden -0,3 -0,4 - ½ Sozialversicherung 0,2 -0,2 - ¼ Staat insgesamt -2,5 -2,8 -2 ½ Angaben für 2025 sind auf ¼ Prozentpunkte des BIP gerundet. Differenzen zwischen dem Finanzierungssaldo für den Staat insgesamt und der Summe der Finanzierungssalden der staatlichen Ebenen sind rundungsbedingt. 21 Diese Entwicklung spiegelt sich tendenziell auch in der Maastricht- Schuldenstandsquote wider. Nach einem Anstieg auf rund 68 % des BIP in den Jahren 2020 und 2021 war die Schuldenstandsquote in der Folge wieder rückläufig und betrug im Jahr 2024 rund 62,5 % des BIP. Im Jahr 2025 dürfte sie nach der aktuellen Projektion leicht auf rd. 62 ¾ % des BIP ansteigen. 22 Der staatliche Finanzierungssaldo wird in erster Linie über die Gestaltung von Einnahmen und Ausgaben durch die Haushaltspolitik beeinflusst. Daneben wirkt jedoch eine Reihe konjunktureller und außergewöhnlicher Faktoren, die zu großen Teilen außerhalb der direkten Kontrolle der Regierungen liegen. Daher ist eine Betrachtung der strukturellen Indikatoren ökonomisch sinnvoll. Der strukturelle Finanzierungssaldo ist der um Einmaleffekte und um die konjunkturelle Komponente bereinigte Saldo. In einem zweiten Schritt kann der strukturelle Primärsaldo, der um die Zinsausgaben bereinigte strukturelle Finanzierungssaldo, zur Beurteilung der Finanzpolitik herangezogen werden, da die Zinsausgaben in der kurzen Frist weitgehend außerhalb der Kontrolle der Regierungen liegen und weil die Zinsausgaben keinen unmittelbaren nachfrageseitigen Impuls auf die Volkswirtschaft ausüben. 23 Die Betrachtung des strukturellen Primärsaldos zeigt eine schrittweise Konsolidierung im deutschen Staatshaushalt. Nachdem sich das gesamtstaatliche strukturelle Primärdefizit in den Jahren 2020 und 2021 in Folge der Corona- Pandemie deutlich auf über 2 % des BIP erhöht hatte, erfolgte in den Folgejahren – auch aufgrund auslaufender Krisenmaßnahmen – ein Abbau des strukturellen Primärdefizits. In den Jahren 2022 und 2023 fiel das strukturelle Primärdefizit auf rund 1 % des BIP. Im Jahr 2024 betrug es 0,8 % des BIP. Für das Jahr 2025 wird eine weitere Reduktion auf rund ½ % des BIP erwartet. Diese moderat restriktive Ausrichtung des deutschen Staatshaushalts steht im Einklang mit den Empfehlungen des Rates für die Eurozone. 3.2. Entwicklung des Bundeshaushalts 24 Die Ausgaben des Bundes beliefen sich im Jahr 2023 auf 457,1 Mrd. Euro und im Jahr 2024 Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 13 – 14 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 auf 474,2 Mrd. Euro. Im ersten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 (Stand Juli 2024) sind Ausgaben i. H. v. 488,6 Mrd. Euro vorgesehen (siehe Tabelle 3). Die Bundesregierung setzte unter Einhaltung der Regelgrenze der gesetzlichen Schuldenregel insbesondere folgende Schwerpunkte: i) Ermöglichung der Wachstumsinitiative, ii) Ausbau öffentlicher Investitionen, iii) Investitionen in äußere Sicherheit, iv) Investitionen in innere Sicherheit, v) steuerliche und sonstige Entlastungen, vi) gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern, vii) mehr und bezahlbarer Wohnraum, viii) Klima und Umweltschutz sowie ix) Zukunftstechnologien und Innovation. 25 Der Anteil der investiven Ausgaben lag 2023 und 2024 bei rund 12 % und soll laut dem ersten Regierungsentwurf 2025 auf 16,6 % steigen. Die Nettokreditaufnahme im Bundeshaushalt lag 2023 bei 27,2 Mrd. Euro und im Jahr 2024 bei 33,3 Mrd. Euro. Im ersten Regierungsentwurf 2025 war eine Nettokreditaufnahme von 51,3 Mrd. Euro vorgesehen. Der erste Regierungsentwurf 2025, der im Juli 2024 vom Kabinett beschlossen wurde, basiert auf der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom April 2024 und der Steuerschätzung vom Mai 2024. Für den zweiten Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 – dessen Aufstellung Aufgabe der neuen Bundesregierung sein wird - werden die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Bemessungsgrundlagen insbesondere zu den gesamtwirtschaftlichen Eckwerten sowie zu den erwarteten Steuereinnahmen heranzuziehen sein. Das betrifft insbesondere die Frühjahrsprojektion und die darauf basierende Mai-Steuerschätzung. Auch die notwendigen Bedarfe für gesetzliche Leistungen müssen dann weiter aktualisiert werden – dies betrifft zum Beispiel die Bereiche Rente, Bürgergeld oder Kosten der Unterkunft. Auch andere weitere unterjährige Veränderungen werden nachzuvollziehen sein. 26 Der Bundeshaushalt des Jahres 2024 bewegt sich nach Jahren, für die der Deutsche Bundestag Tabelle 3: Wesentliche Kennziffern des Bundeshaushalts 2023 (Ist)* 2024 (Ist)* 2025 (Regierungsentwurf Stand Juli 2024) Ausgaben des Bundes in Mrd. Euro 457,1 474,2 488,6 Veränderung ggü. Vorjahr in % -4,9 +3,7 +2,5 Anteil investiver Ausgaben in % 12,0 11,9 16,6 Einnahmen des Bundes in Mrd. Euro 457,1 474,2 488,6 Steuereinnahmen 356,1 375,0 388,2 Nettokreditaufnahme 27,2 33,3 51,3 *) Ohne haushaltstechnische Verrechnungen In der Tabelle werden kassenmäßige Einnahmen und Ausgaben dargestellt. Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 14 – 15 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 eine außergewöhnliche Notsituation festgestellt hatte (2020 bis 2023), wieder im Rahmen der regulären Kreditobergrenze der Schuldenbremse. Die Entwürfe für das Haushaltsgesetz 2025 sowie den Bundeshaushaltsplan wurden im federführenden Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nicht abschließend beraten. Von einer neuen Bundesregierung werden wesentliche Entscheidungen zur Aufstellung des Haushalts 2025 zu treffen sein. Hierüber wird dann das neu gewählte Parlament im Rahmen seiner Budgethoheit entscheiden. Bis der vom Deutschen Bundestag verabschiedete Bundeshaushalt 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet sein wird, arbeitet die Bundesregierung im Wesentlichen auf der grundgesetzlichen Basis von Art. 111 GG. Die maßgebliche Vorschrift für die vorläufige Haushaltsführung stellt sicher, dass die Bundesregierung ihren bestehenden Verpflichtungen nachkommen und somit ihre Aufgaben erfüllen kann. Berechnungs- und Bewirtschaftungsgrundlage für die vorläufige Haushaltsführung 2025 sind die Ansätze und Haushaltsstrukturen des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2025 vom Sommer 2024, fortgeschrieben mit den vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen der parlamentarischen Beratungen im Herbst 2024 noch beschlossenen so genannten Beschlussempfehlungen. Für die meisten sächlichen Verwaltungs- und Programmausgaben sind ab Beginn der vorläufigen Haushaltsführung 45 % der vorgesehenen Mittel bei Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 111 Absatz 1 GG verfügbar. Für Personalausgaben und Investitionen gilt diese Quote nicht. 27 Aufgrund der dargelegten restriktiven Vorgaben des Art. 111 GG könnte es unterjährig zunächst zu einem leicht verminderten Ausgabenabfluss kommen – im Vergleich zu einem Mittelabfluss in einem Jahr, in dem ab Beginn ein durch Gesetz festgestellter Haushaltsplan vorliegt. Erfahrungsgemäß werden jedoch etwaige zurückgehaltene Mittelabflüsse nach dem Ende der vorläufigen Haushaltsführung recht kurzfristig nachgeholt. Es wird zudem von einer voraussichtlichen Dauer der vorläufigen Haushaltsführung 2025 zumindest bis zum Sommer ausgegangen, so dass für das Gesamtjahr – für sich genommen – keine signifikanten negativen Wachstumseffekte zu erwarten sein dürften. Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 15 – 16 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 4.1. Pfad für das Wachstum der Nettoausgaben 28 Mit dem reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) sind die Mitgliedstaaten (MS) der Europäischen Union verpflichtet, erstmals im Herbst 2024 sogenannte mittelfristige finanzpolitisch-strukturelle Pläne (FSP) vorzulegen. Der FSP stellt auf das Ausgabenwachstum als neue, zentrale Größe der europäischen Haushaltsüberwachung ab. Maßgeblich ist dabei die Entwicklung der sogenannten Nettoausgaben – Staatsausgaben insbesondere ohne Zinszahlungen, zyklische Arbeitsmarktausgaben, diskretionäre einnahmeseitige Maßnahmen und Einmalmaßnahmen. Im FSP soll jeder Mitgliedstaat einen mehrjährigen länderspezifischen Pfad für das maximal zulässige Wachstum der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben festlegen (im Folgenden „Nettoausgabenpfad“). Dieser Pfad wird aus Schuldentragfähigkeitsanalysen bestimmt und berücksichtigt die im Regelwerk vorgesehenen Mindestanforderungen an die maximal zulässige Höhe des staatlichen Defizits und den Abbau der Schuldenstandsquote. Kasten 1: Fiskalische Anforderungen des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakts Als fiskalischer Hauptindikator des reformierten Regelwerks dient ein verbindlicher mehrjähriger Wachstumspfad der Nettoausgaben, der im Einklang mit konkreten fiskalischen Anforderungen steht. Netto-Primärausgaben (folgend “ Nettoausgaben”) sind Staatsausgaben ohne Zinsausgaben und bereinigt um Ausgaben für Programme der EU, die vollständig durch Einnahmen aus den Unionsfonds ausgeglichen werden, nationale Ausgaben für die Kofinanzierung von Programmen, die von der EU finanziert werden, konjunkturelle Komponenten der Ausgaben für Leistungen bei Arbeitslosigkeit und einmalige und sonstige befristete Maßnahmen sowie diskretionäre einnahmeseitige Maßnahmen. Zur Ableitung der fiskalpolitischen Anforderungen sind für Mitgliedstaaten mit einem Schuldenstand von über 60 % des BIP und/ oder einem Defizit von über 3 % des BIP insbesondere drei Elemente vorgesehen, die kumulativ erfüllt sein müssen und aus denen die Europäische Kommission Referenzpfade für die Nettoausgaben ermittelt: 4. Entwicklung der Nettoausgaben Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 16 – 17 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 1. Im Rahmen einer Tragfähigkeitsanalyse muss der zu ermittelnde Ausgabenpfad sicherstellen, dass die projizierte gesamtstaatliche Schuldenstandsquote auf einen plausibel rückläufigen Pfad gebracht wird beziehungsweise mittelfristig unter 60 % des BIP verbleibt und das projizierte gesamtstaatliche Defizit unter die 3 %-Grenze des BIP gesenkt und mittelfristig unter diesem Referenzwert gehalten wird (Verordnung (EU) 2024/1263, Artikel 6). 2. Zudem ist eine „Absicherung der Schuldentragfähigkeit“ mit konkreten quantitativen Vorgaben für den Abbau der Schuldenstandsquote vorgesehen. Vorgabe ist, dass die projizierte öffentliche Schuldenstandsquote um einen durchschnittlichen jährlichen Mindestsatz sinken muss, der a) 1 Prozentpunkt des BIP beträgt, solange die öffentliche Schuldenstandsquote 90 % des BIP übersteigt, oder b) 0,5 Prozentpunkte des BIP beträgt, solange die öffentliche Schuldenstandsquote zwischen 60 % und 90 % des BIP liegt (Verordnung (EU) 2024/1263, Artikel 7). 3. Schließlich wurde eine „Absicherung der Defizitresilienz“ in den Regeln verankert, die einen angemessenen Sicherheitsabstand des Defizits zum 3 %-Referenzwert von strukturell 1,5 % vorsieht. Die jährliche Verbesserung des strukturellen Primärsaldos zur Erreichung des erforderlichen Abstands beträgt dabei 0,4 Prozentpunkte des BIP beziehungsweise, bei Verlängerung des Anpassungszeitraums, 0,25 Prozentpunkte des BIP (Verordnung (EU) 2024/1263, Artikel 8). 29 Aufgrund der vorgezogenen Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 hat die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission auf Grundlage der Übergangsvorschrift in Artikel 36 der Verordnung (EU) 2024/1263 vereinbart, die Abgabe des FSP zu verschieben, bis die notwendigen Voraussetzungen zur Festlegung des Nettoausgabenpfades insbesondere im Kontext der Aufstellung des Bundeshaushalts für die Jahre 2025 und 2026 vorliegen. Daher wurde zum Zeitpunkt der Vorlage dieses ersten deutschen APR keine finanzpolitische Verpflichtung in Form eines Nettoausgabenpfades durch Beschluss des Rates festgelegt. Daraus folgt, dass im jährlichen APR 2025 die gemäß Artikel 21 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2024/1263 vorgesehene Berichterstattung über die Fortschritte bei der Umsetzung des Nettoausgabenpfades gemäß Festsetzung durch den Rat nicht erfolgen kann. Die Darstellung in diesem Bericht beschränkt sich daher auf die Entwicklung der Nettoausgaben im Jahr 2024 sowie die derzeit projizierte Entwicklung für das laufende Jahr 2025. Tabelle 4: Gesamtstaatliche Nettoausgaben 2023 2024 2025 Veränderungsrate Jährliches Nettoausgabenwachstum1) 5,0 3,8 2 ½ kumulative Veränderungsrate 5,0 9,0 11 ¾ 1) Nettoausgaben gemäß Definition der VO 2024/146 Angaben für 2025 sind auf ¼ Prozentpunkte des BIP gerundet. Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 17 – 18 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 4.2. Entwicklung der Nettoausgaben in den Jahren 2024 und 2025 30 Im Jahr 2024 stiegen die Nettoausgaben um 3,8 % gegenüber dem Vorjahr an (siehe Tabelle 4). Im Jahr 2023 lag das Nettoausgabenwachstum dagegen noch bei 5,0 % gegenüber dem Vorjahr. Das Wachstum der Nettoausgaben hat sich also im Jahr 2024 deutlich abgeschwächt. Dies geht auch darauf zurück, dass ein Teil des Anstiegs der gesamtstaatlichen Ausgaben im Jahr 2024 auf Positionen zurückging, um die bei der Berechnung der Nettoausgaben bereinigt wird. Insbesondere die Zinsausgaben und die zyklisch bedingten Arbeitslosenausgaben stiegen im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr deutlich an. Darüber hinaus wurden im Jahr 2024 in deutlich stärkerem Maße als im Jahr 2023 einnahmesteigernde diskretionäre Maßnahmen vorgenommen, welche bei der Berechnung der Nettoausgaben dämpfend wirken (siehe Tabelle 8). 31 Für das laufende Jahr 2025 wird ein Nettoausgabenwachstum von rund 2 ½ % gegenüber dem Vorjahr erwartet. Dies stellt eine erneute Abschwächung der Dynamik bei den Nettoausgaben dar. Neben geringeren erwarteten Ausgaben beim Klima- und Transformationsfonds tragen hierzu insbesondere auch höhere einnahmesteigernde diskretionäre Maßnahmen bei. Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 18 – 19 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 5.1. Reformen und Investitionen in Antwort auf die Länderspezifischen Empfehlungen und zur Adressierung der gemeinsamen EU-Prioritäten Kasten 2: Länderspezifische Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland aus dem Jahr 2024 Der Rat der Europäischen Union […] EMP- FIEHLT, dass Deutschland 2024 und 2025 Maßnahmen ergreift, um: 1. den FSP rechtzeitig zu übermitteln, das Wachstum der Nettoprimärausgaben den Anforderungen des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakts entsprechend im Jahr 2025 auf eine Rate zu beschränken, die damit vereinbar ist, den gesamtstaatlichen Schuldenstand mittelfristig auf einen plausibel rückläufigen Pfad zu bringen und das gesamtstaatliche Defizit unter dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP zu halten; die öffentlichen Investitionen zu stärken und Hemmnisse für private Investitionen zu beseitigen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern; den haushaltspolitischen Spielraum für produktive Ausgaben zu vergrößern, indem die Finanzierung der ersten Säule des Rentensystems reformiert wird; den Steuermix zugunsten eines inklusiveren Wachstums und einer nachhaltigeren Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, unter anderem indem Negativanreize für die Leistung von mehr Arbeitsstunden, insbesondere für Zweitverdienende, verringert werden; 2. die Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans, einschließlich des REPowerEU- Kapitels nach dessen Annahme, erheblich zu beschleunigen, damit die Reformen und Investitionen bis August 2026 abgeschlossen werden, und die Durchführung der kohäsionspolitischen Programme zu beschleunigen, unter anderem durch Bereitstellung ausreichender Mittel für die Verwaltung des Aufbau- und Resilienzplans und der kohäsionspolitischen Programme; im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der kohäsionspolitischen Programme die vereinbarten Prioritäten im Blick zu behalten und zugleich die Möglichkeiten in Erwägung zu ziehen, die die Initiative „Plattform für strategische Technologien für Europa“ zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit eröffnet; 5. Reformen und Investitionen Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 19 – 20 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 3. dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, insbesondere durch die Förderung grundlegender und digitaler Kompetenzen und die Verbesserung der Bildungsergebnisse, unter anderem durch gezielte Unterstützung benachteiligter Gruppen; die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung zu beschleunigen, unter anderem durch eine bessere geografische Abdeckung bei digitalen öffentlichen Dienstleistungen; den Ausbau digitaler Kommunikationsnetze mit sehr hoher Kapazität weiter voranzubringen, indem unter anderem die notwendige Durchführung privater Investitionsvorhaben erleichtert wird und öffentliche Mittel mobilisiert werden, sofern dies erforderlich ist; 4. die Dekarbonisierung des Verkehrssektors zu beschleunigen, unter anderem durch die Modernisierung des Schienennetzes. 5.1.1. Bessere Rahmenbedingungen setzen, öffentliche Investitionen stärken2 32 Ein Hochlauf der privaten und öffentlichen Investitionstätigkeit kann wichtige Impulse für Wachstum und Modernisierung setzen. Nach Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen sind die preisbereinigten öffentlichen Investitionen im Jahr 2024 um 1,6 % gewachsen. Im Bund soll der Anteil der investiven Ausgaben – nach Abgrenzung der Finanzstatistik –von 12,2 % im Jahr 2024 gemäß dem Regierungsentwurf vom Juli 2024 auf 16,6 % im Jahr 2025 gesteigert werden (siehe Tabelle 10). 33 Mit dem Wachstumschancengesetz hat die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für private Investitionen und Innovationen ver- 2 Zu Empfehlung 1.1. siehe Kapitel 3. und 4. bessert. Dieses Maßnahmenpaket, das zu einer Gesamtentlastung der Unternehmen von ca. 3,2 Mrd. Euro führte und vor allem über eine verbesserte Liquidität der Unternehmen wirkt, ist unmittelbar nach der Verabschiedung des Gesetzespaketes in Kraft getreten. Entlastungen resultieren vor allem aus zeitlich befristeten verbesserten Abschreibungsbedingungen u. a. im Wohnungsbau, der Ausweitung der Forschungszulage und einer befristeten Anhebung des Verlustvortrags auf 70 % sowie weiteren Entbürokratisierungsmaßnahmen. Darüber hinaus leistet das Steuerfortentwicklungsgesetz, das zur Vermeidung von Steuerbelastungen auf inflationsausgleichende Einkommenserhöhungen eine Anpassung beim Einkommensteuertarif 2025 und 2026 beinhaltet, einen wichtigen Beitrag zum Erhalt von Arbeits- und Investitionsanreizen. 34 Etwa die Hälfte der privaten Investitionen in Deutschland machen die Bauinvestitionen aus. Im Zuge des gestiegenen Zinsniveaus sowie anhaltend hoher Baupreise und den Nachwirkungen der schwachen Dynamik bei den realen verfügbaren Einkommen hat sich das Umfeld für Bauinvestitionen in den letzten Jahren stark eingetrübt. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung ihre Maßnahmen zur Förderung des Neubaus, für einen verstärkten sozialen Wohnungsbau und für die Unterstützung einkommensschwacher Haushalte bei der Finanzierung von Wohnraum ausgebaut. Diese tragen dazu bei, dass die Baufertigstellungen im Wohnungsbau trotz der schwierigen Rahmenbedingungen und rückläufiger Baugenehmigungen 2023 stabilisiert werden konnte. Diese Stabilisierung dürfte sich 2024 fortgesetzt haben - auch bedingt durch den weiterhin hohen Bauüberhang von über 800.000 Wohnungen (davon 390 900 bereits im Bau). Auch bei den Baugenehmigungen deutet sich an, Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 20 – 21 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 dass die Talsohle durchschritten wird: Im Januar 2025 stiegen die Baugenehmigungen bereits im zweiten Monat in Folge gegenüber dem Vorjahresmonat an, nachdem sich zuvor bereits in der zweiten Jahreshälfte 2024 der Rückgang abgeschwächt hatte. Die preisbereinigten öffentlichen Wohnungsbauinvestitionen lagen zuletzt rund 40 % über dem Niveau vor der Pandemie. 35 Um die Transformation zur Klimaneutralität zu fördern und mittelfristig das Wachstumspotenzial zu stärken, treibt die Bundesregierung insbesondere Investitionen in Klimaschutz, Energiewende, Mobilität und Digitalisierung voran. Hierzu tragen die Maßnahmen bei, die über den Klima und Transformationsfonds (KTF) finanziert werden. Er ist das zentrale öffentliche Finanzierungsinstrument für Maßnahmen zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele. Damit werden vor allem private Investitionen gefördert, die CO2 Emissionen reduzieren. Der KTF speist sich aus den Einnahmen des europäischen und des nationalen Emissionshandels. 36 Die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit wurde in den vergangenen Jahren substanziell gestärkt. Bereits 2024 verwendete der Bund 2 % des BIP, um die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und unserer Bündnispartner zu stärken. Im Jahr 2025 werden die Ausgaben im Einzelplan des Bundesministeriums der Verteidigung auf einen Rekordwert von 53,5 Mrd. Euro steigen. Zusätzlich sind im Sondervermögen Bundeswehr Ausgaben in Höhe von 22 Mrd. Euro geplant, die vor allem für Investitionsprojekte zur Verfügung stehen. 5.1.2. Kohäsionspolitik 37 Die Programme der Europäischen Kohäsionspolitik werden in Deutschland ganz überwiegend durch die Länder umgesetzt, auf Bundesebene besteht ein Programm des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+). Die Verwaltungsbehörden sind zuständig für konkrete Programmierungs- und Umsetzungsentscheidungen. Nachdem die Förderperiode aufgrund des späten Inkrafttretens der Rechtsgrundlagen und langwieriger Abstimmungsprozesse im Rahmen der Programmierung deutlich verspätet gestartet ist, sind nunmehr alle Fördergrundlagen genehmigt und die finanzielle Umsetzung läuft. Dies zeigt sich aktuell vor allem in den Bewilligungszahlen und naturgemäß verzögert in den Auszahlungen. Es wird entsprechend den Erfahrungen aus vergangenen Förderperioden mit einem deutlichen Anstieg der Mittelbindung und Auszahlung im Jahr 2025 gerechnet. Möglichkeiten für Mittelumschichtungen, um auf aktuelle Bedarfe zu reagieren und eine effektive Nutzung der EU- Mittel zu ermöglichen, werden ebenfalls durch die Verwaltungsbehörden der Länder und des Bundes geprüft. 38 Entsprechend den Empfehlungen und dem Länderbericht für Deutschland verfolgen Verwaltungsbehörden der Länder und des Bundes die bei Programmgenehmigung gesetzten Schwerpunkte auch im Rahmen der Halbzeitüberprüfung weiter, einzelne Bundesländer nutzen die durch den Länderbericht 2024 eröffnete Möglichkeit zur Förderung Erneuerbarer Energien im Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Von den Möglichkeiten der Initiative „Plattform für strategische Technologien für Europa“ (STEP-Verordnung) zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit wird insbesondere im EFRE und im Just Transition Fund (JTF) Gebrauch gemacht, einzeln auch im ESF+. Zwölf Länder haben bereits „Strategische Technologien für Europa“ (STEP)-Prioritäten eingeführt, bzw. führen im Rahmen der Halbzeitüberprüfung STEP-Prioritäten ein. Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 21 – 22 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 5.1.3. Fachkräfteengpässen entgegenwirken und Arbeitsproduktivität stärken 39 Um das aufgrund der demografischen Entwicklung voraussichtlich rückläufige Arbeitsangebot zu stärken, hat die Bundesregierung wichtige Maßnahmen umgesetzt. Die qualifizierte Erwerbsmigration wurde beispielsweise durch die Umsetzung der angepassten Richtlinie zur „Blauen Karte EU“ erleichtert und beschleunigt. Im Juni 2024 ist mit der Einführung der Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche und der Kontingenterhöhung bei der Westbalkanregelung die letzte Stufe des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vollständig in Kraft getreten. Vorläufige Zahlen zeigen, dass die Antragsbearbeitung von Visa zu Erwerbszwecken im ersten Jahr nach Inkrafttreten der ersten Stufe des neuen Fachkräfteeinwanderungsrechts um über 11 % auf rund 200.000 angestiegen ist. 40 Des Weiteren tragen die Weiterentwicklung des KiTa-Qualitätsgesetzes und die Gesamtstrategie „Fachkräfte in KiTas und Ganztag“ dazu bei, dass Betreuungsmöglichkeiten und damit die Voraussetzungen dafür verbessert werden, dass Eltern – insbesondere Mütter – ihren Erwerbsumfang steigern können. Zudem stärken beide Maßnahmen die Teilhabechancen von Kindern. Mit dem 29. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzeswerden werden darüber hinaus zentrale Vorhaben zur Stärkung der Chancengerechtigkeit in der Bildung adressiert. 41 Um Betriebe in der Transformation besser zu unterstützen, wurde mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung u. a. das Qualifizierungsgeld eingeführt. Es kann von Betrieben unter Transformationsdruck in Anspruch genommen werden, um die Beschäftigten mittels Weiterbildung im Betrieb zu halten. Zudem wurde die im Dritten Buch Sozialgesetzbuch verankerte Förderung der beruflichen Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer reformiert. Die ebenfalls im Gesetz enthaltene Ausbildungsgarantie eröffnet jungen Menschen ohne Berufsabschluss den Zugang zu einer vollqualifizierenden Berufsausbildung. Mit Verbesserungen bei der Aus- und Weiterbildung kann nicht nur die Beschäftigungsfähigkeit, sondern auch die Arbeitsproduktivität gestärkt werden. Aufgrund der relativ schwachen Arbeitsproduktivitätsentwicklung in Deutschland und Europa ist dies neben der Erhöhung beziehungsweise Ausweitung des Arbeitsangebots in den kommenden Jahren zentral. Hierzu tragen auch Maßnahmen im Bereich Digitalisierung und Künstliche Intelligenz bei. 5.1.4. Dekarbonisierung des Verkehrssektors 42 Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr wichtige Weichenstellungen vorgenommen, um die Dekarbonisierung des Verkehrssektors zu beschleunigen. Bezogen auf den Güterverkehr entlastet der Bund mit der zum 01.06.2024 in Kraft getretenen Betriebskostenförderung die Eisenbahnverkehrsunternehmen im Einzelwagenverkehr anteilig bei den hohen Betriebskosten und stärkt so die Attraktivität des Schienengüterverkehrs. Ziel ist, den Einzelwagenverkehr als wichtigen Hebel für Verkehrsverlagerungen hin zur Schiene zu sichern und zu stärken. Maßgeblich ist zudem, das Bundesschienennetz in einem guten Zustand zu halten. Dies soll insbesondere durch die Generalsanierung von Hochleistungskorridoren (HLK) als besonders stark belastete Verkehrsadern erreicht werden. 43 Neben den direkten Investitionen in die Bundesverkehrswege unterstützt der Bund die Länder beim öffentlichen Personennahverkehr, u. a. über das Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes und Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 22 – 23 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 das Regionalisierungsgesetz. Darüber hinaus stellt der Bund den Ländern in den Jahren 2023 bis 2025 jeweils 1,5 Mrd. Euro für den Ausgleich finanzieller Nachteile des Deutschlandtickets zur Verfügung. Mit dem Zehnten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes wurde im Dezember 2024 die Verwendbarkeit der Mittel aus dem Jahr 2023 auch für 2024 und 2025 (sog. Überjährigkeit) geregelt. 44 Der Hochlauf der Elektromobilität und der damit verbundene Ausbau einer flächendeckenden, barrierefreien, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur ist für eine zukunftsfähige klimafreundliche Mobilität zentral. Dazu gehört nicht zuletzt, dass die Preise für öffentliches Laden transparent sind und das Bezahlen einfach ist. Seit Dezember 2021 hat sich die Zahl der in Betrieb befindlichen öffentlich zugänglichen Ladepunkte nahezu verdreifacht (+180 %). Der im Oktober 2022 vom Bundeskabinett beschlossene Masterplan Ladeinfrastruktur II stellt die Gesamtstrategie der Bundesregierung für den Ladeinfrastrukturausbau dar. Insgesamt sind 47 der darin enthaltenen 68 Maßnahmen vollständig umgesetzt (Stand März 2025). Schwerpunkte liegen in den Bereichen Flächenverfügbarkeit, Befähigung kommunaler Akteure und Integration von Ladeinfrastruktur- und Stromnetzausbau. Mit dem Deutschlandnetz, das rund 9.000 High Power Charging- Schnellladepunkte an mehr als 1.000 Standorten umfasst, intensiviert und ergänzt der Bund den flächendeckenden Aufbau von Schnellladeinfrastruktur und stellt eine Grundversorgung in den Regionen und an Autobahnen sicher. Der Bund stellt dafür insgesamt 2,3 Mrd. Euro zur Verfügung. Der Aufbau der Standorte soll bis Ende 2026 abgeschlossen werden. Mit der Ausschreibung des Lkw-Schnellladenetzes entlang 3 Der Länderbeitrag gibt die Perspektive der Länder wieder und wurde in Verantwortung der Länder verfasst. der Bundesautobahnen wird zudem der Ausbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzungsfreundlichen Ladeinfrastruktur weiter vorangetrieben. Kasten 3: Länderbeitrag zum jährlichen Fortschrittsbericht 2025: Maßnahmen der Länder zur Beschleunigung und Digitalisierung von Genehmigungsverfahren Einleitung3 Private Investitionen, insbesondere in die grüne Transformation von Produktionsprozessen, in eine klimafreundliche Energiewirtschaft, aber auch im Baugewerbe, werden neben finanziellen Anreizen ganz wesentlich über unbürokratische und schnelle Genehmigungsverfahren befördert. Auch für Investitionen in die Instandhaltung der Straßeninfrastruktur und insbesondere die Erneuerung der Brückenbauwerke sowie für die Verringerung der CO2-Emissionen im Verkehrssektor durch Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, des Bahnbetriebs und der Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebenen Individualverkehr sind schnelle Genehmigungsverfahren elementar. Bund und Länder haben daher die Umsetzung des im November 2023 im Ergebnis eines partnerschaftlichen Prozesses gemeinsam erarbeiteten und beschlossenen „Paktes für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ im Jahr 2024 konsequent vorangetrieben. Eine weitere Maßnahme zur Entbürokratisierung und Beschleunigung von Verwaltungsleistungen ist die in Deutschland angestoßene Registermodernisierung mit dem Ziel der Um- Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 23 – 24 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 setzung des Once-Only-Prinzips, bei der Bund und Länder ebenfalls Fortschritte erzielt haben. Beschleunigung von Genehmigungsverfahren Ziel des von Bund und Ländern beschlossenen „Paktes für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ ist es, Beschleunigungsmöglichkeiten für Genehmigungsverfahren systematisch zu identifizieren und wirksam zu realisieren. Dazu wurden nicht nur rechtliche und praktische Möglichkeiten zur Optimierung der Verfahren und Prozesse geprüft, sondern auch Maßnahmen zur Prozessoptimierung durch Digitalisierung der Verfahren sowie zur Sicherung ausreichender Personalressourcen, die eine wesentliche Voraussetzung für schnelle Genehmigungsverfahren sind, vereinbart. Die Umsetzung der Vereinbarungen wird in einem gemeinsamen Monitoringprozess von Bund und Ländern begleitet und wurde im Juni 2024 in einem ersten Bericht zum Stand der Umsetzung des Paktes dokumentiert. Der „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ enthält im Kompetenzbereich der Länder 63 Maßnahmen je Land, insgesamt also 1.008 Einzelmaßnahmen. Bezogen auf diese Gesamtzahl der Einzelmaßnahmen haben die Länder 312 Maßnahmen umgesetzt und bei weiteren 460 Maßnahmen mit der Umsetzung begonnen. Insgesamt wurden also bis Juni 2024 – nur rund ein halbes Jahr nach der Verabschiedung des Paktes – bereits mehr als drei Viertel aller Einzelmaßnahmen umgesetzt oder es war mit ihrer Umsetzung begonnen worden. Die meisten der im Pakt enthaltenen Einzelmaßnahmen im Kompetenzbereich der Länder beziehen sich allgemein auf den Komplex effiziente Verwaltung und betreffen neben den Möglichkeiten des Verzichts auf Widerspruchsverfahren oder der generellen Einführung von Stichtagsregelungen, Fristverkürzungen und Einvernehmensfiktionen auch Maßnahmen zur Digitalisierung sowie zur Gewinnung und Haltung quantitativ ausreichenden und entsprechend qualifizierten Verwaltungspersonals für die Durchführung der rechtlich und tatsächlich teils komplexen Genehmigungsverfahren. Von diesen Maßnahmen hatten die Länder im Juni 2024 72 % umgesetzt oder mit der Umsetzung begonnen. So haben beispielsweise alle Länder Kampagnen zur Steigerung der Attraktivität des Öffentlichen Dienstes gestartet oder sind in der Planung, gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in Deutschland. Zwölf Länder prüfen den Einsatz Künstlicher Intelligenz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Der zweitgrößte Komplex im Kompetenzbereich der Länder betrifft den Baubereich. Vor allem im Wohnungsbau wird die Tätigkeit größerer, länderübergreifend tätiger Bauunternehmen durch unterschiedliche Rechtslagen in den Ländern erschwert. Die Länder haben daher bereits seit Längerem eine Musterbauordnung abgestimmt. Entscheidend und somit ein wichtiger Punkt des Paktes ist die Übernahme der Regelungen der Musterbauordnung in die Landesbauordnungen. Inzwischen haben alle Länder die Aufnahme harmonisierter Typengenehmigungen und die Anordnung der bundesweiten Gültigkeit von Typengenehmigungen in ihre Landesbauordnungen abgeschlossen oder begonnen. Das Gleiche gilt für die Harmonisierung Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 24 – 25 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 der Regelungen zur Planung, Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung kleinerer Gebäude. Insgesamt wurden im Baubereich 89 % der im Pakt vereinbarten Einzelmaßnahmen umgesetzt oder mit der Umsetzung begonnen. Der drittgrößte Komplex im Kompetenzbereich der Länder ist die Beschleunigung von Genehmigungen im Bereich Breitband- und Mobilfunkausbau. Hier stellen sich ähnliche Herausforderungen wie im (Wohnungs-)Baubereich: Die Vereinheitlichung von Vorschriften ist für die unkomplizierte und schnelle Genehmigung der Anlagen von großer Bedeutung. Die Länder haben damit begonnen, die Verfahrens- und Genehmigungsvorschriften für die Errichtung von Mobilfunkmasten, insbesondere die anbaurechtlichen Regelungen der Straßengesetze, weitgehend zu vereinheitlichen und die Abstandsflächen bereits reduziert. Insgesamt wurde die Umsetzung von 75 % der Einzelmaßnahmen des Paktes im Bereich Breitband- und Mobilfunkausbau abgeschlossen oder begonnen. Die weiteren Bereiche des Paktes – Energie, Verkehr und Industrie – liegen in erster Linie im Kompetenzbereich des Bundes. In allen Bereichen können substantielle Verzögerungen in Genehmigungsverfahren eintreten, wenn Sachverhalts-, Rechts- und Verfahrenseinwände erst in einem fortgeschrittenen Stadium des Verfahrens eingebracht werden. Zu einer erheblichen Beschleunigung der Verfahren würde die Wiedereinführung einer materiellen Präklusion beitragen, da diese Einwände von Vorhabensgegnern oftmals gezielt zur Verzögerung der Verfahren genutzt werden. Teilweise ist dies ohne Änderungen von Europa- oder Völkerrecht möglich, überwiegend müssten jedoch auf europäischer bzw. internationaler Ebene Voraussetzungen geschaffen werden. Der Bund hat darüber hinaus im Pakt zugesagt, Vorschläge zu erarbeiten, um im Einklang mit unionsrechtlichen Vorgaben missbräuchliche und unredliche Rechtsbehelfe zu konkretisieren und so die Anwendbarkeit der Missbrauchsklausel des § 5 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes zu erweitern. Digitalisierung und Registermodernisierung Um die Nutzerfreundlichkeit für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu erhöhen, die Automationsprozesse innerhalb der Verwaltung weiter auszubauen und damit Verwaltungsverfahren zu beschleunigen, ist es erforderlich, die in der Verwaltung vorhandenen Registerdaten für die digitale Abwicklung von Verwaltungsprozessen zugänglich zu machen („Once-Only“- Prinzip). Die Registermodernisierung ist eines der größten Vorhaben zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung Deutschlands. Ihr Ziel ist eine Deutschland- und EU- weite elektronische Nachweisübermittlung aus bestehenden Registern und die dafür nötige Ertüchtigung beziehungsweise Schaffung elektronischer Register. Im Rahmen des von der Gesamtsteuerung Registermodernisierung konzipierten Nationalen Once-Only Technical System (NOOTS) können nachweisabrufende und nachweisliefernde Stellen technisch so miteinander verknüpft werden, dass Daten und Nachweise ressort- und ebenenübergreifend abgerufen werden können. Unter Bei- Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 25 – 26 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 behaltung einer dezentralen Register- und Datenhaltungsstruktur werden damit die Vorgaben der Single-Digital-Gateway- Verordnung datenschutzkonform umgesetzt und die Voraussetzungen für grenzüberschreitende Nachweisabrufe innerhalb der EU geschaffen. Der Datenaustausch im Sinne des „Once-Only“ muss aber – unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben – über die Grenzen der Verwaltung hinausgehen. Damit er zwischen den einzelnen Sektoren reibungslos sichergestellt wird, muss auch die Anbindung der Privatwirtschaft an das NOOTS möglich gemacht werden. Die Errichtung und der Betrieb einer solchen komplexen informationstechnischen Infrastruktur müssen zentral entwickelt werden und werden Verwaltungsprozesse in Bund, Ländern und Kommunen berühren. Bund und Länder haben daher im Dezember 2024 einen Vertrag über die Errichtung und den Betrieb des NOOTS beschlossen, mit dem die rechtlichen Grundlagen zur Umsetzung dieses Vorhabens festgeschrieben werden. Der Staatsvertrag trifft gemeinsame Regelungen zur Errichtung, Anschluss, Nutzung, Betrieb und Finanzierung des NOOTS im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel sowie die Form der Beteiligung an wesentlichen Entscheidungen zur Umsetzung (Governance). Der Staatsvertrag muss vom Bundestag und den Landesparlamenten noch bestätigt werden. Er stellt jedoch bereits jetzt einen Meilenstein für die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland dar. 4 Der Exportmarktanteil gegenüber entwickelten Volkswirtschaften stellt den Anteil an Exporten von Gütern und Dienstleistungen eines Landes in Relation zu den gesamten Exporten von Gütern und Dienstleistungen aller entwickelten Volkswirtschaften dar (hier: OECD-Länder zuzüglich Bulgarien Bulgarien, Kroatien, Malta, Rumänien und Zypern). 5.2. Reformen und Investitionen zur Adressierung eines makroökonomischen Ungleichgewichtes 45 Gemäß der Deutschen Bundesbank betrug der Saldo der deutschen Leistungsbilanz im Jahr 2024 5,8 % in Relation zum nominalen BIP. Im Durchschnitt der letzten drei Jahre lag die Relation bei 5,3 % und damit unterhalb des Schwellwertes des Makroökonomischen Ungleichgewichteverfahrens von 6 %. Die deutschen Bruttoanlageinvestitionen lagen 2024 mit einem Anteil von 20,99 % am BIP nah an dem EU-Durchschnitt von 21,2 %. Die Bundesregierung rechnet damit, dass der MIP- Indikator den Schwellwert auf absehbare Zeit nicht überschreiten wird. So lag der Leistungsbilanzsaldo 2024 weiterhin deutlich unter seinem Vorkrisenniveau (siehe Abbildung 1), obwohl sich die Terms of Trade für Deutschland leicht verbessert haben. Hauptursache ist die schwache Exportentwicklung. Dies spiegelt sich im entsprechenden Indikator des Makroökonomischen Ungleichgewichteverfahrens wider: Beim Exportmarktanteil gegenüber entwickelten Volkswirtschaften (3- Jahresdurchschnitt) fällt der Rückgang gegenüber den großen EU-Volkswirtschaften in Deutschland deutlich aus (2023: -8,6 %).4 46 Mit 3,8 % in Relation zum BIP lag der deutsche Handelsbilanzsaldo (Waren und Dienstleistungen) im Jahr 2024 im Mittelfeld der EU-Mitgliedstaaten. Dies ist nicht zuletzt der negativen Dienstleistungsbilanz geschuldet, deren Defizit mit 1,7 % in Relation zum BIP den höchsten Stand seit 2003 erreichte. Die Handelsbilanz setzt damit ihren seit 2015 anhaltenden Abwärtstrend fort. Der Saldo der Primäreinkommen – der grenzüberschreitenden Arbeits- und vor allem Kapitaleinkommen – Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 26 – 27 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 spielt weiterhin für den Leistungsbilanzsaldo eine wichtige Rolle. Die Entwicklung dieser Größe spiegelt vor allem die Renditen des in der Vergangenheit aufgebauten hohen deutschen Auslandsvermögens wider und entzieht sich damit der wirtschaftspolitischen Steuerung. 47 Viele der Maßnahmen zur Adressierung der länderspezifischen Empfehlungen sind dazu geeignet, den deutschen Leistungsbilanzsaldo tendenziell zu senken. Dies sind zum einen diejenigen Maßnahmen, die auf eine Verbesserung der Rahmenbedingungen abzielen, indem sie bestehende Investitionshemmnisse beseitigen, wie beispielsweise die Verbesserung der Abschreibungsbedingungen und die verschiedenen Entbürokratisierungsmaßnahmen. Zum anderen gehören hierzu Maßnahmen, die direkte zusätzliche Anreize für Investitionen geben, wie beispielsweise die Ausweitung der Forschungszulage oder die Stärkung des Wohnungsneubaus. Darüber hinaus hat die Bundesregierung die öffentlichen Investitionen im vergangenen Jahr ausgeweitet (siehe Tabelle 10). Weitere langfristige Maßnahmen, die die Bundesregierung auf EU- Ebene unterstützt, würden im Falle einer Umsetzung ebenfalls auf den Leistungsbilanzsaldo wirken. Hierzu gehören beispielsweise die Bestrebungen zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion, die durch eine Verbesserung der externen Finanzierungsbedingungen – im Verhältnis zu den Unternehmensersparnissen – einen Beitrag zum Abbau der gesamtwirtschaftlichen Ersparnisse und zu höheren privaten Investitionen leisten könnten. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, dass höhere Investitionen insbesondere in exportstarken Sektoren den Leistungsbilanzsaldo langfristig heben können. 48 Neben dem Leistungsbilanzüberschuss wird auch ein möglicher Wiederanstieg an Überbewertungen auf dem Wohnimmobilienmarkt als Abbildung 1: Entwicklung des Leistungsbilanzsaldos Quelle: Deutsche Bundesbank. Angaben in Relation zum Bruttoinlandsprodukt, in Prozent -4% -2% 0% 2% 4% 6% 8% 10% 12% 20242021201820152012 Waren Dienstleistungen Primäreinkommen Sekundäreinkommen Leistungsbilanzsaldo Handelsbilanzsaldo Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 27 – 28 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 potentielles Ungleichgewicht beschrieben. Die Kommission stellte in der vertieften Analyse von April 2024 fest, dass sich die Überbewertungen auf dem deutschen Wohnimmobilienmarkt seit Mitte des Jahres 2022 aufgrund des Rückgangs der Hauspreise erheblich reduziert hätten. Im Jahr 2024 sind die Hauspreise wieder leicht gestiegen. Der Preisanstieg ist aber weitgehend im Einklang mit dem Anstieg der Haushaltseinkommen und der Mieten.5 Es ist deshalb nicht davon auszugehen, dass neue Überbewertungen entstanden sind. Auch die Deutsche Bundesbank kommt aktuell zu dem Ergebnis, dass sich die Überbewertungen bei Wohnimmobilien in Deutschland im vergangenen Jahr größtenteils abgebaut haben.6 Gleichzeitig bleibt die Investitionstätigkeit im Baugewerbe gedämpft. Zusammen mit der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnraum könnte dies perspektivisch den Anstieg der Hauspreise wieder verstärken auch wenn es durch die zielgerichtete Wohnungspolitik der Bundesregierung bisher gelungen ist, die Baufertigstellungen zu stabilisieren. 5.3. Zuschüsse aus dem DARP 49 Die Europäische Union hat kraftvoll auf die Corona-Krise reagiert. Sie hat das Aufbauinstrument „Next Generation EU“ ins Leben gerufen, dessen Kernstück mit einem Volumen von inzwischen 650 Mrd. Euro die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) ist. Die ARF will die Widerstands- und Zukunftsfähigkeit der EU stärken und dabei besonders den grünen und digitalen Wandel voranbringen. 50 Um die Mittel der Aufbau- und Resilienzfazilität zu erhalten, mussten die Mitgliedstaaten der EU Pläne für umfangreiche Investitionen und 5 Quelle: Eurostat. 6 Quelle: Deutsche Bundesbank. Reformen vorlegen, die die wirtschaftliche Erholung befördern und die soziale Resilienz stärken. Mit dem Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) trägt die Bundesregierung zur Zukunftssicherung in Deutschland und Europa bei. Die Umsetzung des DARP schreitet weiter voran. Der Fokus des Plans liegt – den Leitlinien der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) entsprechend – auf den zentralen Zukunftsthemen Digitalisierung und Klimawandel. Im deutschen Plan entfallen inzwischen 49,5 % der verfügbaren Mittel auf Maßnahmen zur Unterstützung des ökologischen Wandels und 47,5 % auf Maßnahmen zur Unterstützung des digitalen Wandels. Deutschland übertrifft damit die EU-Vorgaben einer Ausgabenquote von 37 % für Klimamaßnahmen und 20 % für Digitalisierung bei Weitem. 51 Der DARP hat ein Gesamtvolumen von inzwischen 30,3 Mrd. Euro und enthält 45 Maßnahmen mit 144 Meilensteinen und Zielen, die den folgenden sechs Themenschwerpunkten zugeordnet sind: a. Klimapolitik und Energiewende, b. Digitalisierung der Wirtschaft und Infrastruktur, c. Digitalisierung der Bildung, d. Stärkung der sozialen Teilhabe, e. Stärkung eines pandemieresilienten Gesundheitssystems, f. moderne Verwaltung und Abbau von Investitionshemmnissen. 52 Mit dem DARP werden langfristige Weichenstellungen in Zukunftstechnologien vorgenommen. Der erste Schwerpunkt Klimapolitik und Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 28 – 29 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 Energiewende beinhaltet u. a. massive Investitionen in den Aufbau einer leistungsfähigen Wasserstoff-Wirtschaft sowie die Förderung von klimafreundlicher Mobilität und energetischer Gebäudesanierung. Ein zweiter Fokus liegt auf der Digitalisierung von Wirtschaft und Infrastruktur sowie der Digitalisierung im Bildungssystem. Das Thema Digitalisierung durchzieht den DARP maßnahmenübergreifend. 