Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2025
Text
Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2025
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1080
21. Wahlperiode 30.07.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit
Deutschlands 2025*
* Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 29. Juli 2025
gemäß Beschluss vom 22. Juni 2006 (Bundestagsdrucksache 16/1705).
GUTACHTEN
2025
GUTACHTEN ZU FORSCHUNG,
INNOVATION UND TECHNOLOGISCHER
LEISTUNGSFÄHIGKEIT
DEUTSCHLANDS
EXPERTENKOMMISSION
FORSCHUNG
UND INNOVATION
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1080– 3 –
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EFI
GUTACHTEN
2025
Unser Dank gilt
Dr. Britta Ammermüller, Eric Arndt, Daniel
Behrendt, Dr. Heike Belitz, Dr. Christian Binz,
Christopher Briem, Prof. Dr. Tommaso Calarco,
Dr. Jano Costard, Prof. Sabina Deitrick, Ph.D.,
Henning R. Deters, Dr. Friedrich Dornbusch, Jay
Douglass, PD Dr. Birte Fähnrich, Prof. Dr. Oliver
Falck, Prof. Bernd Fitzenberger, Ph.D., Bill
Flanagan, Dr. Michael Förtsch, Prof. Erica R.H.
Fuchs, Ph.D., Prof. Dr. Dr. h.c. Clemens Fuest,
Prof. Dr. Erik Gawel, Gian Gentile, Cody Gill,
Dr. Michael A. Glass, Dr. Nils Grashof, Mike
Harding, Dr. Alexander Heinrich, Dr. Martin
Hellfeier, Dr. Sven Hendricks, Dr. Tobias
Hoffmann, Eric Hough, Prof. Dr. Karl Jansen,
Dr. Markus Janser, Prof. Dr. Henning Kagermann,
Dr. Mathis Keller, Prof. Dr. Bernd Klauer,
Dr. Gerhard Kussel, Caitlin Lee, Ph.D., Philip
Lehman, Ph.D., Dr. Georg Licht, Christian
Manders, M. Wade Markel, Ph.D., Christopher
Martin, Dr. Britta Matthes, Rachel Mauer, Prof.
Theresa Mayer, Ph.D., Dr. Wolf Merkel, Prof.
Dr. Steffen Müller, Dr. Rainer Müssner, Prof.
Dr. Annekatrin Niebuhr, Prof. Dr. André Niemann,
Dr. Johannes Otterbach, PD Dr. Anne Otto, Paul
Overby, Bill Peduto, Dr. Heike Prasse, Ryan Pulley,
Prof. Dr. Till Requate, Luisa Rölke, Nelli
Schiebeler, Prof. Dr. Torsten Schmidt, Dr. Jochen
Schneider, Dr. Christoph Schulte, Dr. Bjoern
Schulte, Dr. Georg Schütte, Beth Schwanke, Sally
Sleeper, Ph.D., Dr. Nicolas Spethmann, Prof.
Dr. Michael Stelter, Dr. Nataliya Stupak, Florian
Süssenguth, PD Dr. Mirko Titze, Prof.
Dr. Bernhard Truffer, Dr. Dirk Waider, Dr. Petra
Wolff, Prof. Dr. Christof Wunderlich,
deren Expertise mit in das diesjährige Gutachten
eingeflossen ist.
Ferner danken wir allen Expertinnen und
Experten, die an der Erstellung der Studien zum
deutschen Innovationssystem mitgewirkt haben.
Die Expertenkommission weist darauf hin, dass
die im Gutachten dargelegten Positionen nicht
notwendigerweise die Meinungen der oben
genannten Personen wiedergeben.
Drucksache 21/1080 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 4 –
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GUTACHTEN
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Mitglieder der Expertenkommission
Forschung und Innovation (EFI)
Prof. Dr. Irene Bertschek
(stellvertretende Vorsitzende)
ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische
Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim,
Forschungsbereich Digitale Ökonomie, und Justus-
Liebig-Universität Gießen, Fachbereich
Wirtschaftswissenschaften, Professur für Ökonomie
der Digitalisierung
Prof. Dr. Guido Bünstorf
Universität Kassel, Fachbereich
Wirtschaftswissenschaften, Fachgebiet Wirtschaftspolitik,
Innovation und Entrepreneurship, und International
Center for Higher Education Research (INCHER)
Prof. Dr. Uwe Cantner
(Vorsitzender)
Friedrich-Schiller-Universität Jena,
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl für
Volkswirtschaftslehre/Mikroökonomik, und University
of Southern Denmark, Odense, Department of
Marketing and Management
Prof. Dr. Carolin Häussler
Universität Passau, Wirtschaftswissenschaftliche
Fakultät, Lehrstuhl für Organisation,
Technologiemanagement und Entrepreneurship
Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph M. Schmidt
RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung
e.V. und Lehrstuhl für Wirtschaftspolitik und
Angewandte Ökonometrie an der Fakultät für
Wirtschaftswissenschaft der Ruhr-Universität
Bochum
Prof. Dr. Dr. h.c. Friederike Welter
Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn
und Universität Siegen, Fakultät III
Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und
Wirtschaftsrecht, Professur für
Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Management von kleinen und
mittleren Unternehmen und Entrepreneurship
Dieses Gutachten beruht auch auf der
sachkundigen und engagierten Arbeit der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der EFI-Geschäftsstelle sowie der
Kommissionsmitglieder.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der EFI-Geschäftsstelle
Christine Beyer
Dr. Helge Dauchert
Dr. Lea Eilers
Tobias Hädrich
Dr. Friederike Heiny
Dr. Petra Meurer
Antje Michna
Dr. Christoph Oslislo
Dr. Johannes Stiller
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Kommissionsmitglieder
Dr. Siegrun Brink Institut für
Mittelstandsforschung (IfM) Bonn
Lukas Dreier Friedrich-Schiller-Universität Jena,
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl
für Volkswirtschaftslehre/Mikroökonomik
Dr. Daniel Erdsiek ZEW – Leibniz-Zentrum für
Europäische Wirtschaftsforschung GmbH
Mannheim, Forschungsbereich Digitale Ökonomie
Florian Neubauer, Ph.D. RWI – Leibniz-Institut
für Wirtschaftsforschung e.V.
Robin Nowak Universität Passau,
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl für
Organisation, Technologiemanagement und
Entrepreneurship
Dr. Markus Rieger-Fels Institut für
Mittelstandsforschung (IfM) Bonn
Maria Theißen Universität Kassel, Fachbereich
Wirtschaftswissenschaften, Fachgebiet
Wirtschaftspolitik, Innovation und Entrepreneurship,
und International Center for Higher Education
Research (INCHER)
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort 9
Kurzfassung 12
AKTUELLE ENTWICKLUNGEN UND HERAUSFORDERUNGEN
A 0 Standortbestimmung: wirtschaftliche Entwicklung schwach
und F&I-System unter Druck 20
A 1 20. Legislaturperiode: F&I-Politik vom proklamierten
„Deutschland-Tempo“ weit entfernt 24
A 2 21. Legislaturperiode: F&I-Politik schlagkräftiger machen 27
A 3 Industriepolitik 37
KERNTHEMEN 2025
B 1 Transformativer Strukturwandel durch Digitalisierung
und Dekarbonisierung 50
B 2 Quantentechnologien 78
B 3 Innovationen in der Wasserwirtschaft 100
A
B
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VERZEICHNISSE
C 1 Verzeichnis der Abbildungen, Tabellen und Boxen 121
C 2 Abkürzungsverzeichnis 123
C 3 Glossar 126
C 4 Aktuelle Studien zum deutschen Innovationssystem 132
C 5 Literaturverzeichnis 133
C 6 Endnotenverzeichnis 138
C 7 F&I-Dashboard 161
C
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VORWORT
Vorwort
Dieses Jahresgutachten nimmt mit seiner Übergabe an die scheidende
Bundesregierung den Weg in die Öffentlichkeit und soll für die anstehenden
Koalitionsverhandlungen Impulse setzen.
Es geht um viel.
Es gilt, eine neue Regierung zu bilden, der es gelingt, Vertrauen in die Politik
zurückzugewinnen, Unsicherheiten für Wirtschaft und Gesellschaft zu
verringern und erfolgversprechende Perspektiven zu entwickeln. Der Weg aus der
wirtschaftlichen Rezession muss gefunden und beschritten werden.
Dafür ist die Forschungs- und Innovationspolitik (F&I-Politik) dringend
weiterzuentwickeln. Insbesondere sollten Maßnahmen auf die transformative
Erneuerung in der Industrie und bei den Dienstleistungen, auf Reformen im Bildungs-
und Hochschulbereich, auf die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und
auf die Ertüchtigung wichtiger Infrastrukturen ausgerichtet werden. Auf diese
Weise können sich die deutsche Wirtschaft und Gesellschaft in den laufenden
Transformationsprozessen gut positionieren und ausreichend Innovationskraft
entwickeln, um sich den Herausforderungen im internationalen Innovations-
und Technologiewettbewerb erfolgreich zu stellen.
Die Expertenkommission möchte mit ihrem Jahresgutachten 2025 zur Lösung
der benannten Herausforderungen aus innovationsökonomischer und F&I-
politischer Sicht beitragen. Am Anfang des Gutachtens steht eine Einordung der
wirtschaftlichen Lage und der Leistungsfähigkeit des deutschen F&I-Systems.
Eine neue, beherzte und ausgewogene F&I-Politik wird benötigt, um das F&I-
System zu stärken. Es soll die deutschen Unternehmen und
Forschungseinrichtungen darin unterstützen, ihre Forschungs- und Innovationskraft auszubauen,
um so wieder an internationaler Wettbewerbsfähigkeit zu gewinnen.
Eine Bewertung der F&I-Politik der 20. Legislaturperiode zeigt, dass die
Politik diesem Anspruch in den vergangenen Jahren nicht genügte. Sie hat sich
trotz richtiger Zielsetzungen in vielerlei Hinsicht verzettelt und die
notwendige Konsequenz bei der Umsetzung ihrer Ziele vermissen lassen. Vor diesem
Hintergrund schlägt die Expertenkommission Maßnahmen vor, mit denen die
Bundesregierung der 21. Legislaturperiode die genannten Probleme bewältigen
kann. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der Industriepolitik, deren
Möglichkeiten und Grenzen die Expertenkommission aufzeigt.
Im Anschluss an diese Gesamtbetrachtung des deutschen F&I-Systems richtet
die Expertenkommission mit ihren Schwerpunktkapiteln den Blick auf
konkrete Problemstellungen. Die Analyse des transformativen Strukturwandels
im Zuge der Digitalisierung und der Dekarbonisierung zeigt auf, wie
unterschiedlich diese beiden Entwicklungen ablaufen und welche Art der F&I-
politischen Begleitung jeweils erforderlich ist. Mit den Quantentechnologien wird
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ein Bereich vorgestellt, in dem Deutschland heute eine international starke
Position in der Forschung einnimmt. Diese Position gilt es nicht zu verspielen;
gezielte F&I-politische Maßnahmen können dabei helfen.
Wie es bei der Expertenkommission bereits Tradition ist, nimmt sie sich in
ihrem Gutachten auch Themen an, die nicht im Fokus der aktuellen F&I-
Politik stehen. In diesem Jahr ist es das Thema Wasser. Innovationsaktivitäten
und geschickt gesetzte Rahmenbedingungen in der Wasserwirtschaft können
helfen, trotz der durch den Klimawandel verursachten hohen Volatilitäten beim
Wasserdargebot eine sichere Versorgung mit sauberem Wasser zu
gewährleisten.
Berlin, 26. Februar 2025
Prof. Dr. Irene Bertschek
(stv. Vorsitzende)
Prof. Dr. Uwe Cantner
(Vorsitzender)
Prof. Dr. Guido Bünstorf Prof. Dr. Carolin Häussler
Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph M. Schmidt Prof. Dr. Dr. h.c. Friederike Welter
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KURZFASSUNG
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Kurzfassung
A Aktuelle Entwicklungen
und Herausforderungen
A 0 Standortbestimmung: wirtschaftliche Entwicklung
schwach und F&I-System unter Druck
Die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands ist besorgniserregend. Bei der
Wachstumsdynamik sowie bei Forschung und Innovation (F&I) liegt
Deutschland meist weit hinter den führenden großen Industrienationen China, Japan,
Südkorea und USA und unter dem EU-Durchschnitt.
Die akute konjunkturelle Schwäche geht mit einer tiefgreifenden
strukturellen Schwäche einher. Unter anderem stehen den Auswirkungen, die durch
Digitalisierung und Dekarbonisierung induziert werden, in unzureichendem
Maße Innovationen und neue Geschäftsmodelle gegenüber, die wirtschaftliche
Dynamik und neue Arbeitsplätze mit sich bringen könnten. Aus
wirtschaftspolitischer Sicht sind daher keine Konjunkturprogramme herkömmlicher Art
angezeigt. Vielmehr muss es vor allem darum gehen, den Strukturwandel für
einen Neuaufbruch zu nutzen.
Mit einem gut aufgestellten, sich international in der Spitzengruppe
einsortierenden F&I-System könnte Deutschland eine neue Wachstumsdynamik
entfachen. Mit der sich daraus ergebenden ökonomischen Stärke würden sich auch
die Chancen deutlich verbessern, die anstehenden großen Transformationen
bei Digitalisierung und Dekarbonisierung zu bewältigen und die technologische
und ökonomische Souveränität Deutschlands und Europas zu sichern. Aus
diesem Grund sollte die künftige Bundesregierung in ihrer Strategie für die F&I-
Politik neben verschiedenen Schwerpunktbereichen das gesamte F&I-System
und dessen Leistungsfähigkeit verstärkt in den Blick nehmen.
A 1 20. Legislaturperiode: F&I-Politik vom
proklamierten „Deutschland-Tempo“ weit entfernt
Die Bundesregierung der 20. Legislaturperiode hat sich angesichts der großen
gesellschaftlichen Herausforderungen zu dem Ziel bekannt, die Transformation
von Wirtschaft und Gesellschaft durch Digitalisierung und Dekarbonisierung
voranzutreiben. Dabei ließ sie keinen Zweifel daran, dass Forschung und
Innovation (F&I) und insbesondere eine Neuausrichtung der deutschen F&I-Politik
für die Erreichung dieser Ziele von zentraler Bedeutung sind.
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KURZFASSUNG
Die Umsetzung einer solchen neu ausgerichteten F&I-Politik wurde allerdings
durch ein zentrales Defizit gehemmt: Langsamkeit. Diese Langsamkeit
resultiert gleichermaßen aus Priorisierungs- und Koordinierungsdefiziten sowie
aus Umsetzungsdefiziten. Somit ist die F&I-Politik der Bundesregierung von
dem von ihr selbst proklamierten „Deutschland-Tempo“ weit entfernt. Viele
der im Koalitionsvertrag angekündigten F&I-politischen Vorhaben wurden
nicht umgesetzt. Zudem gelang es der Bundesregierung nicht, den Ausbau
der Infrastrukturen für die Transformation wesentlich voranzubringen und
die regulatorischen Hemmnisse für Innovationen in ausreichendem Umfang
abzubauen.
Die Expertenkommission kommt abschließend zu dem ernüchternden Fazit,
dass es der Bundesregierung trotz ihrer hohen F&I-politischen Ambitionen
nicht gelungen ist, eine für die Transformationen notwendige
Innovationsdynamik zu entfachen.
A 2 21. Legislaturperiode: F&I-Politik schlagkräftiger machen
Ein leistungsfähiges F&I-System ist ein wesentlicher Faktor für die
internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, für die Transformation hin zu
einer umweltverträglichen Wirtschaftsweise, für die Souveränität bei Schlüssel-
und Zukunftstechnologien und für die digitale Transformation. Das deutsche
F&I-System genügt diesen Ansprüchen gegenwärtig in nur unzureichender
Weise. Daher ist die F&I-Politik gefordert, Maßnahmen zur Stärkung dieses
Systems zu ergreifen.
In den vergangenen Jahren hat sich die F&I-Politik dieser Aufgabe zwar schon
angenommen, an vielen Stellen mangelt es jedoch an Durchschlagskraft. Wie
kann sich das in der kommenden Legislaturperiode ändern? Die
Expertenkommission sieht es als erforderlich an, den Politikansatz der Neuen
Missionsorientierung weiterzuentwickeln, adäquate Governance-Strukturen der F&I-Politik
zu etablieren, die Effektivität und Effizienz von Politikmaßnahmen verstärkt
in den Blick zu nehmen sowie Rahmenbedingungen innovationsförderlicher
zu gestalten.
A 3 Industriepolitik
Die Industriepolitik erfährt seit einigen Jahren eine Renaissance.
Industriepolitische Maßnahmen werden vor allem ergriffen, um Nachhaltigkeit zu fördern,
die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Unternehmen zu stärken
und die technologische und ökonomische Souveränität zu gewährleisten. Da
ihr Einsatz mit Risiken verbunden ist, sollten folgende Aspekte berücksichtigt
werden:
Industriepolitische Maßnahmen sollten nicht ergriffen werden, um
Unzulänglichkeiten in anderen Politikfeldern zu kompensieren. Sie können
innovationsfreundliche ordnungspolitische sowie institutionelle Rahmenbedingungen
nicht ersetzen, sondern lediglich ergänzen.
Wenn flankierend zu horizontalen auch vertikale Maßnahmen der
Industriepolitik zum Einsatz kommen, sollten sie primär auf potenziell wachstumsstarke
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und forschungsintensive Branchen ausgerichtet werden, um langfristig
erfolgreich zu sein und Spillover-Effekte zu erzeugen.
Maßnahmen der vertikalen Industriepolitik sollten lediglich eine katalytische
Funktion erfüllen und Unternehmen nicht dauerhaft unterstützen. Ähnlich
wie bei der Neuen Missionsorientierung geht es darum, eine Anstoßwirkung
zu entfalten und danach die Förderung einzustellen.
Gute Industriepolitik zeichnet sich dadurch aus, dass sie unternehmerisches
Handeln fördert. Sie sollte primär die Entstehung und das Wachstum neuer
Unternehmen ermöglichen und sich bei der Unterstützung etablierter
Unternehmen weitgehend zurückhalten.
B Kernthemen 2025
B 1 Transformativer Strukturwandel durch
Digitalisierung und Dekarbonisierung
In Transformationen sind Wirtschaftswachstum und Strukturwandel eng
miteinander verknüpft. Aktuell stehen in Deutschland zwei Facetten des
Strukturwandels im Mittelpunkt: Die Digitalisierung stärkt die Wettbewerbsfähigkeit
der Unternehmen; die Umstellung auf eine kohlenstoffneutrale Wirtschaft ist
von zentraler Bedeutung für den Übergang hin zu einer umweltverträglichen
Wirtschaftsweise. Die Analysen in diesem Kapitel deuten auf erhebliche
Rückstände Deutschlands hin, neue digitale Produkte, Prozesse und Geschäftsideen
zu entwickeln und umzusetzen. Ein Ausbau digitaler Infrastrukturen und
bessere rechtliche Rahmenbedingungen für Datenzugang und -austausch können
hier Abhilfe schaffen. Um noch offene Potenziale der Dekarbonisierung besser
zu nutzen, gilt es, Klimaschutzmaßnahmen effizient auszugestalten und
stärkere Anreize für Innovationen zu setzen.
Statt bestehende Strukturen zu konservieren, sollte die Politik den mit
Digitalisierung und Dekarbonisierung verbundenen transformativen Strukturwandel
aktiv begleiten. Angesichts der hohen Anteile der Beschäftigten, die in Berufen
mit hohem Digitalisierungspotenzial oder in umweltschädlichen Berufen
großem Anpassungsdruck ausgesetzt sind, sollte sie dabei ein besonderes
Augenmerk auf Maßnahmen zur Förderung der Arbeitsmarktmobilität und der
Qualifizierung von Beschäftigten legen.
Die Expertenkommission empfiehlt u.a. folgende Maßnahmen:
— Um rechtzeitig Potenzial zur Schaffung neuer Beschäftigung aufzubauen,
sollten Forschung und Innovation (F&I), Technologietransfer zwischen
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KURZFASSUNG
Wissenschaft und Wirtschaft sowie Unternehmensgründungen breit
gefördert werden.
— Das Glasfasernetz ist zentral für die Wettbewerbs- und
Innovationsfähigkeit von Betrieben und sollte insbesondere in ländlichen Regionen
zügig weiter ausgebaut werden. Darüber hinaus sollten die technischen
und rechtlichen Voraussetzungen für einen optimalen Datenzugang und
Datenverknüpfung geschaffen werden, um Chancen zur Digitalisierung
zu eröffnen.
