Versorgungssicherheit Deutschlands mit Erdgas im Winter 2026/2027
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Versorgungssicherheit Deutschlands mit Erdgas im Winter 2026/2027
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8255
21. Wahlperiode 29.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Bernd Schattner, Marc Bernhard,
Adam Balten und der Fraktion der AfD
Versorgungssicherheit Deutschlands mit Erdgas im Winter 2026/2027
Nach einem Bericht der Börsen-Zeitung vom 8. September 2026 hat sich die
Lage am europäischen Erdgasmarkt vor Beginn der Heizperiode 2026/2027
angespannt (Dieter Kuckelkorn, „Lage am EU-Gasmarkt spitzt sich weiter zu“,
Börsen-Zeitung, 8. September 2026, S. 11). Danach lag der Füllstand der
europäischen Gasspeicher bei rund 66 Prozent und derjenige der deutschen Speicher
bei knapp 54 Prozent. Der Bericht nennt einen europäischen Spotmarktpreis
von rund 75 Euro je Megawattstunde und verweist auf Einschränkungen von
Flüssigerdgaslieferungen aus Katar sowie einen verschärften Wettbewerb
europäischer und asiatischer Abnehmer um verfügbare Liefermengen. Für den
Spätwinter werden bei ungünstigem Witterungsverlauf weitere Preis- und
Versorgungsrisiken beschrieben.
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/7879 mitgeteilt, dass die deutschen Gasspeicher am 26.
August 2026 mit 126,8 Terawattstunden gefüllt waren. Dies entsprach nach
Angaben der Bundesregierung 51,2 Prozent der Speicherkapazität. Bei mehreren
Speichern sei das Erreichen der geltenden Füllstandsvorgabe aufgrund des
niedrigen Füllstands technisch nicht mehr möglich gewesen. Die
Bundesregierung hat zugleich ausgeführt, die Wintervorsorge und Speicherbefüllung seien
grundsätzlich Aufgabe der Gashändler. Auf dem Weltmarkt sei ausreichend
Gas verfügbar und es bestünden ausreichende Importmöglichkeiten. Für die
Annahme einer Versorgungskrise bestehe aktuell kein Anlass.
Die Bundesnetzagentur stellt ebenfalls fest, dass die Speicherfüllstände in
Deutschland deutlich niedriger liegen als in den Vergleichszeiträumen
vergangener Jahre (vgl. Bundesnetzagentur, „Aktuelle Lage der Gasversorgung in
Deutschland“, Stand: 12. September 2026, abrufbar unter: www.bundesnetzage
ntur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgung/start.html). Sie bewertet die
Gasversorgung gegenwärtig gleichwohl als stabil und die
Versorgungssicherheit als gewährleistet. Die Gefahr einer angespannten Gasversorgung schätzt
sie nach ihrem aktuellen Erkenntnisstand als gering ein. Bei ihrer fortlaufenden
Lagebewertung legt sie einen besonderen Schwerpunkt auf die
Füllstandsvorgabe von 30 Prozent zum 1. Februar 2027. Seit dem 1. Juli 2025 gilt die
Frühwarnstufe des Notfallplans Gas.
Die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/7879 enthält
keine quantifizierte Darstellung der Speicherentwicklung bis zum Ende der
Heizperiode für einen durchschnittlichen, einen kalten und einen sehr kalten
Winter. Ebenso bleibt offen, welche für Deutschland benötigten Importmengen
für die Heizperiode bereits vertraglich abgesichert sind, in welchem Umfang
eine kurzfristige Beschaffung am internationalen Gasmarkt erforderlich bleibt
und welche kombinierte Belastung aus niedrigen Speicherständen, verminder-
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
ten Importen und einer erhöhten witterungsbedingten Nachfrage in den
Monaten Februar bis April 2027 bewältigt werden kann. Die Bundesregierung hat
außerdem mitgeteilt, dass Deutschland kein Flüssigerdgas aus der Golfregion
bezogen habe, die Europäische Union vor der Blockade der Straße von Hormus
3,8 Prozent ihrer Gasimporte aus der Golfregion bezogen habe und diese
Mengen hätten ersetzt werden können. Angaben zum Umfang der ersetzten
Mengen, deren Herkunft und den Folgen der Ersatzbeschaffung für den für
Deutschland maßgeblichen europäischen Gasmarkt enthält die Antwort nicht.
