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Schriftliche Frage 39 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, und wenn ja welche, um die gegenüber dem Jahr 2026 vorgesehene Absenkung des Bundeszuschusses…

dip / schriftliche_frage 25.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 39 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, und wenn ja welche, um die gegenüber dem Jahr 2026 vorgesehene Absenkung des Bundeszuschusses… Frage 39 (Tobias Matthias Peterka, AfD): Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, und wenn ja welche, um die gegenüber dem Jahr 2026 vorgesehene Absenkung des Bundeszuschusses zu den Übertragungsnetzentgelten von 6,5 Mrd. Euro auf 5,5 Mrd. Euro im Jahr 2027 für private Haushalte auszugleichen, und um wie viel verringert sich die Entlastungswirkung dadurch für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden in Cent je Kilowattstunde bzw. in Euro pro Jahr (vgl. Bundesregierung – www.bundesregierung.de/breg-de/suche/bmwe-ha ushaltsgesetz-2027-2451924 und Zeitung für kommunale Wirtschaft – www.zfk.de/politik/deut schland/strompreis-2027-reiche-entlastungen-ueb e r b l ick, jeweils abgerufen am 21. September 2026)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 25. September 2026: Der Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sieht die Gewährung eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027 bis 2029 in Höhe von jeweils 5,525 Mrd. Euro vor. Dieser Betrag ist geringer als der für 2026 veranschlagte Betrag. Dies ist der bestehenden Haushaltssituation geschuldet. Die Bundesregierung setzt daneben weitere Maßnahmen zur Energiepreisentlastung um. So wird beispielsweise die Finanzierung der EEG- Kosten über den Bundeshaushalt fortgeführt. Die EEG-Umlage läge derzeit grob überschlagen bei etwa 5 Cent pro Kilowattstunde. Die Auswirkungen der veränderten Höhe des Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten auf die Netzentgelte von Haushaltskunden hängt von der Kostenstruktur des jeweiligen Netzgebiets ab. Diese steht erst mit der Veröffentlichung der endgültigen Netzentgelte der jeweiligen Netzbetreiber Ende Dezember 2026 fest. Ganz generell lässt sich jedoch sagen, dass der Zuschuss die Stromkunden derjenigen Verteilnetzbetreiber stärker entlastet, die einen höheren Anteil an den Übertragungsnetzkosten tragen.

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