Frage von Knuth Meyer-Soltau (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3521)
Teil von Protokoll der 52. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Knuth Meyer-Soltau (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3521)
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung in den kommenden sechs Monaten, um die nach wie vor hohen und gegebenenfalls steigenden Energiekosten für private Haushalte nachhaltig zu senken?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff:
Die Bundesregierung hat mit dem Entlastungspaket zur Senkung der Energiekosten Maßnahmen ergriffen, die die Energiekosten auch für Haushalte reduzieren werden. Dies umfasst die Senkung von Netzentgelten sowie die Abschaffung der Gasspeicherumlage. Beide Maßnahmen sind zum Jahreswechsel in Kraft getreten.
Die beschlossene Absenkung der Netzentgelte durch einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten des Jahres 2026 senkt die Stromkosten für Stromverbraucherinnen und -verbraucher, also auch für Privathaushalte, um bis zu 3 Cent pro Kilowattstunde. Die genaue Entlastung im Einzelfall ist abhängig von der Netzebene, an die der einzelne Stromkunde angeschlossen ist, dem konkreten Netzgebiet sowie dem individuellen Verbrauchsverhalten.
Zum 31. Dezember 2025 wurde die Gasspeicherumlage abgeschafft. Zuletzt betrug die Umlage 0,289 Cent pro Kilowattstunde. Dies bedeutet für einen Haushalt je nach Verbrauch von durchschnittlich 12 000 bis 20 000 Kilowattstunden pro Jahr eine Entlastung von 34,68 Euro bis 57,80 Euro. Indirekt trägt die Entlastung bei den Gaspreisen auch zur Reduktion der Stromkosten bei, da die Umlage auch den Gasbezug von Gaskraftwerksbetreibern belastet hat.
Bei privaten Haushalten kommt zudem der Mehrwertsteuereffekt hinzu, da Haushalte sowohl auf die Gasumlage als auch auf die Netzkosten eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent zahlen.
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