Mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche und Arbeitsweise der Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" (Antwort zu Drs. 21/4788)
Text
Mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche und Arbeitsweise der Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" (Antwort zu Drs. 21/4788)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5188
21. Wahlperiode 02.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Nicole Gohlke, Doris
Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/4788 –
Mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche und Arbeitsweise der
Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren wird in
der Politik, Wissenschaft und Gesellschaft aktuell kontrovers diskutiert.
Während Australien bereits ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige
umgesetzt hat, wird ein solches Vorhaben in einigen europäischen Ländern derzeit
kontrovers diskutiert oder bereits aktiv geplant. Auch in Deutschland wird die
Frage nach geeigneten regulatorischen Maßnahmen intensiv erörtert.
Im Zusammenhang mit einem möglichen Social-Media-Verbot für Kinder
unter 16 Jahren stellen sich grundlegende Fragen hinsichtlich
Jugendmedienschutz, psychischer Gesundheit, Datenschutz, Bildungsauftrag sowie der
Verantwortung von Plattformbetreibern. Zugleich ist die Bedeutung von Teilhabe,
Meinungsfreiheit und sozialer Interaktion für junge Menschen angemessen zu
berücksichtigen.
Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung im Herbst 2025 die
Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ einberufen. In
dieser Kommission sollen bis zum Sommer 2026 Strategien für den Kinder- und
Jugendmedienschutz entwickelt sowie konkrete Handlungsempfehlungen für
den Bund, die Länder und Zivilgesellschaft erarbeitet werden. Beraten wird
die Kommission hierbei von den Ländern, der Unabhängigen
Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
(UBSKM), dem Beauftragten für Sucht- und Drogenfragen, dem Beauftragten
für Kultur und Medien, von Akteuren aus den betroffenen Themenbereichen,
der Zivilgesellschaft und der Rundfunkkommission der Länder. Es ist
außerdem eine Jugendbeteiligung vorgesehen.
Nachdem sich nun bereits Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend Karin Prien, Bundeskanzler Friedrich Merz,
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig und Bundesminister
der Finanzen Lars Klingbeil für ein Social-Media-Verbot in den Medien
ausgesprochen haben, stellt sich der fragestellenden Fraktion die Frage, inwieweit
die einberufene Kommission überhaupt noch ergebnisoffen tagen kann.
Außerdem entsteht für die Fragestellenden der Eindruck, dass durch die Äuße-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 1. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
rungen der Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter die Arbeit der
Kommission delegitimiert wird.
1. Wie wurde die regionale Verteilung der Workshops zur Beteiligung
Jugendlicher im Rahmen der Expertenkommission „Kinder- und
Jugendschutz in der digitalen Welt“ ausgewählt?
Um die Perspektive von Kindern und Jugendlichen in die Arbeit der
Expertenkommission einfließen zu lassen, finden unter anderem bundesweit sechs
Workshops statt. Ziel dabei ist es, verschiedene Regionen des Landes
abzudecken sowie Kindern und Jugendlichen aus dem ländlichen Raum die
Möglichkeit zu geben, an den Veranstaltungen teilzunehmen.
a) Welche Kriterien wurden hier berücksichtigt?
Um eine breite regionale Abdeckung zu erreichen, wurden Kooperationspartner
aus verschiedenen Landesteilen für eine Zusammenarbeit angefragt.
Dabei wird angestrebt, die Mehrzahl der Workshops in Kommunen mit weniger
als 100.000 Einwohnenden zu organisieren und durchzuführen.
Durch die unterschiedliche Zusammensetzung der Kooperationspartner
(Bürgermedien, Bildungsträger, Hilfs- und Rettungsdienste, Sportvereine,
Bibliotheken, Kulturzentren, Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendringe, Einrichtungen
der Kinder- und Jugendpsychiatrie) soll gewährleistet werden, dass junge
Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen erreicht werden können.
b) Nach welchen Kriterien wurden die Jugendlichen ausgewählt?
