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Versorgungssicherheit Deutschlands mit Erdgas im Winter 2026/2027

dip / drucksache 29.09.2026 · WP 21 · 21/8255 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Versorgungssicherheit Deutschlands mit Erdgas im Winter 2026/2027 Deutscher Bundestag Drucksache 21/8255 21. Wahlperiode 29.09.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Bernd Schattner, Marc Bernhard, Adam Balten und der Fraktion der AfD Versorgungssicherheit Deutschlands mit Erdgas im Winter 2026/2027 Nach einem Bericht der Börsen-Zeitung vom 8. September 2026 hat sich die Lage am europäischen Erdgasmarkt vor Beginn der Heizperiode 2026/2027 angespannt (Dieter Kuckelkorn, „Lage am EU-Gasmarkt spitzt sich weiter zu“, Börsen-Zeitung, 8. September 2026, S. 11). Danach lag der Füllstand der europäischen Gasspeicher bei rund 66 Prozent und derjenige der deutschen Speicher bei knapp 54 Prozent. Der Bericht nennt einen europäischen Spotmarktpreis von rund 75 Euro je Megawattstunde und verweist auf Einschränkungen von Flüssigerdgaslieferungen aus Katar sowie einen verschärften Wettbewerb europäischer und asiatischer Abnehmer um verfügbare Liefermengen. Für den Spätwinter werden bei ungünstigem Witterungsverlauf weitere Preis- und Versorgungsrisiken beschrieben. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7879 mitgeteilt, dass die deutschen Gasspeicher am 26. August 2026 mit 126,8 Terawattstunden gefüllt waren. Dies entsprach nach Angaben der Bundesregierung 51,2 Prozent der Speicherkapazität. Bei mehreren Speichern sei das Erreichen der geltenden Füllstandsvorgabe aufgrund des niedrigen Füllstands technisch nicht mehr möglich gewesen. Die Bundesregierung hat zugleich ausgeführt, die Wintervorsorge und Speicherbefüllung seien grundsätzlich Aufgabe der Gashändler. Auf dem Weltmarkt sei ausreichend Gas verfügbar und es bestünden ausreichende Importmöglichkeiten. Für die Annahme einer Versorgungskrise bestehe aktuell kein Anlass. Die Bundesnetzagentur stellt ebenfalls fest, dass die Speicherfüllstände in Deutschland deutlich niedriger liegen als in den Vergleichszeiträumen vergangener Jahre (vgl. Bundesnetzagentur, „Aktuelle Lage der Gasversorgung in Deutschland“, Stand: 12. September 2026, abrufbar unter: www.bundesnetzage ntur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgung/start.html). Sie bewertet die Gasversorgung gegenwärtig gleichwohl als stabil und die Versorgungssicherheit als gewährleistet. Die Gefahr einer angespannten Gasversorgung schätzt sie nach ihrem aktuellen Erkenntnisstand als gering ein. Bei ihrer fortlaufenden Lagebewertung legt sie einen besonderen Schwerpunkt auf die Füllstandsvorgabe von 30 Prozent zum 1. Februar 2027. Seit dem 1. Juli 2025 gilt die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas. Die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/7879 enthält keine quantifizierte Darstellung der Speicherentwicklung bis zum Ende der Heizperiode für einen durchschnittlichen, einen kalten und einen sehr kalten Winter. Ebenso bleibt offen, welche für Deutschland benötigten Importmengen für die Heizperiode bereits vertraglich abgesichert sind, in welchem Umfang eine kurzfristige Beschaffung am internationalen Gasmarkt erforderlich bleibt und welche kombinierte Belastung aus niedrigen Speicherständen, verminder- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. ten Importen und einer erhöhten witterungsbedingten Nachfrage in den Monaten Februar bis April 2027 bewältigt werden kann. Die Bundesregierung hat außerdem mitgeteilt, dass Deutschland kein Flüssigerdgas aus der Golfregion bezogen habe, die Europäische Union vor der Blockade