Frage von Tobias Matthias Peterka (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf die Fragen 20, 21, 22, 23, 24, 32 und 33 der Fragestunde (Drucksache 21/3521)
Teil von Protokoll der 53. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Das Protokoll 21/53 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 20.01.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Frage von Tobias Matthias Peterka (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf die Fragen 20, 21, 22, 23, 24, 32 und 33 der Fragestunde (Drucksache 21/3521)
Stellt die Bundesregierung sicher, dass die sogenannte digitale Brieftasche gerade für ältere Bürger, aber auch für alle Bürger, die, gleich aus welchen Gründen, darauf verzichten möchten, nicht rechtlich oder tatsächlich zur Pflicht wird, und, wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen (vergleiche www.spiegel.de/netzwelt/apps/digitaler-personalausweis-ab-2027-sollen-sich-buerger-per-smartphone-ausweisen-koennen-a-424bd598-7244-42aa-8c2f-31f7716517cf – abgerufen am 12. Dezember 2025)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Philipp Amthor:
Die Freiwilligkeit der Nutzung einer europäischen Brieftasche für die Digitale Identität ist europarechtlich in Artikel 5a Absatz 15 der Verordnung (EU) 2024/1183 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität explizit festgeschrieben:
„Die Nutzung von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität ist freiwillig. Natürliche oder juristische Personen, die die europäische Brieftasche für die Digitale Identität nicht nutzen, dürfen in ihrem Zugang zu öffentlichen und privaten Diensten und zum Arbeitsmarkt sowie in ihrer unternehmerischen Freiheit in keiner Weise eingeschränkt oder benachteiligt werden. Der Zugang zu öffentlichen und privaten Diensten muss weiterhin über andere bestehende Identifizierungs- und Authentifizierungsmittel möglich sein.“
Eine Änderung dieser Rechtslage ist seitens der Bundesregierung nicht beabsichtigt.
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