Schriftliche Frage 4 von Peter Boehringer (AfD): Welche umfassende Kenntnis hat die Bundesregierung von der Bilanz der Bundesbank (Stand: 31. Dezember 2024) vor dem Hintergrund, dass die Bu…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 4 von Peter Boehringer (AfD): Welche umfassende Kenntnis hat die Bundesregierung von der Bilanz der Bundesbank (Stand: 31. Dezember 2024) vor dem Hintergrund, dass die Bu…
Frage 4 (Peter Boehringer, AfD):
Welche umfassende Kenntnis hat die Bundesregierung von der Bilanz der Bundesbank (Stand: 31. Dezember 2024) vor dem Hintergrund, dass die Bundesbank im Zusammenhang zwar Barrenlisten der von ihr treuhänderisch gehaltenen Goldbestände in Frankfurt und im Ausland (New York Federal Reserve und Bank of England) veröffentlicht, diese auch in der Bilanz mit etwa 3.361 Tonnen Gold, davon ca. 1.716 in Frankfurt, 1.240 in New York und 406 in London angibt (www.bundesbank.de/resource/blob/743058/2cb2 c9787c26c63f02875af537397e64/472B63F073F0 71307366337C94F8C870/goldbarrenliste-dat a.pdf)), deren Bilanzwert über 270 Mrd. Euro beträgt und ohne die die Bundesbank inzwischen in mehrfacher Höhe des Eigenkapitals überschuldet wäre (vgl. www.bundesbank.de/de/presse/reden/j ahresabschluss-2024-951876#tar-2, in Punkt 2 „Bilanz“), und hat vor diesem Hintergrund die Bundesregierung Kenntnis von der Absicht der Bundesbank, substanzielle Mengen der deutschen Goldreserve mit einem aktuellen Marktwert von über 150 Mrd. Euro nicht eindeutig nachvollziehbar mit vollen, ungekürzten Barrennummernlisten samt Herstellerangaben und Gussdatum, also nicht nur sogenannten Inventarnummernlisten, zu inventarisieren oder zu auditieren, und wenn ja, gibt es hierzu einen Austausch zwischen Bundesregierung und Bundesbank, und wenn ja, in welcher Form?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 28. Mai 2025:
Die Goldreserven, nach denen Sie fragen, gehören zu den Währungsreserven. Nach Artikel 127 Absatz 2, 3. Anstrich des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und nach § 3 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG) obliegt die Haltung und Verwaltung der deutschen Währungsreserven der Deutschen Bundesbank. Den Jahresabschluss stellt der Vorstand der Deutschen Bundesbank nach § 26 Absatz 3 BBankG auf. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Deutsche Bundesbank nach Artikel 130 AEUV und nach § 12 BBankG von Weisungen der Bundesregierung unabhängig. Die Bundesregierung hat den Jahresabschluss 2024 der Deutschen Bundesbank, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss der Deutschen Bundesbank ist von einem – im Einvernehmen mit dem Bundesrechnungshof bestellten – Wirtschaftsprüfer geprüft worden. Der unabhängige Wirtschaftsprüfer hat in seinem Bestätigungsvermerk vom 18. Februar 2025 uneingeschränkt bestätigt, dass der Jahresabschluss 2024 der Deutschen Bundesbank in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften und den vom Vorstand beschlossenen „Grundsätzen zur Rechnungslegung der Deutschen Bundesbank“ entspricht und unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Erläuterungen zum Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Für die Bundesregierung bestehen daher keine Zweifel, dass der Jahresabschluss 2024 der Deutschen Bundesbank auch in Bezug auf die Währungsreserven ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage vermittelt. Der Deutsche Bundestag erhält ebenfalls den Jahresabschluss der Deutschen Bundesbank sowie den Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers. Zudem prüft der Bundesrechnungshof den Jahresabschluss der Deutschen Bundesbank und berichtet nach § 26 Absatz 6 BBankG dem Deutschen Bundestag. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages, in dem alle Fraktionen vertreten sind, behandelt den Jahresabschluss der Deutschen Bundesbank und die jeweiligen Berichte in seinen Sitzungen.
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