Deutscher Fortschrittsbericht 2025
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Deutscher Fortschrittsbericht 2025
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/62
21. Wahlperiode 22.04.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. April 2025.
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Inhalt
Vorbemerkungen zum Fortschrittsbericht 2025 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
1. Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
2. Gesamtwirtschaftliches Umfeld in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
3. Haushaltsentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
3.1. Entwicklung des Staatshaushalts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
3.2. Entwicklung des Bundeshaushalts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
4. Entwicklung der Nettoausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
4.1. Pfad für das Wachstum der Nettoausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
4.2. Entwicklung der Nettoausgaben in den Jahren 2024 und 2025 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
5. Reformen und Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
5.1. Reformen und Investitionen in Antwort auf die Länderspezifischen Empfehlungen
und zur Adressierung der gemeinsamen EU-Prioritäten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
5.1.1. Bessere Rahmenbedingungen setzen, öffentliche Investitionen stärken . . . . . . . 20
5.1.2. Kohäsionspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
5.1.3. Fachkräfteengpässen entgegenwirken und Arbeitsproduktivität stärken . . . . . . . 22
5.1.4. Dekarbonisierung des Verkehrssektors. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
5.2. Reformen und Investitionen zur Adressierung eines makroökonomischen
Ungleichgewichtes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
5.3. Zuschüsse aus dem DARP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
5.4. Ausgewählte Aspekte der Umsetzung der Europäischen Säule Sozialer Rechte . . . . . 30
6. Tabellenanhang. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 2 –
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Kasten-Verzeichnis
Kasten 1: Fiskalische Anforderungen des reformierten Stabilitäts- und
Wachstumspakts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Kasten 2: Länderspezifische Empfehlungen des Rates der Europäischen Union
für Deutschland aus dem Jahr 2024 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Kasten 3: Länderbeitrag zum jährlichen Fortschrittsbericht 2025: Maßnahmen der
Länder zur Beschleunigung und Digitalisierung von Genehmigungsverfahren . . . . . . . 23
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Entwicklung des Leistungsbilanzsaldos . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Finanzierungssalden und Schuldenstand des Staates . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Tabelle 2: Finanzierungssalden nach staatlichen Ebenen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Tabelle 3: Wesentliche Kennziffern des Bundeshaushalts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Tabelle 4: Gesamtstaatliche Nettoausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Tabelle 5: Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Tabelle 6: Technische Annahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Tabelle 7: Projektion der Staatsfinanzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Tabelle 8: Diskretionäre einnahmeseitige Maßnahmen (DRM) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Tabelle 9: Auswirkungen der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)
auf die Projektion- Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Tabelle 10: Umsetzung der Länderspezifischen Empfehlungen (CeSaR-Tabelle) . . . . . 40
Tabelle 11: Maßnahmen zur Implementierung der Europäischen Säule Sozialer
Rechte (ESSR-Tabelle) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Tabelle 12: Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
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4
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Vorbemerkungen
zum
Fortschrittsbericht 2025
1 Am 30. April 2024 sind die Verordnungen
zum reformierten Stabilitäts- und
Wachstumspakt (SWP) in Kraft getreten. Die Verordnung
(EU) 2024/1263 sieht vor, dass die
Mitgliedstaaten ihre Finanz- und Wirtschaftspolitik in Form
sogenannter mittelfristiger
finanzpolitischstruktureller Pläne (FSP) sowie jährlicher
Fortschrittsberichte (APR) darlegen. Die
Bundesregierung kommt mit diesem Bericht ihrer Pflicht
gemäß Artikel 21 der Verordnung über die
wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und
über die multilaterale haushaltspolitische
Überwachung nach. Der APR folgt dabei den Leitlinien
der Europäischen Kommission für die
Mitgliedstaaten zu den Informationsanforderungen für
die mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen
Pläne und den jährlichen Fortschrittsberichten.1
Die deutschen Länder haben – koordiniert durch
das Land Sachsen, das den Vorsitz der
Ministerpräsidentenkonferenz innehat – einen eigenen
Textteil „Maßnahmen zur Beschleunigung und
1 Die Finanzierung von neuen Maßnahmen und Programmen erfolgt innerhalb der bestehenden Haushaltansätze bzw.
Stellenpläne der betroffenen Einzelpläne. Die Anführung von Maßnahmen in diesem Bericht präjudiziert weder die laufenden
noch künftige Haushaltsverhandlungen.
Digitalisierung von Genehmigungsverfahren“
beigetragen (siehe Kasten 3). Der Beitrag gibt die
Perspektive der Länder wieder; mit der
Veröffentlichung im APR macht sich die
Bundesregierung den Text nicht zu eigen.
2 Das Bundeskabinett hat den vorliegenden
Fortschrittsbericht am 16. April 2025 gebilligt.
Die darin enthaltene Projektion der
Haushaltsentwicklung aller staatlichen Ebenen für das
Jahr 2025 beruht auf dem Regierungsentwurf
zum Bundeshaushalt 2025 vom 17. Juli 2024, der
Jahresprojektion der Bundesregierung zur
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom 29.
Januar 2025 sowie einer auf dieser Jahresprojektion
basierenden Fortschreibung der Ergebnisse des
Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 22. bis
24. Oktober 2024. Stichtag der Projektion ist der
31. März 2025. Um den Haushaltsplanungen der
zukünftigen Bundesregierung nicht
vorzugreifen, wurden keine Annahmen zu den fiskalischen
Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 4 –
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Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Folgen der Grundgesetz-Änderungen vom
25. März dieses Jahres getroffen.
3 Der APR wurde von der Bundesregierung
unmittelbar nach Kabinettbeschluss an den
Deutschen Bundestag und den Deutschen
Bundesrat übersandt und wird fristgerecht an die
Europäische Kommission übermittelt. Nach
der Befassung im ECOFIN-Rat wird die
Bundesregierung auch die Ratsstellungnahme zum
Programm an den Deutschen Bundestag
übersenden. Die APR aller EU-Mitgliedstaaten sowie
die entsprechenden Analysen der Europäischen
Kommission und die Empfehlungen des ECO-
FIN-Rats sind auf der Seite der Europäischen
Kommission veröffentlicht:
https://economy-finance.ec.europa.eu/econo-
mic-and-fiscal-governance
Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 5 –
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Deutscher Fortschrittsbericht 2025
4 Die Bundesregierung hat aufgrund der
vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025
mit der Europäischen Kommission im November
2024 vereinbart, die Abgabe des ersten
finanzpolitisch-strukturellen Plans (FSP) zu verschieben.
Demzufolge ist bisher keine finanzpolitische
Verpflichtung in Form eines Nettoausgabenpfades
für den deutschen Staatshaushalt festgelegt. Der
vorliegende Bericht umfasst daher keine
Ausführungen zur Einhaltung des Nettoausgabenpfads
sowie zu Fortschritten bei der Umsetzung von
ggf. im FSP enthaltenen Investitionen und
Reformen.
5 Der APR enthält eine gesamtwirtschaftliche
und eine fiskalische Projektion für das
laufende Jahr auf Grundlage der Jahresprojektion der
Bundesregierung. Ausgehend von einem
gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizit in Höhe
von 2,8 % im Jahr 2024 wird auf Grundlage des
ersten Regierungsentwurfes zum
Bundeshaushalt 2025 für das laufende Jahr eine leichte
Reduzierung des Defizits auf rund 2 ½ % des BIP
erwartet. Die Schuldenstandsquote dürfte gemäß
dieser Projektion leicht auf rund 62 ¾ % des BIP
ansteigen. Das Wachstum der Nettoausgaben als
zentraler Indikator der europäischen
Haushaltsüberwachung würde sich von 3,8 % im Jahr 2024
auf rund 2 ½ % im Jahr abschwächen. Gemessen
an den strukturellen Indikatoren zeigt sich eine
schrittweise Konsolidierung. Für das Jahr 2025
wird eine leichte Verbesserung des
strukturellen Primärsaldos auf rd. - ½ % des BIP erwartet.
Diese moderat restriktive Ausrichtung des
deutschen Staatshaushalts steht im Einklang mit den
Empfehlungen des Rates für die Eurozone.
6 Aufgrund der Bundestagswahl am 23.
Februar 2025 kann die Ausrichtung der deutschen
Finanz- und Wirtschaftspolitik erst mit Abschluss
eines Koalitionsvertrages durch eine neue
Bundesregierung festgelegt werden. Initiiert durch
Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU/
CSU und SPD wurden mit der erforderlichen
Mehrheit des Deutschen Bundestages und des
Bundesrates die verfassungsrechtlichen
Vorgaben für die Finanzpolitik in Deutschland
grundlegend reformiert und an die bestehenden sowie
neuen gesamtwirtschaftlichen und
sicherheitspolitischen Herausforderungen angepasst. Die
Änderung des Grundgesetzes wurde am 24. März
2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und
trat am folgenden Tag, den 25. März 2025, in
Kraft.
1.
Zusammenfassung
Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 6 –
7
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
7 Das Gesetzespaket enthält unter anderem die
Ausnahme von Verteidigungsausgaben oberhalb
von 1 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP) von
der regulären Kreditobergrenze der
Schuldenregel, die Möglichkeit für den Bund ein
Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für
zusätzliche Investitionen mit einem Volumen
von bis zu 500 Mrd. Euro zu errichten, wobei
Investitionen aus dem Sondervermögen innerhalb
einer Laufzeit von 12 Jahren bewilligt werden
können, sowie eine gezielte Erweiterung des
Verschuldungsrahmens durch Erhöhung der
Obergrenze für die strukturelle Nettokreditaufnahme
der Länder auf 0,35 % des BIP. Diese
finanzpolitischen Beschlüsse werden die
Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und damit den europäischen
Pfeiler der NATO massiv stärken.
8 Insgesamt ermöglichen diese
Maßnahmen eine Investitionsoffensive, mit welcher
die Wachstumsvoraussetzungen der deutschen
Volkswirtschaft spürbar gestärkt werden
können. Hierzu leisten insbesondere Investitionen
in die Infrastruktur beziehungsweise die
Modernisierung des öffentlichen Kapitalstocks einen
substanziellen Beitrag: So ist die Qualität der
Infrastruktur ein wesentlicher Standortfaktor,
der sowohl die Wettbewerbsfähigkeit als auch
die mittelfristigen Wachstumsaussichten einer
Volkswirtschaft beeinflusst. Bis der
Bundeshaushalt 2025 auf Grundlage dieser veränderten
Rahmenbedingungen durch die neue
Bundesregierung aufgestellt ist, sichert die vorläufige
Haushaltsführung gem. Art. 111 Absatz 1 Grundgesetz
(GG) die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung.
9 Die deutsche Wirtschafts- und Finanzpolitik
steht vor Herausforderungen durch geopolitische
Unsicherheiten, die zusätzliche
Verteidigungsausgaben und Handelsspannungen nach sich
ziehen, sowie durch den demografischen
Wandel, der Fachkräfteengpässe verstärkt und die
Produktivitätsentwicklung in den Fokus rückt.
Zudem verursacht der Klimawandel hohe
wirtschaftliche Kosten und erfordert erhebliche
Investitionen in eine treibhausgasneutrale
Wirtschaft. Schließlich bremsen Standortfaktoren wie
Investitionsstaus in Digitalisierung und
Infrastruktur sowie übermäßige Bürokratie die
wirtschaftliche Dynamik. Die Bundesregierung hat
bereits große Fortschritte bei der Energiepolitik,
der Fachkräfteeinwanderung, der Digitalisierung
und der Beschleunigung von Planungs- und
Genehmigungsverfahren erzielt. Es bestehen aber
weiterhin Reformbedarfe, insbesondere beim
Bürokratieabbau und der Digitalisierung. Die
wirtschaftliche Schwäche führte zuletzt zu einer
Korrektur der gesamtwirtschaftlichen Projektionen.
Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung bleibt
im Frühjahr 2025 hinter den Erwartungen
zurück und das Bruttoinlandsprodukt wächst nur
verhalten. Die derzeitige Wachstumsschwäche
ist nicht nur konjunkturell bedingt, sondern
zunehmend auch struktureller Natur. Das seit Jahren
rückläufige Wachstum des Produktionspotenzials
fällt mit zuletzt 0,4 % bis 0,6 % auch im
europäischen Vergleich niedrig aus.
10 Um Wachstum und Modernisierung zu
fördern, hat die Bundesregierung in der 20.
Legislaturperiode die öffentlichen Investitionen
insbesondere im Jahr 2024 gesteigert. Die
preisbereinigten öffentlichen Investitionen gemäß
VGR wuchsen im Jahr 2024 um 1,6 %. Beim Bund
soll der Anteil der investiven Ausgaben – nach
Abgrenzung der Finanzstatistik – von 12,2 % im
Jahr 2024 gemäß dem Regierungsentwurf vom
Juli 2024 auf 16,6 % im Jahr 2025 gesteigert
werden. Trotz der Erhöhung der investiven
Ausgaben aus dem Bundeshaushalt und seiner
Sondervermögen in den vergangenen Jahren ist der
Modernitätsgrad des öffentlichen Kapitalstocks
rückläufig, wodurch zusätzlicher öffentlicher
Investitionsbedarf besteht.
Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 7 –
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Deutscher Fortschrittsbericht 2025
11 Die Umsetzung der Maßnahmen des
Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP)
verläuft planmäßig, um gezielte Reformen und
Investitionen in den Bereichen Digitalisierung,
Klimaschutz und soziale Resilienz konsequent
voranzutreiben. Insgesamt stehen 30,3 Mrd. Euro
an EU-Fördermitteln zur Verfügung, von denen
bis Ende 2024 bereits fast zwei Drittel abgerufen
wurden. Die EU-Kommission forderte
Deutschland außerdem auf, seinen
Leistungsbilanzüberschuss (LBÜ) und damit das makroökonomische
Ungleichgewicht zu reduzieren. Im Jahr 2024 lag
der LBÜ bei 5,8 % in Relation zum BIP und damit
knapp unter dem kritischen EU-Wert von 6 %
in Relation zum BIP. Die Bundesregierung
betrachtet den deutschen LBÜ nicht als Ausdruck
eines makroökonomischen Ungleichgewichts
und auch nicht als Verwundbarkeit. Vielmehr ist
der LBÜ ein Ausdruck dezentraler,
marktbasierter Entscheidungen, bei dem komparative
Wettbewerbspositionen, Güterstruktur und Erträge
aus der hohen deutschen
Auslandsnettovermögensposition zum Ausdruck kommen. So belief
sich der Handelsbilanzüberschuss (Waren und
Dienstleistungen) in Relation zum BIP im Jahr
2024 auf 3,8 % in Relation zum BIP. Die
deutsche Wirtschaftspolitik zielt weder auf die
Aufrechterhaltung noch auf die Reduktion des LBÜ
ab. Allerdings stellen zahlreiche
wirtschaftspolitische Maßnahmen der Bundesregierung auf die
Stärkung der binnenwirtschaftlichen Dynamik
ab. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang
nicht zuletzt auch das neue Sondervermögen
Infrastruktur, das zu einer substanziellen
Ausweitung öffentlicher Investitionen in Deutschland
führen wird.
12 Um die Modernisierung der deutschen
Wirtschaft auch ökologisch und sozial nachhaltig zu
gestalten, wurden zudem umfangreiche
Maßnahmen beschlossen, die auch zur Erreichung
der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen
beitragen (siehe Tabelle 12). Die
Bundesregierung sieht das Finanzsystem als
entscheidenden Hebel, für eine zukunftsfähige, nachhaltige
Volkswirtschaft.
13 Aufgrund der vorgezogenen Wahl zum
Deutschen Bundestag konnten zahlreiche
wirtschaftspolitische Reformen nicht mehr
abgeschlossen werden. Viele zentrale Maßnahmen,
darunter zur Fachkräftesicherung,
Digitalisierung und Klimapolitik, wurden jedoch bereits
konzipiert und einige Maßnahmen auf den Weg
gebracht. Der notwendige Dreiklang aus der
Adressierung öffentlicher Investitionsbedarfe,
der Sicherung tragfähiger öffentlicher Finanzen
und der Umsetzung umfangreicher
Strukturreformen obliegt der neuen Bundesregierung.
Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 8 –
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Deutscher Fortschrittsbericht 2025
14 Die deutsche Wirtschaft befindet sich seit
inzwischen zwei Jahren in einer Stagnation, was
konjunkturelle, vor allem aber strukturelle
Ursachen hat. Konjunkturell erholt sich die
deutsche Wirtschaft zögerlicher als erwartet von den
Schocks der jüngeren Vergangenheit. Gleichzeitig
befindet sich Deutschland seit längerem in einer
strukturellen Wachstumsschwäche. So lag das
(preis- und saisonbereinigte)
Bruttoinlandsprodukt im vierten Quartal 2024 in etwa auf dem
Niveau des Vergleichszeitraums des Jahres 2019.
15 Im Zuge der durch den russischen
Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelösten Energiekrise
2022/2023 ist es in einem
gesamtgesellschaftlichen Kraftakt gelungen, die Energieversorgung
in Deutschland über alle Energieträger hinweg zu
stabilisieren und sich von der starken
Abhängigkeit von russischen Energieimporten zu lösen
(vgl. JWB 2023, Tz 51 ff. und JWB 2024, Tz 107).
Mit den temporär eingeführten Strom-, Gas-
und Wärmepreisbremsen, der Verhinderung von
Energiesperren sowie weiteren Soforthilfen und
Einmalzahlungen konnte die Bundesregierung
die unmittelbaren Krisenfolgen abfedern.
Gleichzeitig haben sich die Preise für Gas und Strom
wieder deutlich reduziert. So lagen die
Strompreise bei Neuabschlüssen in der Industrie
(Jahresverbrauch 160.000 bis 20 Mio. kWh)
zuletzt unter dem Niveau der Jahre 2017 bis 2020
(vgl. JWB 2025, Tz 81). Diese Rückführung der
Energiepreise ist wesentlich für das Ziel der
Bundesregierung, dass Deutschland ein wichtiger
Industriestandort bleibt. Trotz der schwierigen Lage
ist es in der vergangenen Legislaturperiode
gelungen, große Investitionen in
Schlüsseltechnologien zu realisieren, die bestehende
Abhängigkeiten weiter zu verringern und damit auch die
Resilienz des Standorts zu erhöhen.
16 Zuletzt prägten insbesondere die
nachwirkenden Kaufkraftverluste aufgrund des seit 2021
deutlich angestiegenen Verbraucherpreisniveaus
Stimmung und Konsumverhalten der privaten
Haushalte und damit auch die
gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Trotz des deutlichen
Rückgangs der Inflation im Jahr 2024 auf 2,2 % und
spürbar gestiegener Realeinkommen ergaben
sich aus dem privaten Verbrauch auch im
zweiten Halbjahr 2024 nur verhaltene Impulse. Neben
einer weiterhin erhöhten Sparneigung der
privaten Haushalte war das Jahr 2024 von einer
anhaltenden Investitionszurückhaltung geprägt.
Inzwischen zeigt sich eine deutliche
gesamtwirtschaftliche Unterauslastung aufgrund einer
sowohl im Inland als auch im Ausland schwachen
2. Gesamtwirtschaftliches
Umfeld in Deutschland
Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 9 –
10
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Nachfrage. Gleichzeitig gingen von der
fiskalischen Ausrichtung für sich genommen im
vergangenen Jahr insgesamt keine diskretionären
Impulse für eine konjunkturelle Belebung aus.
Zudem weist Deutschland im internationalen
Vergleich eine niedrige öffentliche
Schuldenstandsquote auf. Zuletzt lag das um
Konjunktur- und Einmaleffekte sowie um Zinsausgaben
bereinigte Budgetdefizit der übrigen G7 im
ungewichteten Mittel fast doppelt so hoch wie in
Deutschland. Diese Umstände gilt es bei einem
Vergleich mit anderen großen Industrienationen
zur wirtschaftlichen Entwicklung in den
vergangenen Jahren sowie mit Blick auf die
Handlungsspielräume zur Erhöhung öffentlicher
Investitionen zu berücksichtigen.
17 Trotz der konjunkturellen Schwäche
hatten im vergangenen Jahr so viele Menschen wie
nie zuvor einen Arbeitsplatz. Die
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erreichte im
Durchschnitt des vergangenen Jahres mit rund
34,9 Mio. Personen einen Höchststand – das sind
rund 1,4 Mio. zusätzliche Personen seit 2019.
Infolge der demografischen Entwicklung ging der
Beschäftigungsaufbau seit Anfang 2023 in
Summe ausschließlich auf ausländische Arbeitskräfte
zurück. Dieser Erfolg ist auch den verbesserten
Regelungen für die Fachkräfteeinwanderung zu
verdanken. Allerdings ist die
Beschäftigungsentwicklung durch unterschiedliche, in Teilen
gegenläufige sektorale Muster geprägt: Dem
Rückgang der Beschäftigung im Verarbeitenden
Gewerbe insgesamt steht ein Zuwachs in
anderen Bereichen, wie etwa im Start-up- sowie
Clean-Tech-Bereich oder in der Pharmaindustrie,
gegenüber. Hierin zeigt sich neben
konjunkturellen Faktoren ein beschleunigter Strukturwandel.
