polradar

Mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche und Arbeitsweise der Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" (Antwort zu Drs. 21/4788)

dip / drucksache 02.04.2026 · WP 21 · 21/5188 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche und Arbeitsweise der Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" (Antwort zu Drs. 21/4788) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5188 21. Wahlperiode 02.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Nicole Gohlke, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/4788 – Mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche und Arbeitsweise der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren wird in der Politik, Wissenschaft und Gesellschaft aktuell kontrovers diskutiert. Während Australien bereits ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige umgesetzt hat, wird ein solches Vorhaben in einigen europäischen Ländern derzeit kontrovers diskutiert oder bereits aktiv geplant. Auch in Deutschland wird die Frage nach geeigneten regulatorischen Maßnahmen intensiv erörtert. Im Zusammenhang mit einem möglichen Social-Media-Verbot für Kinder unter 16 Jahren stellen sich grundlegende Fragen hinsichtlich Jugendmedienschutz, psychischer Gesundheit, Datenschutz, Bildungsauftrag sowie der Verantwortung von Plattformbetreibern. Zugleich ist die Bedeutung von Teilhabe, Meinungsfreiheit und sozialer Interaktion für junge Menschen angemessen zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung im Herbst 2025 die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ einberufen. In dieser Kommission sollen bis zum Sommer 2026 Strategien für den Kinder- und Jugendmedienschutz entwickelt sowie konkrete Handlungsempfehlungen für den Bund, die Länder und Zivilgesellschaft erarbeitet werden. Beraten wird die Kommission hierbei von den Ländern, der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), dem Beauftragten für Sucht- und Drogenfragen, dem Beauftragten für Kultur und Medien, von Akteuren aus den betroffenen Themenbereichen, der Zivilgesellschaft und der Rundfunkkommission der Länder. Es ist außerdem eine Jugendbeteiligung vorgesehen. Nachdem sich nun bereits Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien, Bundeskanzler Friedrich Merz, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig und Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil für ein Social-Media-Verbot in den Medien ausgesprochen haben, stellt sich der fragestellenden Fraktion die Frage, inwieweit die einberufene Kommission überhaupt noch ergebnisoffen tagen kann. Außerdem entsteht für die Fragestellenden der Eindruck, dass durch die Äuße- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 1. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. rungen der Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter die Arbeit der Kommission delegitimiert wird.  1. Wie wurde die regionale Verteilung der Workshops zur Beteiligung Jugendlicher im Rahmen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ ausgewählt? Um die Perspektive von Kindern und Jugendlichen in die Arbeit der Expertenkommission einfließen zu lassen, finden unter anderem bundesweit sechs Workshops statt. Ziel dabei ist es, verschiedene Regionen des Landes abzudecken sowie Kindern und Jugendlichen aus dem ländlichen Raum die Möglichkeit zu geben, an den Veranstaltungen teilzunehmen. a) Welche Kriterien wurden hier berücksichtigt? Um eine breite regionale Abdeckung zu erreichen, wurden Kooperationspartner aus verschiedenen Landesteilen für eine Zusammenarbeit angefragt. Dabei wird angestrebt, die Mehrzahl der Workshops in Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnenden zu organisieren und durchzuführen. Durch die unterschiedliche Zusammensetzung der Kooperationspartner (Bürgermedien, Bildungsträger, Hilfs- und Rettungsdienste, Sportvereine, Bibliotheken, Kulturzentren, Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendringe, Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie) soll gewährleistet werden, dass junge Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen erreicht werden können. b) Nach welchen Kriterien wurden die Jugendlichen ausgewählt? Die Workshops werden über die Kooperationspartner vor Ort beworben. Die Anmeldung steht allen Kindern und Jugendlichen zwischen dem 12. und 17. Lebensjahr offen. Eine spezifische Auswahl findet nicht statt. Lediglich die Kapazitätsgrenze kann ein Grund für die Begrenzung der Teilnahme sein. c) Wie viele Jugendliche in welchen Altersgruppen haben an den bereits vergangenen Workshops teilgenommen? Am ersten Workshop nahmen zwölf Kinder und Jugendliche im Alter von zwölf