— Die klimapolitischen Maßnahmen sollten effizient ausgestaltet werden, um
Anreize für Unternehmen zu schaffen, umweltfreundliche Technologien zu
entwickeln, insbesondere durch einen über alle Sektoren hinweg
einheitlichen CO2-Preis. Klimaschutzverträge können innovative
Produktionsverfahren unterstützen, wenn ausreichender Wettbewerb um die Förderung
eine übermäßige staatliche Kostenbelastung zu vermeiden hilft.
— Regionale Politikmaßnahmen sollten auf die Unterstützung des
transformativen Strukturwandels ausgerichtet werden, beispielsweise durch
ressortübergreifende Koordination der Maßnahmen sowie die Förderung
von Innovationsökosystemen mittels Verbundprojekten.
— Mobilität und Weiterbildung von Beschäftigten sollten gefördert
werden. Dabei sollten die Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit
Beschäftigte in besonders durch Automatisierung oder Wegfall
umweltschädlicher Tätigkeiten betroffenen Berufen künftig starker auf
branchenfremde Übergange vorbereiten
B 2 Quantentechnologien
Neue Quantentechnologien bergen große Innovationspotenziale und gelten
als zukünftige Schlüsseltechnologien. Das Quantencomputing verspricht eine
deutliche Steigerung der Rechenleistung und könnte so die Lösung
hochkomplexer Optimierungsprobleme erheblich beschleunigen oder erstmals überhaupt
ermöglichen. Gleichzeitig wird dadurch der Schutz vor Cyberangriffen immer
dringender, was die Entwicklung langfristig sicherer
Verschlüsselungstechnologien erfordert – ein Bereich, in dem die Quantenkommunikation
vielversprechende Ansätze bietet. Die Quantensensorik verbessert die Empfindlichkeit
und Präzision von Messtechniken und bildgebenden Verfahren erheblich.
Viele dieser neuen Quantentechnologien stehen noch am Anfang der
Entwicklung. Deutschland befindet sich in einer starken Ausgangsposition, die
es im Verbund mit den EU-Partnern zu sichern gilt. So kann erreicht werden,
dass deutsche Unternehmen im globalen Wettbewerb mit den USA und China
wettbewerbsfähig bleiben und Deutschland langfristig technologisch souverän
sowie auf sicherheitspolitische Bedrohungen gut vorbereitet ist.
Die Expertenkommission empfiehlt daher u.a. folgende Maßnahmen:
— Mit einer nationalen Quantenstrategie sollte die Bundesregierung einen
kohärenten Rahmen für die Weiterentwicklung von Quantentechnologien
schaffen. Um langfristige Investitionen in laufende und zukunftsweisende
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Projekte zu begründen, sollte sie zeitnah ein ambitioniertes Folgekonzept
für das 2026 auslaufende Handlungskonzept Quantentechnologien
entwickeln und zügig in die Umsetzung bringen.
— Der Aufbau eines F&I-Quantenökosystems sollte dabei konsequent
europäisch gedacht werden. Unter anderem sollten nationale Kompetenzen
und Anstrengungen im Quantencomputing europaweit gebündelt
werden, um ein Quantencomputing „Made in Europe“ zu ermöglichen und
Abhängigkeiten von außereuropäischen Großunternehmen mittel- und
langfristig zu vermeiden.
— Forschung und Entwicklung in den Quantentechnologien bedürfen gut
vernetzter Akteure. Auf nationaler Ebene sollten daher die bestehenden
regionalen F&I-Cluster ausgebaut und in eine nationale Strategie
integriert werden. Dabei sollte die Vernetzung der Cluster untereinander aktiv
unterstützt, Synergiepotenziale zwischen ziviler und militärischer FuE
genutzt und einem breiten Kreis an Akteuren überregional ein
niedrigschwelliger Zugang zur Forschungs- und Recheninfrastruktur ermöglicht
werden.
— Der Transfer von Erkenntnissen aus der grundlagen- und
anwendungsorientierten Quantenforschung in innovative, marktfähige Produkte sollte
durch staatliche Ankerkundenverträge, die Schaffung eines
unterstützenden Umfelds für Quanten-Start-ups und Maßnahmen zur Stärkung des
Risikokapitalmarktes aktiv gefördert werden.
B 3 Innovationen in der Wasserwirtschaft
Wasser dient Menschen, Tieren und Pflanzen als Lebensgrundlage. Obwohl
Deutschland ein wasserreiches Land ist, kommt es aufgrund des Klimawandels
in Zukunft häufiger regional und saisonal zu Wasserknappheiten, die
Nutzungskonflikte unter und zwischen privaten, gewerblichen und landwirtschaftlichen
Verbrauchern zur Folge haben. Außerdem müssen die Wasserinfrastrukturen an
häufiger auftretende Extremwetterereignisse wie Trockenperioden oder
Starkregen angepasst werden. Auch die Gewässerqualität wird beeinträchtigt infolge
des Einsickerns von Düngemitteln und Pestiziden aus der Landwirtschaft in
das Grundwasser und durch Medikamentenrückstände sowie Mikroplastik, die
bislang nur unzureichend aus den Abwässern geklärt werden.
Wasserwirtschaftliche Innovationen können helfen, diesen Herausforderungen
zu begegnen. Im internationalen Vergleich zeigt sich Deutschland hier in einer
starken Position. Die Adoption dieser Innovationen stößt jedoch in der
heimischen Wasserwirtschaft auf zahlreiche Hemmnisse, die u.a. auf ihrer starken
Fragmentierung, einer hohen Risikoaversion und einer starken Fokussierung
auf die Einhaltung vorgegebener technischer Standards beruhen.
Die Expertenkommission empfiehlt daher u.a. folgende Maßnahmen:
— Die Expertenkommission unterstützt die in der Nationalen Wasserstrategie
vorgesehene Erprobung innovativer Konzepte in Reallaboren. Dort sollten
neben technischen Lösungen institutionelle Innovationen wie die
Anpassung der Wasserentnahmerechte oder der Wasserhandel erprobt werden.
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KURZFASSUNG
— Für ein nachhaltiges Wassermanagement sind Daten zu den vergebenen
Wasserrechten und den tatsächlichen Wasserentnahmen erforderlich. Die
Erfassung in einem umfassenden und transparenten Wasserregister, wie
in der nationalen Wasserstrategie angekündigt, ist zügig und in digitaler
Form umzusetzen.
— Die Wasserentnahmeentgelte müssen derart angepasst werden, dass sie
die Knappheit von Wasser insbesondere in Zeiten längerer Trockenheit
und damit die externen Kosten der Wasserentnahme berücksichtigen.
— Die erweiterte Herstellerverantwortung der Industrie sollte schnell in
nationales Recht überführt und umgesetzt werden.
— Die Ausbringung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sollte nach dem
Vorbild Dänemarks mit einer Abgabe belegt werden, damit die Verursacher
die Schadstoffbelastung des Wassers verringern.
— Um stärkere Anreize für die Adoption und Entwicklung von Neuerungen
zu setzen, sollten Konzepte und Maßnahmen entworfen werden, die es
für kleinere Versorgungseinheiten attraktiver machen, sich zu größeren
Versorgungseinheiten zusammenzuschließen.
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AKTUELLE
ENTWICKLUNGEN
UND HERAUS-
FORDERUNGEN
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A 0-1 Wirtschaftliche Entwicklung
Deutschlands besorgniserregend
Wachstumsdynamik gering
Mit Beginn des Ukrainekriegs hat die Erholung der
deutschen Volkswirtschaft von der Corona-Krise
an Schwung verloren. Betrug das Wachstum des
realen BIP im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr
noch 1,4 Prozent, so ist es in den beiden
darauffolgenden Jahren nicht über eine Stagnation
hinausgekommen.1 Bei der Wachstumsdynamik liegt
Deutschland weit hinter den führenden großen
Industrienationen (China, Japan, Südkorea und
USA) und unter dem EU-Durchschnitt. Prognosen
für die Jahre 2025 und 2026 gehen von einer
leichten Erholung der deutschen Wirtschaft mit einem
Wachstum von lediglich etwa 1,0 Prozent aus.
Diese Wachstumsschwäche ist offenbar zu einem
guten Teil nicht konjunkturell, sondern strukturell
bedingt: Projektionen des Produktionspotenzials
wurden in den vergangenen Jahren mehrmals nach
unten korrigiert.2
Bruttoanlageinvestitionen sinkend
Ein Blick auf die Entwicklung der
Bruttoanlageinvestitionen zeigt, dass diese seit dem Jahr 2023
rückläufig sind. Für die Jahre 2025 und 2026
werden bestenfalls moderate positive Wachstumsraten
erwartet.3 Einer DIHK-Umfrage4 aus dem Herbst
2024 zufolge plant jedes dritte Unternehmen, seine
Investitionen im Jahr 2025 zurückzufahren; der
Ifo-Geschäftsklimaindex5 fiel im Dezember 2024
auf den tiefsten Stand seit dem von der Corona-
Krise geprägten Jahr 2020.6 Vieles deutet darauf
hin, dass die für Deutschland so wichtigen
Investitionen entweder gestoppt, verschoben oder ins
Ausland verlagert werden.
Exporte rückläufig
Über lange Zeit war Deutschland die weltweit
führende Exportnation. Dass es mittlerweile von
China überholt wurde, ist aufgrund dessen schierer
Größe nicht überraschend. Eine Verringerung des
deutschen Welthandelsanteils sollte daher nicht zu
Besorgnis führen, solange das Exportvolumen
weiterhin steigt. Allerdings ging das Exportvolumen
in den Jahren 2023 und 2024 zurück.7 Die
Ursachen dafür sind vielfältig. Der Krieg in der Ukraine
sowie viele weitere geopolitische Krisen haben sich
auch negativ auf den internationalen Handel
ausgewirkt. Dennoch muss die grundsätzliche Frage
gestellt werden, ob deutsche Produkte und
Technologien international noch wettbewerbsfähig
sind.
Im Jahr 2023 entfielen über 60 Prozent der
deutschen Exporte auf die folgenden Bereiche:
Kraftwagen und Kraftwagenteile (17,2 Prozent), Maschinen
(14,3 Prozent), chemische Erzeugnisse (9,0
Prozent), Datenverarbeitungsgeräte, elektronische und
optische Erzeugnisse (8,6 Prozent),
pharmazeutische und ähnliche Erzeugnisse (7,2 Prozent) und
elektrische Ausrüstungen (7,2 Prozent). Ein Blick
auf die Automobilindustrie und insbesondere auf
das Segment der PKW der Kompakt-Klasse8 zeigt,
dass andere Volkswirtschaften bei Fahrzeugen mit
nicht-fossilen Antriebsaggregaten mittlerweile das
Ruder übernommen haben.
Automobilunternehmen aus China und Südkorea sind hier genauso zu
nennen wie solche aus den USA.
Die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Autobauer
und ihrer Zulieferer steht auf dem Spiel. Diese
Entwicklung ist besorgniserregend. Ähnlich
verhält es sich in anderen Branchen, wenn auch aus
anderen Gründen. So werden die
energieintensiven Industrien wie Chemie und Metallerzeugung
und -verarbeitung durch die hohen Energiekosten
belastet. Ein weiterer Verlust an Wettbewerbsfähig-
A 0 Standortbestimmung:
wirtschaftliche Entwicklung schwach
und F&I-System unter Druck
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AKTUELLE ENTWICKLUNGEN — A 0 Standortbestimmung: wirtschaftliche Entwicklung schwach und F&I-System unter Druck
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keit der deutschen Unternehmen ist zu befürchten
und nährt die Sorge vor der „Deindustrialisierung
Deutschlands“. Eine strukturelle Neuausrichtung in
diesen Bereichen wird immer dringlicher.
Unternehmensschließungen auch in forschungs-
und wissensintensiven Bereichen zunehmend
Die schlechte wirtschaftliche Lage schlägt sich
zunehmend in Unternehmensschließungen
nieder. Deren Anzahl ist in den vergangenen Jahren
deutlich gestiegen: in Deutschland zwischen 2022
und 2023 (zwischen 2021 und 2022) um
durchschnittlich 2,3 Prozent (0,3 Prozent) und im
Verarbeitenden Gewerbe weit überdurchschnittlich um
8,7 Prozent (4,4 Prozent). Betrachtet man die
forschungsintensiven Bereiche etwas genauer, so stellt
man zwischen 2022 und 2023 (zwischen 2021 und
2022) folgende Zunahmen der Schließungsraten
fest: forschungsintensives Verarbeitendes Gewerbe
12,3 Prozent (7,2 Prozent),9 Elektrotechnik und
Maschinenbau 8,8 Prozent (17,9 Prozent), Chemie
und pharmazeutische Industrie 6,8 Prozent (22,2
Prozent), technologieintensive Dienstleistungen
8,0 Prozent (2,7 Prozent) und Fahrzeugbau 4,9
Prozent (minus 4,0 Prozent).10
Umfassender Stellenabbau geplant
Wenn nicht mit Schließungen, reagieren
Unternehmen in Deutschland mit Entlassungen von
Beschäftigten. Oft ist der Verlust von Marktanteilen dafür
ein Grund. Als besonders betroffen erweisen sich
die Automobil- und die Automobilzulieferbranche:
Volkswagen plant einen Abbau von rund 10.000
Beschäftigten, Ford plant, etwa 2.900 11 und Audi
4.500 Stellen abzubauen; bei den
Automobilzulieferern Continental und ZF Friedrichshafen ist ein
Abbau von 13.000 respektive 14.000 Stellen
vorgesehen. Doch sind auch Unternehmen in anderen
Branchen gezwungen, Stellenabbau zu betreiben,
wie Bayer und BASF in Chemie und Pharma,
thyssenkrupp in der Stahlindustrie sowie Unternehmen
im Maschinenbau, der Elektrotechnik und der
Energiebranche.12
Arbeitsmarkt unter Belastungen
Mit diesen Entwicklungen sind wenig optimistische
Erwartungen für den Arbeitsmarkt verbunden.
Nach den Jahren annähernder Vollbeschäftigung
wird die Zahl der Erwerbstätigen künftig wohl eher
ab- und die Zahl der Arbeitslosen zunehmen. Für
2025 und 2026 werden zwischen 2,7 und gut drei
Millionen Arbeitslose prognostiziert.13 Selbst die
demografische Alterung und der damit
einhergehende Fachkräftemangel werden hier nur für wenig
Linderung sorgen, denn es zeichnen sich mit Blick
auf die neuen Anforderungen an die Kompetenzen
der Beschäftigten schwer zu überbrückende
Bildungs- und Qualifikationslücken ab. Zudem werden
viele traditionelle Aufgaben durch digitale
Technologien ersetzt, während gleichzeitig Ingenieurinnen
und Ingenieure, IT-Expertinnen und -Experten
sowie Handwerkerinnen und Handwerker fehlen.14
Konjunktur- und Strukturprobleme Hand in Hand
Insgesamt zeichnen die obigen Indikatoren für
Deutschland durchgehend das Bild einer geringen
Entwicklungs- und Wachstumsdynamik. Die
schwache Investitionsneigung lässt auf wenig Zuversicht
der potenziellen Investoren sowie auf ein hohes
Maß an Unsicherheit schließen. Stellenabbau und
Unternehmensschließungen reflektieren, welche
erheblichen Strukturveränderungen u. a. durch
neue Technologien und Wettbewerber aus anderen
Ländern ausgelöst werden. Das gilt nicht nur für die
Automobilindustrie, sondern auch für andere
Branchen wie Chemie, Maschinenbau, Elektroindustrie
sowie verschiedene Dienstleistungsbranchen.
Die akute konjunkturelle Schwäche geht mit einer
tiefgreifenden strukturellen Schwäche einher. Unter
anderem stehen den Auswirkungen, die durch
Digitalisierung und Dekarbonisierung induziert
werden, in unzureichendem Maße Innovationen und
neue Geschäftsmodelle gegenüber, die
wirtschaftliche Dynamik und neue Arbeitsplätze mit sich
bringen könnten. Aus wirtschaftspolitischer Sicht sind
daher Konjunkturprogramme herkömmlicher Art
nicht angezeigt. Vielmehr muss es vor allem darum
gehen, den Strukturwandel für einen Neuaufbruch
zu nutzen. Zentrale Bedeutung kommt dabei der
Forschungs- und Innovationspolitik (F&I-Politik)
zu, deren Hauptaugenmerk den
Innovationsaktivitäten im Speziellen und dem F&I-System im
Allgemeinen gilt.
A 0-2 Leistungsfähigkeit des deutschen
F&I-Systems mit Luft nach oben
Eine wesentliche Quelle der wirtschaftlichen Stärke
und Dynamik Deutschlands liegt in seinem F&I-
System. Dort werden die wissenschaftlichen Grund-
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lagen für Innovationen gelegt und die Kompetenzen
und Kenntnisse für eine erfolgreiche
Innovationstätigkeit aufgebaut. Doch die Leistungsfähigkeit des
deutschen F&I-Systems hat noch Luft nach oben.
Wachstum der FuE-Ausgaben
unter EU-Durchschnitt
Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE)
bilden eine zentrale Grundlage für zukünftige
Innovationserfolge. Ein Blick auf die Veränderung
der Bruttoinlandsausgaben für FuE15 in
verschiedenen Ländern zeigt, dass Deutschland zwischen
2019/2020 und 2021/2022 mit einer
Wachstumsrate von 10,5 Prozent deutlich hinter China mit
31,2 Prozent, Südkorea mit 20,8 Prozent und den
USA mit 24,0 Prozent zurückliegt. Selbst gegenüber
den EU-27, die im Durchschnitt eine
Wachstumsrate von immerhin 13,8 Prozent aufweisen, fällt
Deutschland ab – und liegt abgeschlagen ungefähr
auf der Höhe von Japan mit 10,1 Prozent.
FuE-Intensität stagnierend
Die FuE-Intensität errechnet sich aus dem Anteil
der FuE-Ausgaben von Unternehmen,
Hochschulen und Staat am Bruttoinlandsprodukt und gilt als
Maß für die Bereitschaft einer Volkswirtschaft, in
FuE zu investieren. Deutschlands FuE-Intensität
verharrte im Zeitraum von 2019 bis 2023 in einem
Korridor zwischen 3,07 und 3,11 Prozent; für die
EU-27 zeigt sich eine vergleichbare Stagnation mit
einer FuE-Intensität in einem Korridor zwischen
2,21 und 2,28 Prozent.16 Andere große
Volkswirtschaften konnten hingegen ihre FuE-Intensität im
Zeitraum von 2019 bis 2022 (aktueller Rand)
deutlich steigern, wie China um 0,17 Prozentpunkte auf
2,50 Prozent, Japan um 0,10 Prozentpunkte auf
3,35 Prozent, Südkorea um 0,29 Prozentpunkte auf
4,73 Prozent oder die USA um 0,25 Prozentpunkte
auf 3,54 Prozent.17
Patentanmeldungen wenig dynamisch
Zur Bewertung der Ergebnisse aus FuE-Tätigkeiten
können Patentanmeldungen herangezogen werden.
Transnationale Patentanmeldungen als Indikator
eignen sich dafür, die unterschiedliche Qualität
der Patente in verschiedenen Ländern zu
berücksichtigen. Dabei handelt es sich um
Patentanmeldungen, die am Europäischen Patentamt für
europäische Länder oder als Patent Cooperation Treaty
(PCT)-Anmeldung für außereuropäische Länder
eingereicht werden. Betrachtet man ihre
Entwicklung von 2018 bis zum aktuellen Rand 2021, dann
stellt man für Deutschland mit minus 1,3 Prozent
eine negative Entwicklung fest. Bei den
Vergleichsländern hingegen sind im Wesentlichen positive
Wachstumsraten zu verzeichnen, wie bei China
mit 4,9 Prozent, bei Südkorea mit 3,5 Prozent oder
bei den USA mit 0,9 Prozent. Bei Japan und den
EU-27 hingegen zeigen sich mit minus 1,0 Prozent
und minus 0,5 Prozent negative Wachstumsraten.18
Technologischer Rückstand bei
zahlreichen Schlüssel- und
Zukunftstechnologien anwachsend
Bei den herkömmlichen Indikatoren zu F&I hat
Deutschland gegenüber den anderen bei F&I-
Tätigkeiten führenden Ländern an Rangplätzen
eingebüßt, so bei den FuE-Ausgaben und den Patenten,
aber auch bei der FuE-Intensität. Allerdings
spiegeln diese Indikatoren nur einen Teil der relevanten
Entwicklungen wider, da sie den bereits
stattfindenden technologischen Richtungswechsel bei den
Innovationstätigkeiten nicht erfassen. Ein solcher
Richtungswechsel vollzieht sich u. a. über
wichtige Schlüssel- und Zukunftstechnologien. Hierzu
gehört beispielsweise die künstliche Intelligenz (KI),
bei deren Entwicklung und Anwendung
Deutschland bereits hinter die USA und China
zurückgefallen ist.19 Die Gefahr, dass Deutschland hier – ähnlich
wie bei anderen digitalen Technologien in der
Vergangenheit – nicht in der Spitzengruppe mithalten
kann, ist groß.