Die weitere Eskalation im Nahen Osten im September 2026 (www.welt.de/wirt
schaft/article6aa6c5ab181cb962d488e133/spannungen-im-nahen-osten-
angriffauf-saudische-pipeline-verschaerft-die-weltweite-oelknappheit.html) und die
damit verbundenen zusätzlichen Risiken für Energieexport- und Transportwege
werfen darüber hinaus bei den Fragestellern die Frage auf, ob die bisherigen
Annahmen der Bundesregierung zur Verfügbarkeit und Beschaffung von
Flüssigerdgas für den Winter 2026/2027 weiterhin Bestand haben. So wurde die
East-West Crude Oil Pipeline von Angriffen getroffen, ähnliche Angriffe auf
die parallel verlaufende East-West Gas Pipeline könnten das Angebot an LNG
auf dem Weltmarkt noch weiter einschränken. Hinzu kommt die zunehmende
Gefährdung der Seewege durch das Bab al-Mandab aufgrund des Vorrückens
der Huthi-Milizen in Jemen (www.tagesspiegel.de/internationales/huthis-kontr
ollieren-meerenge-bab-al-mandab-haben-die-saudis-und-die-usa-die-gefahr-fals
ch-eingeschatzt-16048955.html).
Für die Beurteilung der Versorgungssicherheit ist nach Auffassung der
Fragesteller nicht allein der prozentuale Speicherfüllstand maßgeblich. Entscheidend
sind das tatsächlich verfügbare Arbeitsgasvolumen, die Ausspeicherleistung,
die verfügbaren Pipeline- und Flüssigerdgasimporte, der Umfang bereits
abgesicherter Lieferungen, die Importinfrastruktur sowie Verbrauch und
Temperaturverlauf. Dies gilt in besonderem Maße für den Spätwinter 2027, wenn
niedrige Speicherstände mit einer länger anhaltenden Kälteperiode oder einer
verminderten Verfügbarkeit zusätzlicher Importe zusammentreffen können.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch sind nach dem jüngsten der Bundesregierung vorliegenden
Daten der Gesamtfüllstand der deutschen Erdgasspeicher, das darin
enthaltene Arbeitsgasvolumen in Terawattstunden und Milliarden Kubikmetern,
die technisch nutzbare Arbeitsgasmenge sowie die bei diesem Füllstand
verfügbare maximale Ausspeicherleistung pro Tag?
2. Mit welchen Gesamtfüllständen und Arbeitsgasmengen der deutschen
Erdgasspeicher rechnet die Bundesregierung nach ihrer aktuellen
Prognose zum 1. November und 1. Dezember 2026 sowie zum 1. Januar, 1.
Februar, 1. März und 1. April 2027?
3. Welche quantitativen Annahmen zu Speicherständen, Pipelineimporten,
Flüssigerdgasimporten, Gasverbrauch, Temperaturverlauf und
verfügbaren Importkapazitäten liegen der Einschätzung der Bundesregierung
zugrunde, dass für die Annahme einer Versorgungskrise im Winter
2026/2027 aktuell kein Anlass besteht?
4. Welche Entwicklung der deutschen Gasversorgung ergibt sich nach den
der Bundesregierung vorliegenden Berechnungen für einen Winter mit
durchschnittlichem Temperaturverlauf, und welche Annahmen zu
Temperatur beziehungsweise Referenzperiode, Gesamtverbrauch,
Gesamtimporten und Speicherentnahmen liegen diesem Szenario zugrunde (bitte die
daraus resultierenden Speicherfüllstände zum 1. Februar, 1. März und
1. April 2027 in Terawattstunden und Prozent angeben)?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
5. Welche Entwicklung der deutschen Gasversorgung ergibt sich nach den
der Bundesregierung vorliegenden Berechnungen für einen kalten Winter,
und anhand welcher meteorologischen oder statistischen Kriterien
definiert die Bundesregierung dieses Szenario (bitte den erwarteten
Gesamtverbrauch, die Gesamtimporte, die Speicherentnahmen sowie die daraus
resultierenden Speicherfüllstände zum 1. Februar, 1. März und 1. April
2027 in Terawattstunden und Prozent angeben)?