Die Workshops werden über die Kooperationspartner vor Ort beworben. Die
Anmeldung steht allen Kindern und Jugendlichen zwischen dem 12. und
17. Lebensjahr offen. Eine spezifische Auswahl findet nicht statt. Lediglich die
Kapazitätsgrenze kann ein Grund für die Begrenzung der Teilnahme sein.
c) Wie viele Jugendliche in welchen Altersgruppen haben an den bereits
vergangenen Workshops teilgenommen?
Am ersten Workshop nahmen zwölf Kinder und Jugendliche im Alter von
zwölf bis 17 Jahren teil, am zweiten Workshop 13 Kinder und Jugendliche.
d) Wie viele Jugendliche mit Beeinträchtigung haben an den vergangenen
Terminen teilgenommen, und wie viele werden an den zukünftigen
Terminen teilnehmen?
Daten zu Beeinträchtigungen von Teilnehmenden werden nicht erhoben.
e) Wie werden die Ergebnisse der Workshops in die Arbeit der
Expertenkommission und in die Empfehlungen an die Bundesregierung
aufgenommen?
Die Ergebnisse der einzelnen Workshops werden jeweils in einer
Kurzdokumentation festgehalten und den Mitgliedern der Expertenkommission zur
Verfügung gestellt. Nach Möglichkeit nimmt ein Mitglied zeitweise an einem
Workshop teil.
Nach Abschluss aller Workshops werden die Gesamtergebnisse in einem
Abschlussbericht zusammengefasst, eingeordnet und mit konkreten Empfehlungen
der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen der Expertenkommission
übermittelt.
2. Was sind die Ergebnisse des Expertenhearings der Expertenkommission
„Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt – Perspektiven von
Kindern und Jugendlichen “ (siehe Schriftliche Frage 121 der Abgeordneten
Heidi Reichinnek auf Bundestagsdrucksache 21/4006), und wo werden
diese veröffentlicht?
a) Welche Sachverständigen waren geladen?
Die Fragen 2 und 2a werden zusammen beantwortet.
Eine Liste der geladenen Sachverständigen sowie die eingereichten
Stellungnahmen werden auf der Website des Bundesministeriums für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) eingestellt, sobald der Endbericht
der Expertenkommission veröffentlich wird.
b) Werden die schriftlichen Stellungnahmen veröffentlicht, wenn ja, wo,
und wenn nein, warum nicht?
Die Hearings sind nicht öffentlich. Die Ergebnisse und Erkenntnisse fließen in
den Endbericht der Expertenkommission ein.
3. Was sind die Ergebnisse des Expertenhearings der Expertenkommission
„Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt – Technischer
Jugendmedienschutz, Plattformgestaltung und Verantwortung digitaler Dienste“
vom 13. Februar 2026, und wo werden diese veröffentlicht?
a) Welche Sachverständigen waren geladen?
b) Werden die schriftlichen Stellungnahmen veröffentlicht, wenn ja, wo,
und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 3 bis 3b werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 2a und 2b wird verwiesen.
4. Wann finden die weiteren Expertenhearings statt, und welche weiteren
inhaltlichen Schwerpunkte sind hierbei nach aktuellem Stand eingeplant?
Die Expertenkommission führt zwischen Februar und Mai 2026 insgesamt
sechs Hearings durch:
• Hearing 1: Perspektiven von Kindern und Jugendlichen
• Hearing 2: Technischer Jugendmedienschutz, Plattformgestaltung und
Verantwortung digitaler Dienste
• Hearing 3: Praxisperspektiven von Eltern, Pädagogik, Jugendhilfe, Polizei
und Justiz
• Hearing 4: Internationale Perspektiven und EU-Entwicklungen
• Hearing 5: Medizinische, psychologische und präventive Perspektiven
• Hearing 6: Digitale Zukunft junger Menschen – Innovation, Teilhabe und
Schutz.
5. In welcher Form werden die Handlungsempfehlungen der Kommission
im Sommer 2026 veröffentlicht?
Die Handlungsempfehlungen der Expertenkommission werden digital auf der
Website des BMBFSFJ veröffentlicht.
6. Wie begründet die Bundesregierung, dass Vertreter der Kinder- und
Jugendhilfe nicht Teil der Expertenkommission „Kinder- und
Jugendschutz in der digitalen Welt“ sind?
