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Bericht der Expertenkommission Fracking 2026

dip / drucksache 29.06.2026 · WP 21 · 21/7075 · Unterrichtung · Original ↗

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Bericht der Expertenkommission Fracking 2026 Deutscher Bundestag Drucksache 21/7075 21. Wahlperiode 29.06.2026 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Expertenkommission Fracking 2026 Inhal tsverzeichnis Seite Vorwort .......................................................................................................... 3 Tätigkeitsbericht ............................................................................................ 4 Internetauftritt ................................................................................................ 4 Beteiligung der Öffentlichkeit ....................................................................... 4 Erprobungsmaßnahmen ................................................................................. 4 Kontakt ........................................................................................................... 4 Zugeleitet mit Schreiben der Expertenkommission Fracking vom 26. Juni 2026 gemäß § 13a Absatz 6 des Wasserhaushaltsgesetzes. Mitglieder der Expertenkommission Fracking (ExpKom) Dr. Lilian Busse Umweltbundesamt (UBA) Vizepräsidentin Dessau-Roßlau Dr. Bodo-Carlo Ehling Landesamt für Geologie und Bergwesen des Landes Sachsen-Anhalts (LAGB) Leiter Geologischer Dienst Halle N. N. Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) Hannover derzeitig in Klärung Prof. Dr. Charlotte Krawczyk (Vorsitzende) GFZ Helmholtz-Zentrum für Geoforschung Direktorin Department Geophysik Potsdam Sabine Rosenbaum Landesamt für Umwelt (LfU) Leiterin Abteilung Geologie und Boden Flintbek Prof. Dr. Holger Weiß (stellvertretender Vorsitzender) Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH (UFZ) Leipzig Mitarbeitende der Geschäftsstelle der Expertenkommission Fracking Henning Kraudzun Dr. Ute Münch (Leitung) Vorwort Mit dem Bericht vom Juni 2021 an den Deutschen Bundestag hatten wir unsere Zusammenfassung und Bewertung der Studienergebnisse dargelegt. Unsere wissenschaftlich-technische Bewertung zur möglichen Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten gilt weiterhin unverändert. Erprobungsmaßnahmen wurden unserer Kenntnis nach nicht beantragt. Es obliegt weiterhin dem Deutschen Bundestag, auf der Grundlage des vorliegenden Standes von Wissenschaft und Technik die Angemessenheit des Verbots von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten zu prüfen. Hierzu bedarf es eines sorgfältigen Abwägungsprozesses. Nach §13a Absatz 6 des Wasserhaushaltsgesetzes sind wir bis zu einer Gesetzesänderung berichtspflichtig. Dieser Pflicht kommen wir hiermit nach. Prof. Dr. Charlotte Krawczyk (Vorsitzende der Expertenkommission Fracking) Tätigkeitsbericht Die Expertenkommission Fracking hat mit der Übergabe des dritten Berichtes Ende Juni 2021 ihre Aufgaben im Hinblick auf die Beratung des Deutschen Bundestages zum Stand von Wissenschaft und Technik erfüllt. Es wurden danach keine weiteren Studien mehr beauftragt. Auch ist keine relevante Fachliteratur erschienen, die eine Neubewertung oder Ergänzung erfordern würde. Erprobungsmaßnahmen wurden nach Kenntnis der Expertenkommission nicht beantragt und sind auch nicht zu erwarten. Daher liegen keine regional- und standortspezifischen Informationen vor, die wissenschaftlich-technisch ausgewertet werden könnten. Mit der fachlichen Grundlage des seit 2021 vorliegenden Berichtes kann nach Einschätzung der Expertenkommission die Prüfung des Deutschen Bundestages zur Angemessenheit des Verbots von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten (nach § 13a Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes – WHG) vorgenommen werden. Die mit dem Bericht 2021 vorgelegten Ergebnisse und daraus abgeleiteten Empfehlungen gelten somit unverändert fort. Die Expertenkommission Fracking hat damit ihre substantiellen Aufgaben erfüllt. Ob die Option von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten in Betracht gezogen wird, muss einem umfassenden politischen Abwägungs- und Entscheidungsprozess unterzogen werden. Bei diesem müssen neben klima- und geopolitischen Aspekten auch ökologische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und gesundheitliche Belange betrachtet werden. Der Sachverhalt des Berichts der Expertenkommission Fracking aus dem Jahr 2021 wurde am 21. Juni 2023 vor dem Ausschuss des Deutschen Bundestags für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz mündlich erläutert. Internetauftritt Seit Mitte Mai 2019 informiert die Webseite (www.expkom-fracking-whg.de) über die Arbeit der Expertenkommission Fracking. Mehr als 7.650 Besucherinnen und Besucher nutzten bislang dieses Informationsangebot und haben insbesondere den Bericht von 2021 heruntergeladen. Beteiligung der Öffentlichkeit Die Kommission ist nach §13a Absatz 6 des Wasserhaushaltsgesetzes weiterhin dazu verpflichtet, über ihre Tätigkeit jeweils zum 30. Juni an den Deutschen Bundestag zu berichten und zuvor einen Berichtsentwurf im Internet zu veröffentlichen. Im Berichtszeitraum 2025/2026 hat es keine Neubewertungen oder Ergänzungen des Erfahrungsstandes von 2021 durch die Expertenkommission gegeben. Die mit dem Bericht 2021 vorgelegten Ergebnisse und daraus abgeleiteten Empfehlungen haben daher unverändert Bestand. Der Berichtsentwurf für das Berichtsjahr 2026 wurde im Internet auf der Webseite der Expertenkommission Fracking am 15. Mai 2026 veröffentlicht. Für die Öffentlichkeit bestand die Möglichkeit der Stellungnahme bis zum Redaktionsschluss am 5. Juni 2026 um 10 Uhr vormittags, bevor der Bericht zum 30. Juni 2026 an den Deutschen Bundestag übermittelt wird. Konstruktive Hinweise, Anfragen und Kommentare gab es nicht. Erprobungsmaßnahmen Bis zum Zeitpunkt dieser Berichterstattung lagen der Expertenkommission keine Informationen über Anträge für Erprobungsmaßnahmen vor. Diese würden bei den zuständigen Landesbehörden zuvor zur Prüfung eingereicht werden. Kontakt Geschäftsstelle Expertenkommission Fracking Projektträger Jülich, Forschungszentrum Jülich GmbH Mail: ptj-expkom-fracking@fz-juelich.de Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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