53 Außerdem sollen mit dem DARP wichtige Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse (Important Projects of Common European Interest, IPCEI) mit deutscher und französischer Beteiligung in den Bereichen Wasserstoff, Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien sowie Cloud und Datenverarbeitung umgesetzt werden. Die Maßnahmen stehen allen EU-Mitgliedstaaten zur Teilnahme offen. Diese Projekte leisten einen wichtigen Beitrag zu einer grenzüberschreitenden Technologiezusammenarbeit in zentralen Handlungsfeldern und schaffen somit einen echten europäischen Mehrwert. 54 Deutschland nutzt die europäischen Mittel zudem gezielt für eine digitale Bildungsoffensive, für die Stärkung der sozialen Teilhabe und zur Stärkung eines pandemieresilienten Gesundheitssystems. Die Investitionsschwerpunkte werden durch strukturelle Reformen zum Ausbau öffentlicher Investitionskapazitäten und zur Modernisierung der Verwaltung begleitet. So sollen Verwaltungsprozesse und Genehmigungsleistungen schneller und bürgerfreundlicher erbracht und öffentliche Investitionsvorhaben schneller umgesetzt werden. 55 Die Auszahlung der verfügbaren Mittel durch die EU-Kommission erfolgt tranchenweise. Für Deutschland sind insgesamt fünf Zahlungstranchen vorgesehen, denen die Meilensteine und Ziele der DARP-Maßnahmen je nach Zeitraum der Zielerreichung zugeordnet sind. Um Zahlungsanträge bei der EU-Kommission einreichen zu können und die vollständigen Mitteltranchen ausgezahlt zu bekommen, muss Deutschland bei jedem Zahlungsantrag die erfolgreiche Umsetzung der dafür erforderlichen Meilensteine beziehungsweise Ziele nachweisen. 56 2023 hat Deutschland den ersten Zahlungsantrag eingereicht. Im Herbst 2024 hat Deutschland den zweiten und dritten Zahlungsantrag als gemeinsamen Antrag eingereicht. Der Antrag über insgesamt 16 Etappenziele und 26 Zielwerte wurden seitens der EU-Kommission und der EU-Mitgliedstaaten einhellig positiv bewertet. Die formale Billigung des Antrags erfolgte im Dezember 2024. Von den insgesamt im DARP enthaltenen 144 Etappenzielen und Zielwerten sind nunmehr 78 erfüllt. Deutschland liegt damit bei der Umsetzung des DARP voll im Zeitplan. 57 Mit insgesamt drei ausgezahlten Mitteltranchen im Gesamtumfang von 19,8 Mrd. Euro hat Deutschland jetzt fast zwei Drittel seiner insgesamt verfügbaren 30,3 Mrd. Euro aus der ARF abgerufen. Damit stand Deutschland Ende 2024 bezüglich des Mittelabrufs mit an der Spitze der EU-Mitgliedstaaten. 58 Die verbliebenen, Deutschland zustehenden Mittel von 10,5 Mrd. Euro werden 2025 und 2026 im Rahmen eines vierten und fünften Auszahlungsantrages abgerufen. Es ist vorgesehen, vor dem vierten Zahlungsantrag 2025 einen vierten Änderungsantrag bei der EU- Kommission einzureichen. Anpassungen der Maßnahmen sind nach der ARF-Verordnung möglich, wenn die Zielerreichung aus objektiven Umständen unmöglich geworden ist. Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 29 – 30 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 5.4. Ausgewählte Aspekte der Umsetzung der Europäischen Säule Sozialer Rechte 59 Ziel der Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) ist ein starkes soziales Europa, das gerecht und inklusiv ist und Chancen für alle bietet. 60 Die Bundesregierung unterstützt die Erreichung der EU-weiten Ziele für 2030 in den Bereichen Erwerbstätigkeit, Weiterbildungsbeteiligung und Armutsreduzierung und hat hierfür ambitionierte und realistische nationale Zielwerte festgelegt. 61 Deutschland hat die folgenden nationalen Ziele für 2030 festgelegt: • Erwerbstätigkeit: Steigerung der Erwerbstätigenquote in Deutschland auf 83 % (EU-Ziel: 78 %) • Weiterbildung: Steigerung der Weiterbildungsbeteiligung Erwachsener auf 65 % (EU-Ziel 60 %) • Armut: Reduzierung der Personen in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbsintensität um 1,2 Mio. Personen (davon 300 Tsd. Kinder). 62 Die Erwerbstätigenquote in Deutschland entwickelte sich in den letzten Jahren trotz der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung positiv. Mit 81,3 % lag sie im Jahr 2024 1,7 Prozentpunkte über dem Wert im Jahr 2019 und gleichzeitig deutlich über dem EU-Durchschnitt von 75,8 %. Zu dieser positiven Entwicklung hat die starke Zunahme der Erwerbsbeteiligung von Frauen und von älteren Menschen beigetragen. Zum nationalen 2030-Ziel von 83 % fehlten Deutschland damit im Jahr 2024 noch knapp zwei Prozentpunkte. Die Weiterbildungsbeteiligung Erwachsener (entsprechend der EU-Operationalisierung) hat sich gemäß Adult Education Survey in 2022 (neuester Beobachtungspunkt) gegenüber 2016 in Deutschland erheblich gesteigert (um rund 7 Prozentpunkte auf 53,7 %). Deutschland lag damit deutlich über dem EU-Durchschnitt von 39,5 % im Jahr 2022. Trotz steigender Erwerbstätigenquote ist die Zahl der Personen in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbsintensität in Deutschland seit 2020 um etwa 1,04 Mio. angestiegen, darunter 0,18 Mio. Kinder (Stand 2024: 6,16 Mio. Personen, davon 1,48 Mio. Kinder). Hauptgründe für diese Entwicklung sind vor allem die Auswirkungen der Covid-19- Pandemie, wirtschaftliche Probleme durch die Energiekrise und hohe Inflation. Allerdings deutet sich in 2024 eine Trendumkehr an. 63 Im letzten Jahr hat die Bundesregierung wichtige Maßnahmen ergriffen, die zur Umsetzung der ESSR beitragen (siehe Tabelle 11). Dazu zählt z.B.: a. Im Bildungsbereich (ESSR-Grundsatz Nr. 1) wird mit dem Startchancen-Programm das Bildungswesen modernisiert und Unterstützung im Bereich Infrastruktur, Ausstattung, Personal und inhaltliche Weiterentwicklung an Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler geleistet. Darüber hinaus unterstützt die Initiative „Schule macht stark“ Schulen in sozial schwierigen Lagen im Umgang mit ihren vielfältigen Herausforderungen. Lehrkräfte und Schulleitungen von 200 Schulen arbeiten in der Initiative mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus 13 Forschungseinrichtungen und Universitäten zusammen. Gemeinsam entwickeln Schulen und Wissenschaft Strategien und Ansätze für den Unterricht und für den Schulalltag, ausgerichtet auf die Bedürfnisse vor Ort. b. Die Stärkung von Chancengerechtigkeit und das Ziel, das Bildungsniveau stärker von der sozioökonomischen Herkunft zu entkoppeln, wird u. a. durch die Umsetzung der umfassen- Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 30 – 31 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 den „Förderstrategie der Kultusministerkonferenz für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler“ wahrgenommen. c. Hinsichtlich geschlechtsspezifischer Diskriminierung wurde das branchenübergreifende, Unternehmen, Verbände und staatliche Stellen umfassende Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ etabliert. Ziel ist es, Sexismus und sexuelle Belästigung zu erkennen und wirksame Maßnahmen dagegen zu verankern, u. a. durch Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, Materialien und Empfehlungen. d. Im Februar 2025 wurde das Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz) beschlossen, das eine bundesweite Absicherung des kostenfreien und niedrigschwelligen Zugangs zu Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder über einen Rechtsanspruch auf Schutz und fachliche Beratung gewährleistet. Ferner führt das Gesetz einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für die Finanzierung für Träger von Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen ein. Der Bund entlastet die Länder befristet und aufwachsend von 2027 bis 2036 durch zusätzliche Umsatzsteuermittel im Umfang von insgesamt 2,6 Mrd. Euro. e. Seit 2008 hat die Bundesregierung insgesamt fünf Investitionsprogramme „Kinderbetreuungsfinanzierung“ mit 5,4 Mrd. Euro zum Ausbau eines bedarfsgerechten frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsangebots aufgelegt, mit denen mehr als 750.000 zusätzliche Plätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen wurden. Mit dem 5. Investitionsprogramm hat die Bundesregierung mit Unterstützung des DARP 1 Mrd. Euro investiert, um den Ausbau von Kita-Plätzen zu unterstützen und damit 90.000 zusätzliche Plätze in Kita-Einrichtungen zu schaffen. Um dem Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung und der Ganztagsbetreuung an Grundschulen zu begegnen, hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern, Kommunen, Sozialpartnern und einem breiten Kreis von Expertinnen und Experten eine „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ entwickelt. f. Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz wird die Qualität in der frühkindlichen Bildung und Betreuung bundesweit weiterentwickelt und die Teilhabe an Angeboten früher Bildung verbessert. Hierzu ergreifen die Länder Maßnahmen anhand ihrer individuellen Bedarfe und der konkreten Situation der Kindertagesbetreuung im Land, wobei der Bund finanzielle Mittel bereitstellt. Am 1. Januar 2025 trat das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung in Kraft. Diese Weiterentwicklung des KiTa-Qualitätsgesetzes fokussiert auf sieben Handlungsfelder, die für die Qualität der Kindertagesbetreuung von besonderer Bedeutung sind und in denen langfristig bundesweite Standards angestrebt werden. Hierfür erhalten die Länder in den Jahren 2025 und 2026 weitere rund 4 Mrd. Euro. g. Der bundesweite Aktionsplan „Queer leben“ wurde im November 2022 von der Bundesregierung beschlossen und sieht im Handlungsfeld „Teilhabe“ Maßnahmen (ESSR-Grundsatz Nr. 3) zum Schutz vor LSBTIQ*-Feindlichkeit am Arbeitsplatz vor. h. Mit Blick auf die Stärkung der Langzeitpflege (ESSR-Grundsatz Nr. 18) wurden im Berichtszeitraum verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungen der sozialen Pflegeversicherung, zur Verbesserung der Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen in der Pflege, zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zur vereinfachten Anerkennung ausländischer Pflegefachkräfte sowie zur Stärkung der Digitalisierung in der Pflege umgesetzt. Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 31 – 32 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 ESVG-Code 2023 2023 2024 2025 Mrd. Euro Veränderung ggü. Vorjahr in % BIP preisbereinigt B1*g -0,3 -0,2 0,3 BIP Deflator 6,1 3,1 2,1 Nominales BIP B1*g 4185,6 5,9 2,9 2,3 Verwendung des BIP, preisbereinigt Private Konsumausgaben1) P.3 -0,4 0,3 0,5 Staatliche Konsumausgaben P.3 -0,1 3,5 1,5 Bruttoanlageinvestitionen P.51g -1,2 -2,7 0,4 Vorratsveränderungen (in % des BIP) P.52 + P.53 - - - Exporte P.6 -0,3 -1,1 -0,3 Importe P.7 -0,6 0,2 1,9 Beitrag zur Zuwachsrate des BIP %-Punkte Inlandsnachfrage (ohne Vorräte) -0,4 0,3 1,2 Vorratsveränderungen P.52 + P.53 0,1 0,0 0,4 Außenbeitrag B.11 0,1 -0,6 -0,9 6. Tabellenanhang Tabelle 5: Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 32 – 33 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 ESVG-Code 2023 2023 2024 2025 Deflatoren Veränderung ggü. Vorjahr in % Private Konsumausgaben 1) 6,7 2,7 2,2 nachrichtlich.: HVPI 6,0 2,5 - Staatliche Konsumausgaben 4,2 2,6 2,2 Bruttoanlageinvestitionen 6,1 2,6 2,0 Exporte 0,7 0,9 1,1 Importe -3,0 -0,3 1,3 Arbeitsmarkt Niveau Veränderung ggü. Vorjahr in % Erwerbstätige Personen 2) (Tsd.) 46082 0,7 0,2 0,0 Arbeitsstunden pro Erwerbstätigen 3) 1335 -0,4 -0,3 0,1 Arbeitsproduktivität - Personen 4) -1,0 -0,4 0,3 Arbeitsproduktivität - Arbeitsstunden 5) -0,6 -0,1 0,2 Arbeitnehmerentgelte (Mrd. €, Inland) D.1 2229,0 6,8 5,6 2,9 Entgelt je Arbeitnehmer (Tsd. €, Inland) 48,4 6,1 5,4 2,9 %-Punkte Erwerbslosenquote 6) (in %) 2,8 3,2 3,3 Veränderung ggü. Vorjahr in % Produktionspotential 0,9 0,6 0,4 Beiträge (%-Punkte): Veränderung ggü. Vorjahr in % Arbeit 0,4 0,2 0,0 Fortsetzung Tabelle 5 Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 33 – 34 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 ESVG-Code 2023 2023 2024 2025 Kapital 0,3 0,3 0,3 Totale Faktorproduktivität 0,2 0,2 0,2 Produktionslücke (in % des Potenzials) -0,9 -1,7 -1,9 Bis 2024: Statistisches Bundesamt, Februar 2025. 2025: Jahresprojektion der Bundesregierung vom 29. Januar 2025. 1) Einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck. 2) Erwerbstätige, Inlandskonzept nach Definition der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. 3) Definition der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. 4) BIP (preisbereinigt) / Erwerbstätige (Inland). 5) BIP (preisbereinigt) / Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen. 6) Erwerbslose (ILO) / Erwerbspersonen. Tabelle 6: Technische Annahmen 2023 2024 2025 Kurzfristige Zinsen (Jahresdurchschnitt, in %) 4,5 3,2 2,0 Langfristige Zinsen (Jahresdurchschnitt, in %) 2,4 2,3 2,3 US-Dollar/Euro-Wechselkurs (Jahresdurchschnitt) 1,1 1,1 1,1 BIP-Wachstumsrate der Welt (ohne EU, in %) 3,3 3,2 3,3 BIP-Wachstumsrate der EU (in %) 0,6 1,0 1,4 Wachstumsrate der Importe der Welt (ohne EU, in %) 0,7 3,0 3,1 Öl-Preis (Brent, USD/Barrel) 82,1 79,6 75,0 Bis 2024: Statistisches Bundesamt, Februar 2025. 2025: Jahresprojektion der Bundesregierung vom 29. Januar 2025. Fortsetzung Tabelle 5 Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 34 – 35 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 Tabelle 7: Projektion der Staatsfinanzen 2023 2023 2024 2025 Einnahmen ESVG-Code Mrd. Euro in % des BIP Produktions- und Importabgaben D.2 428,0 10,2 10,3 10 ½ Einkommen- und Vermögensteuern D.5 533,3 12,7 12,8 12 ¾ Sozialbeiträge D.61 709,9 17,0 17,5 18 ½ Sonstige laufende Einnahmen 1) 236,3 5,6 5,8 5 ¾ Vermögenswirksame Steuern D.91 9,3 0,2 0,2 ¼ Sonstige Vermögenstransfers D.92 + D.99 4,4 0,1 0,1 0 Gesamte Einnahmen GE 1921,2 45,9 46,8 48 davon: Transfers von der EU 9,6 0,2 0,1 ¼ Gesamte Einnahmen ohne Transfers von der EU 1911,6 45,7 46,6 47 ¾ nachrichtlich: Maßnahmen auf der Einnahmenseite 5,9 0,1 0,4 ¾ nachrichtlich: Einmalmaßnahmen und sonstige temporäre Effekte auf der Einnahmenseite 0,0 0,0 0,0 0 Ausgaben ESVG-Code Mrd. Euro in % des BIP Arbeitnehmerentgelt D.1 337,6 8,1 8,3 8 ¼ Vorleistungen P.2 264,0 6,3 6,6 6 ½ Zinsausgaben D.41 36,6 0,9 1,1 1 monetäre Sozialleistungen D.62 657,0 15,7 16,3 16 ¾ soziale Sachleistungen D.632 362,1 8,7 9,1 9 ½ Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 35 – 36 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 2023 2023 2024 2025 Ausgaben ESVG-Code Mrd. Euro in % des BIP Subventionen D.3 84,5 2,0 1,3 1 ¼ Sonstige laufende Ausgaben 2) *) 91,7 2,2 2,1 2,0 Bruttoanlageinvestitionen P.51 118,5 2,8 2,9 3 ¼ davon: national finanzierte öffentliche Investitionen 112,9 2,7 2,8 3 ¼ Vermögenstransfers D.9 74,4 1,8 1,9 1 ¾ Sonstige Investitionsausgaben P.52+P.53+NP -1,4 0,0 0,0 0 Gesamte Ausgaben GA 2025,0 48,4 49,5 50 ½ davon: mit Transfers von der EU finanzierte Ausgaben (=8) 9,6 0,2 0,1 ¼ National finanzierte Ausgaben 2015,4 48,2 49,4 50 ¼ nachrichtlich: Nationale Kofinanzierung von Programmen, die von der Union finanziert werden. 