Betrachtet man über die digitalen Technologien
hinaus noch weitere Schlüsseltechnologien wie die
Biotechnologie, die Materialwissenschaften und die
Produktionstechnologien, dann zeigen sich in
vielen Fällen sehr ähnliche Probleme. Bei den meisten
zukunftsweisenden Schlüsseltechnologien weist
Deutschland beim Aufbau wissenschaftlicher
Kompetenz und ökonomisch relevanter Ideen gegenüber
Volkswirtschaften wie China und Südkorea eine
deutlich geringere Dynamik auf, gegenüber Japan
und den USA ist der Abstand nicht ganz so
deutlich. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass sich in
vielen Fällen auch kleinere Volkswirtschaften wie
Finnland, Schweden, die Schweiz oder Singapur in
führende Positionen hinein entwickelt haben.20
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AKTUELLE ENTWICKLUNGEN — A 0 Standortbestimmung: wirtschaftliche Entwicklung schwach und F&I-System unter Druck
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Innovatorenquote bei den forschungs- und
wissensintensiven Branchen stark rückläufig
Die Innovatorenquote misst den Anteil der
Unternehmen mit mindestens einer Produkt- oder
Prozessinnovation in den vergangenen drei Jahren. Sie
ist ein Indikator für die Innovationsbeteiligung der
Unternehmen oder für die Bereitschaft der
Unternehmen, Innovationsaktivitäten durchzuführen.
In Deutschland ist die Innovatorenquote seit 2018
(seinerzeit mit einem Wert von 60,5 Prozent)21
rückläufig und erreichte im Jahr 2023 nur noch einen
Wert von 51,0 Prozent. Zwar waren die Werte in
der FuE-intensiven Industrie (68,4 Prozent) und in
den wissensintensiven Dienstleistungen (59,3
Prozent) höher als in den sonstigen Industrien (47,8
Prozent) und den sonstigen Dienstleistungen (43,9
Prozent). Allerdings verzeichnen die FuE-intensiven
Industrien seit 2018 einen deutlichen Rückgang der
Innovatorenquote um rund 12 Prozentpunkte. Bei
den wissensintensiven Dienstleistungen sind es
immerhin noch rund 7 Prozentpunkte.22
In verschiedenen
Innovationsrankings zurückgefallen
Neben den Einzelindikatoren weisen
Kompositindikatoren, die sich aus einer Reihe von
Einzelindikatoren zusammensetzen, auf eine zunehmende
Schwäche des deutschen F&I-Systems hin.23 Der
von BDI, ISI, ZEW und Roland Berger für 35
ausgewählte Länder erstellte Innovationsindikator
2024 24 setzt sich aus den Dimensionen
„Innovationen hervorbringen“, „Zukunftsfelder durch
Schlüsseltechnologien entwickeln“ und „Nachhaltig
wirtschaften“ zusammen. Er zeigt für Deutschland in
der Zusammenschau dieser Dimensionen ein eher
mäßiges Bild. Gegenüber dem
Innovationsindikator 2023 hat sich Deutschland bei der Dimension
„Innovationen hervorbringen“ um zwei Rangplätze
von 10 auf 12 verschlechtert. Bei den
Schlüsseltechnologien liegt Deutschland wie im Vorjahr nur auf
Platz 7. Bei der Dimension „Nachhaltig
wirtschaften“ gelang gegenüber 2023 ebenfalls keine
Verbesserung, und Deutschland verblieb auf Rang 4.25 Der
Global Innovation Index 2024 der WIPO kommt
auf der Grundlage eines anderen Indikatorensets
zu einem ähnlichen Ergebnis26 und auch das
European Innovation Scoreboard 2024 stützt das Bild
einer zunehmenden Schwäche des deutschen F&I-
Systems.27
F&I-System mit Schwächen
Die oben betrachteten Dimensionen des deutschen
F&I-Systems weisen auf deutliche Schwächen hin.
Bei der Bereitschaft, in FuE zu investieren, bei der
Generierung neuer, ökonomisch relevanter Ideen
sowie bei der Entwicklung neuer
Schlüsseltechnologien fällt das deutsche F&I-System international
zurück. China, Südkorea und die USA, teilweise
auch Japan, zeigen zumeist eine höhere
Leistungsfähigkeit. Hinzu kommen leistungsstarke kleinere
F&I-Systeme wie die Finnlands, Schwedens, der
Schweiz und Singapurs. Und es zeigt sich eine Reihe
starker aufstrebender Volkswirtschaften aus dem
ostasiatischen und arabischen Raum, die vor allem
bei digitalen Technologien an der Weltspitze
mitspielen werden.
Diese Entwicklungen erhöhen nicht nur den Druck
auf das deutsche F&I-System selbst, sondern
stellen auch den innovationsgetriebenen
strukturellen Wandel vor große Herausforderungen – mit
allen Konsequenzen für die wirtschaftliche
Entwicklungs- und Wachstumsdynamik.
Mit einem gut aufgestellten, sich international in
der Spitzengruppe einsortierenden F&I-System und
der sich daraus ergebenden ökonomischen Stärke
könnten sich die anstehenden großen
Transformationen bei Digitalisierung und Dekarbonisierung
voraussichtlich technologisch und ökonomisch
souverän und deutlich besser bewältigen lassen. Aus
diesem Grund sollte die künftige Bundesregierung
in ihrer Strategie für die F&I-Politik neben
verschiedenen Schwerpunktbereichen das gesamte F&I-
System und dessen Leistungsfähigkeit verstärkt in den
Blick nehmen. Das Gutachten 2025 der
Expertenkommission widmet sich dieser Problematik
insbesondere in den Kapiteln A 1, A 2 und A 3. Es folgen
in Kapitel B 1 eine Schwerpunktanalyse zum Thema
Transformativer Strukturwandel durch
Digitalisierung und Dekarbonisierung, in Kapitel B 2 eine
vergleichende Analyse der deutschen Position im
Bereich der Quantentechnologien und in Kapitel
B 3 eine Untersuchung zum Thema Innovationen
in der Wasserwirtschaft.
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A 1-1 Transformativer Richtungswechsel
angekündigt – aber nicht vollzogen
Die Bundesregierung der 20. Legislaturperiode hat
sich angesichts der großen gesellschaftlichen
Herausforderungen zu dem Ziel bekannt, die
Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft durch
Digitalisierung und Dekarbonisierung
voranzutreiben. Dabei ließ sie keinen Zweifel daran, dass
Forschung und Innovation (F&I) und insbesondere
eine Neuausrichtung der deutschen F&I-Politik für
die Erreichung dieser Ziele von zentraler
Bedeutung sind.28 Die Expertenkommission bewertet die
damit verbundene grundsätzliche Neuausrichtung
der F&I-Politik der Bundesregierung auf den
transformativen Wandel positiv.29
Die in 2023 verabschiedete Zukunftsstrategie
Forschung und Innovation dient als übergeordneter,
ressortübergreifender Handlungsrahmen dieser
Politik. Auf der nachgeordneten Ebene hat die F&I-
Politik der Bundesregierung in vielen, wenngleich
nicht allen, Fällen die richtigen Themen und Ziele in
den Blick genommen: Positiv zu bewerten sind aus
Sicht der Expertenkommission die Förderung von
Schlüsseltechnologien, die Internationalisierung
des Wissenschaftssystems, die
Fachkräftegewinnung, die Förderung von Sprunginnovationen, die
Unterstützung von Innovationsaktivitäten von
kleinen und mittleren Unternehmen, die Verbesserung
des Zugangs zu Forschungsdaten und die Förderung
von Start-ups.
Die Umsetzung einer solchen neuausgerichteten
F&I-Politik wurde allerdings durch ein zentrales
Defizit gehemmt: Langsamkeit. Diese Langsamkeit
resultiert gleichermaßen aus Priorisierungs- und
Koordinierungsdefiziten sowie aus
Umsetzungsdefiziten. Somit ist die F&I-Politik der
Bundesregierung von dem von ihr selbst proklamierten
„Deutschland-Tempo“30 weit entfernt. Viele der im
Koalitionsvertrag angekündigten F&I-politischen
Vorhaben wurden nicht umgesetzt. Dazu zählen
die Deutsche Agentur für Transfer und Innovation
(DATI), das Forschungsdatengesetz, das
Dateninstitut, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz sowie
eine unabhängige Stiftung für
Wissenschaftsjournalismus.31
Darüber hinaus ist es der Bundesregierung nicht
gelungen, ihre Zukunftsstrategie ausreichend mit
Leben zu füllen. Hierfür sind verschiedene Gründe
zu nennen:
— Es wurde versäumt, eine klare Priorisierung
von Politikfeldern und Technologien
vorzunehmen, Zukunftsbilder zu entwerfen und
sie durch detaillierte Teilstrategien zu
unterlegen. Dies führt zu Planungsunsicherheiten
in Wirtschaft und Gesellschaft, die sich
wiederum negativ auf langfristige Innovations- und
Investitionsvorhaben der Unternehmen
auswirken können. In der Folge können
Innovationsvorhaben ausbleiben, sich erheblich bei
der Umsetzung verzögern oder ins Ausland
verlagert werden.
— Die in der Zukunftsstrategie formulierten
sechs großen Handlungsfelder, die
sogenannten Missionen, sind viel zu breit angelegt.
Auch deshalb ist es nicht gelungen, daraus
ressortübergreifende Ziele abzuleiten, diese zu
priorisieren, mit Roadmaps zu versehen und
Maßnahmen zu entwickeln.
— Mit der Formierung von ressortübergreifenden
Missionsteams und dazugehörigen
Begleitgremien wurden zwar Strukturen geschaffen, für
die sich die Expertenkommission mehrfach
eingesetzt hatte. Dennoch ist die
Bundesregierung über die Phase des organisatorischen
Aufbaus kaum hinausgekommen und konkrete
operative Schritte zur Umsetzung missions-
A 1 20. Legislaturperiode:
F&I-Politik vom proklamierten
„Deutschland-Tempo“ weit entfernt
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AKTUELLE ENTWICKLUNGEN — A 1 20. Legislaturperiode: F&I-Politik vom proklamierten „Deutschland-Tempo“ weit entfernt
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orientierter Maßnahmen stehen noch
weitgehend aus.
— Der Bundesregierung ist es nicht gelungen, die
einzelnen Ressorts davon zu überzeugen, ihre
Strategien und Aktionspläne mit den in der
Zukunftsstrategie formulierten Missionen für
die Ausgestaltung konkreter F&I-politischer
Projekte zu verzahnen und damit die
beabsichtigte Lenkungswirkung der Zukunftsstrategie
anzuerkennen.
— Eine Reihe der in der Zukunftsstrategie
angekündigten neuen Projekte wurde nicht
weiterverfolgt. So sind beispielsweise die
Transferbrücken und Innovationsregionen, die
die Bundesagentur für Sprunginnovationen
(SPRIND) und die DATI ergänzen sollten, nicht
oder kaum über die Ankündigungsphase
hinausgelangt.
Vor diesem Hintergrund stellt die
Expertenkommission fest, dass die avisierte Neuausrichtung der
deutschen F&I-Politik auf der Stelle tritt.
A 1-2 Ausbau der Infrastrukturen
für die Transformation nicht
wesentlich vorangebracht
Für die Digitalisierung und Dekarbonisierung
unerlässliche Infrastrukturen weisen nach wie vor
Defizite auf, die die dringend notwendigen
Transformationen erschweren.
— Am offensichtlichsten ist dies bei der im
internationalen Vergleich rückständigen
Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung (vgl. Kapitel
A 2 und B 1). Selbst mit dem im Juli 2024 in
Kraft getretenen Onlinezugangs-
Änderungsgesetz gelang es Bund, Ländern und
Kommunen nicht, zentrale Defizite wie die zu
komplizierten Strukturen und Zuständigkeiten zu
überwinden.32
— Auch die von der Expertenkommission seit
Jahren beklagten Defizite bei der
flächendeckenden Versorgung mit schnellen,
leistungsfähigen Internetverbindungen sind nach wie
vor nicht ausgeräumt. Trotz eines partei- und
institutionenübergreifenden Bekenntnisses
für ein leistungsstarkes Internet schneidet
Deutschland beim Ausbau der
Breitbandinfrastruktur im innereuropäischen Vergleich
weiterhin schlecht ab.33
— Darüber hinaus erschwert und verteuert der
stockende Ausbau der
Stromversorgungsinfrastruktur und Wasserstoffinfrastruktur die
politisch gewollte Energiewende.34
A 1-3 Regulatorische
Innovationshemmnisse nicht ausreichend
abgebaut
Regulatorische Anforderungen gehören inzwischen
zu den größten Hindernissen für F&I.35
— Zulassungs- und Genehmigungsverfahren im
Rahmen von F&I-Projekten sind oft mit hohen
regulatorischen Hürden und Bürokratiekosten
verbunden. Zwar gingen die Bürokratiekosten,
d. h. die Kosten, die den Unternehmen durch
Informationspflichten aller Art entstehen, laut
Bürokratiekostenindex im Verlauf der
Legislaturperiode leicht zurück. Im gleichen
Zeitraum stieg jedoch der generelle
Erfüllungsaufwand, d. h. die Kosten und der Zeitaufwand,
die durch das Befolgen rechtlicher Vorschriften
des Bundes entstehen, von rund 1,4 Milliarden
auf etwa 7,3 Milliarden Euro an.36
— Die Bundesregierung hat 2024 mit dem
Medizinforschungsgesetz die regulatorischen
Anforderungen für die Entwicklung,
Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln
verbessert.37 In anderen unmittelbar für das
F&I-System relevanten Bereichen wie der
Governance der Projektträger, der
Forschungszulage oder der Regulierung der grünen
Gentechnik wurden hingegen keine oder kaum
spürbare Entlastungen und Vereinfachungen
vorgenommen. Gleiches gilt für die
Administration von F&I-Fördermitteln. So ist es
weiterhin keine Seltenheit, dass sich die Bewilligung
von Forschungsförderanträgen ein dreiviertel
Jahr38 und in manchen Fällen sogar zwei Jahre
hinzieht.
— Fehlender Wille, regulatorische Hürden
abzubauen, zeigt sich symptomatisch am
Beispiel der SPRIND: Obwohl die erforderlichen
Schritte zur Entfesselung der SPRIND klar
definiert wurden und die Kompetenzen
hierfür allein beim Bund lagen, fehlte der Mut, der
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SPRIND die notwendige Unabhängigkeit von
der Politik und den Fristigkeiten der
Bundeshaushaltsordnung zu verschaffen.39
Die Expertenkommission kommt abschließend zu
dem ernüchternden Fazit, dass es der
Bundesregierung trotz ihrer hohen F&I-politischen Ambitionen
nicht gelungen ist, eine für die Transformationen
notwendige Innovationsdynamik zu entfachen.
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AKTUELLE ENTWICKLUNGEN — A 2 21. Legislaturperiode: F&I-Politik schlagkräftiger machen
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A 2 21. Legislaturperiode: F&I-Politik
schlagkräftiger machen
Ein leistungsfähiges F&I-System ist ein
wesentlicher Faktor für die internationale
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, für die
Transformation hin zu einer umweltverträglichen
Wirtschaftsweise, für die Souveränität bei
Schlüssel- und Zukunftstechnologien und für die digitale
Transformation. Das deutsche F&I-System genügt
diesen Ansprüchen gegenwärtig in nur
unzureichender Weise. Daher ist die F&I-Politik gefordert,
Maßnahmen zur Stärkung dieses Systems zu ergreifen.
Zwar hat sich die F&I-Politik in den vergangenen
Jahren dieser Aufgabe angenommen und die
Expertenkommission hat dies in ihren Jahresgutachten
gewürdigt. Jedoch hat die Expertenkommission
auch festgestellt, dass es der F&I-Politik an vielen
Stellen an Durchschlagskraft mangelt (vgl. auch
Kapitel A 1). Wie lässt sich das in der kommenden
Legislaturperiode ändern?
A 2-1 Politikansatz der Neuen
Missionsorientierung weiterentwickeln
Der Politikansatz der Neuen Missionsorientierung
(vgl. Box A 2-1) unterstützt dabei, zur Bewältigung
der großen gesellschaftlichen Herausforderungen
beizutragen und transformativen Wandel
anzustoßen.40 Nicht das gesamte Themen- und
Technologiespektrum der F&I-Politik muss und kann allerdings
mit Missionen abgedeckt werden.41
Box A 2-1 Neue Missionsorientierung
Die Neue Missionsorientierung ist ein Ansatz der
F&I-Politik, der auf die Bewältigung großer
gesellschaftlicher Herausforderungen gerichtet ist
und auf einen transformativen Wandel der
Wirtschaft und Gesellschaft abzielt.46 Dazu werden
sogenannte Missionen formuliert, die konkrete
Transformationsziele spezifizieren und die durch
F&I-politische sowie komplementäre politische
Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Bei der
Umsetzung von Missionen geht es darum,
innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens und
Budgets neue Problemlösungen zu entwickeln und
zu nutzen. In der Regel können Missionen nicht
allein durch F&I-politische Impulse erfüllt werden,
sondern es bedarf vielmehr auch Maßnahmen in
anderen Politikfeldern.
In der 19. Legislaturperiode führte die damalige
Bundesregierung mit der Hightech-Strategie 2025
Missionen als neues Element in die deutsche F&I-
Politik ein.42 Die scheidende Bundesregierung hat
in der 20. Legislaturperiode mit der
Zukunftsstrategie Forschung und Innovation43 zwar für sich in
Anspruch genommen, einen missionsorientierten
Ansatz zu verfolgen. Sie ist dabei jedoch kaum über
strukturelle Maßnahmen hinausgekommen (vgl.
Kapitel A 1).
Die Expertenkommission spricht sich dafür aus,
in der F&I-Strategie der kommenden
Bundesregierung den missionsorientierten Ansatz
weiterzuentwickeln und bestehende Schwächen – wie
im Folgenden dargelegt – zu überwinden.
Hilfreich können hierbei auch die Ergebnisse aus der
wissenschaftlichen Begleitung der Hightech-
Strategie 2025 sowie der Abschlussbericht des Forums
#Zukunftsstrategie sein.44
Kreative Kräfte der Marktakteure nutzen
Die Expertenkommission spricht sich für eine
marktorientierte Version der Neuen
Missionsorientierung aus.45 Auf die Festlegung bestimmter
Problemlösungen sollte zugunsten eines offenen
Ansatzes, der mehrere Technologien und Lösungswege
zulässt, verzichtet werden. Auf diese Weise werden
die kreativen Kräfte der Marktakteure genutzt.
Wenn deren Suche nach neuen Technologien und
Lösungsansätzen aufgrund von
Pfadabhängigkeiten oder mangels Nachfrage gehemmt sind, spricht
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man von Transformationsversagen. Politische
Eingriffe über eine angebotsorientierte katalytische
Anschubförderung oder mittels
nachfrageorientierter Mechanismen können hier sinnvolle
Unterstützung leisten.
Interministerielle Koordination stärken
Missionsorientierte Politik ist dadurch
gekennzeichnet, dass sie unterschiedliche Politikfelder
betrifft. Um missionsorientierte Politik erfolgreich
umzusetzen, bedarf es sowohl auf strategischer als
auch auf operativer Ebene eines hohen Maßes an
interministerieller Koordination.
— Missionen können dann ihre volle Wirkung
entfalten, wenn sie im Einklang mit den
Politikzielen der beteiligten Ressorts stehen und
von den Hausspitzen mit Nachdruck verfolgt
werden. Die mit einer missionsorientierten
Politik angestrebten Transformationsziele
und die großen strategischen Linien sollten
deshalb politikfeldübergreifend auf Ebene der
Hausspitzen entwickelt werden. Diese
Aufgaben können weder in den Kabinettssitzungen
noch im Rahmen der üblichen
Ressortabstimmung geleistet werden. Hierfür sollte ein
geeignetes Format etabliert werden.47
— Auf der operativen Ebene wurde mit den
ressortübergreifenden Missionsteams bereits ein
neues Format geschaffen, das in der
kommenden Legislaturperiode fortgeführt und
weiterentwickelt werden muss. Die anspruchsvollen
Aufgaben der Missionsteams erfordern einen
ausreichenden Spielraum für agiles
Politikhandeln. Dies beinhaltet etwa ausreichende
Entscheidungskompetenzen und eigene Budgets.
