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Deutsches Staatsgold vollständig nach Deutschland holen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4739)

dip / drucksache 29.06.2026 · WP 21 · 21/6782 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Deutsches Staatsgold vollständig nach Deutschland holen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4739) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6782 21. Wahlperiode 29.06.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Boehringer, Kay Gottschalk, Torben Braga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4739 – Deutsches Staatsgold vollständig nach Deutschland holen A. Problem Die Fraktion der AfD sieht ein strategisches Risiko darin, dass knapp die Hälfte der deutschen Goldreserven weiterhin im Ausland gelagert wird, obwohl Gold als wichtiger Bestandteil der finanziellen und währungspolitischen Sicherheit Deutschlands betrachtet wird. Aufgrund geopolitischer Unsicherheiten, möglicher Sanktionen sowie rechtlicher und politischer Zugriffsrisiken argumentiert sie, dass die jederzeitige Verfügbarkeit des Goldes nur durch eine vollständige Lagerung in Deutschland gewährleistet werden könne. Zudem werde die bisherige Begründung für die Auslandslagerung als überholt angesehen, da sich die internationalen Währungs- und Finanzstrukturen seit dem Ende des Bretton- Woods-Systems grundlegend verändert hätten. B. Lösung Der Antrag der Fraktion der AfD sieht vor, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordert, 1. gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank einen verbindlichen Zeitplan für die Heimholung sämtlicher deutscher Auslandsgoldreserven zu erarbeiten und zeitnah umzusetzen – also für die derzeit ca. 1 236 Tonnen bei der Fed New York und die 404 Tonnen bei der BoE (London); 2. sicherzustellen, dass die Lagerung der Goldreserve zukünftig ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt, um für Deutschland die Option einer (teilweisen) Golddeckung einer künftig möglicherweise wieder nationalen Währung post Euro zu erhalten; 3. einen jährlichen Bericht der Deutschen Bundesbank an den Deutschen Bundestag über Bestand, Lagerorte, vollständige Barrennummern und deren Feingewichte, ggf. Transaktionen oder Verleihungen sowie über die Bewertungsentwicklung der deutschen Goldreserve vorzulegen; 4. sich auf EU-Ebene mit Nachdruck gegen jegliche Einbeziehung nationaler Goldreserven in europäische Haftungs- oder Vergemeinschaftungsmechanismen auszusprechen; 5. mit der Bundesbank zu vereinbaren, die deutsche Bevölkerung transparent über den Umfang, den Standort und die Sicherheit der Goldreserven zu informieren, um das Vertrauen in die Stabilität der deutschen Währungspolitik zu stärken; 6. darauf hinzuwirken, die Eigentumsfrage am deutschen Gold auch gegenüber der EZB rechtsverbindlich und dauerhaft zu klären: getrennt nach dem deutschen Hauptbestand seit 1951/1967 von derzeit ca. 3 350 Tonnen und den 1999 vorläufig an die EZB zu deren initialer Goldkapitalisierung überschriebenen Tonnagen; 7. die Herbeiführung eines verfassungsrechtlich abzusichernden bilanziellen Sonderstatus des treuhänderisch in der Bundesbank-Bilanz gehaltenen Bürgergolds zu realisieren. Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Der Antrag diskutiert keine Alternativen. D. Kosten Der Antrag diskutiert keine Kosten. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/4739 abzulehnen. Berlin, den 24. Juni 2026 Der Finanzausschuss Christian Görke Amtierender Vorsitzender Kay Gottschalk Berichterstatter Bericht des Abgeordneten Kay Gottschalk I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/4739 in seiner 64. Sitzung am 18. März 2026 dem Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Haushaltsausschuss und dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Der Antrag der Fraktion der AfD sieht vor, dass der Deutsche Bundestag I. die Problematik der Lagerung von knapp der Hälfte der deutschen Goldreserven im Ausland wie im Antrag beschrieben feststellt und II. die Bundesregierung auffordert, 1. gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank einen verbindlichen Zeitplan für die Heimholung sämtlicher deutscher Auslandsgoldreserven zu erarbeiten und zeitnah umzusetzen – also für die derzeit ca. 1 236 Tonnen bei