6. Welche Entwicklung der deutschen Gasversorgung ergibt sich nach den
der Bundesregierung vorliegenden Berechnungen für einen sehr kalten
oder außergewöhnlich lang andauernden Winter, und ab welchem
Zeitpunkt wäre in diesem Szenario eine zusätzliche Reduzierung des
Gasverbrauchs erforderlich, um physische Lieferunterbrechungen zu vermeiden
(bitte die Temperaturannahme und den erforderlichen Umfang der
Verbrauchsreduktion in Gigawattstunden pro Tag und Prozent des erwarteten
Tagesverbrauchs angeben)?
7. Welche aggregierten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber
vor, welcher Anteil des für den Zeitraum vom 1. Oktober 2026 bis zum
30. April 2027 erwarteten deutschen Gasbedarfs bereits durch vertraglich
abgesicherte Pipeline- oder Flüssigerdgaslieferungen gedeckt ist und
welcher Anteil kurzfristig oder am Spotmarkt beschafft werden muss (bitte
jeweils in Terawattstunden, Milliarden Kubikmetern und Prozent des
erwarteten Bedarfs angeben. Sofern der Bundesregierung kein vollständiger
Überblick über vertraglich abgesicherte Mengen vorliegt, bitte angeben,
welche Mengenannahmen sie ihrer Bewertung der Versorgungssicherheit
stattdessen zugrunde legt)?
8. Welche maximale Regasifizierungs- und Einspeisekapazität steht an den
einzelnen deutschen Flüssigerdgasterminals im Zeitraum vom 1. Oktober
2026 bis zum 30. April 2027 technisch zur Verfügung, und welcher Anteil
dieser Kapazität ist nach Kenntnis der Bundesregierung durch gebuchte
Terminalkapazitäten sowie durch bereits fest nominierte oder vertraglich
abgesicherte Flüssigerdgasanlandungen unterlegt (bitte für jedes Terminal
in Terawattstunden und Prozent der technischen Kapazität angeben)?
9. Welcher Gasmenge in Terawattstunden und Milliarden Kubikmetern
entsprach nach Kenntnis der Bundesregierung der auf Bundestagsdrucksache
21/7879 genannte Anteil der Golfregion von 3,8 Prozent an den
Gasimporten der Europäischen Union vor der Blockade der Straße von Hormus,
und aus welchen Herkunftsstaaten beziehungsweise über welche
Importwege wurden die nach Angaben der Bundesregierung ersetzten Mengen
ihrer Kenntnis nach beschafft?
10. Welcher Anteil der für die Versorgung Deutschlands im Winter 2026/2027
in der Lagebewertung der Bundesregierung zugrunde gelegten
Flüssigerdgasmengen ist nach Kenntnis der Bundesregierung durch längerfristige
Lieferbindungen abgesichert und welcher Anteil unterliegt einer
kurzfristigen Preis- und Mengenallokation auf dem internationalen
Flüssigerdgasmarkt (bitte in Terawattstunden und Prozent angeben; sofern hierzu keine
vollständigen Vertragsdaten vorliegen, bitte die für die Lagebewertung
verwendeten Annahmen angeben)?
11. Welche Auswirkungen auf Produktion und Bruttowertschöpfung der
gasintensiven Industrie ergeben sich nach den der Bundesregierung
vorliegenden Berechnungen bei während der Heizperiode anhaltenden
Großhandelspreisen für Erdgas von durchschnittlich 75 Euro, 100 Euro und
150 Euro je Megawattstunde (bitte nach Wirtschaftszweigen
aufschlüsseln. Sofern für einzelne Preisszenarien keine Berechnungen vorliegen,
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
bitte angeben, für welche Gaspreisszenarien die Bundesregierung
entsprechende Berechnungen vorgenommen hat)?