bis 17 Jahren teil, am zweiten Workshop 13 Kinder und Jugendliche. d) Wie viele Jugendliche mit Beeinträchtigung haben an den vergangenen Terminen teilgenommen, und wie viele werden an den zukünftigen Terminen teilnehmen? Daten zu Beeinträchtigungen von Teilnehmenden werden nicht erhoben. e) Wie werden die Ergebnisse der Workshops in die Arbeit der Expertenkommission und in die Empfehlungen an die Bundesregierung aufgenommen? Die Ergebnisse der einzelnen Workshops werden jeweils in einer Kurzdokumentation festgehalten und den Mitgliedern der Expertenkommission zur Verfügung gestellt. Nach Möglichkeit nimmt ein Mitglied zeitweise an einem Workshop teil. Nach Abschluss aller Workshops werden die Gesamtergebnisse in einem Abschlussbericht zusammengefasst, eingeordnet und mit konkreten Empfehlungen der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen der Expertenkommission übermittelt.  2. Was sind die Ergebnisse des Expertenhearings der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt – Perspektiven von Kindern und Jugendlichen “ (siehe Schriftliche Frage 121 der Abgeordneten Heidi Reichinnek auf Bundestagsdrucksache 21/4006), und wo werden diese veröffentlicht? a) Welche Sachverständigen waren geladen? Die Fragen 2 und 2a werden zusammen beantwortet. Eine Liste der geladenen Sachverständigen sowie die eingereichten Stellungnahmen werden auf der Website des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) eingestellt, sobald der Endbericht der Expertenkommission veröffentlich wird. b) Werden die schriftlichen Stellungnahmen veröffentlicht, wenn ja, wo, und wenn nein, warum nicht? Die Hearings sind nicht öffentlich. Die Ergebnisse und Erkenntnisse fließen in den Endbericht der Expertenkommission ein.  3. Was sind die Ergebnisse des Expertenhearings der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt – Technischer Jugendmedienschutz, Plattformgestaltung und Verantwortung digitaler Dienste“ vom 13. Februar 2026, und wo werden diese veröffentlicht? a) Welche Sachverständigen waren geladen? b) Werden die schriftlichen Stellungnahmen veröffentlicht, wenn ja, wo, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 3 bis 3b werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 2a und 2b wird verwiesen.  4. Wann finden die weiteren Expertenhearings statt, und welche weiteren inhaltlichen Schwerpunkte sind hierbei nach aktuellem Stand eingeplant? Die Expertenkommission führt zwischen Februar und Mai 2026 insgesamt sechs Hearings durch: • Hearing 1: Perspektiven von Kindern und Jugendlichen • Hearing 2: Technischer Jugendmedienschutz, Plattformgestaltung und Verantwortung digitaler Dienste • Hearing 3: Praxisperspektiven von Eltern, Pädagogik, Jugendhilfe, Polizei und Justiz • Hearing 4: Internationale Perspektiven und EU-Entwicklungen • Hearing 5: Medizinische, psychologische und präventive Perspektiven • Hearing 6: Digitale Zukunft junger Menschen – Innovation, Teilhabe und Schutz.  5. In welcher Form werden die Handlungsempfehlungen der Kommission im Sommer 2026 veröffentlicht? Die Handlungsempfehlungen der Expertenkommission werden digital auf der Website des BMBFSFJ veröffentlicht.  6. Wie begründet die Bundesregierung, dass Vertreter der Kinder- und Jugendhilfe nicht Teil der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ sind? Die unabhängige Expertenkommission ist vornehmlich wissenschaftlich besetzt. Für die Kinder- und Jugendhilfe zentrale Bereiche sind dabei abgebildet. Die Expertise der Fachpraxis wird über die verschiedenen Hearings und eingereichten Stellungnahmen kontinuierlich einbezogen.  7. Wie begründet die Bundesregierung, dass Vertreter der Jugendverbände nicht Teil der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ sind?  8. Wie wurden die Qualitätsstandards für die Jugendbeteiligung bei der Besetzung und Konzeptualisierung der Kommission berücksichtigt? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen werden über begleitende Beteiligungs- und Dialogformate in den Arbeitsprozess einbezogen, sodass ihre Sichtweisen angemessen berücksichtigt werden. Es bestehen somit Beteiligungsmöglichkeiten, die über die Benennung eines einzelnen, nicht repräsentativen Mitglieds hinausgehen. Die Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung des BMBFSFJ werden bei der Konzeption und Durchführung der Formate berücksichtigt.  