der Fed New York und die 404 Tonnen bei der BoE (London); 2. sicherzustellen, dass die Lagerung der Goldreserve zukünftig ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt, um für Deutschland die Option einer (teilweisen) Golddeckung einer künftig möglicherweise wieder nationalen Währung post Euro zu erhalten; 3. einen jährlichen Bericht der Deutschen Bundesbank an den Deutschen Bundestag über Bestand, Lagerorte, vollständige Barrennummern und deren Feingewichte, ggf. Transaktionen oder Verleihungen sowie über die Bewertungsentwicklung der deutschen Goldreserve vorzulegen; 4. sich auf EU-Ebene mit Nachdruck gegen jegliche Einbeziehung nationaler Goldreserven in europäische Haftungs- oder Vergemeinschaftungsmechanismen auszusprechen; 5. mit der Bundesbank zu vereinbaren, die deutsche Bevölkerung transparent über den Umfang, den Standort und die Sicherheit der Goldreserven zu informieren, um das Vertrauen in die Stabilität der deutschen Währungspolitik zu stärken; 6. darauf hinzuwirken, die Eigentumsfrage am deutschen Gold auch gegenüber der EZB rechtsverbindlich und dauerhaft zu klären: getrennt nach dem deutschen Hauptbestand seit 1951/1967 von derzeit ca. 3 350 Tonnen und den 1999 vorläufig an die EZB zu deren initialer Goldkapitalisierung überschriebenen Tonnagen; 7. die Herbeiführung eines verfassungsrechtlich abzusichernden bilanziellen Sonderstatus des treuhänderisch in der Bundesbank-Bilanz gehaltenen Bürgergolds zu realisieren. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 41. Sitzung am 24. Juni 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Antrag in seiner 27. Sitzung am 24. Juni 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/4739 in seiner 38. Sitzung am 24. Juni 2026 erstmalig und abschließend beraten. Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/4739. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD lehnten den Antrag der Fraktion der AfD ab. Bei dem Antrag handele es sich um einen populistischen Vorstoß, der darauf abziele, Verunsicherung in der Bevölkerung zu erzeugen. Sie wiesen darauf hin, dass die Goldbestände der Deutschen Bundesbank Teil der staatlichen Währungsreserven Deutschlands seien und von der Deutschen Bundesbank im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland verwaltet würden. Die Bestände seien in den 1950er- und 1960er-Jahren im Rahmen des Bretton-Woods-Systems entstanden, bei dem Länder mit Außenhandelsdefiziten Gold an Überschussländer hätten übertragen müssen. Deutschland habe 1968 mit 4 034 Tonnen seinen Höchststand an Goldreserven erreicht. Gold diene als Vertrauensanker für die Währung, als Schutz gegen Währungs- und Staatsrisiken sowie zur Diversifizierung der Währungsreserven. Zudem stelle es eine weltweit akzeptierte Krisenreserve dar. Der aktuelle Bestand von rund 3 350 Tonnen habe Ende 2025 einen geschätzten Marktwert von knapp 400 Milliarden Euro gehabt. Bereits 1 710 Tonnen – beziehungsweise über 50 Prozent der Goldreserven – lagerten in der Zentrale der Deutschen Bundesbank. Weitere 37 Prozent befänden sich bei der Federal Reserve in New York. Die Vorstellung, dass diese Bestände unterschlagen oder gestohlen werden könnten, sei unrealistisch. Die Lagerung von Goldreserven in New York und London habe historische Gründe und sei weiterhin sinnvoll, da sich dort die wichtigsten Gold- und Derivatemärkte befänden. Diese Handelsplätze seien für den internationalen Goldhandel von zentraler Bedeutung. Insbesondere London sei ein bedeutender Umschlagplatz. Daher müsse das Gold dort nicht nur weiterhin gelagert werden, sondern könne im Bedarfsfall auch schnell gehandelt werden. Darüber hinaus sei eine vollständige Rückführung der Bestände nach Deutschland aufgrund logistischer und sicherheitstechnischer Herausforderungen nicht ohne weiteres möglich. Die Forderung der Fraktion der AfD, die Eigentumsfrage des deutschen Goldes gegenüber der Europäischen Zentralbank rechtsverbindlich zu klären, werteten die Koalitionsfraktionen als einen Ausdruck von Misstrauen gegenüber den internationalen Partnern Deutschlands. Die Darstellung, Deutschland könne durch die Europäische Union benachteiligt werden, entspreche nicht den tatsächlichen Vorteilen, die Deutschland aus der EU und der gemeinsamen Währung ziehe. Die Koalitionsfraktionen wiesen auch die