Die unabhängige Expertenkommission ist vornehmlich wissenschaftlich
besetzt. Für die Kinder- und Jugendhilfe zentrale Bereiche sind dabei abgebildet.
Die Expertise der Fachpraxis wird über die verschiedenen Hearings und
eingereichten Stellungnahmen kontinuierlich einbezogen.
7. Wie begründet die Bundesregierung, dass Vertreter der Jugendverbände
nicht Teil der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der
digitalen Welt“ sind?
8. Wie wurden die Qualitätsstandards für die Jugendbeteiligung bei der
Besetzung und Konzeptualisierung der Kommission berücksichtigt?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen werden über begleitende
Beteiligungs- und Dialogformate in den Arbeitsprozess einbezogen, sodass ihre
Sichtweisen angemessen berücksichtigt werden. Es bestehen somit
Beteiligungsmöglichkeiten, die über die Benennung eines einzelnen, nicht
repräsentativen Mitglieds hinausgehen. Die Qualitätsstandards für Kinder- und
Jugendbeteiligung des BMBFSFJ werden bei der Konzeption und Durchführung der
Formate berücksichtigt.
9. Wann hat der Länderbeirat der Kommission seine Arbeit aufgenommen?
a) Wie oft hat er bisher getagt?
b) Was sind die Ergebnisse seiner bisherigen Arbeit?
Die Fragen 9a und Nr. 9b werden zusammen beantwortet.
Die Expertenkommission wird in beobachtender Rolle begleitet von
Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Bundesressorts und der Länder
(Bildungsministerkonferenz, Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder,
Rundfunkkommission) sowie von Bundesbeauftragten. Sie nehmen an den
Plenarsitzungen und an den Hearings der Expertenkommission teil. Sie bilden kein
eigenes Gremium, ein Länderbeirat im Sinne der Fragestellung existiert nicht.
10. Was sind die Ergebnisse der Veranstaltung „Blick zurück und nach
vorn – wie weiter mit Kinder- und Jugendbeteiligung auf Bundesebene?“
vom 21. bis 23. November 2025 (siehe Schriftliche Frage 121 der
Abgeordneten Heidi Reichinnek auf Bundestagsdrucksache 21/4006), und wo
werden sie veröffentlicht?
Bei der Veranstaltung „Blick zurück und nach vorn – wie weiter mit Kinder-
und Jugendbeteiligung auf Bundesebene?“ handelte es sich um ein
Beteiligungsformat des BMBFSFJ mit ca. 70 jungen Menschen. Vom 21. bis 23.
November 2025 konnten sich die Teilnehmenden zu unterschiedlichen Themen
des BMBFSFJ insbesondere mit Bezug zu Kinder- und Jugendbeteiligung
beratend einbringen. Die Erkenntnisse aus den Workshops sind in die
Vorhabenplanung mit Bezug zu Kinder- und Jugendbeteiligung, u. a. zum Nationalen
Kinder- und Jugendgipfel, eingeflossen. Die Teilnehmenden wurden im Nachgang
per E-Mail über den Stand informiert.
An dem Workshop „Sicher online unterwegs – eure Perspektiven auf den
digitalen Raum“ im Rahmen der Veranstaltung haben auch die Vorsitzenden der
Expertenkommission zeitweise teilgenommen. Die konkreten Erfahrungen der
Teilnehmenden wurden in anonymisierter Form zu Szenarien fortentwickelt,
welche als Arbeitsgrundlage in den Workshops der Kinder- und
Jugendbeteiligung zur Anwendung kommen.
11. Wie begründet die Bundesregierung die Position der Bundesministerin
für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Bezug auf
mögliche Social-Media-Verbote, obwohl die Expertenkommission „Kinder-
und Jugendschutz in der digitalen Welt“, die sie in ihre Ergebnisfindung
einbeziehen möchte, noch keine Ergebnisse präsentiert hat (vgl. www.zei
t.de/politik/deutschland/2026-02/social-media-verbot-karin-prien-verbra
ucherzentrale-kommission-gxe)?