2,0 0,0 0,0 0 nachrichtlich: konjunkturelle Komponente der Arbeitslosenunterstützung -0,6 0,0 0,2 ¼ nachrichtlich: in den Projektionen enthaltene einmalige Ausgaben (ohne von der EU finanzierte Maßnahmen) 0,0 0,0 0,0 0 National finanzierte Nettoprimärausgaben (vor einnahmeseitigen Maßnahmen) (=25-26-27-28-14) 1977,4 47,2 48,1 48 ¾ National finanzierte Nettoprimärausgaben in % Wachstum der national finanzierten Nettoprimärausgaben 5,0 3,8 2 ½ Fortsetzung Tabelle 7 Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 36 – 37 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 2023 2023 2024 2025 Salden ESVG-Code Mrd. Euro in % des BIP Finanzierungssaldo (=7-23) B.9 -103,8 -2,5 -2,8 -2 ½ Primärsaldo (=31-14) B.9-D.41p -67,2 -1,6 -1,7 -1 ½ Konjunkturanpassung in % des BIP Struktureller Saldo -2,0 -1,9 -1 ½ Struktureller Primärsaldo (=31-14) -1,1 -0,8 - ½ Verschuldung Mrd. Euro in % des BIP Bruttoschulden 2632,1 62,9 62,5 62 ¾ Änderung der Bruttoschulden 61,3 -2,1 -0,4 ½ Beiträge zur Änderung der Bruttoverschuldung: Primärsaldo 1,6 1,7 1 ½ Schneeball-Effekt: -2,7 -0,7 - ¼ Zinsausgaben (=14) 0,9 1,1 1 Wachstum 0,2 0,1 - ¼ Inflation -3,8 -1,9 -1 ¼ Bestandsanpassungen (=36-38-39) -1,0 -1,4 - ¾ % nachrichtlich: Impliziter Zinssatz auf Schulden 3) 1,4 1,7 1 ¾ 1) P.11 + P.12 + P.131 + D.39rec + D.4rec + D.7rec. 2) D.29pay + D.4pay (ohne D.41pay) + D.5pay + D.7pay + P.52 + P.53 + NP + D.8. 3) Approximiert als Verhältnis der geleisteten Vermögenseinkommen zum Schuldenstand des vorangegangenen Jahres. Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen möglich. Angaben für 2025 sind auf ¼ Prozentpunkte des BIP gerundet. *) Die Zahlen in dieser Zeile wurden gegenüber der vom Kabinett beschlossenen Fassung aufgrund eines rein technischen Übertragungsfehlers korrigiert. Fortsetzung Tabelle 7 Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 37 – 38 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 Tabelle 8: Diskretionäre einnahmeseitige Maßnahmen (DRM) Beschreibung Erstes Jahr ESA Code One-off 2023 2024 2025 in % des BIP Unterstellte Anpassungen der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 2023 D.61 Nein 0,1 0,1 ½ Gesetz zum Abbau der kalten Progression für einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz) 2023 D.5 Nein -0,4 -0,3 0 Drittes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften 2023 D.29 Nein 0,0 0,2 0 Unterstellte Preisanpassungseffekte bei der Einkommensteuer 2023 D.5 Nein 0,5 0,2 ¼ Summe sonstiger Maßnahmen, kleiner als 0,1 % des BIP absolut -0,1 0,3 0 Summe einnahmeseitiger Maßnahmen 0,1 0,4 ¾ Angaben für 2025 sind auf ¼ Prozentpunkte des BIP gerundet. Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 38 – 39 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 Tabelle 9: Auswirkungen der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) auf die Projektion- Zuschüsse Einnahmen aus ARF-Zuschüssen (in % des BIP) 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ARF-Zuschüsse im Rahmen der Projektion der Einnahmen 0,02 0,16 0,10 0,07 0,05 0,14 0,14 Kasseneinnahmen ARF-Zuschüsse 0,00 0,06 0,00 0,10 0,31 0,09 0,09 Ausgaben, finanziert durch ARF-Zuschüsse (in % des BIP) 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Laufende Ausgaben insgesamt 0,00 0,11 0,05 0,04 0,02 0,02 0,01 Bruttoanlageinvestitionen P.51g 0,01 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Vermögenstransfers D.9 0,00 0,05 0,05 0,03 0,03 0,11 0,12 Investitionsausgaben 0,02 0,05 0,05 0,03 0,03 0,11 0,12 Sonstige Kosten, die durch ARF finanziert werden (in % des BIP) 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Steuermindereinnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,01 0,01 Weitere Mindereinnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Finanzielle Transaktionen Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen möglich. Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 39 – 40 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 Tabelle 10: Umsetzung der Länderspezifischen Empfehlungen (CeSaR-Tabelle) Umsetzung der Länderspezifischen Empfehlungen in Deutschland Berichtszeitraum ab April 2024 bis März 2025 Der Rat der Europäischen Union […] EMPFIEHLT, dass Deutschland 2024 und 2025 Maßnahmen ergreift, um: LSE 1 2024 1. den FSP rechtzeitig zu übermitteln, das Wachstum der Nettoprimärausgaben den Anforderungen des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakts entsprechend im Jahr 2025 auf eine Rate zu beschränken, die damit vereinbar ist, den gesamtstaatlichen Schuldenstand mittelfristig auf einen plausibel rückläufigen Pfad zu bringen und das gesamtstaatliche Defizit unter dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP zu halten; die öffentlichen Investitionen zu stärken und Hemmnisse für private Investitionen zu beseitigen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern; den haushaltspolitischen Spielraum für produktive Ausgaben zu vergrößern, indem die Finanzierung der ersten Säule des Rentensystems reformiert wird; den Steuermix zugunsten eines inklusiveren Wachstums und einer nachhaltigeren Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, unter anderem indem Negativanreize für die Leistung von mehr Arbeitsstunden, insbesondere für Zweitverdienende, verringert werden; Unterabschnitt 1 (LSE 1 2024): den mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plan rechtzeitig zu übermitteln die öffentlichen Investitionen zu stärken. Lfd. Maßnahmen Nr. Art der Maßnahme Aktionsdatum 1. Rechtliche Vorgabe gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2024/1263 zum präventiven Arm des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP): Analog zum Vorgehen in anderen Mitgliedstaaten, die aufgrund von Wahlen die Abgabe ihres FSP verschoben haben, hat DEU um Verlängerung der Abgabefrist ohne Benennung eines Datums gebeten. KOM hat dieser Verlängerung am 27.11. schriftlich zugestimmt. Angekündigt 27.11.2024 Unterabschnitt 2 (LSE 1 2024): das Wachstum der Nettoprimärausgaben den Anforderungen des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakts entsprechend im Jahr 2025 auf eine Rate zu beschränken, die damit vereinbar ist, den gesamtstaatlichen Schuldenstand mittelfristig auf einen plausibel rückläufigen Pfad zu bringen und das gesamtstaatliche Defizit unter dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP zu halten; Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 40 – 41 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 Lfd. Maßnahmen Nr. Art der Maßnahme Aktionsdatum 2. Beschränkung des Nettoausgabenwachstums Aufgrund Wahl zum Deutschen Bundestag (23. Februar 2025) und des fehlenden Bundeshaushalts 2025 gibt es derzeit keine verlässliche Grundlage für die Festlegung des Nettoausgabenpfades. Analog zum Vorgehen in anderen Mitgliedstaaten, die aufgrund von anstehenden Wahlen die Abgabe ihres FSP verschoben haben, hat DEU um Verlängerung der Abgabefrist ohne Benennung eines Datums gebeten. KOM hat dieser Verlängerung am 27.11. schriftlich zugestimmt. Angekündigt 27.11. 2024 Unterabschnitt 3 (LSE 1 2024): die öffentlichen Investitionen zu stärken 3. Stärkung öffentlicher Investitionen: Im Jahr 2024 sind die öffentlichen Investitionen (gemessen an Daten der VGR) um 5,3 % gestiegen (preisbereinigt um 1,6 %). Im Bundeshaushalt spiegelt sich die Priorisierung der Investitionen durch einen Anstieg des Anteils investiver Ausgaben von 12,0 % im Jahr 2023 auf 12,2 % im Jahr 2024 wider. Umgesetzt 31.12.2024 Unterabschnitt 4 (LSE 1 2024): und Hemmnisse für private Investitionen zu beseitigen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern; 4. Wachstumschancengesetz Das Wachstumschancengesetz unterstützt die Modernisierung und Transformation zur digitalen und klimaneutralen Wirtschaft. Es enthält u.a. folgende Maßnahmen: • Ausbau und Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung • Verbesserungen bei der Thesaurierungsbegünstigung • Verbesserungen bei der Option zur Körperschaftsbesteuerung • verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten u.a. im Wohnungsbau • Ausweitung des Verlustvortrags In Kraft getreten 28.03.2024 Fortsetzung Tabelle 10 Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 41 – 42 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 Lfd. Maßnahmen Nr. Art der Maßnahme Aktionsdatum 5. Entwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG II): Der Regierungsentwurf für das ZuFinG II zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandortes Deutschland weiter zu stärken und die Finanzierungsoptionen für junge, dynamische Unternehmen weiter zu verbessern. Er sieht dazu folgende Maßnahmen zur Verbesserung der (steuerlichen) Rahmenbedingungen von Investments in Venture Capital vor: • Anpassungen bei der Besteuerung von Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds, die unter das Investmentsteuergesetz fallen, sowie • Anpassungen bei der Besteuerung von Gewinnen aus Veräußerungen von im Betriebsvermögen gehaltenen Anteilen an Kapitalgesellschaften, wenn diese re-investiert werden („Roll-Over“). Mit den vorgeschlagenen Neuregelungen zur Investmentsteuer und im Kapitalanlagegesetzbuch sollen durch Schaffung eines rechtssicheren Rahmens Hemmnisse für Investitionen von Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds in Infrastruktur und erneuerbare Energien beseitigt werden. Der Gesetzentwurf enthält zahlreiche Maßnahmen zur Entbürokratisierung, unter anderem die Streichung einer Vielzahl an Prüf-, Melde- und Anzeige pflichten sowie Anpassungen beim Kündigungsschutz für Bezieher sehr hoher Einkommen im Finanzsektor. Wesentlicher Bestandteil des Gesetzentwurfs ist zudem die Umsetzung einer Reihe von kapitalmarktrechtlichen EU-Rechtsakten. Nicht definiert 27.11.2024 Dies betrifft etwa das ESAP-Gesetzespaket, den sog. Listing Act und den MiFIR Review. So werden Börsengänge bzw. das öffentliche Angebot von Wertpapieren erleichtert, der Zugang zu Finanzmarktinformationen verbessert oder Erleichterungen für Unternehmen im Hinblick auf das Proportionalitätsprinzip geschaffen. Aufgrund der Neuwahlen zum Deutschen Bundestag ist der Entwurf mit Zusammentreten des neuen Bundestages der Diskontinuität anheim gefallen, so dass er von der neuen Bundesregierung ggf. erneut einzubringen wäre. Einzelne Regelungen aus dem Entwurf des ZuFinG II wurden zwischenzeitlich durch das Gesetz für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich umgesetzt, u.a. die Begleitgesetzgebung zur ESAP-Verordnung und Instant Payments-Verordnung. Fortsetzung Tabelle 10 Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 42 – 43 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 Lfd. Maßnahmen Nr. Art der Maßnahme Aktionsdatum 6. WIN-Initiative: Im Rahmen der Initiative Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland (WIN) hat sich ein breites Bündnis aus Wirtschaft, Verbänden, Politik und der KfW dazu bekannt, den weiteren Ausbau des Ökosystems für Wachstums- und Innovationsfinanzierung, insbesondere in Deutschland, gemeinschaftlich voranzutreiben. Vereinbart wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wachstums- und Innovationskapital in Deutschland. Zugleich wollen die teilnehmenden Unternehmen rund zwölf Mrd. Euro bis 2030 in die weitere Stärkung des deutschen Venture-Capital-Ökosystems investieren. Angekündigt 17.09.2024 7. Vermehrte Nutzung von Praxischecks: Das Instrument des Praxischecks wird verstärkt eingesetzt, um mögliche Bürokratieentlastungsmaßnahmen abzuleiten, die dann regulatorisch aufgegriffen werden können. Bei Praxis-Checks wird gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus der Praxis die Vollzugs- und Praxistauglichkeit für Vorhaben überprüft und dabei das Zusammenspiel der Vielzahl an Vorschriften systematisch in den Blick genommen. Mit der Wachstumsinitiative wurde vereinbart, dass alle Ressorts Praxischecks durchführen. Zur Koordinierung wurde eine ressortübergreifende AG eingerichtet, für die BMWK die Federführung übernommen hat. Umgesetzt 17.07.24 8. Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) und dazugehörige Bürokratieentlastungsverordnung (BEV): Das BEG IV und die dazugehörige BEV entlasten die Wirtschaft von unnötigen Bürokratiepflichten um jährlich rund 1,3 Mrd. Euro. So werden u.a. Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege verkürzt, die Meldepflicht in Hotels für Inländer abgeschafft, Schwellenwerte für statistische Meldepflichten im Kapital- und Zahlungsverkehr angehoben und für Vermietende die Möglichkeit geschaffen, den Mietenden die der Betriebskostenabrechnung zugrundeliegenden Belege elektronisch bereitzustellen. Das BEG IV wurde am 29. Oktober 2024 verkündet. Die BEV wurde am 13. Dezember 2024 verkündet. Ein großer Teil der Regelungen des BEG IV und der BEV traten bereits Anfang 2025 in Kraft. Überwiegend in Kraft getreten 01.01.2025 Fortsetzung Tabelle 10 Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 43 – 44 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 Lfd. Maßnahmen Nr. Art der Maßnahme Aktionsdatum 9. Medizinforschungsgesetz: Mit dem Medizinforschungsgesetz werden wesentliche Ziele der deutschen Pharmastrategie umgesetzt. Genehmigungsverfahren werden vereinfacht und beschleunigt; es werden klare, einfache Zuständigkeiten geschaffen und Prüfvorgaben harmonisiert. Die Maßnahmen verbessern die Rahmenbedingungen bei klinischen Prüfungen, der Zulassung und der Herstellung von Arzneimitteln. Damit wird die Attraktivität des Standorts Deutschland im Bereich der medizinischen Forschung gestärkt und der Zugang zu neuen Therapieoptionen für Patientinnen und Patienten verbessert. In Kraft getreten 30.10.2024 10. Förderprogramm Klimaschutzverträge (KSV): Die KSV unterstützen emissionsintensive Industrieunternehmen dabei, in klimafreundliche Produktionsanlagen zu investieren und diese zu betreiben, die sich andernfalls noch nicht rechnen. Sie werden in einem innovativen Auktionsverfahren wettbewerblich vergeben. Das Programm sichert Unternehmen gegen Preisrisiken ab und gleicht Mehrkosten zwischen herkömmlichen und klimafreundlichen Verfahren für eine Übergangsphase aus. Bei der klimafreundlichen Modernisierung der Industrie adressiert das Instrument der KSV auch Fragen des Standorterhalts und der Beschäftigungsentwicklung. Die ersten KSV wurden mit 15 Unternehmen im Herbst 2024 abgeschlossen und haben eine Laufzeit von 15 Jahren. Die konkrete Höhe der Förderung für die Einsparung von CO2 durch die Umstellung der Produktion unterscheidet sich zwischen den Projekten und hängt davon ab, wie sich zukünftig die Preise von Energieträgern und Zertifikaten im EU-Emissionshandel entwickeln. Das bewilligte maximale Fördervolumen der ersten Runde beträgt bis zu 2,8 Mrd. Euro. Die Summe stellt die Obergrenze der mit den KSV verbundenen Absicherung von Preisrisiken dar. Aufgrund der aktuell prognostizierten Preisentwicklungen ist zu erwarten, dass die tatsächliche Förderung deutlich geringer ausfällt. Ende Juli 2024 wurde das vorbereitende Verfahren für die zweite Runde der Klimaschutzverträge gestartet. Umgesetzt 12.03.2024 Fortsetzung Tabelle 10 Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 44 – 45 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 Lfd. Maßnahmen Nr. Art der Maßnahme Aktionsdatum 11. Förderinitiative „Flexible, resiliente und effiziente Machine-Learning-Modelle“: Die Förderinitiative adressiert offene grundlegende Forschungsfragen im Bereich der KI, um damit in Zukunft einen breiteren Einsatz von KI zu ermöglichen und aktuell bestehenden Problemen wie mangelnder Robustheit und hohem Energiebedarf zu begegnen. Dazu werden im Zeitraum von 2024 bis 2027 insgesamt 17 Forschungsprojekte mit einem Gesamtvolumen von rund 27 Mio. Euro gefördert. Folgende Themen stehen dabei im Fokus: • Entwicklung neuer Ansätze für Lernalgorithmen, die Robustheit und Generalisierungsfähigkeit von KI-Modellen erhöhen, • Entwicklung neuer Methoden zur Kombination von Machine-Learning-Ansätzen mit Domänenwissen, • Weiterentwicklung komplexer Simulationsmodelle mittels Machine-Learning-Verfahren (insbesondere in den Naturwissenschaften), • Entwicklung neuer Ansätze für robuste und effiziente Foundation Models. Umgesetzt 01.10.2024 12. Sovereign Tech Fund/Sovereign Tech Agency: Mit dem Sovereign Tech Fund (STF) stärkt die Bundesregierung das Open-Source-Ökosystem. Der STF identifiziert kritische digitale Basistechnologien und vergibt Aufträge, um in deren Absicherung und Weiterentwicklung zu investieren. Damit trägt der STF zum übergeordneten Ziel der digitalen Souveränität Europas bei. Der STF wurde im November 2024 in die Sovereign Tech Agency als eine selbständige Tochtergesellschaft der SPRIND überführt. Diese Verstetigung gibt dem STF ein zusätzliches Maß an Selbständigkeit und ermöglicht ihm, sich inhaltlich fortzuentwickeln und zu skalieren. Umgesetzt 01.11.2024 13. Zukunftsfonds-Bausteine Impact Facility und direkte Co- Investments: Im Rahmen eines geplanten neuen Zukunftsfonds-Bausteins für Impact Investments sind 200 Mio. Euro für Investitionen von KfW Capital in Impact Fonds vorgesehen, die zusätzlich zur finanziellen Rendite auf eine messbare positive, soziale oder ökologische Wirkung abzielen. Umgesetzt 25.02.2025 Fortsetzung Tabelle 10 Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 45 – 46 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 Lfd. Maßnahmen Nr. Art der Maßnahme Aktionsdatum Darüber hinaus sieht ein geplanter neuer Zukunftsfonds- Baustein für direkte Co-Investments vor, dass die KfW Capital eine Milliarde Euro für Direktinvestitionen in junge Start-ups in innovativen Technologiebereichen einsetzt, gemeinsam mit privaten Venture-Capital-Fonds. 14. Stärkung der ERP-Digitalisierungs- und Innovationsfinanzierung: Im Laufe des Jahres wird die ERP-Digitalisierungs- und Innovationsfinanzierung gemeinsam mit der KfW neu aufgestellt. Unternehmen sollen schnell und einfach Informationen zu ihren individuellen Investitionsbedarfen erhalten und diese anschließend mit passenden Kreditprogrammen finanzieren können. Zudem ergänzen Förderzuschüsse die Zinsverbilligung als neues Förderelement im ERP- Digitalisierungs- und Innovationskredit. Umgesetzt 20.02.2025 15. Start des HTGF Opportunity: Der HTGF Opportunity ergänzt als neuer Fonds seit Mitte 2024 die Plattform des HTGF und investiert in die wachstumsstärksten Portfoliounternehmen der HTGF- Frühphasenfonds I-IV, um die Wachstumsfinanzierung in Deutschland zu stärken. Dafür stehen dem Fonds 660 Mio. Euro aus dem Zukunftsfonds und dem ERP-Sondervermögen zur Verfügung. Bis Ende 2025 sollen die Wirtschaftsinvestoren des HTGF für ein Investment in den Fonds gewonnen werden. Umgesetzt 12.06.2024 16. Novelle der „Bundesförderung für Energie und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW): Die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) ist das Breiten-Förderprogramm zur Dekarbonisierung von Industrie und Gewerbe. Die EEW wurde 2019 eingeführt und verzeichnet seitdem ein starkes Wachstum. Neben Investitionen in Energie- und Ressourceneffizienz werden auch Projekte zur Elektrifizierung sowie Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff gefördert. Mit der Novelle wurden das Antragsverfahren vereinfacht und die Förderbedingungen verbessert. In Kraft getreten 15.02.2024 Fortsetzung Tabelle 10 Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 46 – 47 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 Lfd. Maßnahmen Nr. Art der Maßnahme Aktionsdatum 17. Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK): Die Ende August 2024 gestartete BIK fördert mit zwei Fördermodulen sowohl Investitionen als auch Technologieentwicklung in der Dekarbonisierung. Damit wurde ein Förderinstrument für den industriellen Mittelstand geschaffen. Die Förderrichtlinie nimmt auch Fragen des Standorterhalts und der Beschäftigungsentwicklung in den Blick. Für das Förderprogramm stehen nach derzeitiger Planung für die Gesamtlaufzeit bis 2030 ca. 3,3 Mrd. Euro zur Verfügung. Umgesetzt 30.08.2024 18. Förderung von innovativen Investitionsprojekten im Rahmen des European Chips Acts: Im Rahmen des European Chips Acts fördert die Bundesregierung z.B. die Ansiedlung von TSMC in Dresden mit bis zu fünf Mrd. Euro. Die Bundesregierung will daneben weitere Investitionen fördern. Am 18. November 2024 wurde hierzu eine Förderbekanntmachung veröffentlicht. Das Halbleiter- Ökosystem in der Europäischen Union soll u.a. durch Investitionen in die Ansiedlung oder Erweiterung großvolumiger Produktion für Halbleiter und von weiteren Tätigkeiten der Halbleiter-Lieferkette bzw. der Halbleiter- Wertschöpfungskette umfassend gestärkt und die Versorgungssicherheit mit Halbleitern sowie die Resilienz der europäischen Wertschöpfungskette erhöht werden. Bis zum 10.01.2025 konnten Unternehmen Skizzen für entsprechende Projekte einreichen. Umgesetzt 18.11.2024 19. Initiative Manufacturing-X: Die Industrie 4.0 benötigt zeitnah ein gemeinsames, offenes Datenökosystem, in dem alle Beteiligten der Wertschöpfungsketten sicher, souverän und interoperabel ihre Produkt- und Produktionsdaten teilen können. Dies ermöglicht neuartige industrielle Anwendungen und Geschäftsmodelle. Die Initiative Manufacturing-X adaptiert das Projekt Catena-X aus der Automobilindustrie für andere Branchen, bspw. Maschinenbau, Chemie und Luftfahrt. In 2024 sind zehn Projekte gestartet, die bis 2026 umfassend miteinander zusammenarbeiten werden. Die Bundesregierung stellt bis 2026 ca. 150 Mio. Euro für Manufacturing-X bereit. Die internationale Vernetzung von Manufacturing-X wird bereits aktiv vorangetrieben. Umgesetzt 01.01.2025 Fortsetzung Tabelle 10 Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 47 – 48 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 Lfd. Maßnahmen Nr. Art der Maßnahme Aktionsdatum 20. IPCEI Cloud: Anforderungen der Industrie an die Cloud-Infrastruktur steigen kontinuierlich. Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus zwölf EU-Mitgliedstaaten einschließlich Deutschland entwickeln im Rahmen des IPCEI Cloud bis 2026/27 eine neuartige dezentrale Software-Infrastruktur für echtzeitfähige Datenverarbeitung. Die Bundesregierung stellt dafür insgesamt bis zu 750 Mio. Euro bis 2028 bereit. Die digitale Infrastruktur soll von mehreren Anbietern betrieben werden und technologische Lock-in-Effekte reduzieren. Die deutschen Leitprojekte haben 2024 ihre Entwicklungsarbeit aufgenommen. Unter der neuen Marke „8ra“ wird die Verstetigung dieser Initiative europaweit vorangetrieben. Umgesetzt 05.12.2023 21. Projekt RoX: Im Rahmen des IPCEI Cloud wurde im Herbst 2024 das Leuchtturmprojekt RoX gestartet, das mit ca. 29 Mio. Euro gefördert wird. Ziel ist die Integration des Anwendungsfeldes Robotik in das IPCEI Cloud und die Entwicklung eines Ökosystems für KI-getriebene Robotik. Bis 2027 werden Open-Source-Funktionsbausteine entwickelt, die Robotikanwendern individuell optimierte Gesamtlösungen in den Bereichen Logistik und Produktion ermöglichen werden. An dem Vorhaben sind viele namhafte Robotik- und Technologieunternehmen beteiligt. Mit dem Robotics Institute Germany wird ab 2024 die Spitzenforschung in Deutschland international sichtbar vernetzt. Die Forschung zu KI- basierten Robotern wird durch Bildung von Forschungsclustern, die Schnittstellen für die Industrien vorsehen, gestärkt. Zudem wird eine gemeinsame Forschungsinfrastruktur aufgebaut, die Software, Forschungsdaten, Labore sowie Lern- und Testumgebungen umfasst. Zur Ausbildung von Fachkräften wird ein Ausbildungs- und Weiterbildungsprogramm erarbeitet. Das Projekt ist zum 01.07.2024 gestartet und zunächst auf vier Jahre angelegt. Gefördert werden 16 namhafte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit ca. 20 Mio. Euro für die gesamte Laufzeit. Umgesetzt 01.07.2024 Fortsetzung Tabelle 10 Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 48 – 49 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 Lfd. Maßnahmen Nr. Art der Maßnahme Aktionsdatum Unterabschnitt 5 (LSE 1 2024): den haushaltspolitischen Spielraum für produktive Ausgaben zu vergrößern, indem die Finanzierung der ersten Säule des Rentensystems reformiert wird; 22. – – – Unterabschnitt 6 (LSE 1 2024): den Steuermix zugunsten eines inklusiveren Wachstums und einer nachhaltigeren Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, unter anderem indem Negativanreize für die Leistung von mehr Arbeitsstunden, insbesondere für Zweitverdienende, verringert werden; 23. Steuerfortentwicklungsgesetz, insbesondere Ausgleich kalte Progression: Die kalte Progression wird über die Anpassung des Einkommensteuertarifs für 2025 und 2026 ausgeglichen. Das Steuerfortentwicklungsgesetz beinhaltet insgesamt folgende Maßnahmen: • Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags für den Veranlagungszeitraum 2025: 12.096 Euro ab dem Veranlagungszeitraum 2026: 12.348 Euro, • Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags für den Veranlagungszeitraum 2025 auf 9.600 Euro (inkl. BEA- Freibetrag), ab dem Veranlagungszeitraum 2026 auf 9.756 Euro (inkl. BEA-Freibetrag), • Anhebung des Kindergeldes mit Wirkung zum 1. Januar 2025 um 5 Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat sowie mit Wirkung zum 1. Januar 2026 um weitere 4 Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat, • Verschiebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs (Ausgleich der sog. „kalten Progression“) 2025 um 2,6 % 2026 um 2,0 %, • Anhebung des Sofortzuschlages im SGB II, SGB XII, SGB XIV, AsylbLG und BKGG ab Januar 2025 von 20 Euro auf 25 Euro monatlich, • Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab 2026. Insgesamt werden die Steuerzahler durch die Anpassungen im Einkommensteuertarif 2025/2026 und durch höhere Familienleistungen um rund 13,7 Mrd. Euro in voller Jahreswirkung entlastet. Das Steuerfortentwicklungsgesetz vom 23.12.2024 enthält damit sowohl Änderungen, die am 01.01.2025 in Kraft getreten sind, als auch Änderungen, die am 01.01.2026 in Kraft treten. In Kraft getreten 01.01.2025 Fortsetzung Tabelle 10 Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 49 – 50 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 Lfd. Maßnahmen Nr. Art der Maßnahme Aktionsdatum LSE 2 2024 2. die Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans, einschließlich des REPowerEU-Kapitels nach dessen Annahme, erheblich zu beschleunigen, damit die Reformen und Investitionen bis August 2026 abgeschlossen werden, und die Durchführung der kohäsionspolitischen Programme zu beschleunigen, unter anderem durch Bereitstellung ausreichender Mittel für die Verwaltung des Aufbau- und Resilienzplans und der kohäsionspolitischen Programme; im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der kohäsionspolitischen Programme die vereinbarten Prioritäten im Blick zu behalten und zugleich die Möglichkeiten in Erwägung zu ziehen, die die Initiative „Plattform für strategische Technologien für Europa“ zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit eröffnet; Unterabschnitt 1 (LSE 2 2024): die Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans, einschließlich des REPowerEU-Kapitels nach dessen Annahme, erheblich zu beschleunigen, damit die Reformen und Investitionen bis August 2026 abgeschlossen werden, und die Durchführung der kohäsionspolitischen Programme zu beschleunigen, unter anderem durch Bereitstellung ausreichender Mittel für die Verwaltung des Aufbau- und Resilienzplans und der kohäsionspolitischen Programme; im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der kohäsionspolitischen Programme die vereinbarten Prioritäten im Blick zu behalten und zugleich die Möglichkeiten in Erwägung zu ziehen, die die Initiative „Plattform für strategische Technologien für Europa“ zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit eröffnet; 24. Neuausrichtung der Europäischen Strukturfonds: Aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds erhält Deutschland im Förderzeitraum 2021–2027 rund 21 Mrd. Euro, die durch nationale Kofinanzierung in etwa derselben Höhe ergänzt werden. Für die Zukunft der Kohäsionspolitik hat die Bundesregierung mit den Ländern im Jahr 2024 eine gemeinsame Stellungnahme für die Abstimmung mit den EU-Institutionen und Mitgliedstaaten erarbeitet, die fünf Handlungsfelder in den Fokus nimmt: die Ausrichtung der Europäischen Strukturfonds auf Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Transformation, Verknüpfung mit Strukturreformen, Vereinfachung, interregionale Zusammenarbeit und Stärkung der Wirkung der Investitionen für mehr, langfristiges, nachhaltiges und inklusives regionales Wachstum. Die Europäische Kommission wird im Jahr 2025 einen neuen Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2028 und für ein neues Legislativpaket zu den Europäischen Strukturfonds unterbreiten. Beschlossen 12.12.2024 Fortsetzung Tabelle 10 Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 50 – 51 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 Lfd. Maßnahmen Nr. Art der Maßnahme Aktionsdatum 25. Deutscher Aufbau und Resilienzplan (DARP): Die Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) sollen die Widerstands- und Zukunftsfähigkeit der EU stärken und dabei besonders den grünen und digitalen Wandel voranbringen. Deutschland hat am 13.09.2024 den zweiten und dritten Zahlungsantrag als gemeinsamen Antrag eingereicht. Das Volumen des Antrages betrug 13,5 Mrd. Euro. Der Antrag wurde seitens der EU-Kommission und der EU- Mitgliedstaaten positiv bewertet. Die Auszahlung ist am 23.12.2024 erfolgt. Von den umgesetzten Reformen und Investitionen profitieren Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen u.a. in den Bereichen Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, Gesundheitswesen, allgemeine und berufliche Bildung, erneuerbare Energien und Modernisierung von Verkehrsinfrastruktur und Wohnraum. Zu den geförderten Bereichen gehören zudem Forschung und Innovation für den ökologischen Wandel sowie Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien. Umgesetzt 23.12.2024 26. Mid-Term Review (Halbzeitüberprüfung) der Programme zur Umsetzung der Kohäsionspolitik Umgesetzt 31.03.2025 27. ESF Plus Bund – Beschleunigung der Programmdurchführung, u.a. durch Bereitstellung ausreichender Ressourcen für die Verwaltung: Im Rahmen des Programms CCI 2021DE05SFPR001 „ESF Plus Bundesprogramm 2021 – 2027“ wurde im Laufe des Jahres 2024 das Ziel, die besetzten Personalstellen von anfänglich rund 70% auf annähernd 100% (= 142 Stellen) beim Programmumsetzer DRV-KBS zu steigern, erreicht. Zudem wurden im Jahr 2024 bei der DRV-KBS erhebliche Vereinfachungen bei der Abrechnung und Prüfung der Ausgabenerklärungen umgesetzt. Der Umsetzungsstand bzgl. der erklärten ESF Plus Ausgaben in Zahlungsanträgen konnte hierdurch im Laufe des Jahres 2024 von anfänglich 0,3 % auf 5 % (= rd. 110,6 Mio. Euro inkl. pauschaler Technischer Hilfe) gesteigert werden und lag somit zum 31.12.2024 über dem erreichten EU-Durchschnitt von 3,04 %. Umgesetzt 31.12.2024 Fortsetzung Tabelle 10 Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 51 – 52 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 Lfd. Maßnahmen Nr. Art der Maßnahme Aktionsdatum 28. ESF Plus – Nutzung der STEP-VO im ESF Plus: Im Rahmen des Programms CCI 2021DE05SFPR003 „ESF Plus 2021 - 2027 Bavaria (Work and Life in Bavaria - Future Opportunities for Europe)“ ist mit Kommissionsbeschluss vom 25.11.2024 (C(2024) 8503) die Nutzung der 100%- Finanzierung in einer gesonderten Prioritätsachse vorgesehen. Umgesetzt 25.11.2024 29. ESF Plus – Halbzeitbewertung: Die vereinbarten Prioritäten werden im Rahmen der Halbzeitbewertungen zu den ESF Plus Programmen in Deutschland berücksichtigt und im Lichte der neuen LSE 2024 bewertet. Die Erstellung und offizielle Einreichung (Frist 31.03.2025) der Halbzeitbewertungen für den ESF Plus ist in Deutschland noch nicht abgeschlossen. Angekündigt 31.03.2025 LSE 3 2024 3. dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, insbesondere durch die Förderung grundlegender und digitaler Kompetenzen und die Verbesserung der Bildungsergebnisse, unter anderem durch gezielte Unterstützung benachteiligter Gruppen; die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung zu beschleunigen, unter anderem durch eine bessere geografische Abdeckung bei digitalen öffentlichen Dienstleistungen; den Ausbau digitaler Kommunikationsnetze mit sehr hoher Kapazität weiter voranzubringen, indem unter anderem die notwendige Durchführung privater Investitionsvorhaben erleichtert wird und öffentliche Mittel mobilisiert werden, sofern dies erforderlich ist; Unterabschnitt 1 (LSE 3 2024): dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, insbesondere durch die Förderung grundlegender und digitaler Kompetenzen 30. Rückführungsverbesserungsgesetz: Mit dem am 27.02.2024 in Kraft getretenen Gesetz wurden Arbeitsverbote für Geflüchtete, die verpflichtet sind, in Aufnahmeeinrichtungen zu wohnen, von neun auf sechs Monate reduziert. Erleichtert wurde die Erteilung der Beschäftigungserlaubnis an Geduldete, sofern keine konkreten Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen. Erleichterungen gab es auch bei der Beschäftigungsduldung und Schaffung einer neuen Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer. In Kraft getreten 27.02.2024 Fortsetzung Tabelle 10 Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 52 – 53 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 Lfd. Maßnahmen Nr. Art der Maßnahme Aktionsdatum 31. Fachkräfteeinwanderungsgesetz und Beschäftigungsverordnung: Die zweite und dritte Stufe des Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sind zum 01.03.2024 und 01.06.2024 in Kraft getreten. Damit wurden die Zugangsmöglichkeiten in Ausbildung und Erwerbstätigkeit ausgebaut sowie bestehende Arbeitsmarktzugänge weiter liberalisiert und vereinfacht. Die Bundesregierung arbeitet zudem weiter an den untergesetzlichen Maßnahmen der Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten. Mit der letzten Stufe des weiterentwickelten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und der entsprechenden Verordnung ist zum 01.06.2024 die Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche eingeführt sowie die Westbalkanregelung entfristet und das Kontingent verdoppelt worden. Die Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland kann an Fachkräfte oder auf Basis eines Punktesystems erteilt werden. Kriterien wie Qualifikation, Sprachkenntnisse, Alter und Berufserfahrung fließen in die Punkteverteilung ein. Grundvoraussetzungen für eine auf dem Punktesystem basierende Chancenkarte sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 oder Englischkenntnisse auf dem Niveau B2, ein mindestens zweijähriger, im Ausland staatlich anerkannter Berufs- oder Hochschulabschluss sowie ein gesicherter Lebensunterhalt. Die Berufserfahrenenregelung wurde im März 2024 auf alle nicht reglementierten Berufe ausgeweitet: Wer einen Berufs- oder Hochschulabschluss hat, der vom jeweiligen Ausbildungsstaat anerkannt ist, und mindestens zwei Jahre Erfahrung im angestrebten Beruf vorweisen kann, darf nun in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen. Das galt bisher nur für IT-Fachleute. In Kraft getreten 01.06.2024 32. Fachkräftestrategie Indien: Die Bundesregierung hat im Herbst 2024 die Fachkräftestrategie Indien (FKS IND) beschlossen. Ihr Ziel ist es, mehr qualifizierte Arbeitskräfte aus Indien für Deutschland zu gewinnen und dafür in Kooperation mit Indien weiter an guten Rahmenbedingungen u.a. bei den Themen Anwerbung, Visaerteilung, Sprachkurse, Anerkennung ausländischer Beschlossen 16.10.2024 Fortsetzung Tabelle 10 Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 53 – 54 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 Lfd. Maßnahmen Nr. Art der Maßnahme Aktionsdatum Berufsqualifikationen und Integration zu arbeiten. Dafür plant die Bundesregierung, mit der indischen Seite eine Unterarbeitsgruppe Erwerbsmigration im Rahmen der Joint Working Group des Migrations- und Mobilitätspartnerschaftsabkommens mit Indien einzurichten. 33. KiTa-Qualitätsgesetz: Ziel des KiTa-Qualitätsgesetzes ist es, die Qualität frühkindlicher Bildung und Betreuung bundesweit weiterzuentwickeln und die Teilhabe an Angeboten früher Bildung zu verbessern. Hierzu ergreifen die Länder Maßnahmen anhand ihrer individuellen Bedarfe und der konkreten Situation der Kindertagesbetreuung im Land. Der Bund stellt zum Ausgleich Mittel über eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung bereit. Am 01.01.2025 trat das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung in Kraft, welches das KiTa- Qualitätsgesetz weiterentwickelt. Mit der Weiterentwicklung fokussiert das Gesetz künftig auf sieben Handlungsfelder, die für die Qualität der Kindertagesbetreuung von besonderer Bedeutung sind und in denen langfristig bundesweite Standards angestrebt werden. Zum Ausgleich erhalten die Länder in den Jahren 2025 und 2026 weitere rund 4 Mrd. Euro im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung. In Kraft getreten 01.01.2025 34. Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (Aus und Weiterbildungsgesetz): Mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz wurde ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der inländischen Fachkräftepotenziale und zur Unterstützung der Unternehmen in der Transformation geleistet. Mit dem Gesetz wurde die Ausbildungsgarantie im SGB III verankert. Sie ist in wesentlichen Teilen zum 01.04.2024 in Kraft getreten und umfasst verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote, wie die Einführung des Berufsorientierungspraktikums oder die Einführung von Mobilitätszuschüssen bei Aufnahme einer Ausbildung. Seit dem 01.08.2024 besteht zudem in unterversorgten Regionen bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer außerbetrieblichen Berufsausbildung. Mit dem Gesetz wurde außerdem die Förderung von beruflicher Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit ab dem 01.04.2024 fortentwickelt und mit der Einführung des In Kraft getreten 01.04.2024 Fortsetzung Tabelle 10 Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 54 – 55 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 Lfd. Maßnahmen Nr. Art der Maßnahme Aktionsdatum Qualifizierungsgeldes um eine neue Förderoption erweitert. Die Fördersystematik des Basisinstruments der Beschäftigtenförderung wurde vereinfacht und planbarer gestaltet. Zudem steht die Beschäftigtenförderung nunmehr allen Arbeitgebern und Beschäftigten offen und die finanzielle Unterstützung insbesondere für KMU wurde erhöht. Das Qualifizierungsgeld unterstützt Betriebe, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind, ihre Beschäftigten mittels Weiterbildung im Betrieb zu halten und Fachkräfte zu sichern. 35. Nationale Weiterbildungsstrategie (NWS): Die NWS wird von einem breiten Bündnis an Partnern getragen. Es werden konkrete Maßnahmen zur Fortentwicklung des Weiterbildungssystems entwickelt und umgesetzt. Ziel ist der Erhalt von Beschäftigungsfähigkeit, Sicherheit und Wohlstand durch die Etablierung einer Weiterbildungskultur. Die Weiterbildungsbeteiligung soll bis zum Jahr 2030 deutschlandweit auf 65 % erhöht werden. Der zweite Umsetzungsbericht der NWS wird im März 2025 veröffentlicht. Angekündigt 07.03.2025 36. Servicestelle Weiterbildungsagenturen: Mit der Servicestelle unterstützt die Bundesregierung den Auf- und Ausbau von Weiterbildungsagenturen zur Schaffung einer flächendeckenden Struktur zentraler Anlaufstellen für Weiterbildungsberatung. Sie stärkt so die Weiterbildungsberatung in Netzwerken, als Dreh- und Angelpunkt für die Auswahl passender Qualifizierungsangebote sowie das Treffen von zukunftsweisenden Bildungsentscheidungen. Durch die Kooperation der Akteure in einer Weiterbildungsagentur sollen Weiterbildungsinteressierte und Betriebe vor Ort erreicht werden, um ihnen so aus der Vielzahl von möglichen Angeboten die jeweils bestmögliche Beratung und Unterstützung zukommen zu lassen. Die Servicestelle Weiterbildungsagenturen wird seit dem 01.12.2024 vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) umgesetzt Umgesetzt 01.12.2024 37. Nationales Onlineportal für berufliche Weiterbildung „mein NOW“: Seit Anfang des Jahres 2024 ist das Nationale Onlineportal für berufliche Weiterbildung „mein NOW“ der Bundesagentur für Arbeit online verfügbar und kann als digitale, selbstbestimmte Erstberatung bei der Erschließung beruflicher Umgesetzt 01.01.2024 Fortsetzung Tabelle 10 Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 55 – 56 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 Lfd. Maßnahmen Nr. Art der Maßnahme Aktionsdatum Entwicklungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten unterstützen. Das Portal bietet Beschäftigten und Unternehmen einen schnellen und unkomplizierten digitalen Zugang zu Informationen rund um das Thema berufliche Weiterbildung wie z.B. Weiterbildungsangebote, Kompetenzselbsteinschätzungstests sowie Beratungs- und Fördermöglichkeiten. 38. Berufsbildungsvalidierungs und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG): Mit dem BVaDiG wird erstmals die Möglichkeit geschaffen, berufliche Handlungsfähigkeit, die unabhängig von einem formalen Berufsausbildungsabschluss erworben wurde, aber einer Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung vergleichbar ist, festzustellen und zu bescheinigen. Personen über 25 Jahre, die zwar nicht über einen formalen Berufsabschluss, aber über langjährige Berufserfahrung verfügen, können so ihre Kompetenzen mit den Anforderungen eines dualen Ausbildungsberufs vergleichen und bewerten lassen und damit sichtbar und verwertbar machen. Die vollständige Vergleichbarkeit eröffnet den Zugang zum Fortbildungsbereich und zur Ausbildereignung. Zudem werden digitale Dokumente und medienbruchfreie digitale (Verwaltungs-)Prozesse in der beruflichen Bildung konsequent ermöglicht. Das Gesetz ist zum 01.08.2024 in Kraft getreten und das neue Feststellungsverfahren seit dem 01.01.2025 anwendbar. In Kraft getreten 01.08.2024 39. Arbeitsgelegenheiten für Maßnahmeverweigernde: Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II können zur Erhaltung oder (Wieder)Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit verstärkt für Bürgergeldbeziehende eingesetzt werden, die sich Maßnahmen verweigern oder wiederholt nicht zu Terminen beim Jobcenter erscheinen. Der Einsatz von AGH bei Maßnahme- und Terminverweigerung wurde untergesetzlich geregelt; die Fachliche Weisung § 16d SGB II wurde zum 21.10. 2024 aktualisiert. In Kraft getreten 21.10.2024 40. Mittelstand-Digital (Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren und Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“): Künstliche Intelligenz und die allgemeine Fähigkeit, KI- basierte Instrumente oder Geschäftsmodelle anzuwenden, sind seit Juni 2024 die neuen Eckpfeiler im bundesweiten Umgesetzt 01.06.2024 Fortsetzung Tabelle 10 Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 56 – 57 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 Lfd. Maßnahmen Nr. Art der Maßnahme Aktionsdatum Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren. Die Zentren bieten bis Ende 2026 niederschwellige Informations- und Qualifizierungsangebote sowie Praxisbeispiele, um den Mittelstand bei der nachhaltigen Digitalisierung zu unterstützen. Sie arbeiten eng mit der Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand der Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ zusammen. Diese stellt kostenfreie Angebote bereit, KMU vor Cyberangriffen zu schützen, Cyberangriffe einfacher zu erkennen und besser auf sie reagieren zu können. 41. KI-Innovationswettbewerb - Generative KI für den Mittelstand: Ziel des Technologieschwerpunkts „KI- Innovationswettbewerb – Generative KI für den Mittelstand“ ist es, Voraussetzungen für den Einsatz generativer KI in Unternehmen zu schaffen sowie den Mehrwert der Generativen KI für relevante Anwendungsfelder, insbesondere für die industrielle Produktion, anhand konkreter Lösungen aufzuzeigen. Die geförderten Projekte werden substanzielle Impulse für den erfolgreichen und produktiven Einsatz generativer KI im Mittelstand setzen sowie Nachahmungseffekte in der Technologielandschaft begünstigen. Technische Schwerpunkte liegen in der Weiterentwicklung, Anpassung und Implementierung (existierender) generativer KI-Modelle sowie in der Erhebung, Aufarbeitung und Bereitstellung der dafür notwendigen Datensätze. Deutsche/europäische Sprachmodelle sowie Open-Source-Lösungen werden priorisiert. Der Start der i.d.R. 3-jährigen Förderprojekte ist für Februar 2025 geplant. Umgesetzt 01.02.2025 Unterabschnitt 2 (LSE 3 2024): die Verbesserung der Bildungsergebnisse, unter anderem durch gezielte Unterstützung benachteiligter Gruppen; 42. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföGÄndG): Mit dem 29. BAföGÄndG werden zentrale Vorhaben zur Stärkung der Chancengerechtigkeit in der Bildung adressiert. Neben einer Anhebung der Bedarfssätze, des Wohnkostenzuschlags für nicht bei den Eltern wohnende Geförderte und der Elternfreibeträge gehören dazu auch strukturelle Anpassungen, wie die Einführung einer Studienstarthilfe für In Kraft getreten 01.08.2024 Fortsetzung Tabelle 10 Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 57 – 58 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 Lfd. Maßnahmen Nr. Art der Maßnahme Aktionsdatum Studierende aus finanziell schlechter gestellten Familien, eines Flexibilitätssemesters und die Erleichterung des Fachrichtungswechsels. Das Gesetz ist zum Schuljahresbeginn bzw. Wintersemester 2024/2025 in Kraft getreten. Unterabschnitt 3 (LSE 3 2024): die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung zu beschleunigen, unter anderem durch eine bessere geografische Abdeckung bei digitalen öffentlichen Dienstleistungen; 43. Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK): Um den Aufwand für Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu reduzieren, finanziert die Bundesregierung die Weiterentwicklung des DNK. Der DNK ist ein digitales Unterstützungs-Tool, über das die Unternehmen einfach und unentgeltlich ihre Nachhaltigkeitsberichte erstellen können. Der weiterentwickelte DNK bildet die neuen gesetzlichen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichtserstattung ab (insbesondere CSRD), verschafft den Unternehmen einen Überblick über die für sie bestehenden Berichtspflichten, leitet sie Schritt für Schritt durch die Berichterstattung und macht die Berichte der Öffentlichkeit zugänglich. Die neue Version des DNK für berichtspflichtige Unternehmen steht den Unternehmen in einer Beta-Version seit dem 21.01.2025 zur Verfügung. Der offizielle Launch ist für den 11.03.2025 geplant. Umgesetzt 11.03.2025 44. Novellierung des Postgesetzes: Mit der Überarbeitung des Postrechts durch das im Juli 2024 in Kraft getretene Postrechtsmodernisierungsgesetz ist ein moderner Rechtsrahmen für den Postsektor geschaffen worden. Die zunehmende Digitalisierung hat die Marktgegebenheiten und Kundenbedürfnisse deutlich verändert. Mit dem neuen Recht wird auch in Zukunft eine flächendeckend angemessene Versorgung sichergestellt, der digitale Fortschritt berücksichtigt, der faire Wettbewerb sowie gute Arbeitsbedingungen und nachhaltige Postdienstleistungen gefördert und die Aufsicht durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) gestärkt. In Kraft getreten 01.07.2024 Fortsetzung Tabelle 10 Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 58 – 59 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 Lfd. Maßnahmen Nr. Art der Maßnahme Aktionsdatum 45. Durchführung des Data Governance Act: Der Data Governance Act regelt die Weiterverwendung geschützter Daten der öffentlichen Hand, Anforderungen an Datenvermittlungsdienste, damit diese als vertrauenswürdige neutrale Organisatoren für den Datenaustausch fungieren, und Anforderungen an datenaltruistische Organisationen, damit die Weitergabe der Daten durch vertrauenswürdigen Organisationen auf der Grundlage von EU-Werten und -Grundsätzen erfolgen kann. Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Durchführungsgesetzes zum Data Governance Act (DGG) auf den Weg gebracht (Kabinettsbeschluss vom 04.09.2024). Das DGG benennt insbesondere die BNetzA als zuständige nationale Aufsichtsbehörde für Datenvermittlungsdienste sowie für datenaltruistische Organisationen. Als zuständige Stelle und zentrale Informationsstelle für die Weiterverwendung geschützter Daten des öffentlichen Sektors ist das Statistische Bundesamt vorgesehen. Angekündigt 04.09.2024 46. Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung: Im November 2023 haben sich Bund und Länder auf den Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung verständigt. Damit haben sie die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der Stromnetze, der Wohnungsbau, der Mobilfunkausbau sowie die Modernisierung von Straßen, Schienen, Brücken einfacher und schneller gelingen. Verfahren werden verschlankt, das Recht modernisiert und einzelne Prüfschritte in Genehmigungsverfahren reduziert bzw. standardisiert. Digitale Lösungen sollen künftig helfen, Prozesse schneller und effizienter zu machen. Zum Stand Februar 2025 hat der Bund bereits 48 % seiner 128 konkreten Aufträge aus dem Pakt abgeschlossen. Weitere 42 % der Aufträge befinden sich in der Umsetzung. In Umsetzung 06.11.2024 Unterabschnitt 4 (LSE 3 2024): den Ausbau digitaler Kommunikationsnetze mit sehr hoher Kapazität weiter voranzubringen, indem unter anderem die notwendige Durchführung privater Investitionsvorhaben erleichtert wird und öffentliche Mittel mobilisiert werden, sofern dies erforderlich ist; Fortsetzung Tabelle 10 Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 59 – 60 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 Lfd. Maßnahmen Nr. Art der Maßnahme Aktionsdatum 47. Maßnahmen im Rahmen der Gigabitstrategie: Deutschland kommt beim Ausbau der leistungsfähigsten digitalen Infrastrukturen weiter gut voran. Nach neuen Daten der Bundesnetzagentur war im Juni 2024 bereits für 35,7 % der Haushalte Glasfaser verfügbar. 93,2 % der Fläche waren Stand Oktober 2024 mit 5G versorgt. Mittlerweile sind 90 % der Maßnahmen der Gigabitstrategie abgeschlossen oder werden fortlaufend umgesetzt. Um den Netzausbau weiter zu beschleunigen, wurde die Strategie mit dem im Oktober 2024 vorgelegten Fortschrittsbericht zur Gigabitstrategie um weitere Maßnahmen ergänzt. Hierzu zählen etwa die Durchführung einer bundesweiten Mobilfunkmesswoche, um weitere Daten über die tatsächliche Mobilfunkversorgung zu erheben, eine Informationskampagne zu den Vorteilen eines Glasfaseranschlusses und ein verstärkter Fokus auf den Ausbau der Glasfaser- Verkabelung innerhalb von Gebäuden, insbesondere in Mietwohnungen. Zudem werden die Bundesregierung und die Bundesnetzagentur unter Beteiligung der Branche ein Konzept zur Kupfer-Glas-Migration erarbeiten. Umgesetzt 14.10.2024 LSE 4 2024 4. die Dekarbonisierung des Verkehrssektors zu beschleunigen, unter anderem durch die Modernisierung des Schienennetzes. Unterabschnitt 1 (LSE 4 2024): die Dekarbonisierung des Verkehrssektors zu beschleunigen, unter anderem durch die Modernisierung des Schienennetzes. 48. Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG): Das Gesetz ist am 09.07.2024 in Kraft getreten. Die Schaffung zusätzlicher Finanzierungsoptionen im BSWAG (z.B. hinsichtlich der Kosten für Unterhaltung und Instandhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes) ermöglicht Investitionen auch in die bestehende Eisenbahninfrastruktur mit dem Ziel einer Steigerung von deren Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit. Zugleich werden insbesondere die Grundlagen geschaffen für eine Kostenaufteilung beim Schienenersatzverkehr im Zusammenhang mit der Generalsanierung von sog. Hochleistungskorridoren und die Förderung von Fahrzeugen hinsichtlich des European In Kraft getreten 09.07.2024 Fortsetzung Tabelle 10 Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 60 – 61 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 Lfd. Maßnahmen Nr. Art der Maßnahme Aktionsdatum Train Control System (ETCS). Darüber hinaus enthält das Gesetz Klarstellungen in Bezug auf Empfangsgebäude und Finanzierungen im Bestandsnetz. 49. Betriebskostenförderung im Einzelwagenverkehr: Mit der zum 01.06.2024 in Kraft getretenen Betriebskostenförderung entlastet der Bund die Eisenbahnverkehrsunternehmen im Einzelwagenverkehr anteilig bei den hohen Betriebskosten. Ziel ist, den Einzelwagenverkehr als wichtigen Hebel für Verkehrsverlagerungen hin zur Schiene zu sichern und zu stärken. Im Bundeshaushalt standen für 2024 rund 300 Mio. Euro zur Verfügung (Regierungsentwurf 2025: 300 Mio. Euro für 2025). Die Richtlinie ist bis 31.05.2029 befristet und soll 2026 evaluiert werden. In Kraft getreten 01.06.2024 50. Einführung der Mautpflicht für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm): Die Richtlinie 1999/62/EG (sogenannte Wegekosten- oder auch Eurovignetten-Richtlinie) regelt die Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren auf EU-Ebene abschließend. Die Richtlinie verpflichtet Deutschland zur Absenkung der Mautpflichtgrenze auf Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zGm. Die Ausweitung erfolgte mit dem Dritten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften zum 01.07.2024 und stellt wichtige Weichen für eine nachhaltige Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur und im Hinblick auf das Klimaschutzziel. In Kraft getreten 01.07.2024 51. Aufbau Lkw-Schnellladenetz entlang von Bundesautobahn auf bundeseigenen Flächen: Die Autobahn GmbH des Bundes führt eine erste Ausschreibungsrunde für Lkw-Ladestandorte an rund 130 unbewirtschafteten Autobahn-Rastanlagen durch. Dem Konzept hat der im für Verkehr zuständigen Ausschuss des Bundestages am 03.07.2024 zugestimmt, die Vergabeunterlagen wurden am 16.09.2024 veröffentlicht. Ein weiteres Verfahren für die rund 220 Standorte an den bewirtschafteten Rastanlagen folgt 2025. Um Netzanschlüsse für das Lkw-Schnellladenetz möglichst zügig bereitstellen zu können, hat die Autobahn GmbH des Bundes bereits ab Juli 2024 vorausschauend die Netzanschlussbestellungen für die rund 350 Standorte des Lkw-Schnellladenetzes auf bundeseigenen Flächen für den Umgesetzt 03.07.24 Fortsetzung Tabelle 10 Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 61 – 62 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 Lfd. Maßnahmen Nr. Art der Maßnahme Aktionsdatum Bedarf der 2030er Jahre eingeleitet. Die Beauftragung aller Netzanschlüsse soll bis zum zweiten Quartal 2025 erfolgen, der Zuschlag in o.g. Vergabeverfahren ist in der zweiten Jahreshälfte 2025 geplant. 52. Verordnung über die Neuordnung des Ladesäulenrechts: Mit der Neuregelung sollen die Ladesäulenverordnung (LSV) und die Preisangabenverordnung (PAngV) an die Vorgaben der Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) angepasst werden. Im Bereich der LSV wird geregelt, dass die Bundesnetzagentur die Einhaltung der technischen Anforderungen der AFIR an öffentlich zugänglichen Ladepunkte überwachen kann. In der PAngV wird insbesondere vorgesehen, dass auf Schnellladesäulen mit einer Leistung von 50 Kilowatt und mehr, die bis zum 13. April 2024 errichtet wurden und die damit nicht in den Anwendungsbereich der AFIR fallen, die AFIR-Vorgaben für die Preiskomponenten des punktuellen Ladens übertragen werden. Angekündigt 20.12.2024 Fortsetzung Tabelle 10 Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 62 – 63 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 Tabelle 11: Maßnahmen zur Implementierung der Europäischen Säule Sozialer Rechte (ESSR-Tabelle) Grundsatz Liste der Maßnahmen Effekt der Maßnahme 1. Allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen Startchancen- Programm Das Startchancen-Programm zielt auf die Entkoppelung des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft. Bund und Länder stellen ab dem Schuljahr 2024/25 über eine Gesamtlaufzeit von 10 Jahren insgesamt 20 Mrd. Euro für insgesamt etwa 4.000 Schulen mit hohem Anteil an sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern bereit. Schule macht stark Die seit 2021 bestehende Initiative richtet sich an alle Schularten und Jahrgangsstufen im Primarbereich und in der Sekundarstufe I. Lehrkräfte und Schulleitungen von 200 Schulen arbeiten in der Initiative mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus 13 Forschungseinrichtungen und Universitäten zusammen. Gemeinsam entwickeln Schulen und Wissenschaft Strategien und Ansätze für den Unterricht und für den Schulalltag, ausgerichtet auf die Bedürfnisse vor Ort. Die Praxiserfahrung der Lehrkräfte fließt direkt in die gemeinsamen Konzepte ein. Diese werden sofort in der Praxis erprobt und – wenn nötig – angepasst und weiterentwickelt. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler binden aktuellste Ergebnisse und Erfahrungen aus dem internationalen und nationalen Forschungskontext in den Entwicklungsprozess ein. „Schule macht stark“ wird 2025 beendet und die Ergebnisse aus der Initiative werden in das Startchancen-Programm überführt. So sollen möglichst viele Schülerinnen und Schüler von den Konzepten und Strategien profitieren, die bei „Schule macht stark“ erarbeitet wurden und werden. Umsetzung der Förderstrategie für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler Die Förderstrategie der Kultusministerkonferenz verfolgt mit einer Handlungsperspektive von mehreren Jahren langfristig und kontinuierlich das Ziel, die Förderung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler so zu verbessern, dass der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die am Ende ihres Bildungsganges ein Mindestniveau der Kompetenzentwicklung nicht erreichen, wesentlich reduziert wird. Auf diesem Weg sollen zugleich die Chance auf einen Schulabschluss sowie die erfolgreiche Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben für alle Schülerinnen und Schüler erhöht werden. Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 63 – 64 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 Grundsatz Liste der Maßnahmen Effekt der Maßnahme Wesentliche Maßnahmen sind dabei u.a. die individuelle Förderung im Unterricht, ein praxisnah gestalteter Unterricht, die verstärkte Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund, die Entwicklung geeigneter Ganztagsangebote sowie die Professionalisierung der beruflichen Orientierung. Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung Durch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung wurden finanzielle Anreize und Rahmenbedingungen für berufliche Weiterbildungen gestärkt und die Instrumente der Aus- und Weiterbildungsförderung für Betriebe, Ausbildungssuchende, Beschäftigte und Arbeitslose weiterentwickelt. Die Förderinstrumente unterstützen eine präventive und vorausschauende Arbeitsmarktpolitik. Die Inanspruchnahme der Weiterbildungsförderung ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Aussagen zur konkreten Wirkung der Anpassungen durch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung sind auf Grundlage valider statistischer Daten aktuell noch nicht möglich. ESF-Plus-Programm „Bildung und Engagement ein Leben lang“ Mit dem ESF Plus-Programm BELL werden Projekte unterstützt, die dazu beitragen die Potenziale des lebenslangen Lernens auch für ältere Menschen zu realisieren. Ziele des Programms sind das Erhöhen von Bildungsaktivitäten älterer Menschen sowohl als Lernende als auch Wissensvermittelnde durch einen quantitativen Ausbau von Bildungsgelegenheiten für ältere Menschen, eine qualitative Weiterentwicklung im Sinne einer besseren Passung von Bildungsformaten und -themen mit den Präferenzen und Kompetenzen von älteren Menschen sowie eine inklusive und diverse Gestaltung von Bildungsgelegenheiten, die sich an ältere Menschen in ihrer Heterogenität richten. Übergreifend trägt das Programm dazu bei, die gesellschaftliche Teilhabe Älterer zu verbessern, ihre Gesundheit, Selbstständigkeit und Lebensqualität zu erhalten, ihr Erfahrungswissen zu nutzen und das Potenzial älterer Menschen für Innovationen und freiwilliges Engagement zu fördern. 2. Gleichstellung der Geschlechter Bündnis "Gemeinsam gegen Sexismus" Ziel des Bündnisses ist die Überwindung von Sexismus mit Schwerpunkt Arbeitsplatz. Fortsetzung Tabelle 11 Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 64 – 65 Deutscher Fortschrittsbericht 2025 Grundsatz Liste der Maßnahmen Effekt der Maßnahme 3. Chancengleichheit Aktionsplan „Queer Leben“ Dieser Aktionsplan des Bundes hat die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zum Ziel. Er enthält auch ein Unterkapitel zum Schutz vor LSBTIQ*- Feindlichkeit am Arbeitsplatz. Ein Großteil der Maßnahmen des Aktionsplans wurde bereits umgesetzt oder befindet sich in Umsetzung. Ein Bericht zum Umsetzungsstand des Aktionsplans wurde von der Bundesregierung verabschiedet und dem Bundestag vorgelegt. Der Bericht kann hier eingesehen werden (s. v.a. S. 15 and 36): Deutscher Bundestag Drucksache 20/14250 --- Bericht der Bundesregierung zum Umsetzungsstand des Aktionsplans für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt „Queer leben“. Der Aktionsplan wird derzeit auch extern evaluiert. 4. Aktive Unterstützung

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