der Straße von Hormus 3,8 Prozent ihrer Gasimporte aus der Golfregion bezogen habe und diese Mengen hätten ersetzt werden können. Angaben zum Umfang der ersetzten Mengen, deren Herkunft und den Folgen der Ersatzbeschaffung für den für Deutschland maßgeblichen europäischen Gasmarkt enthält die Antwort nicht. Die weitere Eskalation im Nahen Osten im September 2026 (www.welt.de/wirt schaft/article6aa6c5ab181cb962d488e133/spannungen-im-nahen-osten- angriffauf-saudische-pipeline-verschaerft-die-weltweite-oelknappheit.html) und die damit verbundenen zusätzlichen Risiken für Energieexport- und Transportwege werfen darüber hinaus bei den Fragestellern die Frage auf, ob die bisherigen Annahmen der Bundesregierung zur Verfügbarkeit und Beschaffung von Flüssigerdgas für den Winter 2026/2027 weiterhin Bestand haben. So wurde die East-West Crude Oil Pipeline von Angriffen getroffen, ähnliche Angriffe auf die parallel verlaufende East-West Gas Pipeline könnten das Angebot an LNG auf dem Weltmarkt noch weiter einschränken. Hinzu kommt die zunehmende Gefährdung der Seewege durch das Bab al-Mandab aufgrund des Vorrückens der Huthi-Milizen in Jemen (www.tagesspiegel.de/internationales/huthis-kontr ollieren-meerenge-bab-al-mandab-haben-die-saudis-und-die-usa-die-gefahr-fals ch-eingeschatzt-16048955.html). Für die Beurteilung der Versorgungssicherheit ist nach Auffassung der Fragesteller nicht allein der prozentuale Speicherfüllstand maßgeblich. Entscheidend sind das tatsächlich verfügbare Arbeitsgasvolumen, die Ausspeicherleistung, die verfügbaren Pipeline- und Flüssigerdgasimporte, der Umfang bereits abgesicherter Lieferungen, die Importinfrastruktur sowie Verbrauch und Temperaturverlauf. Dies gilt in besonderem Maße für den Spätwinter 2027, wenn niedrige Speicherstände mit einer länger anhaltenden Kälteperiode oder einer verminderten Verfügbarkeit zusätzlicher Importe zusammentreffen können. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie hoch sind nach dem jüngsten der Bundesregierung vorliegenden Daten der Gesamtfüllstand der deutschen Erdgasspeicher, das darin enthaltene Arbeitsgasvolumen in Terawattstunden und Milliarden Kubikmetern, die technisch nutzbare Arbeitsgasmenge sowie die bei diesem Füllstand verfügbare maximale Ausspeicherleistung pro Tag?  2. Mit welchen Gesamtfüllständen und Arbeitsgasmengen der deutschen Erdgasspeicher rechnet die Bundesregierung nach ihrer aktuellen Prognose zum 1. November und 1. Dezember 2026 sowie zum 1. Januar, 1. Februar, 1. März und 1. April 2027?  3. Welche quantitativen Annahmen zu Speicherständen, Pipelineimporten, Flüssigerdgasimporten, Gasverbrauch, Temperaturverlauf und verfügbaren Importkapazitäten liegen der Einschätzung der Bundesregierung zugrunde, dass für die Annahme einer Versorgungskrise im Winter 2026/2027 aktuell kein Anlass besteht?  4. Welche Entwicklung der deutschen Gasversorgung ergibt sich nach den der Bundesregierung vorliegenden Berechnungen für einen Winter mit durchschnittlichem Temperaturverlauf, und welche Annahmen zu Temperatur beziehungsweise Referenzperiode, Gesamtverbrauch, Gesamtimporten und Speicherentnahmen liegen diesem Szenario zugrunde (bitte die daraus resultierenden Speicherfüllstände zum 1. Februar, 1. März und 1. April 2027 in Terawattstunden und Prozent angeben)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.  5. Welche Entwicklung der deutschen Gasversorgung ergibt sich nach den der Bundesregierung vorliegenden Berechnungen für einen kalten Winter, und anhand welcher meteorologischen oder statistischen Kriterien definiert die Bundesregierung dieses Szenario (bitte den erwarteten Gesamtverbrauch, die Gesamtimporte, die Speicherentnahmen sowie die daraus resultierenden Speicherfüllstände zum 1. Februar, 1. März und 1. April 2027 in Terawattstunden und Prozent angeben)?  