Auch in den Dienstleistungsbranchen,
insbesondere im Gesundheits- und Sozialwesen, wurde
teils merklich Beschäftigung aufgebaut. Die
Arbeitslosenquote lag im Jahr 2024 im Durchschnitt
erstmals seit 2016 wieder bei der Marke von 6 %.
Im EU-Vergleich weist Deutschland aber trotz
der schwierigen konjunkturellen Lage weiterhin
eine sehr geringe Erwerbslosigkeit auf.
18 Die derzeitige Wachstumsschwäche ist
jenseits der kurzfristigen Entwicklungen vor allem
Ausdruck struktureller Ursachen. Das seit
Jahren rückläufige Wachstum des
Produktionspotenzials fällt mit zuletzt 0,4 % bis 0,6 % auch im
europäischen Vergleich niedrig aus. Im
Jahreswirtschaftsbericht 2025 hat die Bundesregierung
die hierfür wesentlichen Ursachen ausführlich
dargelegt. Im Kern geht es um die folgenden vier
grundlegenden strukturellen Entwicklungen:
a. Die geopolitische Zeitenwende prägt seit dem
völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands
gegen die Ukraine die internationale Politik
und erfordert nicht zuletzt in Deutschland
zusätzliche Ausgaben sowohl für die Landes-
und Bündnisverteidigung als auch für die
Unterstützung der Ukraine. Hinzu kommen
eine immer konfrontativere Handelspolitik
wesentlicher Handelspartner sowie
internationale Investitionsbeschränkungen, die die
Fragmentierung der Weltwirtschaft erhöhen
könnten.
b. Der demografische Wandel und die damit
verbundene Alterung der Gesellschaft gewinnen
mit dem Eintritt der Babyboomer-Generation
in den Ruhestand in den kommenden Jahren
ökonomisch noch mehr an Bedeutung und
können Fachkräfteengpässe verschärfen. Die
Altersstruktur der Bevölkerung mit einem
rückläufigen Anteil von Personen im
erwerbsfähigen Alter wirkt sich zunehmend auf den
Arbeitsmarkt aus. Angesichts sich
verstärkender Knappheiten auf dem Arbeitsmarkt
kommt nicht zuletzt der
Produktivitätsentwicklung in den kommenden Jahren eine
wesentliche Bedeutung für den Erhalt des
Wohlstands zu.
Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 10 –
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Deutscher Fortschrittsbericht 2025
c. Der menschengemachte Klimawandel und
seine zunehmend krisenhafte Zuspitzung in
Extremwetterlagen mit sehr hohen
wirtschaftlichen und sozialen Kosten verdeutlichen die
Dringlichkeit, die Dekarbonisierung global
voranzutreiben und gleichzeitig wirksame
Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen
des Klimawandels zu ergreifen. Zuletzt sind
die Treibhausgas- (THG-) Emissionen sowohl
in der EU als auch in Deutschland
zurückgegangen. Der notwendige Umbau der
Wirtschaft auf dem Weg zur
Treibhausgasneutralität geht mit entsprechenden Kosten einher
und erfordert umfassende private, aber auch
öffentliche Investitionen.
d. Nicht zuletzt hemmen in den vergangenen
Jahrzehnten vernachlässigte Standortfaktoren
Produktivität und Wachstumspotenzial.
Obwohl die investiven Ausgaben im
Bundeshaushalt in den letzten Jahren erhöht wurden, ist
über viele Jahre ein immenser öffentlicher
Investitionsstau bei Digitalisierung,
Infrastruktur und Verteidigung entstanden.
Darüber hinaus haben, auch durch europäische
Vorgaben, Berichts- und Nachweispflichten
sowie stärkere Regulierung zu zusätzlicher
und teils übermäßiger Bürokratie geführt.
Trotz substanzieller Fortschritte ist auch das
Planungs- und Genehmigungsrecht für
Infrastrukturvorhaben noch immer hochkomplex.
19 Die zuletzt erfolgten Korrekturen der
gesamtwirtschaftlichen Projektionen sind nicht
zuletzt im Kontext des vorzeitigen Endes der
Legislaturperiode zu sehen, wodurch die
Umsetzung des breiten Reformprogramms
(„Wachstumsinitiative“) vorerst nicht fortgeführt werden
kann. Viele der darin enthaltenen
Gesetzesänderungen, die auch einige der länderspezifischen
Empfehlungen der EU aufgreifen, sind bereits
ausgearbeitet und könnten in naher Zukunft
noch umgesetzt werden.
Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 11 –
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Deutscher Fortschrittsbericht 2025
3.1. Entwicklung des Staatshaushalts
20 Die finanzpolitische Ausgangslage ist von
den kurzfristigen Herausforderungen der noch
anhaltenden makroökonomischen
Auswirkungen sich überlagernder Krisen sowie den
strukturellen Herausforderungen der deutschen
Volkswirtschaft in mittlerer und langer Frist
und den damit einhergehenden hohen
gesamtwirtschaftlichen Investitionsbedarfen sowie
dem Erfordernis umfassender Strukturreformen
gekennzeichnet. Nach den Jahren mit in Folge
der überlagernden Krisen hohen
gesamtstaatlichen Defiziten ist der Finanzierungssaldo im
Jahr 2024 mit - 2,8 % des BIP im Vergleich zum
Vorjahr nahezu unverändert. Im laufenden Jahr
dürfte sich das Defizit gemäß aktueller
Projektion (auf Basis des Regierungsentwurfs für den
Bundeshaushalt 2025 vom Juli 2024) auf rund
2 ½ % des BIP leicht verringern (siehe Tabelle 1).
Das Defizit entfällt dabei hauptsächlich auf den
Bund (siehe Tabelle 2). Die projizierte
Verringerung des Defizits im Jahr 2025 ist auf einen
Anstieg der gesamtstaatlichen Einnahmen
zurückzuführen.
Tabelle 1: Finanzierungssalden und Schuldenstand des Staates
2023 2024 2025
in % des BIP
Finanzierungssaldo -2,5 -2,8 -2 ½
Struktureller Finanzierungssaldo -2,0 -1,9 -1 ½
Struktureller Primärsaldo -1,1 -0,8 - ½
Maastricht-Schuldenstand 62,9 62,5 62 ¾
Veränderung der Schuldenquote -2,1 -0,4 ½
Angaben für 2025 sind auf ¼ Prozentpunkte des BIP gerundet.
Tabelle 2: Finanzierungssalden nach staatlichen Ebenen
2023 2024 2025
in % des BIP
Bund -2,2 -1,4 -1 ½
Länder -0,2 -0,6 - ¼
Gemeinden -0,3 -0,4 - ½
Sozialversicherung 0,2 -0,2 - ¼
Staat insgesamt -2,5 -2,8 -2 ½
Angaben für 2025 sind auf ¼ Prozentpunkte des BIP gerundet.
Differenzen zwischen dem Finanzierungssaldo für den Staat insgesamt und der
Summe der Finanzierungssalden der staatlichen Ebenen sind rundungsbedingt.
3.
Haushaltsentwicklung
Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 12 –
13
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
lichen Defiziten ist der Finanzierungssaldo im
Jahr 2024 mit - 2,8 % des BIP im Vergleich zum
Vorjahr nahezu unverändert. Im laufenden Jahr
dürfte sich das Defizit gemäß aktueller
Projektion (auf Basis des Regierungsentwurfs für den
Bundeshaushalt 2025 vom Juli 2024) auf rund
2 ½ % des BIP leicht verringern (siehe Tabelle 1).
Das Defizit entfällt dabei hauptsächlich auf den
Bund (siehe Tabelle 2). Die projizierte
Verringerung des Defizits im Jahr 2025 ist auf einen
Anstieg der gesamtstaatlichen Einnahmen
zurückzuführen.
Tabelle 1: Finanzierungssalden und Schuldenstand des Staates
2023 2024 2025
in % des BIP
Finanzierungssaldo -2,5 -2,8 -2 ½
Struktureller Finanzierungssaldo -2,0 -1,9 -1 ½
Struktureller Primärsaldo -1,1 -0,8 - ½
Maastricht-Schuldenstand 62,9 62,5 62 ¾
Veränderung der Schuldenquote -2,1 -0,4 ½
Angaben für 2025 sind auf ¼ Prozentpunkte des BIP gerundet.
Tabelle 2: Finanzierungssalden nach staatlichen Ebenen
2023 2024 2025
in % des BIP
Bund -2,2 -1,4 -1 ½
Länder -0,2 -0,6 - ¼
Gemeinden -0,3 -0,4 - ½
Sozialversicherung 0,2 -0,2 - ¼
Staat insgesamt -2,5 -2,8 -2 ½
Angaben für 2025 sind auf ¼ Prozentpunkte des BIP gerundet.
Differenzen zwischen dem Finanzierungssaldo für den Staat insgesamt und der
Summe der Finanzierungssalden der staatlichen Ebenen sind rundungsbedingt.
21 Diese Entwicklung spiegelt sich tendenziell
auch in der Maastricht-
Schuldenstandsquote wider. Nach einem Anstieg auf rund 68 % des
BIP in den Jahren 2020 und 2021 war die
Schuldenstandsquote in der Folge wieder rückläufig
und betrug im Jahr 2024 rund 62,5 % des BIP. Im
Jahr 2025 dürfte sie nach der aktuellen
Projektion leicht auf rd. 62 ¾ % des BIP ansteigen.
22 Der staatliche Finanzierungssaldo wird in
erster Linie über die Gestaltung von Einnahmen
und Ausgaben durch die Haushaltspolitik
beeinflusst. Daneben wirkt jedoch eine Reihe
konjunktureller und außergewöhnlicher Faktoren, die zu
großen Teilen außerhalb der direkten Kontrolle
der Regierungen liegen. Daher ist eine
Betrachtung der strukturellen Indikatoren ökonomisch
sinnvoll. Der strukturelle Finanzierungssaldo ist
der um Einmaleffekte und um die
konjunkturelle Komponente bereinigte Saldo. In einem
zweiten Schritt kann der strukturelle Primärsaldo, der
um die Zinsausgaben bereinigte strukturelle
Finanzierungssaldo, zur Beurteilung der
Finanzpolitik herangezogen werden, da die Zinsausgaben
in der kurzen Frist weitgehend außerhalb der
Kontrolle der Regierungen liegen und weil die
Zinsausgaben keinen unmittelbaren
nachfrageseitigen Impuls auf die Volkswirtschaft ausüben.
23 Die Betrachtung des strukturellen
Primärsaldos zeigt eine schrittweise Konsolidierung im
deutschen Staatshaushalt. Nachdem sich das
gesamtstaatliche strukturelle Primärdefizit in den
Jahren 2020 und 2021 in Folge der Corona-
Pandemie deutlich auf über 2 % des BIP erhöht
hatte, erfolgte in den Folgejahren – auch aufgrund
auslaufender Krisenmaßnahmen – ein Abbau
des strukturellen Primärdefizits. In den Jahren
2022 und 2023 fiel das strukturelle
Primärdefizit auf rund 1 % des BIP. Im Jahr 2024 betrug es
0,8 % des BIP. Für das Jahr 2025 wird eine weitere
Reduktion auf rund ½ % des BIP erwartet. Diese
moderat restriktive Ausrichtung des deutschen
Staatshaushalts steht im Einklang mit den
Empfehlungen des Rates für die Eurozone.
3.2. Entwicklung des Bundeshaushalts
24 Die Ausgaben des Bundes beliefen sich im
Jahr 2023 auf 457,1 Mrd. Euro und im Jahr 2024
Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 13 –
14
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
auf 474,2 Mrd. Euro. Im ersten
Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 (Stand Juli
2024) sind Ausgaben i. H. v. 488,6 Mrd. Euro
vorgesehen (siehe Tabelle 3). Die
Bundesregierung setzte unter Einhaltung der Regelgrenze
der gesetzlichen Schuldenregel insbesondere
folgende Schwerpunkte: i) Ermöglichung der
Wachstumsinitiative, ii) Ausbau öffentlicher
Investitionen, iii) Investitionen in äußere
Sicherheit, iv) Investitionen in innere Sicherheit, v)
steuerliche und sonstige Entlastungen, vi)
gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern, vii)
mehr und bezahlbarer Wohnraum, viii) Klima
und Umweltschutz sowie ix)
Zukunftstechnologien und Innovation.
25 Der Anteil der investiven Ausgaben lag 2023
und 2024 bei rund 12 % und soll laut dem
ersten Regierungsentwurf 2025 auf 16,6 % steigen.
Die Nettokreditaufnahme im Bundeshaushalt
lag 2023 bei 27,2 Mrd. Euro und im Jahr 2024
bei 33,3 Mrd. Euro. Im ersten
Regierungsentwurf 2025 war eine Nettokreditaufnahme von
51,3 Mrd. Euro vorgesehen. Der erste
Regierungsentwurf 2025, der im Juli 2024 vom Kabinett
beschlossen wurde, basiert auf der
Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom April 2024
und der Steuerschätzung vom Mai 2024. Für den
zweiten Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt
2025 – dessen Aufstellung Aufgabe der neuen
Bundesregierung sein wird - werden die zu
diesem Zeitpunkt aktuellen
Bemessungsgrundlagen insbesondere zu den gesamtwirtschaftlichen
Eckwerten sowie zu den erwarteten
Steuereinnahmen heranzuziehen sein. Das betrifft
insbesondere die Frühjahrsprojektion und die darauf
basierende Mai-Steuerschätzung. Auch die
notwendigen Bedarfe für gesetzliche Leistungen
müssen dann weiter aktualisiert werden – dies
betrifft zum Beispiel die Bereiche Rente,
Bürgergeld oder Kosten der Unterkunft. Auch
andere weitere unterjährige Veränderungen werden
nachzuvollziehen sein.
26 Der Bundeshaushalt des Jahres 2024 bewegt
sich nach Jahren, für die der Deutsche Bundestag
Tabelle 3: Wesentliche Kennziffern des Bundeshaushalts
2023 (Ist)* 2024 (Ist)*
2025 (Regierungsentwurf
Stand Juli 2024)
Ausgaben des Bundes in Mrd. Euro 457,1 474,2 488,6
Veränderung ggü. Vorjahr in % -4,9 +3,7 +2,5
Anteil investiver Ausgaben in % 12,0 11,9 16,6
Einnahmen des Bundes in Mrd. Euro 457,1 474,2 488,6
Steuereinnahmen 356,1 375,0 388,2
Nettokreditaufnahme 27,2 33,3 51,3
*) Ohne haushaltstechnische Verrechnungen
In der Tabelle werden kassenmäßige Einnahmen und Ausgaben dargestellt.
Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 14 –
15
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
eine außergewöhnliche Notsituation festgestellt
hatte (2020 bis 2023), wieder im Rahmen der
regulären Kreditobergrenze der Schuldenbremse.
Die Entwürfe für das Haushaltsgesetz 2025 sowie
den Bundeshaushaltsplan wurden im
federführenden Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages nicht abschließend beraten. Von einer
neuen Bundesregierung werden wesentliche
Entscheidungen zur Aufstellung des Haushalts
2025 zu treffen sein. Hierüber wird dann das neu
gewählte Parlament im Rahmen seiner
Budgethoheit entscheiden. Bis der vom Deutschen
Bundestag verabschiedete Bundeshaushalt 2025 im
Bundesgesetzblatt verkündet sein wird, arbeitet
die Bundesregierung im Wesentlichen auf der
grundgesetzlichen Basis von Art. 111 GG. Die
maßgebliche Vorschrift für die vorläufige
Haushaltsführung stellt sicher, dass die
Bundesregierung ihren bestehenden Verpflichtungen
nachkommen und somit ihre Aufgaben erfüllen kann.
Berechnungs- und Bewirtschaftungsgrundlage
für die vorläufige Haushaltsführung 2025 sind
die Ansätze und Haushaltsstrukturen des
Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2025 vom
Sommer 2024, fortgeschrieben mit den vom
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
im Rahmen der parlamentarischen Beratungen
im Herbst 2024 noch beschlossenen so
genannten Beschlussempfehlungen. Für die meisten
sächlichen Verwaltungs- und
Programmausgaben sind ab Beginn der vorläufigen
Haushaltsführung 45 % der vorgesehenen Mittel bei
Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 111 Absatz
1 GG verfügbar. Für Personalausgaben und
Investitionen gilt diese Quote nicht.
27 Aufgrund der dargelegten restriktiven
Vorgaben des Art. 111 GG könnte es unterjährig
zunächst zu einem leicht verminderten
Ausgabenabfluss kommen – im Vergleich zu einem
Mittelabfluss in einem Jahr, in dem ab Beginn
ein durch Gesetz festgestellter Haushaltsplan
vorliegt. Erfahrungsgemäß werden jedoch
etwaige zurückgehaltene Mittelabflüsse nach dem
Ende der vorläufigen Haushaltsführung recht
kurzfristig nachgeholt. Es wird zudem von einer
voraussichtlichen Dauer der vorläufigen
Haushaltsführung 2025 zumindest bis zum Sommer
ausgegangen, so dass für das Gesamtjahr – für
sich genommen – keine signifikanten negativen
Wachstumseffekte zu erwarten sein dürften.
Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 15 –
16
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
4.1. Pfad für das Wachstum der Nettoausgaben
28 Mit dem reformierten Stabilitäts- und
Wachstumspakt (SWP) sind die Mitgliedstaaten
(MS) der Europäischen Union verpflichtet,
erstmals im Herbst 2024 sogenannte mittelfristige
finanzpolitisch-strukturelle Pläne (FSP)
vorzulegen. Der FSP stellt auf das Ausgabenwachstum
als neue, zentrale Größe der europäischen
Haushaltsüberwachung ab. Maßgeblich ist dabei die
Entwicklung der sogenannten Nettoausgaben
– Staatsausgaben insbesondere ohne
Zinszahlungen, zyklische Arbeitsmarktausgaben,
diskretionäre einnahmeseitige Maßnahmen und
Einmalmaßnahmen. Im FSP soll jeder Mitgliedstaat
einen mehrjährigen länderspezifischen Pfad für
das maximal zulässige Wachstum der
gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben festlegen (im
Folgenden „Nettoausgabenpfad“). Dieser Pfad
wird aus Schuldentragfähigkeitsanalysen
bestimmt und berücksichtigt die im Regelwerk
vorgesehenen Mindestanforderungen an die
maximal zulässige Höhe des staatlichen Defizits und
den Abbau der Schuldenstandsquote.
Kasten 1:
Fiskalische Anforderungen des reformierten
Stabilitäts- und Wachstumspakts
Als fiskalischer Hauptindikator des
reformierten Regelwerks dient ein verbindlicher
mehrjähriger Wachstumspfad der
Nettoausgaben, der im Einklang mit konkreten
fiskalischen Anforderungen steht.
Netto-Primärausgaben (folgend “
Nettoausgaben”) sind Staatsausgaben ohne
Zinsausgaben und bereinigt um Ausgaben für
Programme der EU, die vollständig durch
Einnahmen aus den Unionsfonds
ausgeglichen werden, nationale Ausgaben für die
Kofinanzierung von Programmen, die von der
EU finanziert werden, konjunkturelle
Komponenten der Ausgaben für Leistungen bei
Arbeitslosigkeit und einmalige und sonstige
befristete Maßnahmen sowie diskretionäre
einnahmeseitige Maßnahmen.
Zur Ableitung der fiskalpolitischen
Anforderungen sind für Mitgliedstaaten mit einem
Schuldenstand von über 60 % des BIP und/
oder einem Defizit von über 3 % des BIP
insbesondere drei Elemente vorgesehen, die
kumulativ erfüllt sein müssen und aus denen
die Europäische Kommission Referenzpfade
für die Nettoausgaben ermittelt:
4. Entwicklung der
Nettoausgaben
Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 16 –
17
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
1. Im Rahmen einer
Tragfähigkeitsanalyse muss der zu ermittelnde Ausgabenpfad
sicherstellen, dass die projizierte
gesamtstaatliche Schuldenstandsquote auf einen
plausibel rückläufigen Pfad gebracht wird
beziehungsweise mittelfristig unter 60 % des
BIP verbleibt und das projizierte
gesamtstaatliche Defizit unter die 3 %-Grenze des
BIP gesenkt und mittelfristig unter diesem
Referenzwert gehalten wird (Verordnung
(EU) 2024/1263, Artikel 6).
2. Zudem ist eine „Absicherung der
Schuldentragfähigkeit“ mit konkreten
quantitativen Vorgaben für den Abbau der
Schuldenstandsquote vorgesehen. Vorgabe ist, dass die
projizierte öffentliche
Schuldenstandsquote um einen durchschnittlichen jährlichen
Mindestsatz sinken muss, der a) 1
Prozentpunkt des BIP beträgt, solange die
öffentliche Schuldenstandsquote 90 % des BIP
übersteigt, oder b) 0,5 Prozentpunkte des BIP
beträgt, solange die öffentliche
Schuldenstandsquote zwischen 60 % und 90 % des BIP
liegt (Verordnung (EU) 2024/1263, Artikel 7).