Missionen fokussieren
In der Zukunftsstrategie werden sechs
Handlungsfelder formuliert, die als Missionen bezeichnet
werden. Doch um tatsächlich als Missionen zu gelten,
sind diese Felder viel zu breit angelegt und damit
strategisch und operativ nicht mehr umsetzbar. Die
neue Bundesregierung sollte daher innerhalb der
Handlungsfelder hinreichend fokussierte
Missionen konkret ausformulieren, deren Zielerreichung
messbar machen und eine Umsetzung anhand von
Roadmaps und Meilensteinen vorsehen.
Anstrengungen auf diese Art zu bündeln, ist dort sinnvoll,
wo mit dem missionsorientierten Ansatz eine hohe
Wirkung und Sichtbarkeit erzielt werden kann. Da
für einen transformativen Wandel sowohl
technologische als auch soziale Innovationen erforderlich
sind, sollten die Missionen so ausgerichtet werden,
dass sie eine hohe Aufmerksamkeit erfahren und
bei unterschiedlichen Akteursgruppen F&I-
Aktivitäten anstoßen.48
Pilotvorhaben rasch umsetzen
Das Formulieren einer neuen, innerhalb der
kommenden Bundesregierung abzustimmenden
F&I-Strategie sollte die Umsetzung einer
missionsorientierten Politik nicht verzögern. Die
Expertenkommission spricht sich daher dafür aus, in der
neuen Legislaturperiode keine Zeit zu verlieren und
rasch eine erste, im obigen Sinne formulierte
Mission als Pilotvorhaben auf den Weg zu bringen. Die
Einbettung der missionsorientierten Politik in eine
neue F&I-Strategie kann dann folgen.
A 2-2 Adäquate Governance-
Strukturen etablieren
F&I-Politik erfordert adäquate Governance-
Strukturen, um große Themen und anspruchsvolle
Aufgaben erfolgreich angehen zu können. Dabei gilt
es insbesondere, Strukturen aufzubauen, die eine
umfassende Begleitung von F&I erlauben,
Digitalisierungsstrategien und -aktivitäten bündeln und
zukünftige Forschungs- und Technologiefelder
frühzeitig erkennen.
F&I-Politik in einem Ministerium bündeln
Die Expertenkommission spricht sich dafür aus, in
der kommenden Legislaturperiode die
Zuständigkeiten für die F&I-Politik in einem Ministerium zu
bündeln. Eine umfassende und sachgerechte F&I-
Politik erfordert es, F&I gesamtheitlich in den Blick
zu nehmen. Ziel sollte es sein, F&I-Prozesse – die
nicht nur linear verlaufen – mit einem
abgestimmten Instrumentenmix aus einer Hand politisch zu
begleiten. Dazu gehören die Grundlagenforschung,
die angewandte Forschung, die experimentelle
Entwicklung, der Transfer und die
Innovationsaktivitäten in etablierten, jungen und neuen Unternehmen.
Nach den Bundestagswahlen 1998 und 2005 verlor
das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) eine Reihe von Zuständigkeiten an das
damalige Ministerium für Wirtschaft und Techno-
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AKTUELLE ENTWICKLUNGEN — A 2 21. Legislaturperiode: F&I-Politik schlagkräftiger machen
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logie (BMWi) – so die Zuständigkeiten für
(technologieorientierte) Unternehmensgründungen, für
Verkehr und Raumfahrt sowie für FuE und Innovation in
der Wirtschaft.49 Im Grundsatz sollten diese Bereiche
wieder in das BMBF integriert werden. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass sich die genannten Bereiche im
Zeitverlauf verändert haben, sodass im Einzelfall ggf.
die Schnittstellen neu zu definieren sind.
Digitalministerium schaffen
Zu Beginn der 20. Legislaturperiode wurde das
damalige Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI) in Bundesministerium
für Digitales und Verkehr (BMDV) umbenannt.50 Es
erhielt aus dem Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
die Zuständigkeit für Telekommunikation sowie die
Zuständigkeiten für die nationale, europäische und
internationale Digitalpolitik.51 Zudem bekam es aus
dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramts die
Zuständigkeiten für operative Vorhaben der
Digitalpolitik.52 Damit wurden die Digitalthemen
innerhalb der Bundesregierung zwar etwas stärker als
zuvor gebündelt, jedoch verläuft die digitale
Transformation in Deutschland noch immer schleppend.
Die Expertenkommission erneuert daher ihre
Empfehlung aus dem Jahr 2021, ein Digitalministerium
zu schaffen.53 Dessen Aufgaben wären es, die großen
Linien der digitalen Transformation vorzuzeichnen,
Strategien zu entwickeln, sie koordinierend
voranzutreiben und deren Umsetzung zu verfolgen. Zu
den Zuständigkeiten eines Digitalministeriums
sollten darüber hinaus vor allem die digitale In
frastruktur und der regulatorische Rahmen für die
Digitalisierung zählen. Die Themenbereiche
Cybersicherheit und Verwaltungsdigitalisierung könnten
hier ebenfalls verortet oder sachgerecht von
anderen Ressorts oder dem Bundeskanzleramt
verantwortet werden. Darüber hinaus sind auch in den
anderen Ressorts verortete Verantwortlichkeiten
erforderlich, um die Digitalisierung in den
jeweiligen Politikfeldern sachgerecht und problemadäquat
voranzutreiben.
Foresight- und Monitoring-Einheit für
Schlüssel- und Zukunftstechnologien aufbauen
Bei der strategischen Förderung von
Schlüsseltechnologien (vgl. Box A 2-2) steht Deutschland erst am
Anfang.54 Schlüsseltechnologien und darauf
aufbauende Schlüsseltechnologieportfolios müssen
anhand klarer und operationalisierbarer Kriterien
definiert werden. Die Expertenkommission hatte
sich in ihrem Jahresgutachten 2022 dafür
ausgesprochen, Schlüsseltechnologien durch Foresight-
Analysen und Monitoring-Prozesse
kontinuierlich identifizieren und beobachten zu lassen. Sie
begrüßt, dass das BMBF mittlerweile einen
Foresight- und einen Monitoring-Prozess für
Schlüsseltechnologien etabliert hat.
Darauf aufbauend sollte – in Anlehnung an das
Format der Gemeinschaftsdiagnose55 – eine Foresight-
und Monitoring-Einheit eingerichtet werden, die
Box A 2-2 Schlüssel- und
Zukunftstechnologien
Schlüsseltechnologien zeichnen sich durch eine
breite Anwendbarkeit in einer Vielzahl von
Technologien und Branchen aus, und das sehr oft
ohne gleichwertige technologische Alternative.56
Als Schlüsseltechnologien gelten u. a. folgende
Technologien, die die Expertenkommission in
ihrem Jahresgutachten 2022 näher untersucht
hat:57
— Digitale Technologien: Big Data, digitale
Sicherheitstechnologien, Internet of Things,
künstliche Intelligenz (KI), Mikroelektronik,
digitale Mobilitätstechnologien
— Materialtechnologien: Nanotechnologie, Neue
Werkstoffe
— Produktionstechnologien: Advanced
Manufacturing, Photonik, Robotik
— Bio- und Lebenswissenschaften:
Lebenswissenschaften, Bioökonomie
Für die aktuellen und zukünftigen
Wertschöpfungsaktivitäten haben Schlüsseltechnologien eine
zentrale Bedeutung. Deutschland weist jedoch
insbesondere bei den digitalen
Schlüsseltechnologien technologische Rückstände auf. Zudem
verläuft die technologische Entwicklung in den
Schlüsseltechnologien nicht so dynamisch, wie
dies vor allem in China, Japan, Südkorea und den
USA der Fall ist.
Technologien, für die erwartet wird, dass sie in
Zukunft die Eigenschaften von
Schlüsseltechnologien haben werden, können als
Zukunftstechnologien bezeichnet werden.
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sich aus mehreren, regelmäßig wettbewerblich
ausgewählten Forschungseinrichtungen
zusammensetzt und für die gesamte Bundesregierung tätig
ist. Diese Foresight- und Monitoring-Einheit sollte
vom Bundeskanzleramt beauftragt werden und
unabhängig arbeiten können. Sie sollte nicht nur
bestehende Schlüsseltechnologien in den Blick
nehmen, sondern auch Zukunftstechnologien erfassen
und hinsichtlich ihrer technologischen,
wirtschaftlichen sowie gesellschaftlichen Potenziale bewerten.
A 2-3 Effektivität und Effizienz
von Politikmaßnahmen verstärkt
in den Blick nehmen
Trotz enger Haushaltsspielräume muss vermieden
werden, das F&I-System langfristig zu schwächen.
Die Expertenkommission weist auf die
Notwendigkeit hin, der F&I-Politik auch in der kommenden
Legislaturperiode eine hohe Priorität
einzuräumen und dies entsprechend im Bundeshaushalt
abzubilden. Jedoch ist es auch dringend geboten,
stärker auf die Effektivität und Effizienz von
Politikmaßnahmen zu achten, als dies bisher der Fall
war. Politikmaßnahmen sind effektiv, wenn sie die
verfolgten Ziele treffsicher erreichen, und effizient,
wenn es keine Möglichkeit gibt, die verfolgten Ziele
kostengünstiger zu realisieren.
F&I-Aktivitäten evaluieren und priorisieren
Die F&I-Politik steht vor der Aufgabe, knappe Mittel
für die Förderung von F&I-Aktivitäten so
einzusetzen, dass die verfolgten Ziele effektiv und effizient
erreicht werden. Die Expertenkommission mahnt
an, bei der Maßnahmenplanung Wirkung und
Kosten von F&I-politischen Maßnahmen abzuschätzen
und auf dieser Basis den Einsatz der knappen
Fördermittel zu priorisieren. Hierzu ist es notwendig,
Politikmaßnahmen zu evaluieren.
In vielen Fällen ermöglichen aussagekräftige
Kausalanalysen als Teil der Evaluationen von
Maßnahmen der F&I-Politik, die Effektivität und Effizienz
von Politikmaßnahmen zu beurteilen und damit
eine Basis für deren Priorisierung zu schaffen.58
Wie die Expertenkommission in ihrem
Jahresgutachten 2024 gezeigt hat, lassen jedoch viele
Evaluationsstudien zu Maßnahmen der F&I-Politik keine
Rückschlüsse darauf zu, ob die beobachteten
Entwicklungen tatsächlich auf die untersuchten
Politikmaßnahmen zurückzuführen sind. Möglichkeiten,
aus der Bewertung von und Erfahrung mit
durchgeführten Maßnahmen zu lernen, um gegebenenfalls
zukünftige Maßnahmen so anzupassen, dass deren
Ziele besser oder kostengünstiger erreicht werden,
bleiben im Wesentlichen ungenutzt. Die
Expertenkommission betont, dass sich dies ändern muss.
Kausalanalysen der Maßnahmeneffekte sollten
künftig systematisch und umfassend in den Einsatz
von Maßnahmen der F&I-Politik integriert werden,
um so die Voraussetzungen für eine sach- und
fachgerechte Durchführung dieser Analysen zu
gewährleisten. Da unzureichende Datenverfügbarkeit und
-qualität die Durchführung aussagekräftiger
Kausalanalysen erschweren oder verhindern, sind schon
bei der Planung von Maßnahmen die
Voraussetzungen für die Erhebung der erforderlichen Daten zu
schaffen. Es ist allerdings hinzunehmen, dass sich
nicht jede Studiensituation für eine Kausalanalyse
eignet, selbst wenn noch so reichhaltiges
Datenmaterial zur Verfügung steht.
Die Bewertung der Effizienz einer Maßnahme ist
mit besonders großen Anforderungen an die Daten
verbunden. Auf Basis einer Kausalanalyse lässt sich
jedoch in vielen Fällen zumindest eine Kosten-
Nutzen-Abschätzung vornehmen.
Maßnahmen zügig umsetzen
Wenn es darum geht, die Effektivität und Effizienz
F&I-politischer Maßnahmen zu erhöhen, ist Zeit
ein kritischer Faktor. So hat sich Deutschland
verpflichtet, die Treibhausgasemissionen in den
nächsten Jahren drastisch zu reduzieren, und muss bei
den digitalen Schlüsseltechnologien Rückstände
aufholen. Wenn die Umsetzung entsprechender
Maßnahmen aufgeschoben wird, können sich
Wirkungen nur verzögert entfalten. In der
Vergangenheit war durchaus eine schleppende Umsetzung
von Maßnahmen zu beobachten.59 Die
Expertenkommission hat beispielsweise in ihrem
Jahresgutachten 2022 auf die verzögerte Umsetzung der
KI-Strategie hingewiesen.60
In vielen Fällen ist davon auszugehen, dass die
volkswirtschaftlichen Kosten, um die genannten
Ziele zu erreichen, in der Summe steigen, wenn
Maßnahmen nicht frühzeitig umgesetzt werden.61
So wird es für Deutschland immer schwieriger, den
zunehmenden Vorsprung der USA und Chinas im
Bereich der KI aufzuholen. Die Expertenkommis-
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sion mahnt deshalb eine zügige Umsetzung von
Politikmaßnahmen an, verbunden mit der
Bereitschaft, aus Fehlern zu lernen und die Maßnahmen
ggf. zu adjustieren oder auch wieder abzuschaffen.
Maßnahmen katalytisch ausrichten
Maßnahmen, die einzelne Wirtschaftsbereiche
begünstigen, können zu Wettbewerbsverzerrungen
und Ineffizienzen führen. Sind solche
Markteingriffe nicht vermeidbar, sollten sie einen
katalytischen Charakter haben, d. h. nur eine
Anstoßwirkung entfalten und dann wieder beendet werden
(vgl. Kapitel A 3). Dies kann etwa der Fall sein bei
der Förderung junger Technologien, bei der
Überwindung von Pfadabhängigkeiten bei etablierten
Technologien oder beim Aufbau von neuen
Infrastrukturen, beispielsweise von
Betankungssystemen für innovative Mobilitätsformen.62
Zusammenarbeit mit privaten
Akteuren ausweiten
Die Zusammenarbeit von öffentlichen und
privaten Akteuren kann Innovation befördern. Beispiele
sind das European High Performance Computing
Joint Undertaking (EuroHPC JU)63, der High-Tech
Gründerfonds64 und die künftigen, im Rahmen des
EXIST-Leuchtturmwettbewerbs geförderten
Startup Factories65. Die neue Bundesregierung sollte die
Möglichkeiten derartiger Zusammenarbeit
vermehrt nutzen.
Zudem sollte die neue Bundesregierung prüfen,
ob Maßnahmen, die bei privaten Akteuren F&I-
Aktivitäten anstoßen, vermehrt so gestaltet
werden können, dass die Fördersumme im Erfolgsfall
wieder zurückgezahlt wird. Zu denken ist an stille
oder virtuelle Unternehmensbeteiligungen etwa bei
Gründungsprojekten und akademischen Start-ups,
aber auch bei größeren Gemeinschaftsinvestitionen
wie in Rechnerkapazitäten für KI-Anwendungen.
Die katalytische Anschubwirkung der öffentlichen
Förderung steht hier im Vordergrund. Es geht nicht
darum, Gewinne zu erzielen.
Maßnahmeneffekte nicht durch andere
Maßnahmen konterkarieren
Die Effektivität und Effizienz F&I-politischer
Maßnahmen wird konterkariert, wenn ihnen andere
Maßnahmen entgegenwirken. Beispielsweise
binden klimaschädliche Subventionen nicht nur
knappe Haushaltsmittel, die damit für andere
Verwendungen nicht mehr zur Verfügung stehen. Sie
führen auch zu Ineffizienzen bei der
Emissionsvermeidung und schwächen die Innovationsanreize ab,
die durch die Bepreisung von
Treibhausgasemissionen induziert werden. Damit sind zum einen die
volkswirtschaftlichen Kosten der
Emissionsvermeidung bei gegebener Technologie unnötig hoch. Zum
anderen werden aus volkswirtschaftlicher Sicht zu
wenig Innovationsaktivitäten durchgeführt, die
darauf gerichtet sind, die Kosten für die
Emissionsvermeidung im Zeitverlauf zu senken.
In Deutschland wird eine Reihe klimaschädlicher
Subventionen gewährt.66 Wie die Proteste gegen
die Abschaffung der Steuervergünstigung für
Agrardiesel zeigen, ist es unpopulär, (klimaschädliche)
Subventionen zu streichen. Die
Expertenkommission hält es dennoch für dringend geboten, bei der
Abschaffung klimaschädlicher Subventionen und
bei anderen Maßnahmen, deren Effekte einander
entgegenwirken, so schnell wie möglich
voranzukommen.67
Kompensationen bedarfsgerecht leisten
Bei der Umsetzung von Politikmaßnahmen, die
einen transformativen Wandel befördern, bleibt
es nicht aus, dass einzelne Bevölkerungsgruppen
zunächst Nachteile erleiden. Ziel sollte es sein, die
gesellschaftlichen Kosten über die gesamte Dauer
der Transformation möglichst gering zu halten (vgl.
Kapitel A 3). Es ist zu prüfen, inwieweit die
Nachteile, die einzelne Bevölkerungsgruppen durch die
Umsetzung transformationsorientierter
Politikmaßnahmen erleiden, zumutbar sind. Sind sie es
nicht, sollten Kompensationsmaßnahmen
ergriffen werden, um eine Überforderung zu vermeiden.
Dabei sind das Streben nach Zielgenauigkeit und die
Umsetzungskosten gegeneinander abzuwägen.
A 2-4 Rahmenbedingungen
innovationsförderlich gestalten
Ungeeignete rechtliche Rahmenbedingungen für
den Einsatz neuer Technologien und
Geschäftsmodelle, Ineffizienzen und mangelnde Agilität in
der öffentlichen Verwaltung, ein Mangel an
qualifizierten Fachkräften sowie Transferhemmnisse
erschweren die Durchführung von F&I-Aktivitäten
und hemmen den Einsatz von innovativen
Technologien und Geschäftsmodellen. Auch Potenziale des
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Wissens- und Technologietransfers bleiben
ungenutzt. Die zukünftige Bundesregierung sollte daher
mit Nachdruck daran arbeiten, derartige Hürden
abzubauen. Angesichts geopolitischer Spannungen
sollte sie sich zudem dem Thema technologische
Souveränität widmen, hierbei aber mit Augenmaß
vorgehen und von der strikten Trennung von ziviler
und militärischer Forschung abrücken.
Geeignete Rahmenbedingungen für Einsatz neuer
Technologien und Geschäftsmodelle schaffen
Neue, für die Bewältigung der großen
Transformationen wichtige Technologien und
Geschäftsmodelle müssen nicht nur bis zur Marktreife
entwickelt werden, sondern auch in die
Anwendung kommen. Bei einigen dieser Technologien
und Geschäftsmodelle hemmen jedoch rechtliche
Regelungen ihre Diffusion. Diese Regelungen gilt
es abzubauen. Beispielsweise wird der Einsatz von
gentechnisch veränderten Pflanzen, die einen
Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen leisten können,
durch eine verfahrensbezogene Regulierung in der
EU erschwert,68 oder die Wettbewerbsposition
deutscher Anbieter von Erdbeobachtungsdaten wird
durch rechtliche Regelungen zur
Satellitendatensicherheit geschwächt.69
Reallabore können dazu beitragen, Innovationen
unter vorübergehender Aussetzung
regulatorischer Rahmenbedingungen zu testen und dabei
Erfahrungen für die Verbesserung der
Regulatorik selbst zu sammeln. Da eine Einigung über den
Entwurf des Reallabore-Gesetzes bereits vorliegt,
sollte es schnellstmöglich verabschiedet werden,
zumal es eine wichtige Grundlage für die nationale
Umsetzung der KI-Verordnung ist. Gleichwohl sind
Reallabore kein Ersatz für den Abbau rechtlicher
Hürden.
Werden neue technologische Lösungen oder
Geschäftsmodelle von Start-ups entwickelt und
auf den Markt gebracht, so scheitert deren
Skalierung oftmals an fehlender Finanzierung in Form
von Risiko- und insbesondere Wachstumskapital.70
Die Folge ist, dass diese Start-ups von
außereuropäischen Investoren finanziert werden, was
häufig mit ihrem Wegzug verbunden ist. Zwar hat die
Bundesregierung beispielsweise mit dem Aufsetzen
des Zukunftsfonds richtige Schritte unternommen.
Jedoch reichen die öffentlichen Mittel bei Weitem
nicht aus, um international mithalten zu können.