12. Wie kommt Bundesbildungsministerin Karin Prien zu der Annahme, dass
eine zukünftige Lösung eine „Kombination zwischen Verboten,
Altersverifikation und einem deutlich verbesserten Kinder- und
Jugendmedienschutz“ (www.deutschlandfunk.de/social-media-verbot-fuer-teenager-int
erview-karin-prien-familienministerin-100.html) werden wird, obwohl
die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen
Welt“ ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen hat?
13. Auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse stützt die
Bundesbildungsministerin Karin Prien ihre jeweiligen Positionen?
14. Inwiefern ist die „Sympathie“ des Bundeskanzlers Friedrich Merz für
mögliche Social-Media-Verbote eine abgestimmte Position innerhalb der
Bundesregierung (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/merz-social-m
edia-verbot-100.html)?
15. Inwiefern sind die Positionen der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig
und des Bundesfinanzministers Lars Klingbeil in Bezug auf ein
mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche eine
abgestimmte Position innerhalb der Bundesregierung (www.tagesschau.de/inland/ge
sellschaft/hubig-social-media-100.html)?
16. Inwiefern ist die Position des Sucht- und Drogenbeauftragten der
Bundesregierung in Bezug auf ein mögliches Social-Media-Verbot für
Kinder und Jugendliche eine abgestimmte Position innerhalb der
Bundesregierung (www.welt.de/politik/deutschland/article699548d373621fceec
20e85c/social-media-verbot-wird-das-problem-nicht-loesen-sagt-hendri
k-streeck.html)?
Die Fragen 11 bis 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht
abgeschlossen.
17. Wie wird sichergestellt, dass die Expertenkommission „Kinder- und
Jugendschutz in der digitalen Welt“ nach den Äußerungen einiger
Kabinettsmitglieder weiterhin ergebnisoffen tagt?
Die Expertenkommission ist unabhängig und arbeitet ergebnisoffen und
evidenzbasiert.
18. Plant die Bundesregierung, die Stellungnahme der Bundesbeauftragten
für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu einem Antrag der
Thüringer Regierungsfraktionen („Initiativen des Freistaats Thüringen
zur Schaffung digitaler Schutzräume für Kinder und Jugendliche –
Social-Media-Nutzung erst ab 16 Jahren?“) mit in ihre Positionsfindung zu
einem möglichen Social-Media-Verbot einzubeziehen (www.bfdi.bun
d.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Stellungnahmen/202
5/StgN_Social-Media-Verbot.pdf?__blob=publicationFile&v=2)?
Alle Stellungnahmen werden grundsätzlich in der Arbeit der
Expertenkommission berücksichtigt.
19. Welche Studien gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, die belegen,
dass Social-Media-Verbote für Kinder und Jugendliche positive
Auswirkungen auf das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen haben?
Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen entsprechende belastbare Studien
noch nicht vor. Das australische Verbot trat erst im Dezember 2025 in Kraft
und entsprechende Evaluationsstudien, wie die „Connected Minds Study“ des
Murdoch Children's Research Institute (2026), sind noch in der
Durchführungsphase. Ergebnisse wurden noch nicht publiziert.
20. Wo wurden die Ergebnisse der Online-Umfrage des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Social-Media-Nutzung von
Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Beeinträchtigungen veröffentlicht
(www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2025/befragung-social-m
edia-nutzung-jugendliche-mit-beeintraechtigung.html)?
Die Befragung diente ausschließlich dem internen Erkenntnisgewinn und war
Bestandteil von Vorarbeiten für einen noch zu gestaltenden Social-Media-
Auftritt der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®). Daher wurden
die Ergebnisse nicht veröffentlicht.
21. Wie begründet die Bundesbildungsministerin Karin Prien ihre Position,
dass „private Handynutzung in der Grundschule […] ein No-Go“
(www.deutschlandfunk.de/social-media-verbot-fuer-teenager-interview-k
arin-prien-familienministerin-100.html) sei, und inwiefern ist das eine
abgestimmte Position innerhalb der Bundesregierung?
Im Fokus der Erwägungen von Bundesministerin Karin Prien steht eine
förderliche und gute Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Regelungen zur
privaten Handynutzung in der Grundschule liegen in der Zuständigkeit der
Länder.