6. Welche Entwicklung der deutschen Gasversorgung ergibt sich nach den der Bundesregierung vorliegenden Berechnungen für einen sehr kalten oder außergewöhnlich lang andauernden Winter, und ab welchem Zeitpunkt wäre in diesem Szenario eine zusätzliche Reduzierung des Gasverbrauchs erforderlich, um physische Lieferunterbrechungen zu vermeiden (bitte die Temperaturannahme und den erforderlichen Umfang der Verbrauchsreduktion in Gigawattstunden pro Tag und Prozent des erwarteten Tagesverbrauchs angeben)?  7. Welche aggregierten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welcher Anteil des für den Zeitraum vom 1. Oktober 2026 bis zum 30. April 2027 erwarteten deutschen Gasbedarfs bereits durch vertraglich abgesicherte Pipeline- oder Flüssigerdgaslieferungen gedeckt ist und welcher Anteil kurzfristig oder am Spotmarkt beschafft werden muss (bitte jeweils in Terawattstunden, Milliarden Kubikmetern und Prozent des erwarteten Bedarfs angeben. Sofern der Bundesregierung kein vollständiger Überblick über vertraglich abgesicherte Mengen vorliegt, bitte angeben, welche Mengenannahmen sie ihrer Bewertung der Versorgungssicherheit stattdessen zugrunde legt)?  8. Welche maximale Regasifizierungs- und Einspeisekapazität steht an den einzelnen deutschen Flüssigerdgasterminals im Zeitraum vom 1. Oktober 2026 bis zum 30. April 2027 technisch zur Verfügung, und welcher Anteil dieser Kapazität ist nach Kenntnis der Bundesregierung durch gebuchte Terminalkapazitäten sowie durch bereits fest nominierte oder vertraglich abgesicherte Flüssigerdgasanlandungen unterlegt (bitte für jedes Terminal in Terawattstunden und Prozent der technischen Kapazität angeben)?  9. Welcher Gasmenge in Terawattstunden und Milliarden Kubikmetern entsprach nach Kenntnis der Bundesregierung der auf Bundestagsdrucksache 21/7879 genannte Anteil der Golfregion von 3,8 Prozent an den Gasimporten der Europäischen Union vor der Blockade der Straße von Hormus, und aus welchen Herkunftsstaaten beziehungsweise über welche Importwege wurden die nach Angaben der Bundesregierung ersetzten Mengen ihrer Kenntnis nach beschafft? 10. Welcher Anteil der für die Versorgung Deutschlands im Winter 2026/2027 in der Lagebewertung der Bundesregierung zugrunde gelegten Flüssigerdgasmengen ist nach Kenntnis der Bundesregierung durch längerfristige Lieferbindungen abgesichert und welcher Anteil unterliegt einer kurzfristigen Preis- und Mengenallokation auf dem internationalen Flüssigerdgasmarkt (bitte in Terawattstunden und Prozent angeben; sofern hierzu keine vollständigen Vertragsdaten vorliegen, bitte die für die Lagebewertung verwendeten Annahmen angeben)? 11. Welche Auswirkungen auf Produktion und Bruttowertschöpfung der gasintensiven Industrie ergeben sich nach den der Bundesregierung vorliegenden Berechnungen bei während der Heizperiode anhaltenden Großhandelspreisen für Erdgas von durchschnittlich 75 Euro, 100 Euro und 150 Euro je Megawattstunde (bitte nach Wirtschaftszweigen aufschlüsseln. Sofern für einzelne Preisszenarien keine Berechnungen vorliegen, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. bitte angeben, für welche Gaspreisszenarien die Bundesregierung entsprechende Berechnungen vorgenommen hat)? 12. Welcher Anteil des Rückgangs des industriellen Erdgasverbrauchs seit dem Jahr 2021 ist nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen auf Effizienzsteigerungen und welcher Anteil auf Produktionsrückgänge, zeitweise oder dauerhafte Produktionsstilllegungen oder Produktionsverlagerungen zurückzuführen (bitte soweit möglich in Terawattstunden und Prozent aufschlüsseln. Sofern eine quantitative Abgrenzung nicht vorgenommen wird, bitte die Gründe hierfür angeben)? 