Daher ist es dringend erforderlich, mehr privates
Kapital für die (Ko-)Finanzierung von jungen und
wachsenden Unternehmen zu aktivieren.71
Digitale und agile öffentliche
Verwaltung aufbauen
Um dem heimischen F&I-Standort den nötigen
Rückenwind zu verleihen, wäre es dringend
notwendig, das immer dichter gewordene
Regulierungsdickicht konsequent zu beschneiden und zugleich
die Qualität staatlichen Handelns deutlich zu
verbessern: Anzustreben wäre eine effiziente und agile
öffentliche Verwaltung, die ihre Prozesse und
Angebote technologisch stets auf dem Stand der Zeit und
kompatibel zu den Prozessen in Wissenschaft und
Wirtschaft vorhält oder ihnen sogar vorauseilt.
Davon ist die Lebenswirklichkeit der öffentlichen
Verwaltung in Deutschland jedoch weit entfernt.
Sie wirkt eher als Hemmschuh denn als Katalysator
für Innovationen.
Besonders deutlich werden ihre Defizite derzeit in
der nicht hinreichend umgesetzten Digitalisierung
der öffentlichen Verwaltung, dem E-Government.
Es ist bisher nicht gelungen, Verwaltungsprozesse
durchgehend zu digitalisieren.72 In
internationalen Rankings findet man Deutschland hier seit
längerem auf den hinteren Rängen.73 Ein
wesentlicher Grund für diese schlechte Platzierung liegt
darin, dass die Kompetenzen zur Umsetzung des
E-Government im Wesentlichen unkoordiniert
dezentral verortet sind.
Daher sollte der mit der strategischen und
operativen Planung betraute IT-Planungsrat, das zentrale
politische Steuerungsgremium für die Koordination
der Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der
Verwaltungsdigitalisierung, mit größeren
Entscheidungskompetenzen und politischen
Durchgriffsrechten ausgestattet werden. Zugleich sollten die
Anstalt Föderale IT-Kooperation (FITKO) und die
Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) zu
einer Digitalisierungsagentur ausgebaut werden.
Sie wäre an geeigneter Stelle anzubinden:
entweder im Digitalministerium oder sachgerecht in dem
mit der Verwaltungsdigitalisierung betrauten
Ressort. Ebenso sind weitere Akteure koordiniert
einzubinden, etwa das Bundesverwaltungsamt für die
Registermodernisierung oder kommunale
Spitzenverbände für die Umsetzung vor Ort.74 Die
Cloudifizierung voranzutreiben sowie ein Once-Only-
Technical-System75 zu entwickeln, sind vordringliche
Aufgaben.
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Um mit den Entwicklungen in Wirtschaft und
Gesellschaft mithalten und diese unterstützen zu
können, muss die öffentliche Verwaltung
geeignete Strukturen und Prozesse zur kontinuierlichen
eigenen Erneuerungsfähigkeit aufbauen. Der
Aufbau eines permanenten Prozessmanagements, das
Vorantreiben der Nutzerzentrierung, die Schaffung
von Freiräumen für innovative Ideen und einer
Feedback-Kultur 76 gehören hier ebenso dazu wie
die Nutzung der Potenziale der öffentlichen
innovativen Beschaffung und die Entwicklung eines
GovTech-Ökosystems.77 Darüber hinaus ist eine
deutlich verbesserte strategische Personalplanung
erforderlich.78 Leitungspositionen verstärkt für
verwaltungsexterne Bewerberinnen und Bewerber zu
öffnen und die Beförderung von Führungskräften
an relevante Kompetenzen statt an die
Beschäftigungsdauer zu knüpfen, sollte zu den zentralen
Instrumenten zählen.79
Fachkräfteverfügbarkeit erhöhen
Die demografische Entwicklung verstärkt die
Arbeits- und Fachkräfteengpässe in Unternehmen
und öffentlicher Verwaltung, während sich Bedarfe
der Arbeitgeber durch den allgemeinen
Strukturwandel, die Alterung der Gesellschaft sowie
Digitalisierung und Dekarbonisierung verschieben.
Zugleich bleiben viele Arbeitsmarktpotenziale
derzeit ungenutzt. Zu den Ursachen hierfür zählen
eine geringere Erwerbsbeteiligung und ein
geringeres Erwerbsvolumen von Frauen, Anreize für einen
frühzeitigen Austritt Beschäftigter aus dem
Berufsleben, die fehlende Ausbildungsreife vieler
Jugendlicher, bürokratische Hürden bei der Anwerbung
internationaler Fachkräfte und eine mangelhafte
Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt.
Die Expertenkommission betont erneut die
Notwendigkeit, für eine bessere Vereinbarkeit von
Beruf und Familie zu sorgen, insbesondere durch
den Ausbau und die höhere Verlässlichkeit von
Kinderbetreuungs- und Pflegeangeboten, um das
Erwerbsvolumen von Frauen und Älteren zu
erhöhen. Anreize zur Frühverrentung sollten
konsequent abgebaut werden, anstatt sie durch
gegenläufige Subventionen wie eine Rentenaufschubprämie
zu kompensieren.
Angesichts zahlreicher Schulabbrüche und vieler
Hinweise darauf, dass sich die
Bildungsergebnisse von Schülerinnen und Schülern in
Deutschland kontinuierlich verschlechtern, spricht sich
die Expertenkommission darüber hinaus für
verstärkte Anstrengungen im Bildungsbereich aus.
Mehr Jugendliche müssen die Ausbildungsreife
erreichen und die Kompetenzen der
Schulabgängerinnen und -abgänger müssen insbesondere im
MINT-Bereich deutlich gestärkt werden. Da der
Hochschulsektor über den eigenen Bedarf hinaus
Forscherinnen und Forscher ausbildet, sollten
Promovierende und Postdocs frühzeitig auf
Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb des
Wissenschaftssystems vorbereitet werden. Dort leisten viele von
ihnen wichtige Beiträge zum Wissenstransfer aus
der Wissenschaft in Wirtschaft und Gesellschaft.
Deutschland steht im internationalen Wettbewerb
um – insbesondere hochqualifizierte – Fachkräfte.
Für die Anwerbung internationaler Fachkräfte
ist es unerlässlich, Verwaltungsprozesse wie die
Visavergabe und die Anerkennung von
ausländischen Abschlüssen weiter zu digitalisieren und
zu beschleunigen.80 Zudem müssen bürokratische
Hürden für eine schnelle Integration Geflüchteter in
den deutschen Arbeitsmarkt beseitigt werden. Die
Möglichkeit eines „Spurwechsels“ aus dem
Asylverfahren in Aufenthaltstitel für Fachkräfte war in
dieser Hinsicht ein erster Schritt, wurde jedoch relativ
eng gefasst.81 Die Expertenkommission empfiehlt,
diese Möglichkeit stärker zu nutzen und
bürokratische Hürden zu ihrer Nutzung abzubauen.
Mobilität zwischen Wissenschaft,
Wirtschaft und Verwaltung erleichtern
Wenn Fachkräfte zwischen Arbeitgebern in
Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung wechseln,
nehmen sie ihr Wissen und ihre Erfahrungen mit.
Sie können somit zum intersektoralen
Wissenstransfer und zum gegenseitigen Verständnis für
die Bedarfe, Aktivitäten und Restriktionen der in
den jeweils anderen Sektoren Tätigen beitragen.
Der Arbeitsmarktmobilität zwischen Wissenschaft,
Wirtschaft und Verwaltung stehen in Deutschland
jedoch administrative Barrieren entgegen.
Die Vergütung der Beschäftigten in der
öffentlichen Verwaltung und der Wissenschaft richtet sich
nach Studien- und Berufsabschlüssen sowie nach
der jeweils vorhandenen Berufserfahrung. Für die
Attraktivität des Quereinstiegs in den öffentlichen
Dienst ist es wichtig, dass externe
Berufserfahrungen angemessen berücksichtigt werden und
insgesamt eine wettbewerbsfähige Vergütung angeboten
werden kann.
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Das Beamtenrecht ist traditionell nicht darauf
ausgerichtet, dass Beschäftigte dauerhaft in die
Privatwirtschaft wechseln.82 Um diese Mobilität
zu erleichtern, sollte ein Altersgeld auch in
denjenigen Bundesländern eingeführt werden, in denen
es diese Vorkehrung bislang nicht gibt. Die
Beurlaubung von Beamtinnen und Beamten für eine zeitlich
begrenzte Tätigkeit in der Privatwirtschaft sollte
durch die Entwicklung standardisierter Verfahren
für die Übernahme der Beiträge zur Kranken- und
Altersversorgung durch den privatwirtschaftlichen
Arbeitgeber erleichtert werden.83
An deutschen Hochschulen ist es etablierte Praxis,
dass Professorinnen und Professoren in
regelmäßigen Zeiträumen ein Forschungssemester
beantragen und sich für diesen Zeitraum von ihrer
Lehrtätigkeit entbinden lassen können. Analoge
Regelungen für Transfersemester existieren an
einigen Hochschulen, werden bislang aber nur
zurückhaltend genutzt.84 Eine Erweiterung der
bestehenden Regelungen für Forschungssemester könnte
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die
Möglichkeit geben, durch Gastaufenthalte in
Unternehmen und Politik zum Austausch von Wissen und
Erfahrungen beizutragen.
Ebenfalls fest etabliert sind gemeinsame
Berufungen von Universitäten und
Forschungseinrichtungen, für die verschiedene Modelle bestehen.85
Analog könnten gemeinsame Berufungen von
Universitäten und Unternehmen dazu beitragen,
den Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und
Privatwirtschaft zu stärken. Für
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die keine Professur
innehaben, könnten nach dem Vorbild der
(Advanced) Clinician Scientist-Programme von Deutscher
Forschungsgemeinschaft und BMBF Formate
entwickelt werden, die den Personen, die außerhalb des
Wissenschaftssystems tätig sind, die Gelegenheit
zur wissenschaftlichen Weiterbildung und ggf. zur
Qualifizierung für eine Professur an einer
Universität geben.
Transfer ganzheitlich und
systemimmanent denken
Ein erfolgreicher Wissens- und
Technologietransfer erfordert ein ganzheitliches und
systemimmanentes Verständnis innerhalb der
Wissenschaftsorganisationen und ihrer Mittelgeber. Ganzheitlich
bedeutet, dass Transferprozesse bereits in der
frühen Forschungsphase verankert werden und eine
breit angelegte Verwertung sich nicht nur auf den
Output, sondern auch auf transferierbare
Erkenntnisse und Werkzeuge im Prozessverlauf bezieht. Der
Wissens- und Technologietransfer sollte alle
Fachbereiche einbeziehen und über klassische,
patentbasierte Ansätze hinausgehen, um auch
Wissenstransfer aus Geistes- und Sozialwissenschaften
sowie gesellschaftliche Impact-Fragen zu
berücksichtigen. Er sollte damit ein integraler Teil des
Wissenschaftssystems und systemimmanent werden,
d. h. in allen Prozessen von der Forschungsidee bis
zur Anwendung mitgedacht werden.
Grund dafür, dass das Idealbild eines Wissens- und
Technologietransfers noch nicht erreicht ist, ist ein
immer noch vorherrschendes lineares
Transferverständnis, bei dem der Verwertungsgedanke meist
erst dann ansetzt, wenn Forschungsergebnisse
bereits vorliegen. Derzeit behindern dieses lineare
Transferverständnis und sich darin reflektierende
fragmentierte Zuständigkeiten zwischen
Ministerien die Effizienz der Transferförderung,
insbesondere in Bereichen wie Deep Tech, wo Forschung
und Anwendung eng verzahnt sind. Deshalb
sollten Formate zur Intensivierung von Kooperationen
bzw. zur Bildung von Wissensnetzwerken zwischen
wissenschaftlichen Einrichtungen sowie zwischen
Wissenschaft und Wirtschaft unterstützt werden.
Ebenso sollten Karrierewege zwischen
Wissenschaft und Wirtschaft durchlässiger werden.
Das Prinzip Open Science hat frühzeitig Wissen in
vielen Bereichen, wie z. B. zu CRISPR/Cas,86
transparent und zugänglich gemacht und damit sowohl
die Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse als
auch deren Weiterentwicklung beschleunigt sowie
die Exzellenz wissenschaftlicher Arbeit unterstützt.
Die Möglichkeiten und Instrumente von Open
Science entlang des F&I-Prozesses sollten daher
weiterentwickelt und gefördert werden.
IP-Transfer erleichtern und beschleunigen
Die Erwartungen an die Wissenschaft, als Teil des
Innovationssystems auch ihre
Verwertungsleistungen sichtbar zu machen, sind insbesondere
angesichts notwendiger und einschneidender
Transformationen gestiegen. Deutschland tut sich jedoch
beim Transfer und der ökonomischen Nutzung von
Forschungsergebnissen schwer. Wichtige Gründe
liegen hier zum einen in Herausforderungen bei der
Anmeldung von Schutzrechten für geistiges
Eigentum (Intellectual Property, IP) und zum anderen in
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den Schwierigkeiten der Übertragung des geistigen
Eigentums.
Um den Transfer und die ökonomische Nutzung
von Forschungsergebnissen voranzutreiben,
sollten bestehende Verwertungsstrukturen an
Hochschulen und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen, insbesondere Technologietransfer und
Patentverwertung, weiter professionalisiert sowie
unternehmerischer und wettbewerblicher
ausgerichtet werden. Hochschulen und
Forschungseinrichtungen sollten jedoch nicht darauf ausgerichtet
sein bzw. erwarten, das geistige Eigentum an den
wirtschaftlich nutzbaren Ideen ihrer Beschäftigten
durch Kommerzialisierung profitabel zu verwerten.
Diese Erwartung lässt sich kaum durch empirische
Befunde begründen, birgt jedoch die Gefahr, dass
eine überzogene Einnahmenorientierung der
Hochschulen und Forschungseinrichtungen IP-
Übertragungen an forschungsbasierte Ausgründungen
erschwert oder auch gemeinsame Forschungs- und
Entwicklungsprojekte (FuE-Projekte) mit
Unternehmen verhindert.
Um die strukturell bedingten Interessenkonflikte
zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen und
Unternehmen sowie Ausgründungen bei
Verhandlungen zum IP-Transfer zu entschärfen, empfiehlt
die Expertenkommission, die Anreizsysteme zu
modifizieren. Der Transfererfolg von
wissenschaftlichen Einrichtungen sollte nicht anhand von
Patenterlösen und Lizenzeinnahmen, sondern stärker
am nachhaltigen Erfolg der von ihnen begleiteten
Ausgründungen gemessen werden. Die
Expertenkommission erinnert daran, dass die
Kommerzialisierung von IP kein geeignetes Mittel ist, um die
Einnahmesituation von Forschungseinrichtungen
und Hochschulen zu verbessern, wohl aber einen
wichtigen Beitrag zur gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung leistet.
Aktuelle Initiativen wie etwa zum Konzept der
virtuellen Beteiligungen, die gestartet wurden, um den
IP-Transfer-Prozess an Wissenschaftsinstitutionen
zu beschleunigen und gleichzeitig transparent und
rechtssicher zu gestalten, sind zu begrüßen.87 Die
Expertenkommission sieht darin nicht nur eine
Möglichkeit, neue Wege des IP-Transfers zu
erproben, sondern vor allem eine Chance, einen
Informations- und Lernprozess anzustoßen.
Ökonomische und technologische
Souveränität mit Augenmaß verfolgen
Seit einigen Jahren steht die Stärkung der
ökonomischen und technologischen Souveränität (vgl.
Box A 2-3) weit oben auf der Agenda der deutschen
und europäischen Politik. Aufgrund geopolitischer
Spannungen und eines weltweit begrenzten
Angebots kritischer Rohstoffe wird befürchtet, dass der
Zugang zu kritischen Technologien, Gütern und
Dienstleistungen zukünftig nicht vollständig
gesichert ist und damit die Innovationsfähigkeit sowie
die Wirtschaftskraft beeinträchtigt werden können.
Eine weitere Sorge resultiert aus der enormen
Innovationsdynamik, die andere Wirtschaftsräume bei
Schlüssel- und Zukunftstechnologien aufweisen –
allen voran China, Japan, Südkorea und die USA,
aber teilweise auch Indien und einzelne arabische
Länder. Es besteht die Befürchtung, dass die
deutschen und europäischen Unternehmen bei dieser
Dynamik nicht mithalten, an Wettbewerbsfähigkeit
einbüßen und in einseitige technologische
Abhängigkeit geraten können.
Auch die Expertenkommission sieht aus den
genannten Gründen die Notwendigkeit,
Maßnahmen zur Stärkung der ökonomischen und
technologischen Souveränität zu ergreifen, mahnt aber an,
hierbei Augenmaß zu wahren und sich mit den
europäischen Partnern zu koordinieren (vgl. Kapitel A 3).
Box A 2-3 Ökonomische und
technologische Souveränität
Ökonomische Souveränität ist erreicht, wenn ein
Wirtschaftsraum in der Lage ist, kritische
Technologien, Güter – darunter auch Rohstoffe – und
Dienstleistungen, die er selbst nicht vorhalten
kann, ohne einseitige Abhängigkeit von anderen
Wirtschaftsräumen zu beziehen und zu nutzen.
Technologische Souveränität ist gegeben, wenn
ein Wirtschaftsraum Technologien, die wesentlich
zu seiner Wohlfahrt und Wettbewerbsfähigkeit
beitragen oder – wie im Fall von
Schlüsseltechnologien – kritisch im Sinne systemischer
Relevanz sind, selbst vorhalten und weiterentwickeln
kann oder über die Möglichkeit verfügt, diese
Technologien ohne einseitige Abhängigkeit von
anderen Wirtschaftsräumen zu beziehen und zu
nutzen.88 Ein Wirtschaftsraum kann damit
technologisch souverän sein, ohne dass er die
Technologieführerschaft innehat.
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Da die internationale Arbeitsteilung
Spezialisierungsvorteile mit sich bringt und eine Grundlage
für Wohlstand darstellt, darf ökonomische und
technologische Souveränität keinesfalls mit
Autarkie gleichgesetzt werden. Eigene technologische
Stärken können im Fall von
souveränitätsgefährdenden handelspolitischen Konflikten als
Verhandlungsmasse eingesetzt werden. Sie sollten daher
ausgebaut werden.
Um einseitige Abhängigkeiten zu vermeiden, sollten
alternative Beschaffungswege und -quellen
erschlossen werden. Bei einigen kritischen Rohstoffen
können jedoch starke Abhängigkeiten von einzelnen
Lieferanten kurzfristig kaum verhindert werden.
Mittel- bis langfristig lässt sich die Souveränität
stärken, wenn es durch F&I-politische Maßnahmen
gelingt, neue Materialien zu entwickeln, die als
Substitute für kritische Rohstoffe dienen können.
Industriepolitische Maßnahmen, die Unternehmen
beim Aufbau inländischer, die Souveränität
stärkender Forschungs- und Produktionskapazitäten
unterstützen, sollten katalytisch konzipiert
werden – also lediglich eine Anstoßwirkung entfalten
und dann beendet werden. In Fällen, in denen der
Aufbau von Forschungs- und
Produktionskapazitäten Investitionen einschlägiger ausländischer
Unternehmen erfordert, werden oft sehr hohe
staatliche Fördermittelzusagen in Aussicht gestellt.
Hierbei ist jedoch sicherzustellen, dass
selbsttragende Strukturen entstehen, die weiter betrieben
werden können, falls sich das Unternehmen aus
Deutschland zurückzieht. Dazu sollten staatliche
Fördermittel primär in Infrastrukturen und in den
Kompetenzaufbau vor Ort fließen, beispielsweise in
den Aufbau von FuE-Kapazitäten,
Gründungszentren sowie Vernetzungsaktivitäten der F&I-
betreibenden Akteure.
Zivile und militärische Forschung
besser verknüpfen
Das Zusammenwirken von ziviler und militärischer
FuE wird in vielen Ländern politisch gefördert. Die
Expertenkommission hat in diesem Kontext bereits
auf prominente Beispiele aus den USA (Defense
Advanced Research Projects Agency, DARPA) und
Israel (Militäreinheit 8200) verwiesen.89 Sie hat der
Bundesregierung empfohlen, sich an diesen
Beispielen zu orientieren und die scharfe Trennung
zwischen ziviler und militärischer Forschung zu
überwinden. Die Bundesagentur für Sprunginnovation
(SPRIND) wurde zwar nach dem Vorbild der DARPA
errichtet, im Unterschied zu dieser allerdings
explizit als zivile Einrichtung konzipiert. Für
sicherheitsrelevante Forschung hingegen gründete die
Bundesregierung annähernd zeitgleich die Agentur für
Innovation in der Cybersicherheit (Cyberagentur).
