Bericht der Expertenkommission Fracking 2026
Text
Bericht der Expertenkommission Fracking 2026
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7075
21. Wahlperiode 29.06.2026
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Bericht der Expertenkommission Fracking 2026
Inhal tsverzeichnis
Seite
Vorwort .......................................................................................................... 3
Tätigkeitsbericht ............................................................................................ 4
Internetauftritt ................................................................................................ 4
Beteiligung der Öffentlichkeit ....................................................................... 4
Erprobungsmaßnahmen ................................................................................. 4
Kontakt ........................................................................................................... 4
Zugeleitet mit Schreiben der Expertenkommission Fracking vom 26. Juni 2026 gemäß § 13a Absatz 6 des
Wasserhaushaltsgesetzes.
Mitglieder der Expertenkommission Fracking (ExpKom)
Dr. Lilian Busse
Umweltbundesamt (UBA)
Vizepräsidentin
Dessau-Roßlau
Dr. Bodo-Carlo Ehling
Landesamt für Geologie und Bergwesen des Landes Sachsen-Anhalts (LAGB)
Leiter Geologischer Dienst
Halle
N. N.
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)
Hannover
derzeitig in Klärung
Prof. Dr. Charlotte Krawczyk
(Vorsitzende)
GFZ Helmholtz-Zentrum für Geoforschung Direktorin Department Geophysik
Potsdam
Sabine Rosenbaum
Landesamt für Umwelt (LfU)
Leiterin Abteilung Geologie und Boden
Flintbek
Prof. Dr. Holger Weiß
(stellvertretender Vorsitzender)
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH (UFZ)
Leipzig
Mitarbeitende der Geschäftsstelle der Expertenkommission Fracking
Henning Kraudzun
Dr. Ute Münch (Leitung)
Vorwort
Mit dem Bericht vom Juni 2021 an den Deutschen Bundestag hatten wir unsere
Zusammenfassung und Bewertung der Studienergebnisse dargelegt.
Unsere wissenschaftlich-technische Bewertung zur möglichen Gewinnung von
Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten gilt weiterhin
unverändert.
Erprobungsmaßnahmen wurden unserer Kenntnis nach nicht beantragt.
Es obliegt weiterhin dem Deutschen Bundestag, auf der Grundlage des
vorliegenden Standes von Wissenschaft und Technik die Angemessenheit des Verbots
von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten zu prüfen. Hierzu bedarf es
eines sorgfältigen Abwägungsprozesses.
Nach §13a Absatz 6 des Wasserhaushaltsgesetzes sind wir bis zu einer
Gesetzesänderung berichtspflichtig. Dieser Pflicht kommen wir hiermit nach.
Prof. Dr. Charlotte Krawczyk
(Vorsitzende der Expertenkommission Fracking)
Tätigkeitsbericht
Die Expertenkommission Fracking hat mit der Übergabe des dritten Berichtes Ende Juni 2021 ihre Aufgaben im
Hinblick auf die Beratung des Deutschen Bundestages zum Stand von Wissenschaft und Technik erfüllt.
Es wurden danach keine weiteren Studien mehr beauftragt. Auch ist keine relevante Fachliteratur erschienen,
die eine Neubewertung oder Ergänzung erfordern würde. Erprobungsmaßnahmen wurden nach Kenntnis der
Expertenkommission nicht beantragt und sind auch nicht zu erwarten.
Daher liegen keine regional- und standortspezifischen Informationen vor, die wissenschaftlich-technisch
ausgewertet werden könnten.
Mit der fachlichen Grundlage des seit 2021 vorliegenden Berichtes kann nach Einschätzung der
Expertenkommission die Prüfung des Deutschen Bundestages zur Angemessenheit des Verbots von Fracking in
unkonventionellen Lagerstätten (nach § 13a Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes – WHG) vorgenommen werden.
Die mit dem Bericht 2021 vorgelegten Ergebnisse und daraus abgeleiteten Empfehlungen gelten somit
unverändert fort. Die Expertenkommission Fracking hat damit ihre substantiellen Aufgaben erfüllt.
Ob die Option von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten in Betracht gezogen wird, muss einem
umfassenden politischen Abwägungs- und Entscheidungsprozess unterzogen werden. Bei diesem müssen neben
klima- und geopolitischen Aspekten auch ökologische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und gesundheitliche
Belange betrachtet werden.
Der Sachverhalt des Berichts der Expertenkommission Fracking aus dem Jahr 2021 wurde am 21. Juni 2023 vor
dem Ausschuss des Deutschen Bundestags für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz mündlich erläutert.
Internetauftritt
Seit Mitte Mai 2019 informiert die Webseite (www.expkom-fracking-whg.de) über die Arbeit der
Expertenkommission Fracking. Mehr als 7.650 Besucherinnen und Besucher nutzten bislang dieses Informationsangebot
und haben insbesondere den Bericht von 2021 heruntergeladen.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Kommission ist nach §13a Absatz 6 des Wasserhaushaltsgesetzes weiterhin dazu verpflichtet, über ihre
Tätigkeit jeweils zum 30. Juni an den Deutschen Bundestag zu berichten und zuvor einen Berichtsentwurf im
Internet zu veröffentlichen.
Im Berichtszeitraum 2025/2026 hat es keine Neubewertungen oder Ergänzungen des Erfahrungsstandes von
2021 durch die Expertenkommission gegeben. Die mit dem Bericht 2021 vorgelegten Ergebnisse und daraus
abgeleiteten Empfehlungen haben daher unverändert Bestand.
Der Berichtsentwurf für das Berichtsjahr 2026 wurde im Internet auf der Webseite der Expertenkommission
Fracking am 15. Mai 2026 veröffentlicht. Für die Öffentlichkeit bestand die Möglichkeit der Stellungnahme bis
zum Redaktionsschluss am 5. Juni 2026 um 10 Uhr vormittags, bevor der Bericht zum 30. Juni 2026 an den
Deutschen Bundestag übermittelt wird.
Konstruktive Hinweise, Anfragen und Kommentare gab es nicht.
Erprobungsmaßnahmen
Bis zum Zeitpunkt dieser Berichterstattung lagen der Expertenkommission keine Informationen über Anträge
für Erprobungsmaßnahmen vor. Diese würden bei den zuständigen Landesbehörden zuvor zur Prüfung
eingereicht werden.
Kontakt
Geschäftsstelle Expertenkommission Fracking Projektträger Jülich, Forschungszentrum Jülich GmbH
Mail: ptj-expkom-fracking@fz-juelich.de
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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