13. Welche quantitativen Indikatoren, Wertebereiche und Prognosegrößen berücksichtigen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und die Bundesnetzagentur bei der Bewertung, ob die Voraussetzungen für einen Übergang von der Frühwarnstufe in die Alarmstufe oder die Notfallstufe des Notfallplans Gas vorliegen (bitte nach Speicherfüllstand, verfügbaren Importmengen, Gasverbrauch, Temperaturentwicklung und Deckungsverhältnis von Angebot und Nachfrage angeben; sofern für einzelne Indikatoren keine quantitativen Schwellen oder Wertebereiche festgelegt sind, bitte die Gründe hierfür angeben)? 14. Welche Maßnahmen sind nach aktuellem Stand für den Fall vorbereitet, dass die am Markt verfügbaren Gaslieferungen im Winter 2026/2027 nicht ausreichen, um die Gasnachfrage zu decken, und welche tatsächlichen Voraussetzungen müssen jeweils vorliegen, damit die Bundesregierung, die Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler oder der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe diese Maßnahmen einsetzen können (bitte nach Maßnahme und Rechtsgrundlage aufschlüsseln)? 15. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung im Szenario eines außergewöhnlich langen und kalten Winters 2026/2027 durch die Beschaffung von Gas durch die THE, und wie sollen diese Kosten beglichen werden, aus dem Bundeshaushalt bzw. vom Steuerzahler oder per Umlage von Gasverbrauchern oder beiden Gruppen? 16. Welche Ergebnisse haben seit dem 1. Juli 2026 durch die Bundesregierung, die Bundesnetzagentur oder in deren Auftrag durchgeführte Stresstests für den Zeitraum Februar bis April 2027 für ein kombiniertes Szenario aus einem sehr kalten oder lang andauernden Winter, gegenüber dem jeweils zugrunde gelegten Basisszenario verminderten Pipelineimporten und eingeschränkter Verfügbarkeit von Flüssigerdgas ergeben (bitte den niedrigsten errechneten Speicherfüllstand, den frühesten errechneten kritischen Zeitpunkt und den zur Vermeidung physischer Lieferunterbrechungen erforderlichen Umfang einer Verbrauchsreduktion angeben. Sofern seit dem 1. Juli 2026 kein solcher kombinierter Stresstest durchgeführt wurde, bitte die Gründe hierfür angeben)? 17. Hat die Bundesregierung ihre Bewertung der Sicherheit der deutschen Erdgasversorgung für den Winter 2026/2027 aufgrund der weiteren Eskalation im Nahen Osten im September 2026 und der damit verbundenen zusätzlichen Risiken für Energieexport- und Transportwege aktualisiert, und wenn ja, welche Annahmen zur Verfügbarkeit, zum Transport und zur Beschaffung von Flüssigerdgas wurden gegenüber der vorherigen Bewertung verändert, und wenn nein, aus welchen Gründen wurde eine Aktualisierung nicht vorgenommen? 18. Welche Auswirkungen auf die für Deutschland im Zeitraum vom 1. Oktober 2026 bis zum 30. April 2027 zugrunde gelegte Verfügbarkeit von Flüssigerdgas erwartet die Bundesregierung für den Fall, dass Einschränkungen des Schiffsverkehrs durch die Straße von Hormus fortbestehen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. und gleichzeitig weitere Störungen wichtiger Transportwege im Roten Meer einschließlich des Bab al-Mandab eintreten (bitte die gegenüber dem Basisszenario ausfallende oder zusätzlich zu beschaffende Gasmenge in Terawattstunden sowie die hierfür in der Versorgungssicherheitsbewertung unterstellten Ersatzbeschaffungsmöglichkeiten angeben)? Berlin, den 25. September 2029 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.

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