3. Schließlich wurde eine „Absicherung
der Defizitresilienz“ in den Regeln
verankert, die einen angemessenen
Sicherheitsabstand des Defizits zum 3 %-Referenzwert
von strukturell 1,5 % vorsieht. Die jährliche
Verbesserung des strukturellen Primärsaldos
zur Erreichung des erforderlichen Abstands
beträgt dabei 0,4 Prozentpunkte des BIP
beziehungsweise, bei Verlängerung des
Anpassungszeitraums, 0,25 Prozentpunkte des BIP
(Verordnung (EU) 2024/1263, Artikel 8).
29 Aufgrund der vorgezogenen Wahl zum
Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 hat die
Bundesregierung mit der Europäischen Kommission
auf Grundlage der Übergangsvorschrift in Artikel
36 der Verordnung (EU) 2024/1263 vereinbart, die
Abgabe des FSP zu verschieben, bis die
notwendigen Voraussetzungen zur Festlegung des
Nettoausgabenpfades insbesondere im Kontext der
Aufstellung des Bundeshaushalts für die Jahre 2025
und 2026 vorliegen. Daher wurde zum Zeitpunkt
der Vorlage dieses ersten deutschen APR keine
finanzpolitische Verpflichtung in Form eines
Nettoausgabenpfades durch Beschluss des Rates
festgelegt. Daraus folgt, dass im jährlichen APR 2025
die gemäß Artikel 21 Abs. 2 der Verordnung (EU)
2024/1263 vorgesehene Berichterstattung über die
Fortschritte bei der Umsetzung des
Nettoausgabenpfades gemäß Festsetzung durch den Rat nicht
erfolgen kann. Die Darstellung in diesem Bericht
beschränkt sich daher auf die Entwicklung der
Nettoausgaben im Jahr 2024 sowie die derzeit
projizierte Entwicklung für das laufende Jahr 2025.
Tabelle 4: Gesamtstaatliche Nettoausgaben
2023 2024 2025
Veränderungsrate
Jährliches Nettoausgabenwachstum1) 5,0 3,8 2 ½
kumulative Veränderungsrate 5,0 9,0 11 ¾
1) Nettoausgaben gemäß Definition der VO 2024/146
Angaben für 2025 sind auf ¼ Prozentpunkte des BIP gerundet.
Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 17 –
18
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
4.2. Entwicklung der Nettoausgaben in den
Jahren 2024 und 2025
30 Im Jahr 2024 stiegen die Nettoausgaben um
3,8 % gegenüber dem Vorjahr an (siehe Tabelle 4).
Im Jahr 2023 lag das Nettoausgabenwachstum
dagegen noch bei 5,0 % gegenüber dem
Vorjahr. Das Wachstum der Nettoausgaben hat sich
also im Jahr 2024 deutlich abgeschwächt. Dies
geht auch darauf zurück, dass ein Teil des
Anstiegs der gesamtstaatlichen Ausgaben im Jahr
2024 auf Positionen zurückging, um die bei der
Berechnung der Nettoausgaben bereinigt wird.
Insbesondere die Zinsausgaben und die zyklisch
bedingten Arbeitslosenausgaben stiegen im Jahr
2024 gegenüber dem Vorjahr deutlich an.
Darüber hinaus wurden im Jahr 2024 in deutlich
stärkerem Maße als im Jahr 2023
einnahmesteigernde diskretionäre Maßnahmen
vorgenommen, welche bei der Berechnung der
Nettoausgaben dämpfend wirken (siehe Tabelle 8).
31 Für das laufende Jahr 2025 wird ein
Nettoausgabenwachstum von rund 2 ½ % gegenüber
dem Vorjahr erwartet. Dies stellt eine erneute
Abschwächung der Dynamik bei den
Nettoausgaben dar. Neben geringeren erwarteten
Ausgaben beim Klima- und Transformationsfonds
tragen hierzu insbesondere auch höhere
einnahmesteigernde diskretionäre Maßnahmen
bei.
Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 18 –
19
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
5.1. Reformen und Investitionen in Antwort auf
die Länderspezifischen Empfehlungen und zur
Adressierung der gemeinsamen EU-Prioritäten
Kasten 2:
Länderspezifische Empfehlungen des Rates
der Europäischen Union für Deutschland aus
dem Jahr 2024
Der Rat der Europäischen Union […] EMP-
FIEHLT, dass Deutschland 2024 und 2025
Maßnahmen ergreift, um:
1. den FSP rechtzeitig zu übermitteln, das
Wachstum der Nettoprimärausgaben den
Anforderungen des reformierten
Stabilitäts- und Wachstumspakts entsprechend im
Jahr 2025 auf eine Rate zu beschränken, die
damit vereinbar ist, den gesamtstaatlichen
Schuldenstand mittelfristig auf einen
plausibel rückläufigen Pfad zu bringen und das
gesamtstaatliche Defizit unter dem im
Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des
BIP zu halten; die öffentlichen
Investitionen zu stärken und Hemmnisse für private
Investitionen zu beseitigen, um die
Wettbewerbsfähigkeit zu steigern; den
haushaltspolitischen Spielraum für produktive
Ausgaben zu vergrößern, indem die
Finanzierung der ersten Säule des Rentensystems
reformiert wird; den Steuermix zugunsten
eines inklusiveren Wachstums und einer
nachhaltigeren Wettbewerbsfähigkeit zu
verbessern, unter anderem indem
Negativanreize für die Leistung von mehr
Arbeitsstunden, insbesondere für
Zweitverdienende, verringert werden;
2. die Umsetzung des Aufbau- und
Resilienzplans, einschließlich des REPowerEU-
Kapitels nach dessen Annahme, erheblich
zu beschleunigen, damit die Reformen und
Investitionen bis August 2026
abgeschlossen werden, und die Durchführung der
kohäsionspolitischen Programme zu
beschleunigen, unter anderem durch
Bereitstellung ausreichender Mittel für die
Verwaltung des Aufbau- und Resilienzplans
und der kohäsionspolitischen Programme;
im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der
kohäsionspolitischen Programme die
vereinbarten Prioritäten im Blick zu behalten
und zugleich die Möglichkeiten in
Erwägung zu ziehen, die die Initiative „Plattform
für strategische Technologien für Europa“
zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
eröffnet;
5. Reformen und
Investitionen
Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 19 –
20
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
3. dem Fachkräftemangel
entgegenzuwirken, insbesondere durch die Förderung
grundlegender und digitaler Kompetenzen
und die Verbesserung der
Bildungsergebnisse, unter anderem durch gezielte
Unterstützung benachteiligter Gruppen; die
Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung zu
beschleunigen, unter anderem durch eine
bessere geografische Abdeckung bei
digitalen öffentlichen Dienstleistungen; den
Ausbau digitaler Kommunikationsnetze mit
sehr hoher Kapazität weiter
voranzubringen, indem unter anderem die notwendige
Durchführung privater
Investitionsvorhaben erleichtert wird und öffentliche Mittel
mobilisiert werden, sofern dies erforderlich
ist;
4. die Dekarbonisierung des
Verkehrssektors zu beschleunigen, unter anderem durch
die Modernisierung des Schienennetzes.
5.1.1. Bessere Rahmenbedingungen setzen,
öffentliche Investitionen stärken2
32 Ein Hochlauf der privaten und öffentlichen
Investitionstätigkeit kann wichtige Impulse für
Wachstum und Modernisierung setzen. Nach
Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen sind die preisbereinigten
öffentlichen Investitionen im Jahr 2024 um 1,6 %
gewachsen. Im Bund soll der Anteil der investiven
Ausgaben – nach Abgrenzung der
Finanzstatistik –von 12,2 % im Jahr 2024 gemäß dem
Regierungsentwurf vom Juli 2024 auf 16,6 % im Jahr
2025 gesteigert werden (siehe Tabelle 10).
33 Mit dem Wachstumschancengesetz hat die
Bundesregierung die Rahmenbedingungen für
private Investitionen und Innovationen ver-
2 Zu Empfehlung 1.1. siehe Kapitel 3. und 4.
bessert. Dieses Maßnahmenpaket, das zu einer
Gesamtentlastung der Unternehmen von ca.
3,2 Mrd. Euro führte und vor allem über eine
verbesserte Liquidität der Unternehmen wirkt, ist
unmittelbar nach der Verabschiedung des
Gesetzespaketes in Kraft getreten. Entlastungen
resultieren vor allem aus zeitlich befristeten
verbesserten Abschreibungsbedingungen u. a. im
Wohnungsbau, der Ausweitung der
Forschungszulage und einer befristeten Anhebung des
Verlustvortrags auf 70 % sowie weiteren
Entbürokratisierungsmaßnahmen. Darüber hinaus leistet
das Steuerfortentwicklungsgesetz, das zur
Vermeidung von Steuerbelastungen auf
inflationsausgleichende Einkommenserhöhungen eine
Anpassung beim Einkommensteuertarif 2025
und 2026 beinhaltet, einen wichtigen Beitrag
zum Erhalt von Arbeits- und
Investitionsanreizen.
34 Etwa die Hälfte der privaten Investitionen in
Deutschland machen die Bauinvestitionen aus.
Im Zuge des gestiegenen Zinsniveaus sowie
anhaltend hoher Baupreise und den
Nachwirkungen der schwachen Dynamik bei den realen
verfügbaren Einkommen hat sich das Umfeld für
Bauinvestitionen in den letzten Jahren stark
eingetrübt. Vor diesem Hintergrund hat die
Bundesregierung ihre Maßnahmen zur Förderung des
Neubaus, für einen verstärkten sozialen
Wohnungsbau und für die Unterstützung
einkommensschwacher Haushalte bei der Finanzierung
von Wohnraum ausgebaut. Diese tragen dazu bei,
dass die Baufertigstellungen im Wohnungsbau
trotz der schwierigen Rahmenbedingungen und
rückläufiger Baugenehmigungen 2023 stabilisiert
werden konnte. Diese Stabilisierung dürfte sich
2024 fortgesetzt haben - auch bedingt durch den
weiterhin hohen Bauüberhang von über 800.000
Wohnungen (davon 390 900 bereits im Bau).
Auch bei den Baugenehmigungen deutet sich an,
Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 20 –
21
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
dass die Talsohle durchschritten wird: Im Januar
2025 stiegen die Baugenehmigungen bereits im
zweiten Monat in Folge gegenüber dem
Vorjahresmonat an, nachdem sich zuvor bereits in der
zweiten Jahreshälfte 2024 der Rückgang
abgeschwächt hatte. Die preisbereinigten öffentlichen
Wohnungsbauinvestitionen lagen zuletzt rund
40 % über dem Niveau vor der Pandemie.
35 Um die Transformation zur
Klimaneutralität zu fördern und mittelfristig das
Wachstumspotenzial zu stärken, treibt die Bundesregierung
insbesondere Investitionen in Klimaschutz,
Energiewende, Mobilität und Digitalisierung voran.
Hierzu tragen die Maßnahmen bei, die über den
Klima und Transformationsfonds (KTF)
finanziert werden. Er ist das zentrale öffentliche
Finanzierungsinstrument für Maßnahmen zur
Erreichung der deutschen Klimaschutzziele. Damit
werden vor allem private Investitionen gefördert,
die CO2 Emissionen reduzieren. Der KTF speist
sich aus den Einnahmen des europäischen und
des nationalen Emissionshandels.
36 Die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit
wurde in den vergangenen Jahren substanziell
gestärkt. Bereits 2024 verwendete der Bund 2 %
des BIP, um die Verteidigungsfähigkeit
Deutschlands und unserer Bündnispartner zu stärken.
Im Jahr 2025 werden die Ausgaben im
Einzelplan des Bundesministeriums der Verteidigung
auf einen Rekordwert von 53,5 Mrd. Euro
steigen. Zusätzlich sind im Sondervermögen
Bundeswehr Ausgaben in Höhe von 22 Mrd. Euro
geplant, die vor allem für Investitionsprojekte
zur Verfügung stehen.
5.1.2. Kohäsionspolitik
37 Die Programme der Europäischen
Kohäsionspolitik werden in Deutschland ganz
überwiegend durch die Länder umgesetzt, auf
Bundesebene besteht ein Programm des Europäischen
Sozialfonds Plus (ESF+). Die
Verwaltungsbehörden sind zuständig für konkrete
Programmierungs- und Umsetzungsentscheidungen.
Nachdem die Förderperiode aufgrund des späten
Inkrafttretens der Rechtsgrundlagen und
langwieriger Abstimmungsprozesse im Rahmen der
Programmierung deutlich verspätet gestartet ist,
sind nunmehr alle Fördergrundlagen genehmigt
und die finanzielle Umsetzung läuft. Dies zeigt
sich aktuell vor allem in den Bewilligungszahlen
und naturgemäß verzögert in den Auszahlungen.
Es wird entsprechend den Erfahrungen aus
vergangenen Förderperioden mit einem deutlichen
Anstieg der Mittelbindung und Auszahlung im
Jahr 2025 gerechnet. Möglichkeiten für
Mittelumschichtungen, um auf aktuelle Bedarfe zu
reagieren und eine effektive Nutzung der EU-
Mittel zu ermöglichen, werden ebenfalls durch die
Verwaltungsbehörden der Länder und des
Bundes geprüft.
38 Entsprechend den Empfehlungen und dem
Länderbericht für Deutschland verfolgen
Verwaltungsbehörden der Länder und des
Bundes die bei Programmgenehmigung gesetzten
Schwerpunkte auch im Rahmen der
Halbzeitüberprüfung weiter, einzelne Bundesländer
nutzen die durch den Länderbericht 2024
eröffnete Möglichkeit zur Förderung Erneuerbarer
Energien im Europäische Fonds für regionale
Entwicklung (EFRE). Von den Möglichkeiten der
Initiative „Plattform für strategische
Technologien für Europa“ (STEP-Verordnung) zur
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit wird
insbesondere im EFRE und im Just Transition Fund
(JTF) Gebrauch gemacht, einzeln auch im ESF+.
Zwölf Länder haben bereits „Strategische
Technologien für Europa“ (STEP)-Prioritäten
eingeführt, bzw. führen im Rahmen der
Halbzeitüberprüfung STEP-Prioritäten ein.
Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 21 –
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Deutscher Fortschrittsbericht 2025
5.1.3. Fachkräfteengpässen entgegenwirken
und Arbeitsproduktivität stärken
39 Um das aufgrund der demografischen
Entwicklung voraussichtlich rückläufige
Arbeitsangebot zu stärken, hat die Bundesregierung
wichtige Maßnahmen umgesetzt. Die qualifizierte
Erwerbsmigration wurde beispielsweise durch
die Umsetzung der angepassten Richtlinie zur
„Blauen Karte EU“ erleichtert und beschleunigt.
Im Juni 2024 ist mit der Einführung der
Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche und der
Kontingenterhöhung bei der Westbalkanregelung die
letzte Stufe des Gesetzes zur Weiterentwicklung
der Fachkräfteeinwanderung vollständig in Kraft
getreten. Vorläufige Zahlen zeigen, dass die
Antragsbearbeitung von Visa zu Erwerbszwecken
im ersten Jahr nach Inkrafttreten der ersten Stufe
des neuen Fachkräfteeinwanderungsrechts um
über 11 % auf rund 200.000 angestiegen ist.
40 Des Weiteren tragen die Weiterentwicklung
des KiTa-Qualitätsgesetzes und die
Gesamtstrategie „Fachkräfte in KiTas und Ganztag“ dazu bei,
dass Betreuungsmöglichkeiten und damit die
Voraussetzungen dafür verbessert werden, dass
Eltern – insbesondere Mütter – ihren
Erwerbsumfang steigern können. Zudem stärken beide
Maßnahmen die Teilhabechancen von Kindern.
Mit dem 29. Gesetz zur Änderung des
Bundesausbildungsförderungsgesetzeswerden werden
darüber hinaus zentrale Vorhaben zur Stärkung der
Chancengerechtigkeit in der Bildung adressiert.
41 Um Betriebe in der Transformation besser
zu unterstützen, wurde mit dem Gesetz zur
Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung u. a.
das Qualifizierungsgeld eingeführt. Es kann von
Betrieben unter Transformationsdruck in
Anspruch genommen werden, um die
Beschäftigten mittels Weiterbildung im Betrieb zu halten.
Zudem wurde die im Dritten Buch
Sozialgesetzbuch verankerte Förderung der beruflichen
Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer reformiert. Die ebenfalls im Gesetz
enthaltene Ausbildungsgarantie eröffnet
jungen Menschen ohne Berufsabschluss den Zugang
zu einer vollqualifizierenden Berufsausbildung.
Mit Verbesserungen bei der Aus- und
Weiterbildung kann nicht nur die Beschäftigungsfähigkeit,
sondern auch die Arbeitsproduktivität gestärkt
werden. Aufgrund der relativ schwachen
Arbeitsproduktivitätsentwicklung in Deutschland und
Europa ist dies neben der Erhöhung
beziehungsweise Ausweitung des Arbeitsangebots in den
kommenden Jahren zentral. Hierzu tragen auch
Maßnahmen im Bereich Digitalisierung und
Künstliche Intelligenz bei.
5.1.4. Dekarbonisierung des Verkehrssektors
42 Die Bundesregierung hat im vergangenen
Jahr wichtige Weichenstellungen vorgenommen,
um die Dekarbonisierung des Verkehrssektors zu
beschleunigen. Bezogen auf den Güterverkehr
entlastet der Bund mit der zum 01.06.2024 in
Kraft getretenen Betriebskostenförderung die
Eisenbahnverkehrsunternehmen im
Einzelwagenverkehr anteilig bei den hohen Betriebskosten
und stärkt so die Attraktivität des
Schienengüterverkehrs. Ziel ist, den Einzelwagenverkehr als
wichtigen Hebel für Verkehrsverlagerungen hin
zur Schiene zu sichern und zu stärken.
Maßgeblich ist zudem, das Bundesschienennetz in einem
guten Zustand zu halten. Dies soll insbesondere
durch die Generalsanierung von
Hochleistungskorridoren (HLK) als besonders stark belastete
Verkehrsadern erreicht werden.
43 Neben den direkten Investitionen in die
Bundesverkehrswege unterstützt der Bund die
Länder beim öffentlichen Personennahverkehr,
u. a. über das Bundesprogramm des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes und
Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 22 –
23
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
das Regionalisierungsgesetz. Darüber hinaus
stellt der Bund den Ländern in den Jahren 2023
bis 2025 jeweils 1,5 Mrd. Euro für den Ausgleich
finanzieller Nachteile des Deutschlandtickets
zur Verfügung. Mit dem Zehnten Gesetz zur
Änderung des Regionalisierungsgesetzes wurde im
Dezember 2024 die Verwendbarkeit der Mittel
aus dem Jahr 2023 auch für 2024 und 2025 (sog.
Überjährigkeit) geregelt.
44 Der Hochlauf der Elektromobilität und der
damit verbundene Ausbau einer
flächendeckenden, barrierefreien, bedarfsgerechten und
nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur ist für eine
zukunftsfähige klimafreundliche Mobilität
zentral. Dazu gehört nicht zuletzt, dass die Preise für
öffentliches Laden transparent sind und das
Bezahlen einfach ist. Seit Dezember 2021 hat sich
die Zahl der in Betrieb befindlichen öffentlich
zugänglichen Ladepunkte nahezu verdreifacht
(+180 %). Der im Oktober 2022 vom
Bundeskabinett beschlossene Masterplan
Ladeinfrastruktur II stellt die Gesamtstrategie der
Bundesregierung für den Ladeinfrastrukturausbau
dar. Insgesamt sind 47 der darin enthaltenen 68
Maßnahmen vollständig umgesetzt (Stand März
2025). Schwerpunkte liegen in den Bereichen
Flächenverfügbarkeit, Befähigung kommunaler
Akteure und Integration von
Ladeinfrastruktur- und Stromnetzausbau. Mit dem
Deutschlandnetz, das rund 9.000 High Power Charging-
Schnellladepunkte an mehr als 1.000 Standorten
umfasst, intensiviert und ergänzt der Bund den
flächendeckenden Aufbau von
Schnellladeinfrastruktur und stellt eine Grundversorgung in
den Regionen und an Autobahnen sicher. Der
Bund stellt dafür insgesamt 2,3 Mrd. Euro zur
Verfügung. Der Aufbau der Standorte soll bis
Ende 2026 abgeschlossen werden. Mit der
Ausschreibung des Lkw-Schnellladenetzes entlang
3 Der Länderbeitrag gibt die Perspektive der Länder wieder und wurde in Verantwortung der Länder verfasst.
der Bundesautobahnen wird zudem der Ausbau
einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und
nutzungsfreundlichen Ladeinfrastruktur weiter
vorangetrieben.