Diese arbeitet allerdings anders als die SPRIND oder
die US-amerikanische DARPA und ist zudem auf das
schmale Feld der Cybersicherheit eingegrenzt.
Angesicht der veränderten Bedrohungslage stellt
sich die Frage, wie militärische Forschung in
Deutschland so aufgestellt werden kann, dass sie
maßgeblich zu einer eigenständigen
Verteidigungsfähigkeit auf höchstem Niveau beiträgt. Eine
Antwort darauf schließt auch die Beziehung zu ziviler
Forschung mit ein, denn Wissens-Spillover
einerseits und eine prinzipielle Verwendbarkeit von
Technologien oder Gütern sowohl zu zivilen als
auch zu militärischen Zwecken (Dual Use)
andererseits machen es notwendig, ein für beide Seiten
fruchtbares Konzept des strukturellen und
prozessualen Zusammenwirkens aufzusetzen.
In den USA wird die militärische Forschung
maßgeblich von der DARPA gesteuert und unterstützt.
In den vergangenen Jahren ist dabei mehr und
mehr auch der zivile Forschungsbereich
miteinbezogen worden, etwa bei KI. Die DARPA hatte den
Dual-Use-Charakter verschiedener
Spitzentechnologien erkannt und das Förderportfolio
entsprechend angepasst.
Vor diesem Hintergrund legt die
Expertenkommission der Bundesregierung nahe, die strikte
Trennung zwischen ziviler und militärischer Forschung
aufzuheben und nach einer Bestandsaufnahme
entsprechende Formate fort- oder neu zu entwickeln.
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AKTUELLE ENTWICKLUNGEN — A 3 Industriepolitik
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A 3 Industriepolitik
— Angesichts des Klimawandels wird im
wissenschaftlichen, politischen und
gesellschaftlichen Diskurs die Notwendigkeit einer
Dekarbonisierung des Wirtschaftsgeschehens als
zunehmend dringlich erachtet.
Industriepolitische Maßnahmen sollen Wirtschaft und
Gesellschaft stärker auf Nachhaltigkeit
ausrichten.
— Die Digitalisierung und Vernetzung91 von
Wirtschaft und Gesellschaft – und zuletzt die
dynamischen Entwicklungen im Bereich der
künstlichen Intelligenz (KI) – lassen in
vielen Volkswirtschaften die Sorge wachsen, den
Anschluss an technologische Entwicklungen
zu verpassen. Diese Sorge besteht
insbesondere bei Schlüsseltechnologien, die für die
Entwicklung und Anwendung weiterer
Technologien von essenzieller Bedeutung sind. Mit
dem Einsatz industriepolitischer Maßnahmen
ist die Hoffnung verbunden, technologische
Rückstände aufzuholen und die
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen einer
Volkswirtschaft zu erhalten oder zu steigern.
— Die zunehmenden geopolitischen
Spannungen, wie sie im Krieg in der Ukraine und im
schwelenden Konflikt um den Status von
Taiwan zutage treten, gefährden die
internationalen Lieferketten. Industriepolitische
Maßnahmen sollen dazu beitragen, kritische
Abhängigkeiten einer Volkswirtschaft von
importierten Technologien und von den dafür
notwendigen Rohstoffen zu reduzieren, um so
ihre technologische und ökonomische
Souveränität zu stärken.92
Unterschiedliche Ziele, unterschiedliche
industriepolitische Maßnahmen
Wenngleich industriepolitische Zielsetzungen oft
nicht überschneidungsfrei sind, erfordern
unterschiedliche Zielsetzungen in der Regel
unterschiedliche industriepolitische Maßnahmen.
— Unternehmen können durch erhöhte
Anforderungen an die Dekarbonisierung von
A 3-1 Motive und Ausprägungen
der Industriepolitik
Vor dem Hintergrund der großen gesellschaftlichen
Herausforderungen wird seit einigen Jahren
verstärkt der Einsatz industriepolitischer Maßnahmen
diskutiert. Die Expertenkommission greift diese
Diskussion auf und analysiert, welchen Beitrag
die Industriepolitik zur Bewältigung der aktuellen
Herausforderungen leisten kann. Dabei geht sie
insbesondere der Frage nach, in welchem
Verhältnis die Industriepolitik zu der in der Forschungs-
und Innovationspolitik (F&I-Politik) formulierten
Neuen Missionsorientierung steht, die ebenfalls
einen Politikansatz darstellt, die großen
Herausforderungen mit Hilfe von Innovationen anzugehen.
Hintergründe wiedererstarkter Industriepolitik
In der jüngeren Vergangenheit haben die
Regierungen verschiedener Wirtschaftsräume in
verstärktem Ausmaß mit industriepolitischen Maßnahmen
in das Wirtschaftsgeschehen eingegriffen. Diese
Hinwendung zur Industriepolitik wird vor allem
mit drei – miteinander durchaus eng verwobenen –
Zielsetzungen begründet, die durch aktuelle globale
Entwicklungen an Bedeutung gewonnen haben:
Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit der
Unternehmen sowie technologische und ökonomische
Souveränität.90 Diese Zielsetzungen ergänzen das
Primat des Wachstums und der dahinterstehenden
Marktkräfte, die das wirtschaftspolitische Denken
seit Jahrzehnten prägen.
Fester Bestandteil der politischen und
wissenschaftlichen Debatten ist die Einsicht, dass
Wachstum zumindest perspektivisch ökologisch neutral
sein sollte, dass Wachstum eine hohe internationale
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erfordert
und dass der Verlust an technologischer und
ökonomischer Souveränität Wachstumsmöglichkeiten
einschränkt. Es spricht viel dafür, dass sich
Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität
nicht zu jedem Zeitpunkt und nicht in jeder
Situation allein über die Kräfte des Marktes erreichen
lassen.
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Wertschöpfungsprozessen erheblich belastet
werden, da sie negative externe Effekte –
beispielsweise in Form von Schädigungen durch
Treibhausgase – internalisieren müssen. So
entsteht gegenüber konkurrierenden
Unternehmen in Volkswirtschaften, die sich keinen
Nachhaltigkeitszielen verpflichtet haben, ein
Kostennachteil. Aus diesem Grund kann es
sinnvoll sein, betroffene Unternehmen
staatlich zu subventionieren oder einen
Grenzausgleichsmechanismus93 einzuführen. Die
Unterstützung eigener Unternehmen kann
allerdings wiederum zu Gegenmaßnahmen
anderer Volkswirtschaften führen, die bei der
Konzeptionierung der Maßnahmen zu
bedenken sind. Ein aktuelles Beispiel für
industriepolitische Maßnahmen im Kontext der
Nachhaltigkeit ist der von der Europäischen Union
(EU) angestrebte CO2-
Grenzausgleichsmechanismus (CBAM).94
— Für den Erhalt oder die Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit kann es erforderlich sein,
Unternehmen sowie bestehende oder
zukünftige Schlüsseltechnologien vor internationalen
Wettbewerbern zeitlich begrenzt zu
schützen – und zwar dann, wenn junge oder
strategisch relevante Technologien nur auf diese
Weise eine hinreichende Verbreitung erreichen
oder die Unternehmen, die sie entwickeln oder
anwenden, nur so wettbewerbsfähig werden
können.95 Entsprechend diesem Infant-
Technology-Argument können Unternehmen
zeitweise durch Einfuhrzölle oder Importquoten
vor ausländischer Konkurrenz geschützt oder
mittels Steuererleichterungen, direkten
Subventionen sowie einer strategisch
ausgerichteten staatlichen Beschaffungspolitik gezielt
beim Aufbau eines international
konkurrenzfähigen Produktportfolios in den neuen
Technologien unterstützt werden. Beispiele für eine
auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
gerichteten Industriepolitik sind der US-
amerikanische Chips and Science Act und das
Europäische Chip-Gesetz zur Unterstützung
von heimischen Halbleiterherstellern bei der
Durchführung von Innovationsaktivitäten.96
— Zur Sicherung der technologischen
Souveränität kann es wiederum notwendig sein, Aufbau
und Erhalt bestimmter Kompetenzen und
Produktionsstrukturen im eigenen
Wirtschaftsraum zu unterstützen. Ziel dieser
Unterstützung sollte es sein, Unternehmen in die Lage
zu versetzen, diese Technologien eigenständig
anzuwenden und weiterzuentwickeln.
Allerdings beschränkt dieses Vorgehen die
wohlfahrtssteigernden Effekte der internationalen
Arbeitsteilung. Zudem bindet es zwangsläufig
Ressourcen, die nicht mehr an anderer Stelle mit
höheren Wohlfahrtseffekten eingesetzt werden
können. Beispiele für industriepolitische
Maßnahmen zur Absicherung technologischer
Souveränität sind die staatliche Unterstützung des
taiwanesischen Halbleiterherstellers TSMC und
seiner europäischen Partner beim Aufbau einer
Chipfabrik in Dresden sowie die angekündigte
Unterstützung für den geplanten
Produktionsstandort des US-amerikanischen
Halbleiterherstellers Intel in Magdeburg.
A 3-2 Konzeptionelle Überlegungen
zur Industriepolitik
Der Diskurs über den Sinn industriepolitischer
Eingriffe wird dadurch erschwert, dass es keine
allgemein akzeptierte Definition von Industriepolitik
gibt. Das Verständnis darüber, was Industriepolitik
ist, hat sich seit ihrem Aufkommen im 18.
Jahrhundert sowie in Abhängigkeit politischer und
ökonomischer Denkschulen immer wieder stark
gewandelt.97 Entsprechend ist weder in der akademischen
noch in der politischen Debatte eindeutig geklärt,
welche staatliche Intervention als Industriepolitik
zu betrachten ist und welche nicht.98
Die Expertenkommission versteht unter
industriepolitischen Maßnahmen direkte Eingriffe in
das Marktgeschehen oder auch das Setzen von
Rahmenbedingungen zur Beeinflussung von
Marktergebnissen, um so einen leistungsfähigen
Wirtschaftsstandort zu gewährleisten oder ihn zu
befähigen, große gesellschaftliche
Herausforderungen zu bewältigen.
Da Forschung und Entwicklung (FuE) im
Wesentlichen im vormarktlichen Bereich stattfinden, wird
eine ausschließlich auf FuE ausgerichtete Politik
ebenso wie die Bildungspolitik in der Regel nicht
als Industriepolitik gewertet. Allerdings kann die
Gestaltung von Rahmenbedingungen für FuE, wie
z. B. Regelungen beim Patentschutz, Auswirkungen
auf den Markt haben.99 Bei einer auf Innovation
ausgerichteten Politik hingegen sind die Auswirkungen
auf den Markt ganz offensichtlich und sogar inten-
Drucksache 21/1080 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 38 –
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diert. Da Innovationsaktivitäten deutlich über FuE-
Tätigkeiten hinausgehen und spürbar in den Markt
hineinwirken,100 bildet die Innovationsphase den
Nexus zwischen F&I-Politik und Industriepolitik.
Industriepolitische Maßnahmen unterscheiden sich
u. a. darin, wie stark sie ausgewählte Technologien,
Branchen, Regionen oder Unternehmen gegenüber
anderen bevorzugen, und sind nicht auf die
Branchen der industriellen Produktion beschränkt: In
Anbetracht des Bedeutungszuwachses von
Dienstleistungen sowie der branchenübergreifenden
Verflechtung ökonomischer Strukturen werden heute
wissensintensive Dienstleistungsbranchen in
industriepolitische Betrachtungen miteinbezogen.101
A 3-3 Beschreibung und Bewertung
verschiedener Ausprägungen
von Industriepolitik
In der Literatur werden industriepolitische
Maßnahmen häufig nach vertikalen und horizontalen
Interventionsformen unterschieden. Während
horizontale Maßnahmen weitestgehend
branchenunabhängig sind und die Struktur einer Volkswirtschaft
in ihrer Gesamtheit in den Blick nehmen, zielen
vertikale Maßnahmen auf spezifische Branchen oder
Unternehmen ab.102
Vertikale Industriepolitik:
einseitig bevorzugender Charakter
Vertikale Industriepolitik umfasst staatliche
Intervention in einzelne Sektoren oder Branchen,
beispielsweise die Kohle- und Stahlbranche, den
Maschinenbau oder die Energieversorgung.103
Typische Maßnahmen einer vertikalen
Industriepolitik sind staatliche Unterstützungen für
Unternehmen in Form von Finanzierungs- und
Investitionsbeihilfen sowie direkte Eingriffe in die
Marktstruktur – wie Verstaatlichung oder
Privatisierung von Unternehmen oder die Unterstützung
von Unternehmenszusammenschlüssen, aber auch
nachfrageseitige Instrumente wie Kaufprämien
oder eine zielgerichtete öffentliche Beschaffung.104
Vertikale industriepolitische Maßnahmen weisen
somit einen klar einseitig bevorzugenden Charakter
auf. Bei der Förderung von Innovationsaktivitäten
bedeutet dies, dass als strategisch bedeutsam iden-
Tab. A 3-1 Ausprägungen von Industriepolitik
Ausprägung der
Industriepolitik
Begründung Charakteristika Beispiele
Vertikale
Industriepolitik
Marktversagen
— Staatliche Interventionen in einzelnen
Sektoren oder Branchen
— Klar einseitig bevorzugender Charakter
— Ziel: Herausbildung international höchst
wettbewerbsfähiger Unternehmen,
sogenannter „nationaler Champions“,
sowie Aufbau neuer oder Ausweitung
bestehender Märkte
— Aufbau des europäischen
Flugzeugbauers Airbus
und des brasilianischen
Flugzeugbauers Embraer
— Subventionierung der
Kohle- und Stahlindustrie
Horizontale
Industriepolitik
Markt- und Staatsversagen
— Ausgestaltung
infrastruktureller, juristischer und steuerlicher
Rahmenbedingungen
— Liberalisierung internationaler Handels-
und Kapitalströme
— Branchenübergreifender Charakter,
kaum einseitig bevorzugende oder
benachteiligende Elemente
— Ziel: funktionierender Wettbewerb
— Schaffung des
europäischen Binnenmarkts
— Maßnahmen zur
Unterstützung der
Wagniskapitalfinanzierung von
Start-ups
Integrierte
Industriepolitik
Markt-, System- und
Transformationsversagen
— Kombination vertikaler und horizontaler
Maßnahmen
— Berücksichtigung des Wechselspiels
mit anderen Politikfeldern wie der
Standort-, Regional-, Beschäftigungs-
und F&I-Politik
— Ziel: Schaffung und Sicherung von
Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit
sowie technischer und ökonomischer
Souveränität
— Förderung des Netzwerks
Silicon Saxony
— US-amerikanischer
Inflation Reduction Act
— Europäischer Green Deal
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2025.
Download der
Abbildung
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tifizierte Technologien, Branchen oder
Unternehmen selektiv unterstützt werden.
Als Ziel dieser Form der Industriepolitik werden
oftmals die Herausbildung international höchst
wettbewerbsfähiger Unternehmen, sogenannter
„nationaler Champions“, sowie der Aufbau neuer
oder die Ausweitung bestehender Märkte genannt.
Staatliche Eingriffe werden in der Regel mit Verweis
auf Marktversagen begründet (vgl. Box A 3-2). Auch
das Infant-Technology-Argument wird
herangezogen, um ausgewählte Branchen und Technologien
staatlich zu unterstützen oder vor internationaler
Konkurrenz abzuschirmen. Ein aktuelles Beispiel
für den Versuch, eine in Deutschland und Europa
noch wenig etablierte Technologie abzuschirmen,
sind die von der EU-Kommission eingeführten
Ausgleichszölle auf chinesische Elektrofahrzeuge,
wenngleich die Einführung dieser Zölle offiziell mit
dem Vorliegen wettbewerbsverzerrender
chinesischer Subventionen begründet wird.105
In der aktuellen Diskussion um die neuen Zukunfts-
und Schlüsseltechnologien und deren Bedeutung
für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und
Europas gewinnen Argumente einer
industriepolitischen Förderung zunehmend an Raum.106
Bei bestimmten Schlüsseltechnologien, etwa bei
Halbleitern, spielen auch
Souveränitätsüberlegungen eine zentrale Rolle. In diesem Zusammenhang
stellte die Bundesregierung dem US-Unternehmen
Intel für den Aufbau einer Chip-Fabrik in
Magdeburg Subventionen in Höhe von zehn Milliarden
Euro in Aussicht.107 Die offizielle Begründung ist
allerdings kritisch zu sehen, da die Chip-
Produktion in Magdeburg weiterhin von Vorprodukten aus
China abhängig gewesen wäre und keine Regelung
bestand, die dort produzierten Halbleiter im
Krisenfall in Deutschland oder Europa zu halten.
Obschon vertikale Industriepolitik darauf
ausgerichtet ist, Marktversagen zu beheben, kann sie
mit erheblichen Risiken für Fehlentwicklungen
verbunden sein. Sie kann zum Beispiel zu teuren,
ineffizienten Subventionswettläufen führen oder
zu einer Verdrängung nicht geförderter
Unternehmen. Bei Märkten mit wenig Wettbewerb
begünstigen vertikale industriepolitische Maßnahmen
effizienzminderndes Verhalten durch die geförderten
Akteure wie beispielsweise Vetternwirtschaft und
Rent-Seeking-Verhalten108 und damit die
Etablierung von Marktmacht.
Die empirische Evidenz zur Wirksamkeit von
vertikalen industriepolitischen Maßnahmen fällt nicht
eindeutig aus. Beim Blick auf praktische
Erfahrungen stehen zumeist positiv bewertete Beispiele wie
der Aufbau des europäischen Flugzeugbauers Airbus
und des brasilianischen Flugzeugbauers Embraer
zahlreichen eher negativ bewerteten Beispielen
gegenüber. Zu den negativen zählen die
Entwicklung der Concorde, die als wirtschaftlich gescheitert
gilt, oder der erfolglose Versuch, eine der US-
amerikanischen Computerindustrie ebenbürtige
europäische Computerindustrie aufzubauen.109
Horizontale Industriepolitik:
geringere Risiken der Fehlsteuerung
Das Hauptaugenmerk horizontaler Industriepolitik
liegt auf der Ausgestaltung der infrastrukturellen,
juristischen und steuerlichen Rahmenbedingungen
für einen funktionierenden Wettbewerb sowie auf
der Liberalisierung internationaler Handels- und
Kapitalströme.110 Dabei sind die Grenzen zur
klassischen Ordnungspolitik111 fließend. Die
horizontale Industriepolitik ist eher angebotsseitig darauf
ausgerichtet, Wachstumsimpulse zu setzen.
Ökonomisch begründet wurde die horizontale
Industriepolitik mit Verweisen nicht nur auf Markt-,
sondern auch auf Staatsversagenstatbestände (vgl.
Box A 3-2).
Aufgrund ihres branchenübergreifenden Charakters
enthalten horizontale Maßnahmen
idealtypischerweise kaum einseitig bevorzugende oder
benachteiligende Elemente. Beispiele für horizontale
Industriepolitik sind die Schaffung des europäischen
Binnenmarktes oder Maßnahmen zur
Unterstützung der Wagniskapitalfinanzierung von Start-ups.
Wenngleich Innovationen im Kontext einer
horizontalen Industriepolitik keine unmittelbare Rolle
spielen, können horizontale industriepolitische
Maßnahmen zur Schaffung von Kompetenzen und
Infrastrukturen beitragen, die das Hervorbringen
von Innovationen befördern.112 Dabei
begünstigen diese Maßnahmen zwangsläufig bestimmte
wirtschaftliche Aktivitäten gegenüber anderen,
sodass auch horizontale Politiken nicht völlig frei
von einseitigen Bevorzugungen sind.113 So kommen
regulatorische Maßnahmen, die
Wagniskapitalinvestitionen erleichtern, vor allem IT-Start-ups mit
schnell skalierbaren Geschäftsmodellen zugute und
nur in geringerem Ausmaß Start-ups aus anderen
Branchen.
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Insgesamt wird die horizontale Industriepolitik
hinsichtlich ihrer Wirkung in der Literatur positiver
bewertet als rein vertikal ausgerichtete
Maßnahmen.114 Vorteile der horizontalen Industriepolitik
sind der weitgehende Verzicht auf einseitig
begünstigende Elemente sowie die geringere Eingriffstiefe
in das Marktgeschehen.
Integrierte Industriepolitik:
hohe Anforderungen an Governance
Die integrierte Industriepolitik kombiniert
vertikale und horizontale Maßnahmen und
berücksichtigt das Wechselspiel mit anderen Politikfeldern
wie der Standort-, Regional-, Beschäftigungs- und
F&I-Politik.115 Im Vergleich zur „klassischen“
vertikalen und horizontalen Industriepolitik liegt der
Fokus stärker auf aktivierenden Maßnahmen, die
innovationsgetriebenes Wachstum fördern sollen.