22. Wie verträgt sich diese Position mit dem Grundsatz, dass Bildung
Ländersache ist?
Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
23. In welchen Bundesländern liegen nach Kenntnis der Bundesregierung
bereits Regelungen für ein Verbot von Smartphones in Schulen vor?
24. Welche Erfahrungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
diesen Bundesländern mit der Umsetzung des Verbotes von Smartphones
sowie der jeweils damit intendierten Zielstellung gesammelt?
Die Fragen 23 und 24 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine abschließenden Kenntnisse vor. Die
vom BMBFSFJ einberufene unabhängige Expertenkommission „Kinder- und
Jugendschutz in der digitalen Welt“ setzt sich mit aktuellen
Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt auseinander.
25. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den präventiven und
pädagogischen Kinder- und Jugendmedienschutz zu stärken und hierfür
zusätzliche Mittel bereitzustellen?
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, Kinder und Jugendliche zu befähigen,
altersangemessen digitale Angebote sicher, selbstbestimmt und
verantwortungsvoll zu nutzen. Das BMBFSFJ unterstützt dieses Ziel aktiv und fördert
zahlreiche Projekte und Initiativen, die Eltern und pädagogische Fachkräfte
unterstützen. So bietet zum Beispiel der Medienratgeber „SCHAU HIN! Was
Dein Kind mit Medien macht.“ alltagstaugliche, altersgerechte und aktuelle
Empfehlungen für den kindgerechten Medienumgang. Weitere Aktivitäten des
BMBFSFJ im Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes zur Stärkung der
Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften bündelt
die Initiative „Gutes Aufwachsen mit Medien“. Der Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD sieht vor, eine Expertenkommission einzusetzen, um eine
Strategie „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ zu erarbeiten und
die Umsetzung ressort- und Ebenen übergreifend zu begleiten. Dem
Koalitionsvertrag entsprechend wurde die Expertenkommission „Kinder- und
Jugendschutz in der digitalen Welt“ bereits im September 2025 eingerichtet.
Handlungsempfehlungen werden im Sommer 2026 erwartet.
26. Sind nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend Fachkräfte
vorhanden, um den präventiven und pädagogischen Kinder- und
Jugendmedienschutz zu stärken und die ersichtlich wachsenden Bedarfe zu
decken?
Der präventive und pädagogische Kinder- und Jugendmedienschutz gehört
auch zu den Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes nach
§ 14 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB
VIII). Der öffentliche Träger der Jugendhilfe ist in der Regel verpflichtet,
hierzu Angebote für junge Menschen und Erziehungsberechtigte vorzuhalten und
sicherzustellen, dass dafür erforderliche und geeignete Dienste ausreichend zur
Verfügung stehen (§ 79 Absatz 2 Nummer 1 SGB VIII).
27. Wie bewertet die Bundesregierung die weiter rasant fortschreitende
technische Entwicklung insbesondere auf dem Gebiet der Künstlichen
Intelligenz (KI), und welche Herausforderungen bringt diese Entwicklung nach
Auffassung der Bundesregierung für den Kinder- und
Jugendmedienschutz mit sich?
Die Bundesregierung bewertet die rasante Entwicklung im Bereich Künstlicher
Intelligenz differenziert. Sie bietet erhebliche Chancen, ist aber zugleich eine
politisch-gesellschaftliche Gestaltungsaufgabe. Es geht darum,
Innovationspotenziale zu nutzen und gleichzeitig den Schutz von Kindern und Jugendlichen
zu gewährleisten.
a) Wird die Expertenkommission auch hierfür Empfehlungen vorlegen?
b) Wenn nein, sieht die Bundesregierung hier akuten Handlungsbedarf
(bitte begründen)?
Die Fragen 27a und 27b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Expertenkommission befasst sich unter anderem auch mit technologischen
Entwicklungen sowie neuen Herausforderungen im Zusammenhang mit
Künstlicher Intelligenz. Inwiefern sich diese Befassung in konkreten
Handlungsempfehlungen widerspiegeln wird, kann derzeit nicht beurteilt werden.