von der Fraktion der AfD angesprochene Möglichkeit einer goldgedeckten nationalen Währung nach einem möglichen Ende des Euro zurück. Eine Rückkehr zu einer nationalen und goldgedeckten Währung berge nach ihrer Einschätzung erhebliche wirtschaftliche Nachteile, darunter eine starke Aufwertung der Währung, Rückgänge im Export, Deflationsdruck, steigende Arbeitslosigkeit, wirtschaftliche Krisen und geringere Liquidität im Finanzsektor. Der Antrag der Fraktion der AfD sei insgesamt wirtschaftspolitisch verfehlt und daher abzulehnen. Die Fraktion der AfD betonte, dass nationale Souveränität voraussetze, die Goldreserven vollständig im eigenen Land zu lagern. Zwar sei das Verhältnis zur US-Regierung derzeit ausgewogen, dennoch sei ein gewisses Maß an Misstrauen gegenüber jeder Regierung angebracht. Staaten verfolgten zwar häufig gemeinsame Interessen, dauerhafte Freundschaften zwischen ihnen seien jedoch nicht selbstverständlich. Hinsichtlich der Verteilung der Goldbestände erklärte die Fraktion der AfD, dass über die tatsächlichen Bestände unterschiedliche Auffassungen bestünden. Vor dem Hintergrund moderner Handelsinstrumente und der heutigen Möglichkeiten des schnellen Kapitaltransfers sei eine Lagerung großer Teile der Reserven im Ausland aus ihrer Sicht nicht mehr erforderlich. Zwar räumte die Fraktion der AfD ein, dass eine Rückführung der Goldbestände physisch aufwendig wäre, dennoch sei die vollständige Lagerung in Deutschland Ausdruck nationaler Souveränität und verringere potenzielle Abhängigkeiten. Die Debatten über Zölle und andere internationale Konflikte hätten gezeigt, dass Staaten erpressbar sein könnten. Deutsche Interessen könnten daher nur gewahrt werden, wenn solche Abhängigkeiten vermieden würden. Die Fraktion der AfD halte an ihrer Forderung fest, die Goldbestände nach Deutschland zurückzuholen und deren Umfang zu überprüfen. In Fachpublikationen würden Zweifel an den offiziellen Bestandsangaben geäußert. Der Antrag sei Ausdruck des Anspruchs der Fraktion der AfD, deutsche Souveränität zu stärken und sichtbar zu machen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, dass die Goldreserven ein wichtiger Stabilitäts- und Vertrauensanker seien. Angesichts aktueller geopolitischer Entwicklungen und der Politik von US-Präsident Donald Trump sei eine kritische Auseinandersetzung mit der Lagerung der Reserven sinnvoll. Gleichzeitig sehe man die bestehende Risikostreuung als sachgerecht an. Historisch betrachtet sei es sinnvoll, die Goldreserven nicht an einem einzigen Ort zu konzentrieren, sondern auf verschiedene Standorte und Währungsräume zu verteilen. Daher lehne die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine vollständige Rückführung der im Ausland gelagerten Bestände ab, da dies ein erhebliches Konzentrationsrisiko schaffen würde. Darüber hinaus verwies sie auf die praktischen Herausforderungen eines solchen Transports. Kritisch bewertete die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die von der Fraktion der AfD angesprochene Möglichkeit einer goldgedeckten nationalen Währung nach einem Euro-Austritt. Deutschland habe als exportorientierte Volkswirtschaft erheblich von der Währungsunion profitiert. Ein Austritt aus dem Euro und der EU würde zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteile für Deutschland führen, darunter eine Aufwertung der Währung, neue Handelshemmnisse und Belastungen für Unternehmen. Ferner weise man den Vorwurf mangelnder Transparenz der Deutschen Bundesbank zurück. Diese veröffentliche jährlich eine detaillierte Goldbarrenliste mit umfangreichen Angaben zu den Beständen. Der Deutschen Bundesbank könne daher nicht vorgeworfen werden, die Öffentlichkeit unzureichend zu informieren. Der Antrag der Fraktion der AfD sei insgesamt als nicht seriös zu bewerten und daher abzulehnen. Auch die Fraktion Die Linke lehnte den Antrag ab. Der Fokus der Fraktion der AfD auf die Goldreserven beruhe auf einem volkswirtschaftlich überholten Verständnis. Sowohl Ökonomen als auch die Deutsche Bundesbank hätten vor den Risiken einer starren Golddeckung für Wohlstand, Beschäftigung und staatliche Handlungsfähigkeit gewarnt. Berlin, den 24. Juni 2026 Kay Gottschalk Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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