Schriftliche Frage 104 von Tobias Ebenberger (AfD): Gewährleistet die Bundesregierung, dass die Nutzung von digitaler Identität und digitaler Brieftasche freiwillig bleiben wird und Menschen,…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.
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Schriftliche Frage 104 von Tobias Ebenberger (AfD): Gewährleistet die Bundesregierung, dass die Nutzung von digitaler Identität und digitaler Brieftasche freiwillig bleiben wird und Menschen,…
Frage 104 (Tobias Ebenberger, AfD):
Gewährleistet die Bundesregierung, dass die Nutzung von digitaler Identität und digitaler Brieftasche freiwillig bleiben wird und Menschen, die diese Systeme nicht nutzen möchten, keine Nachteile entstehen, und falls ja, wie?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor vom 6. Juni 2025:
Es ist durch die geltenden gesetzlichen Vorschriften gewährleistet, dass die Nutzung einer digitalen Identität und einer digitalen Brieftasche freiwillig bleibt und Menschen, die diese Systeme nicht nutzen möchten, keine Nachteile entstehen. Nach § 18 Absatz 1 Satz 1 des Personalausweisgesetzes ist die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises als Möglichkeit normiert. Nach dem unmittelbar geltenden Artikel 5a Absatz 15 Satz 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 ist die Nutzung von europäischen Brieftaschen für die digitale Identität freiwillig; natürliche oder juristische Personen, die die europäische Brieftasche für die digitale Identität nicht nutzen, dürfen in ihrem Zugang zu öffentlichen und privaten Diensten und zum Arbeitsmarkt sowie in ihrer unternehmerischen Freiheit in keiner Weise eingeschränkt oder benachteiligt werden.
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