Als Begründung für eine integrierte Industriepolitik
wird auf das Vorliegen von Markt- und
Systemversagenstatbeständen verwiesen (vgl. Box A 3-2).
Als Beispiel für eine erfolgreiche integrierte
Industriepolitik gilt das im Jahr 2000 gestartete
Netzwerk Silicon Saxony.116 Die beteiligten
Unternehmen und Institutionen primär aus den Branchen
Mikroelektronik und Software werden mithilfe
unterschiedlicher Fördermaßnahmen von Bund,
Land und EU unterstützt. Neben dem horizontal
ausgerichteten Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung (EFRE) kommen auch eher vertikal
ausgerichtete Maßnahmen, wie beispielsweise
der Spitzencluster-Wettbewerb und die Initiative
Important Projects of Common European Interest
(IPCEI)117 für Mikroelektronik und
Kommunikationstechnologien, zum Einsatz.118
Als weniger erfolgreich gilt der Versuch, mit dem
Solar Valley bei Bitterfeld-Wolfen einen
international erfolgreichen Photovoltaik-Standort
aufzubauen. Mittels Subventionen in Form von
Einspeisevergütungen und Einspeisevorrang für Solarstrom
sowie Zuschüssen und vergünstigten Darlehen
für die Installation von Solaranlagen konnten die
Produktionskapazitäten zunächst stark ausgebaut
werden. Allerdings erreichte das Solar Valley keine
kritische Größe und geriet infolge des
zunehmenden Kostendrucks durch chinesische Anbieter in
eine existenzielle Krise.119
Als Ziel integrierter industriepolitischer
Maßnahmen wird in der aktuellen Debatte oft auf die
Schaffung bzw. Sicherung von Nachhaltigkeit,
Wettbewerbsfähigkeit sowie technischer und
ökonomischer Souveränität verwiesen. Zur Begründung
werden neben Markt- und Systemversagen
zusätzlich Tatbestände des Transformationsversagens
angeführt (vgl. Box A 3-2).120 Industriepolitik
dieser Art, die innovative und transformative Prozesse
anstößt, weist große Überschneidungen mit dem
Politikansatz der Neuen Missionsorientierung auf
(vgl. Box A 2-1), der auf die Bewältigung ebendieser
Herausforderungen ausgerichtet ist.
Zentrales Element der Neuen Missionsorientierung
sind Missionen, die das Bindeglied zwischen den
großen gesellschaftlichen Herausforderungen und
konkreten F&I-Projekten bilden. Bei der Umsetzung
der Missionen geht es darum, drängende Probleme
innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens und
Budgets zu lösen. Direkten Markteingriffen kommt
dabei nach Vorstellung der Expertenkommission
ausdrücklich eine katalytische Funktion zu, d. h. sie
dienen dazu, Unternehmen das Wechseln von einem
etablierten Pfad auf einen neuen Entwicklungspfad
zu erleichtern. Sobald dieser Wechsel gelungen ist,
sollte die Maßnahme beendet werden. Missionen
können in der Regel nicht allein durch die Beiträge
der F&I-Politik erfüllt werden, sondern erfordern
komplementäre Impulse aus anderen Politikfeldern.121
Beispiele für diese sehr weit gefasste integrierte
Industriepolitik, die Strukturelemente der Neuen
Missionsorientierung erkennen lassen, sind der
US-amerikanische Inflation Reduction Act (IRA)
und der Europäische Green Deal (EGD).122 Sowohl
der IRA als auch der EGD sind als umfassende
wirtschaftspolitische Rahmenprogramme konzipiert,
die den Zielsetzungen Nachhaltigkeit,
Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität dienen.123 Beide
Programme verbinden selektive vertikale
Maßnahmen mit horizontalen Interventionsformen und
weisen vielfältige Schnittstellen zu anderen
Politikfeldern auf, beispielsweise zur Kohäsions-, Sozial-,
Beschäftigungs- und Bildungspolitik.124
Eine Gesamtbewertung integrierter
Industriepolitik ist schwierig, was neben ihrer Komplexität
auch daran liegt, dass viele Maßnahmen langfristig
angelegt und noch nicht abgeschlossen sind.
Generalisierbare Aussagen zu den Auswirkungen einer
auf Wissens-Spillover- und Agglomerationseffekte
ausgerichteten Industriepolitik auf
Innovationsleistung und Produktivität lassen sich daher empirisch
nicht herleiten.125
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A 4-4 Grenzen der Industriepolitik
Begrenztes Wissen als Problem
industriepolitischer Praxis
Industriepolitische Eingriffe sind mit einem
grundsätzlichen Problem verbunden: Die
verantwortlichen politischen
Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger verfügen nur über
begrenztes Wissen darüber, wie sich Technologien
und Geschäftsmodelle sowie die Nachfrage nach
ihnen entwickeln werden.132 Dieses Wissen ist in
den Unternehmen, die diese Technologien und
Geschäftsmodelle entwickeln und anwenden, in der
Regel umfangreicher.
Langfristige industriepolitische Strategien auf der
Basis begrenzten Wissens zu formulieren, birgt
erhebliche Risiken. Umgekehrt ist allerdings auch
der Verzicht auf eine strategische Festlegung mit
der Gefahr verbunden, wichtige technologische
Entwicklungen durch unzureichende Unterstützung
und nicht angepasste Rahmenbedingungen zu
verpassen oder zu verhindern.133 Ein weiteres Problem
ist die konkrete Ausgestaltung industriepolitischer
Maßnahmen. So lässt sich die Entscheidung
darüber, wann eine Maßnahme begonnen und nach
welchen Kriterien sie beendet werden sollte,
wissenschaftlich nicht eindeutig beantworten. Die
politische Praxis zeigt, dass die Streichung von
Subventionen für die politischen Entscheidungsträger mit
hohen Risiken verbunden ist, weshalb ein Ausstieg
in vielen Fällen unterbleibt oder hinausgezögert
wird.134 Entscheidungen über industriepolitische
Maßnahmen laufen somit Gefahr, nach politischer
Opportunität – und nicht nach objektiven
Kriterien – getroffen zu werden.
Erfolg und Misserfolg von
Industriepolitik stark kontextabhängig
Die Bewertung unterschiedlicher
industriepolitischer Ansätze kommt zu keinem eindeutigen
Ergebnis.135 Wenngleich die Literatur erhebliche
methodische Fortschritte bei der Evaluation
industriepolitischer Maßnahmen konstatiert, sind
ökonometrische Schätzungen von Effekten
industriepolitischer Interventionen auf wirtschaftliches Wachstum
nach wie vor nur sehr eingeschränkt möglich. Diese
Einschränkungen sind zum Teil auf das Fehlen
kontrafaktischer Szenarien zurückzuführen,136 d. h.
auf die fehlende Möglichkeit, Entwicklungen zu
erfassen, die stattgefunden hätten, wenn es eine
bestimmte Maßnahme nicht gegeben hätte.
Box A 3-2 Theoretische Begründungen
für industriepolitische Maßnahmen
Marktversagen
Externe Effekte
Bei externen Effekten handelt es sich um (positive
oder negative) Auswirkungen wirtschaftlicher
Aktivitäten auf Dritte, die nicht vom
Marktmechanismus erfasst werden und sich somit nicht im
Marktpreis des jeweiligen Guts oder der
Dienstleistung widerspiegeln.126 Da externe Effekte nicht
in das einzelwirtschaftliche Kalkül der die
Wirkungen auslösenden Akteure eingehen,
berücksichtigen diese in ihren Entscheidungen nicht sämtliche
auf gesamtwirtschaftlicher Ebene auftretenden
Kosten und Nutzen. Hier besteht ein Ansatzpunkt
für industriepolitische Maßnahmen, die
beispielsweise darauf hinwirken können, dass
Umweltbeeinträchtigungen, die im Zuge von
Produktionsprozessen entstehen, internalisiert werden.
Wissens-Spillover
Bei F&I-Aktivitäten treten externe Effekte in Form
von Wissens-Spillover auf, die die F&I betreibenden
Akteure nicht verhindern können.127 Dritte können
somit durch Inspektion eines innovativen Guts an
Wissen gelangen, ohne selbst die vollen Kosten der
Wissensproduktion tragen zu müssen. Die
Innovationsakteure können sich deshalb nicht die vollen
gesamtwirtschaftlichen Erträge ihrer Produkt- oder
Prozessentwicklungen aneignen und betreiben in
der Konsequenz weniger F&I, als aus
gesamtwirtschaftlicher Sicht wünschenswert wäre.
Industriepolitische Maßnahmen hingegen können darauf
abzielen, ein gesamtgesellschaftlich
wünschenswertes Niveau an F&I-Aktivitäten zu erreichen.
Marktmacht
Unternehmenskonzentrationen sowie
Monopolstellungen bei kritischen Rohstoffen können Einfluss
auf die Mengen der angebotenen Produkte oder
Dienstleistungen sowie auf deren Preise haben.
Unternehmenskonzentrationen resultieren etwa
aus positiven Skalen-, Verbund- oder
Netzwerkeffekten128 und erschweren den Marktzutritt
potenzieller Wettbewerber. So weisen
beispielsweise die großen US-amerikanischen
Internetkonzerne eine hohe Marktmacht auf, die die
Entwicklung einer entsprechenden Branche in Europa
erschwert und langfristig dessen technologische
und ökonomische Souveränität gefährden kann.
Monopolstellungen ausländischer Unternehmen
bei kritischen Rohstoffen können dazu führen,
dass die wirtschaftliche Entwicklung einzelner
Branchen oder auch der gesamten Wirtschaft von
diesen Unternehmen und der Ausfuhrpolitik der
entsprechenden Länder abhängig ist. Marktmacht
kann dort, wo wettbewerbspolitische Maßnahmen
nicht greifen, industriepolitische Eingriffe
rechtfertigen. So kann eine Regierung heimischen
Unternehmen durch gezielte Subventionen
(z. B. für F&I oder Produktion) helfen, gegenüber
marktmächtigen ausländischen Konkurrenten eine
stärkere Position einzunehmen.129
Systemversagen
Der Begriff Systemversagen fasst funktionale
Mängel des Innovationssystems zusammen, die
die Entwicklung und den Einsatz von Innovationen
behindern.130 Aufgrund dieser Mängel werden
Innovationsaktivitäten in zu geringem Umfang
durchgeführt. So behindern z. B. unzureichende
Interaktionen mit anderen Akteuren die Nutzung
komplementärer Wissensquellen und interaktive
Lernprozesse. Mangelnde Kompetenzen der
Innovationsakteure führen dazu, dass sie neues
Wissen nicht aufnehmen und neue Technologien
nicht aufgreifen. Rechtliche Regelungen, die nicht
innovationsfreundlich ausgestaltet sind, können
die Entwicklung und den Einsatz von Innovationen
hemmen. Und private Investoren stellen aufgrund
des damit verbundenen Aufwands und des auf
lange Sicht angelegten Betriebs aus
gesamtwirtschaftlicher Sicht zu wenig innovationsrelevante
Infrastruktur bereit. Mit dem Vorliegen von
Systemversagen begründete industriepolitische
Maßnahmen zielen darauf ab, Kooperation und
Wissensaustausch zu intensivieren.
Transformationsversagen
Transformationsversagen bezieht sich auf Hürden,
die verhindern, dass sich ein transformativer
Wandel zur Erreichung gesellschaftlich
erwünschter Ziele vollzieht oder beschleunigt.131 So kann
transformativer Wandel dadurch gebremst oder
behindert werden, dass ihn tragende und aus
gesamtgesellschaftlicher Sicht wünschenswerte
innovative Produkte oder Dienstleistungen nicht
nachgefragt werden. Zudem sind Akteure aufgrund
von Netzwerk- und Lock-in-Effekten ggf. nicht in
der Lage, einen Richtungswechsel hin zu
gesellschaftlich erwünschten Transformationszielen
vorzunehmen. Industriepolitisches Handeln kann
in diesem Fall dazu führen, dass der Staat Märkte
schafft oder Netzwerk- und Lock-in- Effekte
überwindet.
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Begrenztes Wissen als Problem
industriepolitischer Praxis
Industriepolitische Eingriffe sind mit einem
grundsätzlichen Problem verbunden: Die
verantwortlichen politischen
Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger verfügen nur über
begrenztes Wissen darüber, wie sich Technologien
und Geschäftsmodelle sowie die Nachfrage nach
ihnen entwickeln werden.132 Dieses Wissen ist in
den Unternehmen, die diese Technologien und
Geschäftsmodelle entwickeln und anwenden, in der
Regel umfangreicher.
Langfristige industriepolitische Strategien auf der
Basis begrenzten Wissens zu formulieren, birgt
erhebliche Risiken. Umgekehrt ist allerdings auch
der Verzicht auf eine strategische Festlegung mit
der Gefahr verbunden, wichtige technologische
Entwicklungen durch unzureichende Unterstützung
und nicht angepasste Rahmenbedingungen zu
verpassen oder zu verhindern.133 Ein weiteres Problem
ist die konkrete Ausgestaltung industriepolitischer
Maßnahmen. So lässt sich die Entscheidung
darüber, wann eine Maßnahme begonnen und nach
welchen Kriterien sie beendet werden sollte,
wissenschaftlich nicht eindeutig beantworten. Die
politische Praxis zeigt, dass die Streichung von
Subventionen für die politischen Entscheidungsträger mit
hohen Risiken verbunden ist, weshalb ein Ausstieg
in vielen Fällen unterbleibt oder hinausgezögert
wird.134 Entscheidungen über industriepolitische
Maßnahmen laufen somit Gefahr, nach politischer
Opportunität – und nicht nach objektiven
Kriterien – getroffen zu werden.
Erfolg und Misserfolg von
Industriepolitik stark kontextabhängig
Die Bewertung unterschiedlicher
industriepolitischer Ansätze kommt zu keinem eindeutigen
Ergebnis.135 Wenngleich die Literatur erhebliche
methodische Fortschritte bei der Evaluation
industriepolitischer Maßnahmen konstatiert, sind
ökonometrische Schätzungen von Effekten
industriepolitischer Interventionen auf wirtschaftliches Wachstum
nach wie vor nur sehr eingeschränkt möglich. Diese
Einschränkungen sind zum Teil auf das Fehlen
kontrafaktischer Szenarien zurückzuführen,136 d. h.
auf die fehlende Möglichkeit, Entwicklungen zu
erfassen, die stattgefunden hätten, wenn es eine
bestimmte Maßnahme nicht gegeben hätte.
Box A3-2 Theoretische Begründungen
für industriepolitische Maßnahmen
Marktversagen
Externe Effekte
Bei externen Effekten handelt es sich um (positive
oder negative) Auswirkungen wirtschaftlicher
Aktivitäten auf Dritte, die nicht vom
Marktmechanismus erfasst werden und sich somit nicht im
Marktpreis des jeweiligen Guts oder der
Dienstleistung widerspiegeln.126 Da externe Effekte nicht
in das einzelwirtschaftliche Kalkül der die
Wirkungen auslösenden Akteure eingehen,
berücksichtigen diese in ihren Entscheidungen nicht sämtliche
auf gesamtwirtschaftlicher Ebene auftretenden
Kosten und Nutzen. Hier besteht ein Ansatzpunkt
für industriepolitische Maßnahmen, die
beispielsweise darauf hinwirken können, dass
Umweltbeeinträchtigungen, die im Zuge von
Produktionsprozessen entstehen, internalisiert werden.
Wissens-Spillover
Bei F&I-Aktivitäten treten externe Effekte in Form
von Wissens-Spillover auf, die die F&I betreibenden
Akteure nicht verhindern können.127 Dritte können
somit durch Inspektion eines innovativen Guts an
Wissen gelangen, ohne selbst die vollen Kosten der
Wissensproduktion tragen zu müssen. Die
Innovationsakteure können sich deshalb nicht die vollen
gesamtwirtschaftlichen Erträge ihrer Produkt- oder
Prozessentwicklungen aneignen und betreiben in
der Konsequenz weniger F&I, als aus
gesamtwirtschaftlicher Sicht wünschenswert wäre.
Industriepolitische Maßnahmen hingegen können darauf
abzielen, ein gesamtgesellschaftlich
wünschenswertes Niveau an F&I-Aktivitäten zu erreichen.
Marktmacht
Unternehmenskonzentrationen sowie
Monopolstellungen bei kritischen Rohstoffen können Einfluss
auf die Mengen der angebotenen Produkte oder
Dienstleistungen sowie auf deren Preise haben.
Unternehmenskonzentrationen resultieren etwa
aus positiven Skalen-, Verbund- oder
Netzwerkeffekten128 und erschweren den Marktzutritt
potenzieller Wettbewerber. So weisen
beispielsweise die großen US-amerikanischen
Internetkonzerne eine hohe Marktmacht auf, die die
Entwicklung einer entsprechenden Branche in Europa
erschwert und langfristig dessen technologische
und ökonomische Souveränität gefährden kann.
Monopolstellungen ausländischer Unternehmen
bei kritischen Rohstoffen können dazu führen,
dass die wirtschaftliche Entwicklung einzelner
Branchen oder auch der gesamten Wirtschaft von
diesen Unternehmen und der Ausfuhrpolitik der
entsprechenden Länder abhängig ist. Marktmacht
kann dort, wo wettbewerbspolitische Maßnahmen
nicht greifen, industriepolitische Eingriffe
rechtfertigen. So kann eine Regierung heimischen
Unternehmen durch gezielte Subventionen
(z.B. für F&I oder Produktion) helfen, gegenüber
marktmächtigen ausländischen Konkurrenten eine
stärkere Position einzunehmen.129
Systemversagen
Der Begriff Systemversagen fasst funktionale
Mängel des Innovationssystems zusammen, die
die Entwicklung und den Einsatz von Innovationen
behindern.130 Aufgrund dieser Mängel werden
Innovationsaktivitäten in zu geringem Umfang
durchgeführt. So behindern z.B. unzureichende
Interaktionen mit anderen Akteuren die Nutzung
komplementärer Wissensquellen und interaktive
Lernprozesse. Mangelnde Kompetenzen der
Innovationsakteure führen dazu, dass sie neues
Wissen nicht aufnehmen und neue Technologien
nicht aufgreifen. Rechtliche Regelungen, die nicht
innovationsfreundlich ausgestaltet sind, können
die Entwicklung und den Einsatz von Innovationen
hemmen. Und private Investoren stellen aufgrund
des damit verbundenen Aufwands und des auf
lange Sicht angelegten Betriebs aus
gesamtwirtschaftlicher Sicht zu wenig innovationsrelevante
Infrastruktur bereit. Mit dem Vorliegen von
Systemversagen begründete industriepolitische
Maßnahmen zielen darauf ab, Kooperation und
Wissensaustausch zu intensivieren.
Transformationsversagen
Transformationsversagen bezieht sich auf Hürden,
die verhindern, dass sich ein transformativer
Wandel zur Erreichung gesellschaftlich
erwünschter Ziele vollzieht oder beschleunigt.131 So kann
transformativer Wandel dadurch gebremst oder
behindert werden, dass ihn tragende und aus
gesamtgesellschaftlicher Sicht wünschenswerte
innovative Produkte oder Dienstleistungen nicht
nachgefragt werden. Zudem sind Akteure aufgrund
von Netzwerk- und Lock-in-Effekten ggf. nicht in
der Lage, einen Richtungswechsel hin zu
gesellschaftlich erwünschten Transformationszielen
vorzunehmen. Industriepolitisches Handeln kann
in diesem Fall dazu führen, dass der Staat Märkte
schafft oder Netzwerk- und Lock-in-Effekte
überwindet.
Darüber hinaus sind generalisierbare Aussagen zur
Effektivität von industriepolitischen Eingriffen
auch deshalb kaum möglich, weil die Art der
Umsetzung sowie die sich verändernden
Rahmenbedingungen den Erfolg der jeweiligen Maßnahme
massiv mitbestimmen.137 So ist beispielsweise fraglich,
inwieweit Maßnahmen, die von Schwellenländern
erfolgreich angewendet werden, von
Industrieländern an der aktuellen Technologiegrenze
übernommen werden sollten.138
A 4-5 Handlungsempfehlungen
Die Industriepolitik erfährt seit einigen Jahren eine
Renaissance.139 Industriepolitische Maßnahmen
werden vor allem ergriffen, um Nachhaltigkeit zu
fördern, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und
europäischer Unternehmen zu stärken und die
technologische und ökonomische Souveränität zu
gewährleisten. Bei der Erwägung
industriepolitischer Maßnahmen sind allerdings immer auch
mögliche Nachteile und Risiken in den Blick zu nehmen.
Industriepolitik horizontal ausrichten und
durch vertikale Maßnahmen flankieren
— Industriepolitische Maßnahmen sollten nicht
ergriffen werden, um Unzulänglichkeiten in
anderen Politikfeldern zu kompensieren. Sie
können innovationsfreundliche
ordnungspolitische sowie institutionelle
Rahmenbedingungen nicht ersetzen, sondern lediglich ergänzen.
— Industriepolitik sollte im Grundsatz
horizontal ausgerichtet werden. Das heißt,
industriepolitische Maßnahmen sollten möglichst
branchenunabhängig gestaltet werden, um einen
Wettbewerb um die besten Problemlösungen
zu ermöglichen.
— Sofern branchenspezifisches Markt-,
Systemoder Transformationsversagen vorliegt oder
die technologische Souveränität gefährdet ist,
können vertikale Maßnahmen die
horizontalen industriepolitischen Maßnahmen
flankieren, um die angestrebten Ziele zu erreichen.
Förderentscheidungen sollten bei
Maßnahmen der vertikalen Industriepolitik möglichst
technologieoffen und im Rahmen eines
Wettbewerbsverfahrens getroffen werden.
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Maßnahmen der vertikalen
Industriepolitik katalytisch anlegen
— Wenn flankierend zu horizontalen auch
vertikale Maßnahmen der Industriepolitik zum
Einsatz kommen, sollten sie primär auf
potenziell wachstumsstarke und
forschungsintensive Branchen ausgerichtet werden, um
langfristig erfolgreich zu sein und Spillover-Effekte
zu erzeugen.
— Maßnahmen der vertikalen Industriepolitik
sollten lediglich eine katalytische Funktion
erfüllen und Unternehmen nicht dauerhaft
unterstützen. Ähnlich wie bei der Neuen
Missionsorientierung geht es darum, eine
Anstoßwirkung zu entfalten und danach die
Förderung einzustellen.
— Auch wenn sich Deutschland in einem
internationalen Standortwettbewerb um die
Ansiedlung innovativer Unternehmen befindet, sollte
sich die Politik nicht in Subventionswettläufe
hineinziehen lassen. Stattdessen gilt es,
Standorte in Deutschland durch
Infrastrukturmaßnahmen sowie durch Maßnahmen
zur Förderung von Forschungstätigkeiten für
Unternehmen hochattraktiv zu machen.
Transformativen Strukturwandel
befördern statt Strukturen erhalten
— Während die Neue Missionsorientierung F&I-
politisch und somit primär vormarktlich
ausgerichtet ist, setzt die integrierte
Industriepolitik auf marktliche Eingriffe. Zur Bewältigung
der großen gesellschaftlichen
Herausforderungen empfiehlt die Expertenkommission der
Bundesregierung, beide Ansätze zu nutzen,
um einen Wechsel auf neue Entwicklungspfade
zu ermöglichen.
— Wenn industriepolitische Maßnahmen zur
Bewältigung gesellschaftlicher
Herausforderungen bei Unternehmen zu
Umstellungskosten führen, die sie überfordern, kann die
Bundesregierung zwar temporär zu
kompensierenden Maßnahmen greifen.140 Vorzuziehen
ist jedoch eine Politik, die diese Kosten
möglichst gering hält. Das erfordert, proaktiv und
möglichst frühzeitig bestehende
Transformationshemmnisse abzubauen. Maßnahmen, die
auf eine Konservierung bestehender
Strukturen abzielen, können auf lange Sicht erhöhte
Kosten nach sich ziehen.
— Im Kontext der Nachhaltigkeit stellt die
Abstimmung industriepolitischer Maßnahmen
eine besondere Herausforderung dar. Mit dem
Emissionshandel steht bereits ein effizientes
klimapolitisches Instrument auf europäischer
Ebene zur Verfügung; statt zusätzlicher
industriepolitischer Eingriffe kann es hier also
ausreichen, ihn umfassender auszugestalten.
Marktdynamik erhöhen und
Wettbewerbsfähigkeit steigern
— Gute Industriepolitik zeichnet sich dadurch
aus, dass sie unternehmerisches Handeln
fördert. Sie sollte primär die Entstehung und das
Wachstum neuer Unternehmen ermöglichen
und sich bei der Unterstützung etablierter
Unternehmen weitgehend zurückhalten.
— Im Zusammenspiel mit der Wettbewerbspolitik
sollte die Industriepolitik den Wettbewerb
stimulieren, um Innovationsaktivitäten anzuregen
sowie vorhandene komparative Vorteile
auszubauen und neue zu erschließen. Dazu sollte die
Anpassungsfähigkeit der Unternehmen an neue
Entwicklungen vor allem im Bereich der
Schlüsseltechnologien gestärkt werden.
— Um Innovationen im Bereich potenzieller
Schlüsseltechnologien zu unterstützen, kann
es – im Sinne des Infant-Technology-
Arguments – sinnvoll sein, nicht nur im
vormarktlichen Bereich zu fördern, sondern auch im
marktlichen Bereich zeitlich begrenzte
subventionierende Eingriffe vorzunehmen.141
Offenheit und Souveränität ausbalancieren
— Technologische und ökonomische
Souveränität dürfen nicht als Autarkie fehlinterpretiert
werden. Internationale Arbeitsteilung bringt
Spezialisierungsvorteile und ist eine
Grundlage für Wohlstand. Deutschland und Europa
sollten sich daher weiterhin für einen offenen
und fairen Welthandel einsetzen.
— Als Reaktion auf geopolitische
Herausforderungen können industriepolitische Eingriffe
gerechtfertigt sein, um die Versorgung mit
schwer substituierbaren Gütern zu sichern
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AKTUELLE ENTWICKLUNGEN — A 3 Industriepolitik
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und die Möglichkeit zu schaffen,
Schlüsseltechnologien selbst bereitzustellen oder ohne
einseitige Abhängigkeiten zu beziehen.
— Das industriepolitische Ziel, die
technologische und ökonomische Souveränität zu
stärken, sollte nicht im nationalen Alleingang
verfolgt, sondern intensiver als bisher mit den
europäischen Partnern koordiniert werden.
Evidenzbasierung der Industriepolitik stärken
— Oft werden industriepolitische Maßnahmen
mit einem allgemeinen Verweis auf
Marktversagenstatbestände gefordert. Es obliegt dann
den Kritikerinnen und Kritikern der Eingriffe,
nachzuweisen, dass das konstatierte
Marktversagen nicht vorliegt. Die Expertenkommission
hingegen befürwortet den Grundsatz, dass die
Beweislast für das Vorliegen eines
Marktversagens stets bei den Befürwortern einer
industriepolitischen Maßnahme liegen sollte.
— Obwohl eine Evidenzbasierung der
Industriepolitik nur in begrenztem Maße möglich ist,
sollten industriepolitische Maßnahmen so
weit wie möglich auf der Grundlage
wissenschaftlich fundierter Analysen gestaltet
werden.
— Kausalanalysen sollten, soweit methodisch
möglich, in die Maßnahmen der
Industriepolitik integriert werden. Dazu gehört auch, die für
die Kausalanalysen notwendigen
Datengrundlagen zu schaffen. Die Ergebnisse der Analysen
sollten für Politiklernen genutzt werden.
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KERNTHEMEN
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B 1 Transformativer
Strukturwandel durch Digitalisierung und
Dekarbonisierung
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Wirtschaftswachstum und Strukturwandel
sind eng miteinander verknüpft. Aktuell
stehen in Deutschland zwei Facetten des
Strukturwandels im Mittelpunkt: Die Digitalisierung
stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der
Unternehmen; die Umstellung auf eine kohlenstoffneutrale
Wirtschaft – im Folgenden als Dekarbonisierung142
bezeichnet – ist von zentraler Bedeutung für den
politisch gewollten Übergang hin zu einer
umweltverträglichen Wirtschaftsweise und das Erreichen
der Klimaziele, die sich Deutschland gegeben hat.143
Digitalisierung und Dekarbonisierung verändern
die Struktur der deutschen Volkswirtschaft, wobei
einzelne Regionen, Sektoren und Betriebe
unterschiedlich betroffen sind. Ziel dieses Kapitels ist
es, Stand und Dynamik des durch diese beiden
Kräfte induzierten Strukturwandels sowie dessen
bisherige politische Begleitung zu dokumentieren
und einzuordnen. Dieser durch Digitalisierung und
Dekarbonisierung induzierte Strukturwandel wird
im Folgenden als „transformativer“ Strukturwandel
bezeichnet, um seine Verknüpfung mit der
ökonomischen Transformation hervorzuheben. Zugleich
weist die verwendete Begrifflichkeit darauf hin, dass
weitere Aspekte und Auslöser von Veränderungen
der Wirtschaftsstruktur wie etwa die demografische
Alterung oder (De-) Urbanisierungstendenzen trotz
ihrer ökonomischen Relevanz außerhalb des Fokus
der nachfolgenden Betrachtungen bleiben.
Grundlage dieses Kapitels sind empirische
Auswertungen zu drei wesentlichen Aspekten des
transformativen Strukturwandels.
(1) Die Expertenkommission hat mittels
Patentdaten untersucht, wie stark sich die
Technologieentwicklung in Deutschland auf
Digitalisierung und Dekarbonisierung fokussiert,
inwieweit also eine eigene technologische
Basis für den transformativen Strukturwandel
geschaffen wird.
(2) Die mit dem transformativen Strukturwandel
verbundene erwartete
Transformationsdynamik auf dem Arbeitsmarkt wird auf Basis
umfassender Individualdaten zu
Tätigkeitsprofilen der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten nachgezeichnet: Dabei werden
Indikatoren144 genutzt, die das
Tätigkeitsprofil des jeweils ausgeübten Berufs hinsichtlich
seines Digitalisierungspotenzials im Sinne
der Substituierbarkeit durch Computer oder
computergesteuerte Maschinen einerseits und
seiner Umweltrelevanz andererseits
charakterisieren.
(3) Darüber hinaus wird am Beispiel der
Projektförderung des Bundes untersucht, inwieweit
Fördermaßnahmen in der Vergangenheit auf
Digitalisierung und Dekarbonisierung
ausgerichtet waren.145
Die Politik sollte den mit Digitalisierung und
Dekarbonisierung verbundenen transformativen
Strukturwandel aktiv begleiten. Dabei sollte sie sich
darauf konzentrieren, die Entwicklung und
Umsetzung digitaler und klimaschonender Aktivitäten
zu ermöglichen und ggf. zu unterstützen, anstatt
bestehende Strukturen zu konservieren. Um den
Rückstand Deutschlands im Bereich der
Digitalisierung aufzuholen, müssen die digitale Infrastruktur
und die Möglichkeiten zur Datennutzung ausgebaut
werden. Ein über alle Sektoren einheitlicher CO2-
Preis sollte als zentrales Politikinstrument zur
Förderung der Dekarbonisierung dienen. Maßnahmen
B 1 Transformativer
Strukturwandel durch Digitalisierung und
Dekarbonisierung
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KERNTHEMEN 2025 — B 1 Transformativer Struktur wandel durch Digitalisierung und Dekarbonisierung
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der Regionalpolitik sind so auszugestalten, dass sie
den transformativen Strukturwandel in den
Regionen fördern. Um die große Zahl derjenigen
Beschäftigten zu unterstützen, deren Tätigkeiten stark
von der Digitalisierung oder der Dekarbonisierung
betroffen sind, sollten die Arbeitsmarktmobilität
gefördert und die berufliche Weiterqualifizierung
gestärkt werden.
B 1-1 Innovation und Beschäftigung
im Zuge von Digitalisierung
und Dekarbonisierung
Patente: Deutschland wenig auf Digitalisierung
und stark auf Dekarbonisierung fokussiert
Die Digitalisierung ermöglicht
Produktivitätssteigerungen durch Prozessinnovationen. Zugleich bildet
sie die Basis von Produktinnovationen und neuen
Geschäftsmodellen. Auch die Dekarbonisierung ist
eng mit dem technologischen Wandel verbunden.
Umfangreiche Innovationen sind erforderlich, um
energieintensive Produktionsprozesse etwa in der
Chemieindustrie klimaverträglicher ausgestalten
zu können, ohne dass die Wettbewerbsfähigkeit der
Unternehmen verloren geht. Innovative,
klimaschonende Alternativen zu bestehenden Produkten und
Geschäftsmodellen tragen ebenfalls zur
Dekarbonisierung bei.
Die Entwicklung der technologischen Basis von
Digitalisierung und Dekarbonisierung kann durch
Patentanmeldungen in den jeweils relevanten
Technologiefeldern nachgezeichnet werden. Dazu hat die
Expertenkommission transnationale
Patentanmeldungen im Zeitraum 2000 bis 2021 ausgewertet.146
Im Jahr 2021 stammte über ein Drittel aller
Digitalisierungspatente in den EU-27 von in Deutschland
ansässigen Anmelderinnen und Anmeldern. Jedoch
blieb Deutschland mit rund 3.700
Patentanmeldungen, ebenso wie die EU-27 insgesamt mit ca. 9.700
digitalisierungsbezogenen Patenten, weit hinter
den USA (17.800) und China (21.600) zurück. Bis
2016 führten die USA bei den Patentanmeldungen,
seit 2017 weist China die meisten Anmeldungen
auf. Im Bereich Dekarbonisierung liegt China mit
über 9.600 Anmeldungen vor den EU-27 (9.500)
und den USA (6.100). Deutschland liegt mit ca.
4.000 hinter China, den USA und Japan, aber vor
Südkorea, Frankreich, dem Vereinigten Königreich
und Kanada.147
Wie stark sich die Technologieentwicklung in
einem Land auf Felder fokussiert, die für die
Digitalisierung bzw. Dekarbonisierung bedeutsam
sind, drückt sich im Anteil der jeweiligen Patente
am gesamten Patentaufkommen des Landes aus
(vgl. Abbildung B 1-1). Im Bereich der
Digitalisierung ist Deutschland trotz eines leicht steigenden
Anteils das Schlusslicht unter den ausgewählten
Ländern. China weist den größten Anteil von
Digitalisierungspatenten auf (29,8 Prozent aller dort
angemeldeten Patente im Jahr 2021), gefolgt von
den USA, Kanada und Südkorea (alle 26 bis 28
Prozent). Im Bereich Dekarbonisierung steigt
Deutschlands Anteil seit 2015. Er lag 2021 mit 13,8
Prozent knapp über dem EU-27-Durchschnitt (13,5
Prozent) und wird in der Spitzengruppe nur von
Südkorea und Frankreich übertroffen (jeweils rund
16 Prozent).148
Beschäftigungsanteile: Rückgang bei
Berufen mit hohem Digitalisierungspotenzial
und bei umweltschädlichen Berufen
Digitalisierung und Dekarbonisierung verändern
die Anforderungen an Beschäftigte sowie die
Arbeitsmarktnachfrage nach unterschiedlichen
Tätigkeiten und Kompetenzen. Diese
Veränderungen spiegeln sich in den Anteilen verschiedener
Berufe an der Gesamtbeschäftigung wider. Die
nachfolgenden Analysen basieren auf Daten des
Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
(IAB) zu sozialversicherungspflichtigen und
geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, die in einer
von der Expertenkommission beauftragten Studie
ausgewertet wurden.149 Sie lassen Selbstständige
sowie Beamtinnen und Beamte unberücksichtigt.
Die Tätigkeiten von Beschäftigten in Berufen mit
hohem Digitalisierungspotenzial (vgl. Box B 1-2)
weisen eine hohe Wahrscheinlichkeit auf, durch
Computer oder computergesteuerte Maschinen
ersetzt zu werden. Der Anteil der Beschäftigung
in Berufen mit hohem Digitalisierungspotenzial
sank zwischen 2013 und 2022 um 3,6
Prozentpunkte, während die Beschäftigung in Berufen mit
mittlerem und geringem Digitalisierungspotenzial
zunahm (um 1,7 und 1,9 Prozentpunkte). Im Jahr
2022 waren 36,8 Prozent der Beschäftigten in
Berufen mit hohem Digitalisierungspotenzial tätig. Dies
verdeutlicht, dass auf dem Arbeitsmarkt weiterhin
mit starken Auswirkungen der Digitalisierung zu
rechnen ist.
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Abb. B 1-1 Transnationale Patentanmeldungen ausgewählter Länder 2000–2021
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Anteil der Digitalisierungspatente an allen Patenten
Lesebeispiel: Der Anteil der in Deutschland angemeldeten Patente im Bereich Digitalisierung an allen in Deutschland angemeldeten Patenten
lag im Jahr 2021 bei 12,9 Prozent.
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Prozent
Jahr
Vereinigtes Königreich
China Japan Kanada
USASüdkorea
EU-27Deutschland Frankreich
Anteil der Dekarbonisierungspatente an allen Patenten
Lesebeispiel: Der Anteil der in Deutschland angemeldeten Patente im Bereich Dekarbonisierung an allen in Deutschland angemeldeten
Patenten lag im Jahr 2021 bei 13,8 Prozent.
Quelle: PATSTAT. Eigene Berechnungen. Eigene Darstellung.
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2025.
Download der
Abbildung
und Daten
Box B1-2 Indikatoren für die
Arbeitsmarktbetrachtung
Digitalisierungspotenzial eines Berufs
In diesem Kapitel wird das Digitalisierungspotenzial
eines Berufs anhand des Indikators
Substituierbarkeitspotenzial150 gemessen. Dieser Indikator erfasst
den Anteil an Tätigkeiten in einem Beruf, der beim
jeweiligen Stand der Technik potenziell von
Computern oder computergesteuerten Maschinen ersetzt und
damit automatisiert werden kann. So gelten
beispielsweise die Tätigkeiten „Fristenüberwachung“ und
„Abrechnung“ bei den Rechtsanwaltsfachangestellten
als automatisierbar, die Tätigkeit „Büromanagement“
hingegen nicht.151
Es werden drei Kategorien unterschieden:
— hohes Digitalisierungspotenzial: 70 Prozent oder
mehr der Tätigkeiten eines Berufs können
substituiert werden,
— mittleres Digitalisierungspotenzial: weniger als
70, aber mehr als 30 Prozent der Tätigkeiten
eines Berufs können substituiert werden,
— geringes Digitalisierungspotenzial: bis zu 30
Prozent der Tätigkeiten eines Berufs können
substituiert werden.
Digitalisierungspotenziale werden in der betrieblichen
Praxis typischerweise nur zum Teil ausgeschöpft, da
wirtschaftliche, ethische oder rechtliche Aspekte
einer Automatisierung entgegenstehen können.152
Der Indikator bezieht sich bewusst auf alle Tätigkeiten
in einem Beruf und ist nicht auf die digitalen
Kompetenzen von Beschäftigten ausgerichtet.153 Er wird für
die Gesamtheit aller Berufe ermittelt.154 Die konkrete
Klassifizierung der beruflichen Tätigkeiten basiert auf
den Angaben im BERUFENET der Bundesagentur für
Arbeit (BA), das ca. 4.000 Berufe umfasst. In diesem
Kapitel wird der Indikator für das Jahr 2022
verwendet. Somit ist die im Zeitverlauf zunehmende
Automatisierbarkeit von Tätigkeiten in Berufen bei der
retrospektiven Betrachtung von
Beschäftigungsveränderungen bereits berücksichtigt. Infolgedessen
betrachten die nachfolgenden Analysen ausschließlich
Veränderungen, die durch Berufswechsel entstanden
sind sowie durch Beschäftigte, die zwischen den
betrachteten Stichtagen den Arbeitsmarkt verlassen
oder neu betreten haben.155
Umweltrelevanz eines Berufs
Die potenzielle Betroffenheit bestimmter Berufe im
Kontext der Dekarbonisierung der Wirtschaft wird in
diesem Kapitel über den sogenannten Greenness-of-
Jobs-Index (GOJI)156 angenähert. Bei der Berechnung
dieses Index werden die einzelnen Tätigkeiten in
einem Beruf jeweils als umwelt- und klimafreundlich,
umwelt- und klimaneutral oder umwelt- und
klimaschädlich bewertet, wobei sich diese Bewertung auf
alle Handlungsfelder der ökologischen
Transformation bezieht und damit über die reine
Dekarbonisierung hinausgeht. So wird beispielsweise die Tätigkeit
„Dachflächen energetisch dämmen“ bei
Dachdeckerinnen und Dachdeckern als umwelt- und
klimafreundlich eingestuft157, wohingegen die Tätigkeiten
„Frühförderung“ und „Elternarbeit“ bei Erzieherinnen
und Erziehern als umwelt- und klimaneutral gelten158.
Aus der Differenz der jeweiligen Anteile von
um
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
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