Handlungsempfehlungen werden im Sommer 2026 erwartet.
28. Welche Positionen plant die Bundesregierung, in den Verhandlungen
zum Digital Fairness Act zu vertreten?
Die Positionsfindung in der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen.
29. Mit welchen konkreten Zielen bringt sich die Bundesregierung in die
laufenden Verhandlungen zur EU-Kinderschutz-Richtline (https://data.co
nsilium.europa.eu/doc/document/ST-6241-2024-INIT/de/pdf) ein, und
welche Verbesserungen können Kinder durch dieses Vorhaben erwarten?
Die Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder und die Unterstützung der
Opfer hat für die Bundesregierung höchste Priorität. Mit der Neufassung der
bestehende Richtlinie 2011/93/EU zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs
und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie soll
auf technologische Neuerungen und Herausforderungen sowie neue
Phänomene, wie z. B. Cybergrooming, Sextortion und Lifestreaming von sexuellem
Missbrauch, reagiert werden, die durch die zunehmende Nutzung des Internets
auch durch Kinder und Jugendliche aufgekommen sind. Die Bundesregierung
begrüßt die Zielrichtung des Vorschlags der Europäischen Kommission
ausdrücklich. Durch die zunehmende Digitalisierung, die durch die COVID-
Pandemie noch einmal beschleunigt worden ist, ist der Fokus auf den digitalen
Bereich besonders zu unterstützen. Wichtig ist jedoch auch, dass die Vorgaben
insgesamt ausgewogen und angemessen bleiben und eine systematisch
stimmige Umsetzung in nationales Recht erlauben. Zudem muss auch auf Kohärenz
mit anderen EU-Rechtsakten und internationalen Verträgen geachtet werden.
30. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Tatsache, dass der
Artikel 28 Absatz 3 des Digital Services Acts klarstellt, dass Diensteanbieter
nicht verpflichtet werden dürfen, für den Online-Schutz Minderjähriger
personenbezogene Daten spezifisch zur Altersfeststellung zu
verarbeiten?
Es wird hier kein Änderungsbedarf gesehen. Entsprechende technische
Lösungen sind in der Entwicklung.
31. Mit welcher Begründung sieht sich die Bundesregierung bei einem
möglichen Social-Media-Verbot für bestimmte Altersgruppen zuständig,
obwohl nationale Alleingänge im Rahmen des Digital Services Acts nicht
vorgesehen sind (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/social-media-ve
rbot-kinder-104.html)?
Die Leitlinien nach Artikel 28 Absatz 4 des Digital Services Act sehen in Ziffer
37 Buchstabe d vor, dass ein nationales Mindestalter möglich ist.
32. Hat die Bundesregierung bereits geprüft, inwiefern die
Grundrechtseinschnitte, die sich durch ein mögliches Social-Media-Verbot ergeben,
verhältnismäßig wären?
Die Prüfung der Bundesregierung dauert noch an.
33. Welche Gespräche fanden in den letzten drei Monaten zwischen dem
Bundeskanzler Friedrich Merz und der EU-Kommissionspräsidentin
Dr. Ursula von der Leyen oder anderen Vertreterinnen und Vertretern der
EU-Kommission statt, die mögliche Social-Media-Verbote thematisierten
(bitte einzeln auflisten)?
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche –
einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation – besteht nicht, und eine
solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu
die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden
Gesprächsinhalte nicht protokolliert.
Eine Abfrage im Bundeskanzleramt hat keine Gespräche im Sinne der
Fragestellung ergeben. Diese Angabe erfolgt auf der Grundlage der vorliegenden
Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Insbesondere kann
auch nicht ausgeschlossen werden, dass es im Rahmen von Veranstaltungen
oder sonstigen Terminen zu persönlichen Kontakten des Bundeskanzlers
Friedrich Merz mit Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen
Kommission gekommen ist, die womöglich auch das Thema Social-Media-Verbote zum
Gegenstand gehabt haben könnten. Inwieweit dies tatsächlich der Fall war,
kann aus den vorgenannten Gründen nicht nachvollzogen werden.
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ISSN 0722-8333