Kasten 3: Länderbeitrag zum jährlichen
Fortschrittsbericht 2025: Maßnahmen der Länder
zur Beschleunigung und Digitalisierung von
Genehmigungsverfahren
Einleitung3
Private Investitionen, insbesondere in die
grüne Transformation von
Produktionsprozessen, in eine klimafreundliche
Energiewirtschaft, aber auch im Baugewerbe, werden
neben finanziellen Anreizen ganz
wesentlich über unbürokratische und schnelle
Genehmigungsverfahren befördert. Auch
für Investitionen in die Instandhaltung der
Straßeninfrastruktur und insbesondere die
Erneuerung der Brückenbauwerke sowie für
die Verringerung der CO2-Emissionen im
Verkehrssektor durch Ausbau des
öffentlichen Personennahverkehrs, des
Bahnbetriebs und der Ladeinfrastruktur für
elektrisch betriebenen Individualverkehr sind
schnelle Genehmigungsverfahren
elementar. Bund und Länder haben daher die
Umsetzung des im November 2023 im Ergebnis
eines partnerschaftlichen Prozesses
gemeinsam erarbeiteten und beschlossenen
„Paktes für Planungs-, Genehmigungs- und
Umsetzungsbeschleunigung“ im Jahr 2024
konsequent vorangetrieben. Eine weitere
Maßnahme zur Entbürokratisierung und
Beschleunigung von Verwaltungsleistungen
ist die in Deutschland angestoßene
Registermodernisierung mit dem Ziel der Um-
Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 23 –
24
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
setzung des Once-Only-Prinzips, bei der
Bund und Länder ebenfalls Fortschritte
erzielt haben.
Beschleunigung von
Genehmigungsverfahren
Ziel des von Bund und Ländern
beschlossenen „Paktes für Planungs-, Genehmigungs-
und Umsetzungsbeschleunigung“ ist es,
Beschleunigungsmöglichkeiten für
Genehmigungsverfahren systematisch zu
identifizieren und wirksam zu realisieren. Dazu
wurden nicht nur rechtliche und praktische
Möglichkeiten zur Optimierung der
Verfahren und Prozesse geprüft, sondern auch
Maßnahmen zur Prozessoptimierung durch
Digitalisierung der Verfahren sowie zur
Sicherung ausreichender
Personalressourcen, die eine wesentliche Voraussetzung für
schnelle Genehmigungsverfahren sind,
vereinbart. Die Umsetzung der Vereinbarungen
wird in einem gemeinsamen
Monitoringprozess von Bund und Ländern begleitet und
wurde im Juni 2024 in einem ersten Bericht
zum Stand der Umsetzung des Paktes
dokumentiert.
Der „Pakt für Planungs-, Genehmigungs-
und Umsetzungsbeschleunigung“ enthält im
Kompetenzbereich der Länder 63
Maßnahmen je Land, insgesamt also 1.008
Einzelmaßnahmen. Bezogen auf diese Gesamtzahl
der Einzelmaßnahmen haben die Länder
312 Maßnahmen umgesetzt und bei
weiteren 460 Maßnahmen mit der Umsetzung
begonnen. Insgesamt wurden also bis Juni
2024 – nur rund ein halbes Jahr nach der
Verabschiedung des Paktes – bereits mehr
als drei Viertel aller Einzelmaßnahmen
umgesetzt oder es war mit ihrer Umsetzung
begonnen worden.
Die meisten der im Pakt enthaltenen
Einzelmaßnahmen im Kompetenzbereich der
Länder beziehen sich allgemein auf den
Komplex effiziente Verwaltung und betreffen
neben den Möglichkeiten des Verzichts auf
Widerspruchsverfahren oder der generellen
Einführung von Stichtagsregelungen,
Fristverkürzungen und Einvernehmensfiktionen
auch Maßnahmen zur Digitalisierung
sowie zur Gewinnung und Haltung quantitativ
ausreichenden und entsprechend
qualifizierten Verwaltungspersonals für die
Durchführung der rechtlich und tatsächlich teils
komplexen Genehmigungsverfahren. Von diesen
Maßnahmen hatten die Länder im Juni 2024
72 % umgesetzt oder mit der Umsetzung
begonnen. So haben beispielsweise alle Länder
Kampagnen zur Steigerung der Attraktivität
des Öffentlichen Dienstes gestartet oder sind
in der Planung, gerade vor dem Hintergrund
des Fachkräftemangels in Deutschland.
Zwölf Länder prüfen den Einsatz Künstlicher
Intelligenz zur Beschleunigung von
Genehmigungsverfahren.
Der zweitgrößte Komplex im
Kompetenzbereich der Länder betrifft den Baubereich. Vor
allem im Wohnungsbau wird die Tätigkeit
größerer, länderübergreifend tätiger
Bauunternehmen durch unterschiedliche
Rechtslagen in den Ländern erschwert. Die Länder
haben daher bereits seit Längerem eine
Musterbauordnung abgestimmt. Entscheidend
und somit ein wichtiger Punkt des Paktes ist
die Übernahme der Regelungen der
Musterbauordnung in die Landesbauordnungen.
Inzwischen haben alle Länder die Aufnahme
harmonisierter Typengenehmigungen und
die Anordnung der bundesweiten Gültigkeit
von Typengenehmigungen in ihre
Landesbauordnungen abgeschlossen oder
begonnen. Das Gleiche gilt für die Harmonisierung
Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 24 –
25
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
der Regelungen zur Planung, Errichtung,
Änderung oder Nutzungsänderung kleinerer
Gebäude. Insgesamt wurden im Baubereich
89 % der im Pakt vereinbarten
Einzelmaßnahmen umgesetzt oder mit der Umsetzung
begonnen.
Der drittgrößte Komplex im
Kompetenzbereich der Länder ist die Beschleunigung
von Genehmigungen im Bereich Breitband-
und Mobilfunkausbau. Hier stellen sich
ähnliche Herausforderungen wie im
(Wohnungs-)Baubereich: Die Vereinheitlichung
von Vorschriften ist für die unkomplizierte
und schnelle Genehmigung der Anlagen von
großer Bedeutung. Die Länder haben damit
begonnen, die Verfahrens- und
Genehmigungsvorschriften für die Errichtung von
Mobilfunkmasten, insbesondere die
anbaurechtlichen Regelungen der Straßengesetze,
weitgehend zu vereinheitlichen und die
Abstandsflächen bereits reduziert. Insgesamt
wurde die Umsetzung von 75 % der
Einzelmaßnahmen des Paktes im Bereich
Breitband- und Mobilfunkausbau abgeschlossen
oder begonnen.
Die weiteren Bereiche des Paktes – Energie,
Verkehr und Industrie – liegen in erster Linie
im Kompetenzbereich des Bundes.
In allen Bereichen können substantielle
Verzögerungen in Genehmigungsverfahren
eintreten, wenn Sachverhalts-, Rechts- und
Verfahrenseinwände erst in einem
fortgeschrittenen Stadium des Verfahrens
eingebracht werden. Zu einer erheblichen
Beschleunigung der Verfahren würde die
Wiedereinführung einer materiellen
Präklusion beitragen, da diese Einwände von
Vorhabensgegnern oftmals gezielt zur
Verzögerung der Verfahren genutzt werden.
Teilweise ist dies ohne Änderungen von
Europa- oder Völkerrecht möglich,
überwiegend müssten jedoch auf europäischer bzw.
internationaler Ebene Voraussetzungen
geschaffen werden. Der Bund hat darüber
hinaus im Pakt zugesagt, Vorschläge zu
erarbeiten, um im Einklang mit unionsrechtlichen
Vorgaben missbräuchliche und unredliche
Rechtsbehelfe zu konkretisieren und so die
Anwendbarkeit der Missbrauchsklausel des
§ 5 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes zu
erweitern.
Digitalisierung und
Registermodernisierung
Um die Nutzerfreundlichkeit für
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu
erhöhen, die Automationsprozesse innerhalb
der Verwaltung weiter auszubauen und
damit Verwaltungsverfahren zu
beschleunigen, ist es erforderlich, die in der Verwaltung
vorhandenen Registerdaten für die digitale
Abwicklung von Verwaltungsprozessen
zugänglich zu machen („Once-Only“-
Prinzip). Die Registermodernisierung ist eines
der größten Vorhaben zur Digitalisierung
der öffentlichen Verwaltung Deutschlands.
Ihr Ziel ist eine Deutschland- und EU-
weite elektronische Nachweisübermittlung aus
bestehenden Registern und die dafür
nötige Ertüchtigung beziehungsweise Schaffung
elektronischer Register.
Im Rahmen des von der Gesamtsteuerung
Registermodernisierung konzipierten
Nationalen Once-Only Technical System
(NOOTS) können nachweisabrufende und
nachweisliefernde Stellen technisch so
miteinander verknüpft werden, dass Daten und
Nachweise ressort- und
ebenenübergreifend abgerufen werden können. Unter Bei-
Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 25 –
26
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
behaltung einer dezentralen Register- und
Datenhaltungsstruktur werden damit die
Vorgaben der Single-Digital-Gateway-
Verordnung datenschutzkonform umgesetzt
und die Voraussetzungen für
grenzüberschreitende Nachweisabrufe innerhalb der
EU geschaffen. Der Datenaustausch im
Sinne des „Once-Only“ muss aber – unter
Beachtung der datenschutzrechtlichen
Vorgaben – über die Grenzen der Verwaltung
hinausgehen. Damit er zwischen den
einzelnen Sektoren reibungslos sichergestellt
wird, muss auch die Anbindung der
Privatwirtschaft an das NOOTS möglich gemacht
werden.
Die Errichtung und der Betrieb einer
solchen komplexen informationstechnischen
Infrastruktur müssen zentral entwickelt
werden und werden
Verwaltungsprozesse in Bund, Ländern und Kommunen
berühren. Bund und Länder haben daher im
Dezember 2024 einen Vertrag über die
Errichtung und den Betrieb des NOOTS
beschlossen, mit dem die rechtlichen
Grundlagen zur Umsetzung dieses Vorhabens
festgeschrieben werden. Der Staatsvertrag
trifft gemeinsame Regelungen zur
Errichtung, Anschluss, Nutzung, Betrieb und
Finanzierung des NOOTS im Rahmen der
verfügbaren Haushaltsmittel sowie die
Form der Beteiligung an wesentlichen
Entscheidungen zur Umsetzung
(Governance). Der Staatsvertrag muss vom Bundestag
und den Landesparlamenten noch bestätigt
werden. Er stellt jedoch bereits jetzt einen
Meilenstein für die Digitalisierung der
Verwaltung in Deutschland dar.
4 Der Exportmarktanteil gegenüber entwickelten Volkswirtschaften stellt den Anteil an Exporten von Gütern und
Dienstleistungen eines Landes in Relation zu den gesamten Exporten von Gütern und Dienstleistungen aller entwickelten
Volkswirtschaften dar (hier: OECD-Länder zuzüglich Bulgarien Bulgarien, Kroatien, Malta, Rumänien und Zypern).
5.2. Reformen und Investitionen zur
Adressierung eines makroökonomischen
Ungleichgewichtes
45 Gemäß der Deutschen Bundesbank betrug der
Saldo der deutschen Leistungsbilanz im Jahr 2024
5,8 % in Relation zum nominalen BIP. Im
Durchschnitt der letzten drei Jahre lag die Relation bei
5,3 % und damit unterhalb des Schwellwertes des
Makroökonomischen
Ungleichgewichteverfahrens von 6 %. Die deutschen
Bruttoanlageinvestitionen lagen 2024 mit einem Anteil von 20,99 % am
BIP nah an dem EU-Durchschnitt von 21,2 %. Die
Bundesregierung rechnet damit, dass der MIP-
Indikator den Schwellwert auf absehbare Zeit nicht
überschreiten wird. So lag der
Leistungsbilanzsaldo 2024 weiterhin deutlich unter seinem
Vorkrisenniveau (siehe Abbildung 1), obwohl sich die
Terms of Trade für Deutschland leicht verbessert
haben. Hauptursache ist die schwache
Exportentwicklung. Dies spiegelt sich im entsprechenden
Indikator des Makroökonomischen
Ungleichgewichteverfahrens wider: Beim Exportmarktanteil
gegenüber entwickelten Volkswirtschaften (3-
Jahresdurchschnitt) fällt der Rückgang gegenüber
den großen EU-Volkswirtschaften in Deutschland
deutlich aus (2023: -8,6 %).4
46 Mit 3,8 % in Relation zum BIP lag der
deutsche Handelsbilanzsaldo (Waren und
Dienstleistungen) im Jahr 2024 im Mittelfeld der
EU-Mitgliedstaaten. Dies ist nicht zuletzt der
negativen Dienstleistungsbilanz geschuldet,
deren Defizit mit 1,7 % in Relation zum BIP den
höchsten Stand seit 2003 erreichte. Die
Handelsbilanz setzt damit ihren seit 2015
anhaltenden Abwärtstrend fort. Der Saldo der
Primäreinkommen – der grenzüberschreitenden
Arbeits- und vor allem Kapitaleinkommen –
Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 26 –
27
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
spielt weiterhin für den Leistungsbilanzsaldo
eine wichtige Rolle. Die Entwicklung dieser
Größe spiegelt vor allem die Renditen des in der
Vergangenheit aufgebauten hohen deutschen
Auslandsvermögens wider und entzieht sich
damit der wirtschaftspolitischen Steuerung.
47 Viele der Maßnahmen zur Adressierung der
länderspezifischen Empfehlungen sind dazu
geeignet, den deutschen Leistungsbilanzsaldo
tendenziell zu senken. Dies sind zum einen
diejenigen Maßnahmen, die auf eine Verbesserung der
Rahmenbedingungen abzielen, indem sie
bestehende Investitionshemmnisse beseitigen, wie
beispielsweise die Verbesserung der
Abschreibungsbedingungen und die verschiedenen
Entbürokratisierungsmaßnahmen. Zum anderen
gehören hierzu Maßnahmen, die direkte
zusätzliche Anreize für Investitionen geben, wie
beispielsweise die Ausweitung der Forschungszulage
oder die Stärkung des Wohnungsneubaus.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung die
öffentlichen Investitionen im vergangenen Jahr
ausgeweitet (siehe Tabelle 10). Weitere langfristige
Maßnahmen, die die Bundesregierung auf EU-
Ebene unterstützt, würden im Falle einer
Umsetzung ebenfalls auf den Leistungsbilanzsaldo
wirken. Hierzu gehören beispielsweise die
Bestrebungen zur Verwirklichung der
Kapitalmarktunion, die durch eine Verbesserung der externen
Finanzierungsbedingungen – im Verhältnis zu
den Unternehmensersparnissen – einen Beitrag
zum Abbau der gesamtwirtschaftlichen
Ersparnisse und zu höheren privaten Investitionen
leisten könnten. Gleichzeitig besteht die
Möglichkeit, dass höhere Investitionen insbesondere in
exportstarken Sektoren den Leistungsbilanzsaldo
langfristig heben können.
48 Neben dem Leistungsbilanzüberschuss wird
auch ein möglicher Wiederanstieg an
Überbewertungen auf dem Wohnimmobilienmarkt als
Abbildung 1: Entwicklung des Leistungsbilanzsaldos
Quelle: Deutsche Bundesbank. Angaben in Relation zum Bruttoinlandsprodukt, in Prozent
-4%
-2%
0%
2%
4%
6%
8%
10%
12%
20242021201820152012
Waren Dienstleistungen Primäreinkommen
Sekundäreinkommen Leistungsbilanzsaldo Handelsbilanzsaldo
Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 27 –
28
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
potentielles Ungleichgewicht beschrieben. Die
Kommission stellte in der vertieften Analyse
von April 2024 fest, dass sich die
Überbewertungen auf dem deutschen Wohnimmobilienmarkt
seit Mitte des Jahres 2022 aufgrund des
Rückgangs der Hauspreise erheblich reduziert hätten.
Im Jahr 2024 sind die Hauspreise wieder leicht
gestiegen. Der Preisanstieg ist aber weitgehend
im Einklang mit dem Anstieg der
Haushaltseinkommen und der Mieten.5 Es ist deshalb nicht
davon auszugehen, dass neue Überbewertungen
entstanden sind. Auch die Deutsche
Bundesbank kommt aktuell zu dem Ergebnis, dass sich
die Überbewertungen bei Wohnimmobilien in
Deutschland im vergangenen Jahr größtenteils
abgebaut haben.6 Gleichzeitig bleibt die
Investitionstätigkeit im Baugewerbe gedämpft.
Zusammen mit der anhaltend hohen Nachfrage
nach Wohnraum könnte dies perspektivisch den
Anstieg der Hauspreise wieder verstärken auch
wenn es durch die zielgerichtete
Wohnungspolitik der Bundesregierung bisher gelungen ist, die
Baufertigstellungen zu stabilisieren.
5.3. Zuschüsse aus dem DARP
49 Die Europäische Union hat kraftvoll auf die
Corona-Krise reagiert. Sie hat das
Aufbauinstrument „Next Generation EU“ ins Leben gerufen,
dessen Kernstück mit einem Volumen von
inzwischen 650 Mrd. Euro die Aufbau- und
Resilienzfazilität (ARF) ist. Die ARF will die
Widerstands- und Zukunftsfähigkeit der EU stärken
und dabei besonders den grünen und digitalen
Wandel voranbringen.
50 Um die Mittel der Aufbau- und
Resilienzfazilität zu erhalten, mussten die Mitgliedstaaten
der EU Pläne für umfangreiche Investitionen und
5 Quelle: Eurostat.
6 Quelle: Deutsche Bundesbank.
Reformen vorlegen, die die wirtschaftliche
Erholung befördern und die soziale Resilienz stärken.
Mit dem Deutschen Aufbau- und Resilienzplan
(DARP) trägt die Bundesregierung zur
Zukunftssicherung in Deutschland und Europa bei. Die
Umsetzung des DARP schreitet weiter voran. Der
Fokus des Plans liegt – den Leitlinien der
europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)
entsprechend – auf den zentralen Zukunftsthemen
Digitalisierung und Klimawandel. Im deutschen
Plan entfallen inzwischen 49,5 % der
verfügbaren Mittel auf Maßnahmen zur Unterstützung
des ökologischen Wandels und 47,5 % auf
Maßnahmen zur Unterstützung des digitalen Wandels.
Deutschland übertrifft damit die EU-Vorgaben
einer Ausgabenquote von 37 % für
Klimamaßnahmen und 20 % für Digitalisierung bei Weitem.
51 Der DARP hat ein Gesamtvolumen von
inzwischen 30,3 Mrd. Euro und enthält 45
Maßnahmen mit 144 Meilensteinen und Zielen, die
den folgenden sechs Themenschwerpunkten
zugeordnet sind:
a. Klimapolitik und Energiewende,
b. Digitalisierung der Wirtschaft und
Infrastruktur,
c. Digitalisierung der Bildung,
d. Stärkung der sozialen Teilhabe,
e. Stärkung eines pandemieresilienten
Gesundheitssystems,
f. moderne Verwaltung und Abbau von
Investitionshemmnissen.
52 Mit dem DARP werden langfristige
Weichenstellungen in Zukunftstechnologien
vorgenommen. Der erste Schwerpunkt Klimapolitik und
Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 28 –
29
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Energiewende beinhaltet u. a. massive
Investitionen in den Aufbau einer leistungsfähigen
Wasserstoff-Wirtschaft sowie die Förderung von
klimafreundlicher Mobilität und energetischer
Gebäudesanierung. Ein zweiter Fokus liegt auf
der Digitalisierung von Wirtschaft und
Infrastruktur sowie der Digitalisierung im
Bildungssystem. Das Thema Digitalisierung durchzieht
den DARP maßnahmenübergreifend.
53 Außerdem sollen mit dem DARP wichtige
Projekte von gemeinsamem europäischem
Interesse (Important Projects of Common European
Interest, IPCEI) mit deutscher und französischer
Beteiligung in den Bereichen Wasserstoff,
Mikroelektronik und
Kommunikationstechnologien sowie Cloud und Datenverarbeitung
umgesetzt werden. Die Maßnahmen stehen allen
EU-Mitgliedstaaten zur Teilnahme offen.
Diese Projekte leisten einen wichtigen Beitrag zu
einer grenzüberschreitenden
Technologiezusammenarbeit in zentralen Handlungsfeldern
und schaffen somit einen echten europäischen
Mehrwert.
54 Deutschland nutzt die europäischen Mittel
zudem gezielt für eine digitale
Bildungsoffensive, für die Stärkung der sozialen Teilhabe und
zur Stärkung eines pandemieresilienten
Gesundheitssystems. Die
Investitionsschwerpunkte werden durch strukturelle Reformen zum
Ausbau öffentlicher Investitionskapazitäten und
zur Modernisierung der Verwaltung begleitet.
So sollen Verwaltungsprozesse und
Genehmigungsleistungen schneller und
bürgerfreundlicher erbracht und öffentliche
Investitionsvorhaben schneller umgesetzt werden.
55 Die Auszahlung der verfügbaren Mittel
durch die EU-Kommission erfolgt
tranchenweise. Für Deutschland sind insgesamt fünf
Zahlungstranchen vorgesehen, denen die
Meilensteine und Ziele der DARP-Maßnahmen je nach
Zeitraum der Zielerreichung zugeordnet sind.
Um Zahlungsanträge bei der EU-Kommission
einreichen zu können und die vollständigen
Mitteltranchen ausgezahlt zu bekommen, muss
Deutschland bei jedem Zahlungsantrag die
erfolgreiche Umsetzung der dafür erforderlichen
Meilensteine beziehungsweise Ziele nachweisen.
56 2023 hat Deutschland den ersten
Zahlungsantrag eingereicht. Im Herbst 2024 hat
Deutschland den zweiten und dritten Zahlungsantrag
als gemeinsamen Antrag eingereicht. Der
Antrag über insgesamt 16 Etappenziele und 26
Zielwerte wurden seitens der EU-Kommission
und der EU-Mitgliedstaaten einhellig positiv
bewertet. Die formale Billigung des Antrags
erfolgte im Dezember 2024. Von den insgesamt im
DARP enthaltenen 144 Etappenzielen und
Zielwerten sind nunmehr 78 erfüllt. Deutschland
liegt damit bei der Umsetzung des DARP voll im
Zeitplan.
57 Mit insgesamt drei ausgezahlten
Mitteltranchen im Gesamtumfang von 19,8 Mrd. Euro
hat Deutschland jetzt fast zwei Drittel seiner
insgesamt verfügbaren 30,3 Mrd. Euro aus der
ARF abgerufen. Damit stand Deutschland Ende
2024 bezüglich des Mittelabrufs mit an der
Spitze der EU-Mitgliedstaaten.
58 Die verbliebenen, Deutschland
zustehenden Mittel von 10,5 Mrd. Euro werden 2025 und
2026 im Rahmen eines vierten und fünften
Auszahlungsantrages abgerufen. Es ist vorgesehen,
vor dem vierten Zahlungsantrag 2025 einen
vierten Änderungsantrag bei der EU-
Kommission einzureichen. Anpassungen der Maßnahmen
sind nach der ARF-Verordnung möglich, wenn
die Zielerreichung aus objektiven Umständen
unmöglich geworden ist.
Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 29 –
30
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
5.4. Ausgewählte Aspekte der Umsetzung der
Europäischen Säule Sozialer Rechte
59 Ziel der Europäischen Säule sozialer Rechte
(ESSR) ist ein starkes soziales Europa, das gerecht
und inklusiv ist und Chancen für alle bietet.
60 Die Bundesregierung unterstützt die
Erreichung der EU-weiten Ziele für 2030 in den
Bereichen Erwerbstätigkeit,
Weiterbildungsbeteiligung und Armutsreduzierung und hat hierfür
ambitionierte und realistische nationale
Zielwerte festgelegt.
61 Deutschland hat die folgenden nationalen
Ziele für 2030 festgelegt:
• Erwerbstätigkeit: Steigerung der
Erwerbstätigenquote in Deutschland auf 83 %
(EU-Ziel: 78 %)
• Weiterbildung: Steigerung der
Weiterbildungsbeteiligung Erwachsener auf 65 %
(EU-Ziel 60 %)
• Armut: Reduzierung der Personen in
Haushalten mit sehr niedriger Erwerbsintensität um
1,2 Mio. Personen (davon 300 Tsd. Kinder).
62 Die Erwerbstätigenquote in Deutschland
entwickelte sich in den letzten Jahren trotz der
schwachen wirtschaftlichen Entwicklung positiv.
Mit 81,3 % lag sie im Jahr 2024 1,7
Prozentpunkte über dem Wert im Jahr 2019 und gleichzeitig
deutlich über dem EU-Durchschnitt von 75,8 %.
Zu dieser positiven Entwicklung hat die starke
Zunahme der Erwerbsbeteiligung von Frauen und
von älteren Menschen beigetragen. Zum
nationalen 2030-Ziel von 83 % fehlten Deutschland damit
im Jahr 2024 noch knapp zwei Prozentpunkte. Die
Weiterbildungsbeteiligung Erwachsener
(entsprechend der EU-Operationalisierung) hat sich
gemäß Adult Education Survey in 2022 (neuester
Beobachtungspunkt) gegenüber 2016 in Deutschland
erheblich gesteigert (um rund 7 Prozentpunkte
auf 53,7 %). Deutschland lag damit deutlich über
dem EU-Durchschnitt von 39,5 % im Jahr 2022.
Trotz steigender Erwerbstätigenquote ist die Zahl
der Personen in Haushalten mit sehr niedriger
Erwerbsintensität in Deutschland seit 2020 um etwa
1,04 Mio. angestiegen, darunter 0,18 Mio. Kinder
(Stand 2024: 6,16 Mio. Personen, davon 1,48 Mio.
Kinder). Hauptgründe für diese Entwicklung sind
vor allem die Auswirkungen der Covid-19-
Pandemie, wirtschaftliche Probleme durch die
Energiekrise und hohe Inflation. Allerdings deutet sich in
2024 eine Trendumkehr an.
63 Im letzten Jahr hat die Bundesregierung
wichtige Maßnahmen ergriffen, die zur Umsetzung der
ESSR beitragen (siehe Tabelle 11). Dazu zählt z.B.:
a. Im Bildungsbereich (ESSR-Grundsatz Nr. 1)
wird mit dem Startchancen-Programm das
Bildungswesen modernisiert und
Unterstützung im Bereich Infrastruktur, Ausstattung,
Personal und inhaltliche Weiterentwicklung
an Schulen mit einem hohen Anteil sozial
benachteiligter Schülerinnen und Schüler
geleistet. Darüber hinaus unterstützt die Initiative
„Schule macht stark“ Schulen in sozial
schwierigen Lagen im Umgang mit ihren vielfältigen
Herausforderungen. Lehrkräfte und
Schulleitungen von 200 Schulen arbeiten in der
Initiative mit Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern aus 13 Forschungseinrichtungen
und Universitäten zusammen. Gemeinsam
entwickeln Schulen und Wissenschaft
Strategien und Ansätze für den Unterricht und für
den Schulalltag, ausgerichtet auf die
Bedürfnisse vor Ort.
b. Die Stärkung von Chancengerechtigkeit und
das Ziel, das Bildungsniveau stärker von der
sozioökonomischen Herkunft zu entkoppeln,
wird u. a. durch die Umsetzung der umfassen-
Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 30 –
31
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
den „Förderstrategie der
Kultusministerkonferenz für leistungsschwächere Schülerinnen
und Schüler“ wahrgenommen.
c. Hinsichtlich geschlechtsspezifischer
Diskriminierung wurde das branchenübergreifende,
Unternehmen, Verbände und staatliche Stellen
umfassende Bündnis „Gemeinsam gegen
Sexismus“ etabliert. Ziel ist es, Sexismus und
sexuelle Belästigung zu erkennen und wirksame
Maßnahmen dagegen zu verankern, u. a. durch
Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen,
Materialien und Empfehlungen.
d. Im Februar 2025 wurde das Gesetz für ein
verlässliches Hilfesystem bei
geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz)
beschlossen, das eine bundesweite Absicherung
des kostenfreien und niedrigschwelligen
Zugangs zu Schutz und Beratung für
gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder über einen
Rechtsanspruch auf Schutz und fachliche Beratung
gewährleistet. Ferner führt das Gesetz einen
bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für die
Finanzierung für Träger von Schutzeinrichtungen
und Beratungsstellen ein. Der Bund entlastet
die Länder befristet und aufwachsend von 2027
bis 2036 durch zusätzliche Umsatzsteuermittel
im Umfang von insgesamt 2,6 Mrd. Euro.
e. Seit 2008 hat die Bundesregierung insgesamt
fünf Investitionsprogramme
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ mit 5,4 Mrd. Euro zum Ausbau
eines bedarfsgerechten frühkindlichen Bildungs-
und Betreuungsangebots aufgelegt, mit denen
mehr als 750.000 zusätzliche Plätze für Kinder bis
zum Schuleintritt geschaffen wurden. Mit dem
5. Investitionsprogramm hat die
Bundesregierung mit Unterstützung des DARP 1 Mrd. Euro
investiert, um den Ausbau von Kita-Plätzen zu
unterstützen und damit 90.000 zusätzliche
Plätze in Kita-Einrichtungen zu schaffen. Um dem
Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung und
der Ganztagsbetreuung an Grundschulen zu
begegnen, hat die Bundesregierung gemeinsam
mit den Ländern, Kommunen, Sozialpartnern
und einem breiten Kreis von Expertinnen und
Experten eine „Gesamtstrategie Fachkräfte in
Kitas und Ganztag“ entwickelt.
f. Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz wird die Qualität
in der frühkindlichen Bildung und Betreuung
bundesweit weiterentwickelt und die Teilhabe
an Angeboten früher Bildung verbessert. Hierzu
ergreifen die Länder Maßnahmen anhand ihrer
individuellen Bedarfe und der konkreten
Situation der Kindertagesbetreuung im Land, wobei
der Bund finanzielle Mittel bereitstellt. Am 1.
Januar 2025 trat das Dritte Gesetz zur
Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in
der Kindertagesbetreuung in Kraft. Diese
Weiterentwicklung des KiTa-Qualitätsgesetzes
fokussiert auf sieben Handlungsfelder, die für die
Qualität der Kindertagesbetreuung von
besonderer Bedeutung sind und in denen
langfristig bundesweite Standards angestrebt werden.
Hierfür erhalten die Länder in den Jahren 2025
und 2026 weitere rund 4 Mrd. Euro.
g. Der bundesweite Aktionsplan „Queer leben“
wurde im November 2022 von der
Bundesregierung beschlossen und sieht im
Handlungsfeld „Teilhabe“ Maßnahmen (ESSR-Grundsatz
Nr. 3) zum Schutz vor LSBTIQ*-Feindlichkeit
am Arbeitsplatz vor.
h. Mit Blick auf die Stärkung der
Langzeitpflege (ESSR-Grundsatz Nr. 18) wurden im
Berichtszeitraum verschiedene Maßnahmen
zur Verbesserung der Leistungen der
sozialen Pflegeversicherung, zur Verbesserung der
Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen in der
Pflege, zur Stärkung der hochschulischen
Pflegeausbildung, zur vereinfachten Anerkennung
ausländischer Pflegefachkräfte sowie zur
Stärkung der Digitalisierung in der Pflege umgesetzt.
Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 31 –
32
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
ESVG-Code 2023 2023 2024 2025
Mrd. Euro Veränderung ggü. Vorjahr in %
BIP preisbereinigt B1*g -0,3 -0,2 0,3
BIP Deflator 6,1 3,1 2,1
Nominales BIP B1*g 4185,6 5,9 2,9 2,3
Verwendung des BIP, preisbereinigt
Private Konsumausgaben1) P.3 -0,4 0,3 0,5
Staatliche Konsumausgaben P.3 -0,1 3,5 1,5
Bruttoanlageinvestitionen P.51g -1,2 -2,7 0,4
Vorratsveränderungen (in % des BIP) P.52 + P.53 - - -
Exporte P.6 -0,3 -1,1 -0,3
Importe P.7 -0,6 0,2 1,9
Beitrag zur Zuwachsrate des BIP %-Punkte
Inlandsnachfrage (ohne Vorräte) -0,4 0,3 1,2
Vorratsveränderungen P.52 + P.53 0,1 0,0 0,4
Außenbeitrag B.11 0,1 -0,6 -0,9
6. Tabellenanhang
Tabelle 5: Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 32 –
33
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
ESVG-Code 2023 2023 2024 2025
Deflatoren Veränderung ggü. Vorjahr in %
Private Konsumausgaben 1) 6,7 2,7 2,2
nachrichtlich.: HVPI 6,0 2,5 -
Staatliche Konsumausgaben 4,2 2,6 2,2
Bruttoanlageinvestitionen 6,1 2,6 2,0
Exporte 0,7 0,9 1,1
Importe -3,0 -0,3 1,3
Arbeitsmarkt Niveau Veränderung ggü. Vorjahr in %
Erwerbstätige Personen 2) (Tsd.) 46082 0,7 0,2 0,0
Arbeitsstunden pro Erwerbstätigen 3) 1335 -0,4 -0,3 0,1
Arbeitsproduktivität - Personen 4) -1,0 -0,4 0,3
Arbeitsproduktivität -
Arbeitsstunden 5) -0,6 -0,1 0,2
Arbeitnehmerentgelte (Mrd. €, Inland) D.1 2229,0 6,8 5,6 2,9
Entgelt je Arbeitnehmer
(Tsd. €, Inland)
48,4 6,1 5,4 2,9
%-Punkte
Erwerbslosenquote 6) (in %) 2,8 3,2 3,3
Veränderung ggü. Vorjahr in %
Produktionspotential 0,9 0,6 0,4
Beiträge (%-Punkte): Veränderung ggü. Vorjahr in %
Arbeit 0,4 0,2 0,0
Fortsetzung Tabelle 5
Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 33 –
34
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
ESVG-Code 2023 2023 2024 2025
Kapital 0,3 0,3 0,3
Totale Faktorproduktivität 0,2 0,2 0,2
Produktionslücke
(in % des Potenzials)
-0,9 -1,7 -1,9
Bis 2024: Statistisches Bundesamt, Februar 2025.
2025: Jahresprojektion der Bundesregierung vom 29. Januar 2025.
1) Einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck.
2) Erwerbstätige, Inlandskonzept nach Definition der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.
3) Definition der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.
4) BIP (preisbereinigt) / Erwerbstätige (Inland).
5) BIP (preisbereinigt) / Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen.
6) Erwerbslose (ILO) / Erwerbspersonen.
Tabelle 6: Technische Annahmen
2023 2024 2025
Kurzfristige Zinsen (Jahresdurchschnitt, in %) 4,5 3,2 2,0
Langfristige Zinsen (Jahresdurchschnitt, in %) 2,4 2,3 2,3
US-Dollar/Euro-Wechselkurs (Jahresdurchschnitt) 1,1 1,1 1,1
BIP-Wachstumsrate der Welt (ohne EU, in %) 3,3 3,2 3,3
BIP-Wachstumsrate der EU (in %) 0,6 1,0 1,4
Wachstumsrate der Importe der Welt (ohne EU, in %) 0,7 3,0 3,1
Öl-Preis (Brent, USD/Barrel) 82,1 79,6 75,0
Bis 2024: Statistisches Bundesamt, Februar 2025.
2025: Jahresprojektion der Bundesregierung vom 29. Januar 2025.
Fortsetzung Tabelle 5
Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 34 –
35
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Tabelle 7: Projektion der Staatsfinanzen
2023 2023 2024 2025
Einnahmen ESVG-Code Mrd. Euro in % des BIP
Produktions- und Importabgaben D.2 428,0 10,2 10,3 10 ½
Einkommen- und Vermögensteuern D.5 533,3 12,7 12,8 12 ¾
Sozialbeiträge D.61 709,9 17,0 17,5 18 ½
Sonstige laufende Einnahmen 1) 236,3 5,6 5,8 5 ¾
Vermögenswirksame Steuern D.91 9,3 0,2 0,2 ¼
Sonstige Vermögenstransfers D.92 + D.99 4,4 0,1 0,1 0
Gesamte Einnahmen GE 1921,2 45,9 46,8 48
davon: Transfers von der EU 9,6 0,2 0,1 ¼
Gesamte Einnahmen ohne Transfers
von der EU
1911,6 45,7 46,6 47 ¾
nachrichtlich: Maßnahmen auf der
Einnahmenseite
5,9 0,1 0,4 ¾
nachrichtlich: Einmalmaßnahmen und
sonstige temporäre Effekte auf der
Einnahmenseite
0,0 0,0 0,0 0
Ausgaben ESVG-Code Mrd. Euro in % des BIP
Arbeitnehmerentgelt D.1 337,6 8,1 8,3 8 ¼
Vorleistungen P.2 264,0 6,3 6,6 6 ½
Zinsausgaben D.41 36,6 0,9 1,1 1
monetäre Sozialleistungen D.62 657,0 15,7 16,3 16 ¾
soziale Sachleistungen D.632 362,1 8,7 9,1 9 ½
Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 35 –
36
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
2023 2023 2024 2025
Ausgaben ESVG-Code Mrd. Euro in % des BIP
Subventionen D.3 84,5 2,0 1,3 1 ¼
Sonstige laufende Ausgaben 2) *) 91,7 2,2 2,1 2,0
Bruttoanlageinvestitionen P.51 118,5 2,8 2,9 3 ¼
davon: national finanzierte öffentliche
Investitionen
112,9 2,7 2,8 3 ¼
Vermögenstransfers D.9 74,4 1,8 1,9 1 ¾
Sonstige Investitionsausgaben P.52+P.53+NP -1,4 0,0 0,0 0
Gesamte Ausgaben GA 2025,0 48,4 49,5 50 ½
davon: mit Transfers von der EU
finanzierte Ausgaben (=8)
9,6 0,2 0,1 ¼
National finanzierte Ausgaben 2015,4 48,2 49,4 50 ¼
nachrichtlich: Nationale Kofinanzierung
von Programmen, die von der Union
finanziert werden.
2,0 0,0 0,0 0
nachrichtlich: konjunkturelle
Komponente der Arbeitslosenunterstützung
-0,6 0,0 0,2 ¼
nachrichtlich: in den Projektionen
enthaltene einmalige Ausgaben (ohne von
der EU finanzierte Maßnahmen)
0,0 0,0 0,0 0
National finanzierte
Nettoprimärausgaben (vor einnahmeseitigen
Maßnahmen) (=25-26-27-28-14)
1977,4 47,2 48,1 48 ¾
National finanzierte
Nettoprimärausgaben
in %
Wachstum der national finanzierten
Nettoprimärausgaben
5,0 3,8 2 ½
Fortsetzung Tabelle 7
Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 36 –
37
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
2023 2023 2024 2025
Salden ESVG-Code Mrd. Euro in % des BIP
Finanzierungssaldo (=7-23) B.9 -103,8 -2,5 -2,8 -2 ½
Primärsaldo (=31-14) B.9-D.41p -67,2 -1,6 -1,7 -1 ½
Konjunkturanpassung in % des BIP
Struktureller Saldo -2,0 -1,9 -1 ½
Struktureller Primärsaldo (=31-14) -1,1 -0,8 - ½
Verschuldung Mrd. Euro in % des BIP
Bruttoschulden 2632,1 62,9 62,5 62 ¾
Änderung der Bruttoschulden 61,3 -2,1 -0,4 ½
Beiträge zur Änderung der
Bruttoverschuldung:
Primärsaldo 1,6 1,7 1 ½
Schneeball-Effekt: -2,7 -0,7 - ¼
Zinsausgaben (=14) 0,9 1,1 1
Wachstum 0,2 0,1 - ¼
Inflation -3,8 -1,9 -1 ¼
Bestandsanpassungen
(=36-38-39)
-1,0 -1,4 - ¾
%
nachrichtlich: Impliziter Zinssatz auf
Schulden 3) 1,4 1,7 1 ¾
1) P.11 + P.12 + P.131 + D.39rec + D.4rec + D.7rec.
2) D.29pay + D.4pay (ohne D.41pay) + D.5pay + D.7pay + P.52 + P.53 + NP + D.8.
3) Approximiert als Verhältnis der geleisteten Vermögenseinkommen zum Schuldenstand des vorangegangenen Jahres.
Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen möglich.
Angaben für 2025 sind auf ¼ Prozentpunkte des BIP gerundet.
*) Die Zahlen in dieser Zeile wurden gegenüber der vom Kabinett beschlossenen Fassung aufgrund eines rein technischen
Übertragungsfehlers korrigiert.
Fortsetzung Tabelle 7
Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 37 –
38
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Tabelle 8: Diskretionäre einnahmeseitige Maßnahmen (DRM)
Beschreibung Erstes Jahr ESA Code One-off 2023 2024 2025
in % des BIP
Unterstellte Anpassungen der
Beitragssätze in der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV)
2023 D.61 Nein 0,1 0,1 ½
Gesetz zum Abbau der kalten
Progression für einen fairen
Einkommensteuertarif sowie zur
Anpassung weiterer steuerlicher
Regelungen
(Inflationsausgleichsgesetz)
2023 D.5 Nein -0,4 -0,3 0
Drittes Gesetz zur Änderung
mautrechtlicher Vorschriften
2023 D.29 Nein 0,0 0,2 0
Unterstellte
Preisanpassungseffekte bei der Einkommensteuer
2023 D.5 Nein 0,5 0,2 ¼
Summe sonstiger Maßnahmen,
kleiner als 0,1 % des BIP absolut
-0,1 0,3 0
Summe einnahmeseitiger
Maßnahmen
0,1 0,4 ¾
Angaben für 2025 sind auf ¼ Prozentpunkte des BIP gerundet.
Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 38 –
39
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Tabelle 9: Auswirkungen der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) auf die Projektion- Zuschüsse
Einnahmen aus ARF-Zuschüssen (in % des BIP)
2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026
ARF-Zuschüsse im
Rahmen der Projektion
der Einnahmen
0,02 0,16 0,10 0,07 0,05 0,14 0,14
Kasseneinnahmen
ARF-Zuschüsse
0,00 0,06 0,00 0,10 0,31 0,09 0,09
Ausgaben, finanziert durch ARF-Zuschüsse (in % des BIP)
2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026
Laufende Ausgaben
insgesamt
0,00 0,11 0,05 0,04 0,02 0,02 0,01
Bruttoanlageinvestitionen
P.51g
0,01 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Vermögenstransfers D.9 0,00 0,05 0,05 0,03 0,03 0,11 0,12
Investitionsausgaben 0,02 0,05 0,05 0,03 0,03 0,11 0,12
Sonstige Kosten, die durch ARF finanziert werden (in % des BIP)
2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026
Steuermindereinnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,01 0,01
Weitere Mindereinnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Finanzielle Transaktionen
Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen möglich.
Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 39 –
40
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Tabelle 10: Umsetzung der Länderspezifischen Empfehlungen (CeSaR-Tabelle)
Umsetzung der Länderspezifischen Empfehlungen in Deutschland
Berichtszeitraum ab April 2024 bis März 2025
Der Rat der Europäischen Union […] EMPFIEHLT, dass Deutschland 2024 und 2025 Maßnahmen ergreift,
um:
LSE 1 2024
1. den FSP rechtzeitig zu übermitteln, das Wachstum der Nettoprimärausgaben den Anforderungen des
reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakts entsprechend im Jahr 2025 auf eine Rate zu beschränken,
die damit vereinbar ist, den gesamtstaatlichen Schuldenstand mittelfristig auf einen plausibel
rückläufigen Pfad zu bringen und das gesamtstaatliche Defizit unter dem im Vertrag festgelegten Referenzwert
von 3 % des BIP zu halten; die öffentlichen Investitionen zu stärken und Hemmnisse für private
Investitionen zu beseitigen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern; den haushaltspolitischen Spielraum für
produktive Ausgaben zu vergrößern, indem die Finanzierung der ersten Säule des Rentensystems
reformiert wird; den Steuermix zugunsten eines inklusiveren Wachstums und einer nachhaltigeren
Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, unter anderem indem Negativanreize für die Leistung von mehr
Arbeitsstunden, insbesondere für Zweitverdienende, verringert werden;
Unterabschnitt 1 (LSE 1 2024):
den mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plan rechtzeitig zu übermitteln die öffentlichen
Investitionen zu stärken.
Lfd. Maßnahmen
Nr.
Art der Maßnahme Aktionsdatum
1. Rechtliche Vorgabe gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU)
2024/1263 zum präventiven Arm des reformierten
Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP):
Analog zum Vorgehen in anderen Mitgliedstaaten, die
aufgrund von Wahlen die Abgabe ihres FSP verschoben haben,
hat DEU um Verlängerung der Abgabefrist ohne Benennung
eines Datums gebeten. KOM hat dieser Verlängerung am
27.11. schriftlich zugestimmt.
Angekündigt 27.11.2024
Unterabschnitt 2 (LSE 1 2024):
das Wachstum der Nettoprimärausgaben den Anforderungen des reformierten Stabilitäts- und
Wachstumspakts entsprechend im Jahr 2025 auf eine Rate zu beschränken, die damit vereinbar ist, den
gesamtstaatlichen Schuldenstand mittelfristig auf einen plausibel rückläufigen Pfad zu bringen und das gesamtstaatliche
Defizit unter dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP zu halten;
Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 40 –
41
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Lfd. Maßnahmen
Nr.
Art der Maßnahme Aktionsdatum
2. Beschränkung des Nettoausgabenwachstums
Aufgrund Wahl zum Deutschen Bundestag (23. Februar
2025) und des fehlenden Bundeshaushalts 2025 gibt es
derzeit keine verlässliche Grundlage für die Festlegung des
Nettoausgabenpfades.
Analog zum Vorgehen in anderen Mitgliedstaaten, die
aufgrund von anstehenden Wahlen die Abgabe ihres FSP
verschoben haben, hat DEU um Verlängerung der Abgabefrist
ohne Benennung eines Datums gebeten. KOM hat dieser
Verlängerung am 27.11. schriftlich zugestimmt.
Angekündigt 27.11. 2024
Unterabschnitt 3 (LSE 1 2024):
die öffentlichen Investitionen zu stärken
3. Stärkung öffentlicher Investitionen:
Im Jahr 2024 sind die öffentlichen Investitionen (gemessen
an Daten der VGR) um 5,3 % gestiegen (preisbereinigt um
1,6 %). Im Bundeshaushalt spiegelt sich die Priorisierung der
Investitionen durch einen Anstieg des Anteils investiver
Ausgaben von 12,0 % im Jahr 2023 auf 12,2 % im Jahr 2024 wider.
Umgesetzt 31.12.2024
Unterabschnitt 4 (LSE 1 2024):
und Hemmnisse für private Investitionen zu beseitigen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern;
4. Wachstumschancengesetz
Das Wachstumschancengesetz unterstützt die
Modernisierung und Transformation zur digitalen und klimaneutralen
Wirtschaft. Es enthält u.a. folgende Maßnahmen:
• Ausbau und Ausweitung der steuerlichen
Forschungsförderung
• Verbesserungen bei der Thesaurierungsbegünstigung
• Verbesserungen bei der Option zur
Körperschaftsbesteuerung
• verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten u.a. im
Wohnungsbau
• Ausweitung des Verlustvortrags
In Kraft getreten 28.03.2024
Fortsetzung Tabelle 10
Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 41 –
42
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Lfd. Maßnahmen
Nr.
Art der Maßnahme Aktionsdatum
5. Entwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes
(ZuFinG II):
Der Regierungsentwurf für das ZuFinG II zielt darauf ab, die
Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandortes Deutschland
weiter zu stärken und die Finanzierungsoptionen für junge,
dynamische Unternehmen weiter zu verbessern. Er sieht dazu
folgende Maßnahmen zur Verbesserung der (steuerlichen)
Rahmenbedingungen von Investments in Venture Capital vor:
• Anpassungen bei der Besteuerung von Investitionen in
gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds, die
unter das Investmentsteuergesetz fallen, sowie
• Anpassungen bei der Besteuerung von Gewinnen aus
Veräußerungen von im Betriebsvermögen gehaltenen
Anteilen an Kapitalgesellschaften, wenn diese re-investiert
werden („Roll-Over“).
Mit den vorgeschlagenen Neuregelungen zur
Investmentsteuer und im Kapitalanlagegesetzbuch sollen durch
Schaffung eines rechtssicheren Rahmens Hemmnisse für
Investitionen von Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds
in Infrastruktur und erneuerbare Energien beseitigt werden.
Der Gesetzentwurf enthält zahlreiche Maßnahmen zur
Entbürokratisierung, unter anderem die Streichung einer
Vielzahl an Prüf-, Melde- und Anzeige pflichten sowie
Anpassungen beim Kündigungsschutz für Bezieher sehr hoher
Einkommen im Finanzsektor. Wesentlicher Bestandteil des
Gesetzentwurfs ist zudem die Umsetzung einer Reihe von
kapitalmarktrechtlichen EU-Rechtsakten.
Nicht definiert 27.11.2024
Dies betrifft etwa das ESAP-Gesetzespaket, den sog. Listing
Act und den MiFIR Review. So werden Börsengänge bzw.
das öffentliche Angebot von Wertpapieren erleichtert, der
Zugang zu Finanzmarktinformationen verbessert oder
Erleichterungen für Unternehmen im Hinblick auf das
Proportionalitätsprinzip geschaffen.
Aufgrund der Neuwahlen zum Deutschen Bundestag ist der
Entwurf mit Zusammentreten des neuen Bundestages der
Diskontinuität anheim gefallen, so dass er von der neuen
Bundesregierung ggf. erneut einzubringen wäre. Einzelne
Regelungen aus dem Entwurf des ZuFinG II wurden zwischenzeitlich
durch das Gesetz für dringliche Änderungen im Finanzmarkt-
und Steuerbereich umgesetzt, u.a. die Begleitgesetzgebung zur
ESAP-Verordnung und Instant Payments-Verordnung.
Fortsetzung Tabelle 10
Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 42 –
43
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Lfd. Maßnahmen
Nr.
Art der Maßnahme Aktionsdatum
6. WIN-Initiative:
Im Rahmen der Initiative Wachstums- und
Innovationskapital für Deutschland (WIN) hat sich ein breites Bündnis aus
Wirtschaft, Verbänden, Politik und der KfW dazu bekannt,
den weiteren Ausbau des Ökosystems für Wachstums- und
Innovationsfinanzierung, insbesondere in Deutschland,
gemeinschaftlich voranzutreiben. Vereinbart wurde ein
umfangreiches Maßnahmenpaket zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen für Wachstums- und Innovationskapital in
Deutschland. Zugleich wollen die teilnehmenden
Unternehmen rund zwölf Mrd. Euro bis 2030 in die weitere Stärkung
des deutschen Venture-Capital-Ökosystems investieren.
Angekündigt 17.09.2024
7. Vermehrte Nutzung von Praxischecks:
Das Instrument des Praxischecks wird verstärkt eingesetzt,
um mögliche Bürokratieentlastungsmaßnahmen abzuleiten,
die dann regulatorisch aufgegriffen werden können. Bei
Praxis-Checks wird gemeinsam mit Expertinnen und Experten
aus der Praxis die Vollzugs- und Praxistauglichkeit für
Vorhaben überprüft und dabei das Zusammenspiel der Vielzahl
an Vorschriften systematisch in den Blick genommen. Mit
der Wachstumsinitiative wurde vereinbart, dass alle Ressorts
Praxischecks durchführen. Zur Koordinierung wurde eine
ressortübergreifende AG eingerichtet, für die BMWK die
Federführung übernommen hat.
Umgesetzt 17.07.24
8. Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) und
dazugehörige Bürokratieentlastungsverordnung (BEV):
Das BEG IV und die dazugehörige BEV entlasten die
Wirtschaft von unnötigen Bürokratiepflichten um jährlich rund
1,3 Mrd. Euro. So werden u.a. Aufbewahrungsfristen für
Buchungsbelege verkürzt, die Meldepflicht in Hotels für
Inländer abgeschafft, Schwellenwerte für statistische
Meldepflichten im Kapital- und Zahlungsverkehr angehoben und
für Vermietende die Möglichkeit geschaffen, den Mietenden
die der Betriebskostenabrechnung zugrundeliegenden
Belege elektronisch bereitzustellen. Das BEG IV wurde am
29. Oktober 2024 verkündet. Die BEV wurde am 13.
Dezember 2024 verkündet. Ein großer Teil der Regelungen des BEG
IV und der BEV traten bereits Anfang 2025 in Kraft.
Überwiegend in
Kraft getreten
01.01.2025
Fortsetzung Tabelle 10
Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 43 –
44
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Lfd. Maßnahmen
Nr.
Art der Maßnahme Aktionsdatum
9. Medizinforschungsgesetz:
Mit dem Medizinforschungsgesetz werden wesentliche
Ziele der deutschen Pharmastrategie umgesetzt.
Genehmigungsverfahren werden vereinfacht und beschleunigt;
es werden klare, einfache Zuständigkeiten geschaffen und
Prüfvorgaben harmonisiert. Die Maßnahmen verbessern
die Rahmenbedingungen bei klinischen Prüfungen, der
Zulassung und der Herstellung von Arzneimitteln. Damit wird
die Attraktivität des Standorts Deutschland im Bereich der
medizinischen Forschung gestärkt und der Zugang zu
neuen Therapieoptionen für Patientinnen und Patienten
verbessert.
In Kraft getreten 30.10.2024
10. Förderprogramm Klimaschutzverträge (KSV):
Die KSV unterstützen emissionsintensive
Industrieunternehmen dabei, in klimafreundliche Produktionsanlagen
zu investieren und diese zu betreiben, die sich andernfalls
noch nicht rechnen. Sie werden in einem innovativen
Auktionsverfahren wettbewerblich vergeben. Das Programm
sichert Unternehmen gegen Preisrisiken ab und gleicht
Mehrkosten zwischen herkömmlichen und
klimafreundlichen Verfahren für eine Übergangsphase aus. Bei der
klimafreundlichen Modernisierung der Industrie adressiert
das Instrument der KSV auch Fragen des Standorterhalts
und der Beschäftigungsentwicklung. Die ersten KSV
wurden mit 15 Unternehmen im Herbst 2024 abgeschlossen
und haben eine Laufzeit von 15 Jahren.
Die konkrete Höhe der Förderung für die Einsparung von
CO2 durch die Umstellung der Produktion unterscheidet
sich zwischen den Projekten und hängt davon ab, wie sich
zukünftig die Preise von Energieträgern und Zertifikaten im
EU-Emissionshandel entwickeln.
Das bewilligte maximale Fördervolumen der ersten Runde
beträgt bis zu 2,8 Mrd. Euro. Die Summe stellt die
Obergrenze der mit den KSV verbundenen Absicherung von
Preisrisiken dar. Aufgrund der aktuell prognostizierten
Preisentwicklungen ist zu erwarten, dass die tatsächliche
Förderung deutlich geringer ausfällt. Ende Juli 2024 wurde
das vorbereitende Verfahren für die zweite Runde der
Klimaschutzverträge gestartet.
Umgesetzt 12.03.2024
Fortsetzung Tabelle 10
Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 44 –
45
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Lfd. Maßnahmen
Nr.
Art der Maßnahme Aktionsdatum
11. Förderinitiative „Flexible, resiliente und effiziente
Machine-Learning-Modelle“:
Die Förderinitiative adressiert offene grundlegende
Forschungsfragen im Bereich der KI, um damit in Zukunft einen
breiteren Einsatz von KI zu ermöglichen und aktuell
bestehenden Problemen wie mangelnder Robustheit und hohem
Energiebedarf zu begegnen. Dazu werden im Zeitraum von
2024 bis 2027 insgesamt 17 Forschungsprojekte mit einem
Gesamtvolumen von rund 27 Mio. Euro gefördert. Folgende
Themen stehen dabei im Fokus:
• Entwicklung neuer Ansätze für Lernalgorithmen, die
Robustheit und Generalisierungsfähigkeit von KI-Modellen
erhöhen,
• Entwicklung neuer Methoden zur Kombination von
Machine-Learning-Ansätzen mit Domänenwissen,
• Weiterentwicklung komplexer Simulationsmodelle
mittels Machine-Learning-Verfahren (insbesondere in den
Naturwissenschaften),
• Entwicklung neuer Ansätze für robuste und effiziente
Foundation Models.
Umgesetzt 01.10.2024
12. Sovereign Tech Fund/Sovereign Tech Agency:
Mit dem Sovereign Tech Fund (STF) stärkt die
Bundesregierung das Open-Source-Ökosystem. Der STF identifiziert
kritische digitale Basistechnologien und vergibt Aufträge, um
in deren Absicherung und Weiterentwicklung zu investieren.
Damit trägt der STF zum übergeordneten Ziel der digitalen
Souveränität Europas bei. Der STF wurde im November 2024
in die Sovereign Tech Agency als eine selbständige
Tochtergesellschaft der SPRIND überführt. Diese Verstetigung gibt
dem STF ein zusätzliches Maß an Selbständigkeit und
ermöglicht ihm, sich inhaltlich fortzuentwickeln und zu
skalieren.
Umgesetzt 01.11.2024
13. Zukunftsfonds-Bausteine Impact Facility und direkte Co-
Investments:
Im Rahmen eines geplanten neuen Zukunftsfonds-Bausteins
für Impact Investments sind 200 Mio. Euro für Investitionen
von KfW Capital in Impact Fonds vorgesehen, die zusätzlich
zur finanziellen Rendite auf eine messbare positive, soziale
oder ökologische Wirkung abzielen.
Umgesetzt 25.02.2025
Fortsetzung Tabelle 10
Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 45 –
46
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Lfd. Maßnahmen
Nr.
Art der Maßnahme Aktionsdatum
Darüber hinaus sieht ein geplanter neuer Zukunftsfonds-
Baustein für direkte Co-Investments vor, dass die KfW
Capital eine Milliarde Euro für Direktinvestitionen in junge
Start-ups in innovativen Technologiebereichen einsetzt,
gemeinsam mit privaten Venture-Capital-Fonds.
14. Stärkung der ERP-Digitalisierungs- und
Innovationsfinanzierung:
Im Laufe des Jahres wird die ERP-Digitalisierungs- und
Innovationsfinanzierung gemeinsam mit der KfW neu
aufgestellt. Unternehmen sollen schnell und einfach
Informationen zu ihren individuellen Investitionsbedarfen erhalten
und diese anschließend mit passenden Kreditprogrammen
finanzieren können. Zudem ergänzen Förderzuschüsse die
Zinsverbilligung als neues Förderelement im ERP-
Digitalisierungs- und Innovationskredit.
Umgesetzt 20.02.2025
15. Start des HTGF Opportunity:
Der HTGF Opportunity ergänzt als neuer Fonds seit Mitte
2024 die Plattform des HTGF und investiert in die
wachstumsstärksten Portfoliounternehmen der HTGF-
Frühphasenfonds I-IV, um die Wachstumsfinanzierung in
Deutschland zu stärken. Dafür stehen dem Fonds 660 Mio. Euro aus
dem Zukunftsfonds und dem ERP-Sondervermögen zur
Verfügung. Bis Ende 2025 sollen die Wirtschaftsinvestoren des
HTGF für ein Investment in den Fonds gewonnen werden.
Umgesetzt 12.06.2024
16. Novelle der „Bundesförderung für Energie und
Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW):
Die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz
in der Wirtschaft“ (EEW) ist das Breiten-Förderprogramm
zur Dekarbonisierung von Industrie und Gewerbe. Die EEW
wurde 2019 eingeführt und verzeichnet seitdem ein starkes
Wachstum. Neben Investitionen in Energie- und
Ressourceneffizienz werden auch Projekte zur Elektrifizierung sowie
Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff gefördert. Mit der
Novelle wurden das Antragsverfahren vereinfacht und die
Förderbedingungen verbessert.
In Kraft getreten 15.02.2024
Fortsetzung Tabelle 10
Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 46 –
47
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Lfd. Maßnahmen
Nr.
Art der Maßnahme Aktionsdatum
17. Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK):
Die Ende August 2024 gestartete BIK fördert mit zwei
Fördermodulen sowohl Investitionen als auch
Technologieentwicklung in der Dekarbonisierung. Damit wurde ein
Förderinstrument für den industriellen Mittelstand geschaffen. Die
Förderrichtlinie nimmt auch Fragen des Standorterhalts und
der Beschäftigungsentwicklung in den Blick. Für das
Förderprogramm stehen nach derzeitiger Planung für die
Gesamtlaufzeit bis 2030 ca. 3,3 Mrd. Euro zur Verfügung.
Umgesetzt 30.08.2024
18. Förderung von innovativen Investitionsprojekten im
Rahmen des European Chips Acts:
Im Rahmen des European Chips Acts fördert die
Bundesregierung z.B. die Ansiedlung von TSMC in Dresden mit bis zu
fünf Mrd. Euro. Die Bundesregierung will daneben weitere
Investitionen fördern. Am 18. November 2024 wurde hierzu
eine Förderbekanntmachung veröffentlicht. Das Halbleiter-
Ökosystem in der Europäischen Union soll u.a. durch
Investitionen in die Ansiedlung oder Erweiterung großvolumiger
Produktion für Halbleiter und von weiteren Tätigkeiten der
Halbleiter-Lieferkette bzw. der Halbleiter-
Wertschöpfungskette umfassend gestärkt und die Versorgungssicherheit mit
Halbleitern sowie die Resilienz der europäischen
Wertschöpfungskette erhöht werden. Bis zum 10.01.2025 konnten
Unternehmen Skizzen für entsprechende Projekte einreichen.
Umgesetzt 18.11.2024
19. Initiative Manufacturing-X:
Die Industrie 4.0 benötigt zeitnah ein gemeinsames,
offenes Datenökosystem, in dem alle Beteiligten der
Wertschöpfungsketten sicher, souverän und interoperabel ihre
Produkt- und Produktionsdaten teilen können. Dies
ermöglicht neuartige industrielle Anwendungen und
Geschäftsmodelle. Die Initiative Manufacturing-X adaptiert das Projekt
Catena-X aus der Automobilindustrie für andere Branchen,
bspw. Maschinenbau, Chemie und Luftfahrt. In 2024 sind
zehn Projekte gestartet, die bis 2026 umfassend
miteinander zusammenarbeiten werden. Die Bundesregierung stellt
bis 2026 ca. 150 Mio. Euro für Manufacturing-X bereit. Die
internationale Vernetzung von Manufacturing-X wird bereits
aktiv vorangetrieben.
Umgesetzt 01.01.2025
Fortsetzung Tabelle 10
Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 47 –
48
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Lfd. Maßnahmen
Nr.
Art der Maßnahme Aktionsdatum
20. IPCEI Cloud:
Anforderungen der Industrie an die Cloud-Infrastruktur
steigen kontinuierlich. Unternehmen und
Forschungseinrichtungen aus zwölf EU-Mitgliedstaaten einschließlich
Deutschland entwickeln im Rahmen des IPCEI Cloud bis
2026/27 eine neuartige dezentrale Software-Infrastruktur
für echtzeitfähige Datenverarbeitung. Die Bundesregierung
stellt dafür insgesamt bis zu 750 Mio. Euro bis 2028 bereit.
Die digitale Infrastruktur soll von mehreren Anbietern
betrieben werden und technologische Lock-in-Effekte
reduzieren. Die deutschen Leitprojekte haben 2024 ihre
Entwicklungsarbeit aufgenommen. Unter der neuen Marke „8ra“
wird die Verstetigung dieser Initiative europaweit
vorangetrieben.
Umgesetzt 05.12.2023
21. Projekt RoX:
Im Rahmen des IPCEI Cloud wurde im Herbst 2024 das
Leuchtturmprojekt RoX gestartet, das mit ca. 29 Mio. Euro
gefördert wird. Ziel ist die Integration des
Anwendungsfeldes Robotik in das IPCEI Cloud und die Entwicklung eines
Ökosystems für KI-getriebene Robotik. Bis 2027 werden
Open-Source-Funktionsbausteine entwickelt, die
Robotikanwendern individuell optimierte Gesamtlösungen in den
Bereichen Logistik und Produktion ermöglichen werden.
An dem Vorhaben sind viele namhafte Robotik- und
Technologieunternehmen beteiligt. Mit dem Robotics Institute
Germany wird ab 2024 die Spitzenforschung in
Deutschland international sichtbar vernetzt. Die Forschung zu KI-
basierten Robotern wird durch Bildung von
Forschungsclustern, die Schnittstellen für die Industrien vorsehen,
gestärkt. Zudem wird eine gemeinsame
Forschungsinfrastruktur aufgebaut, die Software, Forschungsdaten, Labore
sowie Lern- und Testumgebungen umfasst. Zur Ausbildung
von Fachkräften wird ein Ausbildungs- und
Weiterbildungsprogramm erarbeitet. Das Projekt ist zum 01.07.2024
gestartet und zunächst auf vier Jahre angelegt. Gefördert
werden 16 namhafte Hochschulen und außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen mit ca. 20 Mio. Euro für die
gesamte Laufzeit.
Umgesetzt 01.07.2024
Fortsetzung Tabelle 10
Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 48 –
49
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Lfd. Maßnahmen
Nr.
Art der Maßnahme Aktionsdatum
Unterabschnitt 5 (LSE 1 2024):
den haushaltspolitischen Spielraum für produktive Ausgaben zu vergrößern, indem die Finanzierung der
ersten Säule des Rentensystems reformiert wird;
22. – – –
Unterabschnitt 6 (LSE 1 2024):
den Steuermix zugunsten eines inklusiveren Wachstums und einer nachhaltigeren Wettbewerbsfähigkeit zu
verbessern, unter anderem indem Negativanreize für die Leistung von mehr Arbeitsstunden, insbesondere
für Zweitverdienende, verringert werden;
23. Steuerfortentwicklungsgesetz, insbesondere Ausgleich
kalte Progression:
Die kalte Progression wird über die Anpassung des
Einkommensteuertarifs für 2025 und 2026 ausgeglichen. Das
Steuerfortentwicklungsgesetz beinhaltet insgesamt folgende Maßnahmen:
• Anhebung des in den Einkommensteuertarif
integrierten Grundfreibetrags für den Veranlagungszeitraum 2025:
12.096 Euro ab dem Veranlagungszeitraum 2026: 12.348 Euro,
• Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags für den
Veranlagungszeitraum 2025 auf 9.600 Euro (inkl. BEA-
Freibetrag), ab dem Veranlagungszeitraum 2026 auf 9.756 Euro
(inkl. BEA-Freibetrag),
• Anhebung des Kindergeldes mit Wirkung zum 1. Januar
2025 um 5 Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat sowie
mit Wirkung zum 1. Januar 2026 um weitere 4 Euro auf
259 Euro pro Kind und Monat,
• Verschiebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs
(Ausgleich der sog. „kalten Progression“) 2025 um 2,6 %
2026 um 2,0 %,
• Anhebung des Sofortzuschlages im SGB II, SGB XII, SGB
XIV, AsylbLG und BKGG ab Januar 2025 von 20 Euro auf
25 Euro monatlich,
• Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für
die Veranlagungszeiträume 2025 und ab 2026.
Insgesamt werden die Steuerzahler durch die Anpassungen im
Einkommensteuertarif 2025/2026 und durch höhere
Familienleistungen um rund 13,7 Mrd. Euro in voller Jahreswirkung
entlastet. Das Steuerfortentwicklungsgesetz vom 23.12.2024 enthält
damit sowohl Änderungen, die am 01.01.2025 in Kraft getreten
sind, als auch Änderungen, die am 01.01.2026 in Kraft treten.
In Kraft getreten 01.01.2025
Fortsetzung Tabelle 10
Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 49 –
50
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Lfd. Maßnahmen
Nr.
Art der Maßnahme Aktionsdatum
LSE 2 2024
2. die Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans, einschließlich des REPowerEU-Kapitels nach dessen
Annahme, erheblich zu beschleunigen, damit die Reformen und Investitionen bis August 2026
abgeschlossen werden, und die Durchführung der kohäsionspolitischen Programme zu beschleunigen, unter anderem
durch Bereitstellung ausreichender Mittel für die Verwaltung des Aufbau- und Resilienzplans und der
kohäsionspolitischen Programme; im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der kohäsionspolitischen Programme
die vereinbarten Prioritäten im Blick zu behalten und zugleich die Möglichkeiten in Erwägung zu ziehen, die
die Initiative „Plattform für strategische Technologien für Europa“ zur Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit eröffnet;
Unterabschnitt 1 (LSE 2 2024):
die Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans, einschließlich des REPowerEU-Kapitels nach dessen
Annahme, erheblich zu beschleunigen, damit die Reformen und Investitionen bis August 2026
abgeschlossen werden, und die Durchführung der kohäsionspolitischen Programme zu beschleunigen, unter anderem
durch Bereitstellung ausreichender Mittel für die Verwaltung des Aufbau- und Resilienzplans und der
kohäsionspolitischen Programme; im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der kohäsionspolitischen Programme
die vereinbarten Prioritäten im Blick zu behalten und zugleich die Möglichkeiten in Erwägung zu ziehen, die
die Initiative „Plattform für strategische Technologien für Europa“ zur Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit eröffnet;
24. Neuausrichtung der Europäischen Strukturfonds:
Aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds
erhält Deutschland im Förderzeitraum 2021–2027 rund 21
Mrd. Euro, die durch nationale Kofinanzierung in etwa
derselben Höhe ergänzt werden. Für die Zukunft der
Kohäsionspolitik hat die Bundesregierung mit den Ländern im
Jahr 2024 eine gemeinsame Stellungnahme für die
Abstimmung mit den EU-Institutionen und Mitgliedstaaten
erarbeitet, die fünf Handlungsfelder in den Fokus nimmt: die
Ausrichtung der Europäischen Strukturfonds auf
Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Transformation, Verknüpfung
mit Strukturreformen, Vereinfachung, interregionale
Zusammenarbeit und Stärkung der Wirkung der Investitionen
für mehr, langfristiges, nachhaltiges und inklusives
regionales Wachstum. Die Europäische Kommission wird im Jahr
2025 einen neuen Vorschlag für den Mehrjährigen
Finanzrahmen ab 2028 und für ein neues Legislativpaket zu den
Europäischen Strukturfonds unterbreiten.
Beschlossen 12.12.2024
Fortsetzung Tabelle 10
Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 50 –
51
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Lfd. Maßnahmen
Nr.
Art der Maßnahme Aktionsdatum
25. Deutscher Aufbau und Resilienzplan (DARP):
Die Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)
sollen die Widerstands- und Zukunftsfähigkeit der EU stärken
und dabei besonders den grünen und digitalen Wandel
voranbringen. Deutschland hat am 13.09.2024 den zweiten
und dritten Zahlungsantrag als gemeinsamen Antrag
eingereicht. Das Volumen des Antrages betrug 13,5 Mrd. Euro.
Der Antrag wurde seitens der EU-Kommission und der EU-
Mitgliedstaaten positiv bewertet. Die Auszahlung ist am
23.12.2024 erfolgt. Von den umgesetzten Reformen und
Investitionen profitieren Bürgerinnen und Bürger sowie
Unternehmen u.a. in den Bereichen Digitalisierung der
öffentlichen Verwaltung, Gesundheitswesen, allgemeine und
berufliche Bildung, erneuerbare Energien und
Modernisierung von Verkehrsinfrastruktur und Wohnraum. Zu den
geförderten Bereichen gehören zudem Forschung und
Innovation für den ökologischen Wandel sowie Mikroelektronik
und Kommunikationstechnologien.
Umgesetzt 23.12.2024
26. Mid-Term Review (Halbzeitüberprüfung) der Programme
zur Umsetzung der Kohäsionspolitik
Umgesetzt 31.03.2025
27. ESF Plus Bund – Beschleunigung der
Programmdurchführung, u.a. durch Bereitstellung ausreichender Ressourcen
für die Verwaltung:
Im Rahmen des Programms CCI 2021DE05SFPR001 „ESF
Plus Bundesprogramm 2021 – 2027“ wurde im Laufe des
Jahres 2024 das Ziel, die besetzten Personalstellen von
anfänglich rund 70% auf annähernd 100% (= 142 Stellen) beim
Programmumsetzer DRV-KBS zu steigern, erreicht. Zudem
wurden im Jahr 2024 bei der DRV-KBS erhebliche
Vereinfachungen bei der Abrechnung und Prüfung der
Ausgabenerklärungen umgesetzt. Der Umsetzungsstand bzgl. der
erklärten ESF Plus Ausgaben in Zahlungsanträgen konnte
hierdurch im Laufe des Jahres 2024 von anfänglich 0,3 % auf
5 % (= rd. 110,6 Mio. Euro inkl. pauschaler Technischer Hilfe)
gesteigert werden und lag somit zum 31.12.2024 über dem
erreichten EU-Durchschnitt von 3,04 %.
Umgesetzt 31.12.2024
Fortsetzung Tabelle 10
Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 51 –
52
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Lfd. Maßnahmen
Nr.
Art der Maßnahme Aktionsdatum
28. ESF Plus – Nutzung der STEP-VO im ESF Plus:
Im Rahmen des Programms CCI 2021DE05SFPR003 „ESF
Plus 2021 - 2027 Bavaria (Work and Life in Bavaria - Future
Opportunities for Europe)“ ist mit Kommissionsbeschluss
vom 25.11.2024 (C(2024) 8503) die Nutzung der 100%-
Finanzierung in einer gesonderten Prioritätsachse
vorgesehen.
Umgesetzt 25.11.2024
29. ESF Plus – Halbzeitbewertung:
Die vereinbarten Prioritäten werden im Rahmen der
Halbzeitbewertungen zu den ESF Plus Programmen in
Deutschland berücksichtigt und im Lichte der neuen LSE 2024
bewertet. Die Erstellung und offizielle Einreichung (Frist
31.03.2025) der Halbzeitbewertungen für den ESF Plus ist in
Deutschland noch nicht abgeschlossen.
Angekündigt 31.03.2025
LSE 3 2024
3. dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, insbesondere durch die Förderung grundlegender und
digitaler Kompetenzen und die Verbesserung der Bildungsergebnisse, unter anderem durch gezielte
Unterstützung benachteiligter Gruppen; die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung zu beschleunigen, unter
anderem durch eine bessere geografische Abdeckung bei digitalen öffentlichen Dienstleistungen; den Ausbau
digitaler Kommunikationsnetze mit sehr hoher Kapazität weiter voranzubringen, indem unter anderem die
notwendige Durchführung privater Investitionsvorhaben erleichtert wird und öffentliche Mittel mobilisiert
werden, sofern dies erforderlich ist;
Unterabschnitt 1 (LSE 3 2024):
dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, insbesondere durch die Förderung grundlegender und digitaler
Kompetenzen
30. Rückführungsverbesserungsgesetz:
Mit dem am 27.02.2024 in Kraft getretenen Gesetz wurden
Arbeitsverbote für Geflüchtete, die verpflichtet sind, in
Aufnahmeeinrichtungen zu wohnen, von neun auf sechs Monate
reduziert. Erleichtert wurde die Erteilung der
Beschäftigungserlaubnis an Geduldete, sofern keine konkreten Maßnahmen
zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen. Erleichterungen gab
es auch bei der Beschäftigungsduldung und Schaffung einer
neuen Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für
ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer.
In Kraft getreten 27.02.2024
Fortsetzung Tabelle 10
Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 52 –
53
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Lfd. Maßnahmen
Nr.
Art der Maßnahme Aktionsdatum
31. Fachkräfteeinwanderungsgesetz und
Beschäftigungsverordnung:
Die zweite und dritte Stufe des Gesetzes und der
Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
sind zum 01.03.2024 und 01.06.2024 in Kraft getreten.
Damit wurden die Zugangsmöglichkeiten in Ausbildung und
Erwerbstätigkeit ausgebaut sowie bestehende
Arbeitsmarktzugänge weiter liberalisiert und vereinfacht. Die
Bundesregierung arbeitet zudem weiter an den untergesetzlichen
Maßnahmen der Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung
aus Drittstaaten.
Mit der letzten Stufe des weiterentwickelten
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und der entsprechenden Verordnung
ist zum 01.06.2024 die Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche
eingeführt sowie die Westbalkanregelung entfristet und das
Kontingent verdoppelt worden.
Die Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland
kann an Fachkräfte oder auf Basis eines Punktesystems
erteilt werden. Kriterien wie Qualifikation, Sprachkenntnisse,
Alter und Berufserfahrung fließen in die Punkteverteilung
ein. Grundvoraussetzungen für eine auf dem Punktesystem
basierende Chancenkarte sind Deutschkenntnisse auf dem
Niveau A1 oder Englischkenntnisse auf dem Niveau B2, ein
mindestens zweijähriger, im Ausland staatlich anerkannter
Berufs- oder Hochschulabschluss sowie ein gesicherter
Lebensunterhalt.
Die Berufserfahrenenregelung wurde im März 2024 auf alle
nicht reglementierten Berufe ausgeweitet: Wer einen
Berufs- oder Hochschulabschluss hat, der vom jeweiligen
Ausbildungsstaat anerkannt ist, und mindestens zwei Jahre
Erfahrung im angestrebten Beruf vorweisen kann, darf nun in
Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen. Das galt bisher
nur für IT-Fachleute.
In Kraft getreten 01.06.2024
32. Fachkräftestrategie Indien:
Die Bundesregierung hat im Herbst 2024 die
Fachkräftestrategie Indien (FKS IND) beschlossen. Ihr Ziel ist es, mehr
qualifizierte Arbeitskräfte aus Indien für Deutschland zu
gewinnen und dafür in Kooperation mit Indien weiter an guten
Rahmenbedingungen u.a. bei den Themen Anwerbung,
Visaerteilung, Sprachkurse, Anerkennung ausländischer
Beschlossen 16.10.2024
Fortsetzung Tabelle 10
Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 53 –
54
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Lfd. Maßnahmen
Nr.
Art der Maßnahme Aktionsdatum
Berufsqualifikationen und Integration zu arbeiten. Dafür
plant die Bundesregierung, mit der indischen Seite eine
Unterarbeitsgruppe Erwerbsmigration im Rahmen der Joint
Working Group des Migrations- und
Mobilitätspartnerschaftsabkommens mit Indien einzurichten.
33. KiTa-Qualitätsgesetz:
Ziel des KiTa-Qualitätsgesetzes ist es, die Qualität
frühkindlicher Bildung und Betreuung bundesweit
weiterzuentwickeln und die Teilhabe an Angeboten früher Bildung zu
verbessern. Hierzu ergreifen die Länder Maßnahmen anhand
ihrer individuellen Bedarfe und der konkreten Situation der
Kindertagesbetreuung im Land. Der Bund stellt zum
Ausgleich Mittel über eine Änderung der vertikalen
Umsatzsteuerverteilung bereit. Am 01.01.2025 trat das Dritte Gesetz zur
Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der
Kindertagesbetreuung in Kraft, welches das KiTa-
Qualitätsgesetz weiterentwickelt. Mit der Weiterentwicklung fokussiert
das Gesetz künftig auf sieben Handlungsfelder, die für die
Qualität der Kindertagesbetreuung von besonderer
Bedeutung sind und in denen langfristig bundesweite Standards
angestrebt werden. Zum Ausgleich erhalten die Länder in
den Jahren 2025 und 2026 weitere rund 4 Mrd. Euro im
Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung.
In Kraft getreten 01.01.2025
34. Gesetz zur Stärkung der Aus- und
Weiterbildungsförderung (Aus und Weiterbildungsgesetz):
Mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz wurde ein wichtiger
Beitrag zur Sicherung der inländischen Fachkräftepotenziale
und zur Unterstützung der Unternehmen in der
Transformation geleistet. Mit dem Gesetz wurde die
Ausbildungsgarantie im SGB III verankert. Sie ist in wesentlichen Teilen zum
01.04.2024 in Kraft getreten und umfasst verschiedene
Beratungs- und Unterstützungsangebote, wie die Einführung des
Berufsorientierungspraktikums oder die Einführung von
Mobilitätszuschüssen bei Aufnahme einer Ausbildung. Seit dem
01.08.2024 besteht zudem in unterversorgten Regionen bei
Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen ein Rechtsanspruch
auf Förderung in einer außerbetrieblichen Berufsausbildung.
Mit dem Gesetz wurde außerdem die Förderung von
beruflicher Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit ab
dem 01.04.2024 fortentwickelt und mit der Einführung des
In Kraft getreten 01.04.2024
Fortsetzung Tabelle 10
Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 54 –
55
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Lfd. Maßnahmen
Nr.
Art der Maßnahme Aktionsdatum
Qualifizierungsgeldes um eine neue Förderoption erweitert.
Die Fördersystematik des Basisinstruments der
Beschäftigtenförderung wurde vereinfacht und planbarer gestaltet. Zudem
steht die Beschäftigtenförderung nunmehr allen Arbeitgebern
und Beschäftigten offen und die finanzielle Unterstützung
insbesondere für KMU wurde erhöht. Das Qualifizierungsgeld
unterstützt Betriebe, die besonders vom Strukturwandel
betroffen sind, ihre Beschäftigten mittels Weiterbildung im
Betrieb zu halten und Fachkräfte zu sichern.
35. Nationale Weiterbildungsstrategie (NWS):
Die NWS wird von einem breiten Bündnis an Partnern
getragen. Es werden konkrete Maßnahmen zur
Fortentwicklung des Weiterbildungssystems entwickelt und umgesetzt.
Ziel ist der Erhalt von Beschäftigungsfähigkeit, Sicherheit
und Wohlstand durch die Etablierung einer
Weiterbildungskultur. Die Weiterbildungsbeteiligung soll bis zum Jahr 2030
deutschlandweit auf 65 % erhöht werden. Der zweite
Umsetzungsbericht der NWS wird im März 2025 veröffentlicht.
Angekündigt 07.03.2025
36. Servicestelle Weiterbildungsagenturen:
Mit der Servicestelle unterstützt die Bundesregierung den
Auf- und Ausbau von Weiterbildungsagenturen zur
Schaffung einer flächendeckenden Struktur zentraler
Anlaufstellen für Weiterbildungsberatung. Sie stärkt so die
Weiterbildungsberatung in Netzwerken, als Dreh- und Angelpunkt für
die Auswahl passender Qualifizierungsangebote sowie das
Treffen von zukunftsweisenden Bildungsentscheidungen.
Durch die Kooperation der Akteure in einer
Weiterbildungsagentur sollen Weiterbildungsinteressierte und Betriebe vor
Ort erreicht werden, um ihnen so aus der Vielzahl von
möglichen Angeboten die jeweils bestmögliche Beratung und
Unterstützung zukommen zu lassen. Die Servicestelle
Weiterbildungsagenturen wird seit dem 01.12.2024 vom
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) umgesetzt
Umgesetzt 01.12.2024
37. Nationales Onlineportal für berufliche Weiterbildung
„mein NOW“:
Seit Anfang des Jahres 2024 ist das Nationale Onlineportal
für berufliche Weiterbildung „mein NOW“ der
Bundesagentur für Arbeit online verfügbar und kann als digitale,
selbstbestimmte Erstberatung bei der Erschließung beruflicher
Umgesetzt 01.01.2024
Fortsetzung Tabelle 10
Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 55 –
56
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Lfd. Maßnahmen
Nr.
Art der Maßnahme Aktionsdatum
Entwicklungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten
unterstützen. Das Portal bietet Beschäftigten und Unternehmen
einen schnellen und unkomplizierten digitalen Zugang zu
Informationen rund um das Thema berufliche Weiterbildung
wie z.B. Weiterbildungsangebote,
Kompetenzselbsteinschätzungstests sowie Beratungs- und Fördermöglichkeiten.
38. Berufsbildungsvalidierungs und -digitalisierungsgesetz
(BVaDiG):
Mit dem BVaDiG wird erstmals die Möglichkeit geschaffen,
berufliche Handlungsfähigkeit, die unabhängig von einem
formalen Berufsausbildungsabschluss erworben wurde, aber
einer Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder
der Handwerksordnung vergleichbar ist, festzustellen und
zu bescheinigen. Personen über 25 Jahre, die zwar nicht über
einen formalen Berufsabschluss, aber über langjährige
Berufserfahrung verfügen, können so ihre Kompetenzen mit
den Anforderungen eines dualen Ausbildungsberufs
vergleichen und bewerten lassen und damit sichtbar und
verwertbar machen. Die vollständige Vergleichbarkeit eröffnet den
Zugang zum Fortbildungsbereich und zur Ausbildereignung.
Zudem werden digitale Dokumente und medienbruchfreie
digitale (Verwaltungs-)Prozesse in der beruflichen Bildung
konsequent ermöglicht. Das Gesetz ist zum 01.08.2024 in
Kraft getreten und das neue Feststellungsverfahren seit dem
01.01.2025 anwendbar.
In Kraft getreten 01.08.2024
39. Arbeitsgelegenheiten für Maßnahmeverweigernde:
Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II können zur
Erhaltung oder (Wieder)Herstellung der
Beschäftigungsfähigkeit verstärkt für Bürgergeldbeziehende eingesetzt
werden, die sich Maßnahmen verweigern oder wiederholt nicht
zu Terminen beim Jobcenter erscheinen. Der Einsatz von
AGH bei Maßnahme- und Terminverweigerung wurde
untergesetzlich geregelt; die Fachliche Weisung § 16d SGB II
wurde zum 21.10. 2024 aktualisiert.
In Kraft getreten 21.10.2024
40. Mittelstand-Digital (Netzwerk der Mittelstand-Digital
Zentren und Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“):
Künstliche Intelligenz und die allgemeine Fähigkeit, KI-
basierte Instrumente oder Geschäftsmodelle anzuwenden,
sind seit Juni 2024 die neuen Eckpfeiler im bundesweiten
Umgesetzt 01.06.2024
Fortsetzung Tabelle 10
Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 56 –
57
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Lfd. Maßnahmen
Nr.
Art der Maßnahme Aktionsdatum
Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren. Die Zentren
bieten bis Ende 2026 niederschwellige Informations- und
Qualifizierungsangebote sowie Praxisbeispiele, um den
Mittelstand bei der nachhaltigen Digitalisierung zu unterstützen.
Sie arbeiten eng mit der Transferstelle Cybersicherheit im
Mittelstand der Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“
zusammen. Diese stellt kostenfreie Angebote bereit, KMU
vor Cyberangriffen zu schützen, Cyberangriffe einfacher zu
erkennen und besser auf sie reagieren zu können.
41. KI-Innovationswettbewerb - Generative KI für den
Mittelstand:
Ziel des Technologieschwerpunkts „KI-
Innovationswettbewerb – Generative KI für den Mittelstand“ ist es,
Voraussetzungen für den Einsatz generativer KI in Unternehmen
zu schaffen sowie den Mehrwert der Generativen KI für
relevante Anwendungsfelder, insbesondere für die
industrielle Produktion, anhand konkreter Lösungen aufzuzeigen. Die
geförderten Projekte werden substanzielle Impulse für den
erfolgreichen und produktiven Einsatz generativer KI im
Mittelstand setzen sowie Nachahmungseffekte in der
Technologielandschaft begünstigen. Technische Schwerpunkte
liegen in der Weiterentwicklung, Anpassung und
Implementierung (existierender) generativer KI-Modelle sowie in der
Erhebung, Aufarbeitung und Bereitstellung der dafür
notwendigen Datensätze. Deutsche/europäische
Sprachmodelle sowie Open-Source-Lösungen werden priorisiert. Der
Start der i.d.R. 3-jährigen Förderprojekte ist für Februar 2025
geplant.
Umgesetzt 01.02.2025
Unterabschnitt 2 (LSE 3 2024):
die Verbesserung der Bildungsergebnisse, unter anderem durch gezielte Unterstützung benachteiligter
Gruppen;
42. Gesetz zur Änderung des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföGÄndG):
Mit dem 29. BAföGÄndG werden zentrale Vorhaben zur
Stärkung der Chancengerechtigkeit in der Bildung adressiert.
Neben einer Anhebung der Bedarfssätze, des
Wohnkostenzuschlags für nicht bei den Eltern wohnende Geförderte und
der Elternfreibeträge gehören dazu auch strukturelle
Anpassungen, wie die Einführung einer Studienstarthilfe für
In Kraft getreten 01.08.2024
Fortsetzung Tabelle 10
Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 57 –
58
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Lfd. Maßnahmen
Nr.
Art der Maßnahme Aktionsdatum
Studierende aus finanziell schlechter gestellten Familien,
eines Flexibilitätssemesters und die Erleichterung des
Fachrichtungswechsels. Das Gesetz ist zum Schuljahresbeginn
bzw. Wintersemester 2024/2025 in Kraft getreten.
Unterabschnitt 3 (LSE 3 2024):
die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung zu beschleunigen, unter anderem durch eine bessere
geografische Abdeckung bei digitalen öffentlichen Dienstleistungen;
43. Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK):
Um den Aufwand für Unternehmen bei der
Nachhaltigkeitsberichterstattung zu reduzieren, finanziert die
Bundesregierung die Weiterentwicklung des DNK. Der DNK ist ein
digitales Unterstützungs-Tool, über das die Unternehmen
einfach und unentgeltlich ihre Nachhaltigkeitsberichte
erstellen können. Der weiterentwickelte DNK bildet die
neuen gesetzlichen Anforderungen an die
Nachhaltigkeitsberichtserstattung ab (insbesondere CSRD), verschafft den
Unternehmen einen Überblick über die für sie bestehenden
Berichtspflichten, leitet sie Schritt für Schritt durch die
Berichterstattung und macht die Berichte der Öffentlichkeit
zugänglich. Die neue Version des DNK für berichtspflichtige
Unternehmen steht den Unternehmen in einer Beta-Version
seit dem 21.01.2025 zur Verfügung. Der offizielle Launch ist
für den 11.03.2025 geplant.
Umgesetzt 11.03.2025
44. Novellierung des Postgesetzes:
Mit der Überarbeitung des Postrechts durch das im Juli
2024 in Kraft getretene Postrechtsmodernisierungsgesetz
ist ein moderner Rechtsrahmen für den Postsektor
geschaffen worden. Die zunehmende Digitalisierung hat die
Marktgegebenheiten und Kundenbedürfnisse deutlich verändert.
Mit dem neuen Recht wird auch in Zukunft eine
flächendeckend angemessene Versorgung sichergestellt, der digitale
Fortschritt berücksichtigt, der faire Wettbewerb sowie gute
Arbeitsbedingungen und nachhaltige Postdienstleistungen
gefördert und die Aufsicht durch die Bundesnetzagentur
(BNetzA) gestärkt.
In Kraft getreten 01.07.2024
Fortsetzung Tabelle 10
Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 58 –
59
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Lfd. Maßnahmen
Nr.
Art der Maßnahme Aktionsdatum
45. Durchführung des Data Governance Act:
Der Data Governance Act regelt die Weiterverwendung
geschützter Daten der öffentlichen Hand, Anforderungen
an Datenvermittlungsdienste, damit diese als
vertrauenswürdige neutrale Organisatoren für den Datenaustausch
fungieren, und Anforderungen an datenaltruistische
Organisationen, damit die Weitergabe der Daten durch
vertrauenswürdigen Organisationen auf der Grundlage von
EU-Werten und -Grundsätzen erfolgen kann. Die
Bundesregierung hat den Entwurf eines Durchführungsgesetzes
zum Data Governance Act (DGG) auf den Weg gebracht
(Kabinettsbeschluss vom 04.09.2024). Das DGG benennt
insbesondere die BNetzA als zuständige nationale
Aufsichtsbehörde für Datenvermittlungsdienste sowie für
datenaltruistische Organisationen. Als zuständige Stelle und
zentrale Informationsstelle für die Weiterverwendung
geschützter Daten des öffentlichen Sektors ist das Statistische
Bundesamt vorgesehen.
Angekündigt 04.09.2024
46. Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und
Umsetzungsbeschleunigung:
Im November 2023 haben sich Bund und Länder auf den
Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und
Umsetzungsbeschleunigung verständigt. Damit haben sie die
Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Ausbau der erneuerbaren
Energien sowie der Stromnetze, der Wohnungsbau, der
Mobilfunkausbau sowie die Modernisierung von Straßen,
Schienen, Brücken einfacher und schneller gelingen. Verfahren
werden verschlankt, das Recht modernisiert und einzelne
Prüfschritte in Genehmigungsverfahren reduziert bzw.
standardisiert. Digitale Lösungen sollen künftig helfen,
Prozesse schneller und effizienter zu machen. Zum Stand Februar
2025 hat der Bund bereits 48 % seiner 128 konkreten
Aufträge aus dem Pakt abgeschlossen. Weitere 42 % der Aufträge
befinden sich in der Umsetzung.
In Umsetzung 06.11.2024
Unterabschnitt 4 (LSE 3 2024):
den Ausbau digitaler Kommunikationsnetze mit sehr hoher Kapazität weiter voranzubringen, indem unter
anderem die notwendige Durchführung privater Investitionsvorhaben erleichtert wird und öffentliche
Mittel mobilisiert werden, sofern dies erforderlich ist;
Fortsetzung Tabelle 10
Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 59 –
60
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Lfd. Maßnahmen
Nr.
Art der Maßnahme Aktionsdatum
47. Maßnahmen im Rahmen der Gigabitstrategie:
Deutschland kommt beim Ausbau der leistungsfähigsten
digitalen Infrastrukturen weiter gut voran. Nach neuen
Daten der Bundesnetzagentur war im Juni 2024 bereits für
35,7 % der Haushalte Glasfaser verfügbar. 93,2 % der
Fläche waren Stand Oktober 2024 mit 5G versorgt.
Mittlerweile sind 90 % der Maßnahmen der Gigabitstrategie
abgeschlossen oder werden fortlaufend umgesetzt. Um den
Netzausbau weiter zu beschleunigen, wurde die Strategie
mit dem im Oktober 2024 vorgelegten Fortschrittsbericht
zur Gigabitstrategie um weitere Maßnahmen ergänzt.
Hierzu zählen etwa die Durchführung einer bundesweiten
Mobilfunkmesswoche, um weitere Daten über die tatsächliche
Mobilfunkversorgung zu erheben, eine
Informationskampagne zu den Vorteilen eines Glasfaseranschlusses und ein
verstärkter Fokus auf den Ausbau der Glasfaser-
Verkabelung innerhalb von Gebäuden, insbesondere in
Mietwohnungen. Zudem werden die Bundesregierung und die
Bundesnetzagentur unter Beteiligung der Branche ein Konzept
zur Kupfer-Glas-Migration erarbeiten.
Umgesetzt 14.10.2024
LSE 4 2024
4. die Dekarbonisierung des Verkehrssektors zu beschleunigen, unter anderem durch die Modernisierung
des Schienennetzes.
Unterabschnitt 1 (LSE 4 2024):
die Dekarbonisierung des Verkehrssektors zu beschleunigen, unter anderem durch die Modernisierung des
Schienennetzes.
48. Viertes Gesetz zur Änderung des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG):
Das Gesetz ist am 09.07.2024 in Kraft getreten. Die
Schaffung zusätzlicher Finanzierungsoptionen im BSWAG (z.B.
hinsichtlich der Kosten für Unterhaltung und
Instandhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes)
ermöglicht Investitionen auch in die bestehende
Eisenbahninfrastruktur mit dem Ziel einer Steigerung von deren
Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit. Zugleich werden
insbesondere die Grundlagen geschaffen für eine
Kostenaufteilung beim Schienenersatzverkehr im Zusammenhang mit
der Generalsanierung von sog. Hochleistungskorridoren und
die Förderung von Fahrzeugen hinsichtlich des European
In Kraft getreten 09.07.2024
Fortsetzung Tabelle 10
Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 60 –
61
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Lfd. Maßnahmen
Nr.
Art der Maßnahme Aktionsdatum
Train Control System (ETCS). Darüber hinaus enthält das
Gesetz Klarstellungen in Bezug auf Empfangsgebäude und
Finanzierungen im Bestandsnetz.
49. Betriebskostenförderung im Einzelwagenverkehr:
Mit der zum 01.06.2024 in Kraft getretenen
Betriebskostenförderung entlastet der Bund die
Eisenbahnverkehrsunternehmen im Einzelwagenverkehr anteilig bei den hohen
Betriebskosten. Ziel ist, den Einzelwagenverkehr als wichtigen
Hebel für Verkehrsverlagerungen hin zur Schiene zu sichern
und zu stärken. Im Bundeshaushalt standen für 2024 rund
300 Mio. Euro zur Verfügung (Regierungsentwurf 2025:
300 Mio. Euro für 2025). Die Richtlinie ist bis 31.05.2029
befristet und soll 2026 evaluiert werden.
In Kraft getreten 01.06.2024
50. Einführung der Mautpflicht für Fahrzeuge mit mehr als
3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm):
Die Richtlinie 1999/62/EG (sogenannte Wegekosten- oder
auch Eurovignetten-Richtlinie) regelt die Erhebung von
Straßenbenutzungsgebühren auf EU-Ebene abschließend.
Die Richtlinie verpflichtet Deutschland zur Absenkung der
Mautpflichtgrenze auf Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen
zGm. Die Ausweitung erfolgte mit dem Dritten Gesetz zur
Änderung mautrechtlicher Vorschriften zum 01.07.2024 und
stellt wichtige Weichen für eine nachhaltige Finanzierung
der Verkehrsinfrastruktur und im Hinblick auf das
Klimaschutzziel.
In Kraft getreten 01.07.2024
51. Aufbau Lkw-Schnellladenetz entlang von Bundesautobahn
auf bundeseigenen Flächen:
Die Autobahn GmbH des Bundes führt eine erste
Ausschreibungsrunde für Lkw-Ladestandorte an rund 130
unbewirtschafteten Autobahn-Rastanlagen durch. Dem Konzept hat
der im für Verkehr zuständigen Ausschuss des Bundestages
am 03.07.2024 zugestimmt, die Vergabeunterlagen wurden
am 16.09.2024 veröffentlicht. Ein weiteres Verfahren für die
rund 220 Standorte an den bewirtschafteten Rastanlagen
folgt 2025. Um Netzanschlüsse für das Lkw-Schnellladenetz
möglichst zügig bereitstellen zu können, hat die Autobahn
GmbH des Bundes bereits ab Juli 2024 vorausschauend die
Netzanschlussbestellungen für die rund 350 Standorte des
Lkw-Schnellladenetzes auf bundeseigenen Flächen für den
Umgesetzt 03.07.24
Fortsetzung Tabelle 10
Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 61 –
62
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Lfd. Maßnahmen
Nr.
Art der Maßnahme Aktionsdatum
Bedarf der 2030er Jahre eingeleitet. Die Beauftragung aller
Netzanschlüsse soll bis zum zweiten Quartal 2025 erfolgen,
der Zuschlag in o.g. Vergabeverfahren ist in der zweiten
Jahreshälfte 2025 geplant.
52. Verordnung über die Neuordnung des Ladesäulenrechts:
Mit der Neuregelung sollen die Ladesäulenverordnung (LSV)
und die Preisangabenverordnung (PAngV) an die Vorgaben
der Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für
alternative Kraftstoffe (AFIR) angepasst werden. Im Bereich der
LSV wird geregelt, dass die Bundesnetzagentur die
Einhaltung der technischen Anforderungen der AFIR an öffentlich
zugänglichen Ladepunkte überwachen kann. In der PAngV
wird insbesondere vorgesehen, dass auf Schnellladesäulen
mit einer Leistung von 50 Kilowatt und mehr, die bis zum 13.
April 2024 errichtet wurden und die damit nicht in den
Anwendungsbereich der AFIR fallen, die AFIR-Vorgaben für die
Preiskomponenten des punktuellen Ladens übertragen
werden.
Angekündigt 20.12.2024
Fortsetzung Tabelle 10
Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 62 –
63
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Tabelle 11: Maßnahmen zur Implementierung der Europäischen Säule Sozialer Rechte (ESSR-Tabelle)
Grundsatz Liste der Maßnahmen Effekt der Maßnahme
1. Allgemeine
und berufliche
Bildung und
lebenslanges
Lernen
Startchancen-
Programm
Das Startchancen-Programm zielt auf die Entkoppelung des
Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft. Bund und Länder
stellen ab dem Schuljahr 2024/25 über eine Gesamtlaufzeit
von 10 Jahren insgesamt 20 Mrd. Euro für insgesamt etwa
4.000 Schulen mit hohem Anteil an sozial benachteiligten
Schülerinnen und Schülern bereit.
Schule macht stark Die seit 2021 bestehende Initiative richtet sich an alle
Schularten und Jahrgangsstufen im Primarbereich und in der
Sekundarstufe I.
Lehrkräfte und Schulleitungen von 200 Schulen arbeiten in
der Initiative mit Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern aus 13 Forschungseinrichtungen und Universitäten
zusammen. Gemeinsam entwickeln Schulen und
Wissenschaft Strategien und Ansätze für den Unterricht und für
den Schulalltag, ausgerichtet auf die Bedürfnisse vor Ort.
Die Praxiserfahrung der Lehrkräfte fließt direkt in die
gemeinsamen Konzepte ein. Diese werden sofort in der Praxis
erprobt und – wenn nötig – angepasst und weiterentwickelt.
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler binden
aktuellste Ergebnisse und Erfahrungen aus dem internationalen
und nationalen Forschungskontext in den
Entwicklungsprozess ein.
„Schule macht stark“ wird 2025 beendet und die
Ergebnisse aus der Initiative werden in das Startchancen-Programm
überführt. So sollen möglichst viele Schülerinnen und
Schüler von den Konzepten und Strategien profitieren, die bei
„Schule macht stark“ erarbeitet wurden und werden.
Umsetzung der
Förderstrategie für
leistungsschwächere
Schülerinnen und
Schüler
Die Förderstrategie der Kultusministerkonferenz verfolgt
mit einer Handlungsperspektive von mehreren Jahren
langfristig und kontinuierlich das Ziel, die Förderung
leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler so zu verbessern,
dass der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die am Ende
ihres Bildungsganges ein Mindestniveau der
Kompetenzentwicklung nicht erreichen, wesentlich reduziert wird. Auf
diesem Weg sollen zugleich die Chance auf einen
Schulabschluss sowie die erfolgreiche Teilhabe am beruflichen und
gesellschaftlichen Leben für alle Schülerinnen und Schüler
erhöht werden.
Drucksache 21/62Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 63 –
64
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Grundsatz Liste der Maßnahmen Effekt der Maßnahme
Wesentliche Maßnahmen sind dabei u.a. die individuelle
Förderung im Unterricht, ein praxisnah gestalteter
Unterricht, die verstärkte Förderung von Schülerinnen und
Schülern mit Migrationshintergrund, die Entwicklung geeigneter
Ganztagsangebote sowie die Professionalisierung der
beruflichen Orientierung.
Gesetz zur Stärkung
der Aus- und
Weiterbildungsförderung
Durch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und
Weiterbildungsförderung wurden finanzielle Anreize und
Rahmenbedingungen für berufliche Weiterbildungen gestärkt und die
Instrumente der Aus- und Weiterbildungsförderung für
Betriebe, Ausbildungssuchende, Beschäftigte und Arbeitslose
weiterentwickelt. Die Förderinstrumente unterstützen eine
präventive und vorausschauende Arbeitsmarktpolitik. Die
Inanspruchnahme der Weiterbildungsförderung ist in den
letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Aussagen zur
konkreten Wirkung der Anpassungen durch das Gesetz zur
Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung sind auf
Grundlage valider statistischer Daten aktuell noch nicht möglich.
ESF-Plus-Programm
„Bildung und
Engagement ein Leben lang“
Mit dem ESF Plus-Programm BELL werden Projekte
unterstützt, die dazu beitragen die Potenziale des lebenslangen
Lernens auch für ältere Menschen zu realisieren. Ziele des
Programms sind das Erhöhen von Bildungsaktivitäten älterer
Menschen sowohl als Lernende als auch
Wissensvermittelnde durch einen quantitativen Ausbau von
Bildungsgelegenheiten für ältere Menschen, eine qualitative
Weiterentwicklung im Sinne einer besseren Passung von Bildungsformaten
und -themen mit den Präferenzen und Kompetenzen von
älteren Menschen sowie eine inklusive und diverse Gestaltung
von Bildungsgelegenheiten, die sich an ältere Menschen in
ihrer Heterogenität richten.
Übergreifend trägt das Programm dazu bei, die
gesellschaftliche Teilhabe Älterer zu verbessern, ihre Gesundheit,
Selbstständigkeit und Lebensqualität zu erhalten, ihr
Erfahrungswissen zu nutzen und das Potenzial älterer Menschen für
Innovationen und freiwilliges Engagement zu fördern.
2.
Gleichstellung der
Geschlechter
Bündnis "Gemeinsam
gegen Sexismus"
Ziel des Bündnisses ist die Überwindung von Sexismus mit
Schwerpunkt Arbeitsplatz.
Fortsetzung Tabelle 11
Drucksache 21/62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 64 –
65
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Grundsatz Liste der Maßnahmen Effekt der Maßnahme
3.
Chancengleichheit
Aktionsplan „Queer
Leben“
Dieser Aktionsplan des Bundes hat die Akzeptanz und den
Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zum Ziel. Er
enthält auch ein Unterkapitel zum Schutz vor LSBTIQ*-
Feindlichkeit am Arbeitsplatz.
Ein Großteil der Maßnahmen des Aktionsplans wurde
bereits umgesetzt oder befindet sich in Umsetzung. Ein
Bericht zum Umsetzungsstand des Aktionsplans wurde von
der Bundesregierung verabschiedet und dem Bundestag
vorgelegt. Der Bericht kann hier eingesehen werden (s. v.a.
S. 15 and 36): Deutscher Bundestag Drucksache 20/14250
--- Bericht der Bundesregierung zum Umsetzungsstand des
Aktionsplans für Akzeptanz und Schutz sexueller und
geschlechtlicher Vielfalt „Queer leben“. Der Aktionsplan wird
derzeit auch extern evaluiert.
4. Aktive
Unterstützung
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
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