9. Wann hat der Länderbeirat der Kommission seine Arbeit aufgenommen? a) Wie oft hat er bisher getagt? b) Was sind die Ergebnisse seiner bisherigen Arbeit? Die Fragen 9a und Nr. 9b werden zusammen beantwortet. Die Expertenkommission wird in beobachtender Rolle begleitet von Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Bundesressorts und der Länder (Bildungsministerkonferenz, Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder, Rundfunkkommission) sowie von Bundesbeauftragten. Sie nehmen an den Plenarsitzungen und an den Hearings der Expertenkommission teil. Sie bilden kein eigenes Gremium, ein Länderbeirat im Sinne der Fragestellung existiert nicht. 10. Was sind die Ergebnisse der Veranstaltung „Blick zurück und nach vorn – wie weiter mit Kinder- und Jugendbeteiligung auf Bundesebene?“ vom 21. bis 23. November 2025 (siehe Schriftliche Frage 121 der Abgeordneten Heidi Reichinnek auf Bundestagsdrucksache 21/4006), und wo werden sie veröffentlicht? Bei der Veranstaltung „Blick zurück und nach vorn – wie weiter mit Kinder- und Jugendbeteiligung auf Bundesebene?“ handelte es sich um ein Beteiligungsformat des BMBFSFJ mit ca. 70 jungen Menschen. Vom 21. bis 23. November 2025 konnten sich die Teilnehmenden zu unterschiedlichen Themen des BMBFSFJ insbesondere mit Bezug zu Kinder- und Jugendbeteiligung beratend einbringen. Die Erkenntnisse aus den Workshops sind in die Vorhabenplanung mit Bezug zu Kinder- und Jugendbeteiligung, u. a. zum Nationalen Kinder- und Jugendgipfel, eingeflossen. Die Teilnehmenden wurden im Nachgang per E-Mail über den Stand informiert. An dem Workshop „Sicher online unterwegs – eure Perspektiven auf den digitalen Raum“ im Rahmen der Veranstaltung haben auch die Vorsitzenden der Expertenkommission zeitweise teilgenommen. Die konkreten Erfahrungen der Teilnehmenden wurden in anonymisierter Form zu Szenarien fortentwickelt, welche als Arbeitsgrundlage in den Workshops der Kinder- und Jugendbeteiligung zur Anwendung kommen. 11. Wie begründet die Bundesregierung die Position der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Bezug auf mögliche Social-Media-Verbote, obwohl die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“, die sie in ihre Ergebnisfindung einbeziehen möchte, noch keine Ergebnisse präsentiert hat (vgl. www.zei t.de/politik/deutschland/2026-02/social-media-verbot-karin-prien-verbra ucherzentrale-kommission-gxe)? 12. Wie kommt Bundesbildungsministerin Karin Prien zu der Annahme, dass eine zukünftige Lösung eine „Kombination zwischen Verboten, Altersverifikation und einem deutlich verbesserten Kinder- und Jugendmedienschutz“ (www.deutschlandfunk.de/social-media-verbot-fuer-teenager-int erview-karin-prien-familienministerin-100.html) werden wird, obwohl die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen hat? 13. Auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse stützt die Bundesbildungsministerin Karin Prien ihre jeweiligen Positionen? 14. Inwiefern ist die „Sympathie“ des Bundeskanzlers Friedrich Merz für mögliche Social-Media-Verbote eine abgestimmte Position innerhalb der Bundesregierung (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/merz-social-m edia-verbot-100.html)? 15. Inwiefern sind die Positionen der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und des Bundesfinanzministers Lars Klingbeil in Bezug auf ein mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche eine abgestimmte Position innerhalb der Bundesregierung (www.tagesschau.de/inland/ge sellschaft/hubig-social-media-100.html)? 16. Inwiefern ist die Position des Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung in Bezug auf ein mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche eine abgestimmte Position innerhalb der Bundesregierung (www.welt.de/politik/deutschland/article699548d373621fceec 20e85c/social-media-verbot-wird-das-problem-nicht-loesen-sagt-hendri k-streeck.html)? Die Fragen 11 bis 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen. 17. Wie wird sichergestellt, dass die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ nach den Äußerungen einiger Kabinettsmitglieder weiterhin ergebnisoffen tagt? Die Expertenkommission ist unabhängig und arbeitet ergebnisoffen und evidenzbasiert. 18. Plant die Bundesregierung, die Stellungnahme der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu einem Antrag der Thüringer Regierungsfraktionen („Initiativen des Freistaats Thüringen zur Schaffung digitaler Schutzräume für Kinder und Jugendliche – Social-Media-Nutzung erst ab 16 Jahren?“) mit in ihre Positionsfindung zu einem möglichen Social-Media-Verbot einzubeziehen (www.bfdi.bun d.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Stellungnahmen/202 5/StgN_Social-Media-Verbot.pdf?__blob=publicationFile&v=2)? Alle Stellungnahmen werden grundsätzlich in der Arbeit der Expertenkommission berücksichtigt. 19. Welche Studien gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, die belegen, dass Social-Media-Verbote für Kinder und Jugendliche positive Auswirkungen auf das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen haben? Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen entsprechende belastbare Studien noch nicht vor. Das australische Verbot trat erst im Dezember 2025 in Kraft und entsprechende Evaluationsstudien, wie die „Connected Minds Study“ des Murdoch Children's Research Institute (2026), sind noch in der Durchführungsphase. Ergebnisse wurden noch nicht publiziert. 20. Wo wurden die Ergebnisse der Online-Umfrage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Social-Media-Nutzung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Beeinträchtigungen veröffentlicht (www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2025/befragung-social-m edia-nutzung-jugendliche-mit-beeintraechtigung.html)? Die Befragung diente ausschließlich dem internen Erkenntnisgewinn und war Bestandteil von Vorarbeiten für einen noch zu gestaltenden Social-Media- Auftritt der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®). Daher wurden die Ergebnisse nicht veröffentlicht. 21. Wie begründet die Bundesbildungsministerin Karin Prien ihre Position, dass „private Handynutzung in der Grundschule […] ein No-Go“ (www.deutschlandfunk.de/social-media-verbot-fuer-teenager-interview-k arin-prien-familienministerin-100.html) sei, und inwiefern ist das eine abgestimmte Position innerhalb der Bundesregierung? Im Fokus der Erwägungen von Bundesministerin Karin Prien steht eine förderliche und gute Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Regelungen zur privaten Handynutzung in der Grundschule liegen in der Zuständigkeit der Länder. 22. Wie verträgt sich diese Position mit dem Grundsatz, dass Bildung Ländersache ist? Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 23. In welchen Bundesländern liegen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Regelungen für ein Verbot von Smartphones in Schulen vor? 24. Welche Erfahrungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Bundesländern mit der Umsetzung des Verbotes von Smartphones sowie der jeweils damit intendierten Zielstellung gesammelt? Die Fragen 23 und 24 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine abschließenden Kenntnisse vor. Die vom BMBFSFJ einberufene unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ setzt sich mit aktuellen Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt auseinander. 25. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den präventiven und pädagogischen Kinder- und Jugendmedienschutz zu stärken und hierfür zusätzliche Mittel bereitzustellen? Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, Kinder und Jugendliche zu befähigen, altersangemessen digitale Angebote sicher, selbstbestimmt und verantwortungsvoll zu nutzen. Das BMBFSFJ unterstützt dieses Ziel aktiv und fördert zahlreiche Projekte und Initiativen, die Eltern und pädagogische Fachkräfte unterstützen. So bietet zum Beispiel der Medienratgeber „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“ alltagstaugliche, altersgerechte und aktuelle Empfehlungen für den kindgerechten Medienumgang. Weitere Aktivitäten des BMBFSFJ im Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes zur Stärkung der Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften bündelt die Initiative „Gutes Aufwachsen mit Medien“. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, eine Expertenkommission einzusetzen, um eine Strategie „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ zu erarbeiten und die Umsetzung ressort- und Ebenen übergreifend zu begleiten. Dem Koalitionsvertrag entsprechend wurde die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ bereits im September 2025 eingerichtet. Handlungsempfehlungen werden im Sommer 2026 erwartet. 26. Sind nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend Fachkräfte vorhanden, um den präventiven und pädagogischen Kinder- und Jugendmedienschutz zu stärken und die ersichtlich wachsenden Bedarfe zu decken? Der präventive und pädagogische Kinder- und Jugendmedienschutz gehört auch zu den Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes nach § 14 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Der öffentliche Träger der Jugendhilfe ist in der Regel verpflichtet, hierzu Angebote für junge Menschen und Erziehungsberechtigte vorzuhalten und sicherzustellen, dass dafür erforderliche und geeignete Dienste ausreichend zur Verfügung stehen (§ 79 Absatz 2 Nummer 1 SGB VIII). 