12. Welcher Anteil des Rückgangs des industriellen Erdgasverbrauchs seit
dem Jahr 2021 ist nach den der Bundesregierung vorliegenden
Erkenntnissen auf Effizienzsteigerungen und welcher Anteil auf
Produktionsrückgänge, zeitweise oder dauerhafte Produktionsstilllegungen oder
Produktionsverlagerungen zurückzuführen (bitte soweit möglich in
Terawattstunden und Prozent aufschlüsseln. Sofern eine quantitative Abgrenzung nicht
vorgenommen wird, bitte die Gründe hierfür angeben)?
13. Welche quantitativen Indikatoren, Wertebereiche und Prognosegrößen
berücksichtigen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und die
Bundesnetzagentur bei der Bewertung, ob die Voraussetzungen für einen
Übergang von der Frühwarnstufe in die Alarmstufe oder die Notfallstufe
des Notfallplans Gas vorliegen (bitte nach Speicherfüllstand, verfügbaren
Importmengen, Gasverbrauch, Temperaturentwicklung und
Deckungsverhältnis von Angebot und Nachfrage angeben; sofern für einzelne
Indikatoren keine quantitativen Schwellen oder Wertebereiche festgelegt sind,
bitte die Gründe hierfür angeben)?
14. Welche Maßnahmen sind nach aktuellem Stand für den Fall vorbereitet,
dass die am Markt verfügbaren Gaslieferungen im Winter 2026/2027 nicht
ausreichen, um die Gasnachfrage zu decken, und welche tatsächlichen
Voraussetzungen müssen jeweils vorliegen, damit die Bundesregierung,
die Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler oder der
Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe diese Maßnahmen einsetzen können
(bitte nach Maßnahme und Rechtsgrundlage aufschlüsseln)?
15. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung im Szenario eines
außergewöhnlich langen und kalten Winters 2026/2027 durch die
Beschaffung von Gas durch die THE, und wie sollen diese Kosten beglichen
werden, aus dem Bundeshaushalt bzw. vom Steuerzahler oder per Umlage
von Gasverbrauchern oder beiden Gruppen?
16. Welche Ergebnisse haben seit dem 1. Juli 2026 durch die
Bundesregierung, die Bundesnetzagentur oder in deren Auftrag durchgeführte
Stresstests für den Zeitraum Februar bis April 2027 für ein kombiniertes
Szenario aus einem sehr kalten oder lang andauernden Winter, gegenüber dem
jeweils zugrunde gelegten Basisszenario verminderten Pipelineimporten
und eingeschränkter Verfügbarkeit von Flüssigerdgas ergeben (bitte den
niedrigsten errechneten Speicherfüllstand, den frühesten errechneten
kritischen Zeitpunkt und den zur Vermeidung physischer
Lieferunterbrechungen erforderlichen Umfang einer Verbrauchsreduktion angeben. Sofern
seit dem 1. Juli 2026 kein solcher kombinierter Stresstest durchgeführt
wurde, bitte die Gründe hierfür angeben)?
17. Hat die Bundesregierung ihre Bewertung der Sicherheit der deutschen
Erdgasversorgung für den Winter 2026/2027 aufgrund der weiteren
Eskalation im Nahen Osten im September 2026 und der damit verbundenen
zusätzlichen Risiken für Energieexport- und Transportwege aktualisiert,
und wenn ja, welche Annahmen zur Verfügbarkeit, zum Transport und zur
Beschaffung von Flüssigerdgas wurden gegenüber der vorherigen
Bewertung verändert, und wenn nein, aus welchen Gründen wurde eine
Aktualisierung nicht vorgenommen?
18. Welche Auswirkungen auf die für Deutschland im Zeitraum vom 1.
Oktober 2026 bis zum 30. April 2027 zugrunde gelegte Verfügbarkeit von
Flüssigerdgas erwartet die Bundesregierung für den Fall, dass
Einschränkungen des Schiffsverkehrs durch die Straße von Hormus fortbestehen
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
und gleichzeitig weitere Störungen wichtiger Transportwege im Roten
Meer einschließlich des Bab al-Mandab eintreten (bitte die gegenüber
dem Basisszenario ausfallende oder zusätzlich zu beschaffende Gasmenge
in Terawattstunden sowie die hierfür in der
Versorgungssicherheitsbewertung unterstellten Ersatzbeschaffungsmöglichkeiten angeben)?
Berlin, den 25. September 2029
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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