27. Wie bewertet die Bundesregierung die weiter rasant fortschreitende technische Entwicklung insbesondere auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz (KI), und welche Herausforderungen bringt diese Entwicklung nach Auffassung der Bundesregierung für den Kinder- und Jugendmedienschutz mit sich? Die Bundesregierung bewertet die rasante Entwicklung im Bereich Künstlicher Intelligenz differenziert. Sie bietet erhebliche Chancen, ist aber zugleich eine politisch-gesellschaftliche Gestaltungsaufgabe. Es geht darum, Innovationspotenziale zu nutzen und gleichzeitig den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. a) Wird die Expertenkommission auch hierfür Empfehlungen vorlegen? b) Wenn nein, sieht die Bundesregierung hier akuten Handlungsbedarf (bitte begründen)? Die Fragen 27a und 27b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Expertenkommission befasst sich unter anderem auch mit technologischen Entwicklungen sowie neuen Herausforderungen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz. Inwiefern sich diese Befassung in konkreten Handlungsempfehlungen widerspiegeln wird, kann derzeit nicht beurteilt werden. Handlungsempfehlungen werden im Sommer 2026 erwartet. 28. Welche Positionen plant die Bundesregierung, in den Verhandlungen zum Digital Fairness Act zu vertreten? Die Positionsfindung in der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen. 29. Mit welchen konkreten Zielen bringt sich die Bundesregierung in die laufenden Verhandlungen zur EU-Kinderschutz-Richtline (https://data.co nsilium.europa.eu/doc/document/ST-6241-2024-INIT/de/pdf) ein, und welche Verbesserungen können Kinder durch dieses Vorhaben erwarten? Die Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder und die Unterstützung der Opfer hat für die Bundesregierung höchste Priorität. Mit der Neufassung der bestehende Richtlinie 2011/93/EU zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie soll auf technologische Neuerungen und Herausforderungen sowie neue Phänomene, wie z. B. Cybergrooming, Sextortion und Lifestreaming von sexuellem Missbrauch, reagiert werden, die durch die zunehmende Nutzung des Internets auch durch Kinder und Jugendliche aufgekommen sind. Die Bundesregierung begrüßt die Zielrichtung des Vorschlags der Europäischen Kommission ausdrücklich. Durch die zunehmende Digitalisierung, die durch die COVID- Pandemie noch einmal beschleunigt worden ist, ist der Fokus auf den digitalen Bereich besonders zu unterstützen. Wichtig ist jedoch auch, dass die Vorgaben insgesamt ausgewogen und angemessen bleiben und eine systematisch stimmige Umsetzung in nationales Recht erlauben. Zudem muss auch auf Kohärenz mit anderen EU-Rechtsakten und internationalen Verträgen geachtet werden. 30. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Tatsache, dass der Artikel 28 Absatz 3 des Digital Services Acts klarstellt, dass Diensteanbieter nicht verpflichtet werden dürfen, für den Online-Schutz Minderjähriger personenbezogene Daten spezifisch zur Altersfeststellung zu verarbeiten? Es wird hier kein Änderungsbedarf gesehen. Entsprechende technische Lösungen sind in der Entwicklung. 31. Mit welcher Begründung sieht sich die Bundesregierung bei einem möglichen Social-Media-Verbot für bestimmte Altersgruppen zuständig, obwohl nationale Alleingänge im Rahmen des Digital Services Acts nicht vorgesehen sind (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/social-media-ve rbot-kinder-104.html)? Die Leitlinien nach Artikel 28 Absatz 4 des Digital Services Act sehen in Ziffer 37 Buchstabe d vor, dass ein nationales Mindestalter möglich ist. 32. Hat die Bundesregierung bereits geprüft, inwiefern die Grundrechtseinschnitte, die sich durch ein mögliches Social-Media-Verbot ergeben, verhältnismäßig wären? Die Prüfung der Bundesregierung dauert noch an. 33. Welche Gespräche fanden in den letzten drei Monaten zwischen dem Bundeskanzler Friedrich Merz und der EU-Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen oder anderen Vertreterinnen und Vertretern der EU-Kommission statt, die mögliche Social-Media-Verbote thematisierten (bitte einzeln auflisten)? Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche – einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Eine Abfrage im Bundeskanzleramt hat keine Gespräche im Sinne der Fragestellung ergeben. Diese Angabe erfolgt auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Insbesondere kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass es im Rahmen von Veranstaltungen oder sonstigen Terminen zu persönlichen Kontakten des Bundeskanzlers Friedrich Merz mit Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen Kommission gekommen ist, die womöglich auch das Thema Social-Media-Verbote zum Gegenstand gehabt haben könnten. Inwieweit dies tatsächlich der Fall war, kann aus den vorgenannten